Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bulgarien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER REPUBLIK BULGARIEN(NR: GP XVIII RV 1109 AB 1184 S. 127. BR: AB 4576 S. 573.)
tierische Stoffe, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
3001.10 - Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch
in Pulverform
3001.20 - Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder
ihren Sekreten
30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für
therapeutische, prophylaktische oder
diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und
andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,
Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen
Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.
- Vaccine für die Veterinärmedizin:
3002.39 - - sonstige
30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der
Nr. 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei oder
mehr Bestandteilen, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert
noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
3003.10 - Penicilline oder deren Derivate (mit
Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine
oder deren Derivate enthaltend
32.01 Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;
Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und
andere Derivate.
32.06 Andere Färbemittel; Zubereitungen im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen
solche der Nummer 32.03, 32.04 oder 32.05;
anorganische Erzeugnisse, wie sie als
Luminophore verwendet werden, auch von
chemisch eindeutig bestimmter Konstitution.
- andere Färbemittel und andere Zubereitungen:
3206.42 - - Lithopone und andere Pigmente und
Zubereitungen, auf der Grundlage von
Zinksulfid
3206.43 - - Pigmente und Zubereitungen, auf der
Grundlage von Hexacyanoferraten
(Ferrocyaniden und Ferricyaniden)
ex 3206.49 - - sonstige:
10 - - - schwarze mineralische Farbstoffe
20 - - - Pigmente auf der Grundlage von
Eisenmonoxid und Eisendihydroxid
60 - - - Zinkgrau
70 - - - Metall-(Bronze)Pigmente
90 - - - andere
3206.50 - anorganische Erzeugnisse, wie sie als
Luminophore verwendet werden
32.07 Zubereitete Pigmente, zubereitete
Trübungsmittel und zubereitete Farben,
Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel
und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die
Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet
werden; Glasfritten und anderes Glas in Form
von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.
3207.10 - zubereitete Pigmente, zubereitete
Trübungsmittel, zubereitete Farben und
ähnliche Zubereitungen
32.12 Pigmente (einschließlich Metallpulver und
-flitter), in nichtwässerigen Medien
dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie
sie bei der Herstellung von Anstrichfarben
(einschließlich Lackfarben) verwendet werden;
Prägefolien; Farbstoffe und andere
Färbemittel, in Formen oder Packungen für den
Kleinverkauf.
32.13 Farben für Kunstmaler, für Plakatmaler, für
Farbtönungen, für den Unterricht, für die
Unterhaltung u. dgl., in Tabletten, Tuben,
Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen
Formen oder Packungen.
32.14 Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement,
Dichtungsmassen und ähnliche Massen;
Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste
Verputzzubereitungen für Fassaden; Innenwände,
Fußböden, Decken u. dgl.
32.15 Druckfarben, Tinten und Tuschen zum Schreiben
oder Zeichnen sowie andere Tinten und Tuschen,
auch konzentriert oder fest.
33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),
einschließlich sogenannter Concretes und
Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer
Öle in Fetten, in nicht flüssigen Ölen,
Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch
Enfleurage oder Mazeration gewonnen;
terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der
Herstellung terpenfreier etherischer Öle;
wässerige Destillate und wässerige Lösungen
etherischer Öle.
- andere etherische Öle als von
Zitrusfrüchten:
3301.26 - - Vetiveröl
34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe
(ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive
Zubereitungen, zubereitete Waschmittel
(einschließlich zubereiteter Waschhilfsmittel)
und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife
enthaltend, andere als solche der
Nummer 34.01.
3402.90 - andere
34.04 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse.
34.05 Poliermittel und Cremes, für Schuhe, Möbel,
Fußböden, Karosserien, Glas oder Metall,
Scheuerpasten, Scheuerpulver und ähnliche
Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte,
Filz, Vliesstoffen, Zellkunststoffen und
Zellkautschuk, mit solchen Zubereitungen
imprägniert, bestrichen oder überzogen),
ausgenommen Wachse der Nummer 34.04.
3405.10 - Poliermittel, Cremes und ähnliche
Zubereitungen, für Schuhe oder Leder
3405.20 - Poliermittel, Cremes und ähnliche
Zubereitungen, für die Pflege von
Holzmöbeln, Holzfußböden oder anderen
Holzarbeiten
3405.30 - Poliermittel und ähnliche Zubereitungen, für
Karosserien, ausgenommen Metallpoliermittel
34.07 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als
Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als
„Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen''
verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,
in Packungen für den Kleinverkauf oder in
Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen
Formen; andere Dentalzubereitungen auf der
Grundlage von gebranntem Gips.
35.01 Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;
Kaseinleime.
3501.10 - Kasein
35.03 Gelatine (auch in rechteckigen oder
quadratischen Blättern, auch gefärbt oder an
der Oberfläche bearbeitet) und
Gelatinderivate; Hausenblase; andere Leime
tierischen Ursprungs, ausgenommen Kaseinleime
der Nummer 35.01.
ex 3503.00
10 - - - Knochen- und Hautleim
35.07 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
37.01 Photographische Platten und
Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet,
aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder
Spinnstoffen; photographische
Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht
belichtet, auch in Kassetten.
3701.10 - für Röntgenaufnahmen
3701.20 - Sofortbild-Planfilme
3701.30 - andere Platten und Planfilme, bei denen
irgendeine Seite mehr als 255 mm beträgt
- andere:
3701.99 - - sonstige
37.02 Photographische Filme, in Rollen,
sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;
Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,
nicht belichtet.
3702.10 - für Röntgenaufnahmen
3702.20 - Sofortbild-Rollfilme
- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):
3702.54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger, nicht für Diapositive
3702.55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30m
3702.56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
- andere:
3702.91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von 14 m oder weniger
3702.92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von mehr als 14 m
3702.93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger
3702.94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30 m
3702.95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
37.04 Photographische Platten, Filme, Papiere,
Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, aber
nicht entwickelt.
37.05 Photographische Platten und Filme, belichtet
und entwickelt, ausgenommen kinematographische
Filme.
37.06 Kinematographische Filme, belichtet und
entwickelt, auch mit Tonaufzeichnungen oder
nur mit Tonaufzeichnungen.
37.07 Chemische Zubereitungen für photographische
Zwecke (ausgenommen Lacke, Leime, Klebstoffe
und ähnliche Zubereitungen); ungemischte
Erzeugnisse für photographische Zwecke,
dosiert oder für den Kleinverkauf
gebrauchsfertig aufgemacht.
38.01 Künstlicher Graphit; kolloidaler oder
halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der
Grundlage von Graphit oder anderem
Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken,
Platten und anderen Halberzeugnissen.
3801.20 - kolloidaler oder halbkolloidaler Graphit
38.03 Tallöl, auch raffiniert.
38.04 Ablaugen von der Herstellung von Halbstoff aus
Holz, auch konzentriert, entzuckert oder
chemisch behandelt, einschließlich
Ligninsulfonate, aber ausgenommen Tallöl der
Nummer 38.03.
38.05 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und
Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige
Öle aus der Destillation oder einer anderen
Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;
Sulfitterpentinöl und anderes rohes
para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil
alpha-Terpineol enthält.
3805.10 - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und
Sulfatterpentinöl
3805.20 - Pine-Oil
38.06 Kolophonium und Harzsäuren sowie deren
Derivate; Harzgeist und Harzöle; Schmelharze.
3806.90 - andere
38.07 Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist;
pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche
Zubereitungen auf der Grundlage von
Kolophonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech
38.10 Zubereitungen zum Abbeizen von
Metalloberflächen; Flußmittel und andere
zubereitete Hilfsmittel zum Löten oder
Schweißen von Metallen; Pulver und Pasten zum
Löten oder Schweißen aus Metall und anderen
Stoffen; Zubereitungen, wie sie als Füll- oder
Überzugsmasse für Schweißelektroden oder
Schweißstäbe verwendet werden.
38.11 Zubereitete Antiklopfmittel,
Antioxidationsmittel, Antigums,
Viskositätsverbesserer,
Korrosionschutzadditives und andere
zubereitete Additives, alle diese für
Mineralöle (einschließlich Treibstoffe wie
Benzin) oder für andere, zum selben Zweck wie
Mineralöl verwendete Flüssigkeiten.
- zubereitete Antiklopfmittel:
3811.11 - - auf der Grundlage von Bleiverbindungen
3811.19 - - sonstige
3811.90 - andere
38.17 Alkylbenzolgemische und
Alkylnaphthalingemische, ausgenommen solche
der Nummer 27.07 oder 29.02
3817.20 - Alkylnaphthalingemische
38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie und
verwandter Industrien (einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
3823.30 - nicht agglomerierte Metallcarbide,
untereinander oder mit metallischen
Bindemitteln gemischt
3823.40 - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel
oder Betone
3823.50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone
ex 3823.90 - andere:
10 - - - Pasten auf der Grundlage von Gelatine
für graphische Vervielfältigungszwecke
39.03 Polymere aus Styrol, in Rohformen.
3903.90 - andere
39.04 Polymere von Vinylchlorid oder von anderen
halogenierten Olefinen, in Rohformen.
- fluorierte Polymere:
3904.61 - - Polytetrafluorethylen
3904.69 - - sonstige
3904.90 - andere
39.05 Polymere von Vinylacetat oder von anderen
Vinylestern, in Rohformen; andere
Vinylpolymere, in Rohformen.
39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.
3906.10 - Polymethylmethacrylat
39.07 Polyacetale, andere Polyether und
Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,
Alkydharze, Polyallylester und andere
Polyester, in Rohformen.
3907.10 - Polyacetale
3907.50 - Alkydharze
3907.60 - Polyethylenterephthalat
- andere Polyester:
3907.91 - - ungesättigte
3907.99 - - sonstige
39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und
andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen.
3911.10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
39.12 Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen.
39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von
mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,
auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht
anders bearbeitet, aus Kunststoffen.
3916.10 - aus Polymeren von Ethylen
3916.20 - aus Polymeren von Vinylchlorid
39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen),
aus Kunststoffen.
- nicht biegsame Rohre und Schläuche:
3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen
3917.22 - - aus Polymeren von Propylen
3917.23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid
3917.29 - - aus sonstigen Kunststoffen
- andere Rohre und Schläuche:
3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem
Minimalberstdruck von 27,6 MPa
3917.32 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen
Stoffen verbunden, ohne Fittings
3917.33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen
Stoffen verbunden, mit Fittings
3917.39 - - sonstige
3917.40 - Fittings
39.19 Platten, Blätter, Filme, Folien, Bänder,
Streifen und andere Flacherzeugnisse,
selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in
Rollen.
39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und
Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder
verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit
anderen Stoffen verbunden.
39.23 Waren für den Transport oder die Verpackung
von Erzeugnissen, aus Kunststoffen; Stöpsel,
Deckel, Kappen und andere Verschlüsse, aus
Kunststoffen.
3923.40 - Spulen, Hülsen und ähnliche Materialträger
39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus
anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.
3926.10 - Büro- oder Schulartikel
40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis
(Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,
Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren
dieser Nummer mit Waren der Nummer 40.01, in
Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
- Chloropren-(Chlorobutadien)Kautschuk (CR):
4002.41 - - Latex
40.05 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in
Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
4005.20 - Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche
der Unternummer 4005.10
- andere:
4005.91 - - Platten, Blätter und Streifen
4005.99 - - sonstige
40.06 Andere Formen (zB Stäbe, Rohre und Profile)
und Waren (zB Scheiben und Ringe), aus
nichtvulkanisiertem Kautschuk.
40.07 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem
Kautschuk.
40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und
Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.
40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen).
40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.
4011.10 - wie sie für Personenkraftwagen
(einschließlich Kombinationskraftwagen und
Rennautos) verwendet werden
4011.40 - wie sie für Motorräder verwendet werden
4011.50 - wie sie für Fahrräder verwendet werden
40.14 Hygienische oder pharmazeutische Waren
(einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch in Verbindung mit
Hartkautschukteilen.
40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem
Weichkautschuk.
4016.10 - aus Zellkautschuk
- andere:
4016.91 - - Bodenbelege und Fußmatten
4016.92 - - Radiergummi
4016.93 - - Dichtungen
4016.94 - - Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar
4016.95 - - andere aufblasbare Waren
ex 4016.99 - - sonstige:
30 - - - Waren für den technischen Gebrauch
40.17 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen Formen,
einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus
Hartkautschuk.
41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern
(einschließlich Kälbern), Pferden oder anderen
Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet,
geäschert, gepickelt oder anders haltbar
gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder
zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch
enthaart oder gespalten.
- andere Häute und Felle von Rindern
(einschließlich Kälbern), frisch oder
naß gesalzen:
4101.22 - - Kernstücke (Croupons) und halbe Kernstücke
4101.29 - - sonstige
41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,
getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders
haltbar gemacht, weder gegerbt noch als
Pergamentleder zugerichtet, noch sonst
bearbeitet), auch enthaart oder gespalten,
ausgenommen die in der Anmerkung 1 b) oder
1 c) zu diesem Kapitel genannten Waren.
41.04 Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),
Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
- anderes Leder von Rindern (einschließlich
Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,
gegerbt oder nachgegerbt, nicht weiter
zugerichtet, auch gespalten:
4104.21 - - Leder von Rindern (einschließlich
Kälbern), pflanzlich vorgegerbt
ex 4104.29 - - sonstiges:
10 - - - Kalbsleder
20 - - - anderes Leder von Rindern
(einschließlich Kälbern)
- anderes Leder von Rindern (einschließlich
Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,
als Pergamentleder zugerichtet oder sonst
nach dem Gerben weiter bearbeitet:
4104.31 - - Volleder und Narbenspaltleder
4104.39 - - sonstiges
41.07 Leder von anderen Tieren, ohne Haare,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
4107.90 - von anderen Tieren
41.08 Sämischleder (Chamoisleder) einschließlich
Neusämischleder.
41.10 ex 4110.00 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder
Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur
Herstellung von Lederwaren geeignet;
Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl.
90 - - - andere
42.04 Waren aus Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder), wie sie in
Maschinen, mechanischen Apparaten oder für
andere technische Zwecke verwendet werden.
42.06 Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar),
Goldschlägerhäubchen, Blasen oder Sehnen.
43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,
Schwänze, Klauen und andere für
Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle oder
Überreste), ausgenommen Häute und Felle, roh,
der Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.
4301.10 - von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4301.20 - von Kaninchen oder Hasen, ganz, auch ohne
Kopf, Schwanz oder Klauen
4301.30 - vom Astrachan-, Breitschwanz-, Karakul-,
Persianer- und ähnlichen Lämmern sowie von
indischen, chinesischen, mongolischen oder
tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf,
Schwanz oder Klauen
4301.40 - von Bibern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4301.50 - von Bisamratten, ganz, auch ohne Kopf,
Schwanz oder Klauen
4301.60 - von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4301.70 - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4301.80 - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,
Schwanz oder Klauen
ex 4301.90 - Köpfe, Schwänze, Klauen und andere für
Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle
oder Überreste:
90 - - - andere
43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,
Klauen und andere Teile, Abfälle oder
Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch
zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer
Stoffe), ausgenommen solche der Nummer 43.03.
- Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen, nicht zusammengesetzt:
4302.11 - von Nerzen
4302.12 - - von Kaninchen oder Hasen
44.01 Brennholz, in Form von Rundlinien, Scheitern,
Prügeln, Reisigbündeln oder in ähnlichen
Formen; Holz in Abschnitzeln oder Teilchen;
Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets,
Briketts, Scheitern oder ähnlichen Formen
agglomeriert.
44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen
oder Nüssen), auch agglomeriert.
44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob
zwei- oder vierseitig zugerichtet.
45.03 Waren aus Naturkork.
4503.10 - Korken oder Stöpsel
46.01 Geflechte und ähnliche Waren aus
Flechtstoffen, auch zu Streifen verbunden,
Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus
Flechtstoffen, parallel aneinandergefügt oder
flächenförmig gewebt, auch wenn sie dadurch
den Charakter von Fertigwaren erhalten haben
(zB Matten, Strohmatten, Gittergeflechte).
46.02 Korbwaren, Flechtwaren und andere Waren,
unmittelbar aus Flechtstoffen geformt oder aus
Waren der Nummer 46.01 hergestellt, Waren aus
Luffa.
48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch
überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder
andere graphische Zwecke verwendet werden,
sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und
Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,
ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder
48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.
- andere Papiere und Pappen, ohne mechanisch
gewonnene Fasern oder mit höchstens
10 Gewichtsprozent (bezogen auf die
Gesamtfasermenge) solcher Fasern:
4802.51 - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger
als 40 g
4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g
oder mehr bis einschließlich 150 g
4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als
150 g
48.03 Papiere, wie sie für die Herstellung von
Toilette- oder Gesichtstüchern, Handtüchern,
Servietten und ähnlichen Papiererzeugnissen
für den Haushalt oder für hygienische Zwecke
verwendet werden, sowie Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellstoffasern, auch gekreppt,
plissiert, verziert oder bedruckt, in Rollen
mit einer Breite von mehr als 36 cm oder in
rechteckigen (einschließlich quadratischen)
Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer
Seite mehr als 36 cm messen.
48.04 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen
noch überzogen, in Rollen oder Bogen, andere
als solche der Nummer 48.02 oder 48.03.
- Kraftliner:
4804.11 - - nicht gebleicht
- Kraftsackpapier:
4804.21 - - nicht gebleicht
- andere Kraftpapiere und Kraftpappen mit
einem Quadratmetergewicht von 225 g oder
mehr:
4804.59 - - sonstige
48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen
noch überzogen, in Rollen oder Bogen.
- mehrlagige Papiere und Pappen:
4805.22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage
4805.60 - andere Papiere und Pappen, mit einem
Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
48.07 Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus
Papier oder Pappe zusammengeklebt, jedoch
weder auf der Oberfläche gestrichen, überzogen
noch imprägniert, auch mit Innenverstärkung,
in Rollen oder Bogen.
- andere:
4807.91 - Strohpapiere und Strohpappen, auch mit
anderem Papier als Strohpapier überzogen
4807.99 - - sonstige
48.10 Papiere und Pappen, auf einer oder beiden
Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen
Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln,
jedoch mit keiner anderen Beschichtung, auch
auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder
bedruckt, in Rollen oder Bogen.
- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,
Druck- oder andere graphische Zwecke
verwendet werden, die keine mechanisch
gewonnenen Fasern oder höchstens
10 Gewichtsprozent (bezogen auf die
Gesamtfasermenge) solcher Fasern enthalten:
4810.11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 150 g
oder weniger
4810.12 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als
150 g
- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,
Druck- oder andere graphische Zwecke
verwendet werden, mit mehr als
10 Gewichtsprozent (bezogen auf die
Gesamtfasermenge) mechanisch gewonnenen
Fasern:
4810.29 - - sonstige
- Kraftpapiere und Kraftpappen, andere als
solche, wie sie für Schreib-, Druck- oder
andere graphische Zwecke verwendet werden:
4810.31 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit
mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf
die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen
Holzfasern und einem Quadratmetergewicht
von 150 g oder weniger
4810.32 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit
mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf
die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen
Holzfasern und einem Quadratmetergewicht
von mehr als 150 g
4810.39 - - sonstige
- andere Papiere und Pappen:
4810.91 - - mehrlagige
4810.99 - - sonstige
48.16 Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere und
andere Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere
(ausgenommen solche der Nummer 48.09),
einschließlich Vervielfältigungsmatrizen und
Offsetplatten aus Papier, auch in Schachteln.
4816.10 - Kohlepapier oder ähnliche
Vervielfältigungspapiere
48.17 Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht
illustrierte Postkarten und
Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe;
Schachteln, Taschen oder ähnliche
Umschließungen, aus Papier oder Pappe, die
eine Zusammenstellung von Korrespondenzwaren
enthalten.
48.21 Etiketten aller Art, aus Papier oder Pappe,
auch bedruckt.
48.22 Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche
Warenträger, aus Papiermasse, Papier oder
Pappe (auch perforiert oder gehärtet).
48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder
Größen zugeschnitten; andere Waren aus
Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte
oder Vliesen aus Zellstoffasern.
- Papiere, gummiert oder mit Klebeschichte
versehen, in Streifen oder Rollen:
4823.11 - - selbstklebend
4823.19 - - sonstige
4823.20 - Filterpapiere und Filterpappen
4823.30 - Karten, nicht gelocht, für
Lochkartenmaschinen, auch in Streifen
4823.40 - Diagrammpapiere für Registrierapparate, in
Rollen, Bogen oder Scheiben
- andere Papiere und Pappen, wie sie für
Schreib-, Druck- oder andere graphische
Zwecke verwendet werden:
4823.51 - - bedruckt, geprägt oder perforiert
4823.59 - - sonstige
49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art,
einschließlich Wandkarten, topographische
Pläne und Globen, gedruckt.
49.08 Abziehbilder aller Art.
49.10 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich
Blöcke für Abreißkalender.
49.11 Andere Druckes einschließlich Bilddrucke und
Photographien.
50.03 Abfälle von Seide (einschließlich der zum
Abhaspeln nicht geeigneten Kokons,
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
50.04 Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen
von Seide), nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
50.06 Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide,
in Aufmachungen für den Kleinverkauf;
Messinahaar.
51.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt.
- entschweißt, nicht carbonisiert:
5101.21 - - Schurwolle
5101.29 - - andere
51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt
noch gekämmt.
5102.20 - grobe Tierhaare
51.03 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben
Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle,
ausgenommen Reißspinnstoff.
51.04 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder
groben Tierhaaren.
51.05 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt
oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in
loser Form).
5105.10 - gekrempelte Wolle
- Wollspitzen und andere gekämmte Wolle:
5105.30 - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
5105.40 - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
51.06 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen
für den Kleinverkauf.
51.07 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für
den Kleinverkauf.
51.09 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
52.05 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten
Fasern:
5205.11 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
(Nr. 14 metrisch oder weniger)
5205.13 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
(mehr als Nr. 43 metrisch bis
einschließlich Nr. 52 metrisch)
5205.14 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex
(mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch)
5205.15 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex
(mehr als Nr. 80 metrisch)
- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
5205.21 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
(Nr. 14 metrisch oder weniger)
5205.23 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
(mehr als Nr. 43 metrisch bis
einschließlich Nr. 52 metrisch)
5205.24 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex
(mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch)
5205.25 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex
(mehr als Nr. 80 metrisch)
- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:
5205.31 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder
weniger je Einfachgarn)
5205.32 - - mit einem Titer von weniger als
714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
5205.33 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
5205.34 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
5205.35 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch
je Einfachgarn)
- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
5205.41 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder
weniger je Einfachgarn)
5205.42 - - mit einem Titer von weniger als
714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
5205.43 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
5205.44 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten
Fasern:
5206.11 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
(Nr. 14 metrisch oder weniger)
5206.12 - - mit einem Titer von weniger als
714,29 dtex bis einschließlich 232.56 dtex
(mehr als Nr. 14 metrisch bis
einschließlich Nr. 43 metrisch)
5206.13 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
(mehr als Nr. 43 metrisch bis
einschließlich Nr. 52 metrisch)
5206.14 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex
(mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch)
- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
5206.22 - - mit einem Titer von weniger als
714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex
(mehr als Nr. 14 metrisch bis
einschließlich Nr. 43 metrisch)
5206.23 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
(mehr als Nr. 43 metrisch bis
einschließlich Nr. 52 metrisch)
- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:
5206.31 - - mit einem Titer von 714.29 dtex oder mehr
je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder
weniger je Einfachgarn)
5206.33 - - mit einem Titer von weniger als
232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch
bis
einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
5206.34 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
5206.35 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch
je Einfachgarn)
- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
5206.41 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr
je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder
weniger je Einfachgarn)
5206.44 - - mit einem Titer von weniger als
192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis
einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
5206.45 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex
je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch
je Einfachgarn)
52.07 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
5207.90 - andere
53.03 Jute und andere textile Bastfasern
(ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und
Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.04 Sisal und andere textile Fasern von Agaven,
roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;
Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.05 Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa
textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche
Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht
gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von
diesen Spinnstoffen (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
53.07 Garne aus Jute oder anderen textilen
Bastfasern der Nummer 53.03.
53.08 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;
Papiergarne.
53.10 Gewebe aus Jute oder anderen textilen
Bastfasern der Nummer 53.03.
5310.10 - roh
54.01 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen
Filamenten, auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
ex 5401.10 - aus synthetischen Filamenten:
10 - - - nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf
ex 5401.20 - aus künstlichen Filamenten:
10 - - - nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf
54.02 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
Filamenten, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf, einschließlich synthetische
Monofile von weniger als 67 dtex.
5402.10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen
Polyamiden
5402.20 - hochfeste Garne aus Polyester
- texturierte Garne:
5402.31 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit
einem Titer von 50 tex oder weniger je
Einfachgarn
5402.32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit
einem Titer von mehr als 50 tex je
Einfachgarn
- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit
50 Drehungen oder weniger je Meter:
5402.41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
5402.42 - - aus Polyester, teilverstreckt
5402.43 - - aus anderen Polyestern
5402.49 - - sonstige
- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als
50 Drehungen je Meter:
5402.51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
5402.52 - - aus Polyester
5402.59 - - sonstige
- andere Garne, gezwirnt:
5402.61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
5402.62 - - aus Polyester
5402.69 - - sonstige
54.03 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen
Filamenten, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf, einschließlich künstliche
Monofile von weniger als 67 dtex.
- andere Garne, ungezwirnt:
5403.31 - - aus Viskose, ungedreht oder mit
120 Drehungen oder weniger je Meter
55.01 Spinnkabel aus synthetischen Filamenten.
55.03 Synthetische Stapelfasern, weder kardiert noch
gekämmt noch in anderer Weise für das
Verspinnen vorgerichtet.
5503.20 - aus Polyester
55.05 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich
Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff).
55.07 Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt
oder in anderer Weise für das Verspinnen
vorgerichtet.
55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen
Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern
55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon oder
andere Polyamidstapelfasern enthaltend:
5509.11 - - ungezwirnt
5509.12 - - gezwirnt
- 85 Gewichtsprozent oder mehr
Polyesterstapelfasern enthaltend:
5509.21 - - ungezwirnt
5509.22 - - gezwirnt
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder
Modacrylstapelfasern enthaltend:
5509.31 - ungezwirnt
- andere Garne, 85 Gewichtsprozent oder mehr
synthetische Fasern enthaltend:
5509.41 - - ungezwirnt
5509.42 - - gezwirnt
55.12 Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr
synthetische Stapelfasern enthaltend.
- 85 Gewichtsprozent oder mehr
Polyesterstapelfasern enthaltend:
5512.19 - - sonstige
55.13 Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent
synthetische Stapelfasern enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle
gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von
170 g oder weniger.
- gefärbt:
5513.21 - - aus Polyesterstapelfasern, in
Leinwandbindung
55.15 Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern.
- aus Polyesterstapelfasern:
5515.19 - - sonstige
- aus Acryl- oder Modacrylstapelfasern:
5515.21 - - überwiegend oder ausschließlich mit
synthetischen oder künstlichen Filamenten
gemischt
- andere Gewebe:
5515.91 - - überwiegend oder ausschließlich mit
synthetischen oder künstlichen Filamenten
gemischt
55.16 Gewebe aus künstlichen Stapelfasern.
- andere:
5516.92 - - gefärbt
56.01 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus;
Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder
weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen, aus
Spinnstoffen.
- Watte; andere Waren aus Watte:
5601.21 - - aus Baumwolle
5601.29 - - sonstige
5601.30 - - Scherstaub, Knoten und Noppen, aus
Spinnstoffen
56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen
oder geschichtet.
56.04 Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen
überzogen; Spinnstoffgarne sowie Streifen u.
dgl. der Nummer 54.04 oder 54.05, mit
Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert,
bestrichen, überzogen oder umhüllt.
5604.90 - andere
56.06 Gimpen, umsponnene Streifen u. dgl. der
Nummer 54.04 und 54.05 (andere als jene der
Nr. 56.05 und andere als Garne aus umsponnenem
Roßhaar); Chenillegarne (einschließlich
beflockte Chenillegarne); Maschengarne
(sogenannte „Chainette''-Garne).
56.07 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten,
auch mit Kautschuk oder Kunststoffen
imprägniert, bestrichen, überzogen oder
umhüllt.
56.08 Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder
Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere
konfektionierte Netze aus Spinnstoffen.
57.02 Teppiche und andere Bodenbeläge, aus
Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch
beflockt, auch konfektioniert, einschließlich
Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche
handgewebte Teppiche.
5702.20 - Bodenbeläge aus Kokosfasern
58.06 Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der
Nummer 58.07; schußlose Bänder, aus parallel
gelegten oder geklebten Garnen oder Fasern.
5806.20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent
oder mehr Elastomergarne oder Kautschukfäden
enthaltend
58.07 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus
Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder
Zuschnitte, nicht bestickt.
5807.10 - gewebte
58.09 Gewebe aus Metallfäden, Metallgarnen
(Metallgespinsten) oder metallisierten Garnen
der Nummer 56.05, wie sie für Bekleidung,
Innenausstattung oder ähnliche Zwecke
verwendet werden, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
58.10 Stickereien als Meterware, Streifen oder
Motive.
5810.10 - Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund
- andere Stickereien:
5810.92 - - aus Chemiefasern
5810.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,
bestehend aus einer oder mehreren Lagen von
Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch
Steppen oder auf andere Weise verbunden,
ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.
59.01 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen
bestrichen, wie sie für Bucheinbände,
Futterale, Kartonagen ä. dgl. verwendet
werden; Pausleinwand; präparierte Malleinwand;
Bougran und ähnliche steife Gewebe, wie sie
für die Hutmacherei verwendet werden.
59.05 Textile Wandbeläge.
59.06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der
Nummer 59.02.
5906.10 - Klebebänder mit einer Breite von 20 cm oder
weniger
- andere:
5906.91 - - Gewirkt oder gestrickt
59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder
überzogen; bemalte für Theaterdekorationen,
Atelierhintergründe u. dgl.
59.08 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus
Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,
Kerzen u. dgl.; Glühstrümpfe und
schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch
imprägniert.
59.09 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus
Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,
aus anderen Stoffen.
60.02 Andere gewirkte oder gestrickte
Flächenerzeugnisse.
6002.30 - mit einer Breite von mehr als 30 cm,
5 Gewichtsprozent oder mehr Elastomergarne
oder Kautschukfäden enthaltend
- andere, kettengewirkt (einschließlich
Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):
6002.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6002.49 - - sonstige
- andere:
6002.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
ex 6002.92 - - aus Baumwolle:
10 - - - nichtelastische und nicht kautschutierte
gewirkte oder gestrickte
Flächenerzeugnisse
ex 6002.93 - - aus Chemiefasern:
10 - - - nichtelastische und nicht kautschutierte
gewirkte oder gestrickte
Flächenerzeugnisse
6002.99 - - sonstige
61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben.
- Ensembles:
6103.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen
61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),
Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze
Hosen (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt
oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
- Kostüme:
6104.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Jacken und Sakkos (Blazer):
6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6104.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen
61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer
oder Knaben.
6105.90 - aus sonstigen Spinnstoffen
61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Männer oder Knaben.
- Nachthemden und Pyjamas:
6107.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6107.91 - - aus Baumwolle
6107.92 - - aus Chemiefasern
6107.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,
Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
- Unterkleider und Unterröcke:
6108.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6108.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder
gestrickt.
ex 6109.90 - aus sonstigen Spinnstoffen:
10 - - - aus synthetischen Spinnstoffen
61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.
ex 6112.20 - Schianzüge:
10 - - - aus synthetischen Spinnstoffen
61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken
und andere Strumpfwaren, einschließlich
Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne
zusätzlich angebrachten Sohlen, gewirkt oder
gestrickt.
- andere:
6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken),
Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für
Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der
Nummer 62.04.
- andere:
6202.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für
Männer oder Knaben.
- Anzüge:
6203.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen
62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,
Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche
Waren, für Männer oder Knaben.
- Nachthemden und Pyjamas:
6207.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6207.92 - - aus Chemiefasern
62.09 Bekleidung und Bekleidungszubehör, für
Kleinkinder.
6209.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6209.90 - aus sonstigen Spinnstoffen
62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung; andere Bekleidung.
- Badebekleidung:
ex 6211.12 - - für Frauen oder Mädchen:
10 - - - aus Chemiefasern
ex 6211.20 - Schianzüge:
10 - - - aus Chemiefasern
62.12 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette,
Hosenträger, Sockenhalter, Strumpfbänder und
ähnliche Waren, sowie Teile davon, auch
gewirkt oder gestrickt.
6212.30 - Korseletts
6212.90 - andere
62.14 Schals, Halstücher, Kopftücher, Schleier u.
dgl.
6214.30 - aus synthetischen Spinnstoffen
6214.40 - aus künstlichen Spinnstoffen
6214.90 - aus sonstigen Spinnstoffen
62.16 ex 6216.00 Handschuhe.
10 - - - aus Chemiefasern
63.01 Decken.
6301.10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung
6301.40 - Decken, ausgenommen Decken mit elektrischer
Heizvorrichtung, aus synthetischen
Spinnstoffen
6301.90 - andere Decken
63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die
Körperpflege und Küchenwäsche.
- andere Bettwäsche, bedruckt:
6302.22 - - aus Chemiefasern
6302.29 - - aus anderen Spinnstoffen
- andere Bettwäsche:
6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6302.40 - Tischwäsche, gewirkt oder gestrickt
- andere:
6302.93 - - aus Chemiefasern
63.05 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke.
- aus Chemiefasern
6305.39 - - sonstige
6305.90 - aus sonstigen Spinnstoffen
63.06 Planen und Markisen; Zelte; Segel für
Wasserfahrzeuge, für Segelbretter oder für
Landfahrzeuge; Campingausrüstung.
- Planen und Markisen:
6306.11 - - aus Baumwolle
6306.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6306.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Segel:
6306.31 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6306.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Luftmatratzen:
6306.41 - - aus Baumwolle
6306.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6306.91 - - aus Baumwolle
6306.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
63.07 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren,
einschließlich Schnittmuster für
Kleidungsstücke
6307.10 - Scheuertücher, Putztücher,
Geschirrspüllappen, Staubtücher und ähnliche
Reinigungstücher
6307.90 - andere
63.08 Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben
und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung
von Teppichen, Tapisserien, bestickten
Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen
Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
63.09 Altwaren.
63.10 Lumpen, Abfälle von Bindfäden, Seilen oder
Tauen sowie unbrauchbar gewordene Waren aus
Bindfäden, Seilen oder Tauen, aus
Spinnstoffen.
68.12 Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der
Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage
von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus
solchen Mischungen oder aus Asbest (zB Garne,
Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,
Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren
der Nummer 68.11 oder 68.13.
6812.10 - Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der
Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage
von Asbest und Magnesiumcarbonat
6812.20 - Garne
6812.30 - Seile und Schnüre, auch geflochten
6812.40 - gewebte oder gewirkte Erzeugnisse
6812.50 - Bekleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und
Kopfbedeckungen
6812.60 - Papier, Pappe und Filz
70.03 Glas, gegossen oder gewälzt, in Form von
Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit
absorbierender oder reflektierender Schichte,
aber nicht anders bearbeitet.
- Platten oder Tafeln, nicht armiert:
7003.11 - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig
(opak) gemacht, überfangen oder mit
absorbierender oder reflektierender
Schichte
ex 7003.19 - - sonstige:
10 - - - optisches Glas
20 - - - in rechteckiger oder quadratischer Form
70.04 Glas, gezogen oder geblasen, in Form von
Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender
oder reflektierender Schichte, aber nicht
anders bearbeitet.
7004.10 - Glas, in der Masse gefärbt, undurchsichtig
(opak) gemacht, überfangen oder mit
absorbierender oder reflektierender Schichte
70.05 Floatglas, sowie auf einer Seite oder auf
beiden Seiten geschliffenes oder poliertes
Glas, in Form von Platten oder Tafeln, auch
mit absorbierender oder reflektierender
Schichte, aber nicht anders bearbeitet.
7005.10 - Glas, nicht armiert, mit absorbierender oder
reflektierender Schichte
- anderes Glas, nicht armiert:
7005.21 - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig
(opak) gemacht, überfangen oder nur
geschliffen
7005.29 - - sonstige
70.09 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich
Rückspiegel.
70.14 Glaswaren für Signalzwecke und optische
Elemente aus Glas (andere als solche der
Nummer 70.15), nicht optisch bearbeitet.
90 - - - andere
70.18 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen,
Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche
Kleinwaren, aus Glas, sowie Waren daraus,
ausgenommen Phantasieschmuck; Glasaugen,
ausgenommen Prothesen; Zier- und
Phantasiegegenstände aus lampengeblasenem
(gesponnenem) Glas, ausgenommen
Phantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit
einem Durchmesser von 1 mm oder weniger.
7018.90 - andere
70.20 Andere Waren aus Glas.
71.05 Staub und Pulver, von natürlichen oder
synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen.
7105.10 - von Diamanten
7105.90 - andere
72.02 Ferrolegierungen.
7202.30 - Ferrosiliciummangan
- Ferrochrom:
7202.41 - - mit einem Gehalt von mehr als
4 Gewichtsprozent Kohlenstoff
7202.49 - - sonstige
7202.50 - Ferrosiliciumchrom
7202.60 - Ferronickel
7202.70 - Ferromolybdän
7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
- andere:
7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
7202.92 - - Ferrovanaclium
7202.93 - - Ferroniob
7202.99 - - sonstige
72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von
Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen
(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).
7206.90 - andere
72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
- in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke
von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7208.11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7208.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
- andere, in Rollen, nur warmgewalzt:
7208.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
- nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer
Stärke von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7208.32 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als
10 mm
ex 7208.33 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm
oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm:
- - - sonstige, mit einer Breite von:
99 - - - - weniger als 2 050 mm
7208.34 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr, aber weniger als 4,75 mm:
ex 7208.35 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als
3 mm:
10 - - - sonstige, mit einer Stärke von 2 mm oder
mehr
- andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:
ex 7208.42 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als
10 mm
- - - sonstige, mit einer Stärke von:
30 - - - - mehr als 20 mm
- - - - mehr als 15 mm, aber nicht mehr als
20 mm, mit einer Breite von:
51 - - - - - 2 050 mm oder mehr
59 - - - - - weniger als 2 050 mm
- - - - mehr als 10 mm, aber nicht mehr als
15 mm, mit einer Breite von:
91 - - - - - 2 050 mm oder mehr
99 - - - - - weniger als 2 050 mm
7208.43 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm
oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm
ex 7208.44 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr, aber weniger als 4,75 mm:
90 - - - andere
ex 7208.45 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als
3 mm:
90 - - - andere, mit einer Stärke von weniger als
2 mm
ex 7208.90 - andere:
90 - - sonstige
72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
- andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:
ex 7209.22 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
10 - - - „elektrisch''
ex 7209.23 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 1 mm:
10 - - - „elektrisch''
ex 7209.24 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
- andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt,
mit einer Stärke von weniger als 3 mm und
einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder
einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
ex 7209.32 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
10 - - - „elektrisch''
ex 7209.33 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 1 mm:
10 - - - „elektrisch''
7209.34 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
- andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:
7209.41 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
ex 7209.42 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm:
10 - - - „elektrisch''
ex 7209.44 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
90 - - - andere (ausgenommen „elektrisch'')
ex 7209.90 - andere:
10 - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, plattiert oder überzogen.
ex 7210.20 - verbleit, einschließlich Mattbleche:
90 - - sonstige
- elektrolytisch verzinkt:
ex 7219.31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger
als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm
oder mehr und einer Mindeststreckgrenze
von 355 MPa:
90 - - - andere
ex 7210.39 - - sonstige:
90 - - - andere
7210.50 - mit Chromoxiden oder mit Chrom und
Chromoxiden überzogen
ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen
72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger
als 600 mm, weder plattiert noch überzogen.
7211.30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von
weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder mit
einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger:
- - - mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
31 - - - - „elektrisch''
72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger
als 600 mm, plattiert oder überzogen.
ex 7212.40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit
Kunststoff überzogen
95 - - sonstige:
- - - mit einer Breite von 500 mm oder
weniger:
- - - - mit Chromoxiden oder mit Chrom und
Chromoxiden überzogen, lackiert
7212.50 - anders überzogen
72.13 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in
unregelmäßigen Rollen, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl.
7213.20 - aus Automatenstahl
- andere, mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
7213.31 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem
Durchmesser von weniger als 14 mm
72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl.
7215.10 - aus Automatenstahl, nur kalt hergestellt
oder kalt fertiggestellt
72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
7216.60 - Profile, nur kalt hergestellt oder kalt
fertiggestellt
72.17 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
ex 7217.11 - - nicht überzogen, auch poliert
- - - mit einem maximalen Durchmesser von
0,8 mm oder mehr
91 - - - - mit vom Walzen herrührenden
Einkerbungen, Rippen, Rillen oder
anderen Verformungen
99 - - - - sonstige
ex 7217.12 - - verzinkt
10 - - - mit einem maximalen Durchmesser von
weniger als 0,8 mm
ex 7217.19 - - sonstige
10 - - - mit einem maximalen Durchmesser von
weniger als 0,8 mm
72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
rostfreiem Stahl.
7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
ex 7218.90 - andere:
- - mit rechteckigem (auch quadratischem)
Querschnitt
- - gewalzt oder stranggegossen
- - - - mit einer Breite von weniger als der
zweifachen Stärke, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
11 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
13 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
- - - - andere, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
15 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
19 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
30 - - geschmiedet
- - sonstige:
- - - geschmiedet:
91 - - - - mit einem kreisförmigen oder
polygonalen Querschnitt
99 - - - - sonstige
72.19 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem
Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr.
- nur warmgewalzt, in Rollen:
ex 7219.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
90 - - weniger als 2,5 Gewichtsprozent Nickel
enthaltend
- nur warmgewalzt, nicht in Rollen:
7219.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7219.22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 10 mm
7219.23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
ex 7219.24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
90 - - 2,5 Gewichtsprozent oder mehr Nickel
enthaltend
- nur kaltgewalzt:
7219.31 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr
7219.32 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7219.33 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7219.34 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 1 mm
7219.35 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
7219.90 - andere
72.20 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem
Stahl, mit einer Breite von weniger als
600 mm.
72.22 Andere Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl;
Profile aus rostfreiem Stahl.
7222.10 - Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt
7222.20 - Stangen und Stäbe, nur kalt hergestellt oder
kalt fertiggestellt
ex 7222.30 - andere Stangen und Stäbe:
- - sonstige:
- - - 2,5 Gewichtsprozent oder mehr Nickel
enthaltend:
51 - - - - geschmiedet
59 - - - - sonstige
- - - weniger als 2,5 Gewichtsprozent Nickel
enthaltend:
91 - - - - geschmiedet
99 - - - - sonstige
ex 7222.40 - Profile:
- - sonstige:
- - - andere:
- - - - nur kalt hergestellt oder kalt
fertiggestellt:
91 - - - - - aus flachgewalzten Erzeugnissen
hergestellt
93 - - - - - andere
99 - - - - sonstige
72.23 Draht aus rostfreiem Stahl.
72.24 Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
anderem legierten Stahl.
ex 7224.90 - andere:
- - - mit rechteckigem (einschließlich
quadratischem) Querschnitt
19 - - - geschmiedet
- - sonstige:
- - - geschmiedet:
91 - - - - mit kreisförmigem oder polygonalem
Querschnitt
99 - - - - sonstige
72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem
legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr.
7225.20 - aus Schnellarbeitsstahl
7225.30 - andere, nur warmgewalzt, in Rollen
7225.40 - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen
ex 7225.90 - andere:
90 - - sonstige
72.26 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem
legierten Stahl, mit einer Breite von weniger
als 600 mm.
ex 7226.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl:
- - sonstige:
- - - mit einer Breite von 500 mm oder
weniger:
91 - - - - in Kornrichtung
99 - - - - nicht in Kornrichtung
ex 7226.20 - aus Schnellarbeitsstahl:
10 - - nur warmgewalzt
- - nur kaltgewalzt
39 - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm
oder weniger
- - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
59 - - - - sonstige
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
- - - - nur oberflächenbearbeitet,
einschließlich plattiert:
79 - - - - - andere
90 - - - - sonstige:
- andere:
ex 7226.91 - - nur warmgewalzt:
- - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm
- andere:
ex 7226.92 - - nur kaltgewalzt
ex 7226.99 - - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
11 - - - - nur oberflächenbearbeitet,
einschließlich plattiert
19 - - - - sonstige
- - - mit einer Breite von 500 mm oder
weniger:
- - - - nur oberflächenbearbeitet,
einschließlich plattiert:
39 - - - - - andere
90 - - - - sonstige
72.27 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in
unregelmäßigen Rollen, aus anderem legierten
Stahl.
ex 7227.90 - andere:
80 - - sonstige
72.29 Draht aus anderem legierten Stahl.
73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und
zwar: Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,
Weichenzungen, Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen und anderes Material
für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,
Laschen, Schienenstühle, Stuhlkeile,
Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten
und Spurstangen sowie andere, nur für das
Verbinden oder Befestigen von Schienen
geeignetes Material.
ex 7302.10 - Schienen:
10 - - stromführend, mit Teilen aus
Nichteisenmetall
7302.30 - Weichenzungen, Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen und anderes
Material für Kreuzungen oder Weichen
ex 7302.40 - Laschen und Unterlagsplatten:
90 - - andere
ex 7302.90 - andere:
30 - - Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen
90 - - andere
73.03 Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen.
73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen
(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.
ex 7304.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder
Gasfernleitungen verwendet werden:
30 - - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als
168,3 mm, aber nicht mehr als 406,4 mm
90 - - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als
406,4 mm
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
Eisen oder nicht legiertem Stahl:
7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
7304.39 - - sonstige
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
rostfreiem Stahl:
7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt
7304.49 - - sonstige
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
anderem legierten Stahl:
7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt
7304.59 - - sonstige
7304.90 - andere
73.05 Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit
einem inneren und äußeren kreisförmigen
Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von
mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl.
7305.90 - andere
73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,
genietet, gefalzt oder mit einfach
aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder
Stahl.
ex 7306.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder
Gasfernleitungen verwendet werden:
11 - - - nicht mehr als 168,3 mm
19 - - - mehr als 168,3 mm, aber nicht mehr als
406,4 mm
7306.20 - Futterrohre und Steigrohre, wie sie für das
Bohren nach oder Fördern von Öl oder Gas
verwendet werden
7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl
7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus rostfreiem Stahl
7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus anderem legierten Stahl
7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem
Querschnitt
7306.90 - andere
73.08 Konstruktionen (mit Ausnahme der
vorgefertigten Gebäude der Nr. 94.06) sowie
deren Teile (zB Brücken und Brückenelemente,
Schleusentore, Türme, Gittermaste, Dächer,
Dachstühle, Türen und Fenster und deren Rahmen
und Stöcke, Türschwellen, Rolläden, Geländer,
Säulen, Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für
Konstruktionszwecke vorgearbeitete Bleche,
Stangen, Profile, Rohre u. dgl., aus Eisen
oder Stahl.
7308.20 - Türme und Gittermaste
73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche
Behältnisse für Stoffe aller Art (ausgenommen
für verdichtete oder verflüssigte Gase), aus
Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 3001, auch mit Innenauskleidung
oder Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische
oder wärmetechnische Einrichtung.
73.10 Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und
ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art
(ausgenommen für verdichtete oder verflüssigte
Gase), aus Eisen oder Stahl, mit einem
Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, auch
mit Innenauskleidung oder Wärmeisolierung,
jedoch ohne mechanische oder wärmetechnische
Einrichtung.
7310.10 - mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder
mehr
- mit einem Fassungsvermögen von weniger als
50 l:
7310.29 - - sonstige
73.11 Behältnisse für verdichtete oder verflüssigte
Gase, aus Eisen oder Stahl.
73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und
ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,
ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die
Elektrotechnik.
73.14 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter
und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht;
Streckbleche aus Eisen oder Stahl.
73.15 Ketten und deren Teile, aus Eisen oder Stahl.
- Gelenkketten und deren Teile:
7315.12 - - sonstige Ketten
7315.19 - - Teile
7315.20 - Gleitschutzketten
- andere Ketten:
7315.81 - - Stegketten
7315.82 - - andere Ketten mit geschweißten Gliedern
7315.89 - - sonstige
7315.90 - andere Teile
73.16 Schiffsanker und Traggen sowie deren Teile,
aus Eisen oder Stahl.
73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,
Häkelnadeln, Stichel zum Sticken oder ähnliche
Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen
oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und
ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.
ex 7320.90 - andere:
10 - - Spiralfedern
90 - - sonstige
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