Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird,

```

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

```

```

i)

Betrieb am Boden mit einem

```

maximalen Meßbereich von mehr

als 185 km;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

```

```

```

j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

```

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

```

```

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder

```

Homodyn-Erkennungstechniken

und mit einer Winkelauflösung

von weniger (besser) als

20 myrad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

```

```

```

k)

mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

```

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert);

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nichtperiodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen Target-

Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme.

6N05 Drucksensoren für

hydrodynamische Versuche mit

Drücken größer als 100 kbar wie

folgt:

```

a)

Mangan-Sensorelemente;

```

```

b)

Quarz-Sensorelemente.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von

Frei-Elektron-Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren:

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus

```

Cadmiumtellurid (CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm

```

bei einer Dicke gleich oder

größer als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat

```

(KTiAs, auch bekannt als

KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nichtlineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von

```

weniger als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien

mit mehr als 300 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafniumfluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer Hydroxylionen-(OH-)-

```

Konzentration von weniger als

5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in

Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05 Laser:

Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn,

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01,

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft-Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

```

c)

automatische Weitergabe von

```

Hauptradarobjektdaten (wenn

nicht mit Rundsicht-

Sekundärradar-(SSR)-Daten

korreliert) vom Hauptzentrum

der Flugverkehrskontrolle

(ATC) an ein anderes

Flugverkehrskontroll-

zentrum;

```

2.

Software zur Konstruktion oder

```

Fertigung von Radomen, die:

```

a)

speziell entwickelt sind zum

```

Schutz der elektronisch

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen, wie sie in

Nummer 6A08.e erfaßt sind;

und

```

b)

den mittleren

```

Nebenkeulenpegelanstieg um

weniger als 13 dB für

Frequenzen gleich oder höher

als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Geräten,

Materialien oder Software, die

in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

erfaßt sind.

6E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

erfaßt sind.

6E03 Andere Technologie:

```

a)

Optik:

```

```

1.

Optik-Oberflächen-

```

Beschichtungs- und

-Behandlungstechnologie,

erforderlich zur Erreichung

einer Gleichmäßgikeit von

99,5% oder besser für optische

Beschichtungen von 500 mm oder

mehr Durchmesser oder

Hauptachsenlänge und mit einem

Gesamtschwund (Absorption und

Streuung) von weniger als 5 x

10 hoch -3;

```

2.

optische

```

Fertigungstechnologien wie

folgt:

```

a)

zur Serienfertigung von

```

optischen Bauteilen mit

einer Rate von mehr als

10 m2 Fläche/Jahr auf einer

einzelnen Spindel und mit:

```

1.

einer Fläche von mehr als

```

1 m2; und

```

2.

einer Oberflächenkrümmung

```

von mehr als Lambda/10 rms

auf der bezeichneten

Wellenlänge;

```

b)

Einschneid-

```

Diamantdrehtechniken mit

Genauigkeiten bei der

Oberflächenendfertigung von

besser als 10 nm rms auf

nicht-ebenen Oberflächen von

mehr als 0,5 m2;

```

b)

Laser:

```

```

1.

Technologie für optische

```

Filter mit einer Bandbreite

gleich oder kleiner als 10 nm,

einem Sehfeld (FOV) von mehr

als 40 Grad, sowie einer

Auflösung von mehr als 0,75

Linienpaaren/mm;

```

2.

Technologie, erforderlich zur

```

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von speziell

entwickelten

Diagnoseinstrumenten oder

Targets in Testvorrichtungen

zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

bzw. Bewertung von durch SHPL-

Strahlen bestrahlten

Materialien;

```

c)

Magnetometer:

```

Technologie, erforderlich zur

Entwicklung oder Fertigung von

Feldmesser-Magnetometern oder

Feldmesser-Magnetometersystemen

mit einem Rauschpegel von:

```

1.

weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

```

Hz auf Frequenzen von weniger

als 1 Hz; oder

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz auf

Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

7 - NAVIGATION UND AVIONIK

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt

sind für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01

entwickelt für einen Einsatz in

Trägheitsnavigations- oder

Lenksystemen; mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem

```

von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder

130 myg, bezogen auf einen weniger, einem

festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von

Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung

oder beidem, konstruiert für

die Verwendung in

Trägheitsnavigationssystemen

oder Lenksystemen aller Art.

```

b)

einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder

```

von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit

130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für

festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g

Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;

```

c)

spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige

```

Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die

als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)

und b) oder Kreisel nach b)

verwenden, sowie Systeme, in

denen solche Geräte eingebaut

sind, und speziell dafür

konstruierte

Integrationssoftware.

7A02 Kreisel mit einem der 7R02

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere

```

in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position

Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die

bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von

Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten

ermittelt werden,

```

1.

kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die

```

0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den

kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten

unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine

```

2.

kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von

```

0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g

zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.

100 g spezifiziert;

```

b)

spezifiziert für kontinuierliche

```

Funktion bei

Beschleunigungsraten von über

100 g.

7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte

(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die

flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder

Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie

Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür

speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder

hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung

Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.

```

a)

für Luftfahrzeuge:

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

nicht freigegeben durch die

```

Zivilluftfahrbehörden für

„zivile Luftfahrzeuge''; oder

```

3.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g;

```

b)

für Land- oder

```

„Raumfahrzeuge'':

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g.

7A04 Kreisel-Astrokompasse und

andere Vorrichtungen, die

Position und Orientierung

mittels automatischer Verfolgung

von Himmelskörpern oder

Satelliten bestimmen, mit einer

Azimutgenauigkeit von gleich

oder kleiner (besser) als

5 Bogensekunden.

7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales

Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-

mit einer system GPS (Global Positioning

Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche

sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:

Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von

Navigationsdaten unter den

folgenden Betriebsbedingungen:

```

1.

bei Geschwindigkeiten über

```

515 m/s (1 000 nautische

Meilen/Stunde), und

```

2.

in Höhen über 18 km

```

(60 000 Fuß); oder

```

b)

konstruiert oder modifiziert

```

für die Verwendung in

unbemannten Fluggeräten laut

Nummer 9R01.

7A06 Bord-Höhenmesser, die auf

anderen Frequenzen als 4,2 bis

einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Leistungsmanagement; oder

```

```

b)

mit Phasenumtastungsmodulation.

```

7R05 Radar und Laserradarsysteme

einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01 Prüf-, Eich- oder

Abgleichgeräte, speziell

entwickelt für Einrichtungen der

Nummer 7A, ausgenommen Geräte

der Klassen „Wartungsebene I''

oder „Wartungsebene II''.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Wartungsebene I'':

```

Der Ausfall einer

Trägheitsnavigationseinheit wird

im Flugzeug durch eine Anzeige

des Bedien- und Anzeigefeldes

(CDU) oder durch eine

Zustandsmeldung des

entsprechenden Subsystems

gemeldet. Die Ursache des

Gebrechens kann mit Hilfe des

Hersteller-Handbuches auf der

Ebene der defekten, an Bord

austauschfähigen Einheit (line

replaceable unit = LRU)

lokalisiert werden. Der Bediener

entfernt sodann die fehlerhafte

LRU und ersetzt sie durch eine

Ersatzeinheit.

```

2.

„Wartungsebene II'':

```

Die fehlerhafte LRU wird an die

Wartungswerkstätte (des

Herstellers oder der für

Wartungsebene II zuständigen

Werkstätte des Betreibers)

geschickt. Dort wird diese

nicht-funktionierende LRU

mittels verschiedener,

geeigneter Prüfeinrichtungen

getestet, um die defekte,

werkstättenaustauschfähige

Baugruppe (shop replaceable

assembly = SRA), die für das

Gebrechen verantwortlich ist, zu

lokalisieren. Diese SRA wird

entfernt und durch eine

funktionierende Ersatzbaugruppe

ersetzt. Die fehlerhafte SRA

(oder möglicherweise die gesamte

LRU) wird dann an den Hersteller

geschickt.

ANMERKUNG:

Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.

```

```

7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,

entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte

Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''

Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der

folgenden:

```

a)

Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

```

Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur

kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,

```

b)

Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende

```

Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser

(besser). (10 ppm),

```

2.

Reflektometer (50 ppm),

```

```

3.

Profilmesser (5 Angström),

```

7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU

unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement

```

a)

Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),

```

```

b)

Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,

```

Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung

```

c)

Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,

```

Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-

```

d)

Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,

```

Füllstationen; 5. Teststation für

```

e)

Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,

```

Kreisellager; 6. Station für dynamisches

```

f)

Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,

```

von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für

Motor/Kreisel-Einlaufen,

```

8.

Kreiselevakuierungs- und

```

-füllstation,

```

9.

Zentrifugenvorrichtung für

```

Kreisellager,

```

10.

Achsenausrichtstation für

```

Beschleunigungsmesser,

```

11.

Teststation für

```

Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten der

Nummern 7A oder 7B.

7D02 Quellencodes zur Verwendung

jeglicher Navigationsgeräte oder

Fluglagen-Kursbezugssysteme

(AHRS) (ausgenommen kardanisch

aufgehängte AHRS) einschließlich

Trägheitsgeräte, die nicht in

den Nummern 7A03 oder 7A04

erfaßt sind.

7D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Software, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf jene Werte, wie sie in den

Nummern 7A03 oder 7A04

spezifiziert sind;

```

b)

Quellencodes für hybride

```

integrierte Systeme zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf in Nummer 7A03 spezifizierte

Werte durch kontinuierliche

Kombination von Trägheitsdaten

mit einer der folgenden

Navigationsdatenarten:

```

1.

Dopplerradar-Geschwindigkeit;

```

```

2.

Globaler-Positionierungs-

```

Satelliten-(GPS)-

Referenzdaten; oder

```

3.

Terrain-Datenbank;

```

```

c)

Quellencodes für integrierte

```

Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

die Sensordaten und

wissensbasierte Expertensysteme

kombinieren;

```

d)

Quellencodes zur Entwicklung

```

von:

```

1.

digitalen

```

Flugmanagementsystemen zur

Flugbahnoptimierung;

```

2.

integrierten Antriebs- und

```

Flugregelungssystemen;

```

3.

„Fly by wire'' oder „Fly by

```

light''-Regelsystemen;

```

4.

aktiven fehlertoleranten oder

```

selbsttätig rekonfigurierenden

Flugregelungssystemen;

```

5.

automatischen

```

Radiokompaß-Bordsystemen;

```

6.

Flugdatensystemen auf der

```

Basis von statischen

Oberflächendaten

```

7.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für

„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,

(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und

Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur

Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen

7D. Leistung im gesamten

Flugbereich eines unbemannten

Luftfahrzeugs.

7R08 Konstruktionstechnologie für

die Integration von

Flugsteuerungs-, Lenk- und

Antriebsdaten in ein

Flug-Managementsystem zur

Optimierung der Flugbahn eines

Raketensystems.

7R09 Konstruktionstechnologie für

den Schutz von Avionik- und

elektrischen Subsystemen gegen

Gefahren von EMP

(elektromagnetischer Impuls)

und EMI (elektromagnetische

Störung) von externen Quellen

wie folgt:

```

1.

Konstruktionstechnologie für

```

Abschirmungssysteme,

```

2.

Konstruktionstechnologie für

```

die Konfiguration von

gehärteten elektrischen

Schaltkreisen und

Subsystemen,

```

3.

Ermittlung der

```

Härtungskriterien für die

oben genannten Positionen.

7E03 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Reparatur, Adaptierung oder

Überholung von in Nummern 7A01

bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

für Zwecke der

Wartungstechnologie, die in

einem direkten Zusammenhang mit

Eichung, Entfernung oder

Austausch von beschädigten oder

unverwendbaren, an Bord

austauschfähigen Einheiten (line

replaceable unitd = LRU) oder

werkstättenaustauschfähigen

Baugruppen (shop replaceable

assemblies = SRA) eines zivilen

Luftfahrzeuges, wie in den

Anmerkungen „Wartungsebene I''

und „Wartungsebene II''

beschrieben, steht.

7E04 Andere Technologie:

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Fertigung von:

```

1.

Radiokompaß-Bordsystemen mit

```

Betriebsfrequenzen von mehr

als 5 MHz;

```

2.

Flugdatensystemen nur auf der

```

Basis von Bodenstationsdaten,

zB solche, die ohne

konventionelle Flugdatensonden

auskommen;

```

3.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen für Luftfahrzeuge;

```

4.

Trägheitsnavigationssystemen

```

oder Kreisel-Astrokompassen,

die in den Nummern 7A01 oder

7A02 erfaßte

Beschleunigungsmesser oder

Kreisel enthalten;

```

b)

Fertigungstechnologie, wie

```

folgt, für aktive

Flugregelungssysteme

(einschließlich Fly by wire-

oder Fly by light-Systeme):

```

1.

Konfigurationserstellung zur

```

Verknüpfung von mehreren

Mikroelektronik-

Verarbeitungselementen

(Bordcomputer), um eine

Echtzeitverarbeitung bei

Steuerung nach Vorgaben zu

erreichen;

```

2.

Steuerungsvorgaben-

```

Kompensationen für

Sensorpositionen oder

dynamische

Flugwerkbelastungen, zB

Kompensation für Vibration der

Sensorumgebung oder für

Abweichung der Sensorposition

vom Gravitationszentrum;

```

3.

elektronisches Management von

```

Datenredundanz oder

Systemredundanz zur

Fehlererkennung,

Fehlertoleranz,

Fehlerisolierung oder

Rekonfiguration;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.

```

```

```

4.

Flugsteuerungen, die eine

```

Rekonfiguration von Kraft- und

Momentsteuerung während des

Fluges zur Echtzeit-Autopilot-

Steuerung ermöglichen;

```

5.

Integration von digitalen

```

Flugregelungs-, Navigations-

und Antriebssteuerungsdaten in

ein digitales

Flugmanagementsystem zur

Flugbahnoptimierung,

ausgenommen

Entwicklungstechnologie für

Luftfahrzeugs-Flugüber-

wachungsinstrumentenanlagen,

die nur zur VOR-, DME, ILS-

oder MLS-Navigation oder

ähnlicher Navigationen

integriert sind; oder

```

6.

Unabhängige digitale

```

Flugregelungs- oder

Mehrfachsensor-Flug-

Managementsysteme mit

wissensbasierten

Expertensystemen;

```

c)

Technologie zur Entwicklung von

```

Helikoptersystemen, wie folgt:

```

1.

Mehrfach-Achsen-Fly by wire-

```

oder Fly by light-Steuerungen,

die die Funktionen von

mindestens zwei der folgenden

Merkmale in einem einzigen

Steuerelement vereinen:

```

a)

Kollektivsteuerungen;

```

```

b)

zyklische Steuerungen;

```

```

c)

Giersteuerungen;

```

```

2.

Drehmomentausgleichs- und

```

Kurssteuerungssysteme;

```

3.

Rotorblätter mit

```

Schwenkflügeln für einen

Einsatz in Systeme mit

individueller

Rotorblättersteuerung.

8 - MARINETECHNOLOGIE

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01 Unterwasser- oder

Überwasserfahrzeuge:

```

a)

bemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Einsatz in Tiefen von

mehr als 1 000 m;

```

b)

bemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt für einen autonomen

```

Betrieb und mit einem

Tragvermögen von:

```

a)

10% oder mehr ihres

```

Gewichtes in der Luft, und

```

b)

15 kN oder mehr;

```

```

```

ANMERKUNG:

Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.

```

```

```

2.

entwickelt für einen Betrieb

```

in Tiefen von mehr als

1 000 m; oder

```

a)

entwickelt für eine

```

Bemannung mit vier oder mehr

Personen;

```

b)

entwickelt für einen

```

autonomen Betrieb über

10 Stunden oder mehr;

```

c)

mit einer Reichweite von

```

25 nautischen Meilen oder

mehr; und

```

```

ANMERKUNG:

Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das

Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.

```

```

```

d)

mit einer Länge von 21 m

```

oder weniger;

```

c)

unbemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Betrieb in Tiefen von

mehr als 1 000 m:

```

1.

entwickelt für Manöver mittels

```

Eigenantrieb durch

Vortriebsmotoren oder

Ruderpropeller, die in

Nummer 8A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

mit einer Lichtwellenleiter-

```

Datenübertragung;

```

d)

unbemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt, einen Kurs relativ

```

zu jedem geographischen

Bezugspunkt ohne menschliche

Echtzeit-Hilfe festlegen zu

können;

```

2.

mit einer akustischen Daten-

```

oder Befehlsübertragung; oder

```

3.

mit einer

```

Lichtwellenleiter-Daten- oder

Befehlsübertragung über mehr

als 1 000 m;

```

e)

Ozean-Bergungssysteme mit einem

```

Tragvermögen von mehr als 5 MN

zur Bergung von Objekten aus

Tiefen von mehr als 250 m und

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

dynamischen

```

Positioniersystemen, die zur

Beibehaltung der Position

innerhalb 20 m ab einem

gegebenen, vom

Navigationssystem bestimmten

Punkt fähig sind; oder

```

2.

Meeresboden-Navigations- und

```

integrierende

Navigationssysteme für Tiefen

von mehr als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit

innerhalb 10 m um einen

vorbestimmten Punkt;

```

f)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

variablen Verkleidungen),

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von mehr als 30 Knoten

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr, einem

Luftpolsterdruck von mehr als

3 830 Pa und einem

Verdrängungsverhältnis

Leerschiff/volle Beladung von

weniger als 0,70;

```

g)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

festen Seitenwänden), ausgelegt

für eine Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als

40 Knoten bei einer

Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

```

h)

Tragflügelboote mit aktiven

```

Systemen zur automatischen

Steuerung der Tragflügelsysteme,

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von 40 Knoten oder mehr

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr;

```

i)

„Small Waterplane

```

Area''-Schiffe mit:

```

1.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als 500

Tonnen, ausgelegt für eine

maximale Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als 35

Knoten bei einer Referenz-

Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

oder

```

2.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als

1 500 Tonnen, ausgelegt für

eine maximale Geschwindigkeit

bei voller Ladung von mehr als

25 Knoten bei einer Referenz-

Wellenhöhe von 4 m

(Seetüchtigkeit 6) oder mehr.

```

```

ANMERKUNG:

Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem

Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.

```

```

8A02 Systeme oder Geräte:

```

a)

Systeme oder Geräte, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

Unterwasserfahrzeuge und

entwickelt für einen Betrieb in

Tiefen von mehr als 1 000 m, wie

folgt:

```

1.

Druckbehälter oder Druckkörper

```

mit einem maximalen

Innenkammer-Durchmesser von

mehr als 1,5 m;

```

2.

Gleichstrom-Vortriebsmotoren

```

oder -Ruderpropeller;

```

3.

„Umbilical''-Kabel und

```

zugehörige Verbinder aus

Lichtwellenleitern und

Kunststoff-

Verstärkungsgliedern;

```

b)

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

automatischen Bewegungssteuerung

von Unterwasserfahrzeugen, der

Nummer 8A01 mit Navigationsdaten

und mit geschlossenem

Regelkreis, um:

```

1.

es dem Fahrzeug zu

```

ermöglichen, innerhalb eines

Abstandes von 10 m von einem

vorbestimmten Punkt in der

Wassersäule zu bleiben;

```

2.

die Position des Fahrzeuges

```

innerhalb eines Abstandes von

10 m von einem vorbestimmten

Punkt in der Wassersäule

beizubehalten; oder

```

3.

die Position des Fahrzeuges in

```

einem Abstand von 10 m

beizubehalten, während es

einem Kabel auf oder im

Meeresboden folgt;

```

c)

Lichtwellenleiter-Schiffskörper-

```

Durchführungen oder -Stecker;

```

d)

Unterwasser-Beobachtungssysteme:

```

```

1.

a) Fernsehsysteme (bestehend

```

aus Kamera, Lampen,

Überwachungs- und

Signalübertragungsgeräten) mit

einer Grenzauflösung in Luft

von mehr als 500 Zeilen und

speziell entwickelt oder

abgeändert zum ferngesteuerten

Betrieb mit

Unterwasserfahrzeugen; oder

```

b)

Unterwasser-Fernsehkameras

```

mit einer Grenzauflösung in

Luft von mehr als

700 Zeilen;

```

```

ANMERKUNG:

Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.

```

```

```

2.

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zum

ferngesteuerten Betrieb mit

einem Unterwasserfahrzeug mit

Techniken zur Minimierung der

Rückstreuung, einschließlich

entfernungsabhängiger

Beleuchtungsgeräte oder

Lasersysteme;

```

3.

Restlicht-Fernsehkameras,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz, mit:

```

a)

Bildverstärkerröhren, der

```

Nummer 6A02.a.2, und

```

b)

mehr als 150 000 aktiven

```

Pixel je Halbleiter-Array;

```

e)

Stehbild-Photokameras, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz, mit

einem Filmformat von 35 mm oder

größer und:

```

1.

mit Markierung des Films mit

```

Daten, die von einer Quelle

außerhalb der Kamera kommen;

```

2.

mit Autofokus oder Telefokus,

```

speziell entwickelt für einen

Unterwassereinsatz;

```

3.

mit automatischer Angleichung

```

der Brennweite; oder

```

4.

mit automatischer

```

Kompensationssteuerung,

speziell entwickelt für einen

Einsatz von

Unterwasserkameragehäusen in

Tiefen von mehr als 1000 m;

```

f)

Elektronische

```

Beobachtungssysteme, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz,

geeignet, digital mehr als

50 belichtete Bilder zu

speichern;

```

g)

Beleuchtungssysteme wie folgt,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz:

```

1.

Stroboskopleuchten mit einer

```

Lichtausgangsenergie von mehr

als 300 J/Blitz;

```

2.

Argon-Bogenleuchten, speziell

```

entwickelt für einen Einsatz

unter 1 000 m;

```

h)

Roboter, speziell entwickelt für

```

einen Unterwassereinsatz,

gesteuert von einem spezifischen

speicherprogrammierten Rechner,

und:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Roboter mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, die Entfernung

zu einem äußeren Objekt oder

die Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

geeignet, eine Kraft von 250 N

```

oder mehr oder eine Drehkraft

von 250 Nm oder mehr,

auszuüben, und aus Legierungen

auf Titanbasis oder faserigen

und fadenförmigen

Verbundwerkstoffen bestehen;

```

i)

ferngesteuerte

```

Gelenkmanipulatoren, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Einsatz in

Unterwasserfahrzeugen und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Manipulator mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, oder die

Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

gesteuert durch proportionale

```

Master-Slave-Techniken oder

durch spezifische

speicherprogrammierte Rechner,

sowie mit 5 oder mehr

Freiheitsgraden.

```

```

ANMERKUNG:

Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die

Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.

```

```

```

j)

luftunabhängige

```

Energieversorgungssysteme, wie

folgt, speziell entwickelt für

einen Unterwassereinsatz:

```

1.

Brayton-, Stirling- oder

```

Rankine-Zyklus-Maschinen als

luftunabhängige

Energieversorgungssysteme mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser bei Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

d)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

2.

luftunabhängige

```

Diesel-Zyklus-Motoren, mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen oder

```

Schutzhüllen, speziell

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; und

```

d)

speziell entwickelte

```

Abgassysteme, die die

Verbrennungsprodukte nicht

kontinuierlich absondern;

```

3.

luftunabhängige

```

Brennstoffzellen-

Energieversorgungssysteme mit

einer Ausgangsleistung von

mehr als 2 kW und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

k)

Einfassungen, Dichtungen und

```

Finger:

```

1.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen Verkleidungen)

der Nummer 8A01.f;

```

2.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit festen Seitenwänden) der

Nummer 8A01.g;

```

l)

Hubgebläse, ausgelegt für mehr

```

als 400 kW, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;

```

m)

volleingetauchte

```

unterkavitierende oder

superkavitierende Tragflächen,

speziell entwickelt für Schiffe

der Nummer 8A01.h;

```

n)

aktive Systeme, speziell

```

entwickelt oder abgeändert zur

automatischen Steuerung der von

der See erregten Bewegung von

Fahrzeugen oder Schiffen der

Nummern 8A01.f, g, h oder i;

```

o)
  1. Wasserschrauben-Propeller

```

oder Kraftübertragungssysteme,

wie folgt, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen oder mit festen

Seitenwänden), Tragflügelboote

oder „Small

Waterplane''-Schiffe der Nummern

8A01.f, g, h oder i;

```

a)

superkavitierende,

```

superventilierte, teilweise

eingetauchte oder

Oberflächen-Propeller,

ausgelegt für mehr als

7,5 MW;

```

b)

gegenläufige

```

Schiffsschraubensysteme,

ausgelegt für mehr als

15 MW;

```

c)

Systeme mit pre-Swirl- oder

```

post-Swirl-Technik zur

Glättung der in eine

Schiffsschraube fließenden

Strömung;

```

d)

leichte Hochleistungs-

```

Untersetzungsgetriebe

(K-Faktor größer als 300);

```

e)

Kraftübertragungswellen aus

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 1 MW zu

übertragen;

```

2.

Wasserschrauben-Propeller,

```

Krafterzeugungs- oder

Übertragungssysteme zur

Verwendung auf Schiffen:

```

a)

Verstellschrauben und

```

Nabenbaugruppen, ausgelegt

für mehr als 30 MW;

```

b)

elektrische Vortriebsmotoren

```

mit Innenflüssigkühlung und

einer Nutzleistung von mehr

als 2,5 MW;

```

c)

supraleitende

```

Vortriebsmotoren oder

elektrische Dauermagnet-

Vortriebsmotoren mit einer

Nutzleistung von mehr als

0,1 MW;

```

d)

Kraftübertragungswellen mit

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 2 MW zu

übertragen;

```

e)

belüftete oder

```

basisbelüftete

Schiffsschrauben, ausgelegt

für mehr als 2,5 MW;

```

3.

Lärmdämmungseinrichtungen zur

```

Verwendung auf Schiffen von

1 000 Tonnen Verdrängung oder

mehr, wie folgt:

```

a)

Lärmdämmungseinrichtungen,

```

für Frequenzen von unter 500

Hz aus zusammengesetzten

Schallgehäusen, zur

Schallisolierung von

Dieselmotoren,

Dieselgeneratoren,

Gasturbinen,

Gasturbinengeneratoren,

Vortriebsmotoren oder

Vortriebs-

Untersetzungsgetrieben,

speziell entwickelt zur

Schall- oder

Vibrationsisolierung, mit

einer Zwischenmasse von mehr

als 30% der zu montierenden

Geräte;

```

b)

aktive Lärmdämmungs- oder

```

Lärmunterdrückungsein-

richtungen oder Magnetlager,

speziell entwickelt für

Kraftübertragungssysteme,

mit eingebauten

elektronischen

Steuersystemen, geeignet,

aktiv die Gerätevibration

durch die Erzeugung (bzw.

das Senden) von

Anti-Lärmsignalen oder

Anti-Vibrationssignalen

direkt an die Quelle zu

dämpfen;

```

p)

Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

```

einer Nutzleistung von mehr als

2,5 MW, die divergierende Düsen

und strömungsregelnde

Radschaufeltechniken zur

Verbesserung des

Vortriebswirkungsgrades oder zur

Dämpfung des unter Wasser

ausgestrahlten,

schiffschraubengenerierten Lärms

verwenden.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01 Wasserkanäle mit einem

Hintergrundlärmpegel von weniger

als 100 dB (Referenz 1 myPa,

1 Hz) im Frequenzbereich von 0

bis 500 Hz, entwickelt zur

Messung akustischer Felder, die

von der Strömung rund um Modelle

von Vortriebssystemen erzeugt

werden.

C. MATERIALIEN

8C01 Syntaktischer Schaum für

einen Einsatz unter Wasser:

```

a)

entwickelt für Meerestiefen von

```

mehr als 1 000 m; und

```

b)

mit einer Dichte von weniger als

```

561 kg/m3;

```

```

ANMERKUNG:

Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.

```

```

D. SOFTWARE

8D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung oder Verwendung von

Geräten oder Materialien der

Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02 Spezifische Software,

speziell entwickelt oder

abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Fertigung von

Geräten oder Materialien der

Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02 Andere Technologie:

```

a)

Technologie zur Entwicklung,

```

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung;

```

b)

Technologie zur Überholung oder

```

Adaptierung von Geräten der

Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,

j, o oder p.

9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

------------------------------- ----------------------------------

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.

--------------------------------- ---------------------------------

9R01 Komplette Raketensysteme

(einschließlich ballistische

Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

für die Raumfahrt und

Sonderraketen) und unbemannte

Luftfahrzeugsysteme

(einschließlich

Marschflugkörpersysteme, Ziel-

und Aufklärungsdronen), die

eine maximale Reichweite von

300 km oder mehr erreichen,

sowie die für diese Systeme

speziell konstruierten

„Fertigungsanlagen''.

9R02 Einzelne Raketenstufen der

Nummer 9R01.

9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge

sowie dafür konstruierte oder

modifizierte Geräte:

```

a)

Hitzeschilder aus Keramik oder

```

Ablationsmaterial und deren

Komponenten,

```

b)

Kühlkörper aus leichtem, hoch

```

hitzefestem Material und deren

Komponenten,

```

c)

Speziell für

```

Wiedereintrittsfahrzeuge

konstruierte elektronische

Ausrüstung.

9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder

einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit

und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von

dieser Liste beschriebenen 8,41 x 10 hoch 5 Ns (1,91 x 10

Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.

```

a)

nicht amtlich zugelassen für das

```

spezifische zivile Luftfahrzeug,

für das sie bestimmt sind;

```

b)

nicht amtlich zugelassen für

```

zivile Verwendung durch die

Luftfahrtsbehörden eines

OECD-Landes;

```

c)

entwickelt für Geschwindigkeiten

```

von mehr als Mach 1,2 über einen

Zeitraum von mehr als

30 Minuten.

9R05

```

a)

„Lenkteile'', die sich für die

```

Realisierung einer

Systemgenauigkeit von bis zu

3,33% der Reichweite eignen

(dh. ein CEP von 10 km oder

weniger bei einer Reichweite

von 300 km).

```

b)

Schubvektorsteuerungs-

```

Subsysteme,

```

c)

Sicherheits- und

```

Zündeinrichtungen für

Gefechtsköpfe.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

CEP (Circle of Equal

```

Probability) ist ein Maß für die

Genauigkeit: Radius des bei einer

spezifischen Entfernung auf das

Ziel zentrierten Kreises,

innerhalb dessen 50% der Nutzlast

auftreffen.

```

2.

Ein „Lenkteil'' integriert

```

das Meß- und Berechnungsverfahren

zur Ermittlung der Nummer und

Geschwindigkeit (dh. Navigation)

eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

das für die Berechnung und

Übertragung von Kommandos zu den

Flugsteuerungssystemen des

Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

Flugbahn zu korrigieren.

```

3.

Beispiele für die durch b)

```

erfaßten Methoden der

Schubvektorsteuerung:

```

a)

Flexible Düse,

```

```

b)

Flüssig- oder

```

Sekundärgaseinspritzung,

```

c)

Bewegliches Triebwerk oder

```

bewegliche Düse,

```

d)

Ablenkung des Abgasstroms

```

(Strahlschaufeln oder Sonden)

oder

```

e)

Verwendung von Schubklappen.

```

```

```

9R06 Antriebskomponenten und

-geräte die in Systemen der

Nummer R901 verwendbar sind,

sowie speziell dafür

konstruierte

„Fertigungsanlagen'' und

„Fertigungsausrüstung'':

```

a)

Kleine, treibstoffeffiziente

```

Turbojet- und

Turbofan-Triebwerke

(einschließlich Turbo-Compound-

Triebwerke) mit geringem

Gewicht,

```

b)

Ramjet-/Scramjet-/

```

Pulsstrahltriebwerke und

Triebwerke mit kombiniertem

Arbeitszyklus, einschließlich

Geräte zur

Verbrennungsregelung, sowie

speziell dafür konstruierte

Komponenten,

```

c)

Raketenmotorgehäuse, deren

```

„Innenbeschichtung'',

„Isolierung'' und Düsen,

```

d)

Stufenmechanismen,

```

Trennmechanismen und deren

Zwischenstufen,

```

e)

Regelungssysteme für Flüssig-

```

und Suspensionstreibstoff

(einschließlich Oxidatoren)

sowie speziell dafür

konstruierte Komponenten, die

für den Betrieb in

Vibrationsumgebungen von mehr

als 10 g rms zwischen 20 Hz und

2 000 Hz konstruiert und

modifiziert sind,

```

f)

Hybridraketenmotoren und

```

speziell dafür konstruierte

Komponenten.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Fertigungsausrüstung'' in

```

der Überschrift dieser Nummer

erstreckt sich auf:

Fließdrückmaschinen und speziell

dafür konstruierte Komponenten und

Software, die

```

a)

nach der technischen

```

Spezifikation des Herstellers

mit einer numerischen

Steuerungseinheit oder einem

Steuerungsrechner ausgerüstet

werden können, selbst wenn sie

zum Zeitpunkt der Lieferung

nicht damit ausgestattet sind,

und

```

b)

über mehr als zwei gleichzeitig

```

koordinierbare Achsen zur

Bahnsteuerung verfügen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Maschinen mit kombinierter

Fließdrück- und Schleuderfunktion

werden im Rahmen dieser Nummer als

Fließdrückmaschinen betrachtet.

```

2.

Triebwerke, die unter a)

```

fallen, können als Bestandteil

eines bemannten Flugzeugs

ausgeführt werden bzw. in

entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Flugzeuge.

```

3.

„Innenbeschichtung'' in c),

```

verwendbar für die Nahtstelle

zwischen dem Feststoff und dem

Gehäuse oder der Isolierschicht,

ist normalerweise eine flüssige

Dispersion auf Polymerbasis aus

feuerfestem oder isolierendem

Material, zB kohlenstoffgefülltes

HTPB oder ein anderes Polymer mit

Aushärtungszusatz, mit dem das

Gehäuseinnere durch Besprühen oder

Aufziehen beschichtet wird.

```

4.

„Isolierung'' in c) für die

```

Komponenten eines Raketenmotors,

dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

Gehäusedeckel, beinhaltet

gehärtetes oder halbgehärtetes

Gummiverbandmaterial, das Isolier-

oder feuerfestes Material enthält.

Sie kann auch zur

Spannungsentlastung („Stress

relief boots'' oder „Flaps'')

eingebracht sein.

```

5.

e) umfaßt nur die folgenden

```

Servoventile und Pumpen:

```

a)

Servoventile, die bei einem

```

absoluten Druck von mindestens

7 000 kPa (1 000 psi) für einen

Durchfluß von mindestens

24 l/min konstruiert sind und

eine Stellzeit von weniger als

100 msec aufweisen,

```

b)

Pumpen für Flüssigtreibstoff

```

mit einer Wellengeschwindigkeit

von mindestens 8 000 U/min oder

einem Pumpendruck von

mindestens 7 000 kPa

(1 000 psi).

```

6.

Systeme und Komponenten in e)

```

können als Bestandteil eines

Satelliten ausgeführt werden.

```

```

9R07 Geräte und Vorrichtungen,

konstruiert oder modifiziert

für die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder

modifiziert für den Transport,

die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke

mit einer nominellen

Dauerleistung (ISO-Norm) von

13 795 kW oder mehr und einem

spezifischen Treibstoffverbrauch

von weniger als 0,243 kg/kWh,

sowie speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03 Speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile mit

einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

Technologie, für die folgenden

Gasturbinentriebwerkssysteme:

```

a)

Baugruppen und Bauteile,

```

speziell entwickelt für

Gasturbinentriebwerkssysteme,

erfaßt in Nummer 9A01; oder

```

b)

die in einem Nicht-OECD-Land

```

entwickelt oder gefertigt

wurden, oder deren Herkunft dem

Hersteller unbekannt ist.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

```

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01 speziell entwickelte Geräte,

Werkzeuge oder Befestigungen,

wie folgt, zur Herstellung oder

Messung von

Gasturbinen-Leitschaufeln,

Laufschaufeln oder

Deckband-Gußteilen:

```

a)

automatisierte Geräte, die

```

nicht-mechanische Methoden zur

Messung der

Laufschaufel-Wanddicken

verwenden;

```

b)

Werkzeuge, Befestigungen oder

```

Meßeinrichtungen für Laser-,

Wasserstrahl- oder

ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

```

c)

Gußeinrichtungen für orientierte

```

Erstarrung oder

Einkristall-Gußeinrichtungen;

```

d)

Keramikkerne oder -kokillen;

```

```

e)

Keramikkernfertigungs-Geräte

```

oder -Werkzeuge;

```

f)

Keramikkernlaugungsgeräte;

```

```

g)

Keramikkokillen-Wachsmuster-

```

Aufbereitungseinrichtungen;

```

h)

Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

```

-Feuerungseinrichtungen.

9B02 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Entwicklung von

Gasturbinentriebwerken,

Baugruppen oder Bauteilen

hiervon, die in Nummer 9E03.a

erfaßte Technologien beinhalten.

9B03 Geräte, speziell entwickelt

zur Fertigung oder Prüfung von

Gasturbinentriebwerks-

Bürstendichtungen, entwickelt

für einen Betrieb bei

Umfangsgeschwindigkeiten von

mehr als 335 m/s, sowie speziell

entwickelte Teile und Zubehöre

hierfür.

9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder

Befestigungen für

Festkörper-Verbindungen von

Superlegierungen oder

Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit den folgenden

Windkanälen oder Vorrichtungen:

```

a)

Windkanäle, entwickelt für 9R09

```

Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für

oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

die speziell für Schulungszwecke oder mehr;

entwickelt sind und eine

Prüfabschnittsgröße (seitlich

gemessen) von weniger als 250 mm

haben;

```

```

ANMERKUNG:

Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

```

```

```

b)

Vorrichtungen zur Simulierung

```

von Strömungsumgebungen bei

Geschwindigkeiten von mehr als

Mach 5, einschließlich

Hot-Shot-Kanäle,

Plasmalichtbogenkanäle,

Stoßwellenrohre,

Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

Leichtgaskanonen;

```

c)

Windkanäle oder

```

nicht-zweidimensionale

Vorrichtungen, die fähig sind,

Strömungen mit einer

Reynoldsschen Zahl von mehr als

25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

```

b)

Prüfstände, die für die

```

Erprobung von Feststoff- oder

Flüssigkeitsraketen oder

Raketenmotoren mit einem Schub

von mehr als 90 kN

(20 000 Pfund) geeignet sind,

oder die in der Lage sind,

gleichzeitig die drei axialen

Schubkomponenten zu messen;

```

c)

Umweltkammern und schalltote

```

Räume, tauglich für die

Simulation der folgenden

Flugbedingungen:

```

1.

Höhe 15 000 m oder mehr;

```

oder

```

2.

Temperatur mindestens -

```

50 Grad C bis +125 Grad C,

und entweder

```

3.

Vibrationsumwelt 10 g rms

```

oder mehr zwischen 20 Hz und

2 000 Hz mit Aufbringung von

Kräften von 5 kN oder mehr

für Umweltkammern; oder

```

4.

akustische Umweltbedingungen

```

mit einem

Gesamt-Schalldruckpegel von

140 dB oder mehr (bezogen

auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

oder mit einem ausgelegten

Leistungsausgang von 4 KW

oder mehr für schalltote

Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

a)

Software in digitalen

b)

Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für

Prüfeinrichtungen.

9D04 Andere Software:

a)

Software, speziell entwickelt

b)

Software für eine detaillierte

c)

Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von

d)

Software zur Prüfung von

e)

Software, speziell entwickelt

f)

Software in Quellcodes,


ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.


E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.


ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.


9E03 Andere Technologie wie folgt:

a)

Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der

1.

im gerichteten

2.

Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;

3.

Combustoren mit Mehrfachdomen,

4.

Bauteile, hergestellt aus

5.

Ungekühlte Leitschaufeln,

6.

Gekühlte Leitschaufeln,

7.

Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels

8.

Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;

9.

schadentolerante

10.

selbstständige digitale

11.

justierbare

a)

Gasgeneratorturbinen;

b)

Ventilator- oder

c)

Vortriebsdüsen;


ANMERKUNGEN:

1.

Justierbare

2.

Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder

Schubumkehr.


12.

Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit

13.

aerostatische Lager für

14.

weitspannende

b)

Technologie, zur Entwicklung

1.

Windkanal-Flugmodellen,

2.

Propellerblätter oder

c)

Technologie, zur Entwicklung

1.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger

c)

Anstellwinkel gleich oder

2.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger als

c)

Anstellwinkel von mehr als


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.


d)

Technologie, zur Entwicklung

1.

geeignet zum Betrieb nach

2.

mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer

e)
  1. Technologie zur Entwicklung
a)

einem Gehäusevolumen von

b)

einer Gesamtnutzleistung von

c)

einer Leistungsdichte von


ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

a)

Außenmaß von Ventildeckel zu

b)

Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder

c)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;

a)

Maß der Kurbelwelle-Mittellinie

b)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;


2.

Technologie, zur Fertigung von

a)

Technologie, zur Fertigung

1.

Zylinderlaufbüchsen;

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