Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und
Flammenwerfer sowie für Granatgewehre
- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und
ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;
Patronen und andere Munition und Geschosse sowie
deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-
pfropfen:
(20) - Schrotpatronen und Teile davon;
Geschosse für Luftdruckwaffen:
21 - - Patronen
29 - - andere
30 - andere Patronen und Teile davon:
ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für halbautomatische
Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und
Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,
Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und
Maschinengewehre
- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Munition, insbesondere Granatpatronen,
Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),
Geschosse und Zünder für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen
und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und
Nebelwerfer
- Zünder für die Munition für Granat-,
Minen- und Nebelwerfer
- Handgranaten
- Minen, Bomben und Torpedos
- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für
Minen, Bomben und Torpedos
- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,
Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,
Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre
und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich
für den Kampfeinsatz bestimmt sind
- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere
Flugkörper mit Waffenwirkung
- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe
und Zünder für Raketen und andere Flugkörper
mit Waffenwirkung
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche
Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese
Waren
Anlage
```
```
AUSFUHRLISTE
```
```
```
ABSCHNITT I
```
* Vormaterialien für Chemiewaffen:
(auch unter anderen Handelsnamen)
* Vormaterialien für biologische Waffen:
```
```
CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen
C.A.S.-Nr. Bezeichnung:
111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol
10025-87-3 Phosphoroxychlorid
756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester
676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid
676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid
868-85-9 Dimethylphosphit
7719-12-2 Phosphortrichlorid
121-45-9 Trimethylphosphit
7719-09-7 Thionylchlorid
96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan
5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol
7789-23-3 Kaliumfluorid
107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin
124-40-3 Dimethylamin
506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid
57856-11-8 Methylphosphonigsäure-
0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester
3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin
1619-34-7 3-Chinuclidinol
78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester
2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat
762-04-9 Diethylphosphit
1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid
1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid
753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid
7664-39-3 Fluorwasserstoff
76-89-1 Methylbenzilat
676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid
96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol
464-07-3 Pinakolylalkohol,
tert. Butylmethylcarbinol
122-52-1 Triethylphosphit
7784-34-1 Arsentrichlorid
76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure
15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester
6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester
430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid
753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid
3731-38-2 3-Chinuclidon
10026-13-8 Phosphorpentachlorid
75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon
151-50-8 Kaliumcyanid
7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid
1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid
7681-49-4 Natriumfluorid
1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid
143-33-9 Natriumcyanid
102-71-6 Triethanolamin
1314-80-3 Phosphorpentasulfid
108-18-9 Diisopropylamin
100-37-8 2-Diethylaminoethanol
1313-82-2 Natriumsulfid
10025-67-9 Schwefelmonochlorid
10545-99-0 Schwefeldichlorid
637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid
4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-
Hydrochlorid
BW01 Vormaterialien für biologische Waffen
```
Viren
```
V1 Chikungunya Virus
V2 Kongo-Krimfieber Virus
V3 Denguefieber Virus
V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus
V5 Ebola Virus
V6 Hantaan Virus
V7 Junin Virus
V8 Lassafieber Virus
V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus
V10 Machupo Virus
V11 Marburg Virus
V12 Affenpocken Virus
V13 Rifttalfieber Virus
V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus
V15 Pocken Virus
V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis
Virus
V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus
V18 White Pox Virus
V19 Gelbfieber Virus
V20 Japanisches Enzephalitis Virus
```
Ricketten
```
R1 Coxiella burnetii
R2 Rickettsia quintana
R3 Rickettsia prowasecki
R4 Rickettsia rickettsii
```
Bakterien
```
B1 Bacillus anthracis
B2 Brucella abortus
B3 Brucella melitensis
B4 Brucella suis
B5 Chlamydia psittaci
B6 Clostridium botulinum
B7 Francisella tularensis
B8 Pseudomonas mallei
B9 Pseudomonas pseudomallei
B10 Salmonella typhi
B11 Shigella dysenteriae
B12 Vibrio cholerae
B13 Yersinia pestis
```
ABSCHNITT II
```
WAREN-GRUPPEN
1 MATERIALIEN
2 MATERIALBEARBEITUNG
3 ELEKTRONIK
4 COMPUTER
5 TELEKOMMUNIKATION
6 SENSOREN
7 AVIONIK
8 MARINETECHNOLOGIE
9 VORTRIEBSTECHNIK
0 ANDERE WAREN
```
```
Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung
(ABC-Waffentechnologie)
```
```
A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren
B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren
Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren
C Materialien R Trägertechnologie
D Software
E Technologie
```
```
Allgemeine Hinweise zur
Bewilligungspflicht
Eine Ausfuhrbewilligung ist auch
erforderlich:
```
Wenn eine Ware, die nicht
```
erforderlich/wesentlich ist für
die Funktion des zu
exportierenden Endproduktes, bei
der Ausfuhr technisch durch eine
Position dieses Abschnittes
erfaßt wird (identifizierbar als
Listenware).
```
Wenn die Ware ein
```
„Spezialteil'' einer durch
diesen Abschnitt erfaßten Ware
ist, ohne selbst namentlich
genannt zu sein. (Spezialteile
sind als Bestandteile von Waren
zu verstehen, die für diese
Waren besonders konstruiert und
nur für diese verwendbar sind).
```
Für „Technologie'' - für die
```
Entwicklung, die Erzeugung, den
Betrieb, die Wartung usw. von
Waren, die durch diesen
Abschnitt erfaßt werden, wenn
diese auf Datenträgern jeder Art
ausgeführt wird.
```
„Technologie'' notwendig für
```
die „Entwicklung'',
„Produktion'' oder
„Verwendung'' erfaßter Waren
gilt als „erfaßt'', auch dann,
wenn diese für nichterfaßte
Waren anwendbar ist.
1 - MATERIALIEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
```
```
ANMERKUNG:
Die Nummern 1R01 bis 1R10
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den Gebrauch
in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
1A01 Bauteile aus fluorierten
Verbindungen;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen und Heizbälge,
speziell konstruiert zur
Verwendung in Luft- und
Raumfahrt, die zu mehr als 50 %
aus von den Nummern 1C09.b oder
c erfaßten Materialien gefertigt
sind;
```
Piezoelektrische Polymere und
```
Copolymere aus Vinylidenfluorid,
gefertigt:
```
in Form von Folien oder
```
Filmen; und
```
mit einer Stärke von mehr als
```
200 mym;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen, Bälge oder
Diaphragmen aus
Fluorelastomeren, die mindestens
ein Vinylether-Monomer enthalten
und speziell konstruiert sind
zur Verwendung in der Luft- und
Raumfahrt sowie Raketentechnik.
1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in
oder Laminate: Rohrform mit einem
```
mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm
```
aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den
unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten
e erfaßt sind; oder Materialien.
```
mit einer Matrix aus Metall oder
```
Kohlenstoff und gefertigt aus:
```
Faserigen und fadenförmigen
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m; und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit vom mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m; oder
```
Materialien, die in der Nummer
```
1C10.c erfaßt sind;
1A03 Erzeugnisse aus
nichtfluorierten polymeren
Substanzen, die von der Nummer
1C08.a erfaßt sind, in Form von
Filmen, Folien, Bändern und
Streifen:
```
mit einer Dicke von mehr als
```
0,254 mm; oder
```
beschichtet oder laminiert mit
```
Kohlenstoff, Graphit,
metallischen oder magnetischen
Substanzen.
1N02 Platinierte Katalysatoren,
besonders konstruiert oder
hergerichtet zur Förderung der
Wasserstoffaustauschreaktion
zwischen Wasserstoff und
Wasser, wie folgt:
```
zur Tritiumrückgewinnung aus
```
Schwerem Wasser oder
```
zur Schwerwasserproduktion.
```
1N03 Besonders hergerichtete
Füllstoffe aus
Phosphorbronze-Geflecht oder
Kupfer (chemisch behandelt zur
Verbesserung der
Benetzbarkeit), konstruiert zur
Verwendung in
Vakuum-Destillationskolonnen
zur Trennung von Schwerem
Wasser.
1N04 Strahlenschutzfenster hoher
Dichte (zB Bleiglas) mit einer
Seitenlänge größer als 0,3 m,
einer Dichte größer als 3 g/cm3
und einer Dicke größer/gleich
100 mm sowie besonders
konstruierte Rahmen hierfür.
1R01 Verbundstrukturen, Laminate
und Produkte daraus,
einschließlich
harzimprägnierter
Faser-Prepregs und
metallbeschichteter
Faser-Preforms dafür, speziell
konstruiert für die Verwendung
in den in Nummer 9R01 genannten
Systemen und den in Nummer 9R02
genannten Subsystemen,
hergestellt aus organischer
Matrix oder Metallmatrix unter
Verwendung einer Faser- und
Fadenverstärkung mit einer
spezifischen Zugfestigkeit von
mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m
(3 x 10 hoch 6 Inches) und
einem spezifischen Modul von
mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m
(1,25 x 10 hoch 8 Inches).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
1B01 Ausrüstungen zur Herstellung
durch von den Nummern 1A02 oder
1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,
Vorformen oder
Verbundwerkstoffen, wie folgt,
und speziell hierfür
konstruierte Bauteile und
Zubehör:
1R02
```
Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren
```
Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung
Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in
Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen
koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert
die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung
zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder
Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder
Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,
fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und
Programmiersteuerungen,
```
Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren
```
Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung
deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und
Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen
Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert
in zwei oder mehr Achsen sind und die für die
koordiniert und programmiert ist Herstellung von
und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und
sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus
Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert
Flugkörperstrukturen aus sind,
Verbundwerkstoffen;
```
Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich
```
multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,
oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von
einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung
Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen
Verketten oder Flechten von konstruiert sind;
Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,
Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten
ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht
Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,
obige Zwecke abgeändert sind;
```
Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung
```
konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial
Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert
wie folgt: wurden:
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Polymerfasern (wie zB
Polyacrylnitril, Rayon, Teer-
oder Polycarbosilan) in
Kohlenstoff-Fasern oder
Siliciumkarbidfasern
einschließlich besonderer
Geräte zum Strecken der Faser
unter Hitze;
```
Ausrüstungen zur chemischen
```
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Filamentsubstrate zur
Fertigung von
Siliciumkarbidfasern;
```
Ausrüstungen zum Naßspinnen
```
von hochschmelzender Keramik
(wie zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Aluminium, das
Faservorstufen enthält,
mittels Wärmebehandlung in
Aluminiumoxidfasern;
```
Geräte für die Konvertierung
```
von Polymerfasern (zB
Polyacrylnitril, Rayon oder
Polycarbosilan), die
spezielle Vorrichtungen zur
Faserbelastung beim Erhitzen
aufweisen;
```
Geräte für das Aufdampfen
```
von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Fasersubstrate; und
```
Geräte für das Naßspinnen
```
von hitzefesten Keramiken
(zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle
```
Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder
erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und
Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder
modifiziert wurden.
Hinweis: Die in diesem Absatz
erfaßten Geräte beinhalten ua.
auch Rollmaschinen,
Ziehmaschinen,
Beschichtungsgeräte,
Schneidgeräte und „clicker
dies''.
```
Ausrüstungen für die
```
zerstörungsfreie 3D-Prüfung
mittels Ultraschall oder
Röntgentomographie, speziell
konstruiert für
Verbundwerkstoffe.
1N05 Siehe Nummer 1R02.a.
1B02 Anlagen und Komponenten
hierfür, besonders konstruiert
zur Fertigung von
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
legierten Materialien, die in
den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b
oder 1C02.c erfaßt sind.
1B03 Werkzeuge, Prägestempel,
Formen oder
Befestigungsvorrichtungen für
superplastische Formung oder
Diffusionsverbindung
(superplastic forming or
diffusion bonding) von Titan,
Aluminium oder deren
Legierungen, speziell
konstruiert zur Fertigung
folgender Produkte:
```
Flugkörperstrukturen für die
```
Luft- oder Raumfahrt;
```
Motoren für Luft- oder
```
Raumfahrzeuge; oder
```
speziell konstruiert für
```
diese Strukturen oder
Motoren.
1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung biologischer
Kampfmittel, wie folgt:
```
Vollständige Kontainments für
```
Sicherheitsstufe BL3 oder BL4
gemäß „WHO Laboratory
Biosafety Manual (Genf 1983)''.
```
Fermenter:
```
Fermenter zum Kultivieren
pathogener Mikroorganismen,
Viren oder zur Produktion von
Toxinen, gasdicht, mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
Fassungsvermögen gleich
```
oder größer als 300 l;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation in
geschlossenem Zustand.
```
```
ANMERKUNG:
Unter Fermenter sind auch
Bioreaktoren, Chemostaten und
Durchflußsysteme zu verstehen.
```
```
```
Zentrifugalseparatoren:
```
Zentrifugalseparatoren,
geeignet zur kontinuierlichen
Trennung pathogener
Mikroorganismen, gasdicht und
mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
Durchflußrate größer als
```
100 l/h;
```
Bauteile aus poliertem
```
rostfreiem Stahl oder
Titan;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation in
geschlossenem Zustand.
```
Querstromfiltrieranlagen:
```
Querstromfiltrieranlagen
entwickelt für kontinuierliche
Trennung pathogener
Mikroorganismen, Viren, Toxinen
und Zellkulturen, gasdicht und
mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
einer Fläche von größer
```
oder gleich 5 m2;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation.
1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung chemischer
Kampfstoffe:
```
Chemische Anlagen oder
```
Anlagenteile, wie folgt, bei
denen die Flächen, die mit dem
bearbeiteten Chemikal in
Berührung stehen, aus folgenden
Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
```
Glas;
```
```
Graphit (gilt nur für
```
Wärmetauscher);
```
Reaktionskessel mit einem
```
Speicherinhalt von mehr als
0,1 m3 (100 l) und weniger
als 15 m3 (15 000 l);
```
Speichertanks und Behälter
```
mit einer Kapazität von mehr
als 0,1 m3 (100 l);
```
Wärmetauscher;
```
```
Destillierkolonnen mit einem
```
Durchmesser von mehr als 0,1
m;
```
Entgasungseinrichtungen oder
```
Kondensoren;
```
Ferngesteuerte
```
Fülleinrichtungen, bei denen
alle mit der Flüssigkeit in
Berührung stehenden Flächen aus
folgenden Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
```
Ventile mit eingebautem
```
Lecksuchanschluß und mehrfach
beschichtete Rohre, wie folgt,
bei denen alle mit der
Flüssigkeit in Berührung
stehenden Flächen aus folgenden
Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
oder
```
Fluorpolymere
```
einschließlich PTFE, PVDF,
PFA;
```
Faltenbalg-Ventile;
```
```
Membran-Ventile;
```
```
Doppelt gedichtete Ventile;
```
```
Mehrfach beschichtete Rohre;
```
```
Pumpen, wie folgt, bei denen
```
alle mit der Flüssigkeit in
Berührung stehenden Flächen aus
folgenden Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel; oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
oder
```
Fluorpolymere
```
einschließlich PTFE, PVDF,
PFA;
oder
```
Tantal.
```
```
Doppelt gedichtete Pumpen;
```
```
Gekapselte Pumpen;
```
```
Magnetisch angetriebene
```
Pumpen;
```
Membran-Pumpen;
```
```
Faltenbalg-Pumpen;
```
```
Verbrennungseinrichtungen,
```
konstruiert für Zerstörung von
Chemiewaffen oder unter
Abschnitt I genannten
Vormaterialien, mit speziellen
Manipulationseinrichtungen und
mit einer mittleren
Brennkammertemperatur von mehr
als 1 000 Grad C, in denen alle
mit Abfallprodukten in
Berührung kommenden Flächen aus
einem der folgenden Materialien
bestehen oder damit
ausgekleidet sind:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als
```
25 Gewichtsprozent Nickel
und 20 Gewichtsprozent
Chrom;
oder
```
Keramik.
```
```
Gaswarneinrichtungen:
```
```
geeignet zum Nachweis
```
chemischer Kampfstoffe und
in Abschnitt I genannten
Vormaterialien sowie von
Phosphor, Schwefel, Chlor,
Fluor und deren Verbindungen
mit einer Konzentration von
weniger als 0,3 mg/m3 Luft
und für kontinuierlichen
Betrieb;
```
geeignet zum Nachweis von
```
Verbindungen mit
Anticholinesterase-
Aktivität.
1R03 Fertigungstechnologie oder
„Fertigungsausrüstung''
(einschließlich speziell dafür
konstruierte Komponenten) für:
```
die Fertigung, Handhabung oder
```
Abnahmeprüfung von
Flüssigstoffen oder den in
Nummer 1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen;
```
die Fertigung, Handhabung und
```
Abnahmeprüfung sowie das
Mischen, Härten, Gießen,
Pressen, Bearbeiten und
Strangpressen von festen
Treibstoffen oder den in Nummer
1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen.
```
```
ANMERKUNGEN:
(1) Chargenmischer oder
Durchlaufmischer (auch
kontinuierliche Mischer genannt)
für das Mischen im Vakuum bei
0 bis 13 236 kPa mit
Temperaturregelung für die
Mischkammer wie folgt:
Chargenmischer mit
```
einer Gesamtkapazität von
```
110 Litern (30 Gallonen) oder
mehr; und
```
mindestens einem exzentrisch
```
montierten Rührer zum Mischen
und/oder Kneten
Durchlaufmischer mit
```
zwei oder mehr Rührern zum
```
Mischen und/oder Kneten und
```
Öffnungsmöglichkeiten der
```
Mischkammer
(2) Die folgenden Geräte werden
von b) abgedeckt:
```
Geräte für die Fertigung von
```
atomisiertem oder kugelförmigem
Metallpulver in einer
kontrollierten Umgebung,
```
Strahlmühlen zum Mahlen oder
```
Zerkleinern von
Ammoniumperchlorat, RDX oder
HMX.
```
```
1R04 Folgende Geräte zur
pyrolytischen Abscheidung und
Verdichtung sowie folgende
„Technologie'':
```
„Technologie'' zur Fertigung
```
pyrolytisch abgeleiteter
Materialien, die in einer Form,
auf einem Dorn oder einem
anderen Substrat aus
Vorstufengasen geformt werden,
die zwischen 1 300 Grad C und
2 900 Grad C bei einem Druck
zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und
20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,
einschließlich Technologie für
die Bildung von Vorstufengasen,
Durchflußraten und
Prozeßsteuerungspläne und -
parameter,
```
Speziell konstruierte Düsen für
```
die oben genannten Prozesse,
```
Geräte und Prozeßsteuerungen
```
sowie speziell dafür
konstruierte Software,
konstruiert oder modifiziert
für die Verdichtung und
Pyrolyse von Raketendüsen und
Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge aus
Strukturverbundmaterial.
1N06 Elektrolytische Zellen für
die Erzeugung von Fluor mit
einer Fertigungskapazität von
mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1N07 Separatoren zur
elektromagnetischen
Isotopentrennung, konstruiert
für den Betrieb mit einer oder
mehreren Ionenquellen, die
einen Gesamtstrahlstrom von
größer/gleich 50mA liefern
können, oder die mit solchen
Ionenquellen ausgestattet sind.
```
```
ANMERKUNG:
```
Nummer 1N07 erfaßt
```
Separatoren, die sowohl
stabile Isotope als auch
solche des Urans anreichern
können. Ein Separator, der
zur Trennung von
Bleiisotopen mit einer
Massendifferenz von einer
Masseneinheit (amu) geeignet
ist, ist damit ebenso zur
Trennung der Isotope des
Urans mit der
Massendifferenz von drei
Masseneinheiten geeignet.
```
Nummer 1N07 schließt
```
Massenseparatoren mit
Ionenquellen und Kollektoren
innerhalb und außerhalb des
magnetisches Feldes ein.
```
Eine einzelne
```
50mA-Ionenquelle kann
weniger als 3 g abgetrenntes
hochangereichertes Uran pro
Jahr aus Ausgangsmaterial
natürlicher
Isotopenhäufigkeit erzeugen.
```
```
1N08 Konverter und Ausrüstung für
die Ammoniak-Synthese, bei der
das Synthesegas einer
Ammoniak-Wasserstoff-
Hochdruck-Austauschkolonne
entnommen und das
synthetisierte Ammoniak in die
Kolonne zurückgeführt wird.
1N09 Wasserstoff-Tieftemperatur-
destillationskolonnen mit allen
folgenden
Anwendungsmöglichkeiten:
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebstemperaturen
kleiner/gleich 35 K
(-238 Grad C),
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebsdrücken von 0,5 bis
5 MPa,
```
hergestellt aus feinkörnigen
```
rostfreien Stählen der
Serie 300 mit niedrigem
Schwefelgehalt oder
vergleichbaren
tieftemperatur- und
wasserstoffverträglichen
Werkstoffen und
```
mit einem Innendurchmesser
```
größer/gleich 1 m und
effektiven Längen
größer/gleich 5 m.
1N10 Wasser-Schwefelwasserstoff-
Austauschkolonnen aus
hochwertigem Kohlenstoffstahl
(zB ASTM A516) mit einem
Durchmesser größer/gleich 1,8 m
zum Betrieb bei einem Nenndruck
größer/gleich 2 MPa. Die
eingebauten Extraktoren sind
segmentierte Böden mit einem
effektiven Verbunddurchmesser
größer/gleich 1,8 m, zB
Siebböden, Ventilböden,
Glockenböden und
Turbogridböden, konstruiert zur
Erleichterung des
Gegenstromprozesses und
hergestellt aus Materialien,
die gegen Korrosion durch
Schwefelwasserstoff/Wasser-
Mischungen beständig sind, zB
rostfreier Stahl 304L oder 316.
1N11 Umwälzpumpen für
Kaliumamid-Katalysatoren
(Kontaktmittel) in verdünnter
oder konzentrierter Form
innerhalb flüssigen Ammoniaks
(KNH2/NH3) mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
hermetisch dicht,
```
```
für konzentrierte
```
Kaliumamidlösungen
größer/gleich 1% bei einem
Arbeitsdruck von 1,5 -
60 MPa; für verdünnte
Kaliumamidlösungen kleiner
als 1% bei einem
Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa
und
```
Leistung größer als
```
8,5 m3/h.
1N12 Anlagen, Anlagenteile oder
Ausrüstung für die Herstellung,
Rückgewinnung, Extraktion,
Konzentration oder Handhabung
von Tritium wie folgt:
```
Wasserstoff- oder
```
Helium-Kälteaggregate, die
auf 23 K (-250 Grad C) oder
weniger kühlen können, mit
einer Wärmeabfuhrkapazität
größer als 150 W oder
```
Wasserstoffisotopen-
```
Speicher- und
Reinigungssysteme mit
Metallhydriden als Speicher-
oder Reinigungsmedium.
C. MATERIALIEN
1C01 Materialien, speziell
konstruiert zur Verwendung als
Absorber elektromagnetischer
Wellen oder selbstleitende
Polymere:
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 2 x 10
hoch 8 Hz, jedoch kleiner als
3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen
folgende Materialien:
```
Haartypabsorber, gefertigt aus
```
natürlichen oder synthetischen
Fasern mit nichtmagnetischen
Zusätzen für
Absorptionszwecke;
```
Absorber, die keinen
```
magnetischen Verlust aufweisen
und deren Einfallsfläche nicht
plan ist, einschließlich
Pyramiden, Kegel, Keilflächen
und gewundene Flächen;
```
Ebene Absorber:
```
```
gefertigt aus:
```
```
Schaumstoffmaterialien
```
(elastisch oder
nicht-elastisch) mit
Kohlenstoffzusatz oder
organischen Materialien
einschließlich
Bindemittel, die
verglichen mit Metall mehr
als 5 % Echo über eine
Bandbreite von mehr als +-
15 % der Mittenfrequenz
der einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 450 K
(177 Grad C) nicht
standhalten; oder
```
Keramische Materialien,
```
die verglichen mit Metall
mehr als 20 % Echo über
eine Bandbreite von mehr
als +-15 % der
Mittenfrequenz der
einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 800 K
(527 Grad C) nicht
standhalten;
```
Zugfestigkeit kleiner als
```
7 x 10 hoch 6 N/m2; und
```
Druckfestigkeit kleiner als
```
14 x 10 hoch 6 N/m2;
```
```
ANMERKUNG:
Prüflinge für Absorptionstests
für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein
Quadrat von mindestens
5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)
auf einer Seite sein und im
Weitfeld des strahlenden Elements
positioniert sein.
```
```
```
Ebene Absorber aus
```
Sinterferrit mit:
```
einer Dichte von mehr als
```
4,4; und
```
einer maximalen
```
Betriebstemperatur von
548 K (275 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausnahmen von Nummer 1C01
gelten nicht für magnetische
Materialien für Absorptionszwecke,
wenn diese in Anstrichen enthalten
sind.
```
```
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 1,5 x 10
hoch 14 Hz, jedoch kleiner als
3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht
durchlässig für sichtbares
Licht;
```
eigenleitende Polymermaterialien
```
mit einer gesamten elektrischen
Leitfähigkeit von mehr als
10 000 S/m (Siemens/Meter) oder
einem Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) von
weniger als
100 ohm/Flächeneinheit auf der
Basis eines der folgenden
Polymere:
```
Polyanilin;
```
```
Polypyrrol;
```
```
Polythiophen;
```
```
Poly-Phenylen-Vinylen;
```
```
Poly-Thienylen-Vinylen;
```
```
```
ANMERKUNG:
Die gesamte elektrische
Leitfähigkeit und der
Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) sind
mittels ÖNORM zu ermitteln.
```
```
1R05 Materialien, Vorrichtungen
und speziell konstruierte
Software für reduzierte
Observablen wie Radarreflexion,
Ultraviolett-/Infrarot-
Signaturen und akustische
Signaturen (zB
Stealth-Technologie) für
Anwendungen, die für die
Systeme laut Nummern 9R01 oder
9R02 tauglich sind, zB:
```
Strukturelle Materialien und
```
Beschichtungen, speziell
konstruiert für reduzierte
Radarreflexion,
```
Beschichtungen einschließlich
```
Anstriche, speziell konstruiert
für reduzierte oder speziell
zugeschnittene Reflexion oder
Emission im Mikrowellen-,
Infrarot- oder
Ultraviolettspektrum, mit
Ausnahme der speziellen
Verwendung für die
Temperaturregelung von
Satelliten.
1C02 Metall-Legierungen, 1N13 Aluminiumlegierungen mit
Metall-Legierungspulver oder einer maximal erzielbaren
legierte Materialien: Zugfestigkeit von 460 MPa oder
```
Metall-Legierungen wie folgt: mehr bei 293 K (20 Grad C), in
```
```
Auf Nickel oder Titan Rohrform oder in ganzen Stücken
```
aufbauende Legierungen in (auch Schmiedestücken), mit
Form von Aluminiden wie einem Außendurchmesser von mehr
folgt, in Rohform oder als als 75 mm.
halbfertige Produkte: ---------------------------------
```
Nickelaluminide, die ANMERKUNG:
```
10 Gewichtsprozent oder Maximal erzielbar bedeutet, daß
mehr Aluminium Aluminiumlegierungen sowohl vor
enthalten; und nach der Wärmebehandlung
```
Titanaluminide, die erfaßt werden.
```
12 Gewichtsprozent oder mehr ---------------------------------
Aluminium enthalten; 1N14 Beryllium, wie folgt:
```
Metall-Legierungen wie folgt, Metalle, Legierungen mit mehr
```
hergestellt aus als 50 Gewichtsprozent
Metall-Legierungspulver oder aus Beryllium, Verbundstoffe, die
speziellen, von Nummer 1C02.b Beryllium enthalten, sowie
erfaßten Materialien: daraus gefertigte Waren,
ausgenommen:
```
Nickellegierungen mit: a) Metallische Fenster für
```
```
einer Spannung-Bruch- Röntgenanlagen,
```
Lebensdauer von b) Oxid in fertiger oder
10 000 Stunden oder mehr bei halbfertiger Form, speziell
923 K (650 Grad C) und einer konstruiert für elektronische
Spannung von 550 MPa; oder Bauelemente oder als Substrat
```
einer Ermüdung bei niedriger für elektronische Schaltkreise.
```
Lastspielzahl von --------------------------------
10 000 Zyklen oder mehr bei ANMERKUNG:
823 K (550 Grad C) und Auch Abfälle und Schrott mit
einer maximalen Spannung von Berylliumgehalt wird erfaßt.
700 MPa; ---------------------------------
```
Niobiumlegierungen mit: 1N15 Wismuth (99,99% oder reiner)
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer mit sehr kleinem Silberanteil
```
von 10 000 Stunden oder mehr bei (weniger als 10 ppm).
1 073 K (800 Grad C) und einer
Spannung von 400 MPa; oder 1N16 Bor und Borverbindungen,
```
einer Ermüdung bei niedriger Gemische und Zusammensetzungen
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen mit mehr als 20 Gewichtsprozent
oder mehr bei 973 K (700 Grad C) Bor 10 Isotop des
und einer maximalen Spannung von Gesamtboranteiles.
700 MPa;
```
Titanlegierungen mit: 1N17 Calcium (reinst) mit weniger
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer als:
```
von 10 000 Stunden oder mehr a) 1000 ppm Gewicht an
bei 723 K (450 Grad C) und einer metallischen Verunreinigungen
Spannung von 200 MPa; oder außer Magnesium und
```
einer Ermüdung bei niedriger b) 10 ppm Bor.
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen
oder mehr, bei 723 K (450 Grad
C) und einer maximalen Spannung
von 400 MPa;
```
Aluminiumlegierungen mit einer
```
Zugfestigkeit von: 1N18 Chlortrifluorid (C1F3).
```
240 MPa oder mehr bei 473 K
```
(200 Grad C); oder 1N19 Titanlegierungen mit einer
```
415 MPa oder mehr bei 298 K maximal erzielbaren
```
(25 Grad C); Zugfestigkeit von 900 MPa
```
Magnesiumlegierungen mit einer (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder
```
Zugfestigkeit von 345 MPa oder mehr bei 293 K (20 Grad C) in
mehr und einer Abtragungsrate Rohrform oder ganzen Stücken
durch Korrosion von weniger als (auch Schmiedestücken) mit
1 mm/Jahr in einer mit 3% einem Außendurchmesser von mehr
wässerigen Natriumchloridlösung als 75 mm.
gemessen gemäß ÖNORM; ---------------------------------
```
```
MERKUNG:
ANMERKUNGEN: Maximal erzielbar bedeutet, daß
```
Die Metall-Legierungen in Titanlegierungen vor oder nach
```
Nummer 1C02.a sind solche, bei der Wärmebehandlung erfaßt
denen das genannte Metall einen werden.
höheren Prozentsatz an Gewicht ---------------------------------
besitzt als jedes andere 1N20 Wolfram wie folgt:
Element. Teile hergestellt aus Wolfram,
```
Die Spannung/Bruch-Lebensdauer Wolframkarbid oder
```
ist gemäß ÖNORM zu messen. Wolframlegierungen (mit mehr
```
Die Ermüdung bei niedriger als 90% Wolfram) mit einer
```
Lastspielzahl ist gemäß Masse von mehr als 20 kg und
ASTM-Norm E-606 „Recommended mit zylindrischer Symmetrie
Practice for Constant-Amplitude (einschließlich
Low-Cycle Fatigue Testing'' Zylindersegmenten) mit einem
(Empfohlene Praxis für Innendurchmesser von mehr als
Ermüdungsprüfung bei konstanter 100 mm, aber weniger als
Amplitude und niedriger 300 mm, ausgenommen Teile,
Lastspielzahl) oder speziell konstruiert als
entsprechenden nationalen Normen Gewichte oder als
zu messen. Die Prüfung ist axial Gammastrahlen-Kollimatoren.
bei einem durchschnittlichen 1N21 Zirkonium wie folgt:
Spannungsverhältnis gleich 1 und Metallegierungen mit mehr als
einem Formfaktor (K tief t) 50 Gewichtsprozent Zirkonium
gleich 1 vorzunehmen. Die und Verbindungen in denen das
durchschnittliche Spannung wird Gewichtsverhältnis Hafnium zu
wie folgt bestimmt: größte Zirkonium weniger als 1:500 ist
Spannung minus kleinster und Erzeugnisse daraus,
Spannung dividiert durch größte ausgenommen Zirkoniumfolien
Spannung.
```
```
```
Metall-Legierungspulver oder mit einer Dicke von kleiner oder
```
spezielles Material für in gleich 0,1 mm.
Nummer 1C02.a erfaßte ---------------------------------
Materialien wie folgt: ANMERKUNG:
```
Hergestellt aus einer der Diese Nummer erfaßt auch
```
folgenden Abfall und Schitt im Zirkonium
Komponentenanordnungen: gemäß diesen Definitionen.
```
Nickellegierungen (Ni-Al-X, ---------------------------------
```
Ni-X-Al), qualifiziert für 1N22 Magnesium (reinst), mit
Turbinenteile oder weniger als
-komponenten, dh. mit weniger 0,02 Gewichtsprozent
als 3 nicht-metallischen metallischer Unreinheiten,
Teilchen (die während des außer Calcium und weniger als
Herstellungsverfahrens 10 ppm Bor.
eingeführt werden) größer als
100 mym/10 hoch 9
Legierungsteilchen;
```
Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder
```
Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,
Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);
```
Titanlegierungen (Ti-Al-X oder
```
Ti-X-Al);
```
Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X
```
oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder
Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);
oder
```
Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X
```
oder Mg-X-Al); und
```
```
ANMERKUNG:
X ist gleich einem oder mehreren
Legierungselementen.
```
```
```
Hergestellt in einer
```
kontrollierten Umgebung durch
eines der folgenden Verfahren:
```
Vakuumzerstäubung;
```
```
Gaszerstäubung;
```
```
Rotationszerstäubung;
```
```
Splat Quenching;
```
```
Schmelzspinnen und
```
Feinzerkleinerung;
```
Schmelzextraktion und
```
Feinzerkleinerung; oder
```
Mechanisches legieren;
```
```
Legierte Materialien in Form von
```
nicht-feinzerkleinerten Flocken,
Bändern oder dünnen Stäben, die
in kontrollierter Umgebung durch
Splat Quenching, Schmelzspinnen
oder Schmelzextraktion
hergestellt und in der Erzeugung
von Metall-Legierungspulver oder
von in Nummer 1C02.b erfaßten
speziellen Materialien verwendet
werden;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 1C02 erfaßt keine
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
Legierungsmaterialien für
Beschichtungssubstrate.
```
```
1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der
im allgemeinen einen hohen
Nickel- und sehr geringen
Kohlenstoffanteil sowie Zusätze
zur Altershärtung aufweist) mit
einer maximalen Zugfestigkeit
von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder
mehr, gemessen bei 20 Grad C,
in Form von Blechen, Platten
oder Rohren mit einer
Wandstärke von kleiner oder
gleich 5,0 mm.
1N23 Martensitaushärtender Stahl
(maraging steel) mit einer
maximal erzielbaren
Zugfestigkeit von 2050 MPa
(2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder
mehr bei 293 K (20 Grad C),
ausgenommen in Formen, in denen
keine lineare Dimension 75 mm
übersteigt.
```
```
ANMERKUNG:
Maximal erzielbar bedeutet, daß
martensitaushärtender Stahl sowohl
vor und nach der Wärmebehandlung
erfaßt wird.
```
```
1R07 Wolfram, Molybdän und
Legierungen dieser Metalle in
der Form einheitlich
kugelförmiger oder atomisierter
Partikel mit einem Durchmesser
von 500 mym oder weniger und
einer Reinheit von 97% oder
mehr, zur Herstellung von
Komponenten für Raketenmotoren,
dh. Hitzeschilder,
Düsenmündungen und
Schubvektor-Steuerflächen.
1N24 Helium in jeder Form,
angereichert an Helium-3, in
Mischung mit anderen
Materialien oder in Ausrüstung
oder Erzeugnissen enthalten,
ausgenommen Erzeugnisse, die
weniger als 1 g Helium-3
enthalten.
1N25 Tritium, Verbindungen und
Mischungen, bei denen das
Verhältnis von Tritium zu
Wasserstoff größer als 1:1000
ist,
ausgenommen Erzeugnisse mit
nicht mehr als 40 Ci Tritium in
jeder chemischen oder
physikalischen Form.
1N26 Alphastrahlen emittierende
Radionuklide (Alphastrahler)
und Ausrüstung, die diese
Radionuklide enthält, wie
folgt:
Alphastrahler mit einer
Halbwertszeit größer/gleich
10 Tage, jedoch kleiner als
200 Jahre, einschließlich
Verbindungen und Mischungen,
die von dieser Nummer erfaßte
Radionuklide enthalten, mit
einer Gesamtaktivität
größer/gleich 37 GBq/kg,
ausgenommen Erzeugnisse mit
weniger als 3,7 GBq
Alphaaktivität.
1N27 Sprengstoffe mit einer
Kristalldichte größer als
1,8 g/cm3 und einer
Detonationsgeschwindigkeit
größer als 8000 m/s.
1N28 Hafnium, wie folgt:
Metall, Legierung und
Verbindungen von Hafnium mit
mehr als 60 Gewichtsprozent
Hafnium und Erzeugnisse daraus.
1N29 Lithium, mit dem Isotop 6
angereichert, wie folgt:
```
Metallhydride oder
```
Legierungen, die Lithium,
angereichert mit dem
Isotop 6 mit einer höheren
als in der Natur
vorkommenden Konzentration
(7,5% auf Atomprozentbasis);
```
andere Materialien, die
```
Lithium, angereichert mit
dem Isotop 6, enthalten
(einschließlich
Verbindungen, Mischungen und
Konzentraten), ausgenommen
Lithium 6 in
Thermolumineszenz-
Dosimetern.
1N30 Radium 226,
ausgenommen Radium für
medizinische Zwecke.
1C03 Magnetische Metalle jeden
Typs und in jeder Form, die
eines der folgenden Merkmale
aufweisen:
Relative Anfangspermeabilität
ANMERKUNG:
Messungen der Anfangspermeabilität sind an
vollständig geglühten Materialien
durchzuführen.
Magnetostriktive Legierungen
einer Sättigungs-Magnetostriktion
einem magnetomechanischen
oder
Amorphe Legierungsbänder mit:
einer Zusammensetzung, die
einer Sättigungs-Magnetinduktion
einer Dicke von 0,02 mm oder
einem spezifischen
einer Dichte von mehr als
einer Elastizitätsgrenze vom
einer äußersten Zugfestigkeit
einer Längung von mehr als 8%.
Mehrfädige supraleitfähige
eingebettet in eine andere
mit einer Querschnittfläche
Supraleitfähige zusammengesetzte
mit einer kritischen
mit einem Querschnitt von
die ihren supraleitfähigen
Hydraulikflüssigkeiten, die als
Synthetische
einem Flammpunkt von mehr
einem Fließpunkt bei 239 K
einem Viskositätsindex 75
einer Wärmebeständigkeit bei
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.1
enthalten Silakohlenwasserstofföle
ausschließlich Silicium,
Wasserstoff und Kohlenstoff.
oder
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
keinem Flammpunkt;
einer Selbstentzündungstemperatur
einem Fließpunkt bei 219 K
einem Viskositätsindex 80
einem Siedepunkt bei 473 K
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.2
enthalten
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
ausschließlich Kohlenstoff, Fluor
und Chlor.
Schmiermittel, die als
Phenylen- oder
Fluorierte
Dämpfungs- oder
Dibromtetrafluorethan;
Polychlortrifluorethylen (nur
Polybromtrifluorethylen;
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:
Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode
Der Fließpunkt wird mittels der
Der Viskositätsindex wird nach
Die Wärmebeständigkeit wird
Der Gewichtsverlust jeder
Die Änderung der
Die Gesamtsäure- oder
Die Selbstenzündungstemperatur
1C07 Keramische Grundmaterialien,
keramische
Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:
Grundmaterialien aus einfachen
Keramikmaterialien in Roh- oder
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und
Si-N;
Si-C;
Si-Al-O-N; oder
Si-O-N;
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne
Vormaterialien (das sind
Polydiorgansilane (zur
Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder
Polycarbosilazane (zur
1R08
Für Raketensysteme konstruierte
resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)
Materialien,
Feinkörnige, rekristallisierte
Graphite (mit einer Fülldichte
von mindestens 1,72 g/cm3,
gemessen bei 15 Grad C),
pyrolytische oder
faserverstärkte Graphite, die
sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge
eignen,
Keramische Verbundstoffe
(dielektrische Konstante unter
6 bei Frequenzen zwischen
100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie
siliciumkarbidverstärktes,
ungebranntes Keramikmaterial,
das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.
- Bismaleimide;
Aromatische Polyamid-Imide;
Aromatische Polyimide;
Aromatische Polyetherimide
ANMERKUNG:
Nummer 1C08.a erfaßt keine
nicht-schmelzenden
Formpressungspulver oder Gußformen.
Thermoplastische
bei einem der folgenden
Phenylen, Biphenylen oder
Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes
einer der folgenden Säuren:
Terephthalsäure;
6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;
4-Hydroxybenzoesäure;
Polyarylen-Ether-Ketone wie
Polyether-Ether-Keton (PEEK);
Polyether-Keton-Keton (PEKK);
Polyether-Keton (PEK);
Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);
Polyarylen-Ketone;
Polyarylen-Sulfide, bei denen
Polybiphenylenethersulfon.
Copolymere aus Vinylidenfluorid
Fluorierte Polyimide mit 30%
Fluorierte Phosphazen-Elastomere
Fluor.
1C10 Faserige und fadenförmige 1N31
Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige
Matrix-, metallischer Matrix- Carbon- oder Aramidmaterialien
oder Kohlenstoff-Matrix- mit einem spezifischen Modul
Verbundwerkstoff-Strukturen oder von 12,7 x 10 hoch 6 m oder
Laminaten verwendet werden mehr oder einer spezifischen
können: Zugfestigkeit von 23,5 x 10
```
Organische faserige und hoch 4 m oder mehr;
```
fadenförmige Materialien, b) faserige oder fadenförmige
ausgenommen Polyethylen, mit: Glasmaterialien mit einem
```
einem spezifischen Modul von spezifischen Modul von 3,18 x
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und 10 hoch 6 m oder mehr und einer
```
einer spezifischen Zugfestigkeit spezifischen Zugfestigkeit von
```
von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m; 7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.
```
Faserige und fadenförmige
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,
und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
23,5 x 10 hoch 4 m;
```
```
ANMERKUNG:
Eigenschaften der in Nummer
1C10.b beschriebenen Materialien
sollten mit Hilfe der vom SACMA
empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17
oder entsprechenden nationalen
Zugtests, wie zB dem Japanischen
Industriestandard JIS-R-7601,
Absatz 6.6.2. bestimmt werden und
auf einem Losmittel beruhen.
```
```
```
Anorganische faserige oder
```
fadenförmige Materialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;
und
```
einem Schmelz-, Zersetzungs-
```
oder Sublimationspunkt von
mehr als 1 922 K (1 649 Grad
C) in einer inerten Umgebung;
ausgenommen
```
diskontinuierliche,
```
mehrphasige, polykristalline
Aluminiumoxidfasern in Form
von Schnittfasern oder
regellosen Matten, die
3 Gewichtsprozent oder mehr
Siliciumdioxid enthalten und
ein spezifisches Modul von
weniger als 10 x 10 hoch 6 m
aufweisen;
```
Molybdän und
```
Molybdän-Legierungsfasern;
```
Borfasern;
```
```
Diskontinuierliche
```
Keramikfasern mit einem
Schmelz-, Zersetzungs- oder
Sublimationspunkt in inerter
Umgebung von kleiner als
2 043 K (1 770 Grad C);
```
Faserige und fadenförmige
```
Materialien:
```
bestehend aus einem der
```
folgenden Stoffe:
```
Polyetherimide, erfaßt in
```
Nummer 1C08.a; oder
```
Materialien, erfaßt in
```
Nummer 1C08.b, c, d, e oder
f; oder
```
bestehend aus Materialien,
```
erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a
oder b und vermengt mit
anderen von Nummer 1C10.a, b
oder c erfaßten Fasern;
```
Harz- oder teerimprägnierte
```
Fasern (Prepregs), metall- oder
kohlenstoffbeschichtete Fasern
(Vorform) oder
Kohlenstoff-Faser-Vorformen
hergestellt aus:
```
faserigen oder fadenförmigen
```
Materialien, erfaßt in Nummer
1C10.a, b oder c; oder
```
organischen oder
```
Kohlenstoff-Materialien:
```
mit einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m;
```
mit einem spezifischen Modul
```
von mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m;
```
nicht erfaßt von Nummer
```
1C10.a oder b, und
```
falls imprägniert mit von
```
Nummer 1C08 oder 1C09.b
erfaßten Materialien oder
mit Phenol- oder
Epoxidharzen, die einen
Glaspunkt (Tg) von mehr als
383 K (110 Grad C)
aufweisen;
```
Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:
```
```
Antriebsstoffe:
```
```
Hydrazin mit einer
```
Konzentration von mehr als
70% und seine Derivate,
einschließlich
Monomethylhydrazin (MMH);
```
Unsymmetrisches
```
Dimethylhydrazin (UDMH);
```
Ammoniumperchlorat;
```
```
Kugelförmiges
```
Aluminiumpulver, dessen
Partikel einen einheitlichen
Durchmesser von weniger als
500 x 10 hoch -6 m (500 mym)
und einen Aluminiumgehalt
von mindestens 97% haben;
```
Metallische Treibstoffe mit
```
einer Partikelgröße von
weniger als 500 x 10 hoch -6
m (500 mym), die
kugelförmig, atomisiert,
rundlich, geflockt oder
gemahlen sind und zu
mindestens 97% aus einem der
folgenden Elemente bestehen:
Zirkonium, Beryllium, Bor,
Magnesium, Zink und deren
Legierungen sowie
Mischmetall;
```
Nitroamine
```
(Cyclotetramethylen-
Tetranitramin (HMX),
Cyclotetramethylen-
Trinitramin (RDX));
```
Perchlorate, Chlorate oder
```
Chromate, die mit
Metallpulver oder anderen
Hochenergie-Brennstoff-
Komponenten gemischt sind;
```
Carborane, Decarborane,
```
Pentaborane und deren
Derivate;
```
Flüssige Oxydatoren, wie
```
folgt:
```
Distickstofftrioxid;
```
```
Stickstoffdioxid/
```
Distickstofftetroxid;
```
Distickstoffpentoxid;
```
```
Inhibierte rotrauchende
```
Salpetersäure (IRFNA);
```
Verbindungen aus Fluor und
```
einem oder mehreren
Halogenen, Sauerstoff und
Stickstoff)
```
Polymere Substanzen:
```
```
Carboxylbegrenztes
```
Polybutadien (CTPB);
```
Hydroxylbegrenztes
```
Polybutadien (HTPB);
```
Glycidylazidpolymer (GAP);
```
```
Polybutadienacrylsäure
```
(PBAA);
```
Polybutadienacrylnitril
```
(PBAN).
```
Composittreibstoffe,
```
einschließlich gepreßter
Treibstoffe mit Leimbindern und
Treibstoffe mit nitrierten
Bindern;
```
Andere hochenergetische
```
Treibstoffe wie zB Borschlamm
mit einer Energiedichte von 40
x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;
```
Andere Treibstoff-Additive und
```
-Mittel:
```
Bindemittel, wie folgt:
```
```
Tris(1-(2-methyl)
```
aziridinyl)phosphinoxid
(MAPO);
```
Trimesoyl-1(2-ethyl)
```
aziridin (HX-868 - BITA);
```
„Tepanol'' (HX-878),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin,
Acrylnitril und Glycidol;
```
„Tepan'' (HX-879),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin und
Acrylnitril;
```
Polyfunktionelle
```
Aziridenamide mit
Isophthal-, Trimesin-,
Isocyanur- oder
Trimethyladipin-Hauptgruppe
(backbone), die auch eine
2-methyl- oder
2-ethylaziridin-Gruppe
(HX-752, HX-874 und
HX-877).
```
Härtungsmittel und
```
Katalysatoren, wie folgt:
```
Triphenylbismut (TPB);
```
```
Isophorondiisocyanat
```
(IPDI);
```
Brennratenmodifizierer, wie
```
folgt:
```
Catocen;
```
```
N-Butylferrocen;
```
```
Butacen;
```
```
Andere Ferrocenderivate;
```
```
Nitrat-Ester und
```
Nitrat-Weichmacher, wie
folgt:
```
Triethylenglycoldinitrat
```
(TEGDN);
```
Trimethylolethantrinitrat
```
(TMETN);
```
1,2,4-Butantrioltrinitrat
```
(BTTN);
```
Diethylenglycoldinitrat
```
(DEGDN);
```
Stabilisatoren, wie folgt:
```
```
2-Nitrodiphenylamin (NDPA);
```
```
N-Methyl-p-nitroanilin
```
(MNA).
D. SOFTWARE
1D02 Software zur Entwicklung von
aus organischer Matrix,
Metallmatrix oder
Kohlenstoffmatrix bestehenden
Laminaten oder
Verbundwerkstoffen.
E. TECHNOLOGIE
1E01 Technologie gemäß der 1N32 Technologie für die
„General Technology Note'' Entwicklung oder Herstellung
(Allgemeine Technologienote) zur von Ausrüstung oder
Entwicklung oder Produktion von Werkstoffen, erfaßt von
Einrichtungen oder Materialien, Nummer 1N01 bis 1N04.
die von den Nummern 1A01.b,
1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C 1N33 Technologie für die
erfaßt sind. Verwendung von Ausrüstung oder
Werkstoffen, erfaßt von
Nummer 1N01 bis 1N31.
1E02 Andere Technologie
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Polybenzothiazolen oder
Polybenzoxazolen;
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Fluorelastomer-Verbindungen, die
mindestens ein
Vinylether-Monomer enthalten;
```
Technologie zur Konstruktion
```
oder Produktion der folgenden
Grundmaterialien oder
Keramikmaterialien:
```
Grundmaterialien, die
```
sämtliche folgende
Eigenschaften aufweisen:
```
eine der folgenden
```
Zusammensetzungen:
```
einfache oder komplexe
```
Oxide aus Zirkonium und
komplexe Oxide aus
Silicium oder Aluminium;
```
Einfache Nitride aus Bor
```
(kubische kristalline
Formen);
```
Einfache oder komplexe
```
Carbide aus Silicium oder
Bor; oder
```
Einfache oder komplexe
```
Nitride aus Silicium;
```
Insgesamte metallische
```
Verunreinigung, ausgenommen
beabsichtigte Beigaben,
weniger als:
```
1 000 ppm für einfache
```
Oxide oder Carbide; oder
```
5 000 ppm für komplexe
```
Verbindungen oder einfache
Nitride, und
```
- mit einer
```
durchschnittlichen
Teilchengröße gleich oder
weniger als 5 mym und nicht
mehr als 10% der Teilchen
mit einer Größe von mehr als
10 mym; oder
```
```
ANMERKUNG:
Bei Zirkoniumerde betragen diese
Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;
```
```
```
a) Plättchen mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis von
mehr als 5;
```
Haarkristalle mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis vom
mehr als 10 bei
Durchmessern von weniger
als 2 mym; und
```
Kontinuierliche Fasern
```
oder Schnittfasern mit
weniger als 10 mym im
Durchmesser.
```
Keramikmaterialien,
```
ausgenommen Schleifmittel,
bestehend aus in Nummer
1E02.c.1. beschriebenen
Materialien;
```
Technologie zur Produktion von
```
aromatischen Polyamidfasern;
```
Technologie zur Installation,
```
Wartung oder Reparatur von in
Nummer 1C01 erfaßten
Materialien;
```
Technologie zur Reparatur von in
```
Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d
erfaßten Materialien.
1R10 Technische Daten
(einschließlich
Verarbeitungsmaschinen) und
Verfahren zur Temperatur-,
Druck- oder Atmosphärenregelung
in Autoklaven oder Hydroklaven,
sofern sie für die Fertigung
von Verbundstoffen oder
teilweise verarbeiteten
Verbundstoffen eingesetzt
werden.
2 - MATERIALBEARBEITUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 2R01 bis 2R03
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
2A01 Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 7,
ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO
Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,
ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Ringe, Kugeln oder Rollen aus
```
Monel oder Beryllium;
```
hergestellt für einen Einsatz
```
bei Betriebstemperaturen über
573 K (300 Grad C), entweder
durch Verwendung besonderer
Materialien oder durch besondere
Wärmebehandlung; oder
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind.
2A02 Andere Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P
oder ISO Normklasse 2 oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen).
2A03 Feste Kegelrollenlager mit
vom Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA
Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A
(metrisch) oder höherwertig
(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,
2 und 3) (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind; oder
```
hergestellt sind für einen
```
Einsatz bei Betriebstemperaturen
unter 219 K (-54 Grad C) oder
über 423 K (150 Grad C).
2A04 Gasgeschmierte Folienlager,
hergestellt für einen Einsatz
bei Betriebstemperaturen von
561 K (288 Grad C) oder höher
und einer Belastungskapazität
von mehr als 1 MPa.
2A05 Aktiv magnetisch geführte
Lagersysteme.
2A06 Gewebeausgekleidete
selbsteinstellende Gleitlager
oder gewebeausgekleidete
Achsgleitlager, hergestellt für
einen Einsatz bei
Betriebstemperaturen unter 219 K
(-54 Grad C) oder über 423 K
(150 Grad C).
```
```
ANMERKUNGEN:
```
DN ist das Produkt aus dem
```
Lagerbohrungsdurchmesser in mm und
der Rotationsgeschwindigkeit in UPM
(U/min).
```
Betriebstemperaturen
```
beinhalten auch solche
Temperaturen, die erhalten werden,
wenn eine Gasturbine nach Betrieb
zum Stillstand gekommen ist.
```
```
2N01 Schmelztiegel, gefertigt aus
Materialien, resistent gegen
flüssige Actimide wie folgt:
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 150 ml und 8 l,
hergestellt oder beschichtet
mit einem der folgenden
Materialien, mit einem
Reinheitsgrad von 98% oder
mehr:
```
Calciumfluorid (CaF tief 3),
```
```
Calcium Zirkonat (Ca tief 2
```
ZrO tief 3),
```
Cersulfid (Ce tief 2 S tief
```
3),
```
Erbiumoxid (Er tief 2 O tief
```
3),
```
Hafniumoxid (HfO tief 2),
```
```
Magnesiumoxid (MgO),
```
```
Nitrierte Niob-Titan-
```
Wolframlegierungen (50% Nb,
30% Titan, 20% W),
```
Ytrriumoxid (Y2O3),
```
```
Zirkonoxid (ZrO2);
```
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l,
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal mit
einem Reinheitsgrad von 99,9%
oder höher;
```
Schmelztiegl mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l und
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal (mit
einem Reinheitsgrad von 98%
oder mehr) beschichtet mit
Tantalcarbid, -nitrid oder
-borid (oder einer Kombination
daraus).
2N02 Ventile mit einer Nennweite
größer/gleich 5 mm, mit
Federbalgabdichtung, ganz aus
Aluminium,
Aluminiumlegierungen, Nickel
oder Nickellegierungen mit mehr
als 60% Nickel hergestellt oder
damit ausgekleidet und manuell
oder automatisch bedienbar.
2N03 Fernlenk-Manipulatoren, die
die mechanische Übertragung der
Einwirkungen einer
Bedienungsperson durch
elektrische, hydraulische oder
mechanische Mittel auf einen
Funktionsarm und eine
Endvorrichtung besorgen, die
für ferngesteuerte Tätigkeiten
bei radiomechanischen
Trennprozessen und in heißen
Zellen eingesetzt werden
können. Die Manipulatoren
können eine Zellenwanddicke
größer/gleich 0,6 m
durchdringen oder überbrücken.
B) PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
2B01 Numerische Steuerungen,
Bewegungssteuerplatinen,
speziell konstruiert für
numerische Steuerungsanwendungen
bei Werkzeugmaschinen,
Werkzeugmaschinen und speziell
hierfür konstruierte Bauteile:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Sekundäre parallele
```
Bahnachsen, zB die w-Achse an
horizontalen Bohrwerken oder eine
sekundäre Drehachse, deren
Mittellinie parallel zur
Hauptdrehachse verläuft, werden
nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen
hinzugezählt.
ANMERKUNG:
Drehachsen müssen nicht über
360 Grad drehen. Eine Drehachse
kann von einer linearen Vorrichtung
angetrieben werden, zB einer
Schraube oder einer Zahnstange.
```
Die Nomenklatur für Achsen muß
```
mit der Internationalen Norm ISO
841 „Numerische
Steuerungsmaschinen - Nomenklatur
für Achse und Triebwerk''
(DIN 66217) übereinstimmen.
```
```
```
Numerische Steuerungen für
```
Werkzeugmaschinen wie folgt
sowie speziell hierfür
konstruierte Bauteile:
```
die mehr als vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können;
oder
```
die zwei, drei oder vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können; und
```
geeignet sind, mittels
```
Echtzeitverarbeitung von
Daten während der
Bearbeitung den Werkzeugweg,
die Vorschubrate und die
Spindeldaten abzuändern
durch:
```
automatische Berechnung
```
und Änderung von
Teileprogrammdaten für das
Bearbeiten in zwei oder
mehr Achsen mittels
Meßzyklen und Zugriffes
auf Quelldaten; oder
```
adaptive Steuerung mit
```
mehr als einer gemessenen
physikalischen Variablen
und deren Verarbeitung
mittels eines
Rechenmodells (Strategie),
um zur Optimierung des
Prozeßablaufes eine oder
mehrere
Bearbeitungsanweisungen zu
ändern;
```
geeignet sind, direkt
```
(on-line) CAD-Daten zur
internen Aufbereitung von
Maschinenanweisungen zu
empfangen und zu
verarbeiten; oder
```
geeignet sind, ohne
```
Abänderung und gemäß den
technischen Spezifikationen
des Herstellers zusätzliche
Platinen aufzunehmen, die
eine über die in Nummer 2B01
geregelten Werte
hinausgehende Erhöhung der
Anzahl an
Interpolationsachsen, welche
zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können,
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.