Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Eingangsformel
Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:
§ 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt
(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.
§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises
Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.
§ 3 Weitere Angaben
(1) Die weiteren Angaben sind im Falle
der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
des Erbringens von
Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.
§ 4 Berichtszeitraum
Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.
§ 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin
(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –: STZAG (Anlage 1),
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –: GVZAG (Anlage 2),
weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Weitere Angaben –: WAZAG (Anlage 3).
Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)
Stand Ende
Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva
0100Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110
darunter:
0111Guthaben bei Zentralnotenbanken0111
0120aus sonstigen Tätigkeiten0120
darunter:
0121Guthaben bei Zentralnotenbanken0121
Summe: (0110 + 0120)0100
0200Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210
darunter:
0211auf Treuhandkonten0211
0220aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221
0222andere Forderungen0222
Summe: (0221 + 0222)0220
Summe: (0210 + 0220)0200
0300Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310
darunter:
0311aus Provisionen0311
0312aus Krediten0312
darunter:
0313aus Kreditkarten-geschäften0313
0320aus sonstigen Tätigkeiten0320
Summe: (0310 + 0320)0300
0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420
Summe: (0410 + 0420)0400
0500Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
0510Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511
0512aus sonstigen Tätigkeiten0512
Summe: (0511 + 0512) 0510
0520Anleihen und Schuld-verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521
0522aus sonstigen Tätigkeiten0522
Summe: (0521 + 0522) 0520
Summe: (0510 + 0520)0500
0600Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610
0620aus sonstigen Tätigkeiten0620
Summe: (0610 + 0620)0600
0700Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710
darunter:
0711an Kreditinstituten0711
0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712
0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713
0720aus sonstigen Tätigkeiten0720
darunter:
0721an Kreditinstituten0721
0722an Finanzdienst-leistungsinstituten0722
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723
Summe: (0710 + 0720)0700
0800Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810
darunter:
0811an Kreditinstituten0811
0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812
0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813
0820aus sonstigen Tätigkeiten0820
darunter:
0821an Kreditinstituten0821
0822an Finanzdienst-leistungsinstituten0822
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823
Summe: (0810 + 0820)0800
0900Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910
0920aus sonstigen Tätigkeiten0920
Summe: (0910 + 0920)0900
1000Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010
1020aus sonstigen Tätigkeiten1020
Summe: (1010 + 1020)1000
1200Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210
1220aus sonstigen Tätigkeiten1220
Summe: (1210 + 1220)1200
1300Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310
1320aus sonstigen Tätigkeiten1320
Summe: (1310 + 1320)1300
1400Aktive latente Steuern1400
1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung1500
1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag1600
1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)1700
Passiva
1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810
davon:
1811täglich fällig1811
1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812
1820aus sonstigen Tätigkeiten1820
davon:
1821täglich fällig1821
1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822
Summe: (1810 + 1820)1800
1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910
davon:
1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911
darunter:
1912auf Zahlungskonten1912
davon:
1913aus der Ausgabe von E-Geld1913
1920aus sonstigen Tätigkeiten1920
Summe: (1910 + 1920)1900
2000Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020
Summe: (2010 + 2020)2000
2100Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110
2120aus sonstigen Tätigkeiten2120
Summe: (2110 + 2120)2100
2200Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2210
2220aus sonstigen Tätigkeiten2220
Summe: (2210 + 2220)2200
2300Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2310
2320aus sonstigen Tätigkeiten2320
Summe: (2310 + 2320)2300
2400Passive latente Steuern2400
2500Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2510
2520aus sonstigen Tätigkeiten2520
Summe: (2510 + 2520)2500
2600Genussrechtskapital2600
darunter:
2610vor Ablauf von zwei Jahrenfällig2610
2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700
2800Eigenkapital
2810gezeichnetes Kapital2810
darunter:
2811stille Einlagen2811
2812Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital2812 ./.
2820Gewinnrücklagen2820
2830Gewinnvortrag/Verlust-vortrag2830
2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2840
Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840)2800
2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)2900
3000Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld3010
3020aus sonstigen Tätigkeiten3020
Summe: (3010 + 3020)3000
3100Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110
3120aus sonstigen Tätigkeiten3120
Summe: (3110 + 3120)3100
Kontrollsumme:(1700 + 2900 + 3000 + 3100)9010
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)
Stand Ende
Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
0100Zinserträge
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0111
0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112
Summe: (0111 + 0112)0110
0120aus sonstigen Tätigkeiten
0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0121
0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0122
Summe: (0121 + 0122)0120
Summe: (0110 + 0120)0100
0200Zinsaufwendungen
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210
0220aus sonstigen Tätigkeiten0220
Summe: (0210 + 0220)0200
0300Laufende Erträge
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311
0312aus Beteiligungen0312
0313aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0313
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310
0320aus sonstigen Tätigkeiten
0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0321
0322aus Beteiligungen0322
0323aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0323
Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320
Summe: (0310 + 0320)0300
0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420
Summe: (0410 + 0420)0400
0500Provisionserträge
0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510
0520aus sonstigen Tätigkeiten0520
Summe: (0510 + 0520)0500
0600Provisionsaufwendungen
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610
0620aus sonstigen Tätigkeiten0620
Summe: (0610 + 0620)0600
0700Sonstige betriebliche Erträge
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710
0720aus sonstigen Tätigkeiten0720
Summe: (0710 + 0720)0700
0800Allgemeine Verwaltungsauf-wendungen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811Personalaufwand0811
darunter:
0812Löhne und Gehälter0812
0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813
darunter:
0814für Altersvorsorgung0814
0815andere Verwaltungsaufwendungen0815
Summe: (0811 + 0815)0810
0820aus sonstigen Tätigkeiten
0821Personalaufwand0821
darunter:
0822Löhne und Gehälter0822
0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0823
darunter:
0824für Altersvorsorgung0824
0825andere Verwaltungsaufwendungen0825
Summe: (0821 + 0825)0820
Summe: (0810 + 0820)0800
0900Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910
0920aus sonstigen Tätigkeiten0920
Summe: (0910 + 0920)0900
Kontrollsumme:(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)9010
noch Gewinn- und Verlustrechung
1000Sonstige betriebliche Auf-wendungen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010
1020aus sonstigen Tätigkeiten1020
Summe: (1010 + 1020)1000
1100Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungenim Kreditgeschäft
1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110
1120aus sonstigen Tätigkeiten1120
Summe: (1110 + 1120)1100
1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210
1220aus sonstigen Tätigkeiten1220
Summe: (1210 + 1220)1200
1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310
1320aus sonstigen Tätigkeiten1320
Summe: (1310 + 1320)1300
1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410
1420aus sonstigen Tätigkeiten1420
Summe: (1410 + 1420)1400
1500Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510
1520aus sonstigen Tätigkeiten1520
Summe: (1510 + 1520)1500
1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610
1620aus sonstigen Tätigkeiten1620
Summe: (1610 + 1620)1600
1700Außerordentliches Ergebnis
1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711Außerordentliche Erträge1711
1712Außerordentliche Aufwendungen1712
Summe: (1711 + 1712)1710
1720aus sonstigen Tätigkeiten
1721Außerordentliche Erträge1721
1722Außerordentliche Aufwendungen1722
Summe: (1721 + 1722)1720
Summe: (1710 + 1720)1700
1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810
1820aus sonstigen Tätigkeiten1820
Summe: (1810 + 1820)1800
1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910
1920aus sonstigen Tätigkeiten1920
Summe: (1910 + 1920)1900
2000Erträge aus Verlustübernahme
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020
Summe: (2010 + 2020)2000
2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110
2120aus sonstigen Tätigkeiten2120
Summe: (2110 + 2120)2100
2200Periodengewinn/Periodenverlust
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210
2220aus sonstigen Tätigkeiten2220
Summe: (2210 + 2220)2200
Kontrollsumme:(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200)9020
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)
Stand Ende
Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Zahlungsvolumen)
0100Zahlungsvolumen als Betrag(Beträge lauten auf volle Euro)0100
davon:
0110Einzahlungsgeschäft0110
0120Auszahlungsgeschäft0120
0130aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0131aus Lastschrift- geschäft 0131
0132aus Zahlungskartengeschäft 0132
0133aus Überweisungsgeschäft 0133
Summe: (0131 + 0132 + 0133) 0130
0140aus Akquisitionsgeschäft0140
0150aus Finanztransfergeschäft
darunter:
0151nach Deutschland eingehende Transfers 0151
0152von Deutschland ausgehende Transfers 0152
0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153
0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154
Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150
0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200
davon:
0210Einzahlungsgeschäft0210
0220Auszahlungsgeschäft0220
0230aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0231aus Lastschrift- geschäft 0231
0232aus Zahlungskartengeschäft 0232
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