Finanzbeschluss vom 8. Mai 2025 über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2025)

Typ Beschluss
Veröffentlichung 2025-06-30
Letzte Aktualisierung 2025-07-01
Status In Kraft
Quelle Lilex
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2025 beschlossen:[^1]

Art. 1

Nachtragskredit

Der folgende Nachtragskredit wird bewilligt:

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz

gez. Brigitte Haas Fürstliche Regierungschefin

[^1]: Bericht und Antrag der Regierung Nr. 5/2025

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