Finanzbeschluss vom 5. Dezember 2024 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2025-01-24
Letzte Aktualisierung 2025-01-25
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2024 beschlossen:[^1]

Art. 1

Verpflichtungskredit

Für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 13 000 000 Franken genehmigt.

Art. 2

Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis April 2024) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2025 indexierbar.

Art. 3

Bodenerwerb

Der Landtag stimmt dem notwendigen Bodenerwerb für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen zu und ermächtigt die Regierung, im Rahmen des Verpflichtungskredits den notwendigen Bodenerwerb zu tätigen.

Art. 4

Nachtragskredite

Für das Jahr 2025 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:

Art. 5

Inkrafttreten

Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch Fürstlicher Regierungschef

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 123/2024

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