Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1992-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

in jede beliebige Richtung

vergrößert;

```

2.

Schneideradius von 0,1 bis

```

einschließlich 5 mm, und

```

3.

Schneideradius-

```

Rundlaufabweichung weniger

(besser) als 0,002 mm

Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09 Speziell konstruierte

bestückte Leiterplatten und

Software hierfür, oder

Verbund-Drehtische, die gemäß

den Hersteller-Spezifikationen

geeignet sind, numerische

Steuerungen, Werkzeugmaschinen

oder Rückmeldeeinrichtungen auf

oder über die in Nummer 2B01,

2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

2B07 und 2B08 spezifizierten

Werte aufzurüsten.

2R03 Vibrationstestausrüstung mit

Verwendung von digitalen

Steuerungsverfahren und

Rückkopplungs- oder

Closed-Loop-Testausrüstung

hierfür, geeignet für die

Vibrationsbeanspruchung eines

Systems mit 10 g RMS oder mehr

zwischen 20 Hz und 2000 Hz und

der Aufbringung von Kräften von

50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

```

a)

Software zur adaptiven Steuerung

```

und mit beiden der nachfolgenden

Merkmale:

```

1.

für flexible

```

Fertigungseinheiten, die

mindestens aus Ausrüstungen

bestehen, wie in b.1 und b.2

der „Definition'' flexible

Fertigungseinheit beschrieben;

und

```

2.

geeignet, in Echtzeit

```

Programme oder Daten zu

erzeugen oder abzuändern,

indem sie die mit Hilfe von

mindestens zwei

Erkennungstechniken erhaltenen

Signale simultan verwerten;

diese Erkennungstechniken

sind:

```

a)

automatische Bilderfassung

```

(sichtbares Spektrum)

```

b)

Infrarotabbildung

```

```

c)

Schallabbildung (hörbarer

```

Bereich)

```

d)

Tastmessung

```

```

e)

Trägheitspositionierung

```

```

f)

Kraftmessung

```

```

g)

Drehmomentmessung.

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine

Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die

Verteilung der Teileprogramme

verwendet.

```

```

```

b)

Software, die anderen als in

```

Nummer 2B01.a/b erfaßten

elektronischen Einrichtungen,

Fähigkeiten zur numerischen

Steuerung gemäß Nummer 2B01

verleiht.

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den

Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie.

```

a)

Technologie:

```

```

1.

Zur Entwicklung von

```

interaktiver Graphik als

integrierender Bestandteil von

numerischen Steuerungen zur

Aufbereitung oder Abänderung

von Teilprogrammen;

```

2.

Zur Entwicklung von

```

Generatoren für

Werkzeugmaschinen-Anweisungen

(zB Teileprogramme) aus

Konstruktionsdaten, die sich

in den numerischen Steuerungen

befinden;

```

3.

Zur Entwicklung von

```

Integrations-Software zur

Einbindung von

Expertensystemen für

fortgeschrittene

Entscheidungsunterstützung

(Advanced Decision Support)

für Erzeugungsebenen in

numerische Steuerungen;

```

b)

Technologie für

```

metallbearbeitende

Fertigungsprozesse wie folgt:

```

1.

Technologie zur Konstruktion

```

von Werkzeugen, Prägestempeln

oder

Befestigungsvorrichtungen, die

für die folgenden Verfahren

konstruiert sind:

```

a)

Superplastische Verformung;

```

```

b)

Diffusions-Schweißen;

```

```

c)

Direktes hydraulisches

```

Pressen;

```

2.

Technische Daten, bestehend

```

aus Verfahrensmethoden oder

-parametern wie nachstehend

aufgelistet und zur Steuerung

von:

```

a)

Superplastische Verformung

```

von Aluminiumlegierungen,

Titanlegierungen oder

Superlegierungen:

```

1.

Oberflächenvorbereitung;

```

```

2.

Umformungsgeschwindigkeit;

```

```

3.

Temperatur;

```

```

4.

Druck;

```

```

b)

Diffusions-Schweißen von

```

Superlegierungen oder

Titanlegierungen:

```

1.

Oberflächenvorbereitung;

```

```

2.

Temperatur;

```

```

3.

Druck;

```

```

c)

direktwirkendes

```

hydraulisches Pressen von

Aluminiumlegierungen oder

Titanlegierungen:

```

1.

Druck;

```

```

2.

Zyklusdauer;

```

```

d)

heißisostatische Verdichtung

```

von Titanlegierungen,

Aluminiumlegierungen oder

Superlegierungen:

```

1.

Temperatur;

```

```

2.

Druck;

```

```

3.

Zyklusdauer;

```

```

c)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Fertigung von hydraulischen

Streckformenmaschinen und

Stempel hierfür zur Fertigung

von Flugzeugzellen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Ausdruck

```

„Beschichtungsverfahren''

beinhaltet Reparatur,

Ausbesserung sowie

Neubeschichtung.

```

2.

Der Ausdruck „legierte

```

Aluminid-Beschichtung''

beinhaltet einfache oder

Mehrschritt-Legierungen, bei

denen ein Element oder Elemente

vor oder während der Aufbringung

der Aluminid-Beschichtung durch

ein anderes

Beschichtungsverfahren

sedimentiert werden. Der

Ausdruck beinhaltet jedoch nicht

die Mehrfachverwendung eines

Einschritt-

Packungszementierungsverfahrens

zur Herstellung von legierten

Aluminiden.

```

3.

Der Ausdruck

```

„edelmetall-modifizierte

Aluminid''-Beschichtungen

beinhaltet

Mehrschritt-Beschichtungen, bei

denen das Edelmetall oder

Edelmetalle vor der Aufbringung

der Aluminidbeschichtung durch

andere Beschichtungsverfahren

sedimentiert werden.

```

4.

Mischungen bestehen aus

```

infiltriertem Material,

abgestuften Zusammensetzungen,

Co-Sedimenten und

Mehrschicht-Sedimenten und

werden unter Verwendung eines

oder mehrerer

Beschichtungsverfahren, wie sie

in der Tabelle spezifiziert

sind, erreicht.

```

5.

MCrAlX bezieht sich auf eine

```

Beschichtungslegierung, wobei

M Cobalt, Eisen, Nickel oder

Kombinationen hiervon bedeutet

und X Hafnium, Yttrium, Silicium

oder Tantal in jeder beliebigen

Menge oder andere absichtlich

beigemengte Zugaben über

0,01 Gewichtsprozent in

verschiedenen Proportionen und

Kombinationen, ausgenommen:

```

a)

CoCrAlY-Beschichtungen, die

```

weniger als 22 Gewichtsprozent

Chrom, weniger als 7

Gewichtsprozent Aluminium und

weniger als 2 Gewichtsprozent

Yttrium enthalten;

```

b)

CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

```

bis 24 Gewichtsprozent Chrom,

10 bis 12 Gewichtsprozent

Aluminium und 0,5 bis

0,7 Gewichtsprozent Yttrium

enthalten; oder

```

c)

NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

```

bis 23 Gewichtsprozent Chrom,

10 bis 12 Gewichtsprozent

Aluminium und 0,9 bis

1,1 Gewichtsprozent Yttrium

enthalten.

```

6.

Der Ausdruck

```

„Aluminiumlegierungen'' bezieht

sich auf Legierungen, die eine

äußerste Zugfestigkeit von

190 MPa oder mehr, gemessen bei

293 K (20 Grad C), haben.

```

7.

Der Ausdruck „korrosionfester

```

Stahl'' bezieht sich auf AISI

(American Iron and Steel

Institute) 300-Serien oder auf

entsprechende nationale

Normstähle.

```

8.

Hochschmelzende Metalle bestehen

```

aus den folgenden Metallen und

ihren Legierungen: Niobium

(Columbium), Molybdän, Wolfram

und Tantal.

```

9.

Sensorfenstermaterialien wie

```

folgt: Aluminiumoxid, Silicium,

Germanium, Zinksulfid,

Zinkselenid, Galliumarsenid und

die folgenden Metallhalogenide:

Kaliumiodid, Kaliumfluorid oder

Sensorfenstermaterialien mit

mehr als 40 mm Durchmesser bei

Thalliumbromid und

Thalliumbromidchlorid.

```

10.

Technologie zur

```

Einschritt-Packungszementierung

von festen Tragflächen werden

von dieser Gruppe nicht erfaßt.

```

11.

Polymere wie folgt: Polyimide,

```

Polyester, Polysulfide,

Polycarbonate und Polyethane.

```

12.

Modifizierte Zirkonerde bezieht

```

sich auf Zugaben aus anderen

Metalloxiden, wie zB Calcium-,

Magnesium-, Yttrium-,

Hafniumoxide, seltene Erden,

usw., zu Zirkonerde zur

Stabilisierung bestimmter

kristallographischer Phasen und

Phasenanordnungen.

Wärmesperrebeschichtungen aus

Zirkonerde, mit Calcium- oder

Magnesiumoxid durch Mischen oder

Fusion modifiziert, sind nicht

erfaßt.

```

13.

Titanlegierungen bezieht sich

```

auf Legierungen für Luft- und

Raumfahrt mit einer äußersten

Zugfestigkeit von 900 MPa oder

mehr, gemessen bei 293 K

(20 Grad C).

```

14.

Niedrigexpansionsgläser bezieht

```

sich auf Gläser mit einer

Wärmeausdehnungszahl von 1 x 10

hoch -7 K hoch -1 oder weniger,

gemessen bei 293 K (20 Grad C).

```

15.

Dielektrische Schichten sind

```

Beschichtungen, die aus

Mehrschicht-Isolationmaterialien

konstruiert sind, bei denen die

Interferenzeigenschaften einer

Struktur, welche sich aus

Materialien mit verschiedenen

Brechungskoeffizienten

zusammensetzt, dazu dienen,

verschiedene Wellenlängenbänder

zu reflektieren, zu übertragen

oder zu absorbieren.

Dielektrische Schichten bezieht

sich auf mehr als vier

dielektrische Schichten oder auf

dielektrisch/metallisch

zusammengesetzte Schichten.

```

16.

Zementiertes Wolframcarbid

```

beinhaltet keine Materialien für

Schneide- und Formungswerkzeuge,

die aus Wolframcarbid/(Cobalt,

Nickel), Titancarbid/(Cobalt,

Nickel), Chromcarbid/Nickel-

Chrom und Chromcarbid/Nickel

bestehen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

In Spalte 1 der Tabelle

spezifizierte Verfahren sind wie

folgt definiert:

```

a)

CVD-Verfahren (Chemical Vapour

```

Deposition) ist ein

Belagsbeschichtungsverfahren

oder ein

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren, in dem

ein Metall, eine Legierung,

ein Verbundwerkstoff, ein

Dielektrikum oder eine Keramik

auf einem erhitzten Substrat

abgelagert werden. Gasförmige

Reaktanden zersetzen sich in

der Nachbarschaft eines

Substrates oder gehen neue

Zusammensetzungen ein; daraus

ergibt sich eine Sedimentation

des gewünschten Elements, der

gewünschten Legierung oder des

gewünschten Mischungsmaterials

auf dem Substrat.

Die Energie für diese

Zersetzung oder diesen

chemischen Reaktionsprozeß

kann durch Erhitzen des

Substrats, ein

Glimmentladungsplasma oder

durch Laserbestrahlung

geliefert werden.

ANMERKUNGEN:

```

1.

CVD beinhaltet folgende

```

Verfahren: gerichtete Gasfluß-

Out-of-Pack-Sedimentation,

Pulsations-CVD, gesteuerte

Kernbildungsthermolyse (CNTD =

Controlled Nucleation Thermal

Decomposition), plasmaerweiterte

oder plasmaunterstützte

CVD-Verfahren.

```

2.

Pack (Packung) bezeichnet ein in

```

eine Pulvermischung getauchtes

Substrat.

```

3.

Die Herstellung der gasförmigen

```

Reaktanden, die im Out-of-Pack-

Verfahren verwendet werden,

erfolgt unter Verwendung der

gleichen Basisreaktionen und

-parameter wie im

Packungszementierungsverfahren,

ausgenommen, daß das zu

beschichtende Substrat nicht mit

der Pulvermischung in Berührung

steht.

```

b)

TE-PVD-Verfahren (Thermal

```

Evaporation-Physical Vapour

Deposition (Wärmeverdampfung-

Physikalisches

Sedimentationsverfahren)) ist

ein

Belagsbeschichtungsverfahren,

das in einem Vakuum bei einem

Druck von weniger als 0,1 Pa

durchgeführt wird und in dem

eine thermische Energiequelle

zur Verdampfung des

Beschichtungsmaterials

verwendet wird. Dieses

Verfahren führt zur

Kondensation oder

Sedimentation des verdampften

Stoffes auf die in

entsprechender Weise

positionierten Substrate. Die

Zuführung von Gasen in die

Vakuumkammer während des

Beschichtungsverfahrens zur

Synthese von

Mischbeschichtungen ist eine

gängige Abänderung des

Verfahrens. Die Verwendung von

Ionen, Elektronenstrahlen oder

Plasma, um die Sedimentation

der Beschichtung zu aktivieren

oder zu unterstützen, ist

ebenfalls eine übliche

Abänderung bei dieser Technik.

Die Verwendung von

Überwachungseinrichtungen, um

eine Messung von optischen

Eigenschaften und

Beschichtungsdicken während

des Prozesses vorzunehmen,

kann ein Leistungsmerkmal

dieser Verfahren sein.

Spezifische TE-PVD-Verfahren

sind wie folgt:

```

1.

Elektronenstrahl-PVD verwendet

```

einen Elektronenstrahl zur

Erhitzung und Verdampfung des

die Beschichtung bildenden

Materials;

```

2.

Resistive Erhitzungs-PVD setzt

```

elektrisch widerstandsfähige

Wärmequellen ein, die einen

kontrollierten und einheitlichen

Fluß von verdampften

Beschichtungssorten herstellen

können;

```

3.

Laser-Verdampfung verwendet

```

entweder Laserstrahlen mit

gepulsten oder kontinuierlichen

Wellen, um das die Beschichtung

bildende Material zu verdampfen;

```

4.

Kathodenbogen-Sedimentation

```

setzt eine selbstverzehrende

Kathode des Materials ein, das

die Beschichtung bildet, und hat

eine Entladung, die durch einen

vorübergehenden Kontakt eines

Triggers auf der Oberfläche

zustande kommt. Die gesteuerte

Bewegung des Lichtbogens

erodiert die Kathodenoberfläche

und schafft ein hochionisiertes

Plasma. Die Anode kann entweder

ein über einen Isolator an die

Peripherie der Kathode

angelegter Konus oder die Kammer

sein. Substratvorspannung wird

für

Nicht-Sichtlinien-Sedimentation

eingesetzt.

ANMERKUNG:

Diese Definition beinhaltet keine

ungeordnete

Kathodenbogen-Sedimentation mit

nicht-vorgespannten Substraten.

```

c)

Ionplating ist eine spezielle

```

Abänderung eines gängigen

TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein

Plasma oder eine Ionenquelle zur

Ionisierung des zu

sedimentierenden Stoffes

verwendet und eine negative

Vorspannung an das Substrat

angelegt wird, um die Extraktion

des zu sedimentierenden Stoffes

aus dem Plasma zu ermöglichen.

Die Einbringung eines reaktiven

Stoffes, die Verdampfung von

festen Stoffen in der

Verfahrenskammer, sowie die

Verwendung von

Überwachungseinrichtungen zur

Messung von optischen

Eigenschaften und der

Beschichtungsdicken während des

Prozesses sind übliche

Abänderungen des Verfahrens.

```

d)

Packungszementierung ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren oder

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem ein Substrat in eine

Pulvermischung (eine Packung)

getaucht wird, die aus folgendem

besteht:

```

1.

den metallischen Pulvern, die

```

sedimentiert werden sollen

(normalerweise Aluminium,

Chrom, Silicium oder

Kombinationen hiervon);

```

2.

einem Aktivator (normalerweise

```

ein Halidsalz); und

```

3.

einem inerten Pulver, meist

```

Aluminiumoxid.

Das Substrat und die

Pulvermischung befinden sich

in einer Retorte, die auf

1 030 K (757 Grad C) bis

1375 K (1 102 Grad C) so lange

erhitzt wird, bis eine

Sedimentation der Beschichtung

erfolgt.

```

e)

Plasmaspritzen ist ein

```

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem eine Spritzpistole

(Spritzfackel), die ein Plasma

erzeugt und steuert, Pulver oder

Drahtbeschichtungsmaterialien

aufnimmt, diese schmilzt und sie

gegen ein Substrat schleudert,

auf dem sich eine vollständig

gebundene Beschichtung bildet.

Beim Plasmaspritzen

unterscheidet man

Niederdruck-Plasmaspritzen oder

Hochgeschwindigkeits-

Plasmaspritzen, das unter Wasser

durchgeführt wird.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Niederdruck bedeutet einen Druck

```

niedriger als den

Atmosphärendruck der Umgebung.

```

2.

Hochgeschwindigkeit bezieht sich

```

auf die Gasgeschwindigkeit am

Pistolenausgang und beträgt mehr

als 750 m/s, berechnet bei 293 K

(20 Grad C) bei 0,1 MPa.

```

f)

Schlammsedimentation ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren oder

ein

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem ein Metall- oder

Keramikpulver mit einem

organischen Binder in einer

Flüssigkeit suspendiert und

durch Spritzung, Eintauchen

oder Anstrich auf ein Substrat

aufgetragen wird; anschließend

erfolgt eine Luft- oder

Ofentrocknung oder

Wärmebehandlung, um die

gewünschte Beschichtung zu

erreichen.

```

g)

Sputtersedimentation ist ein

```

Belagsbeschichtungsverfahren,

das auf einem

Impulsübertragungsphänomen

beruht. Bei diesem Verfahren

werden positive Ionen durch

ein elektrisches Feld auf die

Oberfläche eines Ziels

(Beschichtungsmaterial) hin

beschleunigt. Die kinetische

Energie der auftreffenden

Ionen ist hoch genug, um aus

der Zieloberfläche Atome

herauszulösen, die sich dann

auf einem entsprechend

positionierten Substrat

ablagern.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Die Tabelle bezieht sich nur auf

```

Trioden-, Magnetron- oder

Reaktiv-Sputtersedimentation,

die eingesetzt werden, um die

Haftung der Beschichtung und die

Sedimentationsrate zu erhöhen,

sowie auf Radiofrequenz (RF)

verstärkte Sputtersedimentation,

die zur Verdampfung von nicht-

metallischen

Beschichtungsmaterialien

eingesetzt wird.

```

2.

Langsame Ionenstrahlen (weniger

```

als 5 keV) können zur

Aktivierung der Sedimentation

verwendet werden.

```

h)

Ionenimplantation ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren, bei

dem das zu legierende Element

ionisiert, durch einen

Spannungsgradienten

beschleunigt und in die

Oberfläche des Substrats

eingepflanzt wird. Dies

schließt Verfahren mit ein,

bei denen die

Ionenimplantation simultan zu

einer Elektronenstrahl-PVD-

Sedimentation oder

Sputtersedimentation erfolgt.

```

```

3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------

BAUELEMENTE ANMERKUNG:

Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt sind

für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer 9R01.

```

```

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus der in 3A

```

beschriebenen Geräte, Baugruppen

und Bauelemente - außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

speziell entwickelt sind als

bzw. die gleichen funktionellen

Eigenschaften haben wie andere

Einrichtungen, richtet sich nach

dem Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

```

2.

Der Erfassungsstatus von

```

integrierten Schaltungen (ICs),

beschrieben in Nummer 3A01.a.3

bis 9, die unabänderbar für eine

spezifische Funktion

programmiert oder entwickelt

sind, richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

```

```

3A01 Elektronische Einheiten und

Bauelemente

```

a)

Integrierte Schaltungen für

```

Universalanwendungen wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus von

```

Halbleiterscheiben (fertig oder

unfertig), bei denen die

Funktion bereits festgelegt ist,

ist nach den Parametern der

Nummer 3A01.a zu bewerten.

```

2.

Integrierte Schaltungen

```

beinhalten die folgenden Typen:

monolithisch integrierte

Schaltungen;

integrierte Hybridschaltungen;

integrierte

Multichip-Schaltungen;

integrierte Schichtschaltungen,

einschließlich integrierte

Silicium-Saphir-Schaltungen;

integrierte optische

Schaltungen.

```

```

```

1.

integrierte Schaltungen,

```

strahlungsfest konstruiert

oder entwickelt, um eine

Gesamtdosis von 5 x 10 hoch 5

rad (Si) oder höher

auszuhalten;

```

2.

integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und

```

beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert

bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den

Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über

Umgebungstemperatur unter 219 125 Grad C.

K (-54 Grad C) oder über 398 K

(+125 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2. gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

```

```

```

3.

Mikroprozessor-

```

Mikroschaltungen,

Mikrocomputer-Mikroschaltungen

und Mikrokontroller-

Mikroschaltungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNGEN:

Nummer 3A01.a.3. erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder Mikrokontroller-

Mikroschaltungen, die eine

Operanden-(Daten)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind)

```

```

```

a)

einer externen

```

Datenbusbreite von mehr als

32 Bit oder eine Arithmetik-

Logik-Einheit (ALU) mit

einer Zugriffsbreite von

mehr als 32 Bit;

```

b)

einer Taktfrequenz von mehr

```

als 40 MHz;

```

c)

einer externen

```

Datenbusbreite von 32 Bit

oder mehr und fähig,

12,5 Millionen

Befehle/Sekunde (MIPS) oder

mehr auszuführen; oder

```

```

ANMERKUNG:

Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

```

```

```

d)

mit mehr als einem Daten-

```

oder Befehlsbus oder

seriellem Kommunikationsport

für eine externe Verknüpfung

mit einem Parallelprozessor

mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 2,4 Mbytes/s;

```

4.

integrierte

```

Speicherschaltungen wie folgt:

```

a)

elektronische löschbare

```

PROMs (EEPROMs) mit einer

Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 80 ns;

```

b)

statische RAMs (SRAMs) mit

```

einer Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 25 ns;

```

c)

integrierte

```

Speicherschaltungen, die aus

einem Verbindungshalbleiter

gefertigt sind;

```

5.

integrierte

```

Wandler-Schaltungen wie folgt:

```

a)

Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog Digital-Wandler,

```

einem der folgenden verwendbar in Systemen laut

Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der

nachfolgenden Charakteristiken:

```

1.

einer Auflösung von 8 Bit a) konstruiert im Hinblick auf die

```

oder mehr, jedoch weniger Erfüllung militärischer

als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für gehärtete

Gesamtkonvertierungszeit Ausrüstungen oder

bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert

von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und von

einem der nachstehenden Typen:

```

2.

einer Auflösung von 12 Bit

```

bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 200 ns; oder

```

3.

einer Auflösung von mehr

```

als 12 Bit bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 2 mys;

```

b)

Digital Analog-Wandler mit 1. Analog Digital-Wandler

```

einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die

oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind

Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden

als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr,

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C, und

```

c)

hermetisch abgedichtet.

```

```

2.

Elektrischer Eingang vom Typ

```

Analog Digital-Wandler,

gedruckte Schaltkreise oder

Module, mit allen

nachstehend genannten

Charakteristiken:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr,

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C, und

```

c)

ausgestattet mit den unter

```

```

1.

genannten

```

„Mikroschaltkreisen''.

```

6.

Elektro-optische oder optische

```

integrierte Schaltungen für

Signaldatenverarbeitung mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

einer oder mehreren internen

```

Laserdioden;

```

b)

einem oder mehreren internen

```

Lichterkennungselementen,

und

```

c)

Hohlleitern;

```

```

7.

Programmierbare Gate-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

30 000 (zwei

Eingangsgatter); oder

```

b)

einer typischen Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns;

```

8.

Programmierbare Logic-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

5 000 (zwei Eingangsgatter);

oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 100 MHz;

```

9.

integrierte Schaltungen für

```

Neurale Netze;

```

10.

Kundenspezifische integrierte

```

Schaltungen, bei denen

entweder die Funktion oder der

Erfassungsstatus der

Endausrüstung dem Hersteller

nicht bekannt sind, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 144 Anschlüsse;

```

```

b)

eine typische Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns haben; oder

```

c)

eine Betriebsfrequenz von

```

mehr als 3 GHz;

```

11.

digitale integrierte

```

Schaltungen, außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

der Basis eines

Verbindungshalbleiters und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als 300

(2 Eingangsgatter); oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 1,2 GHz;

```

b)

Mikrowellen- oder

```

Millimeterwellen-Bauelemente:

```

1.

Vakuum-Elektro-Röhren und

```

Kathoden wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.1. erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der Zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

```

```

```

a)

Wanderfeldröhren wie folgt:

```

```

1.

mit einer Betriebsfrequenz

```

höher als 31 GHz;

```

2.

mit einem

```

Kathodenheizelement mit

einer Einschaltzeit auf

RF-Nennleistung von

weniger als 3 Sekunden;

```

3.

Gekoppelte Hohlraumröhren

```

oder Abwandlungen hiervon;

```

4.

Helix-Röhren oder

```

Abwandlungen hiervon mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von einer halben Oktave oder

mehr, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,2;

```

b)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von weniger als einer halben

Oktave, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,4; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

b)

Cross-Field-Verstärkerröhren

```

mit einer Verstärkung von

mehr als 17 dB;

```

c)

Imprägnierte Kathoden für

```

Elektro-Röhren mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

Einschaltzeit auf

```

Nennemission von weniger

als 3 Sekunden; oder

```

2.

die eine kontinuierliche

```

Emissionsstromdichte bei

Nennbetriebsbedingungen

von mehr als 5 A/cm2

erzeugen;

```

2.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen oder

Mikrowellenmodule mit

integrierten monolithischen

Schaltungen mit

Betriebsfrequenzen von mehr

als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.2. erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

```

```

```

3.

Mikrowellentransistoren,

```

ausgelegt für einen Betrieb

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

4.

Mikrowellen-Verstärker auf

```

Halbleiterbasis:

```

a)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 10,5 GHz und

mit einer Momentanbandbreite

von mehr als einer halben

Oktave; oder

```

b)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.4. erfaßt keine

folgenden Verstärker:

```

1.

speziell konstruiert für

```

medizinische Anwendungen;

```

2.

speziell konstruiert zur

```

Verwendung in einfachen

Lehrbehelfen; oder

```

3.

mit einer Ausgangsleistung von

```

nicht mehr als 10 W und speziell

konstruiert für:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungs-,

Erkennungs- und Alarmsysteme;

```

b)

Bewegungsablaufsteuerungs- und

```

Zählsysteme in Verkehr und

Industrie; oder

```

c)

Systeme zur Erkennung von

```

Luft- oder

Wasserverschmutzung.

```

```

```

5.

Elektronisch oder magnetisch

```

abstimmbare Bandpässe oder

Sperrfilter mit mehr als 5

abstimmbaren Resonatoren, zur

Abstimmung in einem

1,5:1 Frequenzband

(f(max)/f(min)) in weniger als

10 mys, mit:

```

a)

einer Bandpaß-Bandbreite von

```

mehr als 0,5% der

Mittenfrequenz; oder

```

b)

einer Sperrfilter-Bandbreite

```

von weniger als 0,5% der

Mittenfreqeunz;

```

6.

Mikrowellen-Baugruppen, mit

```

einer Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

7.

Flexible Hohlleiter,

```

konstruiert für einen Einsatz

bei Frequenzen von über

40 GHz;

```

c)

akustische Einrichtungen wie

```

folgt und speziell konstruierte

Bauelemente hierfür:

```

1.

Vorrichtungen mit akustischen

```

Oberflächenwellen und mit

akustischen oberflächennahen

Volumenwellen mit:

```

a)

einer Trägerfrequenz von

```

mehr als 1 GHz; oder

```

b)

einer Trägerfrequenz von

```

1 GHz oder weniger und:

```

1.

eine Nebenkeulendämpfung

```

von mehr als 55 dB;

```

2.

einem Produkt aus

```

Höchstverzögerungszeit und

Bandbreite (Zeit in mys

und Bandbreite in MHz

ausgedrückt) von mehr als

100; oder

```

3.

einer dispergierenden

```

Verzögerung von mehr als

10 mys;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

```

```

```

2.

Einrichtungen mit akustischen

```

Volumenwellen, die eine

direkte Verarbeitung von

Signalen bei Frequenzen von

mehr als 1 GHz erlauben;

```

3.

akustisch-optische

```

Signalaufbereitungseinrich-

tungen, die die Wechselwirkung

zwischen akustischen Wellen

und Lichtwellen ausnutzen und

die eine unmittelbare

Aufbereitung von Signalen oder

Bildern ermöglichen,

einschließlich Spektroanalyse,

Korrelation und Konvolution.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.3. erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.;

```

```

```

d)

elektronische Einrichtungen oder

```

Schaltungen mit Bauelementen,

gefertigt aus supraleitfähigen

Materialien, speziell

konstruiert für einen Betrieb

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem der

supraleitfähigen Bestandteile,

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

elektromagnetische

```

Verstärkung:

```

a)

bei Frequenzen gleich oder

```

kleiner als 31 GHz mit einem

Rauschwert von weniger als

0,5 dB; oder

```

b)

bei Frequenzen von mehr als

```

31 GHz;

```

2.

Stromschaltung für digitale

```

Schaltungen, die supraleitende

Gatter mit einem Produkt aus

Verzögerungszeit/Gatter (in

Sekunden) und der

Verlustleistung/Gatter (in

Watt) von weniger als 10 hoch

-14 J verwenden; oder

```

3.

Frequenzwahl bei allen

```

Frequenzen mit Schwingkreisen

mit Q-Werten von mehr als

10 000;

```

e)

Hochenergetische Bausteine wie

```

folgt:

```

1.

Batterien wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.1. erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

```

```

```

a)

Primärzellen und Batterien

```

mit einer Energiedichte von

mehr als 350 Wh/kg und

ausgelegt für einen Betrieb

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 243 K (-30 Grad C) bis

über 343 K (+70 Grad C);

```

b)

wiederaufladbare Zellen und

```

Batterien mit einer

Energiedichte von mehr als

150 Wh/kg nach

75 Lade-/Entladezyklen bei

einem Entladungsstrom gleich

C/5 Stunden (wobei C die

Nennkapazität in Ampere-

Stunden ist) wenn sie

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 253 K (-20 Grad C) bis

über 333 K (+60 Grad C)

arbeiten;

```

```

ANMERKUNG:

Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

```

```

```

c)

raumfahrtqualifizierte und

```

strahlungsfeste

Solargeneratoren mit einer

spezifischen Leistung von

mehr als 160 W/m2 bei einer

Betriebstemperatur von 301 K

(+28 Grad C) unter einer

Wolframbeleuchtung von 1

kW/m2 bei 2 800 K (2 527

Grad C);

```

2.

Hochleistungs-

```

Speicherkondensatoren wie

folgt:

```

a)

Kondensatoren mit einer

```

Folgefrequenz der

Entladepulse von weniger als

10 Hz (monostabile

Kondensatoren) mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Nennspannung gleich

```

oder größer als 5 kV;

```

2.

einer Energiedichte gleich

```

oder größer als 250 J/kg,

und

```

3.

einer Gesamtenergie gleich

```

oder größer als 25 kJ;

```

b)

Kondensatoren mit einer

```

Folgefrequenz der

Entladepulse von 10 Hz oder

mehr (repetition rated

capacitors) mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Nennspannung gleich

```

oder größer als 5 kV;

```

2.

einer Energiedichte gleich

```

oder größer als 50 J/kg;

```

3.

einer Gesamtenergie gleich

```

oder größer als 100 J, und

```

4.

einer

```

Lade/Entladezykluszahl

gleich oder größer als

10 000;

```

3.

Supraleitende Elektromagnete

```

oder Solenoide, speziell

konstruiert zur völligen

Ladung oder Entladung in

weniger als einer Minute, mit

allen folgenden Merkmalen:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.3. erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

```

```

```

a)

die höchste während der

```

Entladung gelieferte Energie

dividiert durch die

Entladungsdauer beträgt mehr

als 500 kJ/Minute;

```

b)

einem Innendurchmesser der

```

stromführenden Windungen von

mehr als 250 mm, und

```

c)

ausgelegt für eine

```

Magnetinduktion vom mehr als

8 T oder einer

Gesamtstromdichte in der

Wicklung von mehr als

300 A/mm2;

```

4.

Schaltungen oder Systeme zur

```

elektromagnetischen

Energiespeicherung mit

Elementen, gefertigt aus

supraleitenden Materialien,

speziell konstruiert für einen

Betrieb bei Temperaturen unter

der kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitenden Bestandteile,

mit allen folgenden Merkmalen:

```

a)

Resonanzbetriebsfrequenzen

```

von mehr als 1 MHz;

```

b)

einer gespeicherten

```

Energiedichte von 1 MJ/m3

oder mehr, und

```

c)

einer Entladezeit von

```

weniger als 1 ms;

```

5.

Röntgensysteme des

```

Blitzlichttypes einschließlich

Röhren, mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 MW;

```

b)

einer Ausgangsspannung von

```

mehr als 500 kV, und

```

c)

einer Impulsbreite von

```

weniger als 0,2 mys;

```

f)

absolute Stellungsgeber für

```

drehende Bewegungen mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einer Auflösung besser als

```

1 Teil auf 265 000

(18 Bit-Auflösung)

Skalenendwert; oder

```

2.

einer Genauigkeit besser als

```

+-2,5 Bogensekunden.

3A02 Universal-Elektronikgeräte

```

a)

Aufnahmegeräte wie folgt und

```

speziell hierfür konstruierte

Test(Prüf)-Bänder:

```

1.

analoge Meß-Magnetband-Geräte

```

einschließlich solcher, die

die Aufnahme von digitalen

Signalen erlauben (zB mit

Verwendung eines HDDR-Moduls

(High-Density-Digitalaufnahme-

Modul), mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Bandbreite von mehr

```

als 4 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur;

```

b)

einer Bandbreite von mehr

```

als 2 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur und mit mehr

als 42 Spuren; oder

```

c)

einem Zeitfehler gegenüber

```

der Zeitbasis gemäß IRIG

oder EIA-Normen von weniger

als +-0,1 mys;

```

2.

digitale

```

Videomagnetband-Geräte mit

einer maximalen digitalen

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 180 Mbit/s,

ausgenommen solchen, speziell

konstruiert für

Fernsehaufzeichungen gemäß

CCIR- oder IEC-Normen und

Empfehlungen für zivile

Fernsehanwendungen;

```

3.

digitale Meß-Magnetband-

```

Datenaufzeichnungsgeräte mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s und

mit Schrägschrifttechnik;

```

b)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 120 Mbit/s und

mit Festkopftechnik; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.a.3. erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

```

```

```

4.

Geräte mit einer maximalen

```

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s, so

konstruiert, daß damit

digitale Videomagnetband-

Geräte für eine Verwendung als

digitale

Meßaufzeichnungsgeräte

abgeändert werden können.

```

b)

Frequenz-Synthesizer sowie

```

Baugruppen mit einer

Frequenzumschaltzeit von einer

gewählten Frequenz auf eine

andere von weniger als 1 ms;

```

c)

Signalanalysatoren wie folgt:

```

```

1.

zur Analyse von Frequenzen

```

über 31 GHz;

```

2.

dynamische Signalanalysatoren

```

mit einer Echtzeit-Bandbreite

von mehr als 25,6 kHz,

ausgenommen solche, die nur

Relativfilter (auch bekannt

als Oktav- oder

Teiloktavfilter) verwenden;

```

d)

Signalgeneratoren mit

```

Frequenzsynthese, die

Ausgangsfrequenzen erzeugen,

deren Genauigkeit und Kurz- und

Langzeit-Stabilität geregelt

sind, von der internen

geräteeigenen Normalfrequenz

abstammen oder von dieser

kontrolliert werden, und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

einer maximalen

```

synthetisierten Frequenz von

mehr als 31 GHz;

```

2.

einer Frequenzumschaltzeit von

```

einer gewählten Frequenz auf

eine andere von weniger als

1 ms; oder

```

3.

einem Phasenrauschpegel im

```

Einseitenband besser als

(126 + 20 logF - 20logf) in

dBc/Hz, wobei F die Abweichung

von der Betriebsfrequenz in Hz

und f die Betriebsfrequenz in

MHz ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

```

```

```

e)

Netzwerkanalysatoren mit einer

```

maximalen Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

```

```

```

f)

Mikrowellenprüfempfänger mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

1.

einer maximalen

```

Betriebsfrequenz von mehr als

31 GHz, und

```

2.

Amplitude und Phase ist

```

gleichzeitig meßbar;

```

g)

Atomfrequenznominale mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

1.

Langzeitstabilität (Altern)

```

weniger (besser) als 1 x 10

hoch -11/Monat; oder

```

2.

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.g.1. erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

```

```

```

h)

Emulatoren für Mikroschaltungen,

```

die von Nummer 3A01.a.3 oder

3A01.a.9 erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

```

```

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01 Ausrüstungen zur Herstellung

oder Prüfung von Halbleiter-

Bausteinen oder -Materialien wie

folgt und speziell hierfür

konstruierte Bauelemente und

Zubehöre.

```

a)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zum epitaktischen

Wachsen wie folgt:

```

1.

Erzeugung einer Schicht mit

```

einer Gleichmäßigkeit von

besser als +-2,5% entlang

einer Strecke von 75 mm oder

mehr zu erzeugen;

```

2.

Reaktoren zur metallorganisch

```

chemischen Beschichtung aus

der Gasphase (MOCVD), speziell

konstruiert zum Ziehen von

Verbindungshalbleiter-

Kristallen mittels chemischer

Reaktion zwischen Materialien,

die von Nummer 3C03 oder 3C04

erfaßt sind;

```

3.

Molekularstrahl-Ausrüstungen

```

zum epitaktischen Wachsen mit

Zuführung;

```

b)

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zur

Ionenimplantation mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Beschleunigungsspannung

```

von mehr als 200 keV;

```

2.

speziell konstruiert und

```

optimiert für einen Betrieb

bei Beschleunigungsspannungen

von weniger als 10 keV;

```

3.

Direktschreib-Fähigkeit; oder

```

```

4.

fähig zur Hochenergie-

```

Sauerstoffimplantation in ein

erwärmtes Halbleiter-Substrat;

```

c)

speicherprogrammierbare

```

Anisotrop-Plasma-Ätz-

Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu

```

Kassetten-Verfahren mit

Schleuse, sowie mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

d)

speicherprogrammierbare

```

plasmaverstärkte

CVD-Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu Kassetten-

```

Verfahren mit Schleuse, sowie

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

e)

speicherprogrammierbare

```

multifunktionelle Systeme mit

gebündeltem Ionenstrahl,

speziell konstruiert zur

Fertigung, Reparatur, physischen

Layoutanalyse und Prüfung von

Masken oder

Halbleiter-Bauelementen, mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

Strahlpositionsregelung

```

mittels Rückmeldung vom Objekt

mit einer Genauigkeit von 0,25

mym oder kleiner; oder

```

2.

Digital/Analog-Umwandlung mit

```

einer Auflösung vom mehr als

12 Bit;

```

f)

speicherprogrammierbare

```

Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

mit Anschlüssen zum Beschichten,

an die mehr als zwei Halbleiter-

Bearbeitungsausrüstungen

angeschlossen werden können,

damit ein in einer

Vakuumumgebung integriertes

System zur sequentiellen

Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

entsteht;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

```

```

```

g)

speicherprogrammierbare

```

Lithographieausrüstungen wie

folgt:

```

1.

Justier- und Step-and-repeat-

```

Ausrüstungen zur

Wafer-Bearbeitung mit

photo-optischen oder

Röntgenstrahl-Methoden mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Licht-Wellenlänge

```

kürzer als 400 nm;

```

b)

einer numerischen Apertur

```

von mehr als 0,40; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

+-0,20 mym (3 Sigma) oder

besser;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

eine Licht-Wellenlänge vom

```

436 nm oder mehr;

```

2.

eine numerische Apertur von 0,38

```

oder weniger, und

```

3.

einen Bilddurchmesser vom 22 mm

```

oder weniger;

```

```

```

2.

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen, speziell

konstruiert zur

Maskenherstellung oder

Halbleiter-Baulelemente-

(Anm.: richtig: Bauelemente-)

Bearbeitung unter Verwendung

von gelenkten gebündelten

Elektronenstrahlen,

Ionenstrahlen oder

Laserstrahlen, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einem Lichtpunkt kleiner als

```

0,2 mym;

```

b)

Erzeugung eines Musters mit

```

einer Auflösung von weniger

als 1 mym; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

mehr als +/-0,20 mym

(3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

folgt:

```

1.

für integrierte Schaltungen,

```

erfaßt in Nummer 3A01;

```

2.

Mehrschichtmasken mit einer

```

Phasenkompensationsschicht;

i. speicherprogrammierbare

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

Halbleiter-Bauelementen und

nicht-gekapselten Chips wie

folgt:

```

1.

zur Prüfung von S-Parametern

```

von Transistor-Bauelementen

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

2.

zur

```

Funktions(Wahrheitstabelle)-

Prüfung integrierter

Schaltungen und Baugruppen

hiervon bei einer

Änderungsgeschwindigkeit des

Bit-Musters von mehr als

40 MHz durchzuführen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

a. Baugruppen oder einer

Baugruppenklasse für Haushalts-

und Unterhaltungselektronik;

b. nichterfaßten elektronischen

Bauteilen, Baugruppen oder

integrierten Schaltungen.

```

```

```

3.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen auf

Frequenzen von mehr als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

```

```

```

4.

Elektronenstrahlsysteme,

```

konstruiert für einen Betrieb

auf oder unter 3 keV, oder

Laserstrahlsysteme zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

Stroboskop mit

```

Strahlverdunkelung oder

Detektorstroben, und

```

b)

einem

```

Elektronen-Spektrometer zur

Spannungsmessung mit einer

Auflösung von weniger als

0,5 V;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen speziell konstruiert

und instrumentiert sind.

```

```

C. MATERIALIEN

3C01 Heteroepitaxiale Materialien,

die aus einem Substrat mit

geschichteten epitaxial

gewachsenen Mehrfachschichten

bestehen.

```

a)

Silicium;

```

```

b)

Germanium; oder

```

```

c)

III/V-Verbindungen aus Gallium

```

oder Indium.

ANMERKUNG:

III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppen

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

```

```

3C02 Photoresists und Substrate,

die mit vom Embargo erfaßten

Photoresists beschichtet sind.

```

a)

Positive Photoresists mit einer

```

zur Verwendung unter 370 nm

optimierten

Spektralempfindlichkeit;

```

b)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Elektronenstrahlen oder

Ionenstrahlen und mit einer

Empfindlichkeit von 0,01

mycoulomb/mm2 oder besser;

```

c)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Röntgenstrahlen und mit

einer Empfindlichkeit von

2,5 mJ/mm2 oder besser;

```

d)

Alle Photoresists, optimiert für

```

Oberflächenabbildungs-

technologien, einschließlich

Silyat Photoresists.

```

```

ANMERKUNG:

Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

```

```

3C03 Metallorganische Verbindungen

aus Aluminium, Gallium oder

Indium mit einer Reinheit

(Metallbasis) von mehr als

99,999%.

3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen

oder Antimon mit einer Reinheit

von mehr als 99,999%, auch bei

Lösung in Neutralgasen.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

```

```

D. SOFTWARE

3D01 Software, speziell

konstruiert zur Entwicklung oder

Herstellung von in Nummern

3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

erfaßten Ausrüstungen.

3D02 Software, speziell

konstruiert zur Verwendung von

in Nummer 3B01 erfaßten

speicherprogrammierbaren

Ausrüstungen.

3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)

Software für

Halbleiter-Bauelemente oder

integrierte Schaltungen mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

Entwurfs- oder

```

Schaltungsüberprüfungsvor-

schriften;

```

b)

Simulation des physischen

```

Layouts der Schaltungen; oder

```

c)

lithographische

```

Bearbeitungssimulatoren für den

Entwurf.

```

```

ANMERKUNG:

Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

```

```

E. TECHNOLOGIE

3E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Herstellung von

Geräten oder Materialien, die in

den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

a. Mikrowellen-Transistoren, die

bei Frequenzen von unter 31 GHz

arbeiten;

b. integrierten Schaltungen der

Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

beide folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

Technologie von 1 mym oder

```

mehr verwenden, und

```

2.

keine Mehrschicht-Strukturen

```

beinhalten.

ANMERKUNG:

Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

```

```

3E02 Andere Technologie zur

Entwicklung oder Herstellung

von:

```

a)

Vakuum-Mikroelektronik-

```

Bauelemente;

```

b)

heterostrukturierte

```

Halbleiter-Bauelemente wie zB

modulations-dotierte

Feldeffekttransistoren (HEMT),

hetero-bipolare Transistoren

(HBT), Potentialtopf- oder

Superkristallgitter-Bauelemente;

```

c)

Elektronische

```

Supraleiter-Bauelemente;

4 - COMPUTER

```

```

```

```

ANMERKUNGEN: ---------------------------------

```

1.

Rechner, verwandte Geräte oder ANMERKUNG:

```

Software für Telekommunikations-

Die Nummer 4R01 erfaßt

oder Local Area Einrichtungen, die entwickelt sind

Network-Funktionen sind auch für den Gebrauch in

nach den Leistungsmerkmalen der Raketensystemen der Nummer 9R01.

Gruppe 5 - Telekommunikation - ---------------------------------

zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Steuereinheiten, die Busse oder

```

Kanäle von Zentraleinheiten,

Hauptspeichern oder

Plattensteuerungen direkt

verbinden, sind nicht als

Telekommunikationsgeräte nach

den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

```

2.

Software, die ein Routing oder

```

Switching von datagram-Paketen

oder von fast select-Paketen

ermöglicht (dh. Richtungswahl je

Paket), oder Software, besonders

entwickelt für die

Paketvermittlung, ist in der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

erfaßt.

```

3.

Rechner, verwandte Geräte oder

```

Software mit kryptographischen

bzw. kryptoanalytischen

Funktionen, zur Gewährleistung

verfügter vielstufiger

Sicherheit oder verfügten

Teilnehmerausschlüssen oder

Funktionen zur Limitierung

elektromagnetischer

Verträglichkeit (EMV) sind auch

nach den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Informationssicherung

- zu bewerten.

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,

verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale

Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,

konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert

```

a)

besonders konstruiert für den für die Verwendung in den

```

Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit

folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden

Bedingungen: Charakteristiken:

```

1.

bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

```

Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter

228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;

oder „strahlungsgehärtet''.


ANMERKUNG:

Die Ausrüstung kann als Teil

eines bemannten Fluggeräts oder

Satelliten exportiert werden oder

in entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Fluggeräte.



ANMERKUNG:

Nummer 4A01.a.1. gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der Eisenbahnbetriebs-Elektronik.


2.

strahlungsgesichert bei

a)

Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5

b)

Obergrenze der Strahlungsdosis 5 x 10 hoch

c)

obere Fehlerrate 1 x 10 hoch

b)

mit Eigenschaften oder

a)

mit von Nummer 4A03 erfaßten

b)

mit Analog/Digital- oder

1.

32 oder mehr Kanäle und

2.

Auflösung größer oder gleich

Bauteile hierfür:


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03 schließt

2.

Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03 beschriebenen

a)

die Digitalrechner oder die

b)

die Digitalrechner oder die

1.

Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03.g beschriebenen

2.

Die Erfassung von

c)

die Technologie für die Digitalrechner und verwandten

3.

Digitalrechner oder verwandte


a)

sie wesentlich sind für

b)

das Gerät durch die Art seiner

c)

das Gerät keine andere

d)

die zusammengesetzte

e)

die Technologie für die Digitalrechner oder verwandten

a)

konstruiert für kombiniertes

b)

konstruiert oder abgewandelt für

Systeme mit Fehlertoleranz,


ANMERKUNG:

Digitalrechner und verwandte Geräte

gelten nicht als konstruiert oder

abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der Nummer

4A03.b, wenn sie eine der folgenden

Funktionen verwenden:

1.

Fehlererkennungs- oder

2.

die gegenseitige Verbindung

3.

die gegenseitige Verbindung

4.

die Synchronisierung zweier

Zentraleinheit zu übernehmen.


c)

Digitalrechner mit einer

d)

Baugruppen, besonders

Rechenelementen wie folgt:


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03.d gilt nur für

2.

Nummer 4A03.d erfaßt keine


1.

entwickelt für den Zusammenschluß von 16 oder

2.

ausgestattet mit einer

e)

Plattenlaufwerke und Halbleiterspeicher wie folgt:

1.

Laufwerke für Magnetplatten,

2.

Halbleiterspeicher, nicht als

f)

Eingabe-/Ausgabesteuerungen,

g)

Geräte für

h)

Grafikbeschleuniger oder


ANMERKUNG:

Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

1.

grafische Gestaltungen, zB für

2.

Darstellungen zweidimensionaler

Vektoren.


i. Farbbildschirme oder Monitore


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03.i erfaßt keine

2.

Bildschirme, besonders


j)

Geräte für Analog/Digital- oder Digital/Analog-Umwandlungen, die

k)

Geräte mit


ANMERKUNG:

Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.


4A04 Rechner wie folgt und

besonders konstruierte verwandte

Geräte, Baugruppen und Bauteile

hierfür:

a)

systolische Array-Rechner,

b)

neuronale Rechner,

c)

optische Rechner.

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Aufbringung

von magnetischer Beschichtung

auf erfaßten starren (nicht flexiblen) magnetischen oder

magnetooptischen Datenträgern,


ANMERKUNG:

Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.


4B02 speicherprogrammierbare

Einrichtungen, besonders

konstruiert zur Überwachung,

Auswahl, Anwendungen oder

Prüfung von erfaßten starren

magnetischen Datenträgern,

4B03 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Herstellung

oder Justierung von

Schreib-/Leseköpfen oder von

Baugruppen (head/disk assemblies) für erfaßte starre

magnetische und magnetooptische

Speicher sowie

elektromagnetische oder optische

Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.


4D01 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt für

die Entwicklung, Herstellung

oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt zur Unterstützung der Technologie,

die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03 Spezielle Software wie folgt:

a)

Software mit mathematischen und

b)

Software zur automatischen

c)

Quellencodes von

d)

Expertensysteme oder Software

1.

zeitabhängige Regeln und

2.

einfache Grundlagen

e)

Software mit Eigenschaften oder

f)

Betriebssysteme, besonders

E. TECHNOLOGIE

4E01 Technologie gemäß der

allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung,

Herstellung oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt werden.

4E02 sonstige Technologie wie

folgt:

a)

Technologie für die Entwicklung

b)

Technologie für die Entwicklung

c)

Technologie, erforderlich für

5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT


TELEKOMMUNIKATION


ANMERKUNGEN:

1.

Der Erfassungsstatus von

2.

Digitale Rechner, zugehörige

Engineering oder Verrechnung.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A01 Jede Art von

Telekommunikationseinrichtungen

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

speziell konstruiert, kurzen

b)

speziell geschützt gegen Gamma-,

c)

speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K


ANMERKUNG:

Nummer 5A01.c gilt nur für

elektronische Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.b/c gilt nicht für

Einrichtungen an Bord von

Satelliten.


5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder

-Anlagen und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der

folgenden Merkmale:


ANMERKUNG:

Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,

a)

kategorisiert wie folgt oder

1.

Funkeinrichtungen (zB Sender,

2.

Leitungsendgeräte;

3.

Zwischenverstärkereinrichtungen;

4.

Repeatereinrichtungen;

5.

Regeneratoreinrichtungen;

6.

Übersetzungsencoder

7.

Multiplexeinrichtungen

8.

Modulatoren/Demodulatoren

9.

Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;

10.

Gateways und Brücken;

11.

Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und

b)

konstruiert für eine Verwendung

1.

Draht (Leitung);

2.

Koaxialkabel;

3.

Lichtwellenleiterkabel;

4.

Elektromagnetische Wellen.


a)

mit digitaler Technik,


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.a erfaßt keine

Einrichtungen, speziell

konstruiert für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile

Zwecke.


b)

speicherprogrammierbare digitale Crossconnect-Einrichtungen mit

c)

Einrichtungen, die folgendes

1.

Modems, die die Bandbreite

2.

Kommunikationskanal-Kontroller

3.

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller


ANMERKUNG:

Enthält eine nicht erfaßte

Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf

sie keine

Telekommunikations-Schnittstelle

besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,

aber nicht erfaßt sind.


d)

mit Laser, und mit einem der

1.

einer Übertragungs-Wellenlänge

2.

analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als

3.

kohärenter optischer

4.

mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder

5.

mit optischer Verstärkung.

e)

Funkeinrichtungen, mit Eingangs- und Ausgangsfrequenzen höher

1.

31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder

2.

26,5 GHz für andere

Anwendungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.e.2. erfaßt keine

Einrichtungen für zivile Zwecke,

die mit einem von der ITU

zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.

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