Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
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Art 1 Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz - EntsorgFondsG)
Art 2 Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz)
Art 3 bis 6
Art 7 Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)
Art 8 Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz)
Art 9 Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, Evaluierung
Art 9
Art 9
Art 10 Inkrafttreten
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