Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2014-01-06
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verpackungsmaterial, das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung "Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.

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