Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Typ Bundesgesetz
Veröffentlichung 2003-12-27
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)

Art 1

-

(XXXX) Art 2 bis 66
Art 67 Weitergeltung von Rechtsverordnungen

Die auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten weiter und können nach Maßgabe der in diesem Gesetz vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen geändert und aufgehoben werden.

Art 68

-

Art 69 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 12 bis 16, 18, 29, 31, 33, 35, 36, 49, 53 bis 55, 59, 63, 64 und 66 beruhenden Teile der dort geänderten Anordnungen und Verordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.

Art 70 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2)

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