Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Typ Rechtsverordnung
Veröffentlichung 2009-10-15
Status In Kraft
Ministerium BMJ (Bundesministerium der Justiz)
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Eingangsformel

Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

§ 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.

(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.

§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

§ 3 Weitere Angaben

(1) Die weiteren Angaben sind im Falle

1.

der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;

2.

des Erbringens von

a)

Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,

b)

Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,

c)

Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.

(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.

§ 4 Berichtszeitraum

Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.

§ 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:

1.

Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –: STZAG (Anlage 1),

2.

Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –: GVZAG (Anlage 2),

3.

weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Weitere Angaben –: WAZAG (Anlage 3).

Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.

(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.

(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)

Stand Ende

Institutsnummer Prüfziffer Name Ort

Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)

Aktiva

0100Barreserve

0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110

darunter:

0111Guthaben bei Zentralnotenbanken0111

0120aus sonstigen Tätigkeiten0120

darunter:

0121Guthaben bei Zentralnotenbanken0121

Summe: (0110 + 0120)0100

0200Forderungen an Kreditinstitute

0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210

darunter:

0211auf Treuhandkonten0211

0220aus sonstigen Tätigkeiten

0221täglich fällig0221

0222andere Forderungen0222

Summe: (0221 + 0222)0220

Summe: (0210 + 0220)0200

0300Forderungen an Kunden

0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310

darunter:

0311aus Provisionen0311

0312aus Krediten0312

darunter:

0313aus Kreditkarten-geschäften0313

0320aus sonstigen Tätigkeiten0320

Summe: (0310 + 0320)0300

0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG

0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410

0420aus sonstigen Tätigkeiten0420

Summe: (0410 + 0420)0400

0500Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

0510Geldmarktpapiere

0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511

0512aus sonstigen Tätigkeiten0512

Summe: (0511 + 0512) 0510

0520Anleihen und Schuld-verschreibungen

0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521

0522aus sonstigen Tätigkeiten0522

Summe: (0521 + 0522) 0520

Summe: (0510 + 0520)0500

0600Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere

0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610

0620aus sonstigen Tätigkeiten0620

Summe: (0610 + 0620)0600

0700Beteiligungen

0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710

darunter:

0711an Kreditinstituten0711

0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712

0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713

0720aus sonstigen Tätigkeiten0720

darunter:

0721an Kreditinstituten0721

0722an Finanzdienst-leistungsinstituten0722

0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723

Summe: (0710 + 0720)0700

0800Anteile an verbundenen Unternehmen

0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810

darunter:

0811an Kreditinstituten0811

0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812

0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813

0820aus sonstigen Tätigkeiten0820

darunter:

0821an Kreditinstituten0821

0822an Finanzdienst-leistungsinstituten0822

0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823

Summe: (0810 + 0820)0800

0900Immaterielle Anlagewerte

0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910

0920aus sonstigen Tätigkeiten0920

Summe: (0910 + 0920)0900

1000Sachanlagen

1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010

1020aus sonstigen Tätigkeiten1020

Summe: (1010 + 1020)1000

1200Sonstige Vermögensgegenstände

1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210

1220aus sonstigen Tätigkeiten1220

Summe: (1210 + 1220)1200

1300Rechnungsabgrenzungsposten

1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310

1320aus sonstigen Tätigkeiten1320

Summe: (1310 + 1320)1300

1400Aktive latente Steuern1400

1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung1500

1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag1600

1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)1700

Passiva

1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810

davon:

1811täglich fällig1811

1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812

1820aus sonstigen Tätigkeiten1820

davon:

1821täglich fällig1821

1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822

Summe: (1810 + 1820)1800

1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910

davon:

1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911

darunter:

1912auf Zahlungskonten1912

davon:

1913aus der Ausgabe von E-Geld1913

1920aus sonstigen Tätigkeiten1920

Summe: (1910 + 1920)1900

2000Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG

2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010

2020aus sonstigen Tätigkeiten2020

Summe: (2010 + 2020)2000

2100Sonstige Verbindlichkeiten

2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110

2120aus sonstigen Tätigkeiten2120

Summe: (2110 + 2120)2100

2200Rechnungsabgrenzungsposten

2210aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2210

2220aus sonstigen Tätigkeiten2220

Summe: (2210 + 2220)2200

2300Rückstellungen

2310aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2310

2320aus sonstigen Tätigkeiten2320

Summe: (2310 + 2320)2300

2400Passive latente Steuern2400

2500Nachrangige Verbindlichkeiten

2510aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2510

2520aus sonstigen Tätigkeiten2520

Summe: (2510 + 2520)2500

2600Genussrechtskapital2600

darunter:

2610vor Ablauf von zwei Jahrenfällig2610

2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700

2800Eigenkapital

2810gezeichnetes Kapital2810

darunter:

2811stille Einlagen2811

2812Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital2812 ./.

2820Gewinnrücklagen2820

2830Gewinnvortrag/Verlust-vortrag2830

2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2840

Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840)2800

2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)2900

3000Unwiderrufliche Kreditzusagen

3010aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld3010

3020aus sonstigen Tätigkeiten3020

Summe: (3010 + 3020)3000

3100Eventualverbindlichkeiten

3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110

3120aus sonstigen Tätigkeiten3120

Summe: (3110 + 3120)3100

Kontrollsumme:(1700 + 2900 + 3000 + 3100)9010

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)

Stand Ende

Institutsnummer Prüfziffer Name Ort

Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)

Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung

0100Zinserträge

0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld

0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0111

0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112

Summe: (0111 + 0112)0110

0120aus sonstigen Tätigkeiten

0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0121

0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0122

Summe: (0121 + 0122)0120

Summe: (0110 + 0120)0100

0200Zinsaufwendungen

0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210

0220aus sonstigen Tätigkeiten0220

Summe: (0210 + 0220)0200

0300Laufende Erträge

0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld

0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311

0312aus Beteiligungen0312

0313aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0313

Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310

0320aus sonstigen Tätigkeiten

0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0321

0322aus Beteiligungen0322

0323aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0323

Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320

Summe: (0310 + 0320)0300

0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen

0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410

0420aus sonstigen Tätigkeiten0420

Summe: (0410 + 0420)0400

0500Provisionserträge

0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510

0520aus sonstigen Tätigkeiten0520

Summe: (0510 + 0520)0500

0600Provisionsaufwendungen

0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610

0620aus sonstigen Tätigkeiten0620

Summe: (0610 + 0620)0600

0700Sonstige betriebliche Erträge

0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710

0720aus sonstigen Tätigkeiten0720

Summe: (0710 + 0720)0700

0800Allgemeine Verwaltungsauf-wendungen

0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld

0811Personalaufwand0811

darunter:

0812Löhne und Gehälter0812

0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813

darunter:

0814für Altersvorsorgung0814

0815andere Verwaltungsaufwendungen0815

Summe: (0811 + 0815)0810

0820aus sonstigen Tätigkeiten

0821Personalaufwand0821

darunter:

0822Löhne und Gehälter0822

0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0823

darunter:

0824für Altersvorsorgung0824

0825andere Verwaltungsaufwendungen0825

Summe: (0821 + 0825)0820

Summe: (0810 + 0820)0800

0900Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910

0920aus sonstigen Tätigkeiten0920

Summe: (0910 + 0920)0900

Kontrollsumme:(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)9010

noch Gewinn- und Verlustrechung

1000Sonstige betriebliche Auf-wendungen

1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010

1020aus sonstigen Tätigkeiten1020

Summe: (1010 + 1020)1000

1100Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungenim Kreditgeschäft

1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110

1120aus sonstigen Tätigkeiten1120

Summe: (1110 + 1120)1100

1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft

1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210

1220aus sonstigen Tätigkeiten1220

Summe: (1210 + 1220)1200

1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere

1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310

1320aus sonstigen Tätigkeiten1320

Summe: (1310 + 1320)1300

1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren

1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410

1420aus sonstigen Tätigkeiten1420

Summe: (1410 + 1420)1400

1500Aufwendungen aus Verlustübernahme

1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510

1520aus sonstigen Tätigkeiten1520

Summe: (1510 + 1520)1500

1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610

1620aus sonstigen Tätigkeiten1620

Summe: (1610 + 1620)1600

1700Außerordentliches Ergebnis

1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld

1711Außerordentliche Erträge1711

1712Außerordentliche Aufwendungen1712

Summe: (1711 + 1712)1710

1720aus sonstigen Tätigkeiten

1721Außerordentliche Erträge1721

1722Außerordentliche Aufwendungen1722

Summe: (1721 + 1722)1720

Summe: (1710 + 1720)1700

1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810

1820aus sonstigen Tätigkeiten1820

Summe: (1810 + 1820)1800

1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen

1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910

1920aus sonstigen Tätigkeiten1920

Summe: (1910 + 1920)1900

2000Erträge aus Verlustübernahme

2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010

2020aus sonstigen Tätigkeiten2020

Summe: (2010 + 2020)2000

2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne

2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110

2120aus sonstigen Tätigkeiten2120

Summe: (2110 + 2120)2100

2200Periodengewinn/Periodenverlust

2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210

2220aus sonstigen Tätigkeiten2220

Summe: (2210 + 2220)2200

Kontrollsumme:(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200)9020

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)

Stand Ende

Institutsnummer Prüfziffer Name Ort

Zahlungsvolumen)

0100Zahlungsvolumen als Betrag(Beträge lauten auf volle Euro)0100

davon:

0110Einzahlungsgeschäft0110

0120Auszahlungsgeschäft0120

0130aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung

darunter:

0131aus Lastschrift- geschäft 0131

0132aus Zahlungskartengeschäft 0132

0133aus Überweisungsgeschäft 0133

Summe: (0131 + 0132 + 0133) 0130

0140aus Akquisitionsgeschäft0140

0150aus Finanztransfergeschäft

darunter:

0151nach Deutschland eingehende Transfers 0151

0152von Deutschland ausgehende Transfers 0152

0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153

0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154

Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150

0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200

davon:

0210Einzahlungsgeschäft0210

0220Auszahlungsgeschäft0220

0230aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung

darunter:

0231aus Lastschrift- geschäft 0231

0232aus Zahlungskartengeschäft 0232

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