Bundesgesetz vom 15. Oktober 1981 über die Gewährung von Vorzugszöllen (Präferenzzollgesetz)
Stroboskope
9030 Oszilloskope, Herstellen bei dem der
Spektralanalysengeräte Wert aller verwendeten
und andere Instrumente, Vormaterialien 40 vH des
Apparate und Geräte zum ab-Werk-Preises der
Messen oder Kontrollieren hergestellten Ware nicht
elektrischer Größen, überschreitet
ausgenommen Zähler der
Nummer 9028; Instrumente
und Apparate zum Messen
oder zum Nachweis von
Alpha-, Beta-, Gamma-,
Röntgen-, kosmischen oder
anderen ionisierenden
Strahlen
9031 Instrumente, Apparate, Herstellen bei dem der
Geräte und Maschinen zum Wert aller verwendeten
Messen oder Vormaterialien 40 vH des
Kontrollieren, in diesem ab-Werk-Preises der
Kapitel anderweitig weder hergestellten Ware nicht
genannt noch inbegriffen; überschreitet
Profilprojektoren
9032 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der
Geräte zum selbsttätigen Wert aller verwendeten
Regeln oder Kontrollieren Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9033 Teile und Zubehör von Herstellen bei dem der
Maschinen, Apparaten, Wert aller verwendeten
Geräten und Instrumenten Vormaterialien 40 vH des
des Kapitels 90, in ab-Werk-Preises der
diesem Kapitel hergestellten Ware nicht
anderweitig weder genannt überschreitet
noch inbegriffen
ex Kapitel 91 Uhrmacherwaren; Herstellen bei dem der
ausgenommen die Waren, Wert aller verwendeten
für die unter den Vormaterialien 40 vH des
nachfolgenden Nrn. 9105, ab-Werk-Preises der
und 9109 bis 9113 hergestellten Ware nicht
besondere Regeln überschreitet
angeführt sind
9105 Andere Uhren mit anderen Herstellen bei dem
als Kleinuhrwerken - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9109 Andere Uhrwerke, Herstellen bei dem
vollständig und - der Wert aller
zusammengebaut verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
9110 Vollständige Uhrwerke, Herstellen bei dem
nicht zusammengebaut oder - der Wert aller
teilweise zusammengebaut verwendeten
(Bausätze); Vormaterialien 40 vH
unvollständige Uhrwerke, des ab-Werk-Preises
zusammengebaut; Rohwerke der hergestellten Ware
von Uhren nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 9114
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9111 Gehäuse für Uhren der Herstellen bei dem
Nummer 9101 oder 9102, - der Wert aller
und Teile davon verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9112 Gehäuse für andere Uhren Herstellen bei dem
und ähnliche Gehäuse für - der Wert aller
andere Waren dieses verwendeten
Kapitels; Teile davon Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
9113 Uhrarmbänder und Teile
davon:
- aus unedlen Metallen, Herstellen bei dem der
auch vergoldet oder Wert aller verwendeten
versilbert oder mit Vormaterialien 40 vH des
Edelmetallen plattiert ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile Herstellen bei dem der
und Zubehör davon Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
Kapitel 93 Waffen und Munition; Herstellen bei dem der
Teile und Zubehör davon Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9405 Beleuchtungskörper Herstellen bei dem der
(einschließlich Wert aller verwendeten
Scheinwerfer) und Teile Vormaterialien 50 vH des
davon, anderweitig weder ab-Werk-Preises der
genannt noch inbegriffen; hergestellten Ware nicht
Reklameleuchten, überschreitet
Leuchtschilder,
beleuchtete
Namensschilder und
dergleichen, mit fest
montierter Lichtquelle,
sowie anderweitig weder
genannte noch
inbegriffene Teile
davon
9406 Vorgefertigte Gebäude Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
9503 Anderes Spielzeug; Herstellen bei dem
maßstabsgetreu - alle verwendeten
verkleinerte Modelle und Vormaterialien in eine
ähnliche Modelle für andere Nummer
Spiel oder Unterhaltung, einzureihen sind als
auch mit Antrieb; Puzzles die hergestellte Ware
aller Art und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9506 Fertige Golfschlägerköpfe Herstellen aus Rohlingen
ex 9601 Waren aus tierischen, Herstellen aus
und pflanzlichen oder bearbeiteten
ex 9602 mineralischen Vormaterialien derselben
Schnitzstoffen Nummer
ex 9603 Besen, Bürsten und Herstellen bei dem der
Pinsel, ausgenommen Wert aller verwendeten
Reisigbesen und Vormaterialien 50 vH des
dergleichen; mechanische, ab-Werk-Preises der
nicht motorbetriebene hergestellten Ware nicht
Teppichkehrer zum überschreitet
Handgebrauch, Mops;
Farbtupfer und
Farbroller; Wischer aus
Weichkautschuk oder
ähnlichen geschmeidigen
Stoffen
9605 Reisezusammenstellungen Jede Ware in der
von Waren (Necessaires) Warenzusammenstellung
für die Körperpflege, für muß die Regel erfüllen,
Näharbeiten oder für das die anzuwenden wäre,
Reinigen von Schuhen oder wenn sie nicht in der
Kleidern Warenzusammenstellung
enthalten wäre; jedoch
können Waren ohne
Ursprungseigenschaft
mitverwendet werden,
wenn ihr Wert 15 vH des
ab-Werk-Preises der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
9606 Knöpfe, Preßverschlüsse, Herstellen bei dem
Schnappverschlüsse und - alle verwendeten
Druckknöpfe, Knopfformen Vormaterialien in eine
und andere Teile dieser andere Nummer als die
Waren; Knopfrohlinge hergestellte Ware
einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
9608 Kugelschreiber; Schreiber Herstellen aus
und Markierstifte, mit Vormaterialien, die in
Filzspitze oder anderer eine andere Nummer als
poröser Spitze; die hergestellte Ware
Füllfedern und andere einzureihen sind, oder
Füllhalter; aus Schreibfedern oder
Durchschreibstifte; Schreibfederspitzen;
Füllstifte (Dreh- und jedoch können auch
Druckstifte); andere Vormaterialien
Federhalter, derselben Nummer
Bleistifthalter und verwendet werden, wenn
ähnliche Halter; Teile ihr Wert 5 vH des
(einschließlich ab-Werk-Preises der
Schutzkappen und Klipse) hergestellten Ware nicht
für die vorstehend überschreitet
genannten Waren,
ausgenommen jene der
Nummer 9609
9612 Farbbänder für Herstellen bei dem
Schreibmaschinen und - alle verwendeten
ähnliche Farbbänder, mit Vormaterialien in eine
Tinte oder anderen andere Nummer als die
Stoffen für Abdrucke hergestellte Ware
präpariert, auch auf einzureihen sind
Spulen oder in Kassetten; und
Stempelkissen, auch - der Wert aller
getränkt, auch in verwendeten
Schachteln Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 9614 Tabakspfeifen Herstellen aus
(einschließlich Pfeifenrohformen
Pfeifenköpfe)
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
0201 Fleisch von Rindern, Herstellen aus
frisch oder gekühlt Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen aus
Fleisch von Rindern,
gefroren, der Nr. 0202
0202 Fleisch von Rindern, Herstellen aus
gefroren Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen aus
Fleisch von Rindern,
frisch oder gekühlt, der
Nr. 0201
0206 Innereien und anderer Herstellen aus
genießbarer Vormaterialien jeder
Schlachtanfall, von Nummer, ausgenommen aus
Rindern, Schweinen, Tierkörpern der
Schafen, Ziegen, Pferden, Nrn. 0201 bis 0205
Eseln, Maultieren und
Mauleseln, frisch,
gekühlt oder gefroren
0210 Fleisch sowie Innereien Herstellen aus
und anderer genießbarer Vormaterialien jeder
Schlachtanfall, gesalzen, Nummer, ausgenommen aus
in Salzlake, getrocknet Fleisch sowie Innereien
oder geräuchert; und anderem
genießbares Mehl und Schlachtanfall der
Pulver aus Fleisch, Nrn. 0201 bis 0206 und
Innereien oder anderem 0208 oder Geflügellebern
Schlachtanfall der Nr. 0207
0302 Fische, anders als lebend Herstellen bei dem alle
bis verwendeten
0305 Vormaterialien des
Kapitels 3
Ursprungserzeugnisse
sind
0402, Molkereierzeugnisse Herstellen aus
0404 Vormaterialien jeder
bis Nummer, ausgenommen aus
0406 Milch oder Rahm der
Nr. 0401 oder 0402
0403 Buttermilch, Sauermilch Herstellen bei dem
und Sauerrahm, Joghurt, - alle verwendeten
Kefir sowie andere Vormaterialien des
fermentierte oder Kapitels 4
gesäuerte Milch und Rahm, Ursprungserzeugnisse
auch eingedickt oder mit sind,
Zusatz von Zucker oder - verwendete Fruchtsäfte
anderen Süßungsmitteln der Nr. 2009 oder
oder mit Geruchs- und verwendete Saccharose
Geschmacksstoffen oder Ursprungserzeugnisse
mit Zusatz von Früchten sind,
oder Kakao und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 18 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
0408 Vogeleier, nicht in der Herstellen aus
Schale, und Eigelb, Vormaterialien jeder
frisch, getrocknet, im Nummer, ausgenommen aus
Wasserdampf oder Wasser Vogeleiern der Nr. 0407
gekocht, geformt,
gefroren oder in anderer
Weise haltbar gemacht,
auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln
ex 0506 Knochen und Herstellen bei dem alle
Stirnbeinzapfen, roh verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 2
Ursprungserzeugnisse
sind
0710 Genießbares Gemüse, Herstellen bei dem alle
bis gefroren oder getrocknet, verwendeten genießbaren
0713 vorübergehend haltbar Gemüse
gemacht, ausgenommen die Ursprungserzeugnisse
Waren, für die unter den sind
nachfolgenden Nrn.
ex 0710 und ex 0711
besondere Regeln
angeführt sind
ex 0710 Zuckermais (Zea mays var. Herstellen aus
saccharata), auch im Zuckermais (Zea mays
Wasserdampf oder Wasser var. saccharata), frisch
gekocht, gefroren oder gekühlt
ex 0711 Zuckermais (Zea mays var. Herstellen aus
saccharata), Zuckermais (Zea mays
vorübergehend haltbar var. saccharata), frisch
gemacht oder gekühlt
0811 Früchte (auch im
Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren, auch
mit Zusatz von Zucker
oder anderen
Süßungsmitteln:
- mit Zusatz von Zucker Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
Ursprungserzeugnisse
sind
- andere Herstellen bei dem alle
verwendeten Früchte
Ursprungserzeugnisse
sind
0812 Früchte, vorübergehend Herstellen bei dem alle
haltbar gemacht (zB durch verwendeten Früchte
gasförmiges Ursprungserzeugnisse
Schwefeldioxid, in sind
Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln),
in diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet
0813 Früchte, getrocknet, Herstellen bei dem alle
ausgenommen solche der verwendeten Früchte
Nummern 0801 bis 0806; Ursprungserzeugnisse
Mischungen von sind
getrockneten Früchten
oder von Schalenfrüchten
dieses Kapitels
0814 Schalen von Herstellen bei dem alle
Zitrusfrüchten oder verwendeten Früchte
Melonen (einschließlich Ursprungserzeugnisse
Wassermelonen), frisch, sind
gefroren, getrocknet oder
vorübergehend haltbar
gemacht, in Salzlake,
schwefeliger Säure oder
anderen
Konservierungsmitteln
ex Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Herstellen bei dem alle
Malz; Stärke; Inulin; verwendeten Getreide,
Weizenkleber, ausgenommen genießbaren Gemüse,
Waren der Nr. ex 1106 Wurzeln und Knollen der
Nr. 0714 oder Früchte
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1106 Mehl und Grieß aus Trocknen und Mahlen von
getrockneten, geschälten Hülsenfrüchten der
Hülsenfrüchten der Nr. 0708
Nr. 0713
1301 Schellack; natürliche Herstellen bei dem der
Gummen, Harze, Gummiharze Wert aller verwendeten
und Balsame Vormaterialien der
Nr. 1301 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
1501 Schweineschmalz; andere
Fette von Schweinen und
Fette von Geflügel,
ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln
extrahiert:
- Knochenfett oder Herstellen aus
Abfallfett Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen der
Nr. 0203, 0206 oder 0207
oder Knochen der
Nr. 0506
- andere Herstellen aus Fleisch
oder Innereien und
anderem genießbaren
Schlachtanfall von
Schweinen der Nr. 0203
oder 0206 oder von
Fleisch oder Innereien
und anderem genießbaren
Schlachtanfall von
Hausgeflügel der
Nr. 0207
1502 Fette von Rindern
(einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln
extrahiert:
- Knochenfett oder Herstellen aus
Abfallfett Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen aus
Vormaterialien der
Nr. 0201, 0202, 0204
oder 0206 oder Knochen
der Nr. 0506
- andere Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
tierischen Ursprungs des
Kapitels 2
Ursprungserzeugnisse
sind
1504 Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, von Fischen
oder Meeressäugetieren,
auch raffiniert, aber
nicht chemisch
modifiziert:
- feste Fraktionen von Herstellen aus
Ölen von Fischen sowie Vormaterialien jeder
von Fetten und Ölen von Nummer, einschließlich
Meeressäugetieren aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1504
- andere Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
tierischen Ursprungs der
Kapitel 2 und 3
Ursprungserzeugnisse
sind
1506 Andere tierische Fette
und Öle sowie deren
Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht
chemisch modifiziert:
- feste Fraktionen Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1506
- andere Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
tierischen Ursprungs des
Kapitels 2
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1507 Nicht flüchtige
bis pflanzliche Fette und Öle
1515 sowie Fraktionen davon,
auch raffiniert, aber
nicht chemisch
modifiziert:
- feste Fraktionen, Herstellen aus anderen
ausgenommen von Vormaterialien der
Jojobaöl Nrn. 1507 bis 1515
- andere, ausgenommen: Herstellen bei dem alle
- Tungöl (Holzöl); verwendeten
Myrtenwachs und Vormaterialien
Japanwachs pflanzlichen Ursprungs
- für technische oder Ursprungserzeugnisse
industrielle Zwecke sind
und nicht für die
Herstellung von
Lebensmitteln
ex 1516 Tierische oder Herstellen bei dem alle
pflanzliche Fette und Öle verwendeten
sowie deren Fraktionen, Vormaterialien
rückgeestert, auch tierischen und
raffiniert, aber nicht pflanzlichen Ursprungs
weiter zubereitet Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1517 Genießbare flüssige Herstellen bei dem alle
Mischungen aus verwendeten
pflanzlichen Ölen der Vormaterialien
Nrn. 1507 bis 1515 pflanzlichen Ursprungs
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1519 Industrielle Fettalkohole Herstellen aus
von der Art künstlicher Vormaterialien jeder
Wachse Nummer, einschließlich
Fettsäuren der Nr. 1519
1601 Würste und ähnliche Herstellen aus Tieren
Erzeugnisse, aus Fleisch, des Kapitels 1
Innereien oder anderem
Schlachtanfall oder Blut;
Nahrungsmittelzubereitungen
auf der Grundlage dieser
Erzeugnisse
1602 Fleisch, Innereien oder Herstellen aus Tieren
anderer Schlachtanfall des Kapitels 1
oder Blut, anders
zubereitet oder haltbar
gemacht
1603 Extrakte und Säfte aus Herstellen aus Tieren
Fleisch, Fischen, des Kapitels 1; jedoch
Krebstieren, Weichtieren müssen alle verwendeten
oder anderen wirbellosen Fische, Krebstiere,
Wassertieren Weichtiere oder anderen
wirbellosen Wassertiere
Ursprungserzeugnisse
sein
1604 Fische, zubereitet oder Herstellen bei dem alle
haltbar gemacht; Kaviar verwendeten Fische oder
und Kaviarersatz aus Fischeier
Fischeiern Ursprungserzeugnisse
sind
1605 Krebstiere Weichtiere und Herstellen bei dem alle
andere wirbellose verwendeten Krebstiere,
Wassertiere, zubereitet Weichtiere oder anderen
oder haltbar gemacht wirbellosen Wassertiere
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1701 Rohrzucker und Herstellen aus
Rübenzucker und chemisch Vormaterialien, die in
reine Saccharose, fest, eine andere Nummer als
mit Zusatz von Geruchs-, die hergestellte Ware
Geschmacks- oder einzureihen sind; jedoch
Farbstoffen müssen alle verwendeten
Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffe
Ursprungserzeugnisse
sein
1702 Andere Zucker,
einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose
(Lävulose), fest;
Zuckersirupe ohne Zusatz
von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig
gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert:
- chemisch reine Maltose Herstellen aus
und Fructose (Lävulose) Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1702
- andere Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 1703 Melassen aus der Herstellen aus
Gewinnung oder Vormaterialien, die in
Raffination von Zucker, eine andere Nummer als
mit Zusatz von Geruchs-, die hergestellte Ware
Geschmacks- oder einzureihen sind; jedoch
Farbstoffen müssen alle verwendeten
Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffe
Ursprungserzeugnisse
sein
1704 Zuckerwaren Herstellen aus
(einschließlich weiße Vormaterialien, die
Schokolade), nicht nicht in das Kapitel 17
kakaohaltig einzureihen sind; jedoch
müssen alle verwendeten
Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffe
Ursprungserzeugnisse
sein
1802 Kakaoschalen, Herstellen bei dem alle
Kakaohäutchen und anderer verwendeten Kakaobohnen
Kakaoabfall Ursprungserzeugnisse
sind
1803 Kakaomasse, auch Herstellen bei dem alle
entfettet verwendeten Kakaobohnen
Ursprungserzeugnisse
sind
1804 Kakaobutter, Kakaofett Herstellen bei dem alle
und Kakaoöl verwendeten Kakaobohnen
Ursprungserzeugnisse
sind
1805 Kakaopulver ohne Zusatz Herstellen bei dem alle
von Zucker oder anderen verwendeten Kakaobohnen
Süßungsmitteln Ursprungserzeugnisse
sind
1806 Schokolade und andere Herstellen aus
kakaohaltige Vormaterialien, die in
Nahrungsmittel- eine andere Nummer als
zubereitungen die hergestellte Ware
einzureihen sind,
vorausgesetzt, daß der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 18 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet, und daß
der verwendete Zucker
der Nr. 1701
Ursprungserzeugnis ist
1901 Malzextrakt;
Nahrungsmittel-
zubereitungen von Mehl,
Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen;
Nahrungsmittel-
zubereitungen von Waren
der Nummern 0401 bis
0404, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
- Malzextrakt Herstellen aus Getreide
des Kapitels 10
- andere Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind; jedoch
darf Zucker der Nr. 1701
nicht verwendet werden
1902 Teigwaren, auch gekocht Herstellen bei dem alle
oder gefüllt (mit Fleisch verwendeten Getreide
oder anderen Stoffen) (ausgenommen
oder in anderer Weise Hartweizen), alles
zubereitet, wie zB verwendete Fleisch, alle
Spaghetti, Makkaroni, verwendeten Innereien
Nudeln, Lasagne, Gnocchi, und anderer
Ravioli und Canneloni, Schlachtanfall sowie
Couscous, auch zubereitet alle verwendeten Fische,
Krebstiere und
Weichtiere
Ursprungserzeugnisse
sind
1903 Tapioka und Herstellen bei dem alle
Tapioka-Ersatzstoffe aus verwendeten
Stärke zubereitet, in Vormaterialien
Form von Flocken, Ursprungserzeugnisse
Graupen, Perlen und sind
dergleichen
1904 Nahrungsmittel-
zubereitungen,
hergestellt durch
Aufblähen oder Rösten von
Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB
Corn Flakes);
Getreidekörner,
ausgenommen Mais,
vorgekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
- keinen Kakao enthaltend Herstellen bei dem alle
verwendeten
Vormaterialien
Ursprungserzeugnisse
sind
- Kakao enthaltend Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
aus anderen
Vormaterialien der
Nr. 1904, ausgenommen
Zucker der Nr. 1701,
vorausgesetzt, daß der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 18 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
1905 Brot, Konditorwaren, Herstellen aus
Feinbackwaren und andere Vormaterialien jeder
Backwaren, auch Nummer, ausgenommen aus
kakaohaltig; Hostien, Vormaterialien des
leere Oblatenkapseln, wie Kapitels 11
sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten,
getrockneter Mehl- oder
Stärkemehlteig in
Blättern und ähnliche
Erzeugnisse
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus; Herstellen bei dem
ausgenommen die Waren der - alle verwendeten
Nrn. 8001, 8002 und 8007; Vormaterialien in eine
für die Waren der andere Nummer als die
Nr. 8001 ist nachfolgend hergestellte Ware
eine besondere Regel einzureihen sind
angeführt und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
8001 Zinn, unverarbeitet Herstellen aus
Vormaterialien, die in
eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind
ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle, Herstellen bei dem der
verarbeitet; Waren aus Wert aller verwendeten
diesen Stoffen Vormaterialien 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8206 Werkzeuge aus mindestens Herstellen aus
zwei der Nummern 8202 bis Vormaterialien, die
8205, in nicht in die Nrn. 8202
Zusammenstellungen für bis 8205 einzureihen
den Kleinverkauf sind; jedoch kann die
aufgemacht Warenzusammenstellung
auch Waren der Nrn. 8202
bis 8205 enthalten, wenn
ihr Wert 15 vH des
ab-Werk-Preises der
Warenzusammenstellung
nicht überschreitet
8207 Auswechselbare Werkzeuge Herstellen bei dem
für mechanische oder - alle verwendeten
nichtmechanische Vormaterialien in eine
Handwerkzeuge oder andere Nummer als die
Werkzeugmaschinen (zB zum hergestellte Ware
Treiben, Stanzen, Lochen, einzureihen sind
Gewindeschneiden oder und
Gewindebohren, Bohren, - der Wert aller
Räumen, Ausweiten, verwendeten
Fräsen, Drehen, Vormaterialien 40 vH
Schrauben), des ab-Werk-Preises
einschließlich Zieheisen der hergestellten Ware
oder Preßmatrizen zum nicht überschreitet
Ziehen oder Strangpressen
von Metallen, sowie Erd-,
Gesteins- und
Tiefbohrwerkzeuge
8208 Messer und Herstellen bei dem
Schneidklingen, für - alle verwendeten
Maschinen oder für Vormaterialien in eine
mechanische Geräte andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
und
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex 8211 Messer mit schneidender Herstellen aus
Klinge, auch gezahnt Vormaterialien, die in
(einschließlich eine andere Nummer als
Gärtnermesser), die hergestellte Ware
ausgenommen Messer der einzureihen sind; jedoch
Nr. 8208 können Klingen und
Griffe aus unedlen
Metallen verwendet
werden
8214 Andere Messerschmiedwaren Herstellen aus
(zB Vormaterialien, die in
Haarschneidemaschinen, eine andere Nummer als
Scherapparate, Hackmesser die hergestellte Ware
für Fleischhauer oder für einzureihen sind; jedoch
den Küchengebrauch, können Griffe aus
Wiegemesser, unedlen Metallen
Papiermesser); verwendet werden
Messerschmiedwaren für
die Hand- oder Fußpflege
(einschließlich
Nagelfeilen) und
Zusammenstellungen
solcher Waren
8215 Löffel, Gabeln, Herstellen aus
Schöpflöffel, Vormaterialien, die in
Schaumlöffel, eine andere Nummer als
Tortenschaufeln, die hergestellte Ware
Fischmesser, einzureihen sind; jedoch
Buttermesser, können Griffe aus
Zuckerzangen und ähnliche unedlen Metallen
Küchen- oder Tischgeräte verwendet werden
ex 8306 Statuetten und andere Herstellen aus
Ziergegenstände, aus Vormaterialien, die in
unedlen Metallen eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind; jedoch
können andere
Vormaterialien der
Nr. 8306 verwendet
werden, wenn ihr Wert
30 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Herstellen bei dem
Maschinen, Apparate und - der Wert aller
mechanische Geräte; Teile verwendeten
davon; Vormaterialien 40 vH
ausgenommen die Waren, des ab-Werk-Preises
für die unter den der hergestellten Ware
nachfolgenden Nrn. 8403, nicht überschreitet
ex 8404, 8406 bis 8409, und
8412, 8415, 8418, 8425 - Vormaterialien, die in
bis 8430, ex 8431, 8444 dieselbe Nummer wie
bis 8447, ex 8448, 8452, die hergestellte Ware
8456 bis 8466, 8469 bis einzureihen sind,
8472, 8480, 8484 und 8485 innerhalb der
besondere Regeln obenstehenden
angeführt sind Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8403 Zentralheizungskessel, Herstellen aus
und ausgenommen solche der Vormaterialien, die in
ex 8404 Nummer 8402; eine andere Nummer als
Hilfsapparate für die Nr. 8403 oder 8404
Zentralheizungskessel einzureihen sind; jedoch
können Vormaterialien
der Nr. 8403 oder 8404
verwendet werden, wenn
ihr Wert insgesamt 5 vH
des ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8406 Dampfturbinen Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8407 Kolbenverbrennungsmotoren Herstellen bei dem der
mit Funkenzündung Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8408 Kolbenverbrennungsmotoren Herstellen bei dem der
mit Kompressionszündung Wert aller verwendeten
(Diesel- oder Vormaterialien 40 vH des
Halbdieselmotoren) ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8409 Teile, ausschließlich Herstellen bei dem der
oder hauptsächlich für Wert aller verwendeten
Kolbenverbrennungsmotoren Vormaterialien 40 vH des
der Nr. 8407 oder 8408 ab-Werk-Preises der
geeignet hergestellten Ware nicht
überschreitet
8412 Andere Motoren und Herstellen bei dem der
Kraftmaschinen Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8415 Klimageräte, bestehend Herstellen bei dem der
aus einem Wert aller verwendeten
motorbetriebenen Vormaterialien 40 vH des
Ventilator und ab-Werk-Preises der
Vorrichtungen zum Ändern hergestellten Ware nicht
der Temperatur und des überschreitet
Feuchtigkeitsgehaltes der
Luft, einschließlich
solcher, bei denen der
Feuchtigkeitsgrad nicht
gesondert einstellbar ist
8418 Kühlschränke, Herstellen bei dem
Tiefkühlschränke und - der Wert aller
andere Maschinen, verwendeten
Apparate, Geräte und Vormaterialien 40 vH
Einrichtungen zur des ab-Werk-Preises
Kälteerzeugung, auch der hergestellten Ware
elektrische; Wärmepumpen, nicht überschreitet
ausgenommen Klimageräte und
der Nummer 8415 - Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
8425 Maschinen und Geräte zum Herstellen bei dem
bis Heben, Verladen, Entladen - der Wert aller
8428 oder Fördern verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8431
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8429 Selbstfahrende
Planiermaschinen
(Bulldozer und
Angledozer), Grader,
Schürfkübelwagen, Bagger,
Schürf- und andere
Schaufellader, Stopf- und
Verdichtmaschinen und
Straßenwalzen:
- Straßenwalzen Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8431
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8430 Andere Maschinen und Herstellen bei dem
Geräte für die - der Wert aller
Erdbewegung, zum verwendeten
Planieren, Stopfen, Vormaterialien 40 vH
Verdichten oder Bohren des ab-Werk-Preises
des Bodens, oder zum der hergestellten Ware
Abbauen von Erzen oder nicht überschreitet
anderen Mineralien; und
Rammen und Pfahlzieher; - Vormaterialien, die in
Schneeräumer die Nr. 8431
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
ex 8431 Teile für Straßenwalzen Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8444 Maschinen für die Herstellen bei dem der
bis Textilindustrie Wert aller verwendeten
8447 Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 8448 Hilfsmaschinen und Herstellen bei dem der
-apparate für Maschinen Wert aller verwendeten
der Nr. 8444 oder 8445 Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8452 Nähmaschinen, ausgenommen
Fadenheftmaschinen der
Nummer 8440; Möbel,
Sockel und Deckel, für
Nähmaschinen besonders
vorgerichtet;
Nähmaschinennadeln:
- Nähmaschinen Herstellen bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die zum Zusammenbau
des Kopfes (ohne
Motor) verwendet
werden, den Wert der
verwendeten
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
und
- der Mechanismus für
die
Oberfadenzuführung,
der Greifer mit
Antriebsmechanismus
und die Steuerorgane
für den
Zick-Zack-Stich
Ursprungserzeugnisse
sind
- andere Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8456 Werkzeugmaschinen, Teile Herstellen bei dem der
bis und Zubehör Wert aller verwendeten
8466 Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8469 Büromaschinen und Herstellen bei dem der
bis Büroapparate (zB Wert aller verwendeten
8472 Schreibmaschinen, Vormaterialien 40 vH des
Rechenmaschinen, ab-Werk-Preises der
automatische hergestellten Ware nicht
Datenverarbeitungs- überschreitet
maschinen,
Vervielfältigungs-
maschinen, Heftapparate)
8480 Gießerei-Formkästen; Herstellen bei dem der
Modellplatten; Wert aller verwendeten
Gießerei-Modelle; Formen Vormaterialien 50 vH des
für Metalle (ausgenommen ab-Werk-Preises der
Gußformen für Ingots, hergestellten Ware nicht
Masseln und dergleichen), überschreitet
Metallcarbide, Glas,
mineralische Stoffe,
Kautschuk oder
Kunststoffe
8484 Metalloplastische Herstellen bei dem der
Dichtungen; Sätze oder Wert aller verwendeten
Zusammenstellungen von Vormaterialien 40 vH des
Dichtungen verschiedener ab-Werk-Preises der
stofflicher hergestellten Ware nicht
Beschaffenheit, in überschreitet
Beuteln, Säckchen oder
ähnlichen Umschließungen
8485 Teile von Maschinen, Herstellen bei dem der
Apparaten oder Wert aller verwendeten
mechanischen Geräten, in Vormaterialien 40 vH des
diesem Kapitel ab-Werk-Preises der
anderweitig weder genannt hergestellten Ware nicht
noch inbegriffen, überschreitet
ausgenommen Teile mit
elektrischen
Anschlußstücken,
Isolierteilen,
Wicklungen, Kontakten
oder anderen wesentlichen
Merkmalen
elektrotechnischer Waren
ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen und Herstellen bei dem
Apparate und - der Wert aller
elektrotechnische verwendeten
Erzeugnisse sowie Teile Vormaterialien 40 vH
davon; Tonaufnahme- und des ab-Werk-Preises
Tonwiedergabegeräte, der hergestellten Ware
Fernsehbild- und nicht überschreitet
Fernsehtonaufnahme- und und
-wiedergabegeräte sowie - Vormaterialien, die in
Teile und Zubehör für dieselbe Nummer wie
diese Geräte; die hergestellte Ware
ausgenommen die Waren, einzureihen sind,
für die unter den innerhalb der
nachfolgenden Nrn. 8501, obenstehenden
8502, ex 8518, 8519 bis Begrenzung nur bis zu
8529, 8535 bis 8537, einem Wert von 5 vH
8542, 8544 bis 8548 des ab-Werk-Preises
besondere Regeln der hergestellten Ware
angeführt sind verwendet werden
8501 Elektromotoren und Herstellen bei dem
elektrische Generatoren - der Wert aller
(ausgenommen verwendeten
Stromerzeugungsaggregate) Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8503
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8502 Stromerzeugungsaggregate Herstellen bei dem
und elektrische - der Wert aller
rotierende Umformer verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8501 oder 8503
einzureihen sind,
insgesamt und
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
ex 8518 Mikrophone und Herstellen bei dem
Haltevorrichtungen dafür; - der Wert aller
Lautsprecher, auch in verwendeten
Gehäusen; elektrische Vormaterialien 40 vH
Tonfrequenzverstärker; des ab-Werk-Preises
elektrische der hergestellten Ware
Tonverstärkergeräte und nicht überschreitet
-anlagen und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8519 Plattenspieler, Herstellen bei dem
Kassettenabspielgeräte - der Wert aller
und andere verwendeten
Tonwiedergabegeräte, ohne Vormaterialien 40 vH
eingebaute des ab-Werk-Preises
Tonaufnahmevorrichtung der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8520 Magnetbandgeräte und Herstellen bei dem
andere Tonaufnahmegeräte, - der Wert aller
auch mit eingebauter verwendeten
Tonwiedergabevorrichtung Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8521 Videogeräte zur Bild- Herstellen bei dem
oder Bild- und - der Wert aller
Tonaufzeichnung oder verwendeten
-wiedergabe, auch mit Vormaterialien 40 vH
eingebautem des ab-Werk-Preises
Videosignalempfangsteil der hergestellten Ware
(Tuner) nicht überschreitet
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8522 Teile und Zubehör für Herstellen bei dem der
Geräte der Nummern 8519 Wert aller verwendeten
bis 8521 Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8523 Träger, für Tonaufnahmen Herstellen bei dem der
oder ähnliche Wert aller verwendeten
Aufzeichnungen Vormaterialien 40 vH des
vorgerichtet, ohne ab-Werk-Preises der
Aufzeichnungen, hergestellten Ware nicht
ausgenommen Waren des überschreitet
Kapitels 37
8524 Schallplatten, Bänder und
andere Träger, mit Ton-
oder ähnlichen
Aufzeichnungen,
einschließlich Matrizen
und Galvanos für die
Schallplattenerzeugung,
ausgenommen Waren des
Kapitels 37:
- Matrizen und Galvanos Herstellen bei dem der
für die Wert aller verwendeten
Schallplattenerzeugung Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen bei dem
- der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8523
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8525 Sendegeräte für Herstellen bei dem
Funktelephonie, - der Wert aller
Funktelegraphie, Rundfunk verwendeten
oder Fernsehen, auch mit Vormaterialien 40 vH
eingebautem Empfangsgerät des ab-Werk-Preises
oder Tonaufnahme- oder der hergestellten Ware
Tonwiedergabegerät; nicht überschreitet
Fernsehkameras und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8529
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8526 Radargeräte, Herstellen bei dem
Funknavigationsgeräte und - der Wert aller
Funkfernsteuergeräte verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8529
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8527 Empfangsgeräte für Herstellen bei dem
Funktelephonie, - der Wert aller
Funktelegraphie oder verwendeten
Rundfunk, auch in einem Vormaterialien 40 vH
gemeinsamen Gehäuse mit des ab-Werk-Preises
einem Tonaufnahme- oder der hergestellten Ware
Tonwiedergabegerät oder nicht überschreitet
einer Uhr kombiniert und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8529
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8528 Fernsehempfangsgeräte Herstellen bei dem
(einschließlich - der Wert aller
Videomonitoren und verwendeten
Videoprojektoren), auch Vormaterialien 40 vH
mit eingebautem des ab-Werk-Preises
Rundfunkempfangsgerät der hergestellten Ware
oder Tonaufnahme- oder nicht überschreitet
Tonwiedergabegerät oder und
Videogerät zur Bild- oder - Vormaterialien, die in
Bild- und Tonaufzeichnung die Nr. 8529
oder -wiedergabe einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8529 Teile, ausschließlich Herstellen bei dem
oder hauptsächlich für - der Wert aller
Geräte der Nummern 8525 verwendeten
bis 8528 geeignet Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
und
- der Wert der
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
nicht den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
überschreitet
und
- alle verwendeten
Transistoren der
Nr. 8541
Ursprungserzeugnisse
sind
8535 Elektrische Geräte zum Herstellen bei dem
und Schließen, Öffnen, - der Wert aller
8536 Schützen, Abzweigen, verwendeten
Verbinden oder Vormaterialien 40 vH
Anschließen von des ab-Werk-Preises
elektrischen Stromkreisen der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8538
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8537 Tafeln, Konsolen, Pulte, Herstellen bei dem
Schränke und andere - der Wert aller
Träger (einschließlich verwendeten
solche für numerische Vormaterialien 40 vH
Steuerungen), mit des ab-Werk-Preises
mehreren Geräten der der hergestellten Ware
Nummer 8535 oder 8536 nicht überschreitet
ausgerüstet, zum und
elektrischen Schalten, - Vormaterialien, die in
Steuern oder für die die Nr. 8538
Stromverteilung, einzureihen sind,
einschließlich solcher innerhalb der
auch mit Instrumenten obenstehenden
oder Apparaten des Begrenzung nur bis zu
Kapitels 90 ausgestattet, einem Wert von 5 vH
ausgenommen des ab-Werk-Preises
Vermittlungseinrichtungen der hergestellten Ware
der Nummer 8517 verwendet werden
8542 Elektronische integrierte Herstellen bei dem
Schaltungen und - der Wert aller
zusammengesetzte verwendeten
elektronische Vormaterialien 40 vH
Mikroschaltungen des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
die Nr. 8541 oder 8542
einzureihen sind,
insgesamt und
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8544 Isolierte (einschließlich Herstellen bei dem der
lackierte oder eloxierte) Wert aller verwendeten
Drähte, Kabel Vormaterialien 40 vH des
(einschließlich ab-Werk-Preises der
Koaxialkabel) und andere hergestellten Ware nicht
isolierte elektrische überschreitet
Leiter, auch mit
Anschlußstücken;
Lichtleitkabel aus
einzeln ummantelten
optischen Fasern, auch
elektrische Leiter
enthaltend oder mit
Anschlußstücken versehen
8545 Kohleelektroden, Herstellen bei dem der
Kohlebürsten, Wert aller verwendeten
Lampenkohlen, Vormaterialien 40 vH des
Batteriekohlen und andere ab-Werk-Preises der
Waren aus Graphit oder hergestellten Ware nicht
anderem Kohlenstoff, auch überschreitet
in Verbindung mit Metall,
wie sie für
elektrotechnische Zwecke
verwendet werden
8546 Elektrische Isolatoren Herstellen bei dem der
aus Stoffen aller Art Wert aller verwendeten
Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8547 Isolierteile für Herstellen bei dem der
elektrische Maschinen, Wert aller verwendeten
Apparate, Geräte und Vormaterialien 40 vH des
Installationen, ganz aus ab-Werk-Preises der
Isolierstoffen oder nur hergestellten Ware nicht
mit in der Masse überschreitet
eingelassenen einfachen
Metallteilen zum
Befestigen (zB Hülsen mit
Innengewinde),
ausgenommen Isolatoren
der Nummer 8546;
Isolierrohre und
Verbindungsstücke hiefür,
aus unedlen Metallen, mit
Innenisolierung
8548 Elektrische Teile von Herstellen bei dem der
Maschinen oder Apparaten, Wert aller verwendeten
in diesem Kapitel Vormaterialien 40 vH des
anderweitig weder genannt ab-Werk-Preises der
noch inbegriffen hergestellten Ware nicht
überschreitet
8601 Lokomotiven, Eisenbahn- Herstellen bei dem der
bis und Straßenbahnwagen Wert aller verwendeten
8607 sowie Teile davon Vormaterialien 40 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8608 Ortsfestes Gleismaterial; Herstellen bei dem
mechanische - der Wert aller
(einschließlich verwendeten
elektromechanische) Vormaterialien 40 vH
Signal-, Sicherungs-, des ab-Werk-Preises
Kontroll- oder der hergestellten Ware
Steuergeräte für nicht überschreitet
Schienen- und ähnliche und
Wege, Straßen, - Vormaterialien, die in
Binnenwasserwege, dieselbe Nummer wie
Parkeinrichtungen, die hergestellte Ware
Hafenanlagen oder einzureihen sind,
Flugplätze; Teile dieser innerhalb der
Waren obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8609 Warenbehälter Herstellen bei dem der
(Container), Wert aller verwendeten
einschließlich solcher Vormaterialien 40 vH des
für den Transport von ab-Werk-Preises der
Flüssigkeiten, speziell hergestellten Ware nicht
für eine oder mehrere überschreitet
Beförderungsarten gebaut
und ausgestattet
ex Kapitel 87 Kraftfahrzeuge, Traktoren Herstellen bei dem der
(Zugmaschinen), Wert aller verwendeten
Motorrräder, Fahrräder Vormaterialien 40 vH des
und andere Landfahrzeuge ab-Werk-Preises der
sowie deren Teile und hergestellten Ware nicht
Zubehör; ausgenommen die überschreitet
Waren, für die unter den
nachfolgenden Nrn. 8709
bis 8711, ex 8712, 8715
und 8716 besondere Regeln
angeführt sind
8709 Werkskarren, mit eigenem Herstellen bei dem
Antrieb, ohne Hebe- oder - der Wert aller
Arbeitsvorrichtungen, wie verwendeten
sie in Fabriken, Vormaterialien 40 vH
Lagerhäusern, des ab-Werk-Preises
Hafenanlagen oder auf der hergestellten Ware
Flugplätzen zum Befördern nicht überschreitet
von Waren auf kurzen und
Strecken verwendet - Vormaterialien, die in
werden; Zugkarren, wie dieselbe Nummer wie
sie auf Bahnsteigen die hergestellte Ware
verwendet werden; Teile einzureihen sind,
davon innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8710 Panzerkampfwagen und Herstellen bei dem
andere gepanzerte - der Wert aller
Kampffahrzeuge, verwendeten
motorisiert, auch Vormaterialien 40 vH
bewaffnet; Teile davon des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8711 Motorräder Herstellen bei dem
(einschließlich - der Wert aller
Motorfahrräder) und verwendeten
Fahrräder mit Hilfsmotor, Vormaterialien 40 vH
auch mit Beiwagen; des ab-Werk-Preises
Beiwagen der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- der Wert der
verwendeten
Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft
den Wert der
Vormaterialien mit
Ursprungseigenschaft
nicht überschreitet
ex 8712 Fahrräder, nicht mit Herstellen aus
Kugellagern ausgestattet Vormaterialien, die
nicht in die Nr. 8714
einzureihen sind
8715 Kinderwagen und Teile Herstellen bei dem
davon - der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 40 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8716 Anhänger und Herstellen bei dem
Sattelanhänger; andere - der Wert aller
Fahrzeuge ohne verwendeten
mechanischen Antrieb; Vormaterialien 40 vH
Teile davon des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
und
- Vormaterialien, die in
dieselbe Nummer wie
die hergestellte Ware
einzureihen sind,
innerhalb der
obenstehenden
Begrenzung nur bis zu
einem Wert von 5 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
verwendet werden
8803 Teile von Waren der Herstellen bei dem der
Nummer 8801 oder 8802 Wert aller verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 8803 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8804 Fallschirme
(einschließlich lenkbare
Fallschirme) und
rotierende Fallschirme;
Teile und Zubehör davon:
- rotierende Fallschirme Herstellen aus
Vormaterialien jeglicher
Nummer, einschließlich
anderer Vormaterialien
der Nr. 8804
- andere Herstellen bei dem der
Wert aller verwendeten
Vormaterialien der
Nr. 8804 5 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
8805 Startvorrichtungen für Herstellen bei dem der
Luftfahrzeuge; Apparate Wert aller verwendeten
und Vorrichtungen für Vormaterialien der
Decklandungen von Nr. 8805 5 vH des
Luftfahrzeugen und ab-Werk-Preises der
ähnliche Apparate und hergestellten Ware nicht
Vorrichtungen; überschreitet
Flugsimulatoren; Teile
dieser Waren
Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und Herstellen aus
schwimmende Vormaterialien, die in
Konstruktionen eine andere Nummer als
die hergestellte Ware
einzureihen sind; jedoch
dürfen Rümpfe der
Nr. 8906 nicht verwendet
werden
Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser
Anlage nicht berücksichtigt.
```
```
Be- oder Verarbeitungen
Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft,
die Ursprung verleihen
```
```
ex Kapitel 30 Pharmazeutische Herstellen aus
Erzeugnisse; ausgenommen Vormaterialien, die in
die Waren, für die unter eine andere Nummer als
den nachfolgenden die hergestellte Ware
Nrn. 3002, 3003, 3004, einzureihen sind; jedoch
3005 und ex 3006 können Vormaterialien
besondere Regeln derselben Nummer
angeführt sind verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
3002 Menschliches Blut;
tierisches Blut, für
therapeutische,
prophylaktische oder
diagnostische Zwecke
zubereitet; Antisera und
andere Blutfraktionen;
Vaccine, Toxine, Kulturen
von Mikroorganismen
(ausgenommen Hefen) und
ähnliche Erzeugnisse:
- gemischte Erzeugnisse Herstellen aus
für therapeutische oder Vormaterialien jeder
prophylaktische Zwecke Nummer, einschließlich
sowie für die gleichen anderer Vormaterialien
Zwecke geeignete der Nr. 3002; jedoch
ungemischte können auch
Erzeugnisse, für Vormaterialien dieser
therapeutische oder Warenbezeichnung
prophylaktische Zwecke verwendet werden, wenn
dosiert oder zu den ihr Wert 20 vH des
genannten Zwecken für ab-Werk-Preises der
den Kleinverkauf hergestellten Ware nicht
aufgemacht überschreitet
- andere:
- menschliches Blut Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
anderer Vormaterialien
der Nr. 3002; jedoch
können auch
Vormaterialien dieser
Warenbezeichnung
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- tierisches Blut, für Herstellen aus
therapeutische, Vormaterialien jeder
prophylaktische oder Nummer, einschließlich
diagnostische Zwecke anderer Vormaterialien
zubereitet der Nr. 3002; jedoch
können auch
Vormaterialien dieser
Warenbezeichnung
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- Blutfraktionen, Herstellen aus
andere als Antisera, Vormaterialien jeder
Hämoglobin und Nummer, einschließlich
Serumglobulin anderer Vormaterialien
der Nr. 3002; jedoch
können auch
Vormaterialien dieser
Warenbezeichnung
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- Hämoglobin, Herstellen aus
Blutglobuline und Vormaterialien jeder
Serumglobuline Nummer, einschließlich
anderer Vormaterialien
der Nr. 3002; jedoch
können auch
Vormaterialien dieser
Warenbezeichnung
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, einschließlich
anderer Vormaterialien
der Nr. 3002; jedoch
können auch
Vormaterialien dieser
Warenbezeichnung
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
3003 Arzneiwaren (ausgenommen Herstellen aus anderen
und Waren der Nummer 3002, Vormaterialien als
3004 3005 oder 3006) Wirkstoffen; jedoch
können Vormaterialien
der Nr. 3003 oder 3004
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
3005 Watte, Gaze, Binden und Herstellen aus
ähnliche Waren (zB Vormaterialien jeder
Verbandzeug, Nummer, ausgenommen aus
Heftpflaster, pharmazeutischen
Senfpflaster), mit Stoffen; jedoch darf der
pharmazeutischen Stoffen Wert von Vormaterialien
imprägniert oder der Nr. 3005 20 vH des
überzogen oder in ab-Werk-Preises der
Aufmachungen für den hergestellten Ware nicht
Kleinverkauf für überschreiten
medizinische,
chirurgische,
zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische
Zwecke
ex 3006 Empfängnisverhütende Herstellen aus
chemische Zubereitungen Vormaterialien jeder
auf der Grundlage von Nummer, ausgenommen aus
Hormonen oder Wirkstoffen
Spermiciden;
Knochenaufbauzemente
ex Kapitel 31 Düngemittel; ausgenommen Herstellen aus
die Waren, für die unter Vormaterialien, die in
der nachfolgenden eine andere Nummer als
Nr. ex 3105 eine die hergestellte Ware
besondere Regel angeführt einzureihen sind; jedoch
ist können Vormaterialien
derselben Nummer
verwendet werden, wenn
ihr Wert 20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex 3105 Mineralische oder Herstellen bei dem
chemische Düngemittel, - alle verwendeten
die zwei oder drei der Vormaterialien in eine
düngenden Elemente andere Nummer als die
Stickstoff, Phosphor oder hergestellte Ware
Kalium enthalten; andere einzureihen sind;
Düngemittel; Waren dieses jedoch können
Kapitels in Tabletten Vormaterialien
oder ähnlichen Formen derselben Nummer
oder in Einzelpackungen verwendet werden, wenn
mit einem Rohgewicht von ihr Wert 20 vH des
10 kg oder weniger, ab-Werk-Preises der
ausgenommen: hergestellten Ware
- Natriumnitrat nicht überschreitet
- Calciumcyanamid und
- Kaliumsulfat - der Wert aller
- Kaliummagnesiumsulfat verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten Ware
nicht überschreitet
ex Kapitel 32 Gerbstoff- oder Herstellen aus
Farbstoffauszüge; Tannine Vormaterialien, die in
und ihre Derivate; eine andere Nummer als
Farbstoffe, Pigmente und die hergestellte Ware
andere Färbemittel; einzureihen sind; jedoch
Anstrichfarben und Lacke; können Vormaterialien
Kitte und ähnliche derselben Nummer
Massen; Tinten; verwendet werden, wenn
ausgenommen die Waren, ihr Wert 20 vH des
für die unter den ab-Werk-Preises der
nachfolgenden Nrn. hergestellten Ware nicht
ex 3201 und 3205 überschreitet
besondere Regeln
angeführt sind
ex 3201 Tannine sowie deren Herstellen aus
Salze, Ether, Ester und Gerbstoffauszügen
andere Derivate pflanzlichen Ursprungs
3205 Farblacke; Zubereitungen Herstellen aus
im Sinne der Anmerkung 3 Vormaterialien jeder
zu diesem Kapitel auf der Nummer, ausgenommen der
Grundlage von Farblacken Nrn. 3203 oder 3204;
jedoch können
Vormaterialien der
Nr. 3205 verwendet
werden, wenn ihr Wert
20 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware nicht
überschreitet
ex Kapitel 33 Etherische Öle und Herstellen aus
Resinoide; Parfümerie-, Vormaterialien, die in
Kosmetik- und eine andere Nummer als
Toilettezubereitungen; die hergestellte Ware
ausgenommen die Waren, einzureihen sind; jedoch
für die unter der können Vormaterialien
nachfolgenden Nr. 3301 derselben Nummer
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.