Kundmachung vom 8. April 2008 des Beschlusses Nr. 154/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2008-04-11
Letzte Aktualisierung 2008-05-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 8. Dezember 2006

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Mai 2008

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41[^1], in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 154/2006 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 154/2006 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fürstliche Regierung: gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Art. 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

beschliesst:

Anhang

Art. 1

Anhang XIII des Abkommens wird wie folgt geändert:

", geändert durch: - 32006 R 0561: Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1)."

Art. 2

Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Richtlinie 2006/22/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 9. Dezember 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens übermittelt worden sind[^7].

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2006.

(Es folgen die Unterschriften)

[^1]: LR 170.50

[^2]: ABl. L 366 vom 21.12.2006, S. 75.

[^3]: ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1.

[^4]: ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35.

[^5]: ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 1.

[^6]: ABl. L 325 vom 29.11.1988, S. 55.

[^7]: Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.

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