Bundesgesetz vom 15. Oktober 1981 über die Gewährung von Vorzugszöllen (Präferenzzollgesetz)
Spinnmasse oder
- Vormaterialien für die
Papierherstellung
5604 Kautschukfäden und
-schnüre, mit
Spinnstoffen überzogen;
Spinnstoffgarne sowie
Streifen und dergleichen
der Nummer 5404 oder
5405, mit Kautschuk oder
Kunststoffen imprägniert,
bestrichen, überzogen
oder umhüllt:
- Kautschukfäden und Herstellen aus
-schnüre, mit Kautschukfäden oder
Spinnstoffen überzogen -schnüren, nicht mit
Spinnstoffen überzogen
- andere Herstellen aus
- natürlichen Fasern,
nicht kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für das
Verspinnen
vorgerichtet
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse oder
- Vormaterialien für die
Papierherstellung
5605 Metallgarne Herstellen aus
(Metallgespinste) und - natürlichen Fasern
metallisierte Garne, auch - synthetischen oder
umsponnen, bestehend aus künstlichen
Garnen aus Spinnstoffen, Stapelfasern, nicht
aus Streifen oder kardiert oder gekämmt
dergleichen der oder in anderer Weise
Nummer 5404 oder 5405, in für das Verspinnen
Verbindung mit Metall in vorgerichtet
Form von Fäden, Streifen - chemischen
oder Pulver oder mit Vormaterialien oder
Metall überzogen Spinnmasse oder
- Vormaterialien für die
Papierherstellung
5606 Gimpen, umsponnene Herstellen aus
Streifen und dergleichen - natürlichen Fasern
der Nummern 5404 und 5405 - synthetischen oder
(andere als jene der künstlichen
Nr. 5605 und andere als Stapelfasern, nicht
Garne aus umsponnenem kardiert oder gekämmt
Roßhaar); Chenillegarne oder in anderer Weise
(einschließlich beflockte für das Verspinnen
Chenillegarne); vorgerichtet
Maschengarne (sog. - chemischen
„Chainette''-Garne) Vormaterialien oder
Spinnmasse oder
- Vormaterialien für die
Papierherstellung
Kapitel 57 Teppiche und andere
Bodenbeläge, aus
Spinnstoffen:
- aus Nadelfilz Herstellen aus
- natürlichen Fasern
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse;
jedoch können
- Monofile aus
Polypropylen der
Nr. 5402
- Stapelfasern aus
Polypropylen der
Nr. 5503 oder 5506
oder
- Spinnkabel aus
Filamenten aus
Polypropylen der
Nr. 5501, bei denen
jeweils eine Faser
oder ein Filament
einen Titer von
weniger als 9 Dezitex
aufweist, verwendet
werden, wenn ihr Wert
40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- aus anderen Filzen Herstellen aus
- natürlichen Fasern,
nicht kardiert oder
gekämmt oder in
anderer Weise für das
Verspinnen
vorgerichtet
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- andere Herstellen aus
- Kokosgarnen
- Garnen aus
synthetischen oder
künstlichen Filamenten
- natürlichen Fasern
oder
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet
ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete
Flächenerzeugnisse aus
Spinnstoffen; Spitzen;
Tapisserien;
Posamentierwaren;
Stickereien; ausgenommen
die Waren der Nrn. 5805
und 5810; für die Waren
der Nr. 5810 ist
nachfolgend eine
besondere Regel
angeführt:
- in Verbindung mit Herstellen aus einfachen
Kautschukfäden Garnen
- andere Herstellen aus
- natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
oder
Bedrucken mit mindestens
zwei Vor- oder
Nachbehandlungen (wie
Reinigen, Bleichen,
Merzerisieren,
Thermofixieren,
Aufhellen, Kalandrieren,
krumpfecht Ausrüsten,
Fixieren, Dekatieren,
Imprägnieren, Ausbessern
und Noppen), wenn der
Wert des unbedruckten
Gewebes 47,5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
5810 Stickereien als Herstellen aus Garnen
Meterware, Streifen oder
Motive
5901 Gewebe, mit Leim oder Herstellen aus Garnen
stärkehaltigen Stoffen
bestrichen, wie sie für
Bucheinbände, Futterale,
Kartonagen und
dergleichen verwendet
werden; Pausleinwand;
präparierte Malleinwand;
Bougran und ähnliche
steife Gewebe, wie sie
für die Hutmacherei
verwendet werden
5902 Reifencordgewebe aus
hochfesten Garnen aus
Nylon oder anderen
Polyamiden, Polyester
oder Viskose:
- mit einem Anteil an Herstellen aus Garnen
textilen Vormaterialien
von nicht mehr als 90%
des Gewichtes
- andere Herstellen aus
chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
5903 Gewebe, mit Kunststoffen Herstellen aus Garnen
imprägniert, bestrichen,
überzogen oder
geschichtet (ausgenommen
solche der Nr. 5902)
5904 Linoleum, auch Herstellen aus Garnen
zugeschnitten;
Bodenbeläge, bestehend
aus einer
Spinnstoffunterlage mit
einer Deckschichte oder
einem Überzug, auch
zugeschnitten
5905 Textile Wandbeläge:
- mit Kautschuk, Herstellen aus Garnen
Kunststoffen oder
anderen Vormaterialien
imprägniert,
bestrichen, überzogen
oder geschichtet
- andere Herstellen aus
- Kokosgarnen
- natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
oder
Bedrucken mit mindestens
zwei Vor- oder
Nachbehandlungen (wie
Reinigen, Bleichen,
Merzerisieren,
Thermofixieren,
Aufhellen, Kalandrieren,
krumpfecht Ausrüsten,
Fixieren, Dekatieren,
Imprägnieren, Ausbessern
und Noppen), wenn der
Wert des unbedruckten
Gewebes 47,5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
5906 Kautschutierte Gewebe,
ausgenommen solche der
Nummer 5902:
- gewirkt oder gestrickt Herstellen aus
- natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- Gewebe aus Garnen aus Herstellen aus
synthetischen chemischen
Filamenten, mit einem Vormaterialien
Anteil an textilen
Vormaterialien von mehr
als 90 vH des Gewichtes
- andere Herstellen aus Garnen
5907 Andere Gewebe, Herstellen aus Garnen
imprägniert, bestrichen
oder überzogen; bemalte
Gewebe für
Theaterdekorationen,
Atelierhintergründe und
dergleichen
5908 Gewebte, geflochtene oder Herstellen aus einfachen
gewirkte Dochte aus Garnen
Spinnstoffen, für Lampen,
Kocher, Feuerzeuge,
Kerzen und dergleichen;
Glühstrümpfe und
schlauchförmige Gewirke
für Glühstrümpfe, auch
imprägniert
5909 Textile Erzeugnisse für
bis technische Zwecke:
5911 - Polierscheiben und Herstellen aus Garnen,
-ringe, andere als aus Abfällen von Geweben
Filz, der Nr. 59.11 oder Lumpen der Nr. 6310
- andere Herstellen aus
- Kokosgarnen
- natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
7006 Glas der Nummer 7003, Herstellen aus
7004 oder 7005, gebogen, Vormaterialien der
an den Kanten bearbeitet, Nr. 7001
graviert, durchlocht,
emailliert oder anders
bearbeitet, weder gerahmt
noch in Verbindung mit
anderen Stoffen
7007 Sicherheitsglas aus Herstellen aus
gehärtetem (getempertem) Vormaterialien der
oder mehrschichtigem Glas Nr. 7001
(Verbundglas)
7008 Mehrschichtisolier- Herstellen aus
verglasungen Vormaterialien der
Nr. 7001
7009 Spiegel aus Glas, auch Herstellen aus
gerahmt, einschließlich Vormaterialien der
Rückspiegel Nr. 7001
7010 Flaschen, Korbflaschen, Herstellen aus
Flakons, Töpfe, Tiegel, Vormaterialen, die in
Phiolen, Ampullen und eine andere Nummer als
andere Behältnisse, aus die hergestellte Ware
Glas, wie sie zum einzureihen sind,
Transport oder zur oder
Verpackung von Waren Schleifen von Glaswaren,
verwendet werden; wenn ihr Wert 50 vH des
Konservengläser; Stopfen, ab-Werk-Preises der
Deckel und andere hergestellten Ware nicht
Verschlüsse, aus Glas überschreitet
7013 Glaswaren, wie sie bei Herstellen aus
Tisch, in der Küche, für Vormaterialen, die in
Toilettezwecke, im Büro, eine andere Nummer als
für die Innendekoration die hergestellte Ware
oder für ähnliche Zwecke einzureihen sind,
verwendet werden oder
(ausgenommen solche der Schleifen von Glaswaren,
Nr. 7010 oder 7018) wenn ihr Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 7019 Waren aus Glasfasern Herstellen aus:
(ausgenommen Garne) - ungefärbten Vorgarnen
(Lunten),
Glasseidensträngen
(Rovings), Garnen oder
Stapelfasern oder
- Glaswolle
ex 7102, Edelsteine und Herstellen aus nicht
ex 7103 Schmucksteine bearbeiteten Edelsteinen
und (natürliche, synthetische oder Schmucksteinen
ex 7104 oder rekonstituierte),
bearbeitet
ex 7106, Edelmetalle, als Halbzeug Herstellen aus nicht
ex 7108 oder in Form von Pulver bearbeiteten
und Edelmetallen
ex 7110
ex 7107, Metalle, mit Edelmetallen Herstellen aus mit
ex 7109 plattiert, als Halbzeug Edelmetallen plattierten
und Metallen, nicht
ex 7111 bearbeitet
7116 Waren aus echten Perlen, Herstellen bei dem der
Zuchtperlen, Edelsteinen, Wert aller verwendeten
Schmucksteinen, Vormaterialen 50 vH des
synthetischen oder ab-Werk-Preises der
rekonstituierten Steinen hergestellten Ware nicht
überschreitet
7117 Phantasieschmuck Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
oder
Herstellen aus Teilen
aus unedlen Metallen,
nicht versilbert,
vergoldet oder
platiniert, wenn ihr
Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
7207 Halbzeug aus Eisen oder Herstellen aus
nicht legiertem Stahl Vormaterialien der
Nr. 7201, 7202, 7203,
7204 oder 7205
7208 Flachgewalzte Herstellen aus
bis Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder
7216 Stangen und Stäbe, anderen Rohformen der
Profile, aus Eisen oder Nr. 7206
nicht legiertem Stahl
7217 Draht aus Eisen oder Herstellen aus Halbzeug
nicht legiertem Stahl der Nr. 7207
ex 7218, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus
7219 Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder
bis Stangen und Stäbe, anderen Rohformen der
7222 Profile, aus rostfreiem Nr. 7218
Stahl
7223 Draht aus rostfreiem Herstellen aus Halbzeug
Stahl der Nr. 7218
ex 7224, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus
7225 Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder
bis aus anderem legiertem anderen Rohformen der
7227 Stahl Nr. 7224
7228 Stangen und Stäbe, aus Herstellen aus
anderem legiertem Stahl; Rohblöcken (Ingots) oder
Profile aus anderem anderen Rohformen der
legiertem Stahl; Nr. 7206, 7218 oder 7224
Hohlbohrstangen und
-stäbe, aus legiertem
oder nicht legiertem
Stahl
7229 Draht aus anderem Herstellen aus Halbzeug
legiertem Stahl der Nr. 7224
ex 7301 Spundwandeisen, aus Eisen Herstellen aus
oder Stahl, auch gelocht Vormaterialien der
oder aus Teilen Nr. 7206
zusammengesetzt
7302 Bahnbaumaterial aus Eisen Herstellen aus
oder Stahl, und zwar: Vormaterialien der
Schienen, Leitschienen, Nr. 7206
Zahnstangen,
Weichenzungen,
Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen
und anderes Material für
Kreuzungen oder Weichen,
Bahnschwellen, Laschen,
Schienenstühle,
Stuhlkeile,
Unterlagsplatten,
Klemmplatten, Spurplatten
und Spurstangen sowie
andere, nur für das
Verbinden oder Befestigen
von Schienen geeignetes
Material
7304, Rohre und Hohlprofile, Herstellen aus
7305 aus Eisen (ausgenommen Vormaterialien der
und Gußeisen) oder Stahl Nr. 7206, 7207, 7218
7306 oder 7224
7308 Konstruktionen (mit Herstellen aus
Ausnahme der Vormaterialien, die in
vorgefertigten Gebäude eine andere Nummer als
der Nr. 9406) sowie deren die hergestellte Ware
Teile (zB Brücken und einzureihen sind; jedoch
Brückenelemente, dürfen geschweißte
Schleusentore, Türme, Profile der Nr. 7301
Gittermaste, Dächer, nicht verwendet werden
Dachstühle, Türen und
Fenster und deren Rahmen
und Stöcke, Türschwellen,
Rolläden, Geländer,
Säulen, Pfeiler), aus
Eisen oder Stahl; für
Konstruktionszwecke
vorgearbeitete Bleche,
Stangen, Profile, Rohre
und dergleichen, aus
Eisen oder Stahl
ex 7322 Heizkörper für Herstellen bei dem der
Zentralheizungen, nicht Wert aller verwendeten
elektrisch beheizt Vormaterialien der
Nr. 7322 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus; Herstellen bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7401 bis 7405; für Vormaterialien in eine
die Waren der Nr. ex 7403 andere Nummer als die
ist nachstehend eine hergestellte Ware
besondere Regel angeführt einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 7403 Kupferlegierungen, Herstellen aus
unverarbeitet raffiniertem Kupfer,
unverarbeitet, oder aus
Abfällen und Schrott
ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus; Herstellen bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7501 bis 7503 Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 76 Aluminium und Waren Herstellen bei dem
daraus; - alle verwendeten
ausgenommen die Waren der Vormaterialien in eine
Nrn. 7601, 7602 und andere Nummer als die
ex 7616; für die Waren hergestellte Ware
der Nr. ex 7616 ist einzureihen sind
nachfolgend eine und
besondere Regel angeführt - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 7616 Andere Waren aus Herstellen bei dem
Aluminium, ausgenommen - alle verwendeten
Gewebe, Gitter und Vormaterialien in eine
Geflechte, aus andere Nummer als die
Aluminiumdraht, und hergestellte Ware
Streckbleche aus einzureihen sind;
Aluminium jedoch können Gewebe,
Gitter und Geflechte,
aus Aluminiumdraht,
oder Streckbleche aus
Aluminium verwendet
werden
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Waren nicht
überschreitet
ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus; Herstellen bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7801 und 7802; für Vormaterialien in eine
die Waren der Nr. 7801 andere Nummer als die
ist nachfolgend eine hergestellte Ware
besondere Regel angeführt einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
7801 Blei, unverarbeitet:
- raffiniertes Blei Herstellen aus
Barrenblei oder Werkblei
- anderes Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus; Herstellen bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 7901 und 7902; für Vormaterialien in eine
die Waren der Nr. 7901 andere Nummer als die
ist nachfolgend eine hergestellte Ware
besondere Regel angeführt einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
7901 Zink, unverarbeitet Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
ex 4001 Geschichtete Platten aus Aufeinanderschichten von
Kautschuk für Sohlenkrepp Platten aus
Naturkautschuk
4005 Kautschukmischungen, Herstellen bei dem der
nicht vulkanisiert, in Wert aller verwendeten
Rohformen oder in Vormaterialien 50 vH des
Platten, Blättern oder ab-Werk-Preises der
Streifen hergestellten Ware nicht
überschreitet
4012 Luftreifen aus Kautschuk, Herstellen aus
runderneuert oder Vormaterialien jeder
gebraucht; Vollgummi- Nummer, ausgenommen aus
oder Hohlkammerreifen, solchen der Nr. 4011
auswechselbare oder 4012
Reifenprofile und
Felgenbänder, aus
Kautschuk
ex 4017 Waren aus Hartkautschuk Herstellen aus
Hartkautschuk
ex 4102 Felle von Schafen oder Enthaaren von
Lämmern, roh, enthaart Schaffellen oder
Lammfellen
4104 Leder, enthaart, Nachgerben von
bis ausgenommen Leder der vorgegerbtem Leder oder
4107 Nummer 4108 oder 4109 Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
4109 Lackleder (Patentleder) Herstellen aus Leder der
und Patentlederimitation; Nrn. 4104 bis 4107, wenn
metallisiertes Leder sein Wert 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 4302 Pelzfelle, gegerbt oder Herstellen aus nicht
zugerichtet, zusammengesetzten
zusammengesetzt, andere gegerbten oder
als in Platten, Kreuzen zugerichteten Pelzfellen
oder ähnlichen Formen
4303 Bekleidung, Herstellen aus nicht
Bekleidungszubehör und zusammengesetzten
andere Waren, aus gegerbten oder
Pelzfellen zugerichteten Pelzfellen
der Nr. 4302
ex 4403 Rohholz, grob zwei- oder Herstellen aus Rohholz,
vierseitig zugerichtet auch entrindet oder
entsplintet
ex 4407 Holz, in der Hobeln, Schleifen oder
Längsrichtung gesägt oder keilverzinkt Verleimen
mit dem Profilzerspaner
besäumt, gemessert oder
geschält, mit einer
Stärke von mehr als 6 mm;
gehobelt, geschliffen
oder keilverzinkt
verleimt
ex 4408 Furniere, Platten für die Verspleißen, Hobeln,
Herstellung von Schleifen oder
Sperrholz, mit einer keilverzinkt Verleimen
Stärke von 6 mm oder
weniger, verspleißt;
anderes Holz, in der
Längsrichtung gesägt,
gemessert oder geschält,
mit einer Stärke von 6 mm
oder weniger, gehobelt,
geschliffen oder
keilverzinkt verleimt
ex 4409 - Holz (einschließlich Schleifen oder
Riemen und Friese für keilverzinkt Verleimen
Parkettfußböden, nicht
zusammengesetzt), auf
der ganzen Länge einer
oder mehrerer Kanten
oder Oberflächen
bearbeitet (gefedert,
genutet, gekehlt,
gefalzt, abgeschrägt,
gefräst, profiliert,
abgerundet oder
dergleichen),
geschliffen oder
keilverzinkt verleimt
- Gefräste oder Fräsen oder Profilieren
profilierte Holzleisten
und Holzfriese für
Möbel, Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen
oder für ähnliche
Zwecke
ex 4410 Gefräste oder profilierte Fräsen oder Profilieren
bis Holzleisten und
ex 4413 Holzfriese für Möbel,
Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen
oder für ähnliche Zwecke
ex 4415 Kisten, Schachteln, Herstellen aus noch
Verschläge, Trommeln und nicht auf die
ähnliche erforderlichen Maße
Verpackungsmittel, aus zugeschnittenen Brettern
Holz
ex 4416 Fässer, Bottiche, Kübel Herstellen aus
und andere Binderwaren Faßdauben, auch auf
sowie Teile davon, aus beiden Hauptflächen
Holz gesägt, aber nicht
weiter bearbeitet
ex 4418 - Bautischler- und Herstellen aus
Zimmermannsarbeiten aus Vormaterialien, die in
Holz eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind; jedoch
können Zellholzplatten
und gesägte und
gespaltene Schindeln
verwendet werden
- Gefräste oder Fräsen oder Profilieren
profilierte Holzleisten
und Holzfriese für
Möbel, Rahmen,
Innenausstattungen,
elektrische Leitungen
oder für ähnliche
Zwecke
ex 4421 Holz für Zündhölzer Herstellen aus Holz
vorgerichtet; Holzstifte jeglicher Nummer,
für Schuhe ausgenommen aus
Holzdraht der Nr. 4409
4503 Waren aus Naturkork Herstellen aus Kork der
Nr. 4501
ex 4811 Papier und Pappe, nur Herstellen aus
liniert oder kariert Vormaterialien für die
Papierherstellung des
Kapitels 47
4816 Kohlepapiere, Herstellen aus
Selbstdurchschreibpapiere Vormaterialien für die
und andere Papierherstellung des
Vervielfältigungs- und Kapitels 47
Umdruckpapiere,
ausgenommen solche der
Nummer 4809,
einschließlich
Vervielfältigungsmatrizen
und Offsetplatten aus
Papier, auch in
Schachteln
4817 Briefumschläge, Herstellen bei dem
Kartenbriefe, nicht - alle verwendeten
illustrierte Postkarten Vormaterialien in eine
und Korrespondenzkarten, andere Nummer als die
aus Papier oder Pappe; hergestellte Ware
Schachteln, Taschen oder einzureihen sind
ähnliche Umschließungen, und
aus Papier oder Pappe, - der Wert aller
die eine Zusammenstellung verwendeten
von Korrespondenzwaren Vormaterialien 50 vH
enthalten des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 4818 Toilettepapiere Herstellen aus
Vormaterialien für die
Papierherstellung des
Kapitels 47
ex 4819 Schachteln, Säcke, Beutel Herstellen bei dem
und andere Umschließungen - alle verwendeten
für Verpackungszwecke, Vormaterialien in eine
aus Papier, Pappe, andere Nummer als die
Zellstoffwatte oder hergestellte Ware
Vliesen aus einzureihen sind
Zellstoffasern und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 4820 Briefpapierblöcke Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 4823 Andere Papiere, Pappen, Herstellen aus
Zellstoffwatte und Vliese Vormaterialien für die
aus Zellulosefasern, auf Papierherstellung des
Formen oder Größen Kapitels 47
zugeschnitten
4909 Postkarten, gedruckt oder Herstellen aus
illustriert; gedruckte Vormaterialien, die
Karten mit Glückwünschen, nicht in die Nr. 4909
Mitteilungen oder oder 4911 einzureihen
Ankündigungen sind
persönlicher Art, auch
illustriert, auch mit
Umschlägen oder
Verzierungen
4910 Kalender aller Art,
gedruckt, einschließlich
Blöcke für
Abreißkalender:
- Dauerkalender oder Herstellen bei dem
Kalender mit - alle verwendeten
auswechselbaren Blöcken Vormaterialien in eine
auf Unterlagen andere Nummer als die
(Sockeln) aus anderem hergestellte Ware
Material als Papier einzureihen sind
oder Pappe und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
- andere Herstellen aus
Vormaterialien, die
nicht in die Nr. 4909
oder 4911 einzureihen
sind
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
Anlage E
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu
verleihen
Einleitende Bemerkungen
Allgemeines
Bemerkung 1
1.1. Die Liste enthält auch bestimmte Waren, für die zwar keine Vorzugszollbehandlung vorgesehen ist, die aber bei der Herstellung von Waren, für die eine Vorzugszollbehandlung vorgesehen ist, verwendet werden können.
1.2. Die ersten beiden Spalten in dieser Liste beschreiben die hergestellte Ware. In der ersten Spalte steht die Nummer oder das Kapitel nach dem Zolltarif, in der zweiten Spalte die Warenbezeichnung, die im Zolltarif für diese Nummer oder dieses Kapitel verwendet wird. Für jede Eintragung in den ersten beiden Spalten ist in der Spalte 3 eine Regel vorgesehen. Steht vor der Eintragung in der ersten Spalte ein „ex'', so bedeutet dies, daß die Regel in der Spalte 3 nur für jenen Teil der Nummer oder des Kapitels gilt, der in der Spalte 2 genannt ist.
1.3. In der Spalte 1 sind in bestimmten Fällen mehrere Nummern zusammengefaßt oder Kapitel angeführt; dementsprechend ist die zugehörige Warenbezeichnung in der Spalte 2 in allgemeiner Form enthalten. Die entsprechende Regel in der Spalte 3 bezieht sich dann auf alle Waren, die gemäß dem Zolltarif in die Nummern des Kapitels oder in jede der Nummern einzureihen sind, die in der Spalte 1 zusammengefaßt sind.
1.4. Wenn in dieser Liste verschiedene Regeln angeführt sind, die auf verschiedene Waren einer Nummer anzuwenden sind, enthält jede Eintragung die Bezeichnung jenes Teils der Nummer, auf die sich die entsprechende Regel in der Spalte 3 bezieht.
Bemerkung 2
2.1. Der Begriff „Herstellen'' umfaßt jede Be- oder Verarbeitung einschließlich Zusammenbau oder besondere Vorgänge. Siehe jedoch die folgende Bemerkung 3.5.
2.2. Der Begriff „Vormaterial'' umfaßt jegliche „Zutaten'', „Rohstoffe'', „Komponenten'' oder „Teile'' usw., die bei der Herstellung der Ware verwendet werden.
2.3. Der Begriff „Ware'' bezieht sich auf die hergestellte Ware, auch wenn sie zur späteren Verwendung in einem anderen Herstellungsvorgang bestimmt ist.
Bemerkung 3
3.1. Bei allen Nummern oder Teilen einer Nummer, die nicht in dieser Liste angeführt sind, gilt die Regel des Wechsels der Nummer gemäß Regel 4 Abs. 1. Wenn bei einer Eintragung in der Liste das Erfordernis des Wechsels der Nummer gilt, dann ist dies bei der Regel in der Spalte 3 angegeben.
3.2. Die gemäß einer Regel in der Spalte 3 erforderlichen Be- oder Verarbeitungen müssen nur an den verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden. Ebenso beziehen sich die in einer Regel in der Spalte 3 enthaltenen Beschränkungen nur auf verwendete Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.
3.3. Wenn eine Regel besagt, daß „Vormaterialien jeder Nummer'' verwendet werden können, können Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware auch verwendet werden, wenn die besonderen Beschränkungen beachtet werden, die die Regel enthält. Jedoch bedeutet der Ausdruck „Herstellen aus Vormaterialien jeder Nummer, einschließlich anderer Vormaterialien der Nummer . . . . .'', daß nur Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware mit einer anderen Warenbeschreibung als der, die sich aus Spalte 2 ergibt, verwendet werden können.
3.4. Wird eine Ware, die aus Vormaterialien hergestellt wurde und dabei durch die Regel des Wechsels der Nummer oder durch ihre eigene Regel in dieser Liste die Ursprungseigenschaft erworben hat, zur Herstelung einer anderen Ware verwendet, so wird auf sie eine für die andere Ware vorgesehene Regel nicht angewendet.
- Beispiel:
Ein Motor der Nummer 8407, für den die Regel in dieser Liste vorsieht, daß der Wert der verwendbaren Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 40 vH des abWerk-Preises nicht überschreiten darf, wird aus vorgeschmiedetem, legiertem Stahl der Nummer 7224 hergestellt. Wenn dieser vorgeschmiedete Stahl in dem betreffenden Land aus einem Ingot ohne Ursprungseigenschaft geschmiedet wurde, hat er bereits die Ursprungseigenschaft durch die Regel der Nummer ex 7224 dieser Liste erworben. Bei der Berechnung der Wertanteile für den Motor kann der geschmiedete Stahl daher als Ursprungsware angerechnet werden, ohne Rücksicht darauf, ob er im selben Unternehmen oder in einem anderen hergestellt wurde. Der Wert des Ingots ohne Ursprungseigenschaft wird daher nicht zu den bei der Herstellung des Motors verwendeten Vormaterialien gerechnet.
3.5. Selbst wenn die Regel des Wechsels der Nummer oder die in dieser Liste enthaltene Regel erfüllt ist, hat die hergestellte Ware nicht Ursprung, wenn der vorgenommene Herstellungsvorgang insgesamt nicht ausreichend im Sinne der Regel 4 Abs. 5. ist.
Bemerkung 4
4.1. Die Regel in dieser Liste legt das Mindestausmaß der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen fest, ein darüber hinausgehender Herstellungsvorgang verleiht gleichfalls Ursprung; umgekehrt verleiht ein weniger weitgehender Herstellungsvorgang nicht Ursprung. Wenn daher eine Regel vorsieht, daß Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft einer bestimmten Verarbeitungsstufe verwendet werden kann, ist auch die Verwendung von Vormaterial dieser Art einer vorhergehenden Verarbeitungsstufe zulässig, nicht aber die Verwendung von solchem Vormaterial in einer höheren Verarbeitungsstufe.
4.2. Wenn eine Regel vorsieht, daß eine Ware aus mehr als einem Vormaterial hergestellt werden kann, bedeutet dies, daß eines oder mehrere dieser Vormaterialien verwendet werden können; es müssen aber nicht alle verwendet werden.
- Beispiel:
- Beispiel:
4.3. Wenn eine Regel in dieser Liste vorsieht, daß eine Ware aus einem bestimmten Vormaterial hergestellt werden muß, so schließt diese Bedingung die Verwendung anderer Vormaterialien nicht aus, die ihrer Natur nach nicht unter diese Regel fallen können.
- Beispiel:
- Beispiel:
5.1. Der in dieser Liste verwendete Begriff „natürliche Fasern'' bezieht sich auf alle Fasern, die nicht künstlich oder synthetisch sind; er ist auf die Verarbeitungsstufen vor dem Spinnen beschränkt und schließt auch Abfälle ein. Soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, umfaßt er daher auch Fasern, die kardiert, gekrempelt, gekämmt oder in anderer Weise bearbeitet, aber noch nicht gesponnen sind.
5.2. Der Begriff „natürliche Fasern'' umfaßt Roßhaar der Nummer 0503, Seide der Nummern 5002 und 5003, Wolle, feine und grobe Tierhaare der Nummern 5101 bis 5105, Baumwolle der Nummern 5201 bis 5203 und andere pflanzliche Spinnstoffe der Nummern 5301 bis 5305.
5.3. Die Begriffe „Spinnmasse'', „chemische Vormaterialien'' und „Vormaterialien für die Papierherstellung'' stehen in dieser Liste als Beispiel für alle nicht in die Kapitel 50 bis 63 einzureihenden Vormaterialien, die für die Herstellung künstlicher oder synthetischer Fasern oder Garne oder solcher aus Papier verwendet werden können.
5.4. Der in dieser Liste verwendete Begriff „synthetische und künstliche Stapelfasern'' bezieht sich auf synthetische oder künstliche Stapelfasern oder Abfälle der Nummern 5501 bis 5507.
Bemerkung 6
6.1. Nicht-textile Garnituren und nicht-textiles Zubehör oder andere Vormaterialien, die Textilien enthalten und deshalb nicht unter die Voraussetzung der Bemerkung 4.3. fallen, müssen die in der Spalte 3 angeführten Bedingungen nicht erfüllen.
6.2. In Übereinstimmung mit der Bemerkung 4.3. können nicht-textile Garnituren und nicht-textiles Zubehör ohne Ursprungseigenschaft oder alle anderen Waren, die keine Textilien enthalten, unbeschränkt verwendet werden, weil sie nicht aus den in der Spalte 3 genannten Vormaterialien hergestellt werden können.
- Beispiel:
Wenn eine Regel in der Liste vorsieht, daß für ein bestimmtes Textilerzeugnis, wie etwa eine Bluse, Garn verwendet werden muß, schließt dies nicht die Verwendung von Metallgegenständen, wie etwa Knöpfen, aus, weil diese nicht aus textilen Vormaterialien hergestellt werden können.
6.3. Ihr Wert muß aber bei der Berechnung des Wertes der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft berücksichtigt werden, wenn eine Prozentsatzregel gilt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
ex Kapitel 90 Optische, Herstellen bei dem
photographische, - der Wert aller
kinematographische, Meß-, verwendeten
Prüf- und Vormaterialien 40 vH
Präzisionsinstrumente; des ab-Werk-Preises
medizinische oder der hergestellten Ware
chirurgische Instrumente nicht überschreitet
und Apparate; Teile und und
Zubehör dieser Waren; - Vormaterialien, die in
ausgenommen die Waren, dieselbe Nummer wie
für die unter den die hergestellte Ware
nachfolgenden Nrn. 9001, einzureihen sind,
9002, 9004, ex 9005, innerhalb der
ex 9006, 9007, 9011, obenstehenden
ex 9014, 9015 bis 9017, Begrenzung nur bis zu
ex 9018 und 9024 bis 9033 einem Wert von 5 vH
besondere Regeln des ab-Werk-Preises
angeführt sind der hergestellten Ware
verwendet werden
9001 Optische Fasern und Herstellen bei dem der
optische Faserbündel, Wert aller verwendeten
optische Faserkabel, Vormaterialien 40 vH des
andere als die der Nummer ab-Werk-Preises der
8544; Folien und Platten hergestellten Ware nicht
aus polarisierenden überschreitet
Stoffen; Linsen
(einschließlich
Kontaktlinsen), Prismen,
Spiegel und andere
optische Elemente, aus
Stoffen aller Art, nicht
gefaßt, ausgenommen nicht
optisch bearbeitete
Elemente aus Glas
9002 Linsen, Prismen, Spiegel Herstellen bei dem der
und andere optische Wert aller verwendeten
Elemente, aus Stoffen Vormaterialien 40 vH des
aller Art, gefaßt, für ab-Werk-Preises der
Instrumente oder hergestellten Ware nicht
Apparate, ausgenommen überschreitet
nicht optisch bearbeitete
Elemente aus Glas
9004 Brillen, Schutzbrillen Herstellen bei dem der
und ähnliche Waren, zur Wert aller verwendeten
Korrektur und zum Schutz Vormaterialien 40 vH des
der Augen oder für andere ab-Werk-Preises der
Zwecke hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, Herstellen bei dem
optische Teleskope und - der Wert aller
Gestelle dafür verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
ex 9006 Photographische (andere Herstellen bei dem
als kinematographische) - der Wert aller
Aufnahmeapparate; verwendeten
photographische Vormaterialien 40 vH
Blitzlichtgeräte und des ab-Werk-Preises
Photoblitzlichtlampen, der hergestellten Ware
andere als nicht überschreitet
Entladungslampen der und
Nummer 8539; - Vormaterialien, die in
ausgenommen dieselbe Nummer wie
Photoblitzlichtlampen mit die hergestellte Ware
elektrischer Zündung einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9007 Kinematographische Herstellen bei dem
Aufnahmeapparate und - der Wert aller
Projektoren, auch mit verwendeten
eingebauten Tonaufnahme- Vormaterialien 40 vH
oder Tonwiedergabegeräten des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9011 Optische Mikroskope, Herstellen bei dem
einschließlich solche für - der Wert aller
die Mikrophotographie, verwendeten
Mikrokinematographie oder Vormaterialien 40 vH
Mikroprojektion des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
ex 9014 Andere Herstellen bei dem der
Navigationsinstrumente Wert aller verwendeten
und -apparate Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9015 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte für die Geodäsie, Wert aller verwendeten
Topographie, Feld- und Vormaterialien 40 vH des
Höhenvermessung, ab-Werk-Preises der
Photogrammetrie, hergestellten Ware nicht
Hydrographie, überschreitet
Ozeanographie,
Hydrologie, Meteorologie
oder Geophysik,
ausgenommen Kompasse;
Entfernungsmesser
9016 Waagen mit einer Herstellen bei dem der
Empfindlichkeit von Wert aller verwendeten
50 Milligramm oder Vormaterialien 40 vH des
weniger, auch mit ab-Werk-Preises der
Gewichten hergestellten Ware nicht
überschreitet
9017 Zeichen-, Anreiß- oder Herstellen bei dem der
Recheninstrumente (zB Wert aller verwendeten
Zeichenmaschinen, Vormaterialien 40 vH des
Pantographen, ab-Werk-Preises der
Winkelmesser, Reißzeuge, hergestellten Ware nicht
Rechenschieber und überschreitet
Rechenscheiben);
Instrumente für die
Längenmessung mit der
Hand (zB Maßstäbe und
Maßbänder, Mikrometer und
Schiebelehren und andere
Lehren), in diesem
Kapitel anderweitig weder
genannt noch inbegriffen
ex 9018 Dentalstühle in Herstellen aus
Verbindung mit Vormaterialien jeglicher
zahnärztlichen Geräten Nummer, einschließlich
oder mit Speifontänen anderer Vormaterialien
der Nr. 9018
9024 Maschinen, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte zum Prüfen der Wert aller verwendeten
Härte, Zugfestigkeit, Vormaterialien 40 vH des
Druckfestigkeit, ab-Werk-Preises der
Elastizität oder anderer hergestellten Ware nicht
mechanischer überschreitet
Eigenschaften von
Vormaterialien (zB
Metallen, Holz,
Spinnstoffen, Papier und
Kunststoffen)
9025 Dichtemesser, Aräometer, Herstellen bei dem der
Senkwaagen und ähnliche Wert aller verwendeten
schwimmende Instrumente, Vormaterialien 40 vH des
Thermometer, Pyrometer, ab-Werk-Preises der
Barometer, Hygrometer und hergestellten Ware nicht
Psychrometer, auch mit überschreitet
Registriervorrichtung,
auch miteinander
kombiniert
9026 Instrumente und Apparate Herstellen bei dem der
zum Messen oder Wert aller verwendeten
Kontrollieren von Vormaterialien 40 vH des
Durchfluß, Standhöhe, ab-Werk-Preises der
Druck oder von anderen hergestellten Ware nicht
veränderlichen Größen von überschreitet
Flüssigkeiten oder Gasen
(zB
Durchflußmengenmesser,
Standanzeiger, Manometer
und Wärmemengenmesser),
ausgenommen Instrumente
und Apparate der
Nummer 9014, 9015, 9028
oder 9032
9027 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte für physikalische Wert aller verwendeten
oder chemische Vormaterialien 40 vH des
Untersuchungen (zB ab-Werk-Preises der
Polarimeter, hergestellten Ware nicht
Refraktometer, überschreitet
Spektrometer und Gas-
oder
Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und
Geräte zum Messen oder
Prüfen der Viskosität,
Porosität, Dehnung,
Oberflächenspannung oder
dergleichen; Instrumente
und Apparate für
kalorimetrische,
akustische oder
photometrische Messungen
(einschließlich
Belichtungsmesser);
Mikrotome
9028 Verbrauchs- oder
Produktionszähler für
Gas, Flüssigkeiten und
Elektrizität,
einschließlich derartiger
Prüf- und Eichzähler für
diese Geräte:
- Teile und Zubehör Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9029 Andere Zähler Herstellen bei dem der
(Tourenzähler, Wert aller verwendeten
Produktionszähler, Vormaterialien 40 vH des
Taxameter, ab-Werk-Preises der
Kilometerzähler, hergestellten Ware nicht
Schrittzähler und überschreitet
dergleichen); Tachometer
und andere
Geschwindigkeitsmesser,
ausgenommen solche der
Nummern 9014 oder 9015;
Stroboskope
9030 Oszilloskope, Herstellen bei dem der
Spektralanalysengeräte Wert aller verwendeten
und andere Instrumente, Vormaterialien 40 vH des
Apparate und Geräte zum ab-Werk-Preises der
Messen oder Kontrollieren hergestellten Ware nicht
elektrischer Größen, überschreitet
ausgenommen Zähler der
Nummer 9028; Instrumente
und Apparate zum Messen
oder zum Nachweis von
Alpha-, Beta-, Gamma-,
Röntgen-, kosmischen oder
anderen ionisierenden
Strahlen
9031 Instrumente, Apparate, Herstellen bei dem der
Geräte und Maschinen zum Wert aller verwendeten
Messen oder Vormaterialien 40 vH des
Kontrollieren, in diesem ab-Werk-Preises der
Kapitel anderweitig weder hergestellten Ware nicht
genannt noch inbegriffen; überschreitet
Profilprojektoren
9032 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte zum selbsttätigen Wert aller verwendeten
Regeln oder Kontrollieren Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9033 Teile und Zubehör von Herstellen bei dem der
Maschinen, Apparaten, Wert aller verwendeten
Geräten und Instrumenten Vormaterialien 40 vH des
des Kapitels 90, in ab-Werk-Preises der
diesem Kapitel hergestellten Ware nicht
anderweitig weder genannt überschreitet
noch inbegriffen
ex Kapitel 91 Uhrmacherwaren; Herstellen bei dem der
ausgenommen die Waren, Wert aller verwendeten
für die unter den Vormaterialien 40 vH des
nachfolgenden Nrn. 9105, ab-Werk-Preises der
und 9109 bis 9113 hergestellten Ware nicht
besondere Regeln überschreitet
angeführt sind
9105 Andere Uhren mit anderen Herstellen bei dem
als Kleinuhrwerken - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9109 Andere Uhrwerke, Herstellen bei dem
vollständig und - der Wert aller
zusammengebaut verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9110 Vollständige Uhrwerke, Herstellen bei dem
nicht zusammengebaut oder - der Wert aller
teilweise zusammengebaut verwendeten
(Bausätze); Vormaterialien 40 vH
unvollständige Uhrwerke, des ab-Werk-Preises
zusammengebaut; Rohwerke der hergestellten Ware
von Uhren nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 9114
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9111 Gehäuse für Uhren der Herstellen bei dem
Nummer 9101 oder 9102, - der Wert aller
und Teile davon verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9112 Gehäuse für andere Uhren Herstellen bei dem
und ähnliche Gehäuse für - der Wert aller
andere Waren dieses verwendeten
Kapitels; Teile davon Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9113 Uhrarmbänder und Teile
davon:
- aus unedlen Metallen, Herstellen bei dem der
auch vergoldet oder Wert aller verwendeten
versilbert oder mit Vormaterialien 40 vH des
Edelmetallen plattiert ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile Herstellen bei dem der
und Zubehör davon Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
Kapitel 93 Waffen und Munition; Herstellen bei dem der
Teile und Zubehör davon Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9405 Beleuchtungskörper Herstellen bei dem der
(einschließlich Wert aller verwendeten
Scheinwerfer) und Teile Vormaterialien 50 vH des
davon, anderweitig weder ab-Werk-Preises der
genannt noch inbegriffen; hergestellten Ware nicht
Reklameleuchten, überschreitet
Leuchtschilder,
beleuchtete
Namensschilder und
dergleichen, mit fest
montierter Lichtquelle,
sowie anderweitig weder
genannte noch
inbegriffene Teile
davon
9406 Vorgefertigte Gebäude Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9503 Anderes Spielzeug; Herstellen bei dem
maßstabsgetreu - alle verwendeten
verkleinerte Modelle und Vormaterialien in eine
ähnliche Modelle für andere Nummer
Spiel oder Unterhaltung, einzureihen sind als
auch mit Antrieb; Puzzles die hergestellte Ware
aller Art und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9506 Fertige Golfschlägerköpfe Herstellen aus Rohlingen
ex 9601 Waren aus tierischen, Herstellen aus
und pflanzlichen oder bearbeiteten
ex 9602 mineralischen Vormaterialien derselben
Schnitzstoffen Nummer
ex 9603 Besen, Bürsten und Herstellen bei dem der
Pinsel, ausgenommen Wert aller verwendeten
Reisigbesen und Vormaterialien 50 vH des
dergleichen; mechanische, ab-Werk-Preises der
nicht motorbetriebene hergestellten Ware nicht
Teppichkehrer zum überschreitet
Handgebrauch, Mops;
Farbtupfer und
Farbroller; Wischer aus
Weichkautschuk oder
ähnlichen geschmeidigen
Stoffen
9605 Reisezusammenstellungen Jede Ware in der
von Waren (Necessaires) Warenzusammenstellung
für die Körperpflege, für muß die Regel erfüllen,
Näharbeiten oder für das die anzuwenden wäre,
Reinigen von Schuhen oder wenn sie nicht in der
Kleidern Warenzusammenstellung
enthalten wäre; jedoch
können Waren ohne
Ursprungseigenschaft
mitverwendet werden,
wenn ihr Wert 15 vH des
ab-Werk-Preises der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
9606 Knöpfe, Preßverschlüsse, Herstellen bei dem
Schnappverschlüsse und - alle verwendeten
Druckknöpfe, Knopfformen Vormaterialien in eine
und andere Teile dieser andere Nummer als die
Waren; Knopfrohlinge hergestellte Ware
einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
9608 Kugelschreiber; Schreiber Herstellen aus
und Markierstifte, mit Vormaterialien, die in
Filzspitze oder anderer eine andere Nummer als
poröser Spitze; die hergestellte Ware
Füllfedern und andere einzureihen sind, oder
Füllhalter; aus Schreibfedern oder
Durchschreibstifte; Schreibfederspitzen;
Füllstifte (Dreh- und jedoch können auch
Druckstifte); andere Vormaterialien
Federhalter, derselben Nummer
Bleistifthalter und verwendet werden, wenn
ähnliche Halter; Teile ihr Wert 5 vH des
(einschließlich ab-Werk-Preises der
Schutzkappen und Klipse) hergestellten Ware nicht
für die vorstehend überschreitet
genannten Waren,
ausgenommen jene der
Nummer 9609
9612 Farbbänder für Herstellen bei dem
Schreibmaschinen und - alle verwendeten
ähnliche Farbbänder, mit Vormaterialien in eine
Tinte oder anderen andere Nummer als die
Stoffen für Abdrucke hergestellte Ware
präpariert, auch auf einzureihen sind
Spulen oder in Kassetten; und
Stempelkissen, auch - der Wert aller
getränkt, auch in verwendeten
Schachteln Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9614 Tabakspfeifen Herstellen aus
(einschließlich Pfeifenrohformen
Pfeifenköpfe)
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
Kapitel 60 Gewirkte oder gestrickte Herstellen aus
Flächenerzeugnisse - natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
Kapitel 61 Bekleidung und Herstellen aus
Bekleidungszubehör, - natürlichen Fasern
gewirkt oder gestrickt - synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
ex Kapitel 62 Bekleidung und Herstellen aus Garnen
Bekleidungszubehör, nicht
gewirkt oder gestrickt;
ausgenommen die Waren,
für die unter den
nachfolgenden Nrn. 6213
und 6214 besondere Regeln
angeführt sind
6213 und Taschentücher; Schals, Herstellen aus rohen,
6214 Halstücher, Kopftücher, einfachen Garnen
Schleier und dergleichen
6301 Decken; Bettwäsche usw.;
bis Gardinen usw.; andere
6304 Waren für die
Innenausstattung:
- aus Filz oder aus Herstellen aus
Vliesstoffen - natürlichen Fasern
oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
- andere Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen
6305 Säcke und Beutel, für Herstellen aus
Verpackungszwecke - natürlichen Fasern
- synthetischen oder
künstlichen
Stapelfasern, nicht
kardiert oder gekämmt
oder in anderer Weise
für das Verspinnen
vorgerichtet, oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
6306 Planen und Markisen;
Zelte; Segel für
Wasserfahrzeuge, für
Segelbretter oder für
Landfahrzeuge;
Campingausrüstung:
- aus Vliesstoffen Herstellen aus
- andere - natürlichen Fasern
oder
- chemischen
Vormaterialien oder
Spinnmasse
Herstellen aus rohen,
einfachen Garnen
6307 Andere konfektionierte Herstellen bei dem der
Spinnstoffwaren, Wert aller verwendeten
einschließlich Vormaterialien 40 vH des
Schnittmuster für ab-Werk-Preises der
Kleidungsstücke hergestellten Ware nicht
überschreitet
6308 Warenzusammenstellungen, Jede Ware in der
bestehend aus Geweben und Warenzusammenstellung
Garnen, auch mit Zubehör, muß die Regel erfüllen,
zur Herstellung von die anzuwenden wäre,
Teppichen, Tapisserien, wenn sie nicht in der
bestickten Tischtüchern, Warenzusammenstellung
Servietten oder ähnlichen enthalten wäre; jedoch
Spinnstoffwaren, in können Waren ohne
Aufmachungen für den Ursprungseigenschaft
Kleinverkauf mitverwendet werden,
wenn ihr Wert 15 vH des
ab-Werk-Preises der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
6401 Schuhe Herstellen aus
bis Vormaterialien jeder
6405 Nummer, ausgenommen aus
Teilen von Schuhen,
nicht aus Metall, der
Nr. 6406
6503 Hüte und andere Herstellen aus Garnen
Kopfbedeckungen, aus oder Fasern
Filz, aus Hutstumpen oder
Hutplatten der
Nummer 6501, auch
gefüttert oder
ausgerüstet
6505 Hüte und andere Herstellen aus Garnen
Kopfbedeckungen, gewirkt, oder Fasern
gestrickt oder aus
Stücken (ausgenommen
Streifen) von Spitzen,
Filz oder anderen
textilen
Flächenerzeugnissen
hergestellt, auch
gefüttert oder
ausgerüstet; Haarnetze
aus Stoffen aller Art,
auch gefüttert oder
ausgerüstet
6601 Regenschirme und Herstellen bei dem der
Sonnenschirme Wert aller verwendeten
(einschließlich Vormaterialien 50 vH des
Stockschirme, ab-Werk-Preises der
Gartenschirme und hergestellten Ware nicht
ähnliche Schirme) überschreitet
ex 6803 Waren aus Naturschiefer Herstellen aus
oder Preßschiefer bearbeitetem Schiefer
ex 6804 Waren aus künstlichen Herstellen aus
und Schleifmitteln auf der Vormaterialien jeder
ex 6805 Grundlage von Nummer, ausgenommen aus
Siliciumcarbid Vormaterialien der
Nr. 6804 oder 6805 sowie
aus Siliciumcarbid der
Nr. 2849
ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Herstellen aus
Mischungen auf der bearbeiteten
Grundlage von Asbest oder Asbestfasern oder aus
auf der Grundlage von Mischungen auf der
Asbest und Grundlage von Asbest
Magnesiumcarbonat oder auf der Grundlage
von Asbest und
Magnesiumcarbonat
ex 6814 Waren aus Glimmer; Herstellen aus
agglomerierter oder bearbeitetem Glimmer
rekonstituierter Glimmer, (einschließlich
auf einer Unterlage aus agglomeriertem oder
Papier, Pappe oder rekonstituiertem
anderen Stoffen Glimmer)
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
ex Kapitel 90 Optische, Herstellen bei dem
photographische, - der Wert aller
kinematographische, Meß-, verwendeten
Prüf- und Vormaterialien 40 vH
Präzisionsinstrumente; des ab-Werk-Preises
medizinische oder der hergestellten Ware
chirurgische Instrumente nicht überschreitet
und Apparate; Teile und und
Zubehör dieser Waren; - Vormaterialien, die in
ausgenommen die Waren, dieselbe Nummer wie
für die unter den die hergestellte Ware
nachfolgenden Nrn. 9001, einzureihen sind,
9002, 9004, ex 9005, innerhalb der
ex 9006, 9007, 9011, obenstehenden
ex 9014, 9015 bis 9017, Begrenzung nur bis zu
ex 9018 und 9024 bis 9033 einem Wert von 5 vH
besondere Regeln des ab-Werk-Preises
angeführt sind der hergestellten Ware
verwendet werden
9001 Optische Fasern und Herstellen bei dem der
optische Faserbündel, Wert aller verwendeten
optische Faserkabel, Vormaterialien 40 vH des
andere als die der Nummer ab-Werk-Preises der
8544; Folien und Platten hergestellten Ware nicht
aus polarisierenden überschreitet
Stoffen; Linsen
(einschließlich
Kontaktlinsen), Prismen,
Spiegel und andere
optische Elemente, aus
Stoffen aller Art, nicht
gefaßt, ausgenommen nicht
optisch bearbeitete
Elemente aus Glas
9002 Linsen, Prismen, Spiegel Herstellen bei dem der
und andere optische Wert aller verwendeten
Elemente, aus Stoffen Vormaterialien 40 vH des
aller Art, gefaßt, für ab-Werk-Preises der
Instrumente oder hergestellten Ware nicht
Apparate, ausgenommen überschreitet
nicht optisch bearbeitete
Elemente aus Glas
9004 Brillen, Schutzbrillen Herstellen bei dem der
und ähnliche Waren, zur Wert aller verwendeten
Korrektur und zum Schutz Vormaterialien 40 vH des
der Augen oder für andere ab-Werk-Preises der
Zwecke hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, Herstellen bei dem
optische Teleskope und - der Wert aller
Gestelle dafür verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
ex 9006 Photographische (andere Herstellen bei dem
als kinematographische) - der Wert aller
Aufnahmeapparate; verwendeten
photographische Vormaterialien 40 vH
Blitzlichtgeräte und des ab-Werk-Preises
Photoblitzlichtlampen, der hergestellten Ware
andere als nicht überschreitet
Entladungslampen der und
Nummer 8539; - Vormaterialien, die in
ausgenommen dieselbe Nummer wie
Photoblitzlichtlampen mit die hergestellte Ware
elektrischer Zündung einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9007 Kinematographische Herstellen bei dem
Aufnahmeapparate und - der Wert aller
Projektoren, auch mit verwendeten
eingebauten Tonaufnahme- Vormaterialien 40 vH
oder Tonwiedergabegeräten des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9011 Optische Mikroskope, Herstellen bei dem
einschließlich solche für - der Wert aller
die Mikrophotographie, verwendeten
Mikrokinematographie oder Vormaterialien 40 vH
Mikroprojektion des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
ex 9014 Andere Herstellen bei dem der
Navigationsinstrumente Wert aller verwendeten
und -apparate Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9015 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte für die Geodäsie, Wert aller verwendeten
Topographie, Feld- und Vormaterialien 40 vH des
Höhenvermessung, ab-Werk-Preises der
Photogrammetrie, hergestellten Ware nicht
Hydrographie, überschreitet
Ozeanographie,
Hydrologie, Meteorologie
oder Geophysik,
ausgenommen Kompasse;
Entfernungsmesser
9016 Waagen mit einer Herstellen bei dem der
Empfindlichkeit von Wert aller verwendeten
50 Milligramm oder Vormaterialien 40 vH des
weniger, auch mit ab-Werk-Preises der
Gewichten hergestellten Ware nicht
überschreitet
9017 Zeichen-, Anreiß- oder Herstellen bei dem der
Recheninstrumente (zB Wert aller verwendeten
Zeichenmaschinen, Vormaterialien 40 vH des
Pantographen, ab-Werk-Preises der
Winkelmesser, Reißzeuge, hergestellten Ware nicht
Rechenschieber und überschreitet
Rechenscheiben);
Instrumente für die
Längenmessung mit der
Hand (zB Maßstäbe und
Maßbänder, Mikrometer und
Schiebelehren und andere
Lehren), in diesem
Kapitel anderweitig weder
genannt noch inbegriffen
ex 9018 Dentalstühle in Herstellen aus
Verbindung mit Vormaterialien jeglicher
zahnärztlichen Geräten Nummer, einschließlich
oder mit Speifontänen anderer Vormaterialien
der Nr. 9018
9024 Maschinen, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte zum Prüfen der Wert aller verwendeten
Härte, Zugfestigkeit, Vormaterialien 40 vH des
Druckfestigkeit, ab-Werk-Preises der
Elastizität oder anderer hergestellten Ware nicht
mechanischer überschreitet
Eigenschaften von
Vormaterialien (zB
Metallen, Holz,
Spinnstoffen, Papier und
Kunststoffen)
9025 Dichtemesser, Aräometer, Herstellen bei dem der
Senkwaagen und ähnliche Wert aller verwendeten
schwimmende Instrumente, Vormaterialien 40 vH des
Thermometer, Pyrometer, ab-Werk-Preises der
Barometer, Hygrometer und hergestellten Ware nicht
Psychrometer, auch mit überschreitet
Registriervorrichtung,
auch miteinander
kombiniert
9026 Instrumente und Apparate Herstellen bei dem der
zum Messen oder Wert aller verwendeten
Kontrollieren von Vormaterialien 40 vH des
Durchfluß, Standhöhe, ab-Werk-Preises der
Druck oder von anderen hergestellten Ware nicht
veränderlichen Größen von überschreitet
Flüssigkeiten oder Gasen
(zB
Durchflußmengenmesser,
Standanzeiger, Manometer
und Wärmemengenmesser),
ausgenommen Instrumente
und Apparate der
Nummer 9014, 9015, 9028
oder 9032
9027 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte für physikalische Wert aller verwendeten
oder chemische Vormaterialien 40 vH des
Untersuchungen (zB ab-Werk-Preises der
Polarimeter, hergestellten Ware nicht
Refraktometer, überschreitet
Spektrometer und Gas-
oder
Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und
Geräte zum Messen oder
Prüfen der Viskosität,
Porosität, Dehnung,
Oberflächenspannung oder
dergleichen; Instrumente
und Apparate für
kalorimetrische,
akustische oder
photometrische Messungen
(einschließlich
Belichtungsmesser);
Mikrotome
9028 Verbrauchs- oder
Produktionszähler für
Gas, Flüssigkeiten und
Elektrizität,
einschließlich derartiger
Prüf- und Eichzähler für
diese Geräte:
- Teile und Zubehör Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9029 Andere Zähler Herstellen bei dem der
(Tourenzähler, Wert aller verwendeten
Produktionszähler, Vormaterialien 40 vH des
Taxameter, ab-Werk-Preises der
Kilometerzähler, hergestellten Ware nicht
Schrittzähler und überschreitet
dergleichen); Tachometer
und andere
Geschwindigkeitsmesser,
ausgenommen solche der
Nummer 9014 oder 9015;
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