Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

ermöglichen würden, selbst

wenn sie diese zusätzlichen

Platinen nicht enthalten;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischen Steuerungen, die

```

a)

für nicht von dieser Liste

```

erfaßte Maschinen abgeändert und

in solche eingebaut wurden; oder

```

b)

speziell für nicht von dieser

```

Liste erfaßte Maschinen

konstruiert wurden.

```

```

```

b)

Bewegungssteuerplatinen,

```

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

Interpolation von mehr als

```

vier Achsen;

```

2.

geeignet zur

```

Echtzeitverarbeitung, wie in

Nummer 2B01.a.2.a beschrieben;

oder

```

3.

geeignet zum Empfang und zur

```

Verarbeitung von CAD-Daten,

wie in Nummer 2B01.a.2.b

beschrieben;

```

c)

Werkzeugmaschinen für abtragende

```

oder spanende Bearbeitung von

Metallen, Keramiken oder

Verbundwerkstoffen, die gemäß

den technischen Spezifikationen

des Herstellers mit

elektronischen Vorrichtungen zur

simultanen Bahnsteuerung auf

zwei oder mehr Achsen

ausgerüstet werden können, wie

folgt:

```

1.

Werkzeugmaschinen zum Drehen,

```

Schleifen, Fräsen oder jeder

Kombination hiervon, die:

```

a)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können, und

```

b)

eines der folgenden Merkmale

```

haben:

```

1.

zwei oder mehr für eine

```

Bahnbewegung geeignete

Drehachsen;

```

```

ANMERKUNG:

Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

```

```

```

2.

eine oder mehrere

```

bewegliche Spindeln;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.2. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

```

```

```

3.

Planlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel weniger (besser)

als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag (TIR

- Total Indicator

Reading);

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

```

```

```

4.

Rundlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel besser als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

5.

Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen besser als:

```

a)

0,001 Grad auf jeder

```

Rotationsachse; oder

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Schleifmaschinen;

```

2.

0,006 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Dreh- und Fräsmaschinen;

oder

```

6.

a) eine

```

Positioniergenauigkeit

besser als 0,007 mm; und

```

b)

eine Schlittenbewegung

```

aus der Ruhelage für alle

Schlitten innerhalb 20%

einer

Bewegungsbefehleingabe von

weniger als 0,5 mym.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer Positioniergenauigkeit

entlang einer Achse mit allen

verfügbaren Kompensationen gleich

oder größer (schlechter) als

0,005 mm.

Kleinstschritt der Bewegungsprüfung

(Schlittenbewegung aus Ruhelage):

Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3.

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

```

1.

Bewegen Sie die Achse über

```

mindestens 50% des Höchstweges

in die Plus- und Minusrichtungen

zweimal bei höchster

Vorschubgeschwindigkeit, im

Schnellgang oder im Langsamgang;

```

2.

Warten Sie mindestens

```

10 Sekunden;

```

3.

Geben Sie mittels manueller

```

Dateneingabe den kleinsten

programmierbaren Schritt der

Steuerung ein;

```

4.

Messen Sie die Achsenbewegung;

```

```

5.

Deaktivieren Sie die Steuerung

```

mit Hilfe der

Servo-Nullstellung, eines

Rücksetzens oder jeder anderen

Maßnahme, die jedes Signal

(Spannung) im Regelkreis löscht;

```

6.

Wiederholen Sie die Schritte 2

```

bis 5 fünfmal, zweimal in der

Richtung des Achsweges und

dreimal in der entgegengesetzten

Richtung des Achsweges, und zwar

für insgesamt sechs Prüfpunkte;

```

7.

Beträgt die Achsbewegung bei

```

vier der sechs Prüfpunkte

zwischen 80% und 120% der

kleinsten programmierbaren

Eingabe, ist die Maschine

ausfuhrbewilligungspflichtig.

Bei Drehachsen wird die Messung

200 mm vom Rotationsmittelpunkt

entfernt vorgenommen.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Rundschleifmaschinen für Außen-,

Innen- sowie

Außen/Innen-Schleifen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

nicht-spitzenlose

```

Schleifmaschinen (Schuhtyp);

```

b)

beschränkt auf Rundsschleifen;

```

```

c)

maximaler

```

Werkstück-Außendurchmesser

oder Werkstücklänge von

150 mm;

```

d)

nur zwei Achsen, die simultan

```

zur Bahnsteuerung koordiniert

werden können; und

```

e)

keine c-Bahnachse.

```

```

2.

Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

```

Maschinen, die speziell als

Koordinatenschleifmaschinen

konstruiert sind und beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

Achsen beschränkt auf x, y, c

```

und a, wobei die c-Achse dazu

verwendet wird, die

Schleifscheibe normal auf die

Arbeitsfläche zu halten und

die a-Achse zum Schleifen von

Mantelkurven konfiguriert ist;

und

```

b)

eine Rundlaufabweichung der

```

Spindel nicht kleiner (nicht

besser) als 0,0006 mm.

```

3.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Werkzeugschleifmaschinen, die

alle folgenden Merkmale

aufweisen:

```

a)

geliefert als komplette Anlage

```

mit speziell konstruierter

Software zur Fertigung von

Werkzeugen;

```

b)

nicht mehr als zwei simultan

```

für eine Bahnsteuerung

koordinierbare Drehachsen;

```

c)

Rundlaufabweichung in einer

```

Umdrehung der Spindel nicht

kleiner (nicht besser) als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag; und

```

d)

die Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen ist weniger

(nicht besser) als:

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearer Achsen für

Gesamtpositionierung; oder

```

2.

0,001 Grad für Drehachsen.

```

```

```

2B02 Nicht numerisch gesteuerte

Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

optisch hochwertiger

Oberflächen:

```

a)

Drehmaschinen mit einem

```

einschneidigen Werkzeug und mit

allen nachstehenden Merkmalen:

```

1.

Positioniergenauigkeit des

```

Schlittens weniger (besser)

als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

```

2.

Schlittenpositionier-

```

Wiederholgenauigkeit in beiden

Richtungen weniger (besser)

als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

```

3.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

4.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag über

vollen Weg; und

```

5.

vertikale Geradlinigkeit

```

weniger (besser) als 0,001 mm

je 300 mm Weg;

```

```

ANMERKUNG:

Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in

Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

```

```

```

b)

Schlagfräsmaschinen mit beiden

```

folgenden Merkmalen:

```

1.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag, und

```

2.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03 Numerisch gesteuerte oder

manuell zu bedienende

Werkzeugmaschinen, speziell

konstruiert zum Fräsen,

Endbearbeiten, Schleifen oder

Honen der folgenden Klassen von

gehärteten (Rc = 40 oder mehr)

Kegelrad- oder

Parallelachsengetrieben, sowie

speziell hierfür konstruierte

Bauteile, Steuerungen und

Zubehöre:

```

a)

gehärtete Kegelradgetriebe mit

```

einer Güte besser als

AGMA 13 (entsprechend ISO 1328

Klasse 4); oder

```

b)

gehärtete Stirnrad-,

```

Schraubenrad- und

Doppelschraubenradgetriebe mit

einem Rollkreisdurchmesser von

mehr als 1250 mm und einer

Spurkranzbreite von 15% des

Rollkreisdurchmessers oder

größer mit einer Güte

entsprechend AGMA 14 oder besser

(entsprechend ISO 1328

Klasse 3);

2B04 Isostatische Warmpressen wie

folgt, sowie speziell hierfür

konstruierte Prägestempel,

Modelle, Bauteile, Zubehör und

Steuerungen:

2R01 „Isostatische Pressen'' für

einen maximalen Arbeitsdruck

von 69 MPa oder mehr und mit

einer Kammer mit einem

Innendurchmesser von mehr als

152 mm und speziell

konstruierte Formen und

Stempel, Steuerungen und

speziell entwickelte Software

hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine

Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist

die kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je

nachdem welche der beiden Kammern

sich in der anderen befindet.

```

```

```

a)

mit einer Temperaturregelung

```

innerhalb der Druckkammer und

mit einem Innendurchmesser von

406 mm oder mehr, und

```

b)

mit:

```

```

1.

einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01

```

von mehr als 207 MPa;

```

2.

einer geregelten

```

Arbeitstemperatur von mehr

als 1 773 K (1 500 Grad C);

oder

```

3.

einer Vorrichtung zur

```

Kohlenwasserstoff-

Imprägnierung und zum

Entfernen gasförmiger

Restrückstände.

2R02 Öfen zur chemischen

Abscheidung, die für die

Verdichtung von Kohlenstoff-

Kohlenstoff-Verbundstoffen

konstruiert oder modifiziert

wurden.

2N05 Drück- und

Fließdrückmaschinen, die:

```

a)

gemäß den technischen

```

Spezifikationen des

Herstellers mit

„numerischen Steuerungen''

oder einer Computersteuerung

ausrüstbar sind, und

```

b)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können,

und Präzisionsdorne zur

Rotorformung, konstruiert zum

Formen zylindrischer Rotoren mit

einem Innendurchmesser zwischen 75

mm und 400 mm sowie speziell

entwickelte Software hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Position erfaßt nur solche

Drückmaschinen, die durch

(mittels) Drücken und Fließdrücken

formen.

```

```

2N06 Vakuum- oder

„Schutzgas''-Induktionsöfen für

Betriebstemperaturen über 850 Grad

C und mit Induktionsspulen mit

einem Durchmesser kleiner oder

gleich 600 mm und

Stromversorgungseinheiten mit

einer Leistung von größer oder

gleich 5 kW, speziell konstruiert

für Induktionsöfen.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,

konstruiert zur Bearbeitung von

Halbleiter-Wafern.

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

```

```

2B05 Ausrüstungen, speziell

konstruiert zum Auftragen,

Bearbeiten und zur

Bearbeitungssteuerung von

anorganischen Belägen,

Beschichtungen und

Oberflächenveränderungen wie

folgt, für nichtelektronische

Substrate, sowie speziell

hierfür konstruierte Bauteile

zur maschinellen Beförderung,

Positionierung, Bedienung und

Steuerung:

```

a)

Speicherprogrammierbare (SPC)

```

Ausrüstung für die chemische

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) mit beiden folgenden

Merkmalen:

```

1.

Verfahren abgeändert für:

```

```

a)

pulsierendes CVD;

```

```

b)

thermische Zersetzung

```

mittels Keimbildung (CNTD);

oder

```

c)

plasmaverstärktes oder

```

plasmagestütztes

CVD-Verfahren; und

```

2.

a) mit eingebauten

```

Hochvakuum-(gleich oder

weniger als 0,01 Pa)

Rotationsdichtungen; oder

```

b)

mit im Gerät integrierter

```

In-situ-

Schichtdickenkontrolle;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ionenimplantations-Anlagen mit

Strahlströmen von 5 mA oder

mehr;

```

c)

Speicherprogrammierbare

```

EB-PVD-(Electron Beam Physical

Vapor Deposition)-Anlagen mit

folgenden Einbauten:

```

1.

Stromversorgungen ausgelegt

```

für über 80 kW;

```

2.

mit einem eingebauten

```

Laser-Regelsystem für den

Stand des Flüssigkeitsbads,

das die

Vorschubgeschwindigkeit des

Rohblocks genau regelt, und

```

3.

computergesteuerte

```

Kontrollvorrichtung, die nach

dem Prinzip der

Photolumineszenz der im

Verdampfungsstrom ionisierten

Atome arbeitet, zur Steuerung

der Sedimentationsrate einer

Beschichtung, die zwei oder

mehr Elemente enthält;

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

Plasmaspritz-

Fertigungsausrüstung mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

betrieben in geregelter

```

Niederdruckumgebung (gleich

oder weniger als 10 kPa,

gemessen über und innerhalb

300 mm des

Spritzpistolenausgangs) in

einer Vakuumkammer, die bis zu

0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

evakuiert werden kann; oder

```

2.

mit im Gerät integrierter In-

```

situ-Schichtdickenregelung;

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Sputtern, ausgelegt für

Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder

höher bei einer

Sedimentationsrate von

15 mym/Stunde oder mehr;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zur

Lichtbogensedimentation mit

eingebautem Gitter aus

Elektromagneten zum Steuern des

Brennpunktes auf der Kathode;

```

g)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Ionenbeschichten, die eine

In-situ-Messung folgender

Parameter ermöglichen:

```

1.

Schichtdicke auf dem Substrat

```

und Wachstumsregelung; oder

```

2.

optische Eigenschaften.

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

```

```

2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder

Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

folgt:

```

a)

Computergesteuerte, numerisch

```

gesteuerte oder

speicherprogrammierbare

Koordinaten-Meßmaschinen, die

beide der folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

zwei oder mehr Achsen, und

```

```

2.

eine eindimensionale

```

Längen-Messungenauigkeit

gleich oder weniger (besser)

als (1,25 + L/1 000) mym,

geprüft mit einem Prüfling mit

einer Genauigkeit von weniger

(besser) als 0,2 mym (L ist

die gemessene Länge in mm);

```

b)

Linear- und

```

Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

```

1.

Linearmeßinstrumente mit einer

```

der folgenden Eigenschaften:

```

a)

Berührungslose Meßsysteme

```

mit einer Auflösung gleich

oder weniger (besser) als

0,2 mym innerhalb eines

Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

```

b)

Linear-Spannungs-Differenz-

```

Transformatoren mit beiden

der folgenden Merkmale:

```

1.

Linearität gleich oder

```

kleiner (besser) als 0,1%

innerhalb eines

Meßbereichs bis zu 5 mm,

und

```

2.

Drift gleich oder kleiner

```

(besser) als 0,1%/Tag bei

einer Standard-Prüfraum-

Umgebungstemperatur +-1 K;

oder

```

c)

Meßsysteme mit beiden der

```

folgenden Merkmale:

```

1.

ausgestattet mit einem

```

Laser, und

```

2.

die mindestens 12 Stunden

```

lang über einen

Temperaturbereich von

+-1 K um eine

Standardtemperatur und bei

einem Standarddruck

folgendes beibehalten:

```

a)

eine Auflösung über

```

ihren gesamten Meßbereich

von 0,1 mym oder weniger

(besser), und

```

b)

eine Meßungenauigkeit

```

gleich oder weniger

(besser) als (0,2 +

L/2 000) mym (L ist die

gemessene Länge in mm);

```

2.

Winkelmeßinstrumente mit einer

```

Winkelpositionsabweichung

gleich oder weniger (besser)

als 0,00025 Grad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

```

```

```

c)

Systeme zur simultanen

```

Linear-Winkel-Kontrolle von

Halbschalen, die beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Meßungenauigkeit entlang einer

```

linearen Achse gleich oder

kleiner (besser) als 3,5 mym

je 5 mm; und

```

2.

Winkelpositionsabweichung

```

gleich oder kleiner (besser)

als 0,02 Grad;

```

d)

Ausrüstungen zur Messung von

```

Oberflächenfehlern, die die

optische Streuung als eine

Winkelfunktion mit einer

Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

weniger (besser) messen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Werkzeugmaschinen, die als

```

Meßmaschinen verwendet werden

können, sind dann erfaßt, wenn

sie den für die

Werkzeugmaschinenfunktion oder

die Meßmaschinenfunktion

spezifizierten Kriterien

entsprechen oder diese

überschreiten.

```

2.

Eine in Nummer 2B06 beschriebene

```

Maschine ist dann erfaßt, wenn

die Grenzwerte an irgendeinem

Punkt innerhalb des

Betriebsbereiches überschritten

werden.

```

3.

Der zur Bestimmung der

```

Meßungenauigkeit verwendete

Meßtaster einer

Koordinaten-Meßmaschine ist

definiert in VDI/VDE 2617,

Teile 2, 3 und 4 (teilweise

ÖNORM M 1384).

```

4.

Alle Meßwerte in Nummer 2B06

```

stellen zulässige positive und

negative Abweichungen vom

Sollwert dar, dh. sind nicht das

Gesamtband.

```

```

2B07 Roboter wie folgt und

speziell konstruierte

Steuerungen und Endeffektoren:

```

a)

geeignet, in Echtzeit eine

```

vollständige dreidimensionale

Bildverarbeitung oder

vollständige dreidimensionale

Szenenanalyse durchzuführen, um

damit Programme zu erzeugen oder

abzuändern oder um numerische

Programmdaten zu erzeugen oder

abzuändern;

```

```

ANMERKUNG:

Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

```

```

```

b)

speziell konstruiert gemäß

```

nationaler Sicherheitsnormen,

für explosionsgefährdete

Umgebungen; oder

```

c)

speziell konstruiert oder

```

zugelassen als strahlungsfest

über das Maß hinaus, das zum

Bestand gegen normale

industrielle ionisierende

Strahlung notwendig ist (dh.

nicht für die

Nuklear-Industrie).

2B08 Baugruppen oder Bestandteile,

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen oder für in

Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

Ausrüstungen:

```

a)

Spindelbaugruppen, bestehend aus

```

Spindeln und Lagern als

Mindestbaugruppe, mit

Rundlaufabweichung oder

Planlaufabweichung in einer

Umdrehung der Spindel von

weniger (besser) als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

b)

Linearpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Gesamtgenauigkeit von weniger

(besser) als (800 + (600 x L x

10 hoch -3)) nm aufweisen (L

entspricht der tatsächlichen

Länge in mm);

```

c)

Winkelpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Genauigkeit von weniger (besser)

als 0,00025 Grad aufweisen;

```

d)

Schlittenbaugruppen bestehend

```

aus mindestens Führung, Bett und

Schlitten, die alle der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Scher-, Rollkreis- und

```

Rollwinkel weniger (besser)

als 2 Bogensekunden TIR

(Ablesung über den gesamten

Meßbereich) über vollen Weg

(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

8601);

```

2.

eine horizontale

```

Geradlinigkeit von weniger

(besser) als 2 mym je 300 mm

Länge, und

```

3.

eine vertikale Geradlinigkeit

```

von weniger (besser) als 2 mym

je 300 mm Länge;

```

e)

Einpunkt-

```

Diamantenschneidemaschinen-

Einsätze, die sämtliche folgende

Merkmale aufweisen:

```

1.

makellose und spanfreie

```

Schneideenden, wenn 400fach in

jede beliebige Richtung

vergrößert;

```

2.

Schneideradius von 0,1 bis

```

einschließlich 5 mm; und

```

3.

Schneideradius-

```

Rundlaufabweichung weniger

(besser) als 0,002 mm

Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09 Speziell konstruierte

bestückte Leiterplatten und

Software hierfür oder

Verbund-Drehtische, die gemäß

den Hersteller-Spezifikationen

geeignet sind, numerische

Steuerungen, Werkzeugmaschinen

oder Rückmeldeeinrichtungen auf

oder über die in Nummer 2B01,

2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

2B07 und 2B08 spezifizierten

Werte aufzurüsten.

2R03 Vibrationstestausrüstung mit

Verwendung von digitalen

Steuerungsverfahren und

Rückkopplungs- oder

Closed-Loop-Testausrüstung

hierfür, geeignet für die

Vibrationsbeanspruchung eines

Systems mit 10 g RMS oder mehr

zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und

der Aufbringung von Kräften von

50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

2N07 Rotormontage- und

Rotorrichtausrüstung sowie

Dorne zur Sickenformung und

Matrizen hierfür, wie folgt:

```

a)

Rotormontageausrüstung für

```

den Zusammenbau von

Gaszentrifugenteilrohren,

Scheiben und Enddeckeln.

Diese Ausrüstung schließt

Präzisionsdorne,

Haltevorrichtungen und

Einschrumpfvorrichtungen

ein;

```

b)

Rotorrichtausrüstung zum

```

Richten von

Zentrifugenteilrohren auf

eine gemeinsame Achse;

```

```

ANMERKUNG:

Diese Ausrüstung besteht

üblicherweise aus

Präzisionsmeßsonden, die mit einem

Computer verbunden sind, der die

Funktion, zB der Backen zum

Richten der Rotorteile, steuert.

```

```

```

c)

Dorne zur Sickenformung und

```

Matrizen zur Herstellung von

Einfachsicken (Sicken aus

hochfesten

Aluminiumlegierungen,

martensitaushärtendem Stahl

oder hochfesten

Fadenmaterialien).

Die Sicken haben folgende

Abmessungen:

```

1.

Innendurchmesser

```

zwischen 75 mm und

400 mm,

```

2.

Länge größer/gleich

```

12,7 mm und

```

3.

Sickenhöhe größer als

```

2 mm.

2N08 Rotierende

Mehrebenenauswuchtmaschinen,

horizontal oder vertikal, wie

folgt:

```

a)

konstruiert zum Auswuchten

```

von flexiblen Rotoren mit

einer Länge größer/gleich

600 mm, mit allen folgenden

Merkmalen:

```

1.

Rotor- oder

```

Zapfen-Durchmesser

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg und

```

3.

nutzbare Auswuchtdrehzahl

```

größer als 5 000 U/min;

```

b)

konstruiert zum Auswuchten

```

von hohlzylindrischen

Rotorbauteilen, mit allen

folgenden Merkmalen:

```

1.

Aufnahme-Durchmesser

```

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg,

```

3.

Eignung zum Auswuchten

```

für eine Restunwucht

kleiner(besser)/gleich

0,01 kgmm/kg pro

Auswuchtebene und

```

4.

Riemenantriebsausführung.

```

2N09 Druckmeßgeräte mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

a)

für Drücke bis zu 13 kPa,

```

```

b)

Genauigkeit kleiner (besser)

```

als 1% vom Skalenendwert,

```

c)

mit korrosionsfesten

```

Drucksensoren aus Nickel,

Nickellegierungen,

Phosphorbronze, rostfreiem

Stahl, Aluminium oder

Aluminiumlegierungen.

2N10 Vakuumpumpen mit einem

Ansaugdurchmesser größer/gleich

380 mm mit einer Fördermenge

größer/gleich 15 000 l/s und einem

Endvakuumdruck kleiner (besser)

als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10

hoch -4 mbar).

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Der Endvakuumdruck wird bei

geschlossener Saugseite der Pumpe

bestimmt.

```

```

2N11 Mehrkammer-Leichtgaskanonen

oder andere

Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-

gungssysteme (gewickelt,

elektromagnetisch,

elektrothermisch oder andere

fortgeschrittene Systeme) zur

Beschleunigung von Projektilen auf

Geschwindigkeiten größer/gleich 2

km/s.

2N12 siehe Nummer 2R03.

2N13 Vakuum- und

Schutzgasschmelz- und Gießöfen für

die Metallurgie wie folgt, und

speziell konfigurierte

Computerkontroll- und

Beobachtungssysteme und speziell

entwickelte Software hierfür:

```

a)

Lichtbogenumschmelz- und

```

Gießereiöfen mit

Elektrodenkapazitäten

zwischen 1 000 cm3 und

20 000 cm3 und für

Schmelztemperaturen über

1 700 Grad C;

```

b)

Elektronenstrahlschmelz- und

```

Plasmaatomisier- und

Schmelzöfen mit einer

Leistung von 50 kW und mehr

und für einen Betrieb bei

Schmelztemperaturen von mehr

als 1 200 Grad C.

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

a)

Software zur adaptiven Steuerung

1.

für flexible

2.

geeignet, in Echtzeit

a)

automatische Bilderfassung

b)

Infrarotabbildung;

c)

Schallabbildung (hörbarer Bereich);

d)

Tastmessung;

e)

Trägheitspositionierung;

f)

Kraftmessung;

g)

Drehmomentmessung;


ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme

verwendet.


b)

Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie:

a)

Technologie:

1.

Zur Entwicklung von

2.

Zur Entwicklung von

3.

Zur Entwicklung von

b)

Technologie für

1.

Technologie zur Konstruktion

a)

Superplastische Verformung;

b)

Diffusions-Schweißen;

c)

Direktes hydraulisches

2.

Technische Daten, bestehend

a)

Superplastische Verformung

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Umformungsgeschwindigkeit;

3.

Temperatur;

4.

Druck;

b)

Diffusions-Schweißen von

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Temperatur;

3.

Druck;

c)

direktwirkendes

1.

Druck;

2.

Zyklusdauer;

d)

heißisostatische Verdichtung

1.

Temperatur;

2.

Druck;

3.

Zyklusdauer;

c)

Technologie zur Entwicklung oder


ANMERKUNGEN:

1.

Der Ausdruck

2.

Der Ausdruck „legierte

3.

Der Ausdruck

4.

Mischungen bestehen aus

5.

MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei

a)

CoCrAlY-Beschichtungen, die

b)

CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

c)

NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

6.

Der Ausdruck

7.

Der Ausdruck „korrosionfester

8.

Hochschmelzende Metalle bestehen

9.

Sensorfenstermaterialien wie

10.

Technologie zur Einschritt-Packungszementierung

11.

Polymere wie folgt: Polyimide,

12.

Modifizierte Zirkonerde bezieht

13.

Titanlegierungen bezieht sich

14.

Niedrigexpansionsgläser bezieht

15.

Dielektrische Schichten sind

16.

Zementiertes Wolframcarbid

a)

CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren

1.

CVD beinhaltet folgende

2.

Pack (Packung) bezeichnet ein in

3.

Die Herstellung der gasförmigen

b)

TE-PVD-Verfahren (Thermal

1.

Elektronenstrahl-PVD verwendet

2.

Resistive Erhitzungs-PVD setzt

3.

Laser-Verdampfung verwendet

4.

Kathodenbogen-Sedimentation

c)

Ionplating ist eine spezielle

d)

Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes

1.

den metallischen Pulvern, die

2.

einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und

3.

einem inerten Pulver, meist

e)

Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Niederdruck bedeutet einen Druck

2.

Hochgeschwindigkeit bezieht sich

f)

Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes

g)

Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Die Tabelle bezieht sich nur auf

2.

Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation

h)

Ionenimplantation ist ein

Sputtersedimentation erfolgt.


3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------

BAUELEMENTE ANMERKUNG:

Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt sind

für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer 9R01.

```

```

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus der in 3A

```

beschriebenen Geräte, Baugruppen

und Bauelemente - außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

speziell entwickelt sind als

bzw. die gleichen funktionellen

Eigenschaften haben wie andere

Einrichtungen, richtet sich nach

dem Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

```

2.

Der Erfassungsstatus von

```

integrierten Schaltungen (ICs),

beschrieben in Nummer 3A01.a.3

bis 9, die unabänderbar für eine

spezifische Funktion

programmiert oder entwickelt

sind, richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

```

```

3A01 Elektronische Einheiten und

Bauelemente:

```

a)

Integrierte Schaltungen für

```

Universalanwendungen, wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus von

```

Halbleiterscheiben (fertig oder

unfertig), bei denen die

Funktion bereits festgelegt ist,

ist nach den Parametern der

Nummer 3A01.a zu bewerten.

```

2.

Integrierte Schaltungen

```

beinhalten die folgenden Typen:

monolithisch integrierte

Schaltungen;

integrierte Hybridschaltungen;

integrierte

Multichip-Schaltungen;

integrierte Schichtschaltungen,

einschließlich integrierte

Silicium-Saphir-Schaltungen;

integrierte optische

Schaltungen.

```

```

```

1.

integrierte Schaltungen,

```

strahlungsfest konstruiert

oder entwickelt, um eine

Gesamtdosis von 5 x 10 hoch

5 rad (Si) oder höher

auszuhalten;

```

2.

integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und

```

beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert

bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den

Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über

Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.

219 K (-54 Grad C) oder über

398 K (+125 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

```

```

```

3.

Mikroprozessor-

```

Mikroschaltungen,

Mikrocomputer-Mikroschaltungen

und Mikrokontroller-

Mikroschaltungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNGEN:

Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder

Mikrokontroller-Mikroschaltungen,

die eine

Operanden-(Daten)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind.

```

```

```

a)

einer externen

```

Datenbusbreite von mehr als

32 Bit oder eine Arithmetik-

Logik-Einheit (ALU) mit

einer Zugriffsbreite von

mehr als 32 Bit;

```

b)

einer Taktfrequenz von mehr

```

als 40 MHz;

```

c)

einer externen

```

Datenbusbreite von 32 Bit

oder mehr und fähig,

12,5 Millionen

Befehle/Sekunde (MIPS) oder

mehr auszuführen; oder

```

```

ANMERKUNG:

Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

```

```

```

d)

mit mehr als einem Daten-

```

oder Befehlsbus oder

seriellem Kommunikationsport

für eine externe Verknüpfung

mit einem Parallelprozessor

mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 2,4 Mbytes/s;

```

4.

integrierte

```

Speicherschaltungen wie folgt:

```

a)

elektronische löschbare

```

PROMs (EEPROMs) mit einer

Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 80 ns;

```

b)

statische RAMs (SRAMs) mit

```

einer Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 25 ns;

```

c)

integrierte

```

Speicherschaltungen, die aus

einem Verbindungshalbleiter

gefertigt sind;

```

5.

integrierte

```

Wandler-Schaltungen wie folgt:

```

a)

Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,

```

einem der folgenden verwendbar in Systemen laut

Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der

nachfolgenden Charakteristiken:

```

1.

einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf

```

oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer

als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für

Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder

bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert

von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und

von einem der nachstehenden

```

2.

einer Auflösung von 12 Bit Typen:

```

bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 200 ns; oder

```

3.

einer Auflösung von mehr

```

als 12 Bit bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 2 mys;

```

b)

Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler

```

einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die

oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind

Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden

als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

hermetisch abgedichtet;

```

```

2.

Elektrischer Eingang vom Typ

```

Analog-Digital-Wandler,

gedruckte Schaltkreise oder

Module, mit allen

nachstehend genannten

Charakteristiken:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

ausgestattet mit den unter

```

```

1.

genannten

```

„Mikroschaltkreisen''.

```

6.

Elektro-optische oder optische

```

integrierte Schaltungen für

Signaldatenverarbeitung mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

einer oder mehreren internen

```

Laserdioden;

```

b)

einem oder mehreren internen

```

Lichterkennungselementen;

und

```

c)

Hohlleitern;

```

```

7.

Programmierbare Gate-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

30 000 (zwei

Eingangsgatter); oder

```

b)

einer typischen Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns;

```

8.

Programmierbare Logic-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

5 000 (zwei Eingangsgatter);

oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 100 MHz;

```

9.

integrierte Schaltungen für

```

Neurale Netze;

```

10.

Kundenspezifische integrierte

```

Schaltungen, bei denen

entweder die Funktion oder der

Erfassungsstatus der

Endausrüstung dem Hersteller

nicht bekannt sind, einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 144 Anschlüsse;

```

```

b)

eine typische Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns haben; oder

```

c)

eine Betriebsfrequenz von

```

mehr als 3 GHz;

```

11.

digitale integrierte

```

Schaltungen, außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

der Basis eines

Verbindungshalbleiters und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als 300

(2 Eingangsgatter); oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 1,2 GHz;

```

b)

Mikrowellen- oder

```

Millimeterwellen-Bauelemente:

```

1.

Vakuum-Elektro-Röhren und

```

Kathoden wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

```

```

```

a)

Wanderfeldröhren wie folgt:

```

```

1.

mit einer Betriebsfrequenz

```

höher als 31 GHz;

```

2.

mit einem

```

Kathodenheizelement mit

einer Einschaltzeit auf

RF-Nennleistung von

weniger als 3 Sekunden;

```

3.

Gekoppelte Hohlraumröhren

```

oder Abwandlungen hiervon;

```

4.

Helix-Röhren oder

```

Abwandlungen hiervon mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von einer halben Oktave oder

mehr, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,2;

```

b)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von weniger als einer halben

Oktave; und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,4; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

b)

Cross-Field-Verstärkerröhren

```

mit einer Verstärkung von

mehr als 17 dB;

```

c)

Imprägnierte Kathoden für

```

Elektro-Röhren mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

Einschaltzeit auf

```

Nennemission von weniger

als 3 Sekunden; oder

```

2.

die eine kontinuierliche

```

Emissionsstromdichte bei

Nennbetriebsbedingungen

von mehr als 5 A/cm2

erzeugen;

```

2.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen oder

Mikrowellenmodule mit

integrierten monolithischen

Schaltungen mit

Betriebsfrequenzen von mehr

als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

```

```

```

3.

Mikrowellentransistoren,

```

ausgelegt für einen Betrieb

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

4.

Mikrowellen-Verstärker auf

```

Halbleiterbasis:

```

a)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 10,5 GHz und

mit einer Momentanbandbreite

von mehr als einer halben

Oktave; oder

```

b)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine

folgenden Verstärker:

```

1.

speziell konstruiert für

```

medizinische Anwendungen;

```

2.

speziell konstruiert zur

```

Verwendung in einfachen

Lehrbehelfen; oder

```

3.

mit einer Ausgangsleistung von

```

nicht mehr als 10 W und speziell

konstruiert für:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungs-,

Erkennungs- und Alarmsysteme;

```

b)

Bewegungsablaufsteuerungs- und

```

Zählsysteme in Verkehr und

Industrie; oder

```

c)

Systeme zur Erkennung von

```

Luft- oder

Wasserverschmutzung.

```

```

```

5.

Elektronisch oder magnetisch

```

abstimmbare Bandpässe oder

Sperrfilter mit mehr als

5 abstimmbaren Resonatoren,

zur Abstimmung in einem 1,5:1

Frequenzband (f(max)/f(min))

in weniger als 10 mys, mit:

```

a)

einer Bandpaß-Bandbreite von

```

mehr als 0,5% der

Mittenfrequenz; oder

```

b)

einer Sperrfilter-Bandbreite

```

von weniger als 0,5% der

Mittenfreqeunz;

```

6.

Mikrowellen-Baugruppen, mit

```

einer Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

7.

Flexible Hohlleiter,

```

konstruiert für einen Einsatz

bei Frequenzen von über

40 GHz;

```

c)

Akustische Einrichtungen wie

```

folgt und speziell konstruierte

Bauelemente hierfür:

```

1.

Vorrichtungen mit akustischen

```

Oberflächenwellen und mit

akustischen oberflächennahen

Volumenwellen mit:

```

a)

einer Trägerfrequenz von

```

mehr als 1 GHz; oder

```

b)

einer Trägerfrequenz von

```

1 GHz oder weniger und:

```

1.

eine Nebenkeulendämpfung

```

von mehr als 55 dB;

```

2.

einem Produkt aus

```

Höchstverzögerungszeit und

Bandbreite (Zeit in mys

und Bandbreite in MHz

ausgedrückt) von mehr als

100; oder

```

3.

einer dispergierenden

```

Verzögerung von mehr als

10 mys;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

```

```

```

2.

Einrichtungen mit akustischen

```

Volumenwellen, die eine

direkte Verarbeitung von

Signalen bei Frequenzen von

mehr als 1 GHz erlauben;

```

3.

akustisch-optische

```

Signalaufbereitungseinrich-

tungen, die die Wechselwirkung

zwischen akustischen Wellen

und Lichtwellen ausnutzen und

die eine unmittelbare

Aufbereitung von Signalen oder

Bildern ermöglichen,

einschließlich Spektroanalyse,

Korrelation und Konvolution;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.

```

```

```

d)

Elektronische Einrichtungen oder

```

Schaltungen mit Bauelementen,

gefertigt aus supraleitfähigen

Materialien, speziell

konstruiert für einen Betrieb

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem der

supraleitfähigen Bestandteile,

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

elektromagnetische

```

Verstärkung:

```

a)

bei Frequenzen gleich oder

```

kleiner als 31 GHz mit einem

Rauschwert von weniger als

0,5 dB; oder

```

b)

bei Frequenzen von mehr als

```

31 GHz;

```

2.

Stromschaltung für digitale

```

Schaltungen, die supraleitende

Gatter mit einem Produkt aus

Verzögerungszeit/Gatter (in

Sekunden) und der

Verlustleistung/Gatter (in

Watt) von weniger als 10 hoch

-14 J verwenden; oder

```

3.

Frequenzwahl bei allen

```

Frequenzen mit Schwingkreisen

mit Q-Werten von mehr als

10 000;

```

e)

hochenergetische Bausteine wie

```

folgt:

```

1.

Batterien wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

```

```

```

a)

Primärzellen und Batterien

```

mit einer Energiedichte von

mehr als 350 Wh/kg und

ausgelegt für einen Betrieb

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 243 K (-30 Grad C) bis

über 343 K (+70 Grad C);

```

b)

Wiederaufladbare Zellen und

```

Batterien mit einer

Energiedichte von mehr als

150 Wh/kg nach

75 Lade-/Entladezyklen bei

einem Entladungsstrom gleich

C/5 Stunden (wobei C die

Nennkapazität in Ampere-

Stunden ist), wenn sie

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 253 K (-20 Grad C) bis

über 333 K (+60 Grad C)

arbeiten;

```

```

ANMERKUNG:

Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

```

```

```

c)

raumfahrtqualifizierte und

```

strahlungsfeste

Solargeneratoren mit einer

spezifischen Leistung von

mehr als 160 W/m2 bei einer

Betriebstemperatur von 301 K

(+28 Grad C) unter einer

Wolframbeleuchtung von 1

kW/m2 bei 2 800 K (2 527

Grad C);

```

2.

Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie

```

Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:

```

a)

Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:

```

Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer

von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte

(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,

einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als

```

1.

einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und

```

größer als 5 kV; Reiheninduktivität

```

2.

einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,

```

größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität

```

größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und

```

b)

Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität

```

Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;

von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende

rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit

folgenden Merkmale: allen folgenden

```

1.

einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:

```

größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau

```

2.

einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder

```

größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),

```

größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer

```

4.

einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis

```

gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen

```

3.

Supraleitende Elektromagnete auf den inneren

```

oder Solenoide, speziell Durchmesser),

konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer

oder Entladung in weniger als als 300 mm,

einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des

folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich

der innenliegenden 50%

des inneren Volumens

besser als 1%;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N01.b erfaßt nicht

Magnete, besonders konstruiert für

medizinische NMR-Bildsysteme

(nuclear magnetic resonance

imaging systems).

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

```

```

```

a)

die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder

```

Entladung gelieferte Energie gepulste

dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit

Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung

500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie

```

b)

einem Innendurchmesser der folgt:

```

stromführenden Windungen von ---------------------------------

mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:

```

c)

ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt

```

Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile

oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die

der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der

300 A/mm2; Elektronen- oder

```

4.

Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB

```

elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für

Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt

Elementen, gefertigt aus wurden.

supraleitenden Materialien, ---------------------------------

speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des

Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich

der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als

mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K

supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,

allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des

```

a)

Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25

```

mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer

```

b)

einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =

```

Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in

mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in

```

c)

einer Entladezeit von weniger Ampere).

```

als 1 ms;

```

5.

Röntgensysteme des ---------------------------------

```

Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:

Röhren, mit allen folgenden

Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

```

a)

einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:

```

als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch

```

b)

einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,

```

als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie

```

c)

einer Impulsbreite von weniger in MeV,

```

als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte

```

f)

Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei

```

drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des

der folgenden Merkmale: Strahlpulses

```

1.

einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist

```

1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung

(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des

Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere

```

2.

einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).

```

+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

bei Beschleunigern, die auf

Hohlraumstrukturen basieren

(microwave accelerating

cavities),

```

a)

die Dauer des Strahlpulses

```

der kleinere Wert von 1 mys

oder der Dauer des

Strahlbündels, das durch

einen Modulatorimpuls

erzeugt wird,

```

b)

der Spitzenstrahlstrom der

```

Durchschnittsstrom während

der Dauer eines

Strahlbündels.

```

```

3A02 Universal-Elektronikgeräte:

```

a)

Aufnahmegeräte wie folgt und

```

speziell hierfür konstruierte

Test(Prüf)-Bänder:

```

1.

analoge Meß-Magnetband-Geräte

```

einschließlich solcher, die

die Aufnahme von digitalen

Signalen erlauben (zB mit

Verwendung eines HDDR-Moduls

(High-Density-Digitalaufnahme-

Modul), mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Bandbreite von mehr

```

als 4 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur;

```

b)

einer Bandbreite von mehr

```

als 2 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur und mit mehr

als 42 Spuren; oder

```

c)

einem Zeitfehler gegenüber

```

der Zeitbasis gemäß IRIG

oder EIA-Normen von weniger

als +-0,1 mys;

```

2.

digitale Videomagnetband-

```

Geräte mit einer maximalen

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 180 Mbit/s,

ausgenommen solchen, speziell

konstruiert für

Fernsehaufzeichungen gemäß

CCIR- oder IEC-Normen und

Empfehlungen für zivile

Fernsehanwendungen;

```

3.

digitale Meß-Magnetband-

```

Datenaufzeichnungsgeräte mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s und

mit Schrägschrifttechnik;

```

b)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 120 Mbit/s und

mit Festkopftechnik; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

```

```

```

4.

Geräte mit einer maximalen

```

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s, so

konstruiert, daß damit

digitale

Videomagnetband-Geräte für

eine Verwendung als digitale

Meßaufzeichnungsgeräte

abgeändert werden können;

```

b)

Frequenz-Synthesizer sowie

```

Baugruppen mit einer

Frequenzumschaltzeit von einer

gewählten Frequenz auf eine

andere von weniger als 1 ms;

```

c)

Signalanalysatoren wie folgt:

```

```

1.

zur Analyse von Frequenzen

```

über 31 GHz;

```

2.

dynamische Signalanalysatoren

```

mit einer Echtzeit-Bandbreite

von mehr als 25,6 kHz,

ausgenommen solche, die nur

Relativfilter (auch bekannt

als Oktav- oder

Teiloktavfilter) verwenden;

```

d)

Signalgeneratoren mit

```

Frequenzsynthese, die

Ausgangsfrequenzen erzeugen,

deren Genauigkeit und Kurz- und

Langzeit-Stabilität geregelt

sind, von der internen

geräteeigenen Normalfrequenz

abstammen oder von dieser

kontrolliert werden, und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

einer maximalen

```

synthetisierten Frequenz von

mehr als 31 GHz;

```

2.

einer Frequenzumschaltzeit von

```

einer gewählten Frequenz auf

eine andere von weniger als

1 ms; oder

```

3.

einem Phasenrauschpegel im

```

Einseitenband besser als

(126 + 20 logF - 20logf) in

dBc/Hz, wobei F die Abweichung

von der Betriebsfrequenz in Hz

und f die Betriebsfrequenz in

MHz ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

```

```

```

e)

Netzwerkanalysatoren mit einer

```

maximalen Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

```

```

```

f)

Mikrowellenprüfempfänger mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

1.

einer maximalen

```

Betriebsfrequenz von mehr als

31 GHz; und

```

2.

Amplitude und Phase ist

```

gleichzeitig meßbar;

```

g)

Atomfrequenznominale mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

1.

Langzeitstabilität (Altern)

```

weniger (besser) als 1 x 10

hoch -11/Monat; oder

```

2.

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

```

```

h. Emulatoren für Mikroschaltungen,

die von Nummer 3A01.a.3 oder

3A01.a.9 erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

```

```

3N02 Oszilloskope und

Transientenrekorder wie folgt

sowie besonders konstruierte

Bestandteile hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N02 erfaßt nur folgende

besonders konstruierte

Bestandteile:

```

1.

Einschubmodule,

```

```

2.

externe Verstärker,

```

```

3.

Vorverstärker,

```

```

4.

Sampling-Zusätze,

```

```

5.

Kathodenstrahlröhren für

```

analoge Oszilloskope.

```

```

```

a)

nichtmodulare analoge

```

Oszilloskope mit einer

Bandbreite größer/gleich

1 GHz;

```

b)

modulare analoge

```

Oszilloskopsysteme mit einer

der folgenden Eigenschaften:

```

1.

Grundgerät (mainframe) mit

```

einer Bandbreite

größer/gleich 4 GHz oder

```

2.

Einschubmodule mit einer

```

Einzelbandbreite

größer/gleich 4 GHz;

```

c)

analoge

```

Sampling-Oszilloskope für

die Analyse von periodischen

Ereignissen mit einer

effektiven Bandbreite größer

als 4 GHz;

```

d)

digitale Oszilloskope und

```

Transientenrekorder mit A/D-

Wandler-Verfahren, die

geeignet sind zur

Speicherung transienter

Vorgänge durch sequentielle

Abtastung einmaliger

Eingangssignale in

aufeinanderfolgenden

Intervallen von weniger als

1 ns (mehr als 10 hoch 9

Abtastwerte (samples) pro

Sekunde), mit einer

digitalen Auflösung von

8 bit oder mehr und einer

Speichermöglichkeit von 256

oder mehr Abtastwerten.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Bandbreite im Sinne von

Nummer 3N02 ist der

Frequenzbereich, in dem die

Auslenkung in der

Kathodenstrahlröhre bei konstanter

Eingangsspannung nicht unter 70,7%

des Wertes abfällt, der bei

maximaler Auslenkung gemessen

wird.

```

```

3N03 Frequenzumwandler (Konverter

oder Inverter) oder Generatoren

mit allen folgenden Merkmalen:

```

a)

Mehrphasenausgang mit einer

```

Leistung größer/gleich 40 W,

```

b)

Frequenzbereich von 600 Hz

```

bis 2 000 Hz,

```

c)

Klirrfaktor kleiner als 10%

```

und

```

d)

Frequenzstabilisierung

```

besser als 0,1%.

3N04 Hochenergie-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 100 V oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 500 A

und einer Strom- oder

Spannungsregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N05 Hochspannungs-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 20 kV oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 1 A

und mit einer Strom- oder

Spannungregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N06 Schaltelemente wie folgt:

```

a)

Kaltkathodenröhren mit oder

```

ohne Gasfüllung

(einschließlich gasgefüllter

Krytrons und Vakuum-

Sprytrons), die wie

Schaltfunkenstrecken

funktionieren, mit drei oder

mehr Elektroden und allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer/gleich 2,5 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 100 A,

```

3.

Zündverzögerungszeit

```

kleiner/gleich 10 mys;

```

b)

getriggerte

```

Schaltfunkenstrecken mit

einer Zündverzögerungszeit

kleiner/gleich 15 mys und

spezifiziert für

Spitzenströme größer/gleich

500 A;

```

c)

Module oder Baugruppen zum

```

schnellen Schalten mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer als 2 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 500 A,

```

3.

Einschaltzeit

```

kleiner/gleich 1 mys.

3N07 Vorrichtungen für gesteuerte

Detonatoren wie folgt:

```

a)

Zündvorrichtungen für

```

Explosivstoffdetonatoren,

entwickelt zur

gleichzeitigen Zündung

mehrerer Detonatoren gemäß

Nummer 3N10;

```

b)

modulare elektrische

```

Impulsgeneratoren

(einschließlich

Xenon-Blitzlampentreibern),

konstruiert für beweglichen

oder besonders robusten

(ruggedised) Einsatz, mit

allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

Energieabgabe in weniger

```

als 15 mys,

```

2.

Ausgangsstrom größer als

```

100 A,

```

3.

Anstiegszeit kleiner als

```

10 mys bei Lasten

kleiner als 40 Ohm,

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die Anstiegszeit ist definiert

als das Zeitintervall von 10% bis

90% der Stromaplitude beim Treiben

einer ohmschen Last.

```

```

```

4.

staubdichte Ausführung,

```

```

5.

keine Abmessung größer

```

als 25,4 cm,

```

6.

Gewicht kleiner als

```

25 kg,

```

7.

spezifiziert für einen

```

Temperaturbereich

zwischen -50 Grad C und

100 Grad C oder

luftfahrttauglich.

3N08 Hochgeschwindigkeits-

Impulsgeneratoren mit einer

Ausgangsspannung größer als 6 V an

einer ohmschen Last kleiner als 55

Ohm und mit einer

Impulsanstiegszeit kleiner als 500

ps.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Impulsanstiegszeit im Sinne von

Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,

in dem die Spannungsamplitude

zwischen 10% und 90% des

Maximalwertes beträgt.

```

```

3N09 Neutronengeneratorsysteme

einschließlich

Neutronengeneratorröhren,

konstruiert für den Betrieb ohne

äußeres Vakuumsystem und unter

Verwendung elektrostatischer

Beschleunigung zur Auslösung einer

Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

3N10 Detonatoren und

Mehrfachzündersysteme wie folgt,

ausgenommen nur auf primären

Explosivstoffen basierende, zB

Bleiazid:

```

a)

elektrisch betriebene

```

Detonatoren wie folgt:

```

1.

Brückenzünder (EB),

```

```

2.

Brückenzünderdraht

```

(EBW),

```

3.

Slapperzünder,

```

```

4.

Folienzünder (EFI);

```

```

b)

Vorrichtungen mit einzelnen

```

oder mehreren Detonatoren

zum annähernd gleichzeitigen

Zünden großer explosiver

Oberflächen (größer als

5 000 mm2) mit nur einem

Zündsignal (maximale

zeitliche Abweichung vom

ursprünglichen Zündsignal

über der gesamten zu

zündenden Oberfläche kleiner

als 2,5 mys.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die von Nummer 3N07 oder 3N10

erfaßten Detonatoren basieren auf

einem elektrischen Leiter (Brücke,

Drahtbrücke, Folien), der

explosionsartig verdampft, wenn

ein schneller Hochstromimpuls

angelegt wird. Außer bei den

Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht die chemische

Detonation in Gang gesetzt. Bei

den Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht ein

Zündhammer getrieben, der bei

Aufschlag auf eine Zündmasse die

chemische Detonation startet. Bei

einigen Ausführungen wird der

Zündhammer magnetisch angetrieben.

Der Begriff Folienzünder kann sich

sowohl auf Brückenzünder als auch

auf Slapperzünder beziehen. Der

Begriff Detonator wird auch

anstelle von Zünder verwendet.

```

```

3N11 Massenspektrometer für die

Messung von Ionen einer Masse

größer/gleich 230 (amu) mit einer

Auflösung besser als 2/230 und

Ionenquellen hierfür wie folgt:

```

a)

induktiv gekoppelte

```

Plasma-Massenspektrometer

(ICP/MS);

```

b)

Glühentladungs-

```

Massenspektrometer (GDMS);

```

c)

Thermoionisations-

```

Massenspektrometer (TIMS);

```

d)

Elektronenstoß-

```

Massenspektrometer mit einer

Quellenkammer, hergestellt

aus UF tief 6-resistenten

Materialien, damit

ausgekleidet oder plattiert;

```

e)

Molekularstrahl-

```

Massenspektrometer wie

folgt:

```

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