Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bulgarien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER REPUBLIK BULGARIEN(NR: GP XVIII RV 1109 AB 1184 S. 127. BR: AB 4576 S. 573.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 62
Änderungshistorie JSON API

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen.

3001.10 - Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch

in Pulverform

3001.20 - Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder

ihren Sekreten

30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für

therapeutische, prophylaktische oder

diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und

andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,

Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen

Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.

- Vaccine für die Veterinärmedizin:

3002.39 - - sonstige

30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nr. 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei oder

mehr Bestandteilen, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert

noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

3003.10 - Penicilline oder deren Derivate (mit

Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine

oder deren Derivate enthaltend

32.01 Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;

Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und

andere Derivate.

32.06 Andere Färbemittel; Zubereitungen im Sinne der

Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen

solche der Nummer 32.03, 32.04 oder 32.05;

anorganische Erzeugnisse, wie sie als

Luminophore verwendet werden, auch von

chemisch eindeutig bestimmter Konstitution.

- andere Färbemittel und andere Zubereitungen:

3206.42 - - Lithopone und andere Pigmente und

Zubereitungen, auf der Grundlage von

Zinksulfid

3206.43 - - Pigmente und Zubereitungen, auf der

Grundlage von Hexacyanoferraten

(Ferrocyaniden und Ferricyaniden)

ex 3206.49 - - sonstige:

10 - - - schwarze mineralische Farbstoffe

20 - - - Pigmente auf der Grundlage von

Eisenmonoxid und Eisendihydroxid

60 - - - Zinkgrau

70 - - - Metall-(Bronze)Pigmente

90 - - - andere

3206.50 - anorganische Erzeugnisse, wie sie als

Luminophore verwendet werden

32.07 Zubereitete Pigmente, zubereitete

Trübungsmittel und zubereitete Farben,

Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel

und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die

Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet

werden; Glasfritten und anderes Glas in Form

von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken.

3207.10 - zubereitete Pigmente, zubereitete

Trübungsmittel, zubereitete Farben und

ähnliche Zubereitungen

32.12 Pigmente (einschließlich Metallpulver und

-flitter), in nichtwässerigen Medien

dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie

sie bei der Herstellung von Anstrichfarben

(einschließlich Lackfarben) verwendet werden;

Prägefolien; Farbstoffe und andere

Färbemittel, in Formen oder Packungen für den

Kleinverkauf.

32.13 Farben für Kunstmaler, für Plakatmaler, für

Farbtönungen, für den Unterricht, für die

Unterhaltung u. dgl., in Tabletten, Tuben,

Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen

Formen oder Packungen.

32.14 Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement,

Dichtungsmassen und ähnliche Massen;

Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste

Verputzzubereitungen für Fassaden; Innenwände,

Fußböden, Decken u. dgl.

32.15 Druckfarben, Tinten und Tuschen zum Schreiben

oder Zeichnen sowie andere Tinten und Tuschen,

auch konzentriert oder fest.

33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),

einschließlich sogenannter Concretes und

Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer

Öle in Fetten, in nicht flüssigen Ölen,

Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch

Enfleurage oder Mazeration gewonnen;

terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der

Herstellung terpenfreier etherischer Öle;

wässerige Destillate und wässerige Lösungen

etherischer Öle.

- andere etherische Öle als von

Zitrusfrüchten:

3301.26 - - Vetiveröl

34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe

(ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive

Zubereitungen, zubereitete Waschmittel

(einschließlich zubereiteter Waschhilfsmittel)

und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife

enthaltend, andere als solche der

Nummer 34.01.

3402.90 - andere

34.04 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse.

34.05 Poliermittel und Cremes, für Schuhe, Möbel,

Fußböden, Karosserien, Glas oder Metall,

Scheuerpasten, Scheuerpulver und ähnliche

Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte,

Filz, Vliesstoffen, Zellkunststoffen und

Zellkautschuk, mit solchen Zubereitungen

imprägniert, bestrichen oder überzogen),

ausgenommen Wachse der Nummer 34.04.

3405.10 - Poliermittel, Cremes und ähnliche

Zubereitungen, für Schuhe oder Leder

3405.20 - Poliermittel, Cremes und ähnliche

Zubereitungen, für die Pflege von

Holzmöbeln, Holzfußböden oder anderen

Holzarbeiten

3405.30 - Poliermittel und ähnliche Zubereitungen, für

Karosserien, ausgenommen Metallpoliermittel

34.07 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als

Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als

„Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen''

verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,

in Packungen für den Kleinverkauf oder in

Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen

Formen; andere Dentalzubereitungen auf der

Grundlage von gebranntem Gips.

35.01 Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;

Kaseinleime.

3501.10 - Kasein

35.03 Gelatine (auch in rechteckigen oder

quadratischen Blättern, auch gefärbt oder an

der Oberfläche bearbeitet) und

Gelatinderivate; Hausenblase; andere Leime

tierischen Ursprungs, ausgenommen Kaseinleime

der Nummer 35.01.

ex 3503.00

10 - - - Knochen- und Hautleim

35.07 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

37.01 Photographische Platten und

Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet,

aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder

Spinnstoffen; photographische

Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht

belichtet, auch in Kassetten.

3701.10 - für Röntgenaufnahmen

3701.20 - Sofortbild-Planfilme

3701.30 - andere Platten und Planfilme, bei denen

irgendeine Seite mehr als 255 mm beträgt

- andere:

3701.99 - - sonstige

37.02 Photographische Filme, in Rollen,

sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen

Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;

Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,

nicht belichtet.

3702.10 - für Röntgenaufnahmen

3702.20 - Sofortbild-Rollfilme

- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):

3702.54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

30 m oder weniger, nicht für Diapositive

3702.55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

mehr als 30m

3702.56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm

- andere:

3702.91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von 14 m oder weniger

3702.92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von mehr als 14 m

3702.93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

30 m oder weniger

3702.94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

mehr als 30 m

3702.95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm

37.04 Photographische Platten, Filme, Papiere,

Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, aber

nicht entwickelt.

37.05 Photographische Platten und Filme, belichtet

und entwickelt, ausgenommen kinematographische

Filme.

37.06 Kinematographische Filme, belichtet und

entwickelt, auch mit Tonaufzeichnungen oder

nur mit Tonaufzeichnungen.

37.07 Chemische Zubereitungen für photographische

Zwecke (ausgenommen Lacke, Leime, Klebstoffe

und ähnliche Zubereitungen); ungemischte

Erzeugnisse für photographische Zwecke,

dosiert oder für den Kleinverkauf

gebrauchsfertig aufgemacht.

38.01 Künstlicher Graphit; kolloidaler oder

halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der

Grundlage von Graphit oder anderem

Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken,

Platten und anderen Halberzeugnissen.

3801.20 - kolloidaler oder halbkolloidaler Graphit

38.03 Tallöl, auch raffiniert.

38.04 Ablaugen von der Herstellung von Halbstoff aus

Holz, auch konzentriert, entzuckert oder

chemisch behandelt, einschließlich

Ligninsulfonate, aber ausgenommen Tallöl der

Nummer 38.03.

38.05 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige

Öle aus der Destillation oder einer anderen

Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;

Sulfitterpentinöl und anderes rohes

para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil

alpha-Terpineol enthält.

3805.10 - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

Sulfatterpentinöl

3805.20 - Pine-Oil

38.06 Kolophonium und Harzsäuren sowie deren

Derivate; Harzgeist und Harzöle; Schmelharze.

3806.90 - andere

38.07 Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist;

pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche

Zubereitungen auf der Grundlage von

Kolophonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech

38.10 Zubereitungen zum Abbeizen von

Metalloberflächen; Flußmittel und andere

zubereitete Hilfsmittel zum Löten oder

Schweißen von Metallen; Pulver und Pasten zum

Löten oder Schweißen aus Metall und anderen

Stoffen; Zubereitungen, wie sie als Füll- oder

Überzugsmasse für Schweißelektroden oder

Schweißstäbe verwendet werden.

38.11 Zubereitete Antiklopfmittel,

Antioxidationsmittel, Antigums,

Viskositätsverbesserer,

Korrosionschutzadditives und andere

zubereitete Additives, alle diese für

Mineralöle (einschließlich Treibstoffe wie

Benzin) oder für andere, zum selben Zweck wie

Mineralöl verwendete Flüssigkeiten.

- zubereitete Antiklopfmittel:

3811.11 - - auf der Grundlage von Bleiverbindungen

3811.19 - - sonstige

3811.90 - andere

38.17 Alkylbenzolgemische und

Alkylnaphthalingemische, ausgenommen solche

der Nummer 27.07 oder 29.02

3817.20 - Alkylnaphthalingemische

38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie und

verwandter Industrien (einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse

bestehen), anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

3823.30 - nicht agglomerierte Metallcarbide,

untereinander oder mit metallischen

Bindemitteln gemischt

3823.40 - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel

oder Betone

3823.50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone

ex 3823.90 - andere:

10 - - - Pasten auf der Grundlage von Gelatine

für graphische Vervielfältigungszwecke

39.03 Polymere aus Styrol, in Rohformen.

3903.90 - andere

39.04 Polymere von Vinylchlorid oder von anderen

halogenierten Olefinen, in Rohformen.

- fluorierte Polymere:

3904.61 - - Polytetrafluorethylen

3904.69 - - sonstige

3904.90 - andere

39.05 Polymere von Vinylacetat oder von anderen

Vinylestern, in Rohformen; andere

Vinylpolymere, in Rohformen.

39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.

3906.10 - Polymethylmethacrylat

39.07 Polyacetale, andere Polyether und

Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,

Alkydharze, Polyallylester und andere

Polyester, in Rohformen.

3907.10 - Polyacetale

3907.50 - Alkydharze

3907.60 - Polyethylenterephthalat

- andere Polyester:

3907.91 - - ungesättigte

3907.99 - - sonstige

39.11 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen.

3911.10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder

Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene

39.12 Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen.

39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von

mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,

auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht

anders bearbeitet, aus Kunststoffen.

3916.10 - aus Polymeren von Ethylen

3916.20 - aus Polymeren von Vinylchlorid

39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (zB

Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen),

aus Kunststoffen.

- nicht biegsame Rohre und Schläuche:

3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen

3917.22 - - aus Polymeren von Propylen

3917.23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid

3917.29 - - aus sonstigen Kunststoffen

- andere Rohre und Schläuche:

3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem

Minimalberstdruck von 27,6 MPa

3917.32 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen

Stoffen verbunden, ohne Fittings

3917.33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen

Stoffen verbunden, mit Fittings

3917.39 - - sonstige

3917.40 - Fittings

39.19 Platten, Blätter, Filme, Folien, Bänder,

Streifen und andere Flacherzeugnisse,

selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in

Rollen.

39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und

Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder

verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit

anderen Stoffen verbunden.

39.23 Waren für den Transport oder die Verpackung

von Erzeugnissen, aus Kunststoffen; Stöpsel,

Deckel, Kappen und andere Verschlüsse, aus

Kunststoffen.

3923.40 - Spulen, Hülsen und ähnliche Materialträger

39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus

anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.

3926.10 - Büro- oder Schulartikel

40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis

(Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,

Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren

dieser Nummer mit Waren der Nummer 40.01, in

Rohformen oder in Platten, Blättern oder

Streifen.

- Chloropren-(Chlorobutadien)Kautschuk (CR):

4002.41 - - Latex

40.05 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in

Rohformen oder in Platten, Blättern oder

Streifen.

4005.20 - Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche

der Unternummer 4005.10

- andere:

4005.91 - - Platten, Blätter und Streifen

4005.99 - - sonstige

40.06 Andere Formen (zB Stäbe, Rohre und Profile)

und Waren (zB Scheiben und Ringe), aus

nichtvulkanisiertem Kautschuk.

40.07 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem

Kautschuk.

40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und

Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.

40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB

Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen).

40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.

4011.10 - wie sie für Personenkraftwagen

(einschließlich Kombinationskraftwagen und

Rennautos) verwendet werden

4011.40 - wie sie für Motorräder verwendet werden

4011.50 - wie sie für Fahrräder verwendet werden

40.14 Hygienische oder pharmazeutische Waren

(einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch in Verbindung mit

Hartkautschukteilen.

40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem

Weichkautschuk.

4016.10 - aus Zellkautschuk

- andere:

4016.91 - - Bodenbelege und Fußmatten

4016.92 - - Radiergummi

4016.93 - - Dichtungen

4016.94 - - Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar

4016.95 - - andere aufblasbare Waren

ex 4016.99 - - sonstige:

30 - - - Waren für den technischen Gebrauch

40.17 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen Formen,

einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus

Hartkautschuk.

41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern

(einschließlich Kälbern), Pferden oder anderen

Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet,

geäschert, gepickelt oder anders haltbar

gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder

zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch

enthaart oder gespalten.

- andere Häute und Felle von Rindern

(einschließlich Kälbern), frisch oder

naß gesalzen:

4101.22 - - Kernstücke (Croupons) und halbe Kernstücke

4101.29 - - sonstige

41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,

getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders

haltbar gemacht, weder gegerbt noch als

Pergamentleder zugerichtet, noch sonst

bearbeitet), auch enthaart oder gespalten,

ausgenommen die in der Anmerkung 1 b) oder

1 c) zu diesem Kapitel genannten Waren.

41.04 Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),

Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

- anderes Leder von Rindern (einschließlich

Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,

gegerbt oder nachgegerbt, nicht weiter

zugerichtet, auch gespalten:

4104.21 - - Leder von Rindern (einschließlich

Kälbern), pflanzlich vorgegerbt

ex 4104.29 - - sonstiges:

10 - - - Kalbsleder

20 - - - anderes Leder von Rindern

(einschließlich Kälbern)

- anderes Leder von Rindern (einschließlich

Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,

als Pergamentleder zugerichtet oder sonst

nach dem Gerben weiter bearbeitet:

4104.31 - - Volleder und Narbenspaltleder

4104.39 - - sonstiges

41.07 Leder von anderen Tieren, ohne Haare,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

4107.90 - von anderen Tieren

41.08 Sämischleder (Chamoisleder) einschließlich

Neusämischleder.

41.10 ex 4110.00 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder

Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur

Herstellung von Lederwaren geeignet;

Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl.

90 - - - andere

42.04 Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder), wie sie in

Maschinen, mechanischen Apparaten oder für

andere technische Zwecke verwendet werden.

42.06 Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar),

Goldschlägerhäubchen, Blasen oder Sehnen.

43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,

Schwänze, Klauen und andere für

Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle oder

Überreste), ausgenommen Häute und Felle, roh,

der Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.

4301.10 - von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen

4301.20 - von Kaninchen oder Hasen, ganz, auch ohne

Kopf, Schwanz oder Klauen

4301.30 - vom Astrachan-, Breitschwanz-, Karakul-,

Persianer- und ähnlichen Lämmern sowie von

indischen, chinesischen, mongolischen oder

tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf,

Schwanz oder Klauen

4301.40 - von Bibern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen

4301.50 - von Bisamratten, ganz, auch ohne Kopf,

Schwanz oder Klauen

4301.60 - von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen

4301.70 - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen

4301.80 - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,

Schwanz oder Klauen

ex 4301.90 - Köpfe, Schwänze, Klauen und andere für

Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle

oder Überreste:

90 - - - andere

43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,

Klauen und andere Teile, Abfälle oder

Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch

zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer

Stoffe), ausgenommen solche der Nummer 43.03.

- Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen, nicht zusammengesetzt:

4302.11 - von Nerzen

4302.12 - - von Kaninchen oder Hasen

44.01 Brennholz, in Form von Rundlinien, Scheitern,

Prügeln, Reisigbündeln oder in ähnlichen

Formen; Holz in Abschnitzeln oder Teilchen;

Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets,

Briketts, Scheitern oder ähnlichen Formen

agglomeriert.

44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen

oder Nüssen), auch agglomeriert.

44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob

zwei- oder vierseitig zugerichtet.

45.03 Waren aus Naturkork.

4503.10 - Korken oder Stöpsel

46.01 Geflechte und ähnliche Waren aus

Flechtstoffen, auch zu Streifen verbunden,

Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus

Flechtstoffen, parallel aneinandergefügt oder

flächenförmig gewebt, auch wenn sie dadurch

den Charakter von Fertigwaren erhalten haben

(zB Matten, Strohmatten, Gittergeflechte).

46.02 Korbwaren, Flechtwaren und andere Waren,

unmittelbar aus Flechtstoffen geformt oder aus

Waren der Nummer 46.01 hergestellt, Waren aus

Luffa.

48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden,

sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und

Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,

ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder

48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.

- andere Papiere und Pappen, ohne mechanisch

gewonnene Fasern oder mit höchstens

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) solcher Fasern:

4802.51 - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger

als 40 g

4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g

oder mehr bis einschließlich 150 g

4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

150 g

48.03 Papiere, wie sie für die Herstellung von

Toilette- oder Gesichtstüchern, Handtüchern,

Servietten und ähnlichen Papiererzeugnissen

für den Haushalt oder für hygienische Zwecke

verwendet werden, sowie Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellstoffasern, auch gekreppt,

plissiert, verziert oder bedruckt, in Rollen

mit einer Breite von mehr als 36 cm oder in

rechteckigen (einschließlich quadratischen)

Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer

Seite mehr als 36 cm messen.

48.04 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen

noch überzogen, in Rollen oder Bogen, andere

als solche der Nummer 48.02 oder 48.03.

- Kraftliner:

4804.11 - - nicht gebleicht

- Kraftsackpapier:

4804.21 - - nicht gebleicht

- andere Kraftpapiere und Kraftpappen mit

einem Quadratmetergewicht von 225 g oder

mehr:

4804.59 - - sonstige

48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen

noch überzogen, in Rollen oder Bogen.

- mehrlagige Papiere und Pappen:

4805.22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage

4805.60 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger

48.07 Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus

Papier oder Pappe zusammengeklebt, jedoch

weder auf der Oberfläche gestrichen, überzogen

noch imprägniert, auch mit Innenverstärkung,

in Rollen oder Bogen.

- andere:

4807.91 - Strohpapiere und Strohpappen, auch mit

anderem Papier als Strohpapier überzogen

4807.99 - - sonstige

48.10 Papiere und Pappen, auf einer oder beiden

Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen

Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln,

jedoch mit keiner anderen Beschichtung, auch

auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder

bedruckt, in Rollen oder Bogen.

- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,

Druck- oder andere graphische Zwecke

verwendet werden, die keine mechanisch

gewonnenen Fasern oder höchstens

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) solcher Fasern enthalten:

4810.11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 150 g

oder weniger

4810.12 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

150 g

- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,

Druck- oder andere graphische Zwecke

verwendet werden, mit mehr als

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) mechanisch gewonnenen

Fasern:

4810.29 - - sonstige

- Kraftpapiere und Kraftpappen, andere als

solche, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden:

4810.31 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

Holzfasern und einem Quadratmetergewicht

von 150 g oder weniger

4810.32 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

Holzfasern und einem Quadratmetergewicht

von mehr als 150 g

4810.39 - - sonstige

- andere Papiere und Pappen:

4810.91 - - mehrlagige

4810.99 - - sonstige

48.16 Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere und

andere Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere

(ausgenommen solche der Nummer 48.09),

einschließlich Vervielfältigungsmatrizen und

Offsetplatten aus Papier, auch in Schachteln.

4816.10 - Kohlepapier oder ähnliche

Vervielfältigungspapiere

48.17 Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht

illustrierte Postkarten und

Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe;

Schachteln, Taschen oder ähnliche

Umschließungen, aus Papier oder Pappe, die

eine Zusammenstellung von Korrespondenzwaren

enthalten.

48.21 Etiketten aller Art, aus Papier oder Pappe,

auch bedruckt.

48.22 Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche

Warenträger, aus Papiermasse, Papier oder

Pappe (auch perforiert oder gehärtet).

48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder

Größen zugeschnitten; andere Waren aus

Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte

oder Vliesen aus Zellstoffasern.

- Papiere, gummiert oder mit Klebeschichte

versehen, in Streifen oder Rollen:

4823.11 - - selbstklebend

4823.19 - - sonstige

4823.20 - Filterpapiere und Filterpappen

4823.30 - Karten, nicht gelocht, für

Lochkartenmaschinen, auch in Streifen

4823.40 - Diagrammpapiere für Registrierapparate, in

Rollen, Bogen oder Scheiben

- andere Papiere und Pappen, wie sie für

Schreib-, Druck- oder andere graphische

Zwecke verwendet werden:

4823.51 - - bedruckt, geprägt oder perforiert

4823.59 - - sonstige

49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art,

einschließlich Wandkarten, topographische

Pläne und Globen, gedruckt.

49.08 Abziehbilder aller Art.

49.10 Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich

Blöcke für Abreißkalender.

49.11 Andere Druckes einschließlich Bilddrucke und

Photographien.

50.03 Abfälle von Seide (einschließlich der zum

Abhaspeln nicht geeigneten Kokons,

Garnabfälle und Reißspinnstoff).

50.04 Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen

von Seide), nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

50.06 Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide,

in Aufmachungen für den Kleinverkauf;

Messinahaar.

51.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt.

- entschweißt, nicht carbonisiert:

5101.21 - - Schurwolle

5101.29 - - andere

51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt

noch gekämmt.

5102.20 - grobe Tierhaare

51.03 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben

Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle,

ausgenommen Reißspinnstoff.

51.04 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder

groben Tierhaaren.

51.05 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt

oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in

loser Form).

5105.10 - gekrempelte Wolle

- Wollspitzen und andere gekämmte Wolle:

5105.30 - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

5105.40 - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

51.06 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen

für den Kleinverkauf.

51.07 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für

den Kleinverkauf.

51.09 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

52.05 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten

Fasern:

5205.11 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

(Nr. 14 metrisch oder weniger)

5205.13 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

(mehr als Nr. 43 metrisch bis

einschließlich Nr. 52 metrisch)

5205.14 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex

(mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch)

5205.15 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex

(mehr als Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

5205.21 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

(Nr. 14 metrisch oder weniger)

5205.23 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

(mehr als Nr. 43 metrisch bis

einschließlich Nr. 52 metrisch)

5205.24 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex

(mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch)

5205.25 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex

(mehr als Nr. 80 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

5205.31 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

weniger je Einfachgarn)

5205.32 - - mit einem Titer von weniger als

714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

5205.33 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

5205.34 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

5205.35 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch

je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

5205.41 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

weniger je Einfachgarn)

5205.42 - - mit einem Titer von weniger als

714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

5205.43 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

5205.44 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten

Fasern:

5206.11 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

(Nr. 14 metrisch oder weniger)

5206.12 - - mit einem Titer von weniger als

714,29 dtex bis einschließlich 232.56 dtex

(mehr als Nr. 14 metrisch bis

einschließlich Nr. 43 metrisch)

5206.13 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

(mehr als Nr. 43 metrisch bis

einschließlich Nr. 52 metrisch)

5206.14 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex

(mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

5206.22 - - mit einem Titer von weniger als

714,29 dtex bis einschließlich 232,56 dtex

(mehr als Nr. 14 metrisch bis

einschließlich Nr. 43 metrisch)

5206.23 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

(mehr als Nr. 43 metrisch bis

einschließlich Nr. 52 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

5206.31 - - mit einem Titer von 714.29 dtex oder mehr

je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

weniger je Einfachgarn)

5206.33 - - mit einem Titer von weniger als

232,56 dtex bis einschließlich 192,31 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 43 metrisch

bis

einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

5206.34 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

5206.35 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch

je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

5206.41 - - mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr

je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

weniger je Einfachgarn)

5206.44 - - mit einem Titer von weniger als

192,31 dtex bis einschließlich 125 dtex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 52 metrisch bis

einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

5206.45 - - mit einem Titer von weniger als 125 dtex

je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch

je Einfachgarn)

52.07 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

5207.90 - andere

53.03 Jute und andere textile Bastfasern

(ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder

bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und

Abfälle von diesen Spinnstoffen

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff).

53.04 Sisal und andere textile Fasern von Agaven,

roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;

Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff).

53.05 Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa

textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche

Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht

gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von

diesen Spinnstoffen (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff).

53.07 Garne aus Jute oder anderen textilen

Bastfasern der Nummer 53.03.

53.08 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;

Papiergarne.

53.10 Gewebe aus Jute oder anderen textilen

Bastfasern der Nummer 53.03.

5310.10 - roh

54.01 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

Filamenten, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

ex 5401.10 - aus synthetischen Filamenten:

10 - - - nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

ex 5401.20 - aus künstlichen Filamenten:

10 - - - nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

54.02 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

Filamenten, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf, einschließlich synthetische

Monofile von weniger als 67 dtex.

5402.10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen

Polyamiden

5402.20 - hochfeste Garne aus Polyester

- texturierte Garne:

5402.31 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit

einem Titer von 50 tex oder weniger je

Einfachgarn

5402.32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit

einem Titer von mehr als 50 tex je

Einfachgarn

- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit

50 Drehungen oder weniger je Meter:

5402.41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

5402.42 - - aus Polyester, teilverstreckt

5402.43 - - aus anderen Polyestern

5402.49 - - sonstige

- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als

50 Drehungen je Meter:

5402.51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

5402.52 - - aus Polyester

5402.59 - - sonstige

- andere Garne, gezwirnt:

5402.61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

5402.62 - - aus Polyester

5402.69 - - sonstige

54.03 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen

Filamenten, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf, einschließlich künstliche

Monofile von weniger als 67 dtex.

- andere Garne, ungezwirnt:

5403.31 - - aus Viskose, ungedreht oder mit

120 Drehungen oder weniger je Meter

55.01 Spinnkabel aus synthetischen Filamenten.

55.03 Synthetische Stapelfasern, weder kardiert noch

gekämmt noch in anderer Weise für das

Verspinnen vorgerichtet.

5503.20 - aus Polyester

55.05 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich

Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff).

55.07 Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt

oder in anderer Weise für das Verspinnen

vorgerichtet.

55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern

55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon oder

andere Polyamidstapelfasern enthaltend:

5509.11 - - ungezwirnt

5509.12 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr

Polyesterstapelfasern enthaltend:

5509.21 - - ungezwirnt

5509.22 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern enthaltend:

5509.31 - ungezwirnt

- andere Garne, 85 Gewichtsprozent oder mehr

synthetische Fasern enthaltend:

5509.41 - - ungezwirnt

5509.42 - - gezwirnt

55.12 Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

synthetische Stapelfasern enthaltend.

- 85 Gewichtsprozent oder mehr

Polyesterstapelfasern enthaltend:

5512.19 - - sonstige

55.13 Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

synthetische Stapelfasern enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle

gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

170 g oder weniger.

- gefärbt:

5513.21 - - aus Polyesterstapelfasern, in

Leinwandbindung

55.15 Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern.

- aus Polyesterstapelfasern:

5515.19 - - sonstige

- aus Acryl- oder Modacrylstapelfasern:

5515.21 - - überwiegend oder ausschließlich mit

synthetischen oder künstlichen Filamenten

gemischt

- andere Gewebe:

5515.91 - - überwiegend oder ausschließlich mit

synthetischen oder künstlichen Filamenten

gemischt

55.16 Gewebe aus künstlichen Stapelfasern.

- andere:

5516.92 - - gefärbt

56.01 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus;

Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder

weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen, aus

Spinnstoffen.

- Watte; andere Waren aus Watte:

5601.21 - - aus Baumwolle

5601.29 - - sonstige

5601.30 - - Scherstaub, Knoten und Noppen, aus

Spinnstoffen

56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen

oder geschichtet.

56.04 Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen

überzogen; Spinnstoffgarne sowie Streifen u.

dgl. der Nummer 54.04 oder 54.05, mit

Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert,

bestrichen, überzogen oder umhüllt.

5604.90 - andere

56.06 Gimpen, umsponnene Streifen u. dgl. der

Nummer 54.04 und 54.05 (andere als jene der

Nr. 56.05 und andere als Garne aus umsponnenem

Roßhaar); Chenillegarne (einschließlich

beflockte Chenillegarne); Maschengarne

(sogenannte „Chainette''-Garne).

56.07 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten,

auch mit Kautschuk oder Kunststoffen

imprägniert, bestrichen, überzogen oder

umhüllt.

56.08 Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder

Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere

konfektionierte Netze aus Spinnstoffen.

57.02 Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch

beflockt, auch konfektioniert, einschließlich

Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche

handgewebte Teppiche.

5702.20 - Bodenbeläge aus Kokosfasern

58.06 Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der

Nummer 58.07; schußlose Bänder, aus parallel

gelegten oder geklebten Garnen oder Fasern.

5806.20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent

oder mehr Elastomergarne oder Kautschukfäden

enthaltend

58.07 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus

Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder

Zuschnitte, nicht bestickt.

5807.10 - gewebte

58.09 Gewebe aus Metallfäden, Metallgarnen

(Metallgespinsten) oder metallisierten Garnen

der Nummer 56.05, wie sie für Bekleidung,

Innenausstattung oder ähnliche Zwecke

verwendet werden, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

58.10 Stickereien als Meterware, Streifen oder

Motive.

5810.10 - Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund

- andere Stickereien:

5810.92 - - aus Chemiefasern

5810.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,

bestehend aus einer oder mehreren Lagen von

Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch

Steppen oder auf andere Weise verbunden,

ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.

59.01 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen

bestrichen, wie sie für Bucheinbände,

Futterale, Kartonagen ä. dgl. verwendet

werden; Pausleinwand; präparierte Malleinwand;

Bougran und ähnliche steife Gewebe, wie sie

für die Hutmacherei verwendet werden.

59.05 Textile Wandbeläge.

59.06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der

Nummer 59.02.

5906.10 - Klebebänder mit einer Breite von 20 cm oder

weniger

- andere:

5906.91 - - Gewirkt oder gestrickt

59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder

überzogen; bemalte für Theaterdekorationen,

Atelierhintergründe u. dgl.

59.08 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus

Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,

Kerzen u. dgl.; Glühstrümpfe und

schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch

imprägniert.

59.09 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus

Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,

aus anderen Stoffen.

60.02 Andere gewirkte oder gestrickte

Flächenerzeugnisse.

6002.30 - mit einer Breite von mehr als 30 cm,

5 Gewichtsprozent oder mehr Elastomergarne

oder Kautschukfäden enthaltend

- andere, kettengewirkt (einschließlich

Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):

6002.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6002.49 - - sonstige

- andere:

6002.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

ex 6002.92 - - aus Baumwolle:

10 - - - nichtelastische und nicht kautschutierte

gewirkte oder gestrickte

Flächenerzeugnisse

ex 6002.93 - - aus Chemiefasern:

10 - - - nichtelastische und nicht kautschutierte

gewirkte oder gestrickte

Flächenerzeugnisse

6002.99 - - sonstige

61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

- Ensembles:

6103.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen

61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze

Hosen (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt

oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

- Kostüme:

6104.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Jacken und Sakkos (Blazer):

6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6104.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen

61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer

oder Knaben.

6105.90 - aus sonstigen Spinnstoffen

61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Männer oder Knaben.

- Nachthemden und Pyjamas:

6107.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6107.91 - - aus Baumwolle

6107.92 - - aus Chemiefasern

6107.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

- Unterkleider und Unterröcke:

6108.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6108.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder

gestrickt.

ex 6109.90 - aus sonstigen Spinnstoffen:

10 - - - aus synthetischen Spinnstoffen

61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.

ex 6112.20 - Schianzüge:

10 - - - aus synthetischen Spinnstoffen

61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken

und andere Strumpfwaren, einschließlich

Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne

zusätzlich angebrachten Sohlen, gewirkt oder

gestrickt.

- andere:

6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für

Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der

Nummer 62.04.

- andere:

6202.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für

Männer oder Knaben.

- Anzüge:

6203.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen

62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,

Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche

Waren, für Männer oder Knaben.

- Nachthemden und Pyjamas:

6207.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6207.92 - - aus Chemiefasern

62.09 Bekleidung und Bekleidungszubehör, für

Kleinkinder.

6209.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6209.90 - aus sonstigen Spinnstoffen

62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung; andere Bekleidung.

- Badebekleidung:

ex 6211.12 - - für Frauen oder Mädchen:

10 - - - aus Chemiefasern

ex 6211.20 - Schianzüge:

10 - - - aus Chemiefasern

62.12 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette,

Hosenträger, Sockenhalter, Strumpfbänder und

ähnliche Waren, sowie Teile davon, auch

gewirkt oder gestrickt.

6212.30 - Korseletts

6212.90 - andere

62.14 Schals, Halstücher, Kopftücher, Schleier u.

dgl.

6214.30 - aus synthetischen Spinnstoffen

6214.40 - aus künstlichen Spinnstoffen

6214.90 - aus sonstigen Spinnstoffen

62.16 ex 6216.00 Handschuhe.

10 - - - aus Chemiefasern

63.01 Decken.

6301.10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung

6301.40 - Decken, ausgenommen Decken mit elektrischer

Heizvorrichtung, aus synthetischen

Spinnstoffen

6301.90 - andere Decken

63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

Körperpflege und Küchenwäsche.

- andere Bettwäsche, bedruckt:

6302.22 - - aus Chemiefasern

6302.29 - - aus anderen Spinnstoffen

- andere Bettwäsche:

6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

6302.40 - Tischwäsche, gewirkt oder gestrickt

- andere:

6302.93 - - aus Chemiefasern

63.05 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke.

- aus Chemiefasern

6305.39 - - sonstige

6305.90 - aus sonstigen Spinnstoffen

63.06 Planen und Markisen; Zelte; Segel für

Wasserfahrzeuge, für Segelbretter oder für

Landfahrzeuge; Campingausrüstung.

- Planen und Markisen:

6306.11 - - aus Baumwolle

6306.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6306.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Segel:

6306.31 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6306.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Luftmatratzen:

6306.41 - - aus Baumwolle

6306.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6306.91 - - aus Baumwolle

6306.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

63.07 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren,

einschließlich Schnittmuster für

Kleidungsstücke

6307.10 - Scheuertücher, Putztücher,

Geschirrspüllappen, Staubtücher und ähnliche

Reinigungstücher

6307.90 - andere

63.08 Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben

und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung

von Teppichen, Tapisserien, bestickten

Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen

Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

63.09 Altwaren.

63.10 Lumpen, Abfälle von Bindfäden, Seilen oder

Tauen sowie unbrauchbar gewordene Waren aus

Bindfäden, Seilen oder Tauen, aus

Spinnstoffen.

68.12 Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der

Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage

von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus

solchen Mischungen oder aus Asbest (zB Garne,

Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,

Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren

der Nummer 68.11 oder 68.13.

6812.10 - Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der

Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage

von Asbest und Magnesiumcarbonat

6812.20 - Garne

6812.30 - Seile und Schnüre, auch geflochten

6812.40 - gewebte oder gewirkte Erzeugnisse

6812.50 - Bekleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und

Kopfbedeckungen

6812.60 - Papier, Pappe und Filz

70.03 Glas, gegossen oder gewälzt, in Form von

Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit

absorbierender oder reflektierender Schichte,

aber nicht anders bearbeitet.

- Platten oder Tafeln, nicht armiert:

7003.11 - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig

(opak) gemacht, überfangen oder mit

absorbierender oder reflektierender

Schichte

ex 7003.19 - - sonstige:

10 - - - optisches Glas

20 - - - in rechteckiger oder quadratischer Form

70.04 Glas, gezogen oder geblasen, in Form von

Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender

oder reflektierender Schichte, aber nicht

anders bearbeitet.

7004.10 - Glas, in der Masse gefärbt, undurchsichtig

(opak) gemacht, überfangen oder mit

absorbierender oder reflektierender Schichte

70.05 Floatglas, sowie auf einer Seite oder auf

beiden Seiten geschliffenes oder poliertes

Glas, in Form von Platten oder Tafeln, auch

mit absorbierender oder reflektierender

Schichte, aber nicht anders bearbeitet.

7005.10 - Glas, nicht armiert, mit absorbierender oder

reflektierender Schichte

- anderes Glas, nicht armiert:

7005.21 - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig

(opak) gemacht, überfangen oder nur

geschliffen

7005.29 - - sonstige

70.09 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich

Rückspiegel.

70.14 Glaswaren für Signalzwecke und optische

Elemente aus Glas (andere als solche der

Nummer 70.15), nicht optisch bearbeitet.

90 - - - andere

70.18 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen,

Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche

Kleinwaren, aus Glas, sowie Waren daraus,

ausgenommen Phantasieschmuck; Glasaugen,

ausgenommen Prothesen; Zier- und

Phantasiegegenstände aus lampengeblasenem

(gesponnenem) Glas, ausgenommen

Phantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit

einem Durchmesser von 1 mm oder weniger.

7018.90 - andere

70.20 Andere Waren aus Glas.

71.05 Staub und Pulver, von natürlichen oder

synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen.

7105.10 - von Diamanten

7105.90 - andere

72.02 Ferrolegierungen.

7202.30 - Ferrosiliciummangan

- Ferrochrom:

7202.41 - - mit einem Gehalt von mehr als

4 Gewichtsprozent Kohlenstoff

7202.49 - - sonstige

7202.50 - Ferrosiliciumchrom

7202.60 - Ferronickel

7202.70 - Ferromolybdän

7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram

- andere:

7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan

7202.92 - - Ferrovanaclium

7202.93 - - Ferroniob

7202.99 - - sonstige

72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von

Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen

(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).

7206.90 - andere

72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch

überzogen.

- in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke

von weniger als 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder einer

Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

7208.11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

7208.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

- andere, in Rollen, nur warmgewalzt:

7208.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

- nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer

Stärke von weniger als 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

7208.32 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als

10 mm

ex 7208.33 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm:

- - - sonstige, mit einer Breite von:

99 - - - - weniger als 2 050 mm

7208.34 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

mehr, aber weniger als 4,75 mm:

ex 7208.35 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als

3 mm:

10 - - - sonstige, mit einer Stärke von 2 mm oder

mehr

- andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:

ex 7208.42 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als

10 mm

- - - sonstige, mit einer Stärke von:

30 - - - - mehr als 20 mm

- - - - mehr als 15 mm, aber nicht mehr als

20 mm, mit einer Breite von:

51 - - - - - 2 050 mm oder mehr

59 - - - - - weniger als 2 050 mm

- - - - mehr als 10 mm, aber nicht mehr als

15 mm, mit einer Breite von:

91 - - - - - 2 050 mm oder mehr

99 - - - - - weniger als 2 050 mm

7208.43 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm

ex 7208.44 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

mehr, aber weniger als 4,75 mm:

90 - - - andere

ex 7208.45 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als

3 mm:

90 - - - andere, mit einer Stärke von weniger als

2 mm

ex 7208.90 - andere:

90 - - sonstige

72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch

überzogen.

- andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:

ex 7209.22 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

weniger als 3 mm

10 - - - „elektrisch''

ex 7209.23 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 1 mm:

10 - - - „elektrisch''

ex 7209.24 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

- andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt,

mit einer Stärke von weniger als 3 mm und

einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder

einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

ex 7209.32 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

weniger als 3 mm

10 - - - „elektrisch''

ex 7209.33 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 1 mm:

10 - - - „elektrisch''

7209.34 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

- andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:

7209.41 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

ex 7209.42 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

weniger als 3 mm:

10 - - - „elektrisch''

ex 7209.44 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

90 - - - andere (ausgenommen „elektrisch'')

ex 7209.90 - andere:

10 - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, plattiert oder überzogen.

ex 7210.20 - verbleit, einschließlich Mattbleche:

90 - - sonstige

- elektrolytisch verzinkt:

ex 7219.31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger

als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm

oder mehr und einer Mindeststreckgrenze

von 355 MPa:

90 - - - andere

ex 7210.39 - - sonstige:

90 - - - andere

7210.50 - mit Chromoxiden oder mit Chrom und

Chromoxiden überzogen

ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen

72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger

als 600 mm, weder plattiert noch überzogen.

7211.30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von

weniger als 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder mit

einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger:

- - - mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

31 - - - - „elektrisch''

72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger

als 600 mm, plattiert oder überzogen.

ex 7212.40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

Kunststoff überzogen

95 - - sonstige:

- - - mit einer Breite von 500 mm oder

weniger:

- - - - mit Chromoxiden oder mit Chrom und

Chromoxiden überzogen, lackiert

7212.50 - anders überzogen

72.13 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in

unregelmäßigen Rollen, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl.

7213.20 - aus Automatenstahl

- andere, mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

7213.31 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem

Durchmesser von weniger als 14 mm

72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl.

7215.10 - aus Automatenstahl, nur kalt hergestellt

oder kalt fertiggestellt

72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

7216.60 - Profile, nur kalt hergestellt oder kalt

fertiggestellt

72.17 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

- mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

ex 7217.11 - - nicht überzogen, auch poliert

- - - mit einem maximalen Durchmesser von

0,8 mm oder mehr

91 - - - - mit vom Walzen herrührenden

Einkerbungen, Rippen, Rillen oder

anderen Verformungen

99 - - - - sonstige

ex 7217.12 - - verzinkt

10 - - - mit einem maximalen Durchmesser von

weniger als 0,8 mm

ex 7217.19 - - sonstige

10 - - - mit einem maximalen Durchmesser von

weniger als 0,8 mm

72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

rostfreiem Stahl.

7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

ex 7218.90 - andere:

- - mit rechteckigem (auch quadratischem)

Querschnitt

- - gewalzt oder stranggegossen

- - - - mit einer Breite von weniger als der

zweifachen Stärke, mit einem Gehalt in

Gewichtsprozent von:

11 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel

13 - - - - - weniger als 2,5% Nickel

- - - - andere, mit einem Gehalt in

Gewichtsprozent von:

15 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel

19 - - - - - weniger als 2,5% Nickel

30 - - geschmiedet

- - sonstige:

- - - geschmiedet:

91 - - - - mit einem kreisförmigen oder

polygonalen Querschnitt

99 - - - - sonstige

72.19 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem

Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr.

- nur warmgewalzt, in Rollen:

ex 7219.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

90 - - weniger als 2,5 Gewichtsprozent Nickel

enthaltend

- nur warmgewalzt, nicht in Rollen:

7219.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

7219.22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 10 mm

7219.23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

weniger als 4,75 mm

ex 7219.24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

90 - - 2,5 Gewichtsprozent oder mehr Nickel

enthaltend

- nur kaltgewalzt:

7219.31 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

7219.32 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

weniger als 4,75 mm

7219.33 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

weniger als 3 mm

7219.34 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 1 mm

7219.35 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

7219.90 - andere

72.20 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem

Stahl, mit einer Breite von weniger als

600 mm.

72.22 Andere Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl;

Profile aus rostfreiem Stahl.

7222.10 - Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

warmgezogen oder warm stranggepreßt

7222.20 - Stangen und Stäbe, nur kalt hergestellt oder

kalt fertiggestellt

ex 7222.30 - andere Stangen und Stäbe:

- - sonstige:

- - - 2,5 Gewichtsprozent oder mehr Nickel

enthaltend:

51 - - - - geschmiedet

59 - - - - sonstige

- - - weniger als 2,5 Gewichtsprozent Nickel

enthaltend:

91 - - - - geschmiedet

99 - - - - sonstige

ex 7222.40 - Profile:

- - sonstige:

- - - andere:

- - - - nur kalt hergestellt oder kalt

fertiggestellt:

91 - - - - - aus flachgewalzten Erzeugnissen

hergestellt

93 - - - - - andere

99 - - - - sonstige

72.23 Draht aus rostfreiem Stahl.

72.24 Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

anderem legierten Stahl.

ex 7224.90 - andere:

- - - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem) Querschnitt

19 - - - geschmiedet

- - sonstige:

- - - geschmiedet:

91 - - - - mit kreisförmigem oder polygonalem

Querschnitt

99 - - - - sonstige

72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem

legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr.

7225.20 - aus Schnellarbeitsstahl

7225.30 - andere, nur warmgewalzt, in Rollen

7225.40 - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen

ex 7225.90 - andere:

90 - - sonstige

72.26 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem

legierten Stahl, mit einer Breite von weniger

als 600 mm.

ex 7226.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl:

- - sonstige:

- - - mit einer Breite von 500 mm oder

weniger:

91 - - - - in Kornrichtung

99 - - - - nicht in Kornrichtung

ex 7226.20 - aus Schnellarbeitsstahl:

10 - - nur warmgewalzt

- - nur kaltgewalzt

39 - - - mit einer Breite von mehr als 500 mm

oder weniger

- - sonstige:

- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

59 - - - - sonstige

- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

- - - - nur oberflächenbearbeitet,

einschließlich plattiert:

79 - - - - - andere

90 - - - - sonstige:

- andere:

ex 7226.91 - - nur warmgewalzt:

- - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm

- andere:

ex 7226.92 - - nur kaltgewalzt

ex 7226.99 - - sonstige:

- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

11 - - - - nur oberflächenbearbeitet,

einschließlich plattiert

19 - - - - sonstige

- - - mit einer Breite von 500 mm oder

weniger:

- - - - nur oberflächenbearbeitet,

einschließlich plattiert:

39 - - - - - andere

90 - - - - sonstige

72.27 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in

unregelmäßigen Rollen, aus anderem legierten

Stahl.

ex 7227.90 - andere:

80 - - sonstige

72.29 Draht aus anderem legierten Stahl.

73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und

zwar: Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,

Weichenzungen, Herzstücke,

Zungenverbindungsstangen und anderes Material

für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,

Laschen, Schienenstühle, Stuhlkeile,

Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten

und Spurstangen sowie andere, nur für das

Verbinden oder Befestigen von Schienen

geeignetes Material.

ex 7302.10 - Schienen:

10 - - stromführend, mit Teilen aus

Nichteisenmetall

7302.30 - Weichenzungen, Herzstücke,

Zungenverbindungsstangen und anderes

Material für Kreuzungen oder Weichen

ex 7302.40 - Laschen und Unterlagsplatten:

90 - - andere

ex 7302.90 - andere:

30 - - Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen

90 - - andere

73.03 Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen.

73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen

(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.

ex 7304.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

Gasfernleitungen verwendet werden:

30 - - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als

168,3 mm, aber nicht mehr als 406,4 mm

90 - - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als

406,4 mm

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

Eisen oder nicht legiertem Stahl:

7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

7304.39 - - sonstige

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

rostfreiem Stahl:

7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt

7304.49 - - sonstige

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

anderem legierten Stahl:

7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt

7304.59 - - sonstige

7304.90 - andere

73.05 Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit

einem inneren und äußeren kreisförmigen

Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von

mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl.

7305.90 - andere

73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,

genietet, gefalzt oder mit einfach

aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder

Stahl.

ex 7306.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

Gasfernleitungen verwendet werden:

11 - - - nicht mehr als 168,3 mm

19 - - - mehr als 168,3 mm, aber nicht mehr als

406,4 mm

7306.20 - Futterrohre und Steigrohre, wie sie für das

Bohren nach oder Fördern von Öl oder Gas

verwendet werden

7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl

7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus rostfreiem Stahl

7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus anderem legierten Stahl

7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem

Querschnitt

7306.90 - andere

73.08 Konstruktionen (mit Ausnahme der

vorgefertigten Gebäude der Nr. 94.06) sowie

deren Teile (zB Brücken und Brückenelemente,

Schleusentore, Türme, Gittermaste, Dächer,

Dachstühle, Türen und Fenster und deren Rahmen

und Stöcke, Türschwellen, Rolläden, Geländer,

Säulen, Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für

Konstruktionszwecke vorgearbeitete Bleche,

Stangen, Profile, Rohre u. dgl., aus Eisen

oder Stahl.

7308.20 - Türme und Gittermaste

73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

Behältnisse für Stoffe aller Art (ausgenommen

für verdichtete oder verflüssigte Gase), aus

Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen

von mehr als 3001, auch mit Innenauskleidung

oder Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

73.10 Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und

ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder verflüssigte

Gase), aus Eisen oder Stahl, mit einem

Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, auch

mit Innenauskleidung oder Wärmeisolierung,

jedoch ohne mechanische oder wärmetechnische

Einrichtung.

7310.10 - mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder

mehr

- mit einem Fassungsvermögen von weniger als

50 l:

7310.29 - - sonstige

73.11 Behältnisse für verdichtete oder verflüssigte

Gase, aus Eisen oder Stahl.

73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und

ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die

Elektrotechnik.

73.14 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter

und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht;

Streckbleche aus Eisen oder Stahl.

73.15 Ketten und deren Teile, aus Eisen oder Stahl.

- Gelenkketten und deren Teile:

7315.12 - - sonstige Ketten

7315.19 - - Teile

7315.20 - Gleitschutzketten

- andere Ketten:

7315.81 - - Stegketten

7315.82 - - andere Ketten mit geschweißten Gliedern

7315.89 - - sonstige

7315.90 - andere Teile

73.16 Schiffsanker und Traggen sowie deren Teile,

aus Eisen oder Stahl.

73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,

Häkelnadeln, Stichel zum Sticken oder ähnliche

Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen

oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und

ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.

ex 7320.90 - andere:

10 - - Spiralfedern

90 - - sonstige

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