Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG)
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind
G. Bundesministerium für Justiz
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
H. Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Militärische Angelegenheiten.
Angelegenheiten des Sports.
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
J. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
Angelegenheiten der Filmförderung.
Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der Volksbildung.
Angelegenheiten der schulischen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
K. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehrspolitik.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012)
Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens. Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
L. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen.
Angelegenheiten des Bergwesens.
Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums fallen.
Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft oder unter Z 3 und 5 fällt.
Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend fallen.
Wettbewerbsangelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
Angelegenheiten des Tourismus.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht bereits unter Z 2 fallen.
Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in den Z 14 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO, wobei jedoch mit dieser im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu verkehren ist.
Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Z 16 genannten im Ausland in Angelegenheiten der Z 14 im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Koordination der hochbaulichen Bedarfs- und Beschaffungsplanung (Standorte, Objekte, Nutzungen, Ausstattung, Kostenrahmen) auf Basis der mittel- und langfristigen Ziel- und Infrastrukturplanungen der Bundesministerien;
Erarbeitung von Prioritäten, Investitions- und Finanzierungsplänen für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung in Zusammenarbeit mit den nutzenden Ressorts;
Erarbeitung technischer und technisch-wirtschaftlicher Leitlinien;
Koordinierte Begutachtung von Projekten zur Wahrung bundeseinheitlicher Standards der Raumerfordernisse, der Umweltgerechtigkeit (Schadstoffbelastung, Energieeinsparung) sowie der architektonischen und funktionellen Gestaltung; dies im Rahmen des jeweiligen Termin- und Kostenplanes;
Sammlung und Auswertung von Raum- und Objektdaten der von Bundeseinrichtungen genutzten oder von Gesellschaften des Bundes genutzten Liegenschaften;
Angelegenheiten des Abschlusses von für die Bundesverwaltung verbindlichen Rahmenverträgen auf dem Gebiet der Beschaffung von Energielieferungen;
die Koordination des gesamten Raummanagements des Bundes im In- und Ausland, einschließlich in Bestand genommener Objekte und solcher, die ansonsten in die Verwaltung eines anderen Ressorts fallen;
die Erarbeitung eines Bedarfsplanes für die gesamte Raumnutzung des Bundes unter Zugrundelegung der Planungen der Fachressorts als Grundlage für die Mietenbudgetierung;
die Bestimmungen der lit. g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 23 Bundesimmobiliengesetz BGBl. I Nr. 141/2000 umfasst sind.
Baukoordinierung.
Bundesmobilienverwaltung.
Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens.
Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen; Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens; Normenwesen.
Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet.
Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
Angelegenheiten des Maschinen- und Kesselwesens.
Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen.
Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von Nukleartechnologie.
Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.
Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
M. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Anlage zu § 2
Teil 1
Sekretariats(Kabinetts)angelegenheiten des Bundesministers und des Staatssekretärs, soweit ein solcher dem Bundesminister beigegeben ist.
Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums, soweit es sich dabei nicht um Angelegenheiten handelt, die nach dem Teil 2 in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes oder des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen.
Personalangelegenheiten, Aus- und Weiterbildung, Anwerbung, Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der Bediensteten sowie Vorbereitung und Bewirtschaftung (Durchführung) des Personalplanes des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Dokumentation und Information, der Registraturen und Behördenbibliotheken, der Statistik sowie der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen des Ressortbereiches unter Berücksichtigung der notwendigen und wünschenswerten Koordination und Konzentration.
Angelegenheiten der Unterbringung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Haushaltsangelegenheiten des Bundesministeriums einschließlich der Jahres- und Monatsvoranschläge, der Bewirtschaftung finanzgesetzlicher Ausgabenermächtigungen, des Kassendienstes sowie der Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen für den Ressortbereich und Behandlung der den Ressortbereich betreffenden Einschauberichte des Rechnungshofes; Angelegenheiten des Beschaffungswesens für den Ressortbereich, soweit sich aus dem Teil 2 nicht anderes ergibt; Erwerb von Anteilsrechten an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie auf Sachgebieten tätig sind, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind; Verwaltung solcher Anteilsrechte des Bundes.
Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes (Art. 20 Abs. 1 B-VG) gegenüber allen nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen, die Aufgaben auf Sachgebieten besorgen, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind (Fachaufsicht).
Wahrnehmung der Dienstaufsicht (§ 4) gegenüber den Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen.
Angelegenheiten der Verleihung staatlicher Auszeichnungen und Titel an Bedienstete des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches sowie für Verdienste auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind.
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Vorbereitung der Verhandlung von Staatsverträgen oder sonstigen Völkerrechtsgeschäften notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur innerstaatlichen Durchführung eines Staatsvertrages oder eines sonstigen Völkerrechtsgeschäftes notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
Angelegenheiten des Bevölkerungswesens, der Raumordnung, der Forschung und des Förderungswesens auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind. (BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 3)
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Sicherung einer umfassenden Landesverteidigung oder aus Anlaß einer internationalen Krise, eines Krieges oder im Gefolge eines solchen zur Sicherung der einheitlichen Führung der Wirtschaft notwendig erscheinen.
Individuelle Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- und Dienstnehmerhaftpflichtangelegenheiten des Ressortbereiches.
Legalisierung (Überbeglaubigung) von Urkunden, deren Ausstellung in den Ressortbereich fällt.
Teil 2
A. Bundeskanzleramt
Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.
Informationstätigkeit der Bundesregierung.
Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation;
allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereinigung;
allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung;
allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens;
allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision;
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.
allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes;
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung;
Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes.
Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts.
Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Datenschutzes.
Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung.
Angelegenheiten der Archive.
Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
B. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
C. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.
Arbeitsvertragsrecht.
Arbeitnehmerschutzrecht.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
Koordination in Pflegeangelegenheiten.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
D. Bundesministerium für Finanzen
Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
2a. Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.
9a. Personal-, Budget- und Finanzcontrolling.
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
E. Bundesministerium für Gesundheit
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
bis 13. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
F. Bundesministerium für Inneres
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
G. Bundesministerium für Justiz
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
H. Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Militärische Angelegenheiten.
Angelegenheiten des Sports.
I. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und Verfahren der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
Angelegenheiten des Giftverkehrs.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2004)
J. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.
Angelegenheiten der Filmförderung.
Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.
Angelegenheiten des Kultus.
Angelegenheiten der Volksbildung.
Angelegenheiten der schulischen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
K. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehrspolitik.
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012)
Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.
Angelegenheiten der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen durch einen Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.
Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
L. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen.
Angelegenheiten des Bergwesens.
Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums fallen.
Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft oder unter Z 3 und 5 fällt.
Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend fallen.
Wettbewerbsangelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
Angelegenheiten des Tourismus.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000)
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht bereits unter Z 2 fallen.
Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in den Z 14 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO, wobei jedoch mit dieser im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu verkehren ist.
Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Z 16 genannten im Ausland in Angelegenheiten der Z 14 im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Koordination der hochbaulichen Bedarfs- und Beschaffungsplanung (Standorte, Objekte, Nutzungen, Ausstattung, Kostenrahmen) auf Basis der mittel- und langfristigen Ziel- und Infrastrukturplanungen der Bundesministerien;
Erarbeitung von Prioritäten, Investitions- und Finanzierungsplänen für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung in Zusammenarbeit mit den nutzenden Ressorts;
Erarbeitung technischer und technisch-wirtschaftlicher Leitlinien;
Koordinierte Begutachtung von Projekten zur Wahrung bundeseinheitlicher Standards der Raumerfordernisse, der Umweltgerechtigkeit (Schadstoffbelastung, Energieeinsparung) sowie der architektonischen und funktionellen Gestaltung; dies im Rahmen des jeweiligen Termin- und Kostenplanes;
Sammlung und Auswertung von Raum- und Objektdaten der von Bundeseinrichtungen genutzten oder von Gesellschaften des Bundes genutzten Liegenschaften;
Angelegenheiten des Abschlusses von für die Bundesverwaltung verbindlichen Rahmenverträgen auf dem Gebiet der Beschaffung von Energielieferungen;
die Koordination des gesamten Raummanagements des Bundes im In- und Ausland, einschließlich in Bestand genommener Objekte und solcher, die ansonsten in die Verwaltung eines anderen Ressorts fallen;
die Erarbeitung eines Bedarfsplanes für die gesamte Raumnutzung des Bundes unter Zugrundelegung der Planungen der Fachressorts als Grundlage für die Mietenbudgetierung;
die Bestimmungen der lit. g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 23 Bundesimmobiliengesetz BGBl. I Nr. 141/2000 umfasst sind.
Baukoordinierung.
Bundesmobilienverwaltung.
Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens.
Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen; Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens; Normenwesen.
Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet.
Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
Angelegenheiten des Maschinen- und Kesselwesens.
Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen.
Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von Nukleartechnologie.
Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.
Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Wohnungswesen;
öffentliche Abgaben;
Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
Volksbildung.
Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
M. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds.
Anlage zu § 2
Teil 1
Sekretariats(Kabinetts)angelegenheiten des Bundesministers und des Staatssekretärs, soweit ein solcher dem Bundesminister beigegeben ist.
Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums, soweit es sich dabei nicht um Angelegenheiten handelt, die nach dem Teil 2 in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes oder des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen.
Personalangelegenheiten, Aus- und Weiterbildung, Anwerbung, Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der Bediensteten sowie Vorbereitung und Bewirtschaftung (Durchführung) des Personalplanes des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Dokumentation und Information, der Registraturen und Behördenbibliotheken, der Statistik sowie der elektronischen Datenverarbeitungsanlagen des Ressortbereiches unter Berücksichtigung der notwendigen und wünschenswerten Koordination und Konzentration.
Angelegenheiten der Unterbringung des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Haushaltsangelegenheiten des Bundesministeriums einschließlich der Jahres- und Monatsvoranschläge, der Bewirtschaftung finanzgesetzlicher Ausgabenermächtigungen, des Kassendienstes sowie der Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen für den Ressortbereich und Behandlung der den Ressortbereich betreffenden Einschauberichte des Rechnungshofes; Angelegenheiten des Beschaffungswesens für den Ressortbereich, soweit sich aus dem Teil 2 nicht anderes ergibt; Erwerb von Anteilsrechten an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie auf Sachgebieten tätig sind, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind; Verwaltung solcher Anteilsrechte des Bundes.
Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes (Art. 20 Abs. 1 B-VG) gegenüber allen nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen, die Aufgaben auf Sachgebieten besorgen, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind (Fachaufsicht).
Wahrnehmung der Dienstaufsicht (§ 4) gegenüber den Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches.
Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen.
Angelegenheiten der Verleihung staatlicher Auszeichnungen und Titel an Bedienstete des Bundesministeriums und der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Verwaltungseinrichtungen des Ressortbereiches sowie für Verdienste auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind.
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Vorbereitung der Verhandlung von Staatsverträgen oder sonstigen Völkerrechtsgeschäften notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur innerstaatlichen Durchführung eines Staatsvertrages oder eines sonstigen Völkerrechtsgeschäftes notwendig sind, soweit es sich dabei nicht um völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen handelt und soweit im Teil 2 nicht anderes bestimmt ist.
Angelegenheiten des Bevölkerungswesens, der Raumordnung, der Forschung und des Förderungswesens auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind. (BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 3)
Maßnahmen, die auf Sachgebieten, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind, zur Sicherung einer umfassenden Landesverteidigung oder aus Anlaß einer internationalen Krise, eines Krieges oder im Gefolge eines solchen zur Sicherung der einheitlichen Führung der Wirtschaft notwendig erscheinen.
Individuelle Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- und Dienstnehmerhaftpflichtangelegenheiten des Ressortbereiches.
Legalisierung (Überbeglaubigung) von Urkunden, deren Ausstellung in den Ressortbereich fällt.
Teil 2
A. Bundeskanzleramt
Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fällt.
Informationstätigkeit der Bundesregierung.
Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation;
allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereinigung;
allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung;
allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens;
allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision;
Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.
allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes;
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung;
Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes.
Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts.
Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Datenschutzes.
Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung.
Angelegenheiten der Archive.
Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
B. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
C. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.
Arbeitsvertragsrecht.
Arbeitnehmerschutzrecht.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge.
Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
Koordination in Pflegeangelegenheiten.
Allgemeine Bevölkerungspolitik.
Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
D. Bundesministerium für Finanzen
Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
2a. Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.
9a. Personal-, Budget- und Finanzcontrolling.
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
E. Bundesministerium für Gesundheit
Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Angelegenheiten des Veterinärwesens.
Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.
bis 13. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 3/2009)
F. Bundesministerium für Inneres
Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsgrenzen mit Ausnahme ihrer Vermessung und Vermarkung.
Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft und des Heimatrechts.
Personenstandsangelegenheiten, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind.
Angelegenheiten der Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung sowie Angelegenheiten der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerinitiativen.
Angelegenheiten der Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern.
Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge.
Angelegenheiten des Zivildienstes.
Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial).
Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.
G. Bundesministerium für Justiz
Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.
Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.
Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.
Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.
Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.
Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.
Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.
Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
H. Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Militärische Angelegenheiten.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.