Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1992-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

f)

Funkeinrichtungen, die:

1.

mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über Level 4;

2.

andere digitale


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.f.2. erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


g)

Funkeinrichtungen, die im 1,5

1.

a) automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen und

b)

mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker der Mehrfachsignale simultan bei

2.

mit eingebauten

h)

Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung)

1.

anwenderprogrammierbare

2.

einer gesamten übertragenen

i)

digital gesteuerte Funkempfänger

1.

automatisch einen Teil des elektromagnetischen Spektrums

2.

die empfangenen Signale oder

3.

eine Frequenzumschaltzeit von

j)

Einrichtungen, die digitale

1.

Sprachcodierung bei weniger

2.

mit einem Schaltungsaufbau,

k)

Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen mit

1.

einer akustischen

2.

eine elektromagnetische

3.

Elektronenstrahl-Lenkverfahren


ANMERKUNG:

Statistische Multiplexer mit

digitalem Eingang und digitalem

Ausgang, zur Vermittlung, werden

als speicherprogrammierbare

Verteiler behandelt.


a)

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal,


ANMERKUNG:

Signalisierungs-Einrichtungen,

bei denen der Zeichengabekanal in

32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als

2,1 Mbit/s bilden, getragen wird

bzw. sich auf eine solche Leitung

bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem

festgelegten Zeitmultiplex-Kanal

ohne die Verwendung von explizit

adressierten Meldungen getragen

wird, gelten nicht als Systeme mit

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal.


b)

mit ISDN (Integrated Services Digital Network)-Funktionen und

1.

Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-

2.

der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.b schließt nicht aus:

a)

Die Bewertung und Durchführung

b)

Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug zu


c)

Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für

Leitungsvermittlung;


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.c erfaßt keine

Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.


d)

dynamische adaptive

e)

Leitwegzuteilung oder

f)

Leitwegzuteilung oder

Vermittlung von Einzel-Paketen;


ANMERKUNG:

Die Beschränkungen der Nummer

5A03.e und 5A03.f gelten nicht für

Netzwerke, die nur

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller

verwenden, oder für

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.


g)

konstruiert zur

h)

Daten-Paketverteiler,

1.

eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von

2.

eine digitale

Medium.


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.h.1. nimmt die Multiplexbildung über eine

zusammengesetzte Verbindung von

Kommunikationskanälen, die nicht

von Nummer 5A02.a erfaßt sind,

nicht aus.


i)

optische Vermittlung (optical switching);

j)

ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;

k)

speicherprogrammierbare digitale

a)

empfängt Daten von den Knoten,

b)

verarbeitet diese Daten, um eine Verkehrssteuerung ohne

Leitwegzuteilung durch;


ANMERKUNG:

Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion

prognostizierbarer

Verkehrsbedingungen nicht aus.


5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,

Lichtleitfasern und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:

a)

Lichtleitfaser oder -kabel mit

1.

konstruiert für

2.

Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10


ANMERKUNG:

Zugversuch:

On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die eine

vorgeschriebene Zugspannung

dynamisch über eine Faserlänge von

0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s

während ihres Durchlaufens zwischen

Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser

anlegt. Die Umgebungstemperatur

beträgt nominal 293 K und die

relative Luftfeuchtigkeit 40%.

ANMERKUNG:

Zur Durchführung des Zugversuches

können auch entsprechende nationale

Normen herangezogen werden.


b)

Bauteile und Zubehör, speziell

c)

Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für

Unterwassereinsatz.


ANMERKUNG:

Durchgangssteckverbinder für

Schatten und Rümpfe siehe Nummer

8A02.c.


5A06 Phasengesteuerte Antennen,

betrieben bei Frequenzen über

10,5 GHz, die aktive Elemente

und verteilte Bauteile enthalten

und konstruiert sind, daß sie

eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,

ausgenommen Landesysteme mit

Instrumenten gemäß ICAO-Normen

(Mikrowellen-Landesysteme MLS).

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B01 Einrichtungen, speziell

konstruiert für:

a)

Entwicklung von Geräten,

b)

Fertigung von Geräten,

c)

Verwendung von Geräten,

Prüfeinrichtungen;

5B02 Andere Einrichtungen wie

folgt:

a)

Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung

b)

Analysatoren, Prüfeinrichtungen

c)

Selbständige

C. MATERIALIEN

5C01 Vorformen aus Glas oder

anderen Materialien, optimiert

zur Herstellung von in Nummer

5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.

D. SOFTWARE

5D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.

5D02 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

5D03 Spezifische Software wie

folgt:

a)

„Generic''-Software, nicht

b)

Software, nicht lauffähig,

c)

Software, so konstruiert oder so

d)

Software mit der Fähigkeit, den Quellencode von Software, die in

e)

Software, speziell konstruiert


ANMERKUNG:

Bezüglich Software für

Signalverarbeitung siehe auch

Gruppe 4 und 6.


E. TECHNOLOGIE

5E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,

Materialien oder Software, die

in den Nummern unter 5A, 5B, 5C

oder 5D des Abschnittes

„Telekommunikation'' erfaßt

sind.

5E02 Spezifische Technologien wie

folgt:

a)

erforderliche Technologie für

b)

Technologie zur Entwicklung oder

c)

Technologie zur Bearbeitung und Aufbringung von Beschichtungen

d)

Technologie zur Entwicklung oder

e)

Technologie zur Entwicklung oder

f)

Technologie zur Entwicklung oder

g)

Technologie zur Entwicklung oder

h)

Technologie zur Entwicklung oder


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Einrichtungen, Software, Systemen,

anwendungsspezifischen Baugruppen,

Modulen, integrierten Schaltungen,

Bauelementen, Technologie oder

Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie

Bauteile oder Baugruppen anderer

Geräte sind.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A11 Systeme, Geräte,

anwendungsspezifische

Baugruppen, Module oder

integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie

folgt, und andere speziell

konstruierte Bauteile hierfür:

a)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen

b)

konstruiert oder abgeändert zur Ausführung von

c)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen

1.

Ausrüstungen, die feste

2.

Ausrüstungen, die feste

3.

Ausrüstungen, die feste

4.

Faksimile-Geräte;

5.

Rundfunkeinrichtungen für

6.

zivile Fernseheinrichtungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A11.d erfaßt keine

Ausrüstungen, speziell konstruiert

zur Unterdrückung von Emanationen

aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen;


e)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von

f)

konstruiert oder abgeändert für

g)

Kommunikationskabelsysteme,

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B11 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Entwicklung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit''

dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß- oder

Prüfeinrichtungen;

5B12 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Fertigung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß-, Prüf-,

Reparatur- oder

Fertigungseinrichtungen;

5B13 Meßeinrichtungen, speziell

konstruiert zum Prüfen und Freigeben von

Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern

unter 5A oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

D. SOFTWARE

5D11 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Einrichtungen

oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D

dieses Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind;

5D12 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind;

5D13 Spezifische Software wie

folgt:

a)

Software, die die Eigenschaften

b)

Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter Software;

c)

Software, konstruiert oder

E. TECHNOLOGIE

5E11 Technologie gemäß der „General Technology Note'' (Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder Verwendung von Ausrüstungenn oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes „Informationssicherheit'' erfaßt sind.


ANMERKUNGEN ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT:

1.

Positionen des Abschnittes

a)

Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen und Systemen, die von Nummer

b)

Einrichtungen, die feste

c)

Empfangseinrichtungen für

d)

tragbare (persönliche) oder

e)

Entschlüsselungsverfahren,

2.

Positionen der Informationssicherheit in dieser Gruppe erfassen nicht:

a)

Software, erforderlich zur Verwendung von Einrichtungen,

b)

Software, mit einem Verfahren


6 - SENSOREN

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

```

```

ANMERKUNG:

Die Nummern 6R01 bis 6R05

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

6A01 Akustik

```

a)

Akustik-Systeme für die

```

Seefahrt, Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

1.

aktive (Sende- oder

```

Sende/Empfangs)Systeme und

Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1. erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

```

```

```

a)

Breitstrahl-

```

Tiefenvermessungssysteme zur

topographischen Meeresboden-

Kartographie:

```

1.

entwickelt für:

```

```

a)

die Durchführung von Messungen

```

unter einem Winkel von mehr

als 10 Grad von der

Vertikalen; und

```

b)

die Messung von Tiefen von

```

mehr als 600 m unter die

Wasseroberfläche; und

```

2.

entwickelt für:

```

```

a)

Mehrstrahleinrichtungen mit

```

Strahlen von weniger als

2 Grad; oder

```

b)

eine Datengenauigkeit besser

```

als 0,5% der Wassertiefe

bezogen auf Strahlbreite

(Mittelwert aus den

Einzelmessungen innerhalb der

Strahlbreite);

```

b)

Objektsuch- oder

```

Objektlokalisierungssysteme

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

einer Sendefrequenz unter

```

10 kHz;

```

2.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 224 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 10 kHz und

einschließlich 24 kHz;

```

3.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 235 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 24 kHz und

30 kHz;

```

4.

einer Bildung von Strahlen

```

von weniger als 1 Grad

entlang jeder Achse und

mit einer Betriebsfrequenz

von weniger als 100 kHz;

```

5.

entwickelt als

```

druckbeständig - bei

Normalbetrieb - in Tiefen

von mehr als 1 000 m und

Meßwandlern:

```

a)

mit dynamischer

```

Druckkompensation; oder

```

b)

mit Meßwandlerelementen, die

```

nicht aus Bleizirkonat-Titanat

bestehen; oder

```

6.

entwickelt zur

```

Abstandsmessung zu

Objekten von mehr als

5 120 m;

```

c)

akustische Projektoren

```

einschließlich Meßwandlern,

mit eingebauten

piezoelektrischen,

magnetostriktiven,

elektrostriktiven,

elektrodynamischen oder

hydraulischen Elementen, die

einzeln oder in Kombination

arbeiten, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

```

```

```

1.

einer momentanen

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

2.

einer kontinuierlich

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

3.

druckbeständig bei

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 1 000 m; oder

```

4.

mit

```

Nebenkeulenunterdrückung

von mehr als 22 dB;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

```

```

```

d)

Akustische Systeme, Geräte

```

oder speziell entwickelte

Bauteile zur Bestimmung der

Position von Schiffen oder

Unterwasser-Fahrzeugen

entwickelt:

```

1.

für einen Betrieb mit

```

einer Reichweite von mehr

als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit von

weniger als 10 m rms

(quadratisches Mittel),

gemessen bei einer

Entfernung von 1 000 m;

oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.d.1. schließt

auch Geräte mit ein, die eine

kohärente Signalverarbeitung

zwischen zwei oder mehr Baken und

dem vom Schiff oder

Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

```

```

```

2.

als druckfest bei Tiefen

```

von mehr als 1 000 m;

```

2.

passive Systeme oder Geräte

```

(Empfangsgeräte, unabhängig ob

bei Normalbetrieb mit dem

separaten aktiven Gerät

verbunden oder nicht) oder

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Hydrophone (Meßwandler) mit

```

eingebauten:

```

1.

kontinuierlichen flexiblen

```

Sensoren oder Baugruppen

aus diskreten

Sensorelementen mit

entweder einem Durchmesser

oder einer Länge von

weniger als 20 mm und mit

einer Entfernung zwischen

den Elementen von weniger

als 20 mm;

```

2.

mit einem der folgenden

```

Meßfühler:

```

a)

Lichtleitfasern;

```

```

b)

piezoelektrischen

```

Polymeren;

```

c)

flexible

```

piezoelektrische

Keramikmaterialien;

```

3.

Hydrophon-Empfindlichkeit

```

besser als -180 dB in

jeder Tiefe mit keiner

Beschleunigungskompen-

sation;

```

4.

wenn entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von

nicht mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-186 dB mit

Beschleunigungs-

kompensation;

```

5.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-Empfind-

lichkeit besser als

-192 dB mit

Beschleunigungskompen-

sation;

```

6.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 100 m, mit

einer Hydrophon-Empfind-

lichkeit besser als

-204 dB; oder

```

7.

entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von mehr

als 1 000 m;

```

```

ANMERKUNG:

Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer

1 V rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

```

```

```

b)

Geschleppte akustische

```

Hydrophon-Anordnungen mit:

```

1.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von weniger als

12,5 m;

```

2.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von 12,5 m bis

unter 25 m und entwickelt

oder geeignet, für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 35 m abgeändert zu

werden; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.2. heißt, daß

Möglichkeiten vorhanden sind, durch

eine Änderung der Verdrahtung oder

Verknüpfung den Hydrophongruppen-

Abstand oder die Grenzen der

Betriebstiefen abzuändern. Solche

Möglichkeiten sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

```

```

```

3.

Hydrophongruppen-Abstand

```

von 25 m oder mehr und

entwickelt für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 100 m;

```

4.

Kurssensoren:

```

```

a)

mit einer Genauigkeit

```

besser als +0,5 Grad;

```

b)

eingebaut in die

```

Anordnung und

entwickelt oder

geeignet zur

Abänderung für einen

Betrieb in Tiefen von

mehr als 35 m; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

```

```

```

c)

montiert außerhalb der

```

Anordnung und mit einer

Sensoreinheit, die fähig ist,

in einem Umkreis von 360 Grad

in Tiefen von mehr als 35 m zu

arbeiten;

```

5.

nicht-metallische

```

Bestandteile oder in der

Längsrichtung verstärkte

Anordnung;

```

6.

einer zusammengebauten

```

Anordnung von weniger als

40 mm Durchmesser;

```

7.

Multiplexe

```

Hydrophongruppen-Signale;

oder

```

8.

Hydrophon-Eigenschaften,

```

spezifiziert in Nummer

6A01.a.2.a;

```

c)

Bearbeitungseinrichtungen,

```

speziell entwickelt für

geschleppte Hydrophon-

Anordnungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

mit Fast

```

Fouriertransformation

(FFT) oder einer anderen

Transformation mit 1 024

oder mehr komplexen

Punkten in weniger als

20 ms mit keiner

benutzerzugänglichen

Programmierbarkeit; oder

```

2.

Zeit- oder

```

Frequenzbereichs-

Verarbeitung und

-korrelation,

einschließlich

Spektralanalyse, digitales

Filtern und

Strahlenformung mit Fast

Fouriertransformationen

oder anderen

Transformationen oder

Verfahren mit

benutzerzugänglicher

Programmierbarkeit;

```

b)

Geophone, geeignet zur

```

Umwandlung für einen Einsatz in

Marinesystemen, Geräte oder

speziell entwickelte Bauteile,

die in der Nummer 6A01.a.2.a

erfaßt sind;

```

c)

Korrelation-Geschwindigkeits-

```

Sonarloggeräte, entwickelt zur

Messung der horizontalen

Geschwindigkeit des

Ausrüstungsträgers relativ zum

Meeresboden bei Abständen

zwischen dem Träger und dem

Meeresboden von mehr als 500 m;

6A02 Optische Sensoren

```

a)

Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur

```

Ermittlung von Peilungen für

spezifische elektromagnetische

Quellen (Funkpeilgeräte) oder

Geländecharakteristiken

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.a erfaßt keine

Germanium- oder Siliciumbauteile.

```

```

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Brennebenen-Arrays (linear

oder zweidimensional) mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge kürzer

als 300 nm; und

```

2.

einer Empfindlichkeit von

```

weniger als 0,1% relativ zur

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge von mehr

als 400 nm;

```

b)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 900 nm bis höchstens

1 200 nm, und

```

2.

einer Ansprechszeitkonstante

```

von 95 ns oder weniger; oder

```

c)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

im Wellenlängenbereich von

über 1 200 nm bis höchstens

30 000 nm;

```

2.

Bildverstärkerröhren und

```

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Bildverstärkerröhren mit

```

allen folgenden Merkmalen:

```

1.

einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

1 050 nm;

```

2.

mit einer Mikrokanalplatte

```

für Elektronen-

Bildverstärkung mit einem

Lochabstand

(Zentrum-Zentrum Abstand)

von weniger als 25 mym;

und

```

a)

einer S-20-, S-25- oder

```

Multialkali-

Photokathode; oder

```

b)

einer GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathode;

```

b)

speziell entwickelte

```

Bauteile wie folgt:

```

1.

Lichtwellenleiter-

```

Bildinverter;

```

2.

Mikrokanalplatten mit

```

beiden folgenden

Merkmalen:

```

a)

15 000 oder mehr

```

Hohlröhren/Platte; und

```

b)

einem Lochabstand

```

(Zentrum-Zentrum

Abstand) von weniger

als 25 mym; oder

```

3.

GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathoden.

```

3.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

lineare oder zweidimensionale

Brennebenen-Arrays mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 900 nm bis

höchstens 1 050 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

weniger als 0,5 ns;

```

b)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 1 050 nm bis

höchstens 1 200 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

95 ns oder weniger; oder

```

c)

einzelne Elemente mit einer

```

Spitzenempfindlichkeit in

einem Wellenlängenbereich

von über 1 200 nm bis

höchstens 30 000 nm;

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 6A02.a.3. umfaßt auch

```

photoleitfähige Arrays und

photovoltaische Arrays.

```

2.

Nummer 6A02.a.3. erfaßt keine

```

Silicium-Brennebenen-Arrays,

gekapselte photoleitfähige

Multi-Element-Zellen (mit nicht

mehr als 16 Elementen) oder

pyroelektrische Detektoren mit

einem der folgenden Stoffe:

```

a)

Bleisulfid;

```

```

b)

Triglycinsulfat oder

```

Varianten;

```

c)

Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

```

und Varianten;

```

d)

Lithiumtantalat;

```

```

e)

Polyvinylidenfluorid und

```

Varianten;

```

f)

Strontium-Barium-Niobat und

```

Varianten; oder

```

g)

Bleiselenid.

```

```

```

```

4.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Multielement-Halbleiter-

Photodioden oder

-Phototransistoren (keine

Brennebenen-Arrays) mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

bei einer Wellenlänge von

mehr als 1 200 nm; und

```

b)

einer Ansprechzeitkonstante

```

von 0,5 ns oder weniger;

```

b)

Multispektral abbildende

```

Sensoren, entwickelt für

Fernabtastungszwecke, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einem Momentan-Gesichtsfeld

```

(IFOV) von weniger als

200 myrad; oder

```

2.

spezifiziert für einen Betrieb

```

im Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

30 000 nm; und

```

a)

die Ausgangsbilddaten in

```

digitalem Format erzeugen;

und

```

1.

raumfahrtqualifiziert

```

sind; oder

```

2.

für einen Luftfahrtbetrieb

```

entwickelt sind und andere

Detektoren als

Siliciumdetektoren

verwenden;

```

c)

Direktsicht-

```

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder

Infrarot-Spektrum arbeiten und

einen der folgenden Bestandteile

aufweisen:

```

1.

Bildverstärkerröhren, die von

```

Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

Brennebenen-Arrays, die von

```

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungssysteme,

Systeme zur Bewegungskontrolle

oder -zählung für Verkehr und

Industrie;

```

b)

medizinische Geräte;

```

```

c)

industrielle Geräte zur

```

Überprüfung, Sortierung oder

Analyse von

Materialeigenschaften;

```

d)

Feuermelder für Industrieöfen;

```

```

e)

speziell für Laborzwecke

```

entwickelte Geräte;

ANMERKUNG

Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

```

```

```

d)

besondere unterstützende

```

Bauteile für optische Sensoren

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler;

```

2.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler wie folgt:

```

a)

mit geschlossenem Kreislauf

```

mit einer spezifizierten

mittleren Ausfallszeit

(MTTF) oder einem mittleren

Ausfallsabstand (MTBF) von

mehr als 2 500 Stunden;

```

b)

selbstregelnde Joule-

```

Thomson-(JT)-Minikühler für

Bohrungsdurchmesser von

weniger als 8 mm;

```

3.

optische Meßfasern:

```

```

a)

speziell gefertigt,

```

zusammengesetzt oder in

Struktur oder durch

Beschichtung abgeändert, um

akustisch, thermisch,

inertial, elektromagnetisch

oder für atomare Strahlung

empfindlich zu werden; oder

```

b)

in der Struktur abgeändert,

```

um eine Schwebungslänge von

weniger als 50 mm (hohe

Doppelbrechung) zu

erreichen;

6A03 Kameras

```

a)

Meßkameras wie folgt:

```

```

1.

Hochgeschwindigkeits-

```

Filmaufnahmekameras mit jedem

Filmformat von 8 mm bis

einschließlich 16 mm, bei

denen der Film während der

gesamten Aufzeichnungszeit

kontinuierlich bewegt wird,

und die geeignet sind, mit

Aufnahmegeschwindigkeiten von

mehr als

13 150 Einzelbildern/s

aufzuzeichnen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A03.a.1. erfaßt keine

Filmaufnahmekameras für normale

zivile Zwecke.

```

```

```

2.

mechanische

```

Hochgeschwindigkeitskameras,

bei denen sich der Film nicht

bewegt, und die geeignet sind,

mit Bildfrequenzen von mehr

als 1 000 000 Bildern bei

voller Bildhöhe eines 35mm-

Films oder mit proportional

kleineren Geschwindigkeiten

für größere Bildhöhen

aufzuzeichnen;

```

3.

mechanische oder elektronische

```

Streakkameras mit

Aufzeichnungsgeschwindigkei-

ten von mehr als 10 mm/mys;

```

4.

elektronische Bildkameras mit

```

einer Bildfrequenz von mehr

als 1 000 000 Bildern;

```

5.

elektronische Kameras mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

a)

einer elektronischen

```

Verschlußzeit

(Ausblendfähigkeit) von

weniger als 1 mys je

Vollbild; und

```

b)

einer Ausgabezeit, die eine

```

Bildgeschwindigkeit von mehr

als 125 vollen

Einzelbildern/s erlaubt;

```

b)

bilddarstellende Kameras wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A03.b erfaßt keine

Fernseh- oder Videokameras, die

speziell für Fernseh-Rundfunk

entwickelt sind.

```

```

```

1.

Videokameras mit Halbleiter-

```

Sensoren und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 4 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel/Halbleiter-

Sensoranordnung für

Monochromkameras (Schwarz-

Weiß-Kameras);

```

b)

mehr als 4 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel/Halbleiter-

Sensoranordnung für

Farbkameras mit drei

eingebauten Halbleiter-

Sensoranordnungen; oder

```

c)

mehr als 12 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel für

Halbleiter-Sensoranordnung-

Farbkameras mit einer

eingebauten Halbleiter-

Sensoranordnung;

```

2.

Scanning-Kameras oder

```

Scanning-Kamerasysteme:

```

a)

mit linearen

```

Detektoranordnungen mit mehr

als 8 192 Elementen/

Anordnung; und

```

b)

mit mechanischer Abtastung

```

in eine Richtung;

```

3.

mit eingebauten

```

Bildverstärkern, die in Nummer

6A02.a.2.a erfaßt sind;

```

4.

mit eingebauten Brennebenen-

```

Arrays, die in Nummer 6A02.a.3

erfaßt sind;

6A04 Optik

```

a)

Optische Spiegel (Reflektoren)

```

wie folgt:

```

1.

verformbare Spiegel mit

```

kontinuierlichen oder

Multielement-Oberflächen und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, die geeignet sind,

Teile der Spiegeloberfläche

mit Frequenzen von mehr als

100 Hz dynamisch

nachzujustieren;

```

2.

leichte monolithische Spiegel

```

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht vom (Anm.:

richtig: von)

mehr als 10 kg;

```

3.

leichte zusammengesetzte -

```

oder Schaum-Spiegelstrukturen

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht von mehr als

2 kg;

```

4.

Spiegel zum Lenken optischer

```

Strahlen mit mehr als 100 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge mit einer

Steuerbandbreite von mehr als

100 Hz;

```

b)

Optische Bauteile, hergestellt

```

aus Zinkselenid (ZnSe) oder

Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

im Wellenlängenbereich von über

3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

und mit einem der folgenden

Merkmale:

1 mehr als 100 cm3 Volumen; oder

```

2.

mit mehr als 80 mm Durchmesser

```

oder Hauptachsenlänge und

20 mm Dicke (Tiefe);

```

c)

raumfahrtqualifizierte Bauteile

```

für optische Systeme wie folgt:

```

1.

leichtgewichtig, mit weniger

```

als 20% Äquivalenzdichte

verglichen mit einem festen

Rohling mit der gleichen

Apertur und Dicke;

```

2.

Substrate, Substrate mit

```

Oberflächenbeschichtungen

(Einzel- oder Mehrlagen,

metallisch oder dielektrisch,

leitfähig, halbleitend oder

isolierend) oder mit

Schutzfilmen;

```

3.

Segmente oder Baugruppen aus

```

Spiegeln, entwickelt zur

Montage im Weltraum in ein

optisches System, mit einer

Sammelapertur gleich oder

größer als von einer

Einzeloptik mit 1 m

Durchmesser;

```

4.

gefertigt aus

```

zusammengesetzten Materialien

mit einem linearen thermischen

Ausdehnungskoeffizienten

gleich oder kleiner als 5 x 10

hoch -6 in jeder

Koordinatenrichtung;

```

d)

Optische Filter wie folgt:

```

```

1.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm, bestehend aus

optischen Mehrlagen-

Beschichtungen und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Bandbreiten gleich oder

```

kleiner als 1 nm volle

Breite bei halber Intensität

(FWHI) und einer

Spitzenübertragung von 90%

oder mehr; oder

```

b)

Bandbreiten gleich oder

```

weniger als 0,1 nm FWHI und

einer Spitzenübertragung von

50% oder mehr;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A04.d.1. erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

```

```

```

2.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm und mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

abstimmbar über einen

```

Wellenlängenbereich von

500 nm oder mehr;

```

b)

einem optischen

```

Momentanbandpaß von 1,25 nm

oder weniger;

```

c)

Wellenlänge

```

wiedereinstellbar innerhalb

von 0,1 ms mit einer

Genauigkeit von 1 nm oder

besser innerhalb des

abstimmbaren

Wellenlängenbereiches; und

```

d)

einer

```

Einzelereignis-Übertragung

von 91% oder mehr;

```

3.

Optische Opazitätsschalter

```

(Filter) mit einem Sehfeld von

30 Grad oder weiter und einer

Ansprechzeit gleich oder

kleiner als 1 ns;

```

e)

Optische Steuergeräte wie

```

folgt:

```

1.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der

Oberflächengestalt oder

-ausrichtung der

raumfahrtqualifizierten

Bauteile, die in Nummer

6A04.c.1 oder c.3 erfaßt sind;

```

2.

mit Steuerungs-, Nachführ-,

```

Stabilisierungs- oder

Resonatorjustierbandbreiten

gleich oder größer als 100 Hz

und einer Genauigkeit von

10 myrad oder weniger;

```

3.

Kardanringe mit einer

```

maximalen Schwenkung von mehr

als 5 Grad, einer Bandbreite

gleich oder größer als 100 Hz

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. mit einem Durchmesser

```

oder einer Hauptachsenlänge

von mehr als 0,15 m bis

höchstens 1 m;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 2 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad/s2; oder

```

b)
  1. mit mehr als 1 m

```

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 0,5 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad;

```

4.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der Justierung

von phasengesteuerten

Anordnungen oder

phasengesteuerten

Segmentspiegelsystemen,

die aus Spiegeln mit einem

Segmentdurchmesser oder

einer Hauptachsenlänge von

1 m oder mehr bestehen;

```

f)

Fluoridfaserkabel oder

```

Lichtwellenleiterfasern hierfür

mit einer Dämpfung von weniger

als 4 dB/km im

Wellenlängenbereich von über

1 000 nm bis höchstens 3 000 nm;

6A05 Laser, Bauteile und optische

Geräte, wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Impulslaser umfassen auch

```

solche, die in einem CW-Modus

(Dauerstrichmodus) mit

überlagerten Impulsen laufen.

```

2.

Stoßerregte Laser umfassen auch

```

jene, die in einem

kontinuierlich erregten Modus

mit überlagerter Stoßerregung

laufen.

```

3.

Der Embargostatus von

```

Raman-Lasern richtet sich nach

den Parametern der

Pumpenquellenlaser.

Pumpenquellenlaser können alle

nachstehend beschriebenen Laser

sein.

```

```

```

a)

Gaslaser wie folgt:

```

```

1.

Excimerlaser mit einem der

```

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 150 nm bis

höchstens 190 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 120 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 190 nm bis

höchstens 360 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 10 J/Impuls; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 500 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 360 nm; und

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

2.

Metalldampflaser wie folgt:

```

```

a)

Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W;

```

b)

Gold-(Au)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

c)

Natrium-(Na)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

d)

Barium-(Ba)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 2 W;

```

3.

Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

```

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 5 kW; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 kW;

```

4.

Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

```

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer CW-Ausgangsleistung

```

von mehr als 10 kW;

```

b)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer von mehr als

10 mys und:

```

1.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 kW; oder

```

2.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 kW; oder

```

c)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer gleich oder

kleiner als 10 mys und:

```

1.

einer Impulsenergie von

```

mehr als 5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 2,5 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 2,5 kW;

```

5.

Chemische Laser wie folgt:

```

```

a)

Wasserstofffluorid- (Anm.:

```

richtig: Wasserstoffluorid-)

(HF)-Laser;

```

b)

Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

```

```

c)

Transferlaser:

```

```

1.

Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

```

Laser;

```

2.

Deuterium-Fluorid-

```

Kohlendioxid-(DF-CO2)-

Laser;

```

6.

Gasentladungs- und

```

Ionen-Laser, zB Krypton-Ionen-

oder Argon-Ionen-Laser, mit

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W;

```

7.

Andere Gaslaser, außer

```

Stickstoff-Laser, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 150 nm bis

höchstens 800 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 30 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 800 nm bis

höchstens 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,25 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und

einer mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

b)

Halbleiter-Laser wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

Der Erfassungstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

```

```

```

1.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser mit:

```

a)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 100 mW; oder

```

b)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

2.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser oder Arrays

aus einzelnen

Halbleiter-Lasern mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 500 myJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1050 nm;

```

c)

Festkörper-Laser wie folgt:

```

```

1.

abstimmbare Laser mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.1. umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al2O3), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl2O4) und

Farbpunkt-Laser.

```

```

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

kleiner als 600 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von 600 nm oder mehr bis

höchstens 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

2.

nicht-abstimmbare Laser wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.2. erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

```

```

```

a)

Rubin-Laser mit einer

```

Ausgangsenergie von mehr als

20 J/Impuls;

```

b)

Neodym-Laser wie folgt:

```

```

1.

gütegeschaltete Laser

```

(Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 20 J bis höchstens

50 J/Impuls und einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 J/Impuls;

```

2.

nicht-gütegeschaltete

```

Laser (non-Q-switched)

mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 J bis höchstens

100 J/Impuls und einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 J/Impuls;

```

c)

Neodym-dotierte Laser

```

(andere Laser als Glas), wie

folgt, mit einer

Ausgangswellenlänge von mehr

als 1 000 nm bis höchstens 1

100 nm:

```

```

(Bezüglich Neodym-dotierte Laser

(andere Laser als Glas) mit einer

Ausgangswellenlänge von nicht mehr

als 1 000 nm oder mehr als 1 100 nm

siehe Nummer 6A05.c.2.d).

```

```

```

1.

gepulst angeregte,

```

phasenverriegelte,

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer von

weniger als 1 ns und:

```

a)

einer Spitzenleistung von mehr

```

als 5 GW;

```

b)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr als

10 W; oder

```

c)

einer Impulsenergie von mehr

```

als 0,1 J;

```

2.

gepulst angeregte,

```

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer gleich

oder größer als 1 ns und:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 200 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J;

```

3.

gepulst angeregte,

```

nicht-gütegeschaltete

(non-Q-switched) Laser

mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

4.

kontinuierlich angeregte

```

Laser mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

d)

andere nicht-abstimmbare

```

Laser, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von

```

weniger als 150 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 mJ/Impuls und eine

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von

```

150 nm oder mehr bis

höchstens 800 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 1,5 J/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als

30 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 30 W;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 800 nm bis höchsten

1 400 nm, wie folgt:

```

a)

gütegeschaltete Laser mit:

```

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als :

```

a)

10 W für Einmoden-Laser;

```

```

b)

30 W für Mehrmoden-Laser;

```

```

b)

nicht-gütegeschaltete Laser

```

mit:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1400 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 mJ/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

d)

Farbstofflaser oder andere

```

flüssige Laser mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von weniger

```

als 150 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von 150 nm

```

oder mehr bis höchstens 800 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

c)

einem longitudinalen

```

Einmoden-Impulsoszillator

mit einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 1 W und einer

Folgefrequenz von mehr als 1

kHz, wenn die Impulsdauer

kleiner als 100 ns beträgt;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr als

```

800 nm bis höchstens 1 400 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr als

```

1 400 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

e)

Frei-Elektron-Laser;

```

```

f)

Bauteile wie folgt:

```

```

1.

Spiegel, die entweder durch

```

aktive Kühlung oder

Wärmehohlleiter-Kühlung

gekühlt werden;

```

```

ANMERKUNG:

Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

```

```

```

2.

optische Spiegel oder

```

durchlässige oder teilweise

durchlässige optische oder

elektro-optische Bauteile,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit vom Embargo

erfaßten Lasern;

```

g)

optische Geräte wie folgt:

```

```

1.

dynamische Wellenfront-

```

(Phasen)-Meßgeräte, die

geeignet sind, mindestens

50 Positionen auf einer

Strahlenwellenfront

abzubilden, mit:

```

a)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 100 Hz und einer

Phasendiskrimination von

mindestens 5% der

Wellenlänge des Strahls;

oder

```

b)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 1 000 Hz und

einer Phasendiskrimination

von mindestens 20% der

Wellenlänge des Strahls;

```

2.

Laser-Diagnosegeräte, die

```

geeignet sind,

Winkelstrahl-Lenkungsfehler

von Super High Power Laser

(SHPL)-Systemen von gleich

oder weniger als 10 myrad zu

messen;

```

3.

optische Geräte, Baugruppen

```

oder Bauteile, speziell

entwickelt für SHPL-Systeme

mit phasengesteuerter

Anordnung für kohärente

Strahlenkombination bis zu

einer Genauigkeit von

Lambda/10 auf der bezeichneten

Wellenlänge oder von 0,1 mym,

je nachdem welcher Wert der

kleinere ist;

```

4.

Projektionsteleskope, speziell

```

entwickelt zur Verwendung mit

SHPL-Systemen;

6A06 Magnetometer, magnetische

Neigungsmesser, eigenmagnetische

Neigungsmesser und

Kompensationssysteme, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Magnetometer mit

```

supraleitfähiger, optisch

gepumpter oder nuklearer

Präzessionstechnologie

(Proton/Overhauser-Technologie),

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 0,05 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

b)

Induktionsspulen-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als:

```

1.

0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

```

bei Frequenzen von weniger als

1 Hz;

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von 1 Hz oder mehr

bis höchstens 10 Hz; oder

```

3.

1 x 10 hoch -4 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von mehr als 10 Hz;

```

c)

Lichtwellenleiter-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 1 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

d)

Magnetische Neigungsmesser, mit

```

mehreren Magnetometern, die in

Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

sind;

```

e)

eigenmagnetische

```

Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als 0,3 nT/m

rms/Quadratwurzel Hz;

```

f)

eigenmagnetische Neigungsmesser,

```

die nicht die Lichtwellenleiter-

Technologie einsetzen und einen

Rauschpegel (Empfindlichkeit)

des magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als

0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

besitzen;

```

g)

magnetische Kompensationssysteme

```

für magnetische Sensoren,

entwickelt für einen Einsatz auf

mobilen Plattformen;

```

h)

supraleitfähige

```

elektromagnetische Sensoren mit

Bauteilen, die aus

supraleitfähigen Materialien

gefertigt sind:

```

1.

entwickelt für einen Betrieb

```

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitfähigen Bestandteile

(einschließlich

Josephson-Effekt-Geräte oder

supraleitfähige

Quanten-Interferenz-Geräte

(SQUIDS);

```

2.

entwickelt zum Messen

```

elektromagnetischer

Feldschwankungen auf

Frequenzen von 1 kHz oder

weniger, und:

```

3.

mit einem der folgenden

```

Merkmale:

```

a)

mit integrierten

```

Dünnschicht-SQUIDS mit einer

Mindestgröße von weniger als

2 mym und mit zugehörigen

Eingangs- und Ausgangs-

Kopplungsschaltungen;

```

b)

entwickelt für einen Betrieb

```

bei einer Magnetfeld-

Anstiegsgeschwindigkeit von

mehr als 1 x 10 hoch 6

Induktionsflußquanten/s;

```

c)

entwickelt, um ohne

```

magnetische Abschirmung im

Erdmagnetfeld arbeiten zu

können; oder

```

d)

mit einem

```

Temperaturkoeffizienten von

weniger (kleiner) als 0,1

Induktionsflußquantum/K;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nicht-eingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

```

```

6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),

(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und

Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte

folgt. Komponenten dafür, konstruiert

```

a)

Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den

```

am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung

Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer

als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen

Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal *1) oder

besser, mit einer

```

b)

Schwerkraftmesser für mobile Einschwingzeit für

```

Plattformen für Boden, Marine, die Daueraufzeichnung von zwei

U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Minuten oder weniger.

mit:

```

1.

einer statischen Genauigkeit

```

von weniger (besser) als 0,7

mgal; und

```

2.

einer Betriebsgenauigkeit von

```

weniger (besser) als 0,7 mgal

mit einer Aufzeichnungszeit im

stabilisierten Zustand von

weniger als 2 Minuten bei

jeder Kombination von

begleitenden

Korrekturausgleichen und

Bewegungseinflüssen;

```

c)

Schwerkraft-Gradiometer.

```

6A08 Radarsysteme, -geräte und

-baugruppen mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

```

a)

Rundsicht-Sekundärradar (SSR)

```

```

b)

Eisenbahnradar zur

```

Kollisionsverhütung;

```

c)

Anzeigen und Monitore zur

```

Luftverkehrsüberwachung, die

nicht mehr als

12 Auflösungselemente/mm

besitzen.

```

```

```

a)

mit Betriebsfrequenzen von

```

40 GHz bis 230 GHz und mit einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 100 mW;

```

b)

mit einer abstimmbaren

```

Bandbreite von mehr als +-6,25%

der Mittenbetriebsfrequenz;

```

```

ANMERKUNG:

Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

```

```

```

c)

geeignet, simultan auf mehr als

```

zwei Trägerfrequenzen zu

arbeiten;

```

d)

geeignet, mit künstlicher

```

Apertur (SAR), inverser

künstlicher Apertur (ISAR) oder

in Schrägsicht-Flugzeugradar-

Modus (SLAR) zu arbeiten;

```

e)

mit eingebauten elektronisch

```

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen;

```

f)

geeignet zur Höhenmessung

```

nichtzusammengehöriger Ziele;

```

```

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

```

a)

Präzisionsanflugradargeräte

```

(PAR) gemäß den ICAO-Normen;

```

b)

Meteorologische Radargeräte.

```

```

```

```

g)

speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme

```

und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird.

```

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

```

```

i)

Betrieb am Boden mit einem

```

maximalen Meßbereich von mehr

als 185 km;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

```

```

```

j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

```

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

```

```

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder

```

Homodyn-Erkennungstechniken

und mit einer Winkelauflösung

von weniger (besser) als

20 myrad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

```

```

k. mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils)

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert)

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1. erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nicht-periodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen

Target-Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von Frei-Elektron-

Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-Meßsysteme

mit Sendeimpulsbreiten von 100 ns

oder weniger und speziell

entwickelte Bauteile hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus Cadmiumtellurid

```

(CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind;

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm bei

```

einer Dicke gleich oder größer

als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat (KTiAs,

```

auch bekannt als KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nicht-lineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von weniger

```

als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien mit

mehr als 300 mm Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6C04.e.1 erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafnium-fluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer

```

Hydroxylionen-(OH)Konzentrati

on von weniger als 5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in Nummer

6A04.f erfaßt sind;

6C05 Laser

Kristalline Laser-Wirtsmaterialien

in nicht-fertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn.

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01.

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft- Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

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