Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Feber 1983, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-03-23
Status Aufgehoben · 1996-12-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 18
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

I. ABSCHNITT

VORANSCHLAG

Zeitraum der Veranschlagung

§ 1. Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) zu erstellen.

Gegenstand der Veranschlagung

§ 2. (1) Zu veranschlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des kommenden Finanzjahres voraussichtlich fällig werden, sofern sie endgültig solche der Gebietskörperschaft sind. Als Einnahmen oder Ausgaben in diesem Sinne sind auch zu veranschlagen Vorschüsse gegen Ersatz, Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus Schuldaufnahmen sowie deren Rückersätze, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, Sachbezüge der Bediensteten, Tauschvorgänge.

(2) Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen sind nur insoweit zu veranschlagen, als es sich um Entgelte für tatsächlich erbrachte Leistungen von Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen oder an Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen handelt. Dies gilt auch für wirtschaftliche Unternehmungen, für die keine Wirtschaftspläne aufgestellt werden. Die Vergütungen sind als solche ersichtlich zu machen.

(3) überschüsse und Abgänge aus Vorjahren sind bei den Gemeinden spätestens im Voranschlag des zweitnächsten Finanzjahres zu veranschlagen. Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.

(4) Zur Deckung von überplanmäßigen ordentlichen Ausgaben können Verstärkungsmittel veranschlagt werden.

(5) Einnahmen, die nicht endgültig für die Gebietskörperschaft angenommen werden, sondern an Dritte weiterzuleiten sind, und Ausgaben, die nicht in Erfüllung von Aufgaben der Gebietskörperschaft, sondern für Rechnung eines Dritten vollzogen werden, sind nicht zu veranschlagen (voranschlagsunwirksame Gebarung).

Bruttoveranschlagung

§ 3. (1) Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt, das ist mit dem Gesamt(Brutto)Betrag zu veranschlagen.

(2) Auch die Voranschläge der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen sind in Bruttobeträgen aufzustellen. Doch kann bei diesen auch nur die Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in den Voranschlag selbst aufgenommen werden, wobei die Untergliederung der Einnahmen und Ausgaben aber in einer Beilage zum Voranschlag (Untervoranschlag) zu erfolgen hat.

(3) Wirtschaftliche Unternehmungen, die eigene Wirtschaftspläne aufstellen, können mit ihrem abzuführenden Gewinn oder zu deckenden Verlust in den Voranschlag aufgenommen werden.

Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben

§ 4. (1) Außerordentliche Einnahmen und außerordentliche Ausgaben sind als solche besonders zu kennzeichnen. Sie sind von den Gemeinden in einem besonderen Teil des Voranschlages zu erfassen, den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.

(2) Ausgaben sind nur dann als außerordentliche zu behandeln, wenn sie der Art nach im Landes-(Gemeinde)Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten. Die Veranschlagung als außerordentliche Ausgaben ist jedoch nur insoweit zulässig, als sie ganz oder teilweise durch außerordentliche Einnahmen (zB durch Einnahmen aus Kreditaufnahmen, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus Rücklagen, die für einen außerordentlichen Bedarf gesammelt worden sind, u. dgl.) gedeckt werden sollen.

(3) Soweit Kredite für besondere Zwecke der Verwaltung aufgenommen werden, können die Einnahmen aus Kreditaufnahmen und der Schuldendienst beim betreffenden Verwaltungszweig ausgewiesen werden. Der Schuldendienst bildet eine ordentliche Ausgabe. Bei Krediten für Zwecke wirtschaftlicher Unternehmungen ist der Schuldendienst, wenn aufteilbar, nur in deren Voranschlag (Wirtschaftsplan) als ordentliche Ausgabe nachzuweisen.

Leistungen für Personal, Pensionen

§ 5. (1) Bei der Veranschlagung der Ausgaben sind die Ausgaben, welche Leistungen für Personal betreffen, von den Sachausgaben zu trennen.

(2) Zu den Leistungen für Personal gehören:

a)

Geld- und Sachbezüge für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten,

b)

Nebengebühren und Geldaushilfen,

c)

Dienstgeberbeiträge und freiwillige Sozialleistungen.

(3) Die Grundlage für die Veranschlagung der Ausgaben für die Dienstbezüge der Beamten, der Vertragsbediensteten und der ständigen sonstigen Bediensteten hat der Dienstpostenplan zu bilden. Die Bezüge dieser Bediensteten sind in der gesetzlichen, vertragsmäßigen oder durch sonstige Bestimmungen festgesetzten Höhe zu veranschlagen.

(4) Soll ein Bediensteter während eines Teiles des Finanzjahres in einem anderen Verwaltungszweig, als dem, dessen Personstand er angehört, beschäftigt werden, so sind die für diesen Verwaltungszweig anfallenden Personalausgaben dort zu veranschlagen. Ist diese Zuordnung nicht möglich, so ist die vorwiegende Tätigkeit des Bediensteten für die Veranschlagung maßgebend.

(5) Die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge sind grundsätzlich zusammengefaßt zu veranschlagen. Für Betriebe, betriebsähnliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmungen können die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge als Ausgaben dieser Einrichtungen veranschlagt werden.

Gegenüberstellung und Rundung der Voranschlagsbeträge

§ 6. (1) In den Voranschlägen sind

a)

den einzelnen Einnahmen mit den Abschnitts- und Gruppensummen auf der linken Seite, die einzelnen Ausgaben mit den Abschnitts- und Gruppensummen auf der rechten Seite gegenüberzustellen;

b)

den Einnahmen und Ausgaben jeweils die Voranschlagsbeträge des laufenden Finanzjahres und die Beträge der Jahresrechnung (Soll) des abgelaufenen Finanzjahres gegenüberzustellen.

(2) Die Voranschlagsbeträge sind derart auf- oder abzurunden, daß sie bei den Ländern durch tausend, bei den Gemeinden durch hundert teilbar sind.

Gliederung der Einnahmen und Ausgaben

§ 7. (1) Die Einnahmen und Ausgaben sind

a)

nach haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen Hinweis, der dem Ansatz voranzustellen ist, zu kennzeichnen (Anlage 1, Haushaltshinweis);

b)

nach funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem dekadisch numerierten Ansatzverzeichnis in Gruppen (1. Dekade), Abschnitten (1. und 2. Dekade) und Unterabschnitten (1. bis 3. Dekade) zu ordnen (Anlage 2, Ansätze);

c)

nach ökonomischen Gesichtspunkten innerhalb der Ansätze nach dem dekadisch numerierten Postenverzeichnis zu gliedern (Anlage 3a Länder, Anlage 3 b Gemeinden, Posten).

(2) Weitere Unterteilungen der Unterabschnitte gemäß Abs. 1 lit. b können in der 4. und 5. Dekade des Ansatzes erfolgen. Erfolgt keine derartige Unterteilung, ist eine Bezeichnung der 4. und 5. Dekade des Ansatzes mit "0" nur dann notwendig, wenn die fakulative Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß Abs. 3 in Anspruch genommen wird.

(3) Werden Einnahmen und Ausgaben nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert, hat dies in der 6. Dekade des Ansatzes (Anlage 4) zu geschehen.

(4) Bei Bedarf können die in den Anlagen 3 a und 3 b dargestellten Posten in bis zu drei weitere Dekaden untergliedert werden.

(5) Werden die fakultiven Gliederungselemente gewählt, sind sie nur in der vorgesehenen Form anzuwenden.

(6) Nach dem Entstehungsgrund gleichartige Einnahmen und Ausgaben für denselben Verwendungszweck sind in einer Einnahmen- oder Ausgabenvoranschlagstelle zusammenzufassen. Eine Voranschlagsstelle besteht aus dem Haushaltshinweis (haushaltswirtschaftliche Gliederung), aus dem Ansatz (funktionelle und - soweit angewendet - finanzwirtschaftliche Gliederung) und aus der Post (ökonomische Gliederung). Die einzelnen Gliederungselemente können voneinander in geeigneter Weise getrennt werden.

(7) Werden Einnahmen und Ausgaben nach regionalen, institutionellen oder sonstigen Gesichtspunkten zugeordnet, hat dies nach der Voranschlagsstelle zu erfolgen.

Veranschlagung von Abgaben, Umlagen, Finanzzuweisungen und

Zuschüssen

§ 8. (1) Abgaben sind ohne Rücksicht auf eine Zweckbestimmung ausschließlich beim Abschnitt "Öffentliche Abgaben" als ordentliche Einnahmen zu veranschlagen. Dies gilt nicht für Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen. Diese sind bei der in Frage kommenden Gemeindeeinrichtung oder -anlage zu veranschlagen.

(2) Die Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus Anteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind in der Höhe zu veranschlagen, die diesen Anteilen nach Abzug der zweckgebundenen Landesmittel für Bedarfszuweisungen aus der Landessumme der Gemeindeertragsanteile entspricht. Sofern das Finanzausgleichsgesetz eine Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden in Form eines Unterschiedsbetrages zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf (Vorausanteil) sowie nach einem Bevölkerungsschlüssel vorsieht, sind die bezüglichen Einnahmen von den Gemeinden getrennt zu veranschlagen.

(3) Einnahmen aus Umlagen, Finanzzuweisungen und Zuschüssen sind grundsätzlich bei den Abschnitten "Umlagen" oder "Finanzzuweisungen und Zuschüsse" als ordentliche Einnahmen nachzuweisen. Soweit sie einem Betrieb oder einer betriebsähnlichen Einrichtung zugute kommen sollen, können sie bei dem Betrieb oder der betriebsähnlichen Einrichtung als Einnahmen veranschlagt werden. Bedarfszuweisungen der Länder für außerordentliche Vorhaben der Gemeinden sind als außerordentliche Einnahmen zu veranschlagen.

Beilagen zum Voranschlag

§ 9. Dem Voranschlag sind beizugeben:

1.

eine Gesamtübersicht über die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Sie hat, getrennt nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Augaben, die Gruppensummen 0-9 zu enthalten; diese übersicht ist vor dem Voranschlag auszuweisen;

2.

ein Nachweis a) über die Leistungen für Personal, getrennt nach Ausgaben für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten, sowie b) über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge einschließlich der dem Voranschlag zugrunde gelegten Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger;

3.

ein Nachweis über die veranschlagten Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften mit Ausnahme von Beiträgen an Konkurrenzunternehmen mehreren Gebietskörperschaften;

4.

ein Nachweis über Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen;

5.

a) ein Nachweis über den voraussichtlichen Schuldenstand am Schluß des dem Voranschlagsjahr vorangegangenen Finanzjahres, der gemäß Anlage 6 aufzugliedern ist;

b)

ein Nachweis über den Schuldendienst im Voranschlagsjahr mit folgenden Angaben: Tilgung, Zinsen, Schuldendienst insgesamt, Schuldendienstersätze, Nettoaufwand;

6.

ein Nachweis über die gemäß § 2 Abs. 2 veranschlagten Vergütungen. Dieser Nachweis hat bei den Gemeinden zumindest die Einnahmen oder die Ausgaben zu umfassen;

7.

der Dienstpostenplan. Er hat die im Voranschlagsjahr erforderlichen Dienstposten der Beamten, der Vertragsbediensteten und den ständigen sonstigen Bediensteten auszuweisen. Dabei ist eine Gliederung der Dienstposten nach Verwendungsgruppen (Entlohnungsgruppen) und Dienstklassen vorzunehmen;

8.

für Gemeinden mit über zehntausend Einwohnern ein Voranschlagsquerschnitt, in dem im ersten Teil die erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben und im zweiten Teil die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben zusammengefaßt und innerhalb dieser Gliederung nach Posten zu ordnen sind (Anlage 5). Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung vorbehalten;

9.

die Unterhaltsvoranschläge (§ 3 Abs. 2) und die Wirtschaftspläne (§ 3 Abs. 3).

II. ABSCHNITT

RECHNUNGSABSCHLUSS

Zeitraum und Gegenstand der Rechnungslegung

§ 10. Der Rechnungsabschluß ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen und umfaßt den Kassenabschluß, die Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) und die Vermögensrechnung.

Zeitliche Abgrenzung der Verrechnung

§ 11. (1) Alle Ausgaben, soweit sie im abgelaufenen Finanzjahr fällig waren oder über den 31. Dezember des abgelaufenen Finanzjahres gestundet worden sind, können bis zum Ablauf des Monats Jänner des nächstfolgenden Finanzjahres zu Lasten der Rechnung des abgelaufenen Finanzjahres angewiesen werden. Für die Einnahmen gilt Entsprechendes.

(2) Auszahlungen, die zur zeitgerechten Vollziehung bereits in dem der Fälligkeit vorangehenden Finanzjahr flüssiggemacht werden, sowie Einzahlungen, die das folgende Finanzjahr betreffen, sind im Wege der voranschlagsunwirksamen Verrechnung in die Haushaltsrechnung des folgenden Finanzjahres überzuführen.

(3) In allen anderen als in den in Abs. 1 und 2 angeführten Fällen ist die überstellung der Vorschreibungs- und Abstattungsverrechnung aus dem Jahre der Fälligkeit und der tatsächlichen Abstattung in ein anderes Finanzjahr unzulässig.

Bruttoverrechnung

§ 12. (1) Die Verrechnung hat grundsätzlich ungekürzt (brutto) zu erfolgen.

(2) Absetzungen sind zulässig, wenn es sich um nicht veranschlagte Rückersätze von Einnahmen oder Ausgaben handelt und der Rückersatz in demselben Finanzjahr wie die dazugehörige Einnahme oder Ausgabe erfolgt. Bei Rückersätzen von Abgaben und von Ausgaben für Leistungen für Personal ist die Absetzung ohne zeitliche Beschränkung zulässig.

Verrechnung außerplanmäßiger Einnahmen und Ausgaben

§ 13. Im Voranschlag und in allfälligen Nachtragsvoranschlägen nicht vorgesehene Einnahme und Ausgaben sind, soweit sie nach allgemeinen Verrechnungsgrundsätzen oder nach bestehenden Verrechnungsvorschriften voranschlagswirksam zu verrechnen sind, bei besonderen Einnahmen- und Ausgabenkonten nachzuweisen, die entsprechend der im § 7 vorgesehenen Gliederung einzurichten sind.

Inhalt und Gliederung des Kassenabschlusses

§ 14. (1) Der Kassenabschluß, der der Haushaltsrechnung voranzustellen ist, hat die Gesamtgebarung (Gesamt-Ist) in folgender

Gliederung nachzuweisen:

A. Einnahmen:

1.

Anfänglicher Kassenbestand;

2.

Summe der abgestatteten Einnahmen (Ist) der voranschlagswirksamen Gebarung, getrennt nach

a)

ordentlichen Einnahmen und

b)

außerordentlichen Einnahmen;

3.

Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen;

4.

Gesamtsumme von 1. bis 3.

B. Ausgaben:

1.

Summe der abgestatteten Ausgaben (Ist) der voranschlagswirksamen Gebarung, getrennt nach

a)

ordentlichen Ausgaben und

b)

außerordentlichen Ausgaben;

2.

Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben;

3.

schließlicher Kassenbestand;

4.

Gesamtsumme von 1. bis 3.

(2) Schwebende Gebarungsfälle, die sich aus dem Geldverkehr zwischen verschiedenen Dienststellen derselben Gebietskörperschaft ergeben, sind bei der Ermittlung des schließlichen Kassenbestandes zu berücksichtigen.

Inhalt und Gliederung der Haushaltsrechnung

§ 15. (1) In der Haushaltsrechnung sind die gesamten innerhalb des Finanzjahres angefallenen voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Sie ist nach der Gliederung des Voranschlages zu erstellen und hat in dieser Gliederung darzustellen:

1.

die anfänglichen Zahlungsrückstände (Einnahmen- und Ausgabenreste);

2.

die Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll);

3.

die Summe aus Z 1 und Z 2;

4.

die Summe der abgestatteten Einnahmen und Ausgaben (Ist);

5.

die schließlichen Zahlungsrückstände (Einnahmen- und Ausgabenreste) am Ende des Finanzjahres;

6.

den bei der Voranschlagsstelle veranschlagten Betrag einschließlich Änderungen durch Nachtragsvoranschläge;

7.

den Unterschied zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Z 2) und dem veranschlagten Betrag (Z 6); das für die Genehmigung des Voranschlages bzw. Rechnungsabschlusses zuständige Organ hat zu entscheiden, ab welchem Ausmaß Abweichungen zu erläutern sind.

(2) überschüsse und Abgänge aus Vorjahren sind in die Haushaltsrechnung der Gemeinden aufzunehmen. Sie ergeben sich als Unterschied aus der Gegenüberstellung der Summe der im betreffenden Vorjahr vorgeschriebenen Einnahmen und der Summe der im betreffenden Vorjahr vorgeschriebenen Ausgaben.

Inhalt und Gliederung der Vermögensrechnung

§ 16. (1) über unbewegliche und bewegliche Sachen sowie Rechte der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit diese keine eigene Vermögensrechnung erstellen, haben die Gemeinden gesondert für jede Einrichtung Anlagennachweise zu führen. In den Anlagennachweisen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Abschreibungen mit ihren Veränderungen auszuweisen. Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuerrechtes.

(3) Vollständige Vermögensrechnungen können unbeschadet der Bestimmung des Abs. 1 geführt werden.

Beilagen zum Rechnungsabschluß

§ 17. (1) Dem Rechnungsabschluß sind voranzustellen:

1.

bei Gemeinden eine Aufstellung mit folgenden Angaben:

a)

Flächenausmaß der Gemeinde nach dem Gebietsstand zum 1. Jänner des betreffenden Finanzjahres,

b)

die Anzahl der Einwohner der Gemeinde nach dem Gebietsstand zum 1. Jänner des Finanzjahres auf der Grundlage des Ergebnisses der jeweils letzten Volkszählung (der letzten diesem Tag vorangehenden Volkszählung),

c)

die während des Finanzjahres in Geltung gestandenen Hebesätze für die Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, für die Grundsteuer von den Grundstücken und für die Lohnsummensteuer,

d)

ob die Gewerbesteuer ausgeschrieben wurde;

2.

eine Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben. Sie hat, gegliedert nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben, die Gruppensummen 0-9, ohne die Abwicklung der Ergebnisse der Vorjahre und ohne das Ergebnis des laufenden Finanzjahres, zu enthalten. Die Abwicklung der Vorjahre und das Jahresergebnis sind getrennt darzustellen.

(2) Dem Rechnungsabschluß sind anzuschließen:

1.

ein Nachweis a) über die Leistungen für Personal, getrennt nach Ausgaben für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten, sowie b) über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge;

2.

ein Nachweis über die Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften mit Ausnahme von Beiträgen an Konkurrenzunternehmen mehrerer Gebietskörperschaften;

3.

ein Nachweis über den Rücklagenstand am Beginn des Finanzjahres, über die Veränderungen während des Finanzjahres (Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen) und über den Stand am Schluß des Finanzjahres;

4.

a) ein Nachweis über den Schuldenstand, der gemäß Anlage 6 aufzugliedern ist;

b)

ein Nachweis über den Schuldendienst mit folgenden Angaben:

5.

ein Nachweis über den Stand der gegebenen Darlehen und der noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen und -schulden am Beginn des Finanzjahres, über die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und über den Stand am Schluß des Finanzjahres;

6.

für Gemeinden ein Nachweis der am Schluß des Finanzjahres offenen Bestellungen (Vorbelastungen);

7.

ein Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluß des Finanzjahres;

8.

ein Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluß des Finanzjahres;

9.

ein Nachweis über die entsprechend § 2 Abs. 2 geleisteten Vergütungen;

10.

ein Nachweis, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres beschäftigten Dienstnehmer der Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Dienstposten gegenübergestellt wird;

11.

ein Nachweis über die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger zum 31. Dezember des Finanzjahres;

12.

für Gemeinden mit über zehntausend Einwohnern ein Rechnungsquerschnitt, in dem im ersten Teil die erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben und im zweiten Teil die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben zusammengefaßt und innerhalb dieser Gliederung nach Posten zu ordnen sind (Anlage 5). Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung vorbehalten;

13.

ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach den während des Finanzjahres geführten Konten (Sammelkonten) unter Angabe des anfänglichen Standes, der Einnahmen und Ausgaben im Laufe des Finanzjahres sowie des schließlichen Standes bei jedem Konto (Sammelkonten). Bei Sammelkonten ist überdies ein Verzeichnis der einzelnen größeren offenen Posten anzuschließen;

14.

die Rechnungsabschlüsse der Betriebe, der betriebsähnlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit für diese Untervoranschläge oder Wirtschaftspläne aufgestellt werden.

(3) Bei Führung einer vollständigen Vermögensrechnung brauchen die unter Abs. 2 Z 5, 7 und 13 angeführten Nachweise nicht beigegeben zu werden.

III. ABSCHNITT

übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 18. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf Voranschläge und Rechnungsabschlüsse für das Finanzjahr 1984 anzuwenden.

(2) Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnungen - VRV, BGBl. Nr. 493/1974 und 604/1976, außer Kraft.

Anlage 1

Haushaltshinweis

Zuordnungsziffer

0 *1) *3)

Ordentliche Ausgaben 1 *1)

Ordentliche Einnahmen 2 *1)

3 *2)

4 *2)

Außerordentliche Ausgaben 5 *1)

Außerordentliche Einnahmen 6 *1)

7 *2)

8 *2)

9 *1) *3)

```

```

*1) Für Länder und Gemeinden verpflichtend.

*2) Fakulativ anwendbar für die Länder.

*3) Vorbehalten für die Kennzeichnung der voranschlagsunwirksamen

Gebarung: Einnahmen 0, Ausgaben 9.

Anlage 2

Ansatzverzeichnis

mit verbindlicher funktioneller Gliederung der voranschlagswirksamen Gebarung bis zur dritten Dekade

Abkürzungen:

A = Abschnitt U = Unterabschnitt

Anlage 2

Länder

Gruppe 0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

```

```

A U Bezeichnung

```

```

00 Landtag

000 Allgemeine Angelegenheiten

001 Landtagsamt (nur soweit als Einrichtung des Landtages

organisiert)

002 Landeskontrollamt (nur soweit als Einrichtung des

Landtages organisiert)

003

004

005

006

007

008

009 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

01 Landesregierung

010 Allgemeine Angelegenheiten

011 Repräsentation

012 Ehrungen und Auszeichnungen

013

014

015

016

017

018

019 Sonstige Maßnahmen

02 Amt der Landesregierung

020 Allgemeine Angelegenheiten

021 Information und Dokumentation

022 Raumordnung und Raumplanung

023 Aufgabenerfüllung durch Dritte

024 Aufgabenerfüllung für Dritte

025

026

027

028

029 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

03 Bezirkshauptmannschaften

030 Allgemeine Angelegenheiten

04 Sonderämter

040 Agrarbehörden

041 Grundverkehrskommissionen

042 Land- und Forstwirtschaftsinspektion (soweit als

gesondert eingerichtet, sonst 050)

043 Land- und forstwirtschaftliche Einigungskommissionen

(soweit als gesondert eingerichtet sonst 050)

044

045

046

047

048

049 Sonstige Sonderämter

05 Sonstige Aufgaben der allgemeinen Verwaltung

050 Aufsichtstätigkeit

051 Beratungsorgane

052 Prüfungstätigkeit

053 Schulungstätigkeit

054

055

056

057

058

059 übrige Einrichtungen und Maßnahmen

06

07 Personalvertretung

(ohne Landeslehrer)

070 Personalvertretung (ohne Landeslehrer)

08 Pensionen

(ohne Landeslehrer)

080 Pensionen (ohne Landeslehrer)

09 Personalbetreuung

090 Bezugsvorschüsse und Darlehen

091 Personalausbildung und Personalfortbildung

092 Gemeinschaftsverpflegung

093 Erholungsaktionen

094 Gemeinschaftspflege

095 Kranken- und Sterbefürsorge

096

097

098

099 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

Anlage 2

Gemeinden

Gruppe 0

Vertetungskörper und allgemeine Verwaltung

```

```

A U Bezeichnung

```

```

00 Vertretungskörper

000 Gemeinderat

01 Hauptverwaltung

010 Zentralamt

011 Personalamt

012 Hilfsamt

013 Kanzleiökonomat

014 Kontrollamt

015 Pressestelle, Amtsblatt und Öffentlichkeitsarbeit

016 Elektronische Datenverarbeitung

017

018 Geschäftsstelle der Kranken- und Unfallfürsorge

019 Repräsentation

02 Hauptverwaltung

020 Rechtsamt

021 Statistisches Amt

022 Standesamt

023 Einwohneramt

024 Wahlamt

025 Staatsbürgerschaft

026

027

028

029 Amtsgebäude

03 Bauverwaltung

030 Bauamt

031 Amt für Raumordnung und Raumplanung

032 Vermessungsamt

033 Hochbauamt

034 Tiefbauamt

04

05 Bezirksverwaltung

050 Bezirksverwaltung

06 Sonstige Maßnahmen

060 Beiträge an Verbände, Vereine und sonstige Organisationen

061 Sonstige Subventionen

062 Ehrungen und Auszeichnungen

063 Städtekontakte und Partnerschaften

07 Verfügungsmittel

070 Verfügungsmittel

08 Pensionen

(soweit nicht aufteilbar)

080 Pensionen (soweit nicht aufteilbar)

09 Personalbetreuung

090 Bezugsvorschüsse und Darlehen

091 Personalausbildung und Personalfortbildung

092

093

094 Gemeinschaftspflege

095

096

097

098

099 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

Anlage 2

Länder und Gemeinden

Gruppe 1

öffentliche Ordnung und Sicherheit

```

```

A U Bezeichnung

```

```

10 Gesonderte Verwaltung

100 Gesonderte Verwaltung

11 Öffentliche Ordnung

110 Sicherung der Behördenkommunikation

111

112

113

114

115

116

117

118

119 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

12 Sicherheitspolizei

120 Allgemeine Angelegenheiten

121

122

123

124

125

126

127

128

129 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

13 Sonderpolizei

130 Gewerbe-, Markt- und Lebensmittelpolizei

131 Bau- und Feuerpolizei

132 Gesundheitspolizei

133 Veterinärpolizei

134 Flurpolizei

135

136

137

138

139 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

14

15

16 Feuerwehrwesen

160 Feuerwehrinspektorat

161 Feuerwehrschulen

162 Berufsfeuerwehren

163 Freiwillige Feuerwehren

164 Förderung der Brandbekämpfung und Brandverhütung

165

166

167

168

169 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

17 Katastrophendienst

170 Allgemeine Angelegenheiten

171

172

173

174

175

176

177

178

179 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

18 Landesverteidigung

180 Zivilschutz

181

182

183

184

185

186

187

188

189 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

Gruppe 2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

```

```

A U Bezeichnung

```

```

20 200 Schulamt

201

202 Sprotamt

203

204

205 Schulaufsicht

206 Qualifikations- und Disziplinarkommissionen der

Landeslehrer

207 Personalvertretung der Landeslehrer

208 Pensionen der Landeslehrer

209 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

21 Allgemeinbildender Unterricht

210 Allgemeinbildende Pflichtschulen, gemeinsame Kosten

211 Volksschulen

212 Hauptschulen

213 Sonderschulen

214 Schulen der Polytechnischen Lehrgänge

215 Allgemeinbildende höhere Schulen

216

217

218

219 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

22 Berufsbildender Unterricht; Anstalten der Lehrer- und

Erzieherbildung

220 Berufsbildende Pflichtschulen

221 Berufsbildende mittlere Schulen

222 Berufsbildende höhere Schulen

223 Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen

224 Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen

225 Bildungsanstalten für Erzieher

226 Berufspädagogische Lehranstalten

227 Pädagogische Akademien und Institute

228 Berufsausbildung schulentlassener Jugendlicher

229 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

23 Förderung des Unterrichtes

230 Förderung des Schulbetriebes

231 Förderung der Lehrerschaft

232 Schülerbetreuung

233

234

235

236

237

238

239 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

24 Vorschulische Erziehung

240 Kindergärten

241 Förderung der Kindergärtnerinnen

242

243

244

245

246

247

248

249 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

25 Außerschulische Jugenderziehung

250 Schülerhorte

251 Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime

252 Jugendherbergen und Jugendheime

253 Jungendverkehrserziehung

254

255

256

257

258

259 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

26 Sport und außerschulische Leibeserziehung

260 Landessportorganisation

261 Sportausbildungsstätten

262 Sportplätze

263 Turn- und Sporthallen

264 Eislaufplätze und -hallen

265 Tennisplätze

266 Wintersportanlagen

267

268

269 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

27 Erwachsenenbildung

270 Volkshochschulen

271 Volksbildungswerke

272 Volksbildungsheime

273 Volksbücherein

274

275

276

277

278

279 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

28 Forschung und Wissenschaft

280 Förderung von Hochschulen

281 Hochschulische Einrichtungen

282 Studienbeihilfen

283 Wissenschaftliche Archive

284 Wissenschaftliche Bibliotheken

285 Wissenschaftliche Museen

286 Botanische und Zoologische Gärten (als wissenschaftliche

Einrichtungen)

287 Sternwarten

288

289 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

Gruppe 3

Kunst, Kultur und Kultus

```

```

A U Bezeichnung

```

```

30 Gesonderte Verwaltung

300 Kulturamt

31 Bildende Künste

310 Ausbildung in den bildenden Künsten

311 Einrichtungen der bildenden Künste

312 Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste

32 Musik und darstellende Kunst

320 Ausbildung in Musik und darstellender Kunst

321 Einrichtungen der Musikpflege

322 Maßnahmen der Musikpflege

323 Einrichtungen der darstellenden Kunst

324 Maßnahmen zur Förderung der darstellenden Kunst

325 Festspiele

326

327

328

329 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

33 Schrifttum und Sprache

330 Förderung von Schrifttum und Sprache

34 Museen und sonstige Sammlungen

340 Museen

341 Sonstige Sammlungen

35 Sonstige Kunstpflege

350 Einrichtungen zur Kunstpflege

351 Maßnahmen zur Kunstpflege

36 Heimatpflege

360 Heimatmuseen

361 Nichtwissenschaftliche Archive

362 Denkmalpflege

363 Altstadterhaltung und Ortsbildpflege

364

365

366

367

368

369 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

37 Rundfunk, Presse und Film

370 Förderung von Rundfunk und Fernsehen

371 Förderung von Presse und Film

38 Sonstige Kulturpflege

380 Einrichtungen der Kulturpflege

381 Maßnahmen der Kulturpflege

39 Kultus

390 Kirchliche Angelegenheiten

Gruppe 4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

```

```

A U Bezeichnung

```

```

40 Gesonderte Verwaltung

400 Sozialamt

401 Jugendamt

41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt

410 Einrichtungen der allgemeinen Sozialhilfe

411 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe

412 Einrichtungen der Behindertenhilfe

413 Maßnahmen der Behindertenhilfe

414 Einrichtungen der Blindenhilfe

415 Maßnahmen der Blindenhilfe

416 Hilfen für Kriegsopfer und Geschädigte nach dem

Opferfürsorgegesetz

417

418

419 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

42 Freie Wohlfahrt

420 Altenheime

421 Pflegeheime

422 Tagesheimstätten

423 Essen auf Rädern

424 Heimhilfe

425 Entwicklungshilfe im Ausland

426 Flüchtlingshilfe

427

428

429 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

43 Jugendwohlfahrt

430 Säuglings(und Mütter)Heime

431 Kinderheime

432 Kindererholungsheime

433

434

435 Erziehungsheime

436

437

438

439 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

44 Behebung von Notständen

440 Einrichtungen

441 Maßnahmen

45 Sozialpolitische Maßnahmen

450 Ausgleichszulagen

451 Altersvorsorge

452

453

454

455

456

457

458

459 Sonstige Maßnahmen

46 Familienpolitische Maßnahmen

460 Familienlastenausgleich

461 Hausstandsgründung

462 Unterbringung kinderreicher Familien

463

464

465

466

467

468

469 Sonstige Maßnahmen

47

48 Wohnbauförderung

480 Allgemeine Wohnbauförderung

481 Landes-Wohnbau-Sonderprogramme

482 Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz

483 Förderung nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz

484 Förderung der Althaussanierung

485

486

487

488

489 Sonstige Maßnahmen

Gruppe 5

Gesundheit

```

```

A U Bezeichnung

```

```

50 Gesonderte Verwaltung

500 Gesundheitsamt

51 Gesundheitsdienst

510 Medizinische Bereichsversorgung

511 Familienberatung

512 Sonstige medizinische Beratung und Betreuung

513 Desinfektionsanstalten

514 Röntgenzug

515 Zahnstationen

516 Schulgesundheitsdienst

517

518

519 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

52 Umweltschutz

520 Natur- und Landschaftsschutz

521 Reinhaltung der Gewässer

522 Reinhaltung der Luft

523 Lärmbekämpfung

524 Strahlenschutz

525

526

527 Müllbeseitigung

528 Tierkörperbeseitigung

529 Sonstige Maßnahmen

53 Rettungs- und Warndienste

530 Rettungsdienste

531 Warndienste

532

533

534

535

536

537

538

539 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

54 Ausbildung im Gesundheitsdienst

540 Ärztliche Dienste

541 Hebammendienste

542 Krankenpflegefachdienste

543 Medizinisch-technische Dienste

544 Sanitätshilfsdienste

545

546

547

548

549 Sonstige Gesundheitsdienste

55 Eigene Krankenanstalten

550 Zentralkrankenanstalten

551 Schwerpunktkrankenanstalten

552 Standardkrankenanstalten

553 Sonderkrankenanstalten

554 Heime für Genesende

555 Pflegeanstalten für chronisch Kranke

556 Entbindungsanstalten und Sanatorien

557 Zuschüsse zum Betriebsabgang von Krankenanstalten

558 Selbständige Ambulatorien

559 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

56 Krankenanstalten anderer Rechtsträger

560 Betriebsabgangsdeckung

561 Errichtung und Ausgestaltung

562 Sprengelbeiträge

57 Heilvorkommen und Kurorte

570 Kurfonds

571

572

573

574

575

576

577

578

579 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

58 Veterinärmedizin

580 Einrichtungen der Veterinärmedizin

581 Maßnahmen der Veterinärmedizin

Gruppe 6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

```

```

A U Bezeichnung

```

```

60 Gesonderte Verwaltung

600 Straßen- und Wassenbauverwaltung (soweit gesondert

organisiert)

61 Straßenbau

610 Bundesstraßen

611 Landesstraßen

612 Gemeindestraßen

613

614

615

616 Sonstige Straßen und Wege

617 Bauhöfe

618 Bundes- und Landesstraßen, gemeinsame Kosten

62 Allgemeiner Wasserbau

620 Förderung der Wasserversorgung

621 Förderung der Abwasserbeseitigung

622

623

624

625

626

627

628

629 Sonstige Maßnahmen

63 Schutzwasserbau

630 Bundesflüsse

631 Konkurrenzgewässer

632 Wasserwehre und Schleusen

633 Wildbachverbauung

634 Lawinenschutzbauten

635 Bauhöfe

636

637

638

639 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

64 Straßenverkehr

640 Einrichtungen und Maßnahmen nach der

Straßenverkehrsordnung

641

642

643

644

645

646

647

648

649 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

65 Schienenverkehr

650 Eisenbahnen

651 Sonstige Schienenwege

652 Seilbahnen

66 Schiffsverkehr

660 Fluß- und Seenschiffahrt

661 Hafen und Hafeneinrichtungen

662 Schutzdammanlagen

67 Luftverkehr

670 Luftfahrt

671 Flughafen und Flughafeneinrichtungen

68 Post- und Fernmeldeverkehr

680 Post- und Fernmeldeverkehr

Gruppe 7

Wirtschaftsförderung

```

```

A U Bezeichnung

```

```

70 Gesonderte Verwaltung

700 Gesonderte Verwaltung

71 Grundlagenverbesserung in der Land- und Forstwirtschaft

710 Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau

711 Landwirtschaftlicher Wasserbau

712 Strukturverbesserung

713 Elektrifizierung und Mechanisierung

714 Landwirtschaftliches Siedlungswesen

715 Besitzfestigung

716

717

718

719 Sonstige Maßnahmen

72

73

74 Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft

740 Land- und forstwirtschaftliche Interessenvertretungen

741 Bildung und Beratung

742 Produktionsförderung

743 Absatz und Verwertung

744

745

746

747 Jagd und Fischerei

748 Notstandsmaßnahmen

749 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

75 Förderung der Energiewirtschaft

750 Kohle, Erdöl, Erdgas

751 Elektrizität

752 Atomenergie

753

754

755

756

757

758

759 Sonstige Energieträger

76

77 Förderung des Fremdenverkehrs

770 Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs

771 Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs

78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie

780 Einrichtungen zur Förderung von Handel, Gewerbe und

Industrie

781 Bildung und Beratung

782 Wirtschaftspolitische Maßnahmen

783

784

785

786

787

788 Notstandsmaßnahmen

789 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

Gruppe 8

Dienstleistungen

```

```

A U Bezeichnung

```

```

80 Gesonderte Verwaltung

800 Hochbauverwaltung (soweit gesondert organisiert)

801 Liegenschaftsverwaltung

802 Betriebsverwaltung der unter einheitlicher Verwaltung

stehenden Einrichtungen

81 Öffentliche Einrichtungen

810 Wasserversorgung

811 Abwasserbeseitigung

812 WC-Anlagen

813 Müllbeseitigung

814 Straßenreinigung

815 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze

816 Öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren

817 Friedhöfe (einschließlich Einsegnungshallen und

Krematorien)

818

819 Sonstige öffentliche Einrichtungen

82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe

820 Wirtschaftshöfe

821 Fuhrpark

822 Schlachthöfe, Viehmärkte

823 Freibank

824 Lager- und Kühlhäuser, Eiswerk

825 Tierkörperbeseitigung und -verwertung

826 Fäkalienabfuhr

827 Öffentliche Waagen

828 Sonstige Märkte

83 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe (Fortsetzung)

830 Botanische und zoologische Gärten

831 Freibäder

832

833 Hallenbäder

834

835 Sonstige Badeanlagen und Saunas

836

837

838

839 Sonstige Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen

84 Liegenschaften

840 Grundbesitz

841 Grundstücksgleiche Rechte

842 Waldbesitz (soweit nicht bei 866)

843 Alpbesitz

844

845

846 Wohn- und Geschäftsgebäude

847

848

849 Sonstige Liegenschaften

85 Wohnungsbau

850 Wohnungsbau für Bedienstete

851 Sonstiger Wohnungsbau

86 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

860 Gärtnereien

861

862 Landwirtschaftsbetriebe

863

864 Weinbaubetriebe

865 Kellereien

866 Forstgüter

867 Forstgärten, Baumschulen

868

869 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Betriebe

87 Wirtschaftliche Unternehmungen

870 Elektrizitätsversorgung

871 Fernwärmeversorgung

872 Gasversorgung

873 Wasserwerksbetriebe

874 Zusammengefaßte Versorgungsbetriebe

875 Straßenverkehrsbetriebe

876 Hafen-, Schiffahrts- und Fährbetriebe

877 Zusammengefaßte Verkehrsbetriebe

878 Zusammengefaßte Versorgungs- und Verkehrsbetriebe

879 Stadtwerke

88 Wirtschaftliche Unternehmungen (Fortsetzung)

880 Lichtspieltheater

881

882 Werbebetriebe

883 Installationsbetriebe

884 Wäschereien

885 Molkereibetriebe

886 Steinbrüche, Sand- und Schottergruben

887

888 Bestattungsunternehmen

89 Wirtschaftliche Unternehmungen (Fortsetzung)

890 Reisebüro

891 Gast- und Schankbetriebe

892 Beherbergungsbetriebe

893 Apotheken

894 Stadthalle, Kongreßhäuser

895 Messen, Ausstellungen

896 Campingplätze

897 Kurbetriebe

898 Seilbahnen und Lifte

899 Sonstige wirtschaftliche Unternehmungen

Gruppe 9

Finanzwirtschaft

```

```

A U Bezeichnung

```

```

90 Gesonderte Verwaltung

900 Gesonderte Verwaltung

91 Kapitalvermögen und Stiftungen ohne eigene

Rechtspersönlichkeit

910 Geldverkehr

911 Darlehen (soweit nicht aufgeteilt)

912 Rücklagen (soweit nicht aufteilbar)

913 Wertpapiere

914 Beteiligungen

915 Berechtigungen

916 Schadenersätze von Dritten (soweit nicht aufteilbar)

917 Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit

92 Öffentliche Abgaben

920 Ausschließliche Gemeindeabgaben

921 Zwischen Ländern und Gemeinden geteilte Abgaben

922 Ausschließliche Landesabgaben

923 Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand

924 Zuschlagsabgaben zu Bundesabgaben

925 Ertragsanteile an gemeinschatlichen Bundesabgaben

93 Umlagen

930 Landesumlage

931 Sozialhilfeverbandsumlage

932 Schulgemeindeverbandsumlage

94 Finanzzuweisungen und Zuschüsse

940 Bedarfszuweisungen

941 Sonstige Finanzzuweisungen nach dem FAG

942 Sonstige Finanzzuweisungen

943 Zuschüsse nach dem FAG

944 Zuschüsse nach dem Katastrophenfondsgesetz

945 Sonstige Zuschüsse des Bundes

946 Zuschüsse nach landesgesetzlichen Bestimmungen

947 Sonstige Zuschüsse der Länder

95 Nicht aufteilbare Schulden

950 Aufgenommene Darlehen und Schuldendienst

951 Aufgenommene Anleihen und Schuldendienst

952 Vermögensrückstellung

953 Schadenersätze an Dritte (soweit nicht aufteilbar)

96 Haftungen (soweit nicht aufteilbar)

960 Zahlungsverpflichtungen

961 Provisionen und Rückerstattungen

97 Verstärkungsmittel

970 Verstärkungsmittel

98 Haushaltsausgleich

980 Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt bzw.

Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt

981 Haushaltsausgleich durch Rücklagen

982 Haushaltsausgleich durch Kreditoperationen

99 Jahresergebnis, übergabe und übernahme des

Jahresergebnisses, Abwicklung der Vorjahre

990 überschüsse und Abgänge

991 Rückersetzte, nicht absetzbare Einnahmen und Ausgaben

992 Abgänge an Kassenausgaberesten und Ausfälle an

Kasseneinnahmeresten (soweit nicht aufteilbar)

Tabelle derzeit nicht darstellbar

Abkürzung

VRV

Anlage 3a

```


```

Postenverzeichnis

Länder

```

```

Posten-

```

```

Klasse Gruppe Bezeichnung Post

Unter- Stelle

klasse

```

```

1 2 3 4 5

```

```

0 Anlagen

00 Grundstücke

000 Grund und Boden

0001 Bebaute Grundstücke .....................  0001

0002 Unbebaute Grundstücke ...................  0002

002 Straßenbauten *) ........................ 0020

004 Wasser- und Kanalisationsbauten *) ...... 0040

006 Sonstige Grundstückseinrichtungen *) .... 0060

01 Gebäude *) .............................. 0100

02 Maschinen und maschinelle Anlagen *) .... 0200

03 Werkzeuge und sonstige

Erzeugungshilfsmittel ................. 0300

04 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung

040 Fahrzeuge (Beförderungsmittel)

0401 Personenkraftwagen....................... 0401

0402 Sonstige Kraftfahrzeuge.................. 0402

0403 Luftfahrzeuge ........................... 0403

0404 Wasserfahrzeuge ......................... 0404

0405 0405

bis Sonstige Beförderungsmittel bis

0409 0409

042 0420

bis Sonstige Amts-, Betriebs- und bis

049 Geschäftsausstattung *) ............... 0490

05 Sonderanlagen *) ........................ 0500

06 Im Bau befindliche Anlagen

060 Im Bau befindliche Straßenbauten (soweit

nicht bei 065, 066 oder 067 darzustellen)

0600 Herstellungen (Eigenregiebauten) ........ 0600

0601 0601

0602 0602

bis Sonstige im Bau befindliche Anlagen ..... bis

0609 0609

061 Im Bau befindliche Wasser- und

Kanalisationsbauten (4. Dekade wie 060)

062 Im Bau befindliche sonstige

Grundstückseinrichtungen (4. Dekade

wie 060)

063 Im Bau befindliche Gebäude (4. Dekade

wie 060)

064 Im Bau befindliche Gebäude

(Fortsetzung zu 063) (4. Dekade keine

Eigenregiebauten)

065 Im Bau befindliche Bundesstraßen B *) ... 0650

066 Im Bau befindliche

Bundesschnellstraßen *) ................. 0660

067 Im Bau befindliche Bundesautobahnen *) .. 0670

068 Im Bau befindliche Maschinen und

maschinelle Anlagen, Werkzeuge und

sonstige Erzeugungshilfsmittel,

Fahrzeuge (Beförderungsmittel), sonstige

Amts-, Betriebs- und

Geschäftsausstattung, Herstellung in

Eigenregie *). ........................ 0680

069 Im Bau befindliche Sonderanlagen

(4. Dekade wie 060)

07 Aktivierungsfähige Rechte *) ............ 0700

08 Beteiligungen und Anlagewertpapiere

080 Inländische Beteiligungen

0800 Beteiligungen an verstaatlichten

Aktiengesellschaften .................. 0800

0802 Beteiligungen an sonstigen inländischen

Aktiengesellschaften .................. 0802

0804 Beteiligungen an sonstigen

verstaatlichten Unternehmungen ........ 0804

0806 Beteiligungen an sonstigen inländischen

Unternehmungen ........................ 0806

081 Ausländische Beteiligungen

0810 Beteiligungen an ausländischen

Aktiengesellschaften (ohne

Finanzinstitutionen) .................. 0810

0812 Beteiligungen an sonstigen ausländischen

Unternehmungen (ohne

Finanzinstitutionen) ................... 0812

0814 Beteiligungen an ausländischen

Finanzinstitutionen .................... 0814

085 Anlagewertpapiere von Trägern

öffentlichen Rechtes

0850 0850

bis Anlagewertpapiere von Trägern bis

0857 öffentlichen Rechtes im Inland ......... 0857

0858 Anlagewertpapiere von Trägern 0858

0859 öffentlichen Rechtes im Ausland ........ 0859

086 Anlagewertpapiere inländischer

Finanzunternehmungen

0860 Anlagewertpapiere verstaatlichter

Finanzunternehmungen ................... 0860

0862 Anlagewertpapiere sonstiger öffentlicher

Finanzunternehmungen und Unternehmungen,

an denen diese beteiligt sind .......... 0862

0864 Anlagewertpapiere privater

Finanzunternehmungen ................... 0864

087 Anlagewertpapiere sonstiger inländischer

Unternehmungen (ohne

Finanzunternehmungen)

0870 Anlagewertpapiere sonstiger

verstaatlichter Unternehmungen ......... 0870

0872 Anlagewertpapiere von Unternehmungen, an

denen die Gebietskörperschaft beteiligt

ist .................................... 0872

0874 Anlagewertpapiere aller übrigen

inländischen Unternehmungen ............ 0874

088 Anlagewertpapiere ausländischer

Unternehmungen

0880 Anlagewertpapiere ausländischer

Unternehmungen ......................... 0880

09 Wertberichtigungen zu Anlagen *) ......... 0900

1 Vorräte

10 Ersatzteile

100 Ersatzteile für Maschinen und maschinelle

Anlagen *) ............................. 1000

102 Ersatzteile für Werkzeuge und sonstige

Erzeugungshilfsmittel *) ............... 1020

104 Ersatzteile für Fahrzeuge

(Beförderungsmittel) *) ................ 1040

106 Ersatzteile für Amts-, Betriebs- und

Geschäftsausstattung *) ................ 1060

108 Ersatzteile für Sonderanlagen *) ......... 1080

109 Sonstige Ersatzteile *) .................. 1090

11 Geringwertige Wirtschaftsgüter des

Anlagevermögens (Gebrauchsgüter) *) .... 1100

12 Werkstoffe *) ............................ 1200

13 Handelswaren *) .......................... 1300

14 Lebens- und Futtermittel

Verbrauchsgüter) *) .................... 1400

15 Betriebsstoffe und sonstige

Verbrauchsgüter *) ..................... 1500

16 Altmaterial *) ........................... 1600

17 Erzeugnisse *) ........................... 1700

19 Wertberichtigungen zu Vorräten

190 Wertberichtigungen zu Vorräten des 1900

191 Anlagevermögens *) ....................... 1910

192 1920

bis Wertberichtigungen zu Vorräten des bis

197 Umlaufvermögens *) ..................... 1970

2 Geld, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile,

Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzung

20 Bargeldbestände und Abrechnungen mit

nachgeordneten Kassen

200 -. .- 2000

201 ! ! 2010

202 ! Bargeldbestände *) ............... ! 2020

203 -. .- 2030

204 -. .- 2040

205 ! ! 2050

206 ! Abrechnungskonten: Verläge, ! 2060

207 ! Abfuhren, Nebenkonten *) ....... ! 2070

208 ! ! 2080

209 -. .- 2090

21 Geldanstalten

210 PS-Sub- und Nebenkonten *) ............... 2100

211 Postscheckkonten (dotierte) *) ........... 2110

212 Nationalbank (OeNB)-Konten *) ............ 2120

213 2130

bis Konten bei sonstigen Geldanstalten *) .... bis

218 2180

219 Wertpapierkonten bei Geldanstalten

(voranschlagsunwirksame) *) ............ 2190

22 Wertpapiere und Gesellschaftsanteile des

Umlaufvermögens

220 Empfangene Schecks *) .................... 2200

221 Besitzwechsel *) ......................... 2210

222 Wertzeichen *) ........................... 2220

223 2230

bis Wertpapiere des Umlaufvermögens *) ....... bis

225 2250

227 2270

bis Gesellschaftsanteile des bis

229 Umlaufvermögens *) ..................... 2290

23 Lieferforderungen

230 Lieferforderungen (voranschlagsverbunden)

2300 Fällige Lieferforderungen ................ 2300

2301 Nicht fällige Lieferforderungen .......... 2301

2302 Nicht angewiesene Lieferforderungen ...... 2302

231 2310

bis Lieferforderungen (nicht bis

239 voranschlagsverbunden) *) .............. 2390

24 Darlehen zur Investitionsförderung

240 an Gebietskörperschaften

2400 2400

2401 an den Bund .............................. 2401

2402 2402

2403 an Länder ................................ 2403

2404 2404

2405 an Gemeinden ............................. 2405

2406 2406

2407 an Gemeindeverbände ...................... 2407

241 an Sozialversicherungsträger und Kammern

2410 2410

bis an Sozialversicherungsträger ............. bis

2414 2414

2415 2415

bis an Kammern ............................... bis

2419 2419

242 an Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) ..... 2420

243 an sonstige Träger des öffentlichen

Rechtes *) ............................. 2430

244 an Unternehmungen (ohne

Finanzunternehmungen)

2440 2440

2441 an finanziell integrierte Unternehmungen . 2441

2442 2442

2443 an verstaatlichte Unternehmungen ......... 2443

2444 an sonstige Unternehmungen, an denen die 2444

2445 Gebietskörperschaft beteiligt ist ........ 2445

2446 2446

bis an übrige Sektoren der Wirtschaft ........ bis

2449 2449

245 an Finanzunternehmungen

2450 2450

2451 an öffentliche Finanzunternehmungen ...... 2451

2452 2452

2453 an verstaatlichte Finanzunternehmungen ... 2453

2454 2454

bis an sonstige Finanzunternehmungen ......... bis

2459 2459

246 an Bedienstete

2460 2460

bis an Bezugsempfänger ....................... bis

2464 2464

2465 2465

bis an Pensionisten .......................... bis

2469 2469

247 an sonstige Haushalte (Inland) *) ........ 2470

249 an das Ausland *) ........................ 2490

25 nicht investitionsfördernde Darlehen

250 an Gebietskörperschaften

2500 2500

2501 an den Bund .............................. 2501

2502 2502

2503 an Länder ................................ 2503

2504 2504

2505 an Gemeinden ............................. 2505

2506 2506

2507 an Gemeindeverbände ...................... 2507

251 an Sozialversicherungsträger und Kammern

2510 2510

bis an Sozialversicherungsträger ............. bis

2514 2514

2515 2515

bis an Kammern ............................... bis

2519 2519

252 an Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) ..... 2520

253 an sonstige Träger des öffentlichen

Rechtes *) ............................. 2530

254 an Unternehmungen (ohne

Finanzunternehmungen)

2540 an finanziell integrierte 2540

2541 Unternehmungen ........................... 2541

2542 2542

2543 an verstaatlichte Unternehmungen ......... 2543

2544 an sonstige Unternehmungen, an denen die 2544

2545 Gebietskörperschaft beteiligt ist ...... 2545

2546 2546

bis an übrige Sektoren der Wirtschaft ........ bis

2549 2549

255 an Finanzunternehmungen

2550 2550

2551 an öffentliche Finanzunternehmungen ...... 2551

2552 2552

2553 an verstaatlichte Finanzunternehmungen ... 2553

2554 2554

bis an sonstige Finanzunternehmungen ......... bis

2559 2559

256 an Bedienstete

2560 2560

bis an Bezugsempfänger ....................... bis

2564 2564

2565 2565

bis an Pensionisten .......................... bis

2569 2569

257 an sonstige Haushalte (Inland ) *) ....... 2570

259 an das Ausland *) ........................ 2590

26 Ausgaben mit und Einnahmen aus fälligen

Forderungszugängen 2600

260

261 Ausgaben aus der Inanspruchnahme aus

Finanzhaftungen und Einnahmen aus der

Rückzahlung von

Haftungsinanspruchnahmen ............... 2610

27 Vorschüsse *) .......................... 2700

28 Gegebene Anzahlungen und sonstige

Forderungen *) ......................... 2800

29 Aktive Rechnungsabgrenzung,

Wertberichtigungen zu Forderungen und

Haushaltsrücklagen

290 2900

bis Aktive Rechnungsabgrenzungen bis

294 (geldwirksam) *) ....................... 2940

295 2950

bis Aktive Rechnungsabgrenzung bis

297 (geldunwirksam) *) ..................... 2970

298 Haushaltsrücklagen *) .................... 2980

299 Wertberichtigungen zu Forderungen *) ..... 2990

3 Verbindlichkeiten, passive

Rechnungsabgrenzung

32 Schuldwechsel *) ......................... 3200

33 Lieferschulden

330 Lieferschulden (voranschlagsverbunden)

3300 Fällige Lieferschulden ................... 3300

3301 Nichtfällige Lieferschulden .............. 3301

3302 Nicht angewiesene Lieferschulden ......... 3302

331 3310

bis Lieferschulden (nicht bis

339 voranschlagsverbunden) *) .............. 3390

34 Schuldaufnahmen für Investitionszwecke

340 von Gebietskörperschaften

3400 3400

3401 vom Bund ................................. 3401

3402 3402

3403 von Ländern .............................. 3403

3404 3404

3405 von Gemeinden ............................ 3405

3406 3406

3407 von Gemeindeverbänden .................... 3407

341 von Sozialversicherungsträgern und

Kammern

3410 3410

bis von Sozialversicherungsträgern ........... bis

3414 3414

3415 3415

bis von Kammern .............................. bis

3419 3419

342 von Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) .... 3420

343 von sonstigen Trägern des öffentlichen

Rechtes *) ............................. 3430

344 von Unternehmungen (ohne

Finanzunternehmungen)

3440 von finanziell integrierten 3440

3441 Unternehmungen ........................... 3441

3442 3442

3443 von verstaatlichten Unternehmungen ....... 3443

3444 von sonstigen Unternehmungen, an denen 3444

3445 die Gebietskörperschaft beteiligt ist ...3445

3446 3446

bis von übrigen Sektoren der Wirtschaft ...... bis

3449 3449

345 von Finanzunternehmungen

3450 3450

3451 von öffentlichen Finanzunternehmungen .... 3451

3452 von verstaatlichten 3452

3453 Finanzunternehmungen ..................... 3453

3454 3454

bis von sonstigen bis

3459 Finanzunternehmungen ..................... 3459

346 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung

(im Inland aufgenommen) *) ............. 3460

347 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung

(im Inland aufgenommen) *) ............. 3470

348 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung

(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3480

349 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung

(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3490

35 Schuldaufnahmen für laufenden Bedarf

350 von Gebietskörperschaften

3500 3500

3501 vom Bund ................................. 3501

3502 3502

3503 von Ländern .............................. 3503

3504 3504

3505 von Gemeinden ............................ 3505

3506 3506

3507 von Gemeindeverbänden .................... 3507

351 von Sozialversicherungsträgern und

Kammern

3510 3510

bis von Sozialversicherungsträgern ........... bis

3514 3514

3515 3515

bis von Kammern .............................. bis

3519 3519

352 von Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) .... 3520

353 von sonstigen Trägern des öffentlichen

Rechtes *).............................. 3530

354 von Unternehmungen (ohne

Finanzunternehmungen)

3540 von finanziell integrierten 3540

3541 Unternehmungen ......................... 3541

3542 3542

3543 von verstaatlichten Unternehmungen ....... 3543

3544 von sonstigen Unternehmungen, an denen die 3544

3545 Gebietskörperschaft beteiligt ist....... 3545

3546 3546

bis von übrigen Sektoren der Wirtschaft ...... bis

3549 3549

355 von Finanzunternehmungen

3550 von öffentlichen 3550

3551 Finanzunternehmungen ................... 3551

3552 von verstaatlichten 3552

3553 Finanzunternehmungen ................... 3553

3554 3554

bis von sonstigen Finanzunternehmungen ....... bis

3559 3559

356 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung

(im Inland aufgenommen) *) ............. 3560

357 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung

(im Inland aufgenommen) *) ............. 3570

358 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung

(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3580

359 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung

(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3590

36 Erläge

360 -. .- 3600

361 ! Erläge von/für Dienststellen der ! 3610

362 -. Gebietskörperschaften *) ....... .- 3620

363 Sonstige Erläge

3630 Lohnsteuer, Finanzamtsverrechnungskonto .. 3630

3631 Pensionsbeiträge ......................... 3631

3632 Besondere Pensionsbeiträge ............... 3632

3633 Bezugsvorschußersätze .................... 3633

3634 Amtshaftungsbeiträge ..................... 3634

3635 3635

bis Weitere Bezugsabzüge von/für bis

3639 Dienststellen der Gebietskörperschaften .. 3639

364 Schulden an Dritte

3640 3640

bis Sozialversicherungsbeiträge und bis

3645 Urlaubskassengebarung .................... 3645

3646 Verbote .................................. 3646

3647 Gewerkschaftsbeiträge .................... 3647

3648 Weitere Bezugsabzüge 3648

3649 (fremde Gelder) ........................ 3649

365 Schulden an Dritte (Fortsetzung)

3650 3650

bis Kautionen, Haftrücklässe ................. bis

3654 3654

3655 Finanzverwahrnisse ....................... 3655

3656 Gerichtliche Verwahrnisse ................ 3656

3657 3657

bis Sonstige Verwahrnisse .................... bis

3659 3659

366 Autonome Stellen und Fonds *) ............ 3660

367 3670

368 Sonstige Erläge *) ....................... 3680

369 Kontokorrent- und Sacherläge

3690 3690

bis Kontokorrent-Erläge ...................... bis

3695 3695

3696 3696

3697 Wertpapiererläge ......................... 3697

3698 Sacherläge ............................... 3698

3699 Ersatzschulden ........................... 3699

37 Empfangene Anzahlungen und sonstige

Schulden

370 Sonstige Schulden (voranschlagsverbunden)

3700 Fällige sonstige Schulden ................ 3700

3701 Nichtfällige sonstige Schulden ........... 3701

3702 Nicht angewiesene sonstige Schulden ...... 3702

371 3710

bis Sonstige Schulden (nicht bis

378 voranschlagsverbunden) *) .............. 3780

379 Empfangene Anzahlungen

3790 3790

bis Empfangene Anzahlungen (nicht bis

3797 voranschlagsverbunden) ................. 3797

3798 Ungeklärte empfangene Anzahlungen

voranschlagsverbunden) ................. 3798

3799 Empfangene Anzahlungen

(voranschlagsverbunden) ................ 3799

38 Rückstellungen *) ........................ 3800

39 Passive Rechnungsabgrenzung und

Wertberichtigung zu Schulden

390 3900

bis Passive Rechnungsabgrenzung bis

394 (geldwirksam) *) ....................... 3940

395 3950

bis Passive Rechnungsabgrenzung bis

397 (geldunwirksam) *) ..................... 3970

399 Wertberichtigungen zu Schulden *) ........ 3990

4 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter - sowie

Handelswaren-Verbrauch

40 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, soweit in

den Unterklassen 42 bis 46 nicht

gesondert ausgewiesen, sowie Handelswaren

400 Geringwertige Wirtschaftsgüter des

Anlagevermögens (Gebrauchsgüter) *) .... 4000

401 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

(Verbrauchsgüter) *) ................... 4010

402 Verbrauchsgüter für innerbetriebliche

Leistungen *) .......................... 4020

403 Handelswaren *) .......................... 4030

409 Geringwertige Ersatzteile *) ............. 4090

42 Werkstoffe

420 Pflanzliche Rohstoffe *) ................. 4200

421 Tierische Rohstoffe *) ................... 4210

422 Mineralische Rohstoffe, soweit im

folgenden nicht gesondert

ausgewiesen *) ......................... 4220

423 Roh- und Hilfsstoffe für das

Bauhauptgewerbe *) ..................... 4230

424 Roh- und Hilfsstoffe für das

Baunebengewerbe *) ..................... 4240

425 Sonstige Roh- und Hilfsstoffe *) ......... 4250

428 Fertig bezogene Teile *) ................. 4280

429 Einstellvieh *) .......................... 4290

43 Lebensmittel (Verbrauchsgüter) *) ........ 4300

44 Futtermittel (Verbrauchsgüter) *) ........ 4400

45 Betriebsstoffe und sonstige

Verbrauchsgüter

451 Brennstoffe *) ........................... 4510

452 Treibstoffe *) ........................... 4520

453 Schmier- und Schleifmittel *) ............ 4530

454 Reinigungsmittel *) ...................... 4540

455 Chemische und sonstige artverwandte

Mittel *) .............................. 4550

456 Schreib-, Zeichen- und sonstige

Büromittel *) .......................... 4560

457 Druckwerke *) ............................ 4570

458 Mittel zur ärztlichen Betreuung und

Gesundheitsvorsorge *) ................. 4580

459 Sonstige Verbrauchsgüter *) .............. 4590

48 Fremdbearbeitung (Lohnarbeit) *) ......... 4800

5 Leistungen für Personal

50 Geldbezüge der Beamten *) ................ 5000

51 Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten

Vertragsbediensteten *) ................ 5100

52 Geldbezüge der nicht ganzjährig

beschäftigten Vertragsbediensteten *) .. 5200

53 Sachbezüge der Beamten *) ................ 5300

54 Sachbezüge der ganzjährig beschäftigten

Vertragsbediensteten *) ................ 5400

55 Sachbezüge der nicht ganzjährig

beschäftigten Vertragsbediensteten *) .. 5500

56 Nebengebühren, Geldaushilfen u.ä.

560 Reisegebühren - Inland *) ................ 5600

561 Reisegebühren - Ausland *) ............... 5610

563 Sonstige Aufwandsentschädigungen *) ...... 5630

564 Vergütungen für Nebentätigkeit *) ........ 5640

565 Mehrleistungsvergütungen *) .............. 5650

566 Zuwendungen aus Anlaß von

Dienstjubiläen *) ...................... 5660

567 Belohnung und Geldaushilfen *) ........... 5670

569 Sonstige Nebengebühren *) ................ 5690

57 Entgelte für die Leistung persönlicher

Dienste

570 Entgelte für die Leistung persönlicher

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