Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Feber 1983, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung - VRV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:
I. ABSCHNITT
VORANSCHLAG
Zeitraum der Veranschlagung
§ 1. Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) zu erstellen.
Gegenstand der Veranschlagung
§ 2. (1) Zu veranschlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des kommenden Finanzjahres voraussichtlich fällig werden, sofern sie endgültig solche der Gebietskörperschaft sind. Als Einnahmen oder Ausgaben in diesem Sinne sind auch zu veranschlagen Vorschüsse gegen Ersatz, Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus Schuldaufnahmen sowie deren Rückersätze, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, Sachbezüge der Bediensteten, Tauschvorgänge.
(2) Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen sind nur insoweit zu veranschlagen, als es sich um Entgelte für tatsächlich erbrachte Leistungen von Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen oder an Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen handelt. Dies gilt auch für wirtschaftliche Unternehmungen, für die keine Wirtschaftspläne aufgestellt werden. Die Vergütungen sind als solche ersichtlich zu machen.
(3) überschüsse und Abgänge aus Vorjahren sind bei den Gemeinden spätestens im Voranschlag des zweitnächsten Finanzjahres zu veranschlagen. Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.
(4) Zur Deckung von überplanmäßigen ordentlichen Ausgaben können Verstärkungsmittel veranschlagt werden.
(5) Einnahmen, die nicht endgültig für die Gebietskörperschaft angenommen werden, sondern an Dritte weiterzuleiten sind, und Ausgaben, die nicht in Erfüllung von Aufgaben der Gebietskörperschaft, sondern für Rechnung eines Dritten vollzogen werden, sind nicht zu veranschlagen (voranschlagsunwirksame Gebarung).
Bruttoveranschlagung
§ 3. (1) Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt, das ist mit dem Gesamt(Brutto)Betrag zu veranschlagen.
(2) Auch die Voranschläge der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen sind in Bruttobeträgen aufzustellen. Doch kann bei diesen auch nur die Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben in den Voranschlag selbst aufgenommen werden, wobei die Untergliederung der Einnahmen und Ausgaben aber in einer Beilage zum Voranschlag (Untervoranschlag) zu erfolgen hat.
(3) Wirtschaftliche Unternehmungen, die eigene Wirtschaftspläne aufstellen, können mit ihrem abzuführenden Gewinn oder zu deckenden Verlust in den Voranschlag aufgenommen werden.
Außerordentliche Einnahmen und Ausgaben
§ 4. (1) Außerordentliche Einnahmen und außerordentliche Ausgaben sind als solche besonders zu kennzeichnen. Sie sind von den Gemeinden in einem besonderen Teil des Voranschlages zu erfassen, den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.
(2) Ausgaben sind nur dann als außerordentliche zu behandeln, wenn sie der Art nach im Landes-(Gemeinde)Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten. Die Veranschlagung als außerordentliche Ausgaben ist jedoch nur insoweit zulässig, als sie ganz oder teilweise durch außerordentliche Einnahmen (zB durch Einnahmen aus Kreditaufnahmen, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus Rücklagen, die für einen außerordentlichen Bedarf gesammelt worden sind, u. dgl.) gedeckt werden sollen.
(3) Soweit Kredite für besondere Zwecke der Verwaltung aufgenommen werden, können die Einnahmen aus Kreditaufnahmen und der Schuldendienst beim betreffenden Verwaltungszweig ausgewiesen werden. Der Schuldendienst bildet eine ordentliche Ausgabe. Bei Krediten für Zwecke wirtschaftlicher Unternehmungen ist der Schuldendienst, wenn aufteilbar, nur in deren Voranschlag (Wirtschaftsplan) als ordentliche Ausgabe nachzuweisen.
Leistungen für Personal, Pensionen
§ 5. (1) Bei der Veranschlagung der Ausgaben sind die Ausgaben, welche Leistungen für Personal betreffen, von den Sachausgaben zu trennen.
(2) Zu den Leistungen für Personal gehören:
Geld- und Sachbezüge für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten,
Nebengebühren und Geldaushilfen,
Dienstgeberbeiträge und freiwillige Sozialleistungen.
(3) Die Grundlage für die Veranschlagung der Ausgaben für die Dienstbezüge der Beamten, der Vertragsbediensteten und der ständigen sonstigen Bediensteten hat der Dienstpostenplan zu bilden. Die Bezüge dieser Bediensteten sind in der gesetzlichen, vertragsmäßigen oder durch sonstige Bestimmungen festgesetzten Höhe zu veranschlagen.
(4) Soll ein Bediensteter während eines Teiles des Finanzjahres in einem anderen Verwaltungszweig, als dem, dessen Personstand er angehört, beschäftigt werden, so sind die für diesen Verwaltungszweig anfallenden Personalausgaben dort zu veranschlagen. Ist diese Zuordnung nicht möglich, so ist die vorwiegende Tätigkeit des Bediensteten für die Veranschlagung maßgebend.
(5) Die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge sind grundsätzlich zusammengefaßt zu veranschlagen. Für Betriebe, betriebsähnliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmungen können die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge als Ausgaben dieser Einrichtungen veranschlagt werden.
Gegenüberstellung und Rundung der Voranschlagsbeträge
§ 6. (1) In den Voranschlägen sind
den einzelnen Einnahmen mit den Abschnitts- und Gruppensummen auf der linken Seite, die einzelnen Ausgaben mit den Abschnitts- und Gruppensummen auf der rechten Seite gegenüberzustellen;
den Einnahmen und Ausgaben jeweils die Voranschlagsbeträge des laufenden Finanzjahres und die Beträge der Jahresrechnung (Soll) des abgelaufenen Finanzjahres gegenüberzustellen.
(2) Die Voranschlagsbeträge sind derart auf- oder abzurunden, daß sie bei den Ländern durch tausend, bei den Gemeinden durch hundert teilbar sind.
Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
§ 7. (1) Die Einnahmen und Ausgaben sind
nach haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen Hinweis, der dem Ansatz voranzustellen ist, zu kennzeichnen (Anlage 1, Haushaltshinweis);
nach funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem dekadisch numerierten Ansatzverzeichnis in Gruppen (1. Dekade), Abschnitten (1. und 2. Dekade) und Unterabschnitten (1. bis 3. Dekade) zu ordnen (Anlage 2, Ansätze);
nach ökonomischen Gesichtspunkten innerhalb der Ansätze nach dem dekadisch numerierten Postenverzeichnis zu gliedern (Anlage 3a Länder, Anlage 3 b Gemeinden, Posten).
(2) Weitere Unterteilungen der Unterabschnitte gemäß Abs. 1 lit. b können in der 4. und 5. Dekade des Ansatzes erfolgen. Erfolgt keine derartige Unterteilung, ist eine Bezeichnung der 4. und 5. Dekade des Ansatzes mit "0" nur dann notwendig, wenn die fakulative Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß Abs. 3 in Anspruch genommen wird.
(3) Werden Einnahmen und Ausgaben nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert, hat dies in der 6. Dekade des Ansatzes (Anlage 4) zu geschehen.
(4) Bei Bedarf können die in den Anlagen 3 a und 3 b dargestellten Posten in bis zu drei weitere Dekaden untergliedert werden.
(5) Werden die fakultiven Gliederungselemente gewählt, sind sie nur in der vorgesehenen Form anzuwenden.
(6) Nach dem Entstehungsgrund gleichartige Einnahmen und Ausgaben für denselben Verwendungszweck sind in einer Einnahmen- oder Ausgabenvoranschlagstelle zusammenzufassen. Eine Voranschlagsstelle besteht aus dem Haushaltshinweis (haushaltswirtschaftliche Gliederung), aus dem Ansatz (funktionelle und - soweit angewendet - finanzwirtschaftliche Gliederung) und aus der Post (ökonomische Gliederung). Die einzelnen Gliederungselemente können voneinander in geeigneter Weise getrennt werden.
(7) Werden Einnahmen und Ausgaben nach regionalen, institutionellen oder sonstigen Gesichtspunkten zugeordnet, hat dies nach der Voranschlagsstelle zu erfolgen.
Veranschlagung von Abgaben, Umlagen, Finanzzuweisungen und
Zuschüssen
§ 8. (1) Abgaben sind ohne Rücksicht auf eine Zweckbestimmung ausschließlich beim Abschnitt "Öffentliche Abgaben" als ordentliche Einnahmen zu veranschlagen. Dies gilt nicht für Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen. Diese sind bei der in Frage kommenden Gemeindeeinrichtung oder -anlage zu veranschlagen.
(2) Die Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus Anteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind in der Höhe zu veranschlagen, die diesen Anteilen nach Abzug der zweckgebundenen Landesmittel für Bedarfszuweisungen aus der Landessumme der Gemeindeertragsanteile entspricht. Sofern das Finanzausgleichsgesetz eine Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden in Form eines Unterschiedsbetrages zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf (Vorausanteil) sowie nach einem Bevölkerungsschlüssel vorsieht, sind die bezüglichen Einnahmen von den Gemeinden getrennt zu veranschlagen.
(3) Einnahmen aus Umlagen, Finanzzuweisungen und Zuschüssen sind grundsätzlich bei den Abschnitten "Umlagen" oder "Finanzzuweisungen und Zuschüsse" als ordentliche Einnahmen nachzuweisen. Soweit sie einem Betrieb oder einer betriebsähnlichen Einrichtung zugute kommen sollen, können sie bei dem Betrieb oder der betriebsähnlichen Einrichtung als Einnahmen veranschlagt werden. Bedarfszuweisungen der Länder für außerordentliche Vorhaben der Gemeinden sind als außerordentliche Einnahmen zu veranschlagen.
Beilagen zum Voranschlag
§ 9. Dem Voranschlag sind beizugeben:
eine Gesamtübersicht über die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Sie hat, getrennt nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Augaben, die Gruppensummen 0-9 zu enthalten; diese übersicht ist vor dem Voranschlag auszuweisen;
ein Nachweis a) über die Leistungen für Personal, getrennt nach Ausgaben für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten, sowie b) über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge einschließlich der dem Voranschlag zugrunde gelegten Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger;
ein Nachweis über die veranschlagten Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften mit Ausnahme von Beiträgen an Konkurrenzunternehmen mehreren Gebietskörperschaften;
ein Nachweis über Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen;
a) ein Nachweis über den voraussichtlichen Schuldenstand am Schluß des dem Voranschlagsjahr vorangegangenen Finanzjahres, der gemäß Anlage 6 aufzugliedern ist;
ein Nachweis über den Schuldendienst im Voranschlagsjahr mit folgenden Angaben: Tilgung, Zinsen, Schuldendienst insgesamt, Schuldendienstersätze, Nettoaufwand;
ein Nachweis über die gemäß § 2 Abs. 2 veranschlagten Vergütungen. Dieser Nachweis hat bei den Gemeinden zumindest die Einnahmen oder die Ausgaben zu umfassen;
der Dienstpostenplan. Er hat die im Voranschlagsjahr erforderlichen Dienstposten der Beamten, der Vertragsbediensteten und den ständigen sonstigen Bediensteten auszuweisen. Dabei ist eine Gliederung der Dienstposten nach Verwendungsgruppen (Entlohnungsgruppen) und Dienstklassen vorzunehmen;
für Gemeinden mit über zehntausend Einwohnern ein Voranschlagsquerschnitt, in dem im ersten Teil die erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben und im zweiten Teil die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben zusammengefaßt und innerhalb dieser Gliederung nach Posten zu ordnen sind (Anlage 5). Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung vorbehalten;
die Unterhaltsvoranschläge (§ 3 Abs. 2) und die Wirtschaftspläne (§ 3 Abs. 3).
II. ABSCHNITT
RECHNUNGSABSCHLUSS
Zeitraum und Gegenstand der Rechnungslegung
§ 10. Der Rechnungsabschluß ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen und umfaßt den Kassenabschluß, die Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) und die Vermögensrechnung.
Zeitliche Abgrenzung der Verrechnung
§ 11. (1) Alle Ausgaben, soweit sie im abgelaufenen Finanzjahr fällig waren oder über den 31. Dezember des abgelaufenen Finanzjahres gestundet worden sind, können bis zum Ablauf des Monats Jänner des nächstfolgenden Finanzjahres zu Lasten der Rechnung des abgelaufenen Finanzjahres angewiesen werden. Für die Einnahmen gilt Entsprechendes.
(2) Auszahlungen, die zur zeitgerechten Vollziehung bereits in dem der Fälligkeit vorangehenden Finanzjahr flüssiggemacht werden, sowie Einzahlungen, die das folgende Finanzjahr betreffen, sind im Wege der voranschlagsunwirksamen Verrechnung in die Haushaltsrechnung des folgenden Finanzjahres überzuführen.
(3) In allen anderen als in den in Abs. 1 und 2 angeführten Fällen ist die überstellung der Vorschreibungs- und Abstattungsverrechnung aus dem Jahre der Fälligkeit und der tatsächlichen Abstattung in ein anderes Finanzjahr unzulässig.
Bruttoverrechnung
§ 12. (1) Die Verrechnung hat grundsätzlich ungekürzt (brutto) zu erfolgen.
(2) Absetzungen sind zulässig, wenn es sich um nicht veranschlagte Rückersätze von Einnahmen oder Ausgaben handelt und der Rückersatz in demselben Finanzjahr wie die dazugehörige Einnahme oder Ausgabe erfolgt. Bei Rückersätzen von Abgaben und von Ausgaben für Leistungen für Personal ist die Absetzung ohne zeitliche Beschränkung zulässig.
Verrechnung außerplanmäßiger Einnahmen und Ausgaben
§ 13. Im Voranschlag und in allfälligen Nachtragsvoranschlägen nicht vorgesehene Einnahme und Ausgaben sind, soweit sie nach allgemeinen Verrechnungsgrundsätzen oder nach bestehenden Verrechnungsvorschriften voranschlagswirksam zu verrechnen sind, bei besonderen Einnahmen- und Ausgabenkonten nachzuweisen, die entsprechend der im § 7 vorgesehenen Gliederung einzurichten sind.
Inhalt und Gliederung des Kassenabschlusses
§ 14. (1) Der Kassenabschluß, der der Haushaltsrechnung voranzustellen ist, hat die Gesamtgebarung (Gesamt-Ist) in folgender
Gliederung nachzuweisen:
A. Einnahmen:
Anfänglicher Kassenbestand;
Summe der abgestatteten Einnahmen (Ist) der voranschlagswirksamen Gebarung, getrennt nach
ordentlichen Einnahmen und
außerordentlichen Einnahmen;
Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen;
Gesamtsumme von 1. bis 3.
B. Ausgaben:
Summe der abgestatteten Ausgaben (Ist) der voranschlagswirksamen Gebarung, getrennt nach
ordentlichen Ausgaben und
außerordentlichen Ausgaben;
Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben;
schließlicher Kassenbestand;
Gesamtsumme von 1. bis 3.
(2) Schwebende Gebarungsfälle, die sich aus dem Geldverkehr zwischen verschiedenen Dienststellen derselben Gebietskörperschaft ergeben, sind bei der Ermittlung des schließlichen Kassenbestandes zu berücksichtigen.
Inhalt und Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 15. (1) In der Haushaltsrechnung sind die gesamten innerhalb des Finanzjahres angefallenen voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Sie ist nach der Gliederung des Voranschlages zu erstellen und hat in dieser Gliederung darzustellen:
die anfänglichen Zahlungsrückstände (Einnahmen- und Ausgabenreste);
die Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll);
die Summe aus Z 1 und Z 2;
die Summe der abgestatteten Einnahmen und Ausgaben (Ist);
die schließlichen Zahlungsrückstände (Einnahmen- und Ausgabenreste) am Ende des Finanzjahres;
den bei der Voranschlagsstelle veranschlagten Betrag einschließlich Änderungen durch Nachtragsvoranschläge;
den Unterschied zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Z 2) und dem veranschlagten Betrag (Z 6); das für die Genehmigung des Voranschlages bzw. Rechnungsabschlusses zuständige Organ hat zu entscheiden, ab welchem Ausmaß Abweichungen zu erläutern sind.
(2) überschüsse und Abgänge aus Vorjahren sind in die Haushaltsrechnung der Gemeinden aufzunehmen. Sie ergeben sich als Unterschied aus der Gegenüberstellung der Summe der im betreffenden Vorjahr vorgeschriebenen Einnahmen und der Summe der im betreffenden Vorjahr vorgeschriebenen Ausgaben.
Inhalt und Gliederung der Vermögensrechnung
§ 16. (1) über unbewegliche und bewegliche Sachen sowie Rechte der Betriebe, betriebsähnlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit diese keine eigene Vermögensrechnung erstellen, haben die Gemeinden gesondert für jede Einrichtung Anlagennachweise zu führen. In den Anlagennachweisen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Abschreibungen mit ihren Veränderungen auszuweisen. Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung überlassen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuerrechtes.
(3) Vollständige Vermögensrechnungen können unbeschadet der Bestimmung des Abs. 1 geführt werden.
Beilagen zum Rechnungsabschluß
§ 17. (1) Dem Rechnungsabschluß sind voranzustellen:
bei Gemeinden eine Aufstellung mit folgenden Angaben:
Flächenausmaß der Gemeinde nach dem Gebietsstand zum 1. Jänner des betreffenden Finanzjahres,
die Anzahl der Einwohner der Gemeinde nach dem Gebietsstand zum 1. Jänner des Finanzjahres auf der Grundlage des Ergebnisses der jeweils letzten Volkszählung (der letzten diesem Tag vorangehenden Volkszählung),
die während des Finanzjahres in Geltung gestandenen Hebesätze für die Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, für die Grundsteuer von den Grundstücken und für die Lohnsummensteuer,
ob die Gewerbesteuer ausgeschrieben wurde;
eine Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben. Sie hat, gegliedert nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben, die Gruppensummen 0-9, ohne die Abwicklung der Ergebnisse der Vorjahre und ohne das Ergebnis des laufenden Finanzjahres, zu enthalten. Die Abwicklung der Vorjahre und das Jahresergebnis sind getrennt darzustellen.
(2) Dem Rechnungsabschluß sind anzuschließen:
ein Nachweis a) über die Leistungen für Personal, getrennt nach Ausgaben für die Beamten, Vertrags- und sonstigen Bediensteten, sowie b) über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge;
ein Nachweis über die Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften mit Ausnahme von Beiträgen an Konkurrenzunternehmen mehrerer Gebietskörperschaften;
ein Nachweis über den Rücklagenstand am Beginn des Finanzjahres, über die Veränderungen während des Finanzjahres (Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen) und über den Stand am Schluß des Finanzjahres;
a) ein Nachweis über den Schuldenstand, der gemäß Anlage 6 aufzugliedern ist;
ein Nachweis über den Schuldendienst mit folgenden Angaben:
ein Nachweis über den Stand der gegebenen Darlehen und der noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen und -schulden am Beginn des Finanzjahres, über die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und über den Stand am Schluß des Finanzjahres;
für Gemeinden ein Nachweis der am Schluß des Finanzjahres offenen Bestellungen (Vorbelastungen);
ein Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluß des Finanzjahres;
ein Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluß des Finanzjahres;
ein Nachweis über die entsprechend § 2 Abs. 2 geleisteten Vergütungen;
ein Nachweis, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres beschäftigten Dienstnehmer der Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Dienstposten gegenübergestellt wird;
ein Nachweis über die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger zum 31. Dezember des Finanzjahres;
für Gemeinden mit über zehntausend Einwohnern ein Rechnungsquerschnitt, in dem im ersten Teil die erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben und im zweiten Teil die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben zusammengefaßt und innerhalb dieser Gliederung nach Posten zu ordnen sind (Anlage 5). Den Ländern (einschließlich Wien) bleibt eine Regelung vorbehalten;
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach den während des Finanzjahres geführten Konten (Sammelkonten) unter Angabe des anfänglichen Standes, der Einnahmen und Ausgaben im Laufe des Finanzjahres sowie des schließlichen Standes bei jedem Konto (Sammelkonten). Bei Sammelkonten ist überdies ein Verzeichnis der einzelnen größeren offenen Posten anzuschließen;
die Rechnungsabschlüsse der Betriebe, der betriebsähnlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit für diese Untervoranschläge oder Wirtschaftspläne aufgestellt werden.
(3) Bei Führung einer vollständigen Vermögensrechnung brauchen die unter Abs. 2 Z 5, 7 und 13 angeführten Nachweise nicht beigegeben zu werden.
III. ABSCHNITT
übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 18. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf Voranschläge und Rechnungsabschlüsse für das Finanzjahr 1984 anzuwenden.
(2) Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten die Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnungen - VRV, BGBl. Nr. 493/1974 und 604/1976, außer Kraft.
Anlage 1
Haushaltshinweis
Zuordnungsziffer
0 *1) *3)
Ordentliche Ausgaben 1 *1)
Ordentliche Einnahmen 2 *1)
3 *2)
4 *2)
Außerordentliche Ausgaben 5 *1)
Außerordentliche Einnahmen 6 *1)
7 *2)
8 *2)
9 *1) *3)
```
```
*1) Für Länder und Gemeinden verpflichtend.
*2) Fakulativ anwendbar für die Länder.
*3) Vorbehalten für die Kennzeichnung der voranschlagsunwirksamen
Gebarung: Einnahmen 0, Ausgaben 9.
Anlage 2
Ansatzverzeichnis
mit verbindlicher funktioneller Gliederung der voranschlagswirksamen Gebarung bis zur dritten Dekade
Abkürzungen:
A = Abschnitt U = Unterabschnitt
Anlage 2
Länder
Gruppe 0
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung
```
```
A U Bezeichnung
```
```
00 Landtag
000 Allgemeine Angelegenheiten
001 Landtagsamt (nur soweit als Einrichtung des Landtages
organisiert)
002 Landeskontrollamt (nur soweit als Einrichtung des
Landtages organisiert)
003
004
005
006
007
008
009 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
01 Landesregierung
010 Allgemeine Angelegenheiten
011 Repräsentation
012 Ehrungen und Auszeichnungen
013
014
015
016
017
018
019 Sonstige Maßnahmen
02 Amt der Landesregierung
020 Allgemeine Angelegenheiten
021 Information und Dokumentation
022 Raumordnung und Raumplanung
023 Aufgabenerfüllung durch Dritte
024 Aufgabenerfüllung für Dritte
025
026
027
028
029 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
03 Bezirkshauptmannschaften
030 Allgemeine Angelegenheiten
04 Sonderämter
040 Agrarbehörden
041 Grundverkehrskommissionen
042 Land- und Forstwirtschaftsinspektion (soweit als
gesondert eingerichtet, sonst 050)
043 Land- und forstwirtschaftliche Einigungskommissionen
(soweit als gesondert eingerichtet sonst 050)
044
045
046
047
048
049 Sonstige Sonderämter
05 Sonstige Aufgaben der allgemeinen Verwaltung
050 Aufsichtstätigkeit
051 Beratungsorgane
052 Prüfungstätigkeit
053 Schulungstätigkeit
054
055
056
057
058
059 übrige Einrichtungen und Maßnahmen
06
07 Personalvertretung
(ohne Landeslehrer)
070 Personalvertretung (ohne Landeslehrer)
08 Pensionen
(ohne Landeslehrer)
080 Pensionen (ohne Landeslehrer)
09 Personalbetreuung
090 Bezugsvorschüsse und Darlehen
091 Personalausbildung und Personalfortbildung
092 Gemeinschaftsverpflegung
093 Erholungsaktionen
094 Gemeinschaftspflege
095 Kranken- und Sterbefürsorge
096
097
098
099 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Anlage 2
Gemeinden
Gruppe 0
Vertetungskörper und allgemeine Verwaltung
```
```
A U Bezeichnung
```
```
00 Vertretungskörper
000 Gemeinderat
01 Hauptverwaltung
010 Zentralamt
011 Personalamt
012 Hilfsamt
013 Kanzleiökonomat
014 Kontrollamt
015 Pressestelle, Amtsblatt und Öffentlichkeitsarbeit
016 Elektronische Datenverarbeitung
017
018 Geschäftsstelle der Kranken- und Unfallfürsorge
019 Repräsentation
02 Hauptverwaltung
020 Rechtsamt
021 Statistisches Amt
022 Standesamt
023 Einwohneramt
024 Wahlamt
025 Staatsbürgerschaft
026
027
028
029 Amtsgebäude
03 Bauverwaltung
030 Bauamt
031 Amt für Raumordnung und Raumplanung
032 Vermessungsamt
033 Hochbauamt
034 Tiefbauamt
04
05 Bezirksverwaltung
050 Bezirksverwaltung
06 Sonstige Maßnahmen
060 Beiträge an Verbände, Vereine und sonstige Organisationen
061 Sonstige Subventionen
062 Ehrungen und Auszeichnungen
063 Städtekontakte und Partnerschaften
07 Verfügungsmittel
070 Verfügungsmittel
08 Pensionen
(soweit nicht aufteilbar)
080 Pensionen (soweit nicht aufteilbar)
09 Personalbetreuung
090 Bezugsvorschüsse und Darlehen
091 Personalausbildung und Personalfortbildung
092
093
094 Gemeinschaftspflege
095
096
097
098
099 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Anlage 2
Länder und Gemeinden
Gruppe 1
öffentliche Ordnung und Sicherheit
```
```
A U Bezeichnung
```
```
10 Gesonderte Verwaltung
100 Gesonderte Verwaltung
11 Öffentliche Ordnung
110 Sicherung der Behördenkommunikation
111
112
113
114
115
116
117
118
119 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
12 Sicherheitspolizei
120 Allgemeine Angelegenheiten
121
122
123
124
125
126
127
128
129 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
13 Sonderpolizei
130 Gewerbe-, Markt- und Lebensmittelpolizei
131 Bau- und Feuerpolizei
132 Gesundheitspolizei
133 Veterinärpolizei
134 Flurpolizei
135
136
137
138
139 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
14
15
16 Feuerwehrwesen
160 Feuerwehrinspektorat
161 Feuerwehrschulen
162 Berufsfeuerwehren
163 Freiwillige Feuerwehren
164 Förderung der Brandbekämpfung und Brandverhütung
165
166
167
168
169 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
17 Katastrophendienst
170 Allgemeine Angelegenheiten
171
172
173
174
175
176
177
178
179 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
18 Landesverteidigung
180 Zivilschutz
181
182
183
184
185
186
187
188
189 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Gruppe 2
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
```
```
A U Bezeichnung
```
```
20 200 Schulamt
201
202 Sprotamt
203
204
205 Schulaufsicht
206 Qualifikations- und Disziplinarkommissionen der
Landeslehrer
207 Personalvertretung der Landeslehrer
208 Pensionen der Landeslehrer
209 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
21 Allgemeinbildender Unterricht
210 Allgemeinbildende Pflichtschulen, gemeinsame Kosten
211 Volksschulen
212 Hauptschulen
213 Sonderschulen
214 Schulen der Polytechnischen Lehrgänge
215 Allgemeinbildende höhere Schulen
216
217
218
219 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
22 Berufsbildender Unterricht; Anstalten der Lehrer- und
Erzieherbildung
220 Berufsbildende Pflichtschulen
221 Berufsbildende mittlere Schulen
222 Berufsbildende höhere Schulen
223 Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen
224 Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen
225 Bildungsanstalten für Erzieher
226 Berufspädagogische Lehranstalten
227 Pädagogische Akademien und Institute
228 Berufsausbildung schulentlassener Jugendlicher
229 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
23 Förderung des Unterrichtes
230 Förderung des Schulbetriebes
231 Förderung der Lehrerschaft
232 Schülerbetreuung
233
234
235
236
237
238
239 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
24 Vorschulische Erziehung
240 Kindergärten
241 Förderung der Kindergärtnerinnen
242
243
244
245
246
247
248
249 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
25 Außerschulische Jugenderziehung
250 Schülerhorte
251 Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime
252 Jugendherbergen und Jugendheime
253 Jungendverkehrserziehung
254
255
256
257
258
259 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
26 Sport und außerschulische Leibeserziehung
260 Landessportorganisation
261 Sportausbildungsstätten
262 Sportplätze
263 Turn- und Sporthallen
264 Eislaufplätze und -hallen
265 Tennisplätze
266 Wintersportanlagen
267
268
269 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
27 Erwachsenenbildung
270 Volkshochschulen
271 Volksbildungswerke
272 Volksbildungsheime
273 Volksbücherein
274
275
276
277
278
279 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
28 Forschung und Wissenschaft
280 Förderung von Hochschulen
281 Hochschulische Einrichtungen
282 Studienbeihilfen
283 Wissenschaftliche Archive
284 Wissenschaftliche Bibliotheken
285 Wissenschaftliche Museen
286 Botanische und Zoologische Gärten (als wissenschaftliche
Einrichtungen)
287 Sternwarten
288
289 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Gruppe 3
Kunst, Kultur und Kultus
```
```
A U Bezeichnung
```
```
30 Gesonderte Verwaltung
300 Kulturamt
31 Bildende Künste
310 Ausbildung in den bildenden Künsten
311 Einrichtungen der bildenden Künste
312 Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste
32 Musik und darstellende Kunst
320 Ausbildung in Musik und darstellender Kunst
321 Einrichtungen der Musikpflege
322 Maßnahmen der Musikpflege
323 Einrichtungen der darstellenden Kunst
324 Maßnahmen zur Förderung der darstellenden Kunst
325 Festspiele
326
327
328
329 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
33 Schrifttum und Sprache
330 Förderung von Schrifttum und Sprache
34 Museen und sonstige Sammlungen
340 Museen
341 Sonstige Sammlungen
35 Sonstige Kunstpflege
350 Einrichtungen zur Kunstpflege
351 Maßnahmen zur Kunstpflege
36 Heimatpflege
360 Heimatmuseen
361 Nichtwissenschaftliche Archive
362 Denkmalpflege
363 Altstadterhaltung und Ortsbildpflege
364
365
366
367
368
369 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
37 Rundfunk, Presse und Film
370 Förderung von Rundfunk und Fernsehen
371 Förderung von Presse und Film
38 Sonstige Kulturpflege
380 Einrichtungen der Kulturpflege
381 Maßnahmen der Kulturpflege
39 Kultus
390 Kirchliche Angelegenheiten
Gruppe 4
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
```
```
A U Bezeichnung
```
```
40 Gesonderte Verwaltung
400 Sozialamt
401 Jugendamt
41 Allgemeine öffentliche Wohlfahrt
410 Einrichtungen der allgemeinen Sozialhilfe
411 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
412 Einrichtungen der Behindertenhilfe
413 Maßnahmen der Behindertenhilfe
414 Einrichtungen der Blindenhilfe
415 Maßnahmen der Blindenhilfe
416 Hilfen für Kriegsopfer und Geschädigte nach dem
Opferfürsorgegesetz
417
418
419 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
42 Freie Wohlfahrt
420 Altenheime
421 Pflegeheime
422 Tagesheimstätten
423 Essen auf Rädern
424 Heimhilfe
425 Entwicklungshilfe im Ausland
426 Flüchtlingshilfe
427
428
429 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
43 Jugendwohlfahrt
430 Säuglings(und Mütter)Heime
431 Kinderheime
432 Kindererholungsheime
433
434
435 Erziehungsheime
436
437
438
439 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
44 Behebung von Notständen
440 Einrichtungen
441 Maßnahmen
45 Sozialpolitische Maßnahmen
450 Ausgleichszulagen
451 Altersvorsorge
452
453
454
455
456
457
458
459 Sonstige Maßnahmen
46 Familienpolitische Maßnahmen
460 Familienlastenausgleich
461 Hausstandsgründung
462 Unterbringung kinderreicher Familien
463
464
465
466
467
468
469 Sonstige Maßnahmen
47
48 Wohnbauförderung
480 Allgemeine Wohnbauförderung
481 Landes-Wohnbau-Sonderprogramme
482 Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz
483 Förderung nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz
484 Förderung der Althaussanierung
485
486
487
488
489 Sonstige Maßnahmen
Gruppe 5
Gesundheit
```
```
A U Bezeichnung
```
```
50 Gesonderte Verwaltung
500 Gesundheitsamt
51 Gesundheitsdienst
510 Medizinische Bereichsversorgung
511 Familienberatung
512 Sonstige medizinische Beratung und Betreuung
513 Desinfektionsanstalten
514 Röntgenzug
515 Zahnstationen
516 Schulgesundheitsdienst
517
518
519 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
52 Umweltschutz
520 Natur- und Landschaftsschutz
521 Reinhaltung der Gewässer
522 Reinhaltung der Luft
523 Lärmbekämpfung
524 Strahlenschutz
525
526
527 Müllbeseitigung
528 Tierkörperbeseitigung
529 Sonstige Maßnahmen
53 Rettungs- und Warndienste
530 Rettungsdienste
531 Warndienste
532
533
534
535
536
537
538
539 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
54 Ausbildung im Gesundheitsdienst
540 Ärztliche Dienste
541 Hebammendienste
542 Krankenpflegefachdienste
543 Medizinisch-technische Dienste
544 Sanitätshilfsdienste
545
546
547
548
549 Sonstige Gesundheitsdienste
55 Eigene Krankenanstalten
550 Zentralkrankenanstalten
551 Schwerpunktkrankenanstalten
552 Standardkrankenanstalten
553 Sonderkrankenanstalten
554 Heime für Genesende
555 Pflegeanstalten für chronisch Kranke
556 Entbindungsanstalten und Sanatorien
557 Zuschüsse zum Betriebsabgang von Krankenanstalten
558 Selbständige Ambulatorien
559 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
56 Krankenanstalten anderer Rechtsträger
560 Betriebsabgangsdeckung
561 Errichtung und Ausgestaltung
562 Sprengelbeiträge
57 Heilvorkommen und Kurorte
570 Kurfonds
571
572
573
574
575
576
577
578
579 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
58 Veterinärmedizin
580 Einrichtungen der Veterinärmedizin
581 Maßnahmen der Veterinärmedizin
Gruppe 6
Straßen- und Wasserbau, Verkehr
```
```
A U Bezeichnung
```
```
60 Gesonderte Verwaltung
600 Straßen- und Wassenbauverwaltung (soweit gesondert
organisiert)
61 Straßenbau
610 Bundesstraßen
611 Landesstraßen
612 Gemeindestraßen
613
614
615
616 Sonstige Straßen und Wege
617 Bauhöfe
618 Bundes- und Landesstraßen, gemeinsame Kosten
62 Allgemeiner Wasserbau
620 Förderung der Wasserversorgung
621 Förderung der Abwasserbeseitigung
622
623
624
625
626
627
628
629 Sonstige Maßnahmen
63 Schutzwasserbau
630 Bundesflüsse
631 Konkurrenzgewässer
632 Wasserwehre und Schleusen
633 Wildbachverbauung
634 Lawinenschutzbauten
635 Bauhöfe
636
637
638
639 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
64 Straßenverkehr
640 Einrichtungen und Maßnahmen nach der
Straßenverkehrsordnung
641
642
643
644
645
646
647
648
649 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
65 Schienenverkehr
650 Eisenbahnen
651 Sonstige Schienenwege
652 Seilbahnen
66 Schiffsverkehr
660 Fluß- und Seenschiffahrt
661 Hafen und Hafeneinrichtungen
662 Schutzdammanlagen
67 Luftverkehr
670 Luftfahrt
671 Flughafen und Flughafeneinrichtungen
68 Post- und Fernmeldeverkehr
680 Post- und Fernmeldeverkehr
Gruppe 7
Wirtschaftsförderung
```
```
A U Bezeichnung
```
```
70 Gesonderte Verwaltung
700 Gesonderte Verwaltung
71 Grundlagenverbesserung in der Land- und Forstwirtschaft
710 Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau
711 Landwirtschaftlicher Wasserbau
712 Strukturverbesserung
713 Elektrifizierung und Mechanisierung
714 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
715 Besitzfestigung
716
717
718
719 Sonstige Maßnahmen
72
73
74 Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft
740 Land- und forstwirtschaftliche Interessenvertretungen
741 Bildung und Beratung
742 Produktionsförderung
743 Absatz und Verwertung
744
745
746
747 Jagd und Fischerei
748 Notstandsmaßnahmen
749 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
75 Förderung der Energiewirtschaft
750 Kohle, Erdöl, Erdgas
751 Elektrizität
752 Atomenergie
753
754
755
756
757
758
759 Sonstige Energieträger
76
77 Förderung des Fremdenverkehrs
770 Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs
771 Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs
78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie
780 Einrichtungen zur Förderung von Handel, Gewerbe und
Industrie
781 Bildung und Beratung
782 Wirtschaftspolitische Maßnahmen
783
784
785
786
787
788 Notstandsmaßnahmen
789 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Gruppe 8
Dienstleistungen
```
```
A U Bezeichnung
```
```
80 Gesonderte Verwaltung
800 Hochbauverwaltung (soweit gesondert organisiert)
801 Liegenschaftsverwaltung
802 Betriebsverwaltung der unter einheitlicher Verwaltung
stehenden Einrichtungen
81 Öffentliche Einrichtungen
810 Wasserversorgung
811 Abwasserbeseitigung
812 WC-Anlagen
813 Müllbeseitigung
814 Straßenreinigung
815 Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze
816 Öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren
817 Friedhöfe (einschließlich Einsegnungshallen und
Krematorien)
818
819 Sonstige öffentliche Einrichtungen
82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe
820 Wirtschaftshöfe
821 Fuhrpark
822 Schlachthöfe, Viehmärkte
823 Freibank
824 Lager- und Kühlhäuser, Eiswerk
825 Tierkörperbeseitigung und -verwertung
826 Fäkalienabfuhr
827 Öffentliche Waagen
828 Sonstige Märkte
83 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe (Fortsetzung)
830 Botanische und zoologische Gärten
831 Freibäder
832
833 Hallenbäder
834
835 Sonstige Badeanlagen und Saunas
836
837
838
839 Sonstige Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen
84 Liegenschaften
840 Grundbesitz
841 Grundstücksgleiche Rechte
842 Waldbesitz (soweit nicht bei 866)
843 Alpbesitz
844
845
846 Wohn- und Geschäftsgebäude
847
848
849 Sonstige Liegenschaften
85 Wohnungsbau
850 Wohnungsbau für Bedienstete
851 Sonstiger Wohnungsbau
86 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
860 Gärtnereien
861
862 Landwirtschaftsbetriebe
863
864 Weinbaubetriebe
865 Kellereien
866 Forstgüter
867 Forstgärten, Baumschulen
868
869 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Betriebe
87 Wirtschaftliche Unternehmungen
870 Elektrizitätsversorgung
871 Fernwärmeversorgung
872 Gasversorgung
873 Wasserwerksbetriebe
874 Zusammengefaßte Versorgungsbetriebe
875 Straßenverkehrsbetriebe
876 Hafen-, Schiffahrts- und Fährbetriebe
877 Zusammengefaßte Verkehrsbetriebe
878 Zusammengefaßte Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
879 Stadtwerke
88 Wirtschaftliche Unternehmungen (Fortsetzung)
880 Lichtspieltheater
881
882 Werbebetriebe
883 Installationsbetriebe
884 Wäschereien
885 Molkereibetriebe
886 Steinbrüche, Sand- und Schottergruben
887
888 Bestattungsunternehmen
89 Wirtschaftliche Unternehmungen (Fortsetzung)
890 Reisebüro
891 Gast- und Schankbetriebe
892 Beherbergungsbetriebe
893 Apotheken
894 Stadthalle, Kongreßhäuser
895 Messen, Ausstellungen
896 Campingplätze
897 Kurbetriebe
898 Seilbahnen und Lifte
899 Sonstige wirtschaftliche Unternehmungen
Gruppe 9
Finanzwirtschaft
```
```
A U Bezeichnung
```
```
90 Gesonderte Verwaltung
900 Gesonderte Verwaltung
91 Kapitalvermögen und Stiftungen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
910 Geldverkehr
911 Darlehen (soweit nicht aufgeteilt)
912 Rücklagen (soweit nicht aufteilbar)
913 Wertpapiere
914 Beteiligungen
915 Berechtigungen
916 Schadenersätze von Dritten (soweit nicht aufteilbar)
917 Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
92 Öffentliche Abgaben
920 Ausschließliche Gemeindeabgaben
921 Zwischen Ländern und Gemeinden geteilte Abgaben
922 Ausschließliche Landesabgaben
923 Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand
924 Zuschlagsabgaben zu Bundesabgaben
925 Ertragsanteile an gemeinschatlichen Bundesabgaben
93 Umlagen
930 Landesumlage
931 Sozialhilfeverbandsumlage
932 Schulgemeindeverbandsumlage
94 Finanzzuweisungen und Zuschüsse
940 Bedarfszuweisungen
941 Sonstige Finanzzuweisungen nach dem FAG
942 Sonstige Finanzzuweisungen
943 Zuschüsse nach dem FAG
944 Zuschüsse nach dem Katastrophenfondsgesetz
945 Sonstige Zuschüsse des Bundes
946 Zuschüsse nach landesgesetzlichen Bestimmungen
947 Sonstige Zuschüsse der Länder
95 Nicht aufteilbare Schulden
950 Aufgenommene Darlehen und Schuldendienst
951 Aufgenommene Anleihen und Schuldendienst
952 Vermögensrückstellung
953 Schadenersätze an Dritte (soweit nicht aufteilbar)
96 Haftungen (soweit nicht aufteilbar)
960 Zahlungsverpflichtungen
961 Provisionen und Rückerstattungen
97 Verstärkungsmittel
970 Verstärkungsmittel
98 Haushaltsausgleich
980 Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt bzw.
Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt
981 Haushaltsausgleich durch Rücklagen
982 Haushaltsausgleich durch Kreditoperationen
99 Jahresergebnis, übergabe und übernahme des
Jahresergebnisses, Abwicklung der Vorjahre
990 überschüsse und Abgänge
991 Rückersetzte, nicht absetzbare Einnahmen und Ausgaben
992 Abgänge an Kassenausgaberesten und Ausfälle an
Kasseneinnahmeresten (soweit nicht aufteilbar)
Tabelle derzeit nicht darstellbar
Abkürzung
VRV
Anlage 3a
```
```
Postenverzeichnis
Länder
```
```
Posten-
```
```
Klasse Gruppe Bezeichnung Post
Unter- Stelle
klasse
```
```
1 2 3 4 5
```
```
0 Anlagen
00 Grundstücke
000 Grund und Boden
0001 Bebaute Grundstücke ..................... 0001
0002 Unbebaute Grundstücke ................... 0002
002 Straßenbauten *) ........................ 0020
004 Wasser- und Kanalisationsbauten *) ...... 0040
006 Sonstige Grundstückseinrichtungen *) .... 0060
01 Gebäude *) .............................. 0100
02 Maschinen und maschinelle Anlagen *) .... 0200
03 Werkzeuge und sonstige
Erzeugungshilfsmittel ................. 0300
04 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung
040 Fahrzeuge (Beförderungsmittel)
0401 Personenkraftwagen....................... 0401
0402 Sonstige Kraftfahrzeuge.................. 0402
0403 Luftfahrzeuge ........................... 0403
0404 Wasserfahrzeuge ......................... 0404
0405 0405
bis Sonstige Beförderungsmittel bis
0409 0409
042 0420
bis Sonstige Amts-, Betriebs- und bis
049 Geschäftsausstattung *) ............... 0490
05 Sonderanlagen *) ........................ 0500
06 Im Bau befindliche Anlagen
060 Im Bau befindliche Straßenbauten (soweit
nicht bei 065, 066 oder 067 darzustellen)
0600 Herstellungen (Eigenregiebauten) ........ 0600
0601 0601
0602 0602
bis Sonstige im Bau befindliche Anlagen ..... bis
0609 0609
061 Im Bau befindliche Wasser- und
Kanalisationsbauten (4. Dekade wie 060)
062 Im Bau befindliche sonstige
Grundstückseinrichtungen (4. Dekade
wie 060)
063 Im Bau befindliche Gebäude (4. Dekade
wie 060)
064 Im Bau befindliche Gebäude
(Fortsetzung zu 063) (4. Dekade keine
Eigenregiebauten)
065 Im Bau befindliche Bundesstraßen B *) ... 0650
066 Im Bau befindliche
Bundesschnellstraßen *) ................. 0660
067 Im Bau befindliche Bundesautobahnen *) .. 0670
068 Im Bau befindliche Maschinen und
maschinelle Anlagen, Werkzeuge und
sonstige Erzeugungshilfsmittel,
Fahrzeuge (Beförderungsmittel), sonstige
Amts-, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, Herstellung in
Eigenregie *). ........................ 0680
069 Im Bau befindliche Sonderanlagen
(4. Dekade wie 060)
07 Aktivierungsfähige Rechte *) ............ 0700
08 Beteiligungen und Anlagewertpapiere
080 Inländische Beteiligungen
0800 Beteiligungen an verstaatlichten
Aktiengesellschaften .................. 0800
0802 Beteiligungen an sonstigen inländischen
Aktiengesellschaften .................. 0802
0804 Beteiligungen an sonstigen
verstaatlichten Unternehmungen ........ 0804
0806 Beteiligungen an sonstigen inländischen
Unternehmungen ........................ 0806
081 Ausländische Beteiligungen
0810 Beteiligungen an ausländischen
Aktiengesellschaften (ohne
Finanzinstitutionen) .................. 0810
0812 Beteiligungen an sonstigen ausländischen
Unternehmungen (ohne
Finanzinstitutionen) ................... 0812
0814 Beteiligungen an ausländischen
Finanzinstitutionen .................... 0814
085 Anlagewertpapiere von Trägern
öffentlichen Rechtes
0850 0850
bis Anlagewertpapiere von Trägern bis
0857 öffentlichen Rechtes im Inland ......... 0857
0858 Anlagewertpapiere von Trägern 0858
0859 öffentlichen Rechtes im Ausland ........ 0859
086 Anlagewertpapiere inländischer
Finanzunternehmungen
0860 Anlagewertpapiere verstaatlichter
Finanzunternehmungen ................... 0860
0862 Anlagewertpapiere sonstiger öffentlicher
Finanzunternehmungen und Unternehmungen,
an denen diese beteiligt sind .......... 0862
0864 Anlagewertpapiere privater
Finanzunternehmungen ................... 0864
087 Anlagewertpapiere sonstiger inländischer
Unternehmungen (ohne
Finanzunternehmungen)
0870 Anlagewertpapiere sonstiger
verstaatlichter Unternehmungen ......... 0870
0872 Anlagewertpapiere von Unternehmungen, an
denen die Gebietskörperschaft beteiligt
ist .................................... 0872
0874 Anlagewertpapiere aller übrigen
inländischen Unternehmungen ............ 0874
088 Anlagewertpapiere ausländischer
Unternehmungen
0880 Anlagewertpapiere ausländischer
Unternehmungen ......................... 0880
09 Wertberichtigungen zu Anlagen *) ......... 0900
1 Vorräte
10 Ersatzteile
100 Ersatzteile für Maschinen und maschinelle
Anlagen *) ............................. 1000
102 Ersatzteile für Werkzeuge und sonstige
Erzeugungshilfsmittel *) ............... 1020
104 Ersatzteile für Fahrzeuge
(Beförderungsmittel) *) ................ 1040
106 Ersatzteile für Amts-, Betriebs- und
Geschäftsausstattung *) ................ 1060
108 Ersatzteile für Sonderanlagen *) ......... 1080
109 Sonstige Ersatzteile *) .................. 1090
11 Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens (Gebrauchsgüter) *) .... 1100
12 Werkstoffe *) ............................ 1200
13 Handelswaren *) .......................... 1300
14 Lebens- und Futtermittel
Verbrauchsgüter) *) .................... 1400
15 Betriebsstoffe und sonstige
Verbrauchsgüter *) ..................... 1500
16 Altmaterial *) ........................... 1600
17 Erzeugnisse *) ........................... 1700
19 Wertberichtigungen zu Vorräten
190 Wertberichtigungen zu Vorräten des 1900
191 Anlagevermögens *) ....................... 1910
192 1920
bis Wertberichtigungen zu Vorräten des bis
197 Umlaufvermögens *) ..................... 1970
2 Geld, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile,
Forderungen, aktive Rechnungsabgrenzung
20 Bargeldbestände und Abrechnungen mit
nachgeordneten Kassen
200 -. .- 2000
201 ! ! 2010
202 ! Bargeldbestände *) ............... ! 2020
203 -. .- 2030
204 -. .- 2040
205 ! ! 2050
206 ! Abrechnungskonten: Verläge, ! 2060
207 ! Abfuhren, Nebenkonten *) ....... ! 2070
208 ! ! 2080
209 -. .- 2090
21 Geldanstalten
210 PS-Sub- und Nebenkonten *) ............... 2100
211 Postscheckkonten (dotierte) *) ........... 2110
212 Nationalbank (OeNB)-Konten *) ............ 2120
213 2130
bis Konten bei sonstigen Geldanstalten *) .... bis
218 2180
219 Wertpapierkonten bei Geldanstalten
(voranschlagsunwirksame) *) ............ 2190
22 Wertpapiere und Gesellschaftsanteile des
Umlaufvermögens
220 Empfangene Schecks *) .................... 2200
221 Besitzwechsel *) ......................... 2210
222 Wertzeichen *) ........................... 2220
223 2230
bis Wertpapiere des Umlaufvermögens *) ....... bis
225 2250
227 2270
bis Gesellschaftsanteile des bis
229 Umlaufvermögens *) ..................... 2290
23 Lieferforderungen
230 Lieferforderungen (voranschlagsverbunden)
2300 Fällige Lieferforderungen ................ 2300
2301 Nicht fällige Lieferforderungen .......... 2301
2302 Nicht angewiesene Lieferforderungen ...... 2302
231 2310
bis Lieferforderungen (nicht bis
239 voranschlagsverbunden) *) .............. 2390
24 Darlehen zur Investitionsförderung
240 an Gebietskörperschaften
2400 2400
2401 an den Bund .............................. 2401
2402 2402
2403 an Länder ................................ 2403
2404 2404
2405 an Gemeinden ............................. 2405
2406 2406
2407 an Gemeindeverbände ...................... 2407
241 an Sozialversicherungsträger und Kammern
2410 2410
bis an Sozialversicherungsträger ............. bis
2414 2414
2415 2415
bis an Kammern ............................... bis
2419 2419
242 an Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) ..... 2420
243 an sonstige Träger des öffentlichen
Rechtes *) ............................. 2430
244 an Unternehmungen (ohne
Finanzunternehmungen)
2440 2440
2441 an finanziell integrierte Unternehmungen . 2441
2442 2442
2443 an verstaatlichte Unternehmungen ......... 2443
2444 an sonstige Unternehmungen, an denen die 2444
2445 Gebietskörperschaft beteiligt ist ........ 2445
2446 2446
bis an übrige Sektoren der Wirtschaft ........ bis
2449 2449
245 an Finanzunternehmungen
2450 2450
2451 an öffentliche Finanzunternehmungen ...... 2451
2452 2452
2453 an verstaatlichte Finanzunternehmungen ... 2453
2454 2454
bis an sonstige Finanzunternehmungen ......... bis
2459 2459
246 an Bedienstete
2460 2460
bis an Bezugsempfänger ....................... bis
2464 2464
2465 2465
bis an Pensionisten .......................... bis
2469 2469
247 an sonstige Haushalte (Inland) *) ........ 2470
249 an das Ausland *) ........................ 2490
25 nicht investitionsfördernde Darlehen
250 an Gebietskörperschaften
2500 2500
2501 an den Bund .............................. 2501
2502 2502
2503 an Länder ................................ 2503
2504 2504
2505 an Gemeinden ............................. 2505
2506 2506
2507 an Gemeindeverbände ...................... 2507
251 an Sozialversicherungsträger und Kammern
2510 2510
bis an Sozialversicherungsträger ............. bis
2514 2514
2515 2515
bis an Kammern ............................... bis
2519 2519
252 an Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) ..... 2520
253 an sonstige Träger des öffentlichen
Rechtes *) ............................. 2530
254 an Unternehmungen (ohne
Finanzunternehmungen)
2540 an finanziell integrierte 2540
2541 Unternehmungen ........................... 2541
2542 2542
2543 an verstaatlichte Unternehmungen ......... 2543
2544 an sonstige Unternehmungen, an denen die 2544
2545 Gebietskörperschaft beteiligt ist ...... 2545
2546 2546
bis an übrige Sektoren der Wirtschaft ........ bis
2549 2549
255 an Finanzunternehmungen
2550 2550
2551 an öffentliche Finanzunternehmungen ...... 2551
2552 2552
2553 an verstaatlichte Finanzunternehmungen ... 2553
2554 2554
bis an sonstige Finanzunternehmungen ......... bis
2559 2559
256 an Bedienstete
2560 2560
bis an Bezugsempfänger ....................... bis
2564 2564
2565 2565
bis an Pensionisten .......................... bis
2569 2569
257 an sonstige Haushalte (Inland ) *) ....... 2570
259 an das Ausland *) ........................ 2590
26 Ausgaben mit und Einnahmen aus fälligen
Forderungszugängen 2600
260
261 Ausgaben aus der Inanspruchnahme aus
Finanzhaftungen und Einnahmen aus der
Rückzahlung von
Haftungsinanspruchnahmen ............... 2610
27 Vorschüsse *) .......................... 2700
28 Gegebene Anzahlungen und sonstige
Forderungen *) ......................... 2800
29 Aktive Rechnungsabgrenzung,
Wertberichtigungen zu Forderungen und
Haushaltsrücklagen
290 2900
bis Aktive Rechnungsabgrenzungen bis
294 (geldwirksam) *) ....................... 2940
295 2950
bis Aktive Rechnungsabgrenzung bis
297 (geldunwirksam) *) ..................... 2970
298 Haushaltsrücklagen *) .................... 2980
299 Wertberichtigungen zu Forderungen *) ..... 2990
3 Verbindlichkeiten, passive
Rechnungsabgrenzung
32 Schuldwechsel *) ......................... 3200
33 Lieferschulden
330 Lieferschulden (voranschlagsverbunden)
3300 Fällige Lieferschulden ................... 3300
3301 Nichtfällige Lieferschulden .............. 3301
3302 Nicht angewiesene Lieferschulden ......... 3302
331 3310
bis Lieferschulden (nicht bis
339 voranschlagsverbunden) *) .............. 3390
34 Schuldaufnahmen für Investitionszwecke
340 von Gebietskörperschaften
3400 3400
3401 vom Bund ................................. 3401
3402 3402
3403 von Ländern .............................. 3403
3404 3404
3405 von Gemeinden ............................ 3405
3406 3406
3407 von Gemeindeverbänden .................... 3407
341 von Sozialversicherungsträgern und
Kammern
3410 3410
bis von Sozialversicherungsträgern ........... bis
3414 3414
3415 3415
bis von Kammern .............................. bis
3419 3419
342 von Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) .... 3420
343 von sonstigen Trägern des öffentlichen
Rechtes *) ............................. 3430
344 von Unternehmungen (ohne
Finanzunternehmungen)
3440 von finanziell integrierten 3440
3441 Unternehmungen ........................... 3441
3442 3442
3443 von verstaatlichten Unternehmungen ....... 3443
3444 von sonstigen Unternehmungen, an denen 3444
3445 die Gebietskörperschaft beteiligt ist ...3445
3446 3446
bis von übrigen Sektoren der Wirtschaft ...... bis
3449 3449
345 von Finanzunternehmungen
3450 3450
3451 von öffentlichen Finanzunternehmungen .... 3451
3452 von verstaatlichten 3452
3453 Finanzunternehmungen ..................... 3453
3454 3454
bis von sonstigen bis
3459 Finanzunternehmungen ..................... 3459
346 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung
(im Inland aufgenommen) *) ............. 3460
347 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung
(im Inland aufgenommen) *) ............. 3470
348 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung
(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3480
349 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung
(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3490
35 Schuldaufnahmen für laufenden Bedarf
350 von Gebietskörperschaften
3500 3500
3501 vom Bund ................................. 3501
3502 3502
3503 von Ländern .............................. 3503
3504 3504
3505 von Gemeinden ............................ 3505
3506 3506
3507 von Gemeindeverbänden .................... 3507
351 von Sozialversicherungsträgern und
Kammern
3510 3510
bis von Sozialversicherungsträgern ........... bis
3514 3514
3515 3515
bis von Kammern .............................. bis
3519 3519
352 von Fonds mit Rechtspersönlichkeit *) .... 3520
353 von sonstigen Trägern des öffentlichen
Rechtes *).............................. 3530
354 von Unternehmungen (ohne
Finanzunternehmungen)
3540 von finanziell integrierten 3540
3541 Unternehmungen ......................... 3541
3542 3542
3543 von verstaatlichten Unternehmungen ....... 3543
3544 von sonstigen Unternehmungen, an denen die 3544
3545 Gebietskörperschaft beteiligt ist....... 3545
3546 3546
bis von übrigen Sektoren der Wirtschaft ...... bis
3549 3549
355 von Finanzunternehmungen
3550 von öffentlichen 3550
3551 Finanzunternehmungen ................... 3551
3552 von verstaatlichten 3552
3553 Finanzunternehmungen ................... 3553
3554 3554
bis von sonstigen Finanzunternehmungen ....... bis
3559 3559
356 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung
(im Inland aufgenommen) *) ............. 3560
357 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung
(im Inland aufgenommen) *) ............. 3570
358 sonstige Finanzschulden in Inlandwährung
(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3580
359 sonstige Finanzschulden in Fremdwährung
(im Ausland aufgenommen) *) ............ 3590
36 Erläge
360 -. .- 3600
361 ! Erläge von/für Dienststellen der ! 3610
362 -. Gebietskörperschaften *) ....... .- 3620
363 Sonstige Erläge
3630 Lohnsteuer, Finanzamtsverrechnungskonto .. 3630
3631 Pensionsbeiträge ......................... 3631
3632 Besondere Pensionsbeiträge ............... 3632
3633 Bezugsvorschußersätze .................... 3633
3634 Amtshaftungsbeiträge ..................... 3634
3635 3635
bis Weitere Bezugsabzüge von/für bis
3639 Dienststellen der Gebietskörperschaften .. 3639
364 Schulden an Dritte
3640 3640
bis Sozialversicherungsbeiträge und bis
3645 Urlaubskassengebarung .................... 3645
3646 Verbote .................................. 3646
3647 Gewerkschaftsbeiträge .................... 3647
3648 Weitere Bezugsabzüge 3648
3649 (fremde Gelder) ........................ 3649
365 Schulden an Dritte (Fortsetzung)
3650 3650
bis Kautionen, Haftrücklässe ................. bis
3654 3654
3655 Finanzverwahrnisse ....................... 3655
3656 Gerichtliche Verwahrnisse ................ 3656
3657 3657
bis Sonstige Verwahrnisse .................... bis
3659 3659
366 Autonome Stellen und Fonds *) ............ 3660
367 3670
368 Sonstige Erläge *) ....................... 3680
369 Kontokorrent- und Sacherläge
3690 3690
bis Kontokorrent-Erläge ...................... bis
3695 3695
3696 3696
3697 Wertpapiererläge ......................... 3697
3698 Sacherläge ............................... 3698
3699 Ersatzschulden ........................... 3699
37 Empfangene Anzahlungen und sonstige
Schulden
370 Sonstige Schulden (voranschlagsverbunden)
3700 Fällige sonstige Schulden ................ 3700
3701 Nichtfällige sonstige Schulden ........... 3701
3702 Nicht angewiesene sonstige Schulden ...... 3702
371 3710
bis Sonstige Schulden (nicht bis
378 voranschlagsverbunden) *) .............. 3780
379 Empfangene Anzahlungen
3790 3790
bis Empfangene Anzahlungen (nicht bis
3797 voranschlagsverbunden) ................. 3797
3798 Ungeklärte empfangene Anzahlungen
voranschlagsverbunden) ................. 3798
3799 Empfangene Anzahlungen
(voranschlagsverbunden) ................ 3799
38 Rückstellungen *) ........................ 3800
39 Passive Rechnungsabgrenzung und
Wertberichtigung zu Schulden
390 3900
bis Passive Rechnungsabgrenzung bis
394 (geldwirksam) *) ....................... 3940
395 3950
bis Passive Rechnungsabgrenzung bis
397 (geldunwirksam) *) ..................... 3970
399 Wertberichtigungen zu Schulden *) ........ 3990
4 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter - sowie
Handelswaren-Verbrauch
40 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, soweit in
den Unterklassen 42 bis 46 nicht
gesondert ausgewiesen, sowie Handelswaren
400 Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens (Gebrauchsgüter) *) .... 4000
401 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
(Verbrauchsgüter) *) ................... 4010
402 Verbrauchsgüter für innerbetriebliche
Leistungen *) .......................... 4020
403 Handelswaren *) .......................... 4030
409 Geringwertige Ersatzteile *) ............. 4090
42 Werkstoffe
420 Pflanzliche Rohstoffe *) ................. 4200
421 Tierische Rohstoffe *) ................... 4210
422 Mineralische Rohstoffe, soweit im
folgenden nicht gesondert
ausgewiesen *) ......................... 4220
423 Roh- und Hilfsstoffe für das
Bauhauptgewerbe *) ..................... 4230
424 Roh- und Hilfsstoffe für das
Baunebengewerbe *) ..................... 4240
425 Sonstige Roh- und Hilfsstoffe *) ......... 4250
428 Fertig bezogene Teile *) ................. 4280
429 Einstellvieh *) .......................... 4290
43 Lebensmittel (Verbrauchsgüter) *) ........ 4300
44 Futtermittel (Verbrauchsgüter) *) ........ 4400
45 Betriebsstoffe und sonstige
Verbrauchsgüter
451 Brennstoffe *) ........................... 4510
452 Treibstoffe *) ........................... 4520
453 Schmier- und Schleifmittel *) ............ 4530
454 Reinigungsmittel *) ...................... 4540
455 Chemische und sonstige artverwandte
Mittel *) .............................. 4550
456 Schreib-, Zeichen- und sonstige
Büromittel *) .......................... 4560
457 Druckwerke *) ............................ 4570
458 Mittel zur ärztlichen Betreuung und
Gesundheitsvorsorge *) ................. 4580
459 Sonstige Verbrauchsgüter *) .............. 4590
48 Fremdbearbeitung (Lohnarbeit) *) ......... 4800
5 Leistungen für Personal
50 Geldbezüge der Beamten *) ................ 5000
51 Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten
Vertragsbediensteten *) ................ 5100
52 Geldbezüge der nicht ganzjährig
beschäftigten Vertragsbediensteten *) .. 5200
53 Sachbezüge der Beamten *) ................ 5300
54 Sachbezüge der ganzjährig beschäftigten
Vertragsbediensteten *) ................ 5400
55 Sachbezüge der nicht ganzjährig
beschäftigten Vertragsbediensteten *) .. 5500
56 Nebengebühren, Geldaushilfen u.ä.
560 Reisegebühren - Inland *) ................ 5600
561 Reisegebühren - Ausland *) ............... 5610
563 Sonstige Aufwandsentschädigungen *) ...... 5630
564 Vergütungen für Nebentätigkeit *) ........ 5640
565 Mehrleistungsvergütungen *) .............. 5650
566 Zuwendungen aus Anlaß von
Dienstjubiläen *) ...................... 5660
567 Belohnung und Geldaushilfen *) ........... 5670
569 Sonstige Nebengebühren *) ................ 5690
57 Entgelte für die Leistung persönlicher
Dienste
570 Entgelte für die Leistung persönlicher
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