Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API
2.

Kolben;

3.

Zylinderköpfe, und

4.

einen oder mehrere weitere

b)

Technologie, zur Fertigung

1.

die mit

2.

mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis

3.

mit veränderbarer

c)

Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen

1.

Einspritzmenge über

2.

speziell entwickelte

3.

Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung

```

ABSCHNITT III

```

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen

und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung,

Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

geeignet sind

```

```

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur

Nitrosogruppen enthalten:

ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

Tri, Trotyl)

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole:

90 - andere:

ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

und Bromessigsäuremethylester)

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

42 -- Anilinderivate und deren Salze:

ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

Tetranitromethylanilin)

44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

Iminfunktion:

20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:

ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

(Tetrazen)

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

(Diazonitrophenol)

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

und deren Salze:

(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

69 -- sonstige:

ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

90 - andere:

ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

1 - wasserlösliche:

ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00 Schießpulver:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

Granatgewehre

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen :

- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Zünder für Pioniersprengmittel (wie

Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

Sprengmittel selbst ausschließlich für den

Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

Gemischen organisch-chemischer

Verbindungen)

3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

oder einem dem Butylphthalat mindestens

gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

(Schnitzeln, Chips)

6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

5903, 5906 oder 5907:

40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 40 - Splitterschutzwesen

6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

Bekleidung:

30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 30 - Splitterschutzwesen

8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

richtig: weder) genannt

noch inbegriffen:

80 - andere Maschinen und Apparate:

ex 80 - Minensuchgeräte

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen:

ex 00 - Gasmasken

- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

Kontamination

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

sowie Waffen der Nummer 9307:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

elektrische und mechanische

Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

ungelenkt) und andere Flugkörper mit

Waffenwirkung; Raketenwerfer

- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

Granatgewehre

- Torpedoabschußrohre

- Minenverlegegeräte, einschließlich

Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

Minen, und Minenräumgeräte

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

Nummer 9303 oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

einem glatten Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Teile und Zubehör für Alarm- und

Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

halbautomatische Karabiner und Gewehre

(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-

pfropfen:

(20) - Schrotpatronen und Teile davon;

Geschosse für Luftdruckwaffen:

21 - - Patronen

29 - - andere

30 - andere Patronen und Teile davon:

ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

Maschinengewehre

- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Munition, insbesondere Granatpatronen,

Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

Geschosse und Zünder für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

Nebelwerfer

- Zünder für die Munition für Granat-,

Minen- und Nebelwerfer

- Handgranaten

- Minen, Bomben und Torpedos

- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

Minen, Bomben und Torpedos

- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

für den Kampfeinsatz bestimmt sind

- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

Flugkörper mit Waffenwirkung

- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

mit Waffenwirkung

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

Waren

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