Kundmachung vom 26. Januar 2010 des Beschlusses Nr. 62/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2010-01-29
Letzte Aktualisierung 2010-03-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 29. Mai 2009

Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. März 2010

Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41 [^1] , in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 62/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Der vollständige Wortlaut der EWR-Rechtsvorschriften, auf die im Beschluss Nr. 62/2009 Bezug genommen wird, wird in der EWR-Rechtssammlung kundgemacht. Die EWR-Rechtssammlung steht in der Regierungskanzlei zu Amtsstunden sowie in der Landesbibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Fürstliche Regierung: gez. Dr. Klaus Tschütscher Fürstlicher Regierungschef

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Art. 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

beschliesst:

Anhang

Art. 1

Anhang II Kapitel XIII des Abkommens wird wie folgt geändert:

Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:

Die Verordnung gilt für die EFTA-Staaten nur in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004.

Art. 2

Der Wortlaut der Verordnungen (EG) Nr. 1277/2005 und (EG) Nr. 1905/2005 sowie der Richtlinie 2005/28/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 30. Mai 2009 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen [^6] .

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2009.

(Es folgen die Unterschriften)

[^1]: LR 170.50

[^2]: ABl. L 73 vom 19.3.2009, S. 39.

[^3]: ABl. L 91 vom 9.4.2005, S. 13.

[^4]: ABl. L 202 vom 3.8.2005, S. 7.

[^5]: ABl. L 304 vom 23.11.2005, S. 1.

[^6]: Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Landesgesetzblatt. Seit dem 1. Januar 2013 ist gemäss Art. 8 des Kundmachungsgesetzes (LGBl 2012 Nr. 174) ausschliesslich die signierte elektronische Fassung des LGBl rechtsverbindlich. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Lilex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Lilex
gemeinfrei (amtliche Werke des Staates)