Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Haiti

Typ Bekanntmachung
Veröffentlichung 1927-01-22
Letzte Aktualisierung 2026-04-04
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Haiti deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

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