(Übersetzung)BILATERALES ABKOMMEN IN DER FORM EINES BRIEFWECHSELS ZWISCHEN DER REPUBLIK UNGARN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND LANDWIRTSCHAFTLICHE PRODUKTE

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-10-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API
Nr./UNr. des österreichischen Zolltarifs Warenbezeichnung Zollsatz in % des Wertes oder in Schilling für 100 kg
0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
(10) - Pferde:
11 -- reinrassige Zuchttiere
ex 11 für ein Jahreskontingent von 9 Stück 15%
19 -- sonstige:
B andere:
ex B für ein Jahreskontingent von 137 t 15%
20 - Esel, Maultiere und Maulesel frei
0102 Rinder, lebend:
10 - reinrassige Zuchttiere
ex 10 für ein Jahreskontingent von 14 Stück 1470,-
für 1 Stück
90 - andere:
A zum Schlachten bestimmt:
2 mit einem Stückgewicht von 100 kg oder weniger
ex 2 für ein Jahreskontingent von 2133 Stück 70%
B andere: des Importausgleichs
2 mit einem Stückgewicht von 100 kg oder weniger
ex 2 für ein Jahreskontingent von 823 Stück 88,-
für 1 Stück
0103 -- Schweine, lebend
10 - reinrassige Zuchttiere:
A mit einem Stückgewicht von 130 kg oder weniger
ex A für ein Jahreskontingent von 3 Stück 161,-
für 1 Stück
0105 -- Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner:
(90) - andere:
99 -- sonstige:
B Gänse
ex B für ein Jahreskontingent von 7 t 50%
des Importausgleichs
0106 00 Andere Tiere, lebend:
B andere frei
0201 -- Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt:
30 - ohne Knochen
B andere:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 2 t 70%
des Importausgleichs
0202 -- Fleisch von Rindern, gefroren:
30 - ohne Knochen
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 14 t 70%
des Importausgleichs
0203 -- Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
(10) - frisch oder gekühlt:
11 -- ganze oder halbe Tierkörper:
ex 11 für ein Jahreskontingent von 74 t 70%
des Importausgleichs
19 -- sonstige:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 1 t 70%
des Importausgleichs
(20) - gefroren:
21 -- ganze oder halbe Tierkörper
ex 21 für ein Jahreskontingent von 26 t 70%
des Importausgleichs
22 -- Schinken, Schultern und Stücke davon, mit Knochen
ex 22 für ein Jahreskontingent von 4 t 70%
des Importausgleichs
29 -- sonstige:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 15 t 70%
des Importausgleichs
0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren:
10 - ganze oder halbe Tierkörper, von Lämmern, frisch oder gekühlt
ex 10 ganze Tierkörper für ein Jahreskontingent von 290 t 75%
des Importausgleichs
(20) - anderes Schaffleisch, frisch oder gekühlt:
22 -- sonstige Stücke, mit Knochen:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 89 t 75%
des Importausgleichs
50 - Fleisch von Ziegen:
A ganze oder halbe Tierkörper, sowie Tierviertel
ex A für ein Jahreskontingent von 3 t 75%
des Importausgleichs
0206 -- Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
30 - von Schweinen, frisch oder gekühlt
ex 30 für ein Jahreskontingent von 4 t 70%
des Importausgleichs
80 - andere, frisch oder gekühlt:
A von Schafen und Ziegen
ex A für ein Jahreskontingent von 7 t 75%
des Importausgleichs
0207 -- Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch, gekühlt oder gefroren:
10 - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, frisch oder gekühlt:
B Enten und Gänse:
1 Enten:
ex 1 für ein Jahreskontingent von 150 t 50%
des Importausgleichs
2 Gänse:
ex 2 für ein Jahreskontingent von 696 t 50%
des Importausgleichs
(20) - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren:
23 -- Enten, Gänse und Perlhühner:
A Enten und Gänse:
1 Enten:
ex 1 für ein Jahreskontingent von 8202 t 50%
des Importausgleichs
2 Gänse:
ex 2 für ein Jahreskontingent von 3326 t 50%
des Importausgleichs
(30) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer Schlachtanfall (einschließlich Lebern) von Geflügel, frisch oder gekühlt:
31 -- Fettlebern (foies gras) von Gänsen oder Enten:
ex 31 für ein Jahreskontingent von 36 t 50%
des Importausgleichs
39 -- sonstige:
A Lebern:
ex A für ein Jahreskontingent von 6 t 50%
B andere: des Importausgleichs
2 von Enten und Gänsen:
ex 2 für ein Jahreskontingent von 12 t 50%
des Importausgleichs
(40) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer Schlachtanfall (ausgenommen Lebern), gefroren:
43 -- von Enten, Gänsen und Perlhühnern:
A von Enten und Gänsen:
ex A für ein Jahreskontingent von 376 t 50%
des Importausgleichs
50 - Geflügellebern, gefroren
ex 50 für ein Jahreskontingent von 90 t 50%
des Importausgleichs
0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder gefroren:
10 - von Kaninchen und Hasen:
ex 10 für ein Jahreskontingent von 17 t 75%
des Importausgleichs
90 - andere:
A von Wild:
1 von Federnwild
ex 1 für ein Jahreskontingent von 122 t 50%
des Importausgleichs
2 von anderem Wild:
ex 2 für ein Jahreskontingent von 940 t 50%
des Importausgleichs
0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen), Schweinefett und Geflügelfett (nicht ausgeschmolzen), frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert:
B Geflügelfett
ex B für ein Jahreskontingent von 11 t 75%
des Importausgleichs
0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall
90 - andere, einschließlich genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall:
A von Hausgeflügel der Nummer 0105, ausgenommen Lebern
ex A von Enten und Gänse für ein Jahreskontingent von 1 554 t 17%
min. 400,-
0301 -- Fische, lebend:
(90) - andere lebende Fische:
99 -- sonstige:
A Süßwasserfische:
2 sonstige:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 100 t frei
0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräucherte Fische, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets aus Fischen, für den menschlichen Genuß geeignet:
(40) - geräucherte Fische, einschließlich Fischfilets:
42 -- Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii):
B andere 125,-
49 -- sonstige:
B andere
1 Seefische und Lachse 125,-
2 sonstige 125,-
0406 -- Käse und Topfen:
90 - andere Käse:
A aus Kuhmilch:
1 in Aufmachungen, die 1 kg oder weniger enthalten:
f sonstige
ex f andere als Emmentaler oder Gruyere für ein Jahreskontingent von 7 t 75%
des Importausgleichs
2 sonstige:
f sonstige
ex f Emmentaler, Gruyere für ein Jahreskontingent von 8 t 75%
des Importausgleichs
ex f andere für ein Jahreskontingent von 137 t 75%
des Importausgleichs
B andere:
2 sonstige:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 154 t 17%
0408 -- Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, im Wasserdampf oder Wasser gekocht, geformt, gefroren oder in anderer Weise haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
(10) - Eigelb:
11 -- getrocknet:
B anderes:
1 zur Verwendung bei Verarbeitung zu Eierteigwaren frei
(90) - andere:
91 -- getrocknet:
B andere:
1 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
a zur Verwendung bei Verarbeitung zu Eierteigwaren frei
2 sonstige:
a zur Verwendung bei Verarbeitung zu Eierteigwaren frei
0409 00 Natürlicher Honig:
A in Einzelpackungen von 25 kg Eigengewicht oder mehr, gegen eine Bestätigung einer Untersuchungsanstalt des Bundes, der Länder oder Gemeinden, daß der Honig weder überhitzt noch gefärbt wurde, für den unmittelbaren Genuß geeignet ist und auch sonst den Anforderungen des Österreichischen Lebensmittelbuches entspricht 260,-
B zur Verarbeitung zu Back-, Süß- oder Arzneiwaren 200,-
C anderer
ex C für ein Jahreskontingent von 104 t 337,-
0410 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen frei
0504 00 Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder in Stücken frei
0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten) und Daunen, roh oder bloß gereinigt, desinfiziert oder zur Haltbarmachung behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Teilen von Federn:
10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder Füllmaterial verwendet werden;Daunen:
B andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 80 kg oder mehr oder in hydraulisch gepreßten Ballen, roh, auch geschlissen
C andere:
1 roh, auch geschlissen 7%
2 sonstige 7%
90 - andere frei
0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zu Formen geschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Waren:
90 - andere:
A Knochenmehl frei
B andere frei
0507 -- Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und Walbarten, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen und Schnäbel, roh oder nur einfach bearbeitet, aber nicht zu Formen geschnitten; Mehl und Abfälle dieser Waren:
90 - andere frei
0509 00 Meerschwämme:
A im natürlichen Zustand, weder bearbeitet noch gewaschen frei
B andere frei
0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; tote Tiere des Kapitels 1 oder 3, für den menschlichen Genuß nicht geeignet:
(90) - andere:
99 -- sonstige:
A Blutmehl 3%
B andere:
2 sonstige frei
0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum oder in Blüte Zichorienpflanzen, setzlinge und wurzeln, andere als Wurzeln der Nummer 1212:
10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in Ruhe:
B Knollen von Gloxinien und Blumenzwiebeln 35,-
C andere Blumenknollen und Wurzelstöcke 35,-
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen, setzlinge und wurzeln:
B andere:
1 in Blüte
ex 1 für ein Jahreskontingent von 1 t 525,-
2 sonstige:
c andere Blumenknollen und Wurzelstöcke
ex c für ein Jahreskontingent von 24 t 31,-
0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel:
10 - Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser:
A von Reben:
ex A für ein Jahreskontingent von 49 t 487,-
20 - Bäume und Sträucher, der genießbaren Fruchtarten, auch veredelt:
A Reben
ex A veredelt für ein Jahreskontingent von 20 t 487,-
ex A anders für ein Jahreskontingent von 12 t 487,-
B andere:
1 mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 47 t 157,-
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 17 t 157,-
30 - Rhododendren (Azaleen), auch veredelt:
B Blütenpflanzen:
1 Indische Azaleen:
b mit Blüten oder Knospen
ex b für ein Jahreskontingent von 5 t 262,-
40 - Rosen, auch veredelt:
A mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln:
2 andere
ex 2 für ein Jahreskontingent von 5 t 157,-
B sonstige
ex B für ein Jahreskontingent von 7 t 157,-
(90) - andere:
99 -- sonstige:
A Forstpflanzen
ex A für ein Jahreskontingent von 103 t 187,-
B Palmen, Lorbeerbäume und andere immergrüne Zierpflanzen:
1 Palmen und Lorbeerbäume frei
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 42 t 375,-
C andere Blütenpflanzen in blühenden oder nicht blühenden Zustand:
2 sonstige:
ex 2 Blütenpflanzen mit Blüten oder Knospen in Töpfen, Kübeln oder anderen Behältnissen, für ein Jahreskontingent von 85 t 525,-
D andere Bäume und Sträucher:
1 mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln:
a in Töpfen oder Kübeln
ex a für ein Jahreskontingent von 39 t 525,-
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 541 t 157,-
2 sonstige:
ex 2 für ein Jahreskontingent von 199 t 157,-
E andere frei
0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon, abgeschnitten, wie sie für Binde- oder Zierzwecke verwendet werden, frisch, getrocknet, gefärbt, gebleicht,imprägniert oder anders behandelt:
90 - andere:
A nur getrocknet frei
B anders frei
0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder Knospen davon sowie Gräser, Moose und Flechten, wie sie für Binde- oder Zierzwecke verwendet werden, frisch, getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
B nur getrocknet frei
C anders 140,-
(90) - andere:
91 -- frisch
ex 91 für ein Jahreskontingent von 47 t 262,-
99 -- sonstige:
A nur getrocknet frei
B anders 140,-
0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt:
A vom 1. November bis 31. Mai frei
B vom 1. Juni bis 15. Juli
1 vom 1. Juni bis 30. Juni frei
F vom 1. Oktober bis 31. Oktober
ex F vom 1. Oktober bis 8. Oktober, für ein Jahreskontingent von 6 t 14,-
ex F vom 9. Oktober bis 31. Oktober für ein Jahreskontingent von 123 t 15,-
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch (Porree) und andere Alliumarten, frisch oder gekühlt:
20 - Knoblauch
ex 20 für ein Jahreskontingent von 1562 t frei
90 - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:
B andere 5,-
0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt:
90 - andere:
B Kraut:
1 vom 1. März bis 15. Juni:
b vom 27. April bis 20. Mai frei
c vom 21. Mai bis 15. Juni frei
3 vom 16. Juli bis 31.Jänner
ex 3 für ein Jahreskontingent von 122 t 24,-
C andere
1 vom 1. Feber bis 15. Juni:
a Chinakohl (brassica chinensis und brassica pekinensis)
2 vom 1. April bis 15. Juni frei
b anderer Kohl:
2 vom 16. März bis 15. Juni frei
2 vom 16. Juni bis 31. Juli:
ex 2 Chinakohl (brassica chinensis und brassica pekinensis), für ein Jahreskontingent von 20 t 15,-
0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und Endiviensalate (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt:
(10) - Salate (Lactuca sativa):
11 -- Häuptelsalat (Kopfsalat):
B vom 1. Jänner bis 31. März frei
(20) - Zichorien und Endiviensalate:
29 -- sonstige:
B andere:
1 vom 1. Dezember bis 30. April frei
0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche sowie Radieschen und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt:
90 - andere:
D Kren
ex D für ein Jahreskontingent von 164 t 19%
min. 400,-
E sonstige
ex E für ein Jahreskontingent von 878 t 22,-
0707 00 Gurken, frisch oder gekühlt:
A vom 1. Oktober bis 15. Mai
ex A für ein Jahreskontingent von 67 t frei
B vom 16. Mai bis 30. Juni
ex B für ein Jahreskontingent von 14 t 56,-
C vom 1. Juli bis 31. August
ex C für ein Jahreskontingent von 2181 t 105,-
D vom 1. September bis 30. September
ex D für ein Jahreskontingent von 76 t 28,-
0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt:
20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
B andere 5,-
90 - andere Hülsenfrüchte 5,-
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
20 - Spargel:
A vom 16. Juni bis 15. April frei
B vom 16. April bis 15. Juni
ex B für ein Jahreskontingent von 250 t 26,-
40 - Sellerie, ausgenommen Knollensellerie:
B andere 5,-
(50) - Pilze und Trüffeln:
51 -- Pilze:
A Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus)
ex A für ein Jahreskontingent von 2122 t 225,-
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 186 t frei
60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta:
A Früchte der Gattung Capsicum:
1 Süßer Paprika:
a vom 1. November bis 15. Juni frei
b vom 16. Juni bis 31. Juli
ex b für ein Jahreskontingent von 67 t 42,-
c vom 1. August bis 30. September
ex c für ein Jahreskontingent von 1032 t 91,-
d vom 1. Oktober bis 31. Oktober
ex d für ein Jahreskontingent von 194 t 28,-
2 sonstige:
a ganze Früchte frei
b sonstige:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 sonstige 8%
B Früchte der Gattung Pimenta 8%
70 - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde:
B andere 5,-
90 - andere:
B Oliven frei
D andere:
3 sonstige 5,-
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht), gefroren:
(20) - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:
21 -- Erbsen (Pisum sativum):
ex 21 für ein Jahreskontingent von 942 t 21%
min. 300,-
22 -- Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
ex 22 für ein Jahreskontingent von 1236t 21%
min. 300,-
30 - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde:
ex 30 für ein Jahreskontingent von 13 t 21%
min. 300,-
80 - andere Gemüse:
A Früchte der Gattung Capsicum:
1 süßer Paprika:
ex 1 für ein Jahreskontingent von 353 t 21%
min. 300,-
2 sonstige:
a ganze Früchte frei
b andere:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 sonstige 8%
B Früchte der Gattung Pimenta 8%
C Karotten
ex C für ein Jahreskontingent von 76 t 21%
min. 300,-
D Sellerie, Tomaten, Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus), Zucchini, Speisezwiebeln, Schalotten und genießbare Kohlarten der Gattung Brassica (einschließlich Kraut), ausgenommen Brokkoli
ex D für ein Jahreskontingent von 646 t 15%
min. 250,-
E anderes
ex E für ein Jahreskontingent von 410 t 13%
90 - Gemüsemischungen:
C andere:
1 Bohnen, Erbsen oder Karotten enthaltend
ex 1 für ein Jahreskontingent von 432 t 21%
min. 300,-
4 sonstige
ex 4 für ein Jahreskontingent von 352 t 13%
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
20 - Oliven:
A in Salzlake frei
B andere frei
30 - Kapern frei
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
C Früchte der Gattung Capsicum:
2 sonstige:
b andere:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 sonstige 8%
D Früchte der Gattung Pimenta 8%
F andere:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 13 t 7%
0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten, gebrochen oder pulverisiert, aber nicht weiter zubereitet:
20 - Speisezwiebeln
ex 20 für ein Jahreskontingent von 237 t 7%
30 - Pilze und Trüffeln:
A Trüffeln frei
B andere:
ex B andere als Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus), für ein Jahreskontingent von 3 t 7%
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
A Oliven frei
B Knoblauch frei
C Tomaten und Bohnen (nicht ausgelöst)
ex C für ein Jahreskontingent von 3 t 7%
E andere:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 43 t 7%
0713 -- Getrocknete Hülsenfrüchte, ausgelöst, auch geschält oder zerkleinert:
(10) - Erbsen (pisum sativum)
A ganz, zur Verwendung als Nahrungsmittel frei
B geschält oder zerkleinert, zur Verwendung als Nahrungsmittel frei
(30) - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp):
31 -- Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
A ganz, zur Verwendung als Nahrungsmittel frei
33 -- Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
A ganz, zur Verwendung als Nahrungsmittel frei
39 -- sonstige:
A ganz, zur Verwendung als Nahrungsmittel frei
40 - Linsen:
A ganz frei
0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet:
10 - Kokosnüsse frei
0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet:
(10) - Mandeln:
11 -- in Schale frei
12 -- ohne Schale:
B andere frei
(20) - Haselnüsse (Corylus spp.):
21 -- in Schale 20,-
22 -- ohne Schale frei
(30) - Walnüsse:
31 -- in Schale frei
32 -- ohne Schale frei
40 - Edelkastanien (Castanea spp.) 10,-
50 - Pistazien frei
90 - andere:
A Pinienkerne frei
B andere frei
0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen), frisch oder getrocknet:
A frisch frei
B getrocknet frei
0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
10 - Datteln frei
20 - Feigen:
B getrocknet:
1 in Kisten 5%
2 sonstige 5,-
30 - Ananas frei
40 - Avocadofrüchte frei
50 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte frei
0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
10 - Orangen frei
20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten:
A Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas):
1 vom 1. November bis 31. Mai frei
2 vom 1. Juni bis 31. Oktober frei
B andere frei
40 - Grapefruits (einschließlich Pampelmusen) 10,-
90 - andere frei
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
10 - frisch:
A Tafeltrauben:
1 in Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von 15 g oder weniger:
a vom 11. Oktober bis 20. August frei
b vom 21. August bis 30. September
ex b für ein Jahreskontingent von 404 t 21,-
c vom 1. Oktober bis 10. Oktober
ex c für ein Jahreskontingent von 78 t 28,-
20 - getrocknet
ex 20 für ein Jahreskontingent von 71 t 4%
0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papawfrüchte (Papayafrüchte), frisch:
10 - Melonen (einschließlich Wassermelonen):
A Zuckermelonen frei
B andere frei
20 - Papawfrüchte (Papayafrüchte) frei
0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:
10 - Äpfel:
C vom 16. September bis Ende Feber
- Mostäpfel
- für ein Jahreskontingent von 364 t 77,-
- andere
- für ein Jahreskontingent von 121 t 77,-
20 - Birnen und Quitten:
A Birnen:
2 Mostbirnen
a vom 1. Jänner bis 31. Juli frei
3 sonstige
a vom 1. Jänner bis Ende Feber frei
e vom 16. August bis 31. Oktober
ex e für ein Jahreskontingent von 770 t 35,-
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln), Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen, Zwetschken und Schlehen, frisch:
10 10 Marillen:
A vom 1. September bis 31. Mai frei
C vom 1. Juli bis 15. Juli
ex C für ein Jahreskontingent von 751 t 21,-
D vom 16. Juli bis 31. Juli
ex D für ein Jahreskontingent von 1136 t 49,-
E vom 1. August bis 15. August
ex E für ein Jahreskontingent von 603 t 63,-
F vom 16. August bis 31. August
1 vom 16. August bis 20. August
ex 1 für ein Jahreskontingent von 44 t 14,-
2 vom 21. August bis 31. August
ex 2 für ein Jahreskontingent von 53 t 15,-
20 - Kirschen (einschließlich Weichseln):
A Weichseln
ex A vom 1. September bis 15. August frei
B andere:
3 vom 26. Mai bis 15. Juni
ex 3 für ein Jahreskontingent von 53 t 24,-
4 vom 16. Juni bis 15. Juli
ex 4 für ein Jahreskontingent von 95 t 39,-
40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:
A Pflaumen und Zwetschken:
1 vom 1. November bis 31. Mai frei
2 vom 1. Juni bis 31. Juli frei
3 vom 1. August bis 31. August
ex 3 für ein Jahreskontingent von 236 t 17,-
4 vom 1. September bis 15. September
ex 4 für ein Jahreskontingent von 225 t 17,-
5 vom 16. September bis 15. Oktober
ex 5 für ein Jahreskontingent von 208 t 24,-
6 vom 16. Oktober bis 31. Oktober
ex 6 für ein Jahreskontingent von 36 t 14,-
B Schlehen 5,-
0810 -- Andere Früchte, frisch:
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren *)
40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium:
B andere *)
90 - andere:
A Steinobst (ausgenommen solches der Nr. 0809) 5,-
B andere Beeren *)
C Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) frei
D andere frei
*) für ein globales Jahreskontingent von 214 t frei
0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
10 - Erdbeeren:
B andere *)
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren:
B andere:
1 Brombeeren *)
2 sonstige *)
90 - andere:
B andere:
1 Bickbeeren, Blaubeeren, Multbeeren, Moosbeeren, Heidelbeeren und Preiselbeeren *)
2 Datteln 6%
3 sonstige:
a von Früchten der Nummern 0801, 0803 und 0804 sowie der Unternummern 0805 40, 0805 90 und 0807 20 *)
b andere 15%
*) für ein globales Jahreskontingent von 1087 t frei
0812 -- Früchte, vorübergehend haltbar gemacht (zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
90 - andere
- Marillen frei
- sonstige frei
0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels:
10 - Marillen:
A ungebleicht frei
30 - Äpfel:
A ungebleicht
ex A für ein Jahreskontingent von 108 t 7%
max. 126,-
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 11 t 7%
40 - andere Früchte:
A ungebleicht frei
B andere
1 Papawfrüchte (Papayafrüchte) frei
50 - Mischungen von getrockneten Früchten oder Schalenfrüchten dieses Kapitels frei
0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder vorübergehend haltbar gemacht, in Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen Konservierungsmitteln frei
0901 -- Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee:
(10) - Kaffee, nicht geröstet:
11 -- nicht entkoffeiniert frei
12 -- entkoffeiniert frei
(20) - Kaffee, geröstet:
21 -- nicht entkoffeiniert:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger 7,8%
B anderer 6%
22 -- entkoffeiniert:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger 7,8%
B anderer 6%
30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:
A nicht geröstet frei
B geröstet:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger 15,6%
2 sonstige 12%
40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger 15,6%
B anderer 12%
0902 -- Tee, auch mit Geruchs- oder Geschmacksstoffen:
10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr als 1 kg frei
B anderer frei
30 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr als 1 kg frei
B anderer frei
0903 00 Mate:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
B anders frei
0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta, getrocknet, gestoßen, zerrieben oder in Pulverform: frei
(10) - Pfeffer:
11 -- weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
B anderer frei
12 -- gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 9%
B anderer 6%
20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung Pimenta, getrocknet oder gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A Früchte der Gattung Capsicum:
1 Süßer Paprika:
a ganze Früchte frei
b andere:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 10%
2 sonstige frei
2 sonstige:
b andere:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 10%
2 sonstige frei
B Früchte der Gattung Pimenta:
1 ganze Früchte:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 9%
b andere 6%
2 gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 9%
b andere 6%
0905 00 Vanille:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 1 500,-
2 sonstige 1 000,-
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 1 500,-
2 sonstige 1 000,-
0906 -- Zimt und Zimtblüten:
10 - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 9%
B anders 6%
20 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 9%
B anders 6%
0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und Stiele):
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und Kardamomen:
10 - Muskatnüsse:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
20 - Muskatblüten:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
30 - Amomen und Kardamomen:
A Amomen:
1 weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
b anders 4%
2 gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
b anders 4%
B Kardamomen:
1 weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 3%
b anders 2%
2 gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 3%
b anders 2%
0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander, Kreuzkümmel oder Kümmel; Wacholderbeeren:
10 - Anis und Sternanis:
A Anis:
1 weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
b anders frei
2 gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
b anders 4%
B Sternanis:
1 weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 15%
b anders 10%
2 gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 22,5%
b anders 15%
20 - Koriander:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
30 - Kreuzkümmel:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
40 - Kümmel:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 317 t 4%
50 - Fenchelsaat; Wacholderbeeren:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze:
10 - Ingwer:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
20 - Safran:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger frei
2 sonstige frei
30 - Kurkuma:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 1 800,-
B anders 1 800,-
40 - Thymian; Lorbeerblätter:
A weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 6%
2 sonstige 4%
B gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 sonstige 8%
50 - Curry:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 10,5%
B anders 7%
(90) - andere Gewürze:
91 -- Mischungen, wie sie in der Anmerkung Ib zu diesem Kapitel beschrieben sind:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 3 375,-
B andere 2 250,-
99 -- sonstige:
A in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 1 800,-
B andere 1 200,-
1001 -- Weizen und Mengkorn:
90 - andere:
B anderer
ex B für ein Jahreskontingent von 6 t 70%
des Importausgleichs
1003 00 Gerste:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 697 t 70%
des Importausgleichs
1004 00 Hafer:
B anderer
ex B für ein Jahreskontingent von 471 t 70%
des Importausgleichs
1005 Mais:
10 - Saatmais
ex 10 für ein Jahreskontingent von 22 t 70%
des Importausgleichs
90 - anderer
C anderer
ex C für ein Jahreskontingent von 234 t 70%
des Importausgleichs
1006 -- Reis:
30 - halb oder gänzlich geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert frei
40 - gebrochener Reis:
A mit einem Anteil an gebrochenen Körnern von 20 Gewichtsprozent oder mehr
ex A für ein Jahreskontingent von 102 t 75%
des Abschöpfungssatzes
B anderer frei
1008 -- Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat; anderes Getreide:
10 - Buchweizen
ex 10 anderer als Saatgut, für ein Jahreskontinent von 79 t 7,-
20 - Hirse
- Saatgut
- für ein Jahreskontingent von 18 t 70%
des Importausgleichs
- sonstiger
- für ein Jahreskontingent von 404 t 70%
des Importausgleichs
30 - Kanariensaat
- für ein Jahreskontingent von 738 t 7,-
1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen der Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des Kapitels 8:
30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des Kapitels 8:
A von Bananen 3%
B von Schalen von Zitrusfrüchten 5,-
1109 00 Weizenkleber, auch getrocknet
- für ein Jahreskontingent von 218 t 75%
des Abschöpfungssatzes
1201 00 Sojabohnen, auch gebrochen oder geschrotet
- andere frei
1204 00 Leinsamen, auch gebrochen oder geschrotet frei
1205 00 Raps- und Rübsensamen, auch gebrochen oder geschrotet frei
1206 00 Sonnenblumenkerne, auch gebrochen oder geschrotet frei
1207 -- Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch gebrochen oder geschrotet
50 - Senfsamen frei
60 - Saflorsamen frei
(90) - andere:
91 -- Mohnsamen
ex 91 Saatgut, für ein Jahreskontingent von 7 t 49,-
ex 91 andere für ein Jahreskontingent von 886 t 49,-
99 -- sonstige
A geschälte Kürbiskerne sowie sogenannte schalenlos gewachsene Kürbiskerne
ex A für ein Jahreskontingent von 383 t 19%
min. 1 000,-
B andere frei
1208 -- Mehl und Grieß aus Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen aus Senfsamen
10 - aus Sojabohnen
ex 10 für ein Jahreskontingent von 19 t 187,-
1209 -- Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur Aussaat verwendet werden:
(10) - Rübensamen
11 -- Zuckerrübensamen:
C andere
ex C für ein Jahreskontingent von 6 t 67,-
(20) - Samen von Futterpflanzen, ausgenommen Rübensamen:
22 -- Kleesamen (Trifolium spp.):
C andere:
1 Rotklee
ex 1 für ein Jahreskontingent von 123 t 135,-
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 80 t 90,-
23 -- Schwingelsamen:
C andere
ex C für ein Jahreskontingent von 20 t 52,-
25 -- Weidelgrassamen (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)
C andere
ex C für ein Jahreskontingent von 11 t 52,-
29 -- sonstige:
C andere
1 sonstige Grassamen
ex 1 für ein Jahreskontingent von 78 t 52,-
2 Wickensamen und Lupinensamen frei
3 sonstige
ex 3 für ein Jahreskontingent von 19 t 26,-
(90) - andere:
99 -- sonstige
C andere:
3 sonstige
ex 3 für ein Jahreskontingent von 18 t 26,-
1211 -- Pflanzen und Pflanzenteile (einschließlich Samen und Früchte), wie sie hauptsächlich zur Herstellung von Parfümeriewaren, für medizinische Zwecke oder für Insektizide, Fungizide oder ähnliche Waren verwendet werden, frisch oder getrocknet, auch zerschnitten, zerstoßen oder pulverisiert:
90 - andere:
B Minzen, Salbei, Kamillenblüten, Lindenblüten, Holunderblüten und anderer Haustee
- Kamillenblüten frei
-- sonstige frei
C andere frei
1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht geröstete Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum), die hauptsächlich für die menschliche Ernährung verwendet werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
(90) - andere:
92 -- Zuckerrohr frei
99 -- sonstige frei
1214 -- Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches pflanzliches Futter, auch in Form von Pellets:
10 - Luzernemehl und Luzernepellets frei
90 - andere:
A Heu, Klee, Lupinen oder Wicken:
2 sonstige
- Heu frei
C andere:
2 sonstige frei
1301 -- Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Balsame:
90 - andere:
A Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) frei
B Harz, gemeines frei
1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:
14 -- aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln rotenonhaltiger Pflanzen frei
(30) - pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe, auch modifiziert:
31 -- Agar-Agar:
A modifiziert 2,5%
39 -- sonstige:
A modifiziert 2,5%
1401 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur Herstellung von Korb- und Flechtwaren verwendet werden (zB Bambus, Stuhlrohr und Peddigrohr, Schilf, Binsen, Flechtweiden, Raffia, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh und Lindenbast).
90 - andere frei
1402 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet werden (zB Kapok, Pflanzenhaar und Seegras), auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage:
10 - Kapok:
A mit Unterlage frei
(90) - andere:
91 -- Pflanzenhaar:
A mit Unterlage frei
99 -- sonstige:
A mit Unterlage frei
1404 -- Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A mit Unterlage frei
B anders frei
1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:
A Knochenfett frei
1502 00 Fette von Rindern (einschließlich Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:
B Knochenfett frei
D andere:
1 für technische Zwecke frei
1504 -- Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert aber nicht chemisch modifiziert:
10 - Fischleberöle sowie deren Fraktionen:
A Fischleberöle:
2 sonstige frei
B Fraktionen:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger frei
b anders frei
20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Fischleberöle:
B Fraktionen:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger frei
b anders frei
30 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren:
B Fraktionen:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger frei
b anders frei
1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
A Knochenfett frei
B andere Fette und Öle frei
1507 -- Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
10 - rohes Öl, auch entschleimt:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert frei
1508 -- Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
10 - rohes Öl:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert frei
1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie Fraktionen davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
(10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie Fraktionen davon:
11 -- rohes Öl:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert frei
B anders:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 153 t 11%
19 -- sonstige:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert.
1 Öle frei
1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie Fraktionen davon, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
10 - rohes Öl:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert
- Rapsöl, Rüböl frei
B anders:
2 sonstige
ex 2 Rapsöl, Rüböl, für ein Jahreskontingent von 33 t 11%
1515 -- Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:
(20) - Maisöl sowie dessen Fraktionen:
21 -- rohes Öl:
A für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert frei
1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:
10 - tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen:
A rückgeestert:
1 Fischleberöle:
b anders frei
3 andere tierische Fette und Öle:
a Knochenfett frei
b andere frei
20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:
C anders:
1 für den unmittelbaren menschlichen Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht denaturiert frei
1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie deren Fraktionen der Nummer 1516:
90 - andere:
B andere:
2 Mischungen oder Zubereitungen, wie sie als Formentrennmittel verwendet werden 4%
1518 00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder im inerten Gas polymerisiert, oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen solche der Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
C andere:
1 Rizinusöl, dehydratisiert oder geblasen frei
1520 -- Glycerin, auch chemisch rein; Glycerinwasser und Glycerinunterlagen:
10 - Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlagen frei
90 - andere, einschließlich synthetisches Glycerin frei
1521 -- Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat (Spermaceti), auch raffiniert oder gefärbt:
90 - andere:
C andere frei
1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
A Salami, Salamini, Mortadella, Schinkenrouladen, Mosaikwürste, Geflügelleberwürste und Trüffelleberwürste:
ex A Salami, für ein Jahreskontingent von 475 t *) 60%
des Importausgleichs
*) Solange Österreich mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen anwendet, ist Ungarn zumindest eine Menge von 475 t zur Einfuhr vorbehalten
B andere:
ex B für ein Jahreskontingent von 15,2 t 70%
des Importausgleichs
1602 -- Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht:
(30) - von Geflügel der Nummer 0105:
31 -- von Truthühnern:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 1 081 t 75%
des Importausgleichs
39 -- sonstige:
B andere
ex B für ein Jahreskontingent von 1 773 t **) 75%
des Importausgleichs
**) Solange Österreich mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen anwendet, ist Ungarn zumindest eine Menge von 1 773 t zur Einfuhr vorbehalten 30%
min. 400,-
1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:
(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber nicht fein zerkleinert:
12 -- Heringfische:
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen:
1 nur in Öl frei
2 sonstige:
a gekocht oder geräuchert, in Saucen, Mayonnaise, Remoulade oder anderen, nicht gelierenden Aufgüssen frei
b gekocht oder geräuchert, im eigenen Saft frei
d andere 300,-
B anders:
1 paniert und gefroren frei
1703 -- Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker:
90 - andere:
ex 90 für ein Jahreskontingent von 1 099 t 75%
des Abschöpfungssatzes
1801 00 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet:
A roh, in der Schale frei
B anders frei
1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall frei
1803 -- Kakaomasse, auch entfettet:
10 - nicht entfettet frei
20 20 ganz oder teilweise entfettet frei
1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl frei
1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln 7%
1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und Canneloni; Couscous, auch zubereitet:
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet:
A mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder anderen Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend:
2 Fisch
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen 300,-
b anders 300,-
3 sonstige frei
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Gurken
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger
ex A für ein Jahreskontingent von 227 t 180,-
90 - andere:
A Trüffeln 10%
B Pilze:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 200,-
2 sonstige 150,-
C Früchte der Gattung Capsicum:
1 süßer Paprika
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger
ex a für ein Jahreskontingent von 133 t 167,-
2 sonstige:
a ganze Früchte frei
b andere:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
2 sonstige 8%
D Früchte der Gattung Pimenta 8%
F andere:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:
a Kapern frei
b Mango Chutney frei
c andere:
1 Palmherzen frei
2 sonstige:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 41 t 150,-
2 sonstige:
a Kapern frei
b Mango Chutney frei
c Oliven frei
e Früchte der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40 und 0804 50, ohne Zuckerzusatz frei
f andere:
1 Palmherzen frei
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 137 t 90,-
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in Stücken:
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
B andere:
1 Tomatenkonserven, bloß gekocht, in Fässern oder Fäßchen frei
2 sonstige frei
90 - andere:
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:
1 Tomatenpulpe und Tomatenmark:
a mit einem Gewicht von mehr als 5 kg frei
b anders frei
2 sonstige frei
B andere:
1 Tomatenpulpe und Tomatenmark, in luftdicht verschlossenen Umschließungen frei
2 Tomatenkonserven, bloß gekocht, in Fässern oder Fäßchen frei
3 sonstige frei
2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Pilze:
B andere
1 Champignons (Agaricus campestris, Agaricus bisporus)
ex 1 für ein Jahreskontingent von 27 t 112,-
20 - Trüffeln 10%
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
B andere:
2 Früchte der Gattung Capsicum:
b andere:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
b anders 8%
3 Früchte der Gattung Pimenta 8%
4 Oliven:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b anders frei
5 Kapern:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b anders frei
6 Spargel:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 11%
8 Bohnen, Erbsen und Karotten, sowie Gemüsemischungen, die mindestens eines dieser Gemüse enthalten:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
b anders
ex b für ein Jahreskontingent von 60 t 112,-
9 Artischocken:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
11 sonstige:
b anders
ex b für ein Jahreskontingent von 96 t 112,-
2005 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren:
30 - Sauerkraut:
B anders
ex B für ein Jahreskontingent von 50 t 71,-
60 - Spargel:
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger 11%
70 70 Oliven:
A in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger frei
B anders frei
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
A anderes Gemüse:
1 Früchte der Gattung Capsicum:
b andere:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
b anders 8%
2 Früchte der Gattung Pimenta 8%
3 Kapern:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b anders frei
5 Artischocken:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
6 sonstige:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger
ex a für ein Jahreskontingent von 29 t 277,-
B Gemüsemischungen:
2 Früchte der Gattung Capsicum:
b andere:
2 sonstige:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 12%
b anders 8%
3 Früchte der Gattung Pimenta 8%
5 Oliven:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b anders frei
6 Kapern:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger frei
b anders frei
7 Spargel:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 11%
8 Bohnen, Erbsen oder Karotten enthaltend:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 180,-
2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
10 - homogenisierte Zubereitungen:
A mit Zusatz von Zucker:
ex A nicht ethylalkoholhaltige, für ein Jahreskontingent von 18 t 10% + v.l.
(90) - andere:
99 -- sonstige:
A Pflaumenmus
2 sonstige:
ex 2 – nicht ethylalkoholhaltig, für ein Jahreskontingent von 160 t 24%
B Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen:
1 mit Zusatz von Zucker:
ex 1 – nicht ethylalkoholhaltig, für ein Jahreskontingent von 562 t 10% + v.l.
2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten, auch untereinander gemischt:
11 11 - Erdnüsse:
B andere
1 ethylalkoholhaltig 6%
2 sonstige 6%
19 -- sonstige, einschließlich Mischungen:
A Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse 6%
B Kastaniencreme in luftdicht verschlossenen Umschließungen 6%
C andere 6% + 150,-
20 - Ananas:
A Pulpe und Mark:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 5%
2 sonstige:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen 80,-
b anders 5%
B andere:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen 4%
2 sonstige 6%
+ 200,-
30 - Zitrusfrüchte:
A Pulpe und Mark:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:
a von Grapefruit 80,-
2 sonstige:
a von Grapefruit, in luftdicht verschlossenen Umschließungen 80,-
B andere:
1 Grapefruit, in luftdicht verschlossenen Umschließungen 6%
+ 150,-
50 - Marillen:
A Pulpe und Mark
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 64 t 7%
60 - Kirschen (einschließlich Weichseln):
A Pulpe und Mark:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger
ex 1 für ein Jahreskontingent von 31 t 19%
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 19 t 7%
B andere:
ex B nicht ethylalkoholhaltig für ein Jahreskontingent von 840 t 9%
70 - Pfirsiche:
A Pulpe und Mark:
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 17 t 7%
(90) - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der Unternummer 2008 19:
91 -- Palmherzen 16%
min. 150,-
92 -- Mischungen:
A Pulpe und Mark:
1 in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger 15%
B andere:
1 Früchte:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen, die nicht weniger als vier verschiedene Fruchtarten, ausgenommen Äpfel, enthalten und bei welchen der Anteil von Birnen 35 Gewichtsprozent nicht überschreitet:
ex a – nicht ethylalkoholhaltig, für ein Jahreskontingent von 24 t 5%
+ 175,-
2 andere genießbare Pflanzenteile 25%
min. 250,-
99 -- sonstige:
A Früchte:
1 Pulpe und Mark:
a in luftdicht verschlossenen Umschließungen mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:
1 von Früchten der Nummer 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50 frei
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 213 t 19%
b andere:
1 von Guaven, in luftdicht verschlossenen Umschließungen frei
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 44 t 7%
2 sonstige:
a Früchte der Nummer 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:
1 Guaven frei
2 sonstige ohne Zusatz von Zucker 4%
b andere: + 100,-
ex b andere als Pflaumen, nicht ethylakoholhaltig, für ein Jahreskontingent von 195 t 9%
+ 400,-
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
20 - Grapefruitsaft:
A Dicksaft:
1 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
2 sonstige:
a gefroren frei
b anders frei
30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen:
B andere:
1 Dicksaft:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
b andere frei
40 - Ananassaft:
A Dicksaft:
1 in Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
2 sonstige frei
B andere:
1 ohne Zusatz von Zucker:
a Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 l 60,-
b andere 4%
80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse, ausgenommen Mischungen:
B Saft von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 40 und 0804 50:
1 Dicksaft:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
b andere frei
2 sonstige:
a ohne Zusatz von Zucker:
1 Rohsaft, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 20 l 60,-
2 sonstige 4%
C Saft von anderen Früchten:
1 Dicksaft:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr
ex a für ein Jahreskontingent von 30 t 79,-
2 sonstige:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 19 t 19%
min. 205,-
D Saft von anderen Gemüsen:
2 sonstige:
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 5 t 7%
90 - Mischungen von Säften:
A Dicksäfte:
3 von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40 und 0804 50:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
b andere
4 von Früchten der Unternummern 0805 40 und 0805 90
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 20 l oder mehr frei
b andere:
1 Grapefruitsaft, gefroren frei
2 sonstige frei
B andere:
3 von Früchten der Nummern 0801 und 0803 sowie der Unternummern 0804 10, 0804 30, 0804 40, 0804 50, 0805 40 und 0805 90:
a ohne Zusatz von Zucker 4%
b mit Zusatz von Zucker:
1 Mischungen von Ananas- und Grapefruitsäften 130,-
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate davon:
10 - Auszüge Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee:
B andere:
1 Auszüge aus Kaffee, fest:
a in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger 5,2%
b anders 4%
2 sonstige 900,-
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate:
B andere:
1 aus Tee frei
2 aus Mate frei
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002); zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:
30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform 510,-
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:
30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:
A Senfmehl, auch zubereitet 4%
2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:
10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser
ex 10 für ein Jahreskontingent von 1305 t 10,-
2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, anderer als jener der Nummer 2009:
(20) - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder gehemmt wurde:
21 -- in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger:
A anderer Wein:
1 mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger:
a in Flaschen:
ex a Qualitätswein *) +)
2 mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von mehr als 18% Vol.:
ex 2 Qualitätswein in Flaschen *) +)
*) für ein globales Jahreskontingent von 6 028 hl 70% des jeweil. Zollsatzes
+) für ein globales Jahreskontingent von 100 hl frei
2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien und anderem Schlachtanfall, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, für den menschlichen Genuß nicht geeignet; Grammeln:
10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall; Grammeln:
A Grammeln
ex A für ein Jahreskontingent von 147 t 2%
B andere frei
2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr (Bagasse) und andere Abfälle von der Zuckerherstellung, Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets:
10 - Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche Rückstände:
A mit einem Rohproteingehalt von 20 Gewichtsprozent oder mehr
ex A für ein Jahreskontingent von 838 t 75%
des Abschöpfungssatzes
2306 -- Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von pflanzlichen Fetten oder Ölen, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen solche der Nummer 2304 oder 2305:
30 - aus Sonnenblumenkernen:
B andere frei
40 - aus Raps- oder Rübensamen:
B andere frei
2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh:
A Weingeläger, flüssig 200,-
2308 -- Pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenprodukte, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden, auch in Form von Pellets, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere
B sonstige frei
2309 -- -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:
10 - Hunde- oder Katzenfutter, in der Aufmachung für den Kleinverkauf
A Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:
2 sonstige
a für ein Jahreskontingent
ex a für ein Jahreskontingent von 1 005 t 11%
b andere
ex b für ein Jahreskontingent von 9 870 t 22%
90 - andere:
B andere:
1 Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus enthaltend:
b andere
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 8 t 22%
2 sonstige
b andere
2 sonstige
ex 2 für ein Jahreskontingent von 79 t 22%

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