Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ungarn samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER REPUBLIK UNGARN(NR: GP XVIII RV 1108 AB 1186 S. 127. BR: AB 4578 S. 573.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 69
Änderungshistorie JSON API

- aromatische Polycarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

2917.31-005 - - Dibutylorthophthalate

2917.32-008 - - Dioctylorthophthalate

2917.33-001 - - Dinonyl- oder Didecylorthophthalate

2917.34-004 - - andere Ester der Orthophthalsäure

2917.35-007 - - Phthalsäureanhydrid

2917.36-000 - - Terephthalsäure und deren Salze

2917.37-003 - - Dimethylterephthalat

29.18 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate.

29.19 Ester der Phosphorsäuren, deren Salze und

Lactophosphate; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate.

29.20 Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der

Halogenwasserstoffsäuren) und deren Salze;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate.

29.21 Verbindungen mit Aminofunktion.

- acyclische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

2921.11-006 - - Mono-, Di- und Trimethylamin und deren

Salze

2921.12-009 - - Diethylamin und dessen Salze

- acyclische Polyamide und deren Derivate;

deren Salze:

2921.21-007 - - Ethylendiamin und dessen Salze

2921.22-000 - - Hexamethylendiamin und dessen Salze

2921.29-001 - - sonstige

- aromatische Monoamine und deren Derivate,

deren Salze:

ex 2921.41 - - Anilin und dessen Salze:

997 - - - andere als Anilinöl

2921.43-005 - - Toluidine und deren Derivate; deren

Salze

2921.44-008 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren

Salze

2921.45-001 - - 1-Naphthylamin (alpha-Naphthylamin),

2-Naphthylamin (beta-Naphthylamin) und

deren Derivate; deren Salze

2921.49-003 - - sonstige

- aromatische Polyamine und deren Derivate;

deren Salze:

2921.59-004 - - sonstige

29.22 Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen.

- Aminoalkohole, deren Ether und Ester,

ausgenommen solche, die mehr als eine Art

von Sauerstoffunktion enthalten; deren

Salze:

2922.11-005 - - Monoethanolamin und dessen Salze

2922.12-008 - - Diethanolamin und dessen Salze

2922.19-009 - - sonstige

- Aminonaphthole und andere Aminophenole,

deren Ether und Ester, ausgenommen solche,

die mehr als eine Art von

Sauerstoffunktionen enthalten; deren

Salze:

2922.21-006 - - Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und

deren Salze

2922.22-009 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine

und deren Salze

2922.29-000 - - sonstige

2922.30-044 - Aminoaldehyde, Aminoketone und

Aminochinone, ausgenommen solche, die mehr

als eine Art von Sauerstoffunktion

enthalten; deren Salze

- Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen

solche, die mehr als eine Art von

Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

2922.41-008 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze

2922.42-001 - - Glutaminsäure und deren Salze

2922.50-006 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und

andere Aminoverbindungen mit

Sauerstoffunktionen

29.25 Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze)

oder mit Iminfunktion.

- Imide und deren Derivate; deren Salze:

2925.19-006 - - sonstige

2925.20-000 - - Imine und deren Derivate; deren Salze

29.26 Verbindungen mit Nitrilfunktion:

ex 2926.90 - andere

990 - - andere als Cyanacetamid

29.30 Organische Schwefelverbindungen.

2930.10-001 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)

2930.20-002 - Thiocarbamate und Dithiocarbamate

2930.30-003 - Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide

2930.40-004 - Methionin

29.33 Heterocyclische Verbindungen nur mit einem

oder mehreren Stickstoffheteroatomen;

Nucleinsäuren und deren Salze.

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:

2933.11-001 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate

2933.19-005 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Imidazolring in der Struktur:

2933.21-002 - - Hydantoin und dessen Derivate

2933.40-001 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

Isochinolinringsystem (auch hydriert),

nicht weiter kondensiert

- Verbindungen mit einem Pyrimidinring (auch

hydriert) oder Piperazinring in der

Struktur; Nucleinsäuren und deren Salze:

2933.51-005 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und

dessen Derivate; deren Salze

ex 2933.90 - andere:

024 - - Indol und beta-Methylindol;

Alkylaminoacridine und deren Salze;

beta-Picolin

033 - - Ester der

Pyridin-beta-Carboxyl-(Nicotin)-Säure;

Diethylamid der Nicotinsäure und dessen

Salze

042 - - Mercaptobenziminazol und dessen Salze

29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder

synthetisch hergestellte (einschließlich

natürliche Konzentrate), sowie deren

hauptsächlich als Vitamine verwendeten

Derivate, alle diese auch untereinander

gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.

2936.10-005 - Provitamine, ungemischt

- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

2936.21-009 - - Vitamine A und deren Derivate

2936.22-002 - - Vitamin B1 und dessen Derivate

2936.23-005 - - Vitamin B2 und dessen Derivate

2936.24-008 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3

oder Vitamin B5) und deren Derivate

2936.25-001 - - Vitamin B6 und dessen Derivate

2936.27-007 - - Vitamin C und dessen Derivate

2936.28-000 - - Vitamin E und dessen Derivate

2936.90-003 - andere, einschließlich natürliche

Konzentrate

29.37 Hormone, natürliche oder synthetisch

hergestellte; ihre hauptsächlich als Hormone

verwendeten Derivate; andere hauptsächlich

als Hormone verwendete Steroide.

2937.10-004 - Hormone des Hypophysenvorderlappens oder

ähnliche Hormone, und deren Derivate

- Hormone der Nebennierenrinde und deren

Derivate:

2937.21 - - Cortison, Hydrocortison, Prednison

(Dehydrocortison) und Prednisolon

(Dehydrohydrocortison)

2937.22-001 - - Halogenderivate der Hormone der

Nebennierenrinde

2937.29-002 - - sonstige

- andere Hormone und deren Derivate; andere

hauptsächlich als Hormone verwendete

Steroide:

2937.92-008 - - Oestrogene und Gestagene

ex 2937.99 - - sonstige:

018 - - - Androstendiol

29.39 Pflanzliche Alkaloide, natürliche oder

synthetisch hergestellte, deren Salze,

Ether, Ester und andere Derivate.

30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für

therapeutische, prophylaktische oder

diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera

und andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,

Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen

Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.

ex 3002.10 - Antisera und andere Blutfraktionen:

011 - - aus menschlichem Blut

3002.90-000 - andere

30.06 Pharmazeutische Waren, im Sinne der

Anmerkung 3 zu diesem Kapitel.

3006.10-008 - steriles Catgut, ähnliches steriles

Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für

Zellgewebe, die in der Chirurgie zum

Schließen von Wunden verwendet werden;

sterile Laminariastifte und sterile

Laminariatampons; sterile resorbierbare

blutstillende Mittel für die Chirurgie

oder die Zahnheilkunde

3006.20-009 - Reagenzien zur Bestimmung von Blutgruppen

und Blutfaktoren

3006.30-000 - Röntgenkontrastmittel; diagnostische

Reagenzien, zur Anwendung am Patienten

bestimmt

3006.40-001 - Zahnzemente und andere Zahnfüllstoffe;

Knochenaufbauzemente

3006.50-002 - Taschen, Kasten und andere Behältnisse mit

Ausstattung für die Erste Hilfe

ex 3006.60 - empfängnisverhütende chemische

Zubereitungen auf der Grundlage von

Hormonen oder Spermiciden:

997 - - andere als in Form von Pillen

31.01 Tierische und pflanzliche Düngemittel, auch

untereinander gemischt oder chemisch

behandelt; Düngemittel, hergestellt durch

Mischen oder chemische Behandlung von

tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen.

ex 3101.00

014 - Guano

999 - andere als Guano und natürliche tierische

oder pflanzliche Düngemittel, auch

untereinander gemischt

31.02 Mineralische oder chemische

Stickstoffdüngemittel.

31.03 Mineralische oder chemische

Phosphordüngemittel.

31.05 Mineralische oder chemische Düngemittel, die

zwei oder drei der düngenden Elemente

Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten;

andere Düngemittel; Waren dieses Kapitels in

Tabletten oder ähnlichen Formen oder in

Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von

10 kg oder weniger.

32.03 Färbemittel pflanzlichen oder tierischen

Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge,

ausgenommen tierische Schwärzen), auch von

chemisch eindeutig bestimmter Konstitution;

Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel auf der Grundlage von

Färbemitteln pflanzlichen oder tierischen

Ursprungs.

ex 3203.00

990 - andere als Färbemittel pflanzlichen

Ursprungs

32.06 Andere Färbemittel; Zubereitungen im Sinne

der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel,

ausgenommen jene der Nummer 32.03, 32.04

oder 32.05; anorganische Erzeugnisse, wie

als Luminophore verwendet werden, auch von

chemisch eindeutig bestimmter Konstitution.

3206.10-004 - Pigmente und Zubereitungen, auf der

Grundlage von Titandioxid

3206.20-005 - Pigmente und Zubereitungen, auf der

Grundlage von Chromverbindungen

3206.30-006 - Pigmente und Zubereitungen, auf der

Grundlage von Cadmiumverbindungen

- andere Färbemittel und andere

Zubereitungen:

3206.41-000 - - Ultramarin und Zubereitungen auf dessen

Grundlage

3206.43-006 - - Pigmente und Zubereitungen, auf der

Grundlage von Hexacyanoferraten

(Ferrocyaniden und Ferricyaniden)

ex 3206.49 - - sonstige:

998 - - - andere als Vormischungen zur Färbung

von Polystyrol

3206.50-008 - anorganische Erzeugnisse, wie sie als

Luminophore verwendet werden

33.03 Parfüms und Toilettewässer.

33.04 Zubereitete Schönheits- und Hautpflegemittel

(ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich

Sonnenschutz- oder

Sonnenbräunungszubereitungen; Zubereitungen

für die Hand- oder Fußpflege.

34.01 Seifen; als Seifen verwendbare organische

grenzflächenaktive Erzeugnisse und

Zubereitungen, in Stücken (Blöcken, Stangen,

Riegeln, Figuren u.dgl.), auch Seife

enthaltend; Papier, Watte, Filz und

Vliesstoffe, mit Seife oder

Reinigungsmitteln imprägniert, bestrichen

oder überzogen.

34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe

(ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive

Zubereitungen, zubereitete Waschmittel

(einschließlich zubereiteter

Waschhilfsmittel) und zubereitete

Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend,

andere als solche der Nummer 34.01.

36.01 Schießpulver.

36.02 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver.

36.03 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische

Sprengzünder.

36.04 Feuerwerkskörper, Signalraketen,

Hagelraketen, Nebelsignalkörper und andere

pyrotechnische Waren.

3604.10-008 - Feuerwerkskörper

ex 3604.90 - andere:

015 - - Amorce in Streifen oder Rollen für

Zünder

990 - - andere als Amorce in Streifen oder

Rollen für Zünder und Paraffin-Amorce in

Streifen zum Anzünden von Grubenlampen

36.05 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren

der Nummer 36.04.

36.06 Cereisen und andere Zündmetallegierungen, in

jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen

Stoffen, im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem

Kapitel.

38.04 Ablaugen von der Herstellung von Halbstoff

aus Holz, auch konzentriert, entzuckert oder

chemisch behandelt, einschließlich

Ligninsulfonate, aber ausgenommen Tallöl der

Nummer 38.03.

38.08 Insekticide, Rodenticide, Fungicide,

Herbicide, Keimhemmungsmittel und

Pflanzenwuchsregulatoren,

Desinfektionsmittel und ähnliche

Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für

den Kleinverkauf, sowie als Zubereitungen

oder Waren (wie Schwefelbänder, -dochte und

-kerzen sowie Fliegenfänger).

38.11 Zubereitete Antiklopfmittel,

Antioxidationsmittel, Antigums,

Viskositätsverbesserer,

Korrosionsschutzadditives und andere

zubereitete Additives, alle diese für

Mineralöle (einschließlich Treibstoffe wie

Benzin) oder für andere, zum selben Zweck

wie Mineralöl verwendete Flüssigkeiten.

- - Additives für Schmieröle:

3811.21.008 - - Erdöle oder Öle aus bituminösen

Mineralien enthaltend

39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von

mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,

auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch

nicht anders bearbeitet, aus Kunststoffen.

3916.10-002 - aus Polymeren von Ethylen

39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür

(zB Verbindungsstücke, Kniestücke und

Flanschen), aus Kunststoffen.

- nicht biegsame Rohre und Schläuche:

ex 3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen:

999 - - - andere als die folgenden: Rohre und

Schläuche aus Polyethylen (10-400 mm

Durchmesser, für Arbeitsdrücke von

2,5, 3,2, 6 und 10 atm., aus Hart- und

Weichpolyethylen);

Polyethylenschläuche (100 bis 1.000 mm

Durchmesser); Fittings

ex 3917.22 - - aus Polymeren von Propylen:

992 - - - andere als die folgenden: Rohre und

Schläuche aus Polypropylen, (20-400 mm

Durchmesser, für Arbeitsdrücke von

2,5, 3,2, 6 und 10 atm. einschließlich

Sonderarten); Fittings

- andere Rohre und Schläuche:

ex 3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem

Minimalberstdruck von 27,6 MPa

015 - - aus Ethylen, Propylen, PVC,

Zellstoffmaterialen und deren Derivate

39.18 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch

selbstklebend, in Rollen oder in Form von

Fliesen oder Platten; Wand- oder

Deckenbeläge aus Kunststoffen, im Sinne der

Anmerkung 9 zu diesem Kapitel.

39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus

anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.

40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,

Guayule, Chicle und ähnliche natürliche

Kautschukarten in Rohformen oder in Platten,

Blättern oder Streifen.

40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und

Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.

- aus Zellkautschuk:

4808.11-000 - - Platten, Blätter und Streifen

40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB

Verbindungsstücke, Kniestücke und

Flanschen).

40.10 Förderbänder und Treibriemen, aus

vulkanisiertem Kautschuk.

40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.

4011.10-001 - wie sie für Personenkraftwagen

(einschließlich Kombinationskraftwagen und

Rennautos) verwendet werden

ex 4011.20 - wie sie für Autobusse und Lastkraftwagen

verwendet werden:

020 - - in anderen Größen als 12-00-20

4011.30-003 - wie sie für Luftfahrzeuge verwendet werden

4011.40-004 - wie sie für Motorräder verwendet werden

4011.50-005 - wie sie für Fahrräder verwendet werden

- andere:

4011.91 - - mit einem Fischgrät- oder ähnlichen

Profil

4011.99 - - sonstige

40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder

gebraucht; Vollgummi- oder Hohlkammerreifen,

auswechselbare Reifenprofile und

Felgenbänder, aus Kautschuk.

40.13 Luftschläuche aus Kautschuk.

40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem

Weichkautschuk.

- andere:

ex 4016.99 - - sonstige:

010 - - - Zubehör für Kraftfahrzeuge

41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,

gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt

oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt

noch als Pergamentleder zugerichtet, noch

sonst bearbeitet), auch enthaart oder

gespalten, ausgenommen die in

Anmerkung 1 (c) zu diesem Kapitel genannten

Waren.

41.03 Andere Häute und Felle, roh, (frisch,

gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt

oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt

noch als Pergamentleder zugerichtet, noch

sonst bearbeitet), auch enthaart oder

gespalten, ausgenommen die in

Anmerkung 1 (b) oder 1 (c) zu diesem Kapitel

genannten Waren.

41.09 Lackleder (Patentleder) und

Patentlederimitation; metallisiertes Leder.

41.10 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder

oder Kunstleder (rekonstituiertes Leder),

nicht zur Herstellung von Lederwaren

geeignet; Lederspäne, Lederpulver und

Ledermehl.

42.02 Reisekoffer, Handtaschen aller Art,

einschließlich Kosmetikkoffer, Aktenkoffer,

Aktentaschen, Schultaschen, Etuis für

Brillen, Ferngläser, Photoapparate,

Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen,

Pistolenhalfter, ähnliche Behältnisse;

Reisetaschen, Toilettetaschen, Rucksäcke,

Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen,

Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis,

Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für

Sportartikel, Schatullen für Fläschchen oder

Schmuck, Puderdosen, Etuis für

Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse aus

Leder, Kunstleder (rekonstituiertes Leder),

Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber

oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit

diesen Stoffen oder mit Papier überzogen.

42.03 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder

oder Kunstleder (rekonstituiertes Leder).

42.04 Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder), wie sie in

Maschinen, mechanischen Apparaten oder für

andere technische Zwecke verwendet werden.

42.05 Andere Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder).

43.02 Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,

Klauen und andere Teile, Abfälle oder

Überreste), gegerbt oder zugerichtet, auch

zusammengesetzt (ohne Zufügung anderer

Stoffe), ausgenommen solche der

Nummer 43.03.

ex 4302.20 - Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile,

Abfälle oder Überreste, nicht

zusammengesetzt:

012 - - Abfälle oder Überreste

44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen,

Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder in

ähnlichen Formen; Holz in Abschnitzeln oder

Teilchen; Sägespäne und Holzabfälle, auch zu

Pellets, Briketts, Scheitern oder ähnlichen

Formen agglomeriert.

4401.10-006 - Brennholz, in Form von Reisigbündeln oder

in ähnlichen Formen

- Holz in Abschnitzeln oder Teilchen:

4401.22-003 - - von anderen Bäumen

44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen

oder Nüssen), auch agglomeriert.

ex 4402.00

013 - Retortenkohle

44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder

grob zwei- oder vierseitig zugerichtet.

- - sonstiges:

ex 4403.91 - - Eichen (Quercus spp.)

999 - - andere als Stämme

ex 4403.92 - - Buchen (Fagus spp.)

992 - - - andere als Stämme

44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit

dem Profilzerspaner besäumt, gemessert oder

geschält, auch gehobelt, geschliffen oder

keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von

mehr als 6 mm.

- andere:

ex 4407.91 - - Eichen (Quercus spp.):

029 - - - gehobelt, geschliffen

995 - - - andere als die folgenden: in der

Längsrichtung gesägt oder mit dem

Profilzerspaner besäumt; gehobelt,

geschliffen

ex 4407.92 - - Buchen (Fagus spp.):

022 - - - gehobelt, geschliffen

998 - - - andere als die folgenden: in der

Längsrichtung gesägt oder mit dem

Profilzerspaner besäumt; gehobelt,

geschliffen

44.08 Furniere, Platten für die Herstellung von

Sperrholz (auch verspleißt) und anderes

Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert

oder geschält, auch gehobelt, geschliffen

oder keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke

von 6 mm oder weniger.

ex 4408.90 - von anderen Bäumen:

016 - - Furniere, Platten für die Herstellung

von Sperrholzen, mit einer Stärke von

5 mm oder weniger

025 - - gehobelt, geschliffen

44.18 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,

einschließlich Zellholzplatten,

zusammengesetzte Parkettplatten sowie

gesägte und gespaltene Schindeln, aus Holz.

44.19 Tisch- und Küchenwaren, aus Holz.

46.01 Geflechte und ähnliche Waren aus

Flechtstoffen, auch zu Streifen verbunden;

Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren

aus Flechtstoffen, parallel

aneinandergefügt, oder flächenförmig gewebt,

auch wenn sie dadurch den Charakter von

Fertigwaren erhalten haben (zB Matten,

Strohmatten, Gittergeflechte).

46.02 Korbwaren, Flechtwaren und andere Waren,

unmittelbar aus Flechtstoffen geformt oder

aus Waren der Nummer 46.01 hergestellt;

Waren aus Luffa.

48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

andere graphische Zwecke verwendet werden,

sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und

Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,

ausgenommen Papiere der Nummer 48.01 oder

48.03; handgeschöpfte Papiere und Pappen.

4802.20 - Papiere und Pappen, wie sie zur

Herstellung lichtempfindlicher,

wärmeempfindlicher oder

elektroempfindlicher Papiere und Pappen

verwendet werden

4802.30-009 - Papiere zur Herstellung von Kohlepapieren

4802.40-000 - Papiere zur Herstellung von Tapeten

- andere Papiere und Pappen, ohne mechanisch

gewonnene Fasern oder mit höchstens

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) solcher Fasern:

4802.51 - - mit einem Quadratmetergewicht von

weniger als 40 g

ex 4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g

oder mehr bis einschließlich 150 g:

016 - - - Bankpapiere, Rechnungsbuchpapiere,

Pauspapiere

991 - - - andere als die folgenden: Bankpapiere,

Rechnungsbuchpapiere, Pauspapiere;

andere Schreib- und Druckpapiere

4802.53 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 150 g

4802.60-002 - andere Papiere und Pappen, mit mehr als

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) mechanisch gewonnenen

Fasern

48.03 Papiere, wie sie für die Herstellung von

Toilette- oder Gesichtstüchern, Handtüchern,

Servietten und ähnlichen Papiererzeugnissen

für den Haushalt oder für hygienische Zwecke

verwendet werden, sowie Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellstoffasern, auch gekreppt,

plissiert, geprägt, perforiert, auf der

Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt,

in Rollen mit einer Breite von mehr als

36 cm oder in rechteckigen (einschließlich

quadratischen) Bogen, die ungefaltet

mindestens auf einer Seite mehr als 36 cm

messen.

48.04 Kraftpapiere und Kraftpappen, weder

gestrichen noch überzogen, in Rollen oder

Bogen, andere als solche der Nummer 48.02

oder 48.03.

48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen

noch überzogen, in Rollen oder Bogen.

- mehrlagige Papiere und Pappen:

4805.21-008 - - jede Lage gebleicht

4805.22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage

4805.29-002 - - sonstige

4805.30-006 - Sulfit-Packpapier

4805.40 - Filterpapiere und Filterpappen

4805.50-008 - Filzpapiere und Filzpappen

ex 4805.60 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von 150 g oder

weniger:

036 - - graue Triplexpappen, graue Pappen,

Buchbindepapiere

993 - - andere als die folgenden:

Schmiergelrohpapiere, Wellrohpapiere,

Kartons für Schuhe; graue Triplexpappen,

graue Pappen, Buchbindepapiere

ex 4805.70 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,

aber weniger als 225 g:

028 - - graue Triplexpappen, graue Pappen,

Buchbindepapiere

994 - - andere als die folgenden:

Schmiergelrohpapiere, Wellrohpapiere,

graue Triplexpappen, graue Pappen,

Buchbindepapiere

ex 4805.80 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr:

038 - - graue Triplexpappen, graue Pappen,

Buchbindepapiere

995 - - andere als die folgenden:

Wellrohpapiere, rohre Umschlagpapiere,

graue Triplexpappen, graue Pappen,

Buchbindepapiere

48.06 Pflanzliches Pergament, fettdichte Papiere,

Pauspapiere, Transparentpapiere und andere

satinierte durchsichtige oder

durchscheinende Papiere, in Rollen oder

Bogen.

4806.10-003 - pflanzliches Pergament

4806.30-005 - Pauspapiere

4806.40-006 - Transparentpapiere und andere satinierte

durchsichtige oder durchscheinende Papiere

48.10 Papiere und Pappen, auf einer oder beiden

Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen

Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln,

jedoch mit keiner anderen Beschichtung, auch

auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder

bedruckt, in Rollen oder Bogen.

- Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,

Druck- oder andere graphische Zwecke

verwendet werden, die keine mechanisch

gewonnenen Fasern oder höchstens

10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

Gesamtfasermenge) solcher Fasern

enthalten:

ex 4810.11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 150 g

oder weniger:

027 - - - Chrom- und Barytpapiere oder -pappen

ex 4810.12 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 150 g:

011 - - - Chrom- und Barytpapiere oder -pappen

48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese

aus Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,

überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,

verziert oder bedruckt, in Rollen oder

Bogen, andere als solche der Nummer 48.03,

48.09, 48.10 oder 48.18.

- Papiere und Pappen, mit Kunststoffen

(ausgenommen Klebstoffen) gestrichen,

imprägniert oder überzogen:

ex 4811.31 - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht

von mehr als 150 g:

019 - - - Papiere und Pappen, mit Polyethylen

gestrichen

ex 4811.39 - - sonstige

013 - - - Papiere, mit Polyethylen gestrichen

48.14 Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

Papier; Buntglaspapier.

ex 4814.20 - Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

Papier, mit einer auf der Schauseite

aufgebrachten Kunststoffschichte, die

genarbt, geprägt, gefärbt, mit Mustern

bedruckt oder anders verziert ist:

997 - - andere als Umrandungen und Friese

48.20 Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,

Auftragsbücher, Quittungsbücher,

Briefpapierblöcke, Notizblöcke, Tagebücher

und ähnliche Waren, Hefte, Löschunterlagen,

Ordner (für Lose-Blatt-Systeme oder andere),

Schnellhefter, Aktenmappen,

Geschäftsformulare, Formulare mit

eingelegtem Vervielfältigungspapier und

andere Waren des Papierhandels, aus Papier

oder Pappe; Alben für Muster und für

Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder

Pappe.

49.07 Briefmarken, Stempelmarken u.dgl., nicht

entwertet, im Bestimmungsland gültig oder

zum Umlauf vorgesehen; Stempelpapier;

Banknoten; Scheckformulare; Aktien,

Schuldverschreibungen und ähnliche

Wertpapiere.

ex 4907.00

998 - andere als Briefmarken, Stempelmarken

u.dgl., nicht entwertet

50.01 Seitenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet.

50.07 Gewebe aus Seide oder aus Abfällen von

Seide.

51.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt.

51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt

noch gekämmt.

51.06 Streichgarne aus Wolle, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

51.07 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen

für den Kleinverkauf.

51.11 Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen

Tierhaaren.

51.12 Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen

Tierhaaren.

51.13 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus

Roßhaar.

52.05 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent

oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.

- roh:

ex 5208.11 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger:

991 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

5208.12-000 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g:

ex 5208.13 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

997 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5208.19 - - andere Gewebe:

995 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- gebleicht:

ex 5208.21 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger:

992 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

5208.22-001 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g:

ex 5208.23 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

998 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5208.29 - - andere Gewebe:

996 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- gefärbt:

ex 5208.31 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger:

993 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

5208.32-002 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g:

ex 5208.33 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

999 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5208.39 - - andere Gewebe:

997 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- buntgewebt:

ex 5208.41 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger:

994 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

5208.42-003 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g:

ex 5208.43 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

990 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5208.49 - - andere Gewebe:

998 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- bedruckt:

ex 5208.51 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger:

995 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

5208.52-004 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g

ex 5208.53 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

991 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5208.59 - - andere Gewebe:

999 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent

oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

52.10 Gewebe aus Baumwolle, weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.

- roh:

ex 5210.11 - - in Leinwandbindung:

996 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.12 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

999 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.19 - - andere Gewebe:

990 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- gebleicht:

ex 5210.21 - - in Leinwandbindung:

997 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.22 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

990 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.29 - - andere Gewebe:

991 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- gefärbt:

ex 5210.31 - - in Leinwandbindung:

998 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.32 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

991 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.39 - - andere Gewebe:

992 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- buntgewebt:

ex 5210.41 - - in Leinwandbindung:

999 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.42 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

992 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.49 - - andere Gewebe:

993 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- bedruckt:

ex 5210.51 - - in Leinwandbindung:

990 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.52 - - in 3- oder 4bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper:

993 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5210.59 - - andere Gewebe:

994 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

52.12 Andere Gewebe aus Baumwolle:

- mit einem Quadratmetergewicht von 200 g

oder weniger:

ex 5212.11 - roh:

994 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5212.12 - - gebleicht:

997 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5212.13 - gefärbt:

990 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5212.14 - buntgewebt:

993 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

ex 5212.15 - bedruckt:

996 - - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 70 g

- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

200 g:

5212.21-001 - - roh

5212.22-004 - - gebleicht

5212.23-007 - - gefärbt

5212.24.000 - - buntgewebt

5212.25-003 - - bedruckt

53.06 Leinengarne (Garne aus Flachs).

ex 5306.10 - ungezwirnt:

018 - - in Aufmachungen für den Kleinverkauf

ex 5306.20 - gezwirnt:

019 - - in Aufmachungen für den Kleinverkauf

53.09 Leinengewebe (Gewebe aus Flachs).

53.11 Gewebe aus anderen pflanzlichen

Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen.

ex 5311.00

028 - Gewebe aus echtem Hanf und aus

Papiergarnen

54.01 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

Filamenten, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

ex 5401.10 - aus synthetischen Filamenten:

991 - - nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

54.02 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus

synthetischen Filamenten, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf,

einschließlich synthetische Monofile von

weniger als 67 dtex.

ex 5402.10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen

Polyamiden:

015 - - aus Nylon

- texturierte Garne:

ex 5402.31 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit

einem Titer von 50 tex oder weniger je

Einfachgarn:

010 - - - aus Nylon

ex 5402.32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit

einem Titer von mehr als 50 tex je

Einfachgarn:

013 - - - aus Nylon

- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder

mit 50 Drehungen oder weniger je Meter:

ex 5402.41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

011 - - - aus Nylon

- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als

50 Drehungen je Meter:

ex 5402.51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

012 - - - aus Nylon

- andere Garne, gezwirnt:

ex 5402.61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

013 - - - aus Nylon

54.04 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr

und einem größten Durchmesser von 1 mm oder

weniger; Streifen u.dgl. (zB Kunststroh),

aus synthetischer Spinnmasse, mit einer

augenscheinlichen Breite von 5 mm oder

weniger.

54.07 Gewebe aus Garnen, aus synthetischen

Filamenten, einschließlich Gewebe aus

Erzeugnissen der Nummer 5404.

5407.10-001 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon

oder anderen Polyamiden oder aus

Polyestern

5407.20-002 - Gewebe aus Streifen u. dgl.

5407.30-003 - Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zum

Abschnitt XI

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder

mehr Nylon- oder andere Polyamidfilamente

enthaltend:

5407.41-007 - - roh oder gebleicht

5407.42-000 - - gefärbt

5407.43-003 - - bunt gewebt

5407.44-006 - - bedruckt

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder

mehr texturierte Polyesterfilamente

enthaltend:

5407.51-008 - - roh oder gebleicht

5407.52-001 - - gefärbt

5407.53-004 - - bunt gewebt

5407.54-007 - - bedruckt

5407.60-006 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder

mehr nicht texturierte Polyesterfilamente

enthaltend

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder

mehr andere synthetische Filamente

enthaltend:

5407.71-000 - - roh oder gebleicht

5407.72-003 - - gefärbt

5407.73-006 - - bunt gewebt

55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

ex 5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern:

997 - - nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus

synthetischen Stapelfasern, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet.

56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet.

57.01 Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch

konfektioniert.

57.02 Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch

beflockt, auch konfektioniert,

einschließlich Kelim, Schumack, Karamanie

und ähnliche handgewebte Teppiche.

58.05 Handgewebte Tapisserien von der Art der

Gobelins, flandrischen Gobelins, Aubusson,

Beauvais u.dgl. sowie Tapisserien als

Nadelarbeit (zB Petit-Point- oder

Kreuzsticharbeiten), auch konfektioniert.

58.06 Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der

Nummer 58.07; schußlose Bänder, aus parallel

gelegten und geklebten Garnen oder Fasern.

58.10 Stickereien als Meterware, Streifen oder

Motive.

58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,

bestehend aus einer oder mehreren Lagen von

Spinnstoffen, mit wattierendem Material

durch Steppen oder auf andere Weise

verbunden, ausgenommen Stickereien der

Nummer 58.10.

59.01 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen

bestrichen, wie sie für Bucheinbände,

Futterale, Kartonagen u. dgl. verwendet

werden; Pausleinwand; präparierte

Malleinwand; Bougran und ähnliche steife

Gewebe, wie sie für die Hutmacherei

verwendet werden.

59.03 Gewebe, mit Kunststoffen imprägniert,

bestrichen, überzogen oder geschichtet

(ausgenommen solche der Nr. 59.02).

59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder

überzogen; bemalte Gewebe für

Theaterdekorationen, Atelierhintergründe

u.dgl.

61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben, ausgenommen solche der Nummer 61.03.

61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder

Mädchen, ausgenommen solche der

Nummer 61.04.

61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

Latzhosen, Kniebundhosen u.dgl. und kurze

Hosen (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt

oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer

oder Knaben.

61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,

Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder

gestrickt.

61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche

Waren, einschließlich Unterziehpullis,

gewirkt oder gestrickt.

61.11 Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt

oder gestrickt, für Kleinkinder.

61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.

61.13 Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten

Erzeugnissen der Nummer 59.03, 59.06 oder

59.07.

61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.

61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken

und andere Strumpfwaren, einschließlich

Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne

zusätzlich angebrachten Sohlen, gewirkt oder

gestrickt.

61.16 Handschuhe, gewirkt oder gestrickt.

61.17 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör,

gewirkt oder gestrickt; Teile von Bekleidung

oder von Bekleidungszubehör, gewirkt oder

gestrickt.

62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

für Männer oder Knaben, ausgenommen solche

der Nummer 62.03.

62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

für Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche

der Nummer 62.04.

62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

für Männer oder Knaben.

62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

Latzhosen, Kniebundhosen u.dgl. und kurze

Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für

Frauen oder Mädchen.

62.05 Hemden für Männer oder Knaben.

62.06 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder

Mädchen.

62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,

Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche

Waren, für Männer oder Knaben.

62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,

Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,

Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren,

für Frauen oder Mädchen.

62.09 Bekleidung und Bekleidungszubehör, für

Kleinkinder.

62.10 Bekleidung aus Erzeugnissen der

Nummer 56.02, 56.03, 59.03, 59.06 oder

59.07.

62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung; andere Bekleidung.

62.12 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette,

Hosenträger, Sockenhalter, Strumpfbänder und

ähnliche Waren, sowie Teile davon, auch

gewirkt oder gestrickt.

62.13 Taschentücher.

62.14 Schals, Halstücher, Kopftücher, Schleier

u.dgl.

62.15 Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten.

62.16 Handschuhe.

62.17 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör;

Teile von Bekleidung oder von

Bekleidungszubehör, andere als solche der

Nummer 62.12.

63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

Körperpflege und Küchenwäsche.

63.03 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster-

und Bettbehänge.

63.06 Planen und Markisen; Zelte; Segel für

Wasserfahrzeuge, für Segelbretter oder für

Landfahrzeuge; Campingausrüstung.

63.09 Altwaren.

63.10 Lumpen, Abfälle von Bindfäden, Seilen oder

Tauen sowie unbrauchbar gewordene Waren aus

Bindfäden, Seilen oder Tauen, aus

Spinnstoffen.

64.01 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und

Oberteilen aus Kautschuk oder Kunststoffen,

bei denen weder der Oberteil mit der

Laufsohle noch der Oberteil selbst durch

Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Dübeln

oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist.

64.02 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteilen

aus Kautschuk oder Kunststoffen.

64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

Leder.

64.04 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

Spinnstoffen.

64.05 Andere Schuhe.

64.06 Teile von Schuhen (einschließlich

Schuhoberteile, auch mit angebrachten

Sohlen, anderen als Laufsohlen);

Schuheinlagen, Fersenpolster und ähnliche

Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie

Teile davon.

65.06 Andere Kopfbedeckungen, auch gefüttert oder

ausgerüstet.

- andere:

6506.99-001 - aus sonstigen Stoffen

69.08 Glasierte keramische Bodenfliesen und

-kacheln, Ofenkacheln oder Wandfliesen;

glasierte keramische Mosaiksteine u. dgl.,

auch auf Unterlagen:

ex 6908.10 - Fliesen, Würfel und ähnliche Erzeugnisse,

auch rechteckig, deren größte Fläche in

einem Quadrat mit einer Seitenlänge von

weniger als 7 cm eingeschlossen werden

kann

990 - - andere als Bodenfliesen

ex 6908.90 - andere:

998 - - andere als Bodenfliesen

69.11 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

sowie Hygiene- und Toiletteartikel, aus

Porzellan.

69.12 Keramische Tisch-, Küchen- oder andere

Haushaltswaren sowie Hygiene- und

Toiletteartikel, ausgenommen solche aus

Porzellan.

69.14 Andere keramische Waren.

71.02 Diamanten, auch bearbeitet, weder gefaßt

noch montiert.

- andere Diamanten:

ex 7102.39 - - sonstige:

992 - - - andere als gerieben oder geschliffen

71.03 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und

Schmucksteine, auch bearbeitet oder

assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt

oder montiert, nicht assortierte Edelsteine,

zur Erleichterung der Versendung

vorübergehend aufgereiht.

- anders bearbeitet:

ex 7103.91 - - Rubine, Saphire und Smaragde

993 - - - andere als gesägt, gespalten, gerieben

oder geschliffen

ex 7103.99 - - sonstige

997 - - - andere als gesägt, gespalten, gerieben

oder geschliffen

71.07 Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht

bearbeitet oder als Halbzeug.

71.08 Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet,

als Halbzeug oder in Form von Pulver.

- nicht für Münzzwecke:

ex 7108.13 - - anderes Halbzeug:

020 - - - Stangen, Stäbe, Drähte, Platten,

Blätter, Streifen

039 - - - Rohre und Hohlstäbe

996 - - - andere als die folgenden: Folie einer

Stärke von 0,15 mm oder weniger;

Stangen, Stäbe, Drähte, Platten,

Bällter, Streifen; Rohre und Hohlstäbe

7108.20-004 - für Münzzwecke

71.09 Unedle Metalle oder Silber, mit Gold

plattiert, nicht bearbeitet oder als

Halbzeug.

71.10 Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder

in Form von Pulver.

- Platin:

ex 7110.19 - - sonstige:

999 - - - andere als für Industriezwecke und zur

Verwendung für Schmuck

- Palladium:

ex 7110.29 - - sonstige:

990 - - - andere als für Industriezwecke und zur

Verwendung für Schmuck

- Rhodium:

ex 7110.39 - - sonstige:

991 - - - andere als für Industriezwecke und zur

Verwendung für Schmuck

- Iridium, Osmium und Ruthenium:

ex 7110.49 - - sonstige:

992 - - - andere als für Industriezwecke und zur

Verwendung für Schmuck

71.13 Schmuckwaren und Teile davon, aus

Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

71.14 Gold- und Silberschmiedearbeiten und Teile

davon, aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen.

71.17 Phantasieschmuck.

71.18 Münzen.

72.02 Ferrolegierungen.

- Ferrosilicium:

7202.21-006 - - mit einem Gehalt von mehr als

55 Gewichtsprozent Silicium

7202.29-000 - - sonstige

7202.30-004 - Ferrosiliciummangan

7202.60-007 - Ferronickel

7202.70-008 - Ferromolybdän

7202.80-009 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram

- andere:

7202.92-006 - - Ferrovanadium

7202.93-009 - - Ferroniob

ex 7202.99 - - sonstige:

016 - - - Ferrophosphid

991 - - - andere

72.03 Durch direkte Reduktion von Eisenerz

gewonnene Eisenerzeugnisse und andere

Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets

oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer

Reinheit von mindestens

99,94 Gewichtsprozent, in Stücken, Pellets

oder ähnlichen Formen.

7203.10 - durch direkte Reduktion von Eisenerz

gewonnene Eisenerzeugnisse

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.

7204.50-004 - Abfallblöcke

72.05 Körner und Pulver, aus Roheisen,

Spiegeleisen, Eisen oder Stahl.

72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von

Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen

(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).

72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl.

ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff

017 - - aus bearbeitbarem Stahl

72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder

plattiert noch überzogen.

72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder

plattiert noch überzogen.

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen.

- verzinnt:

ex 7210.11 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr

013 - - - aus bearbeitbarem Stahl

ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

016 - - - aus bearbeitbarem Stahl

7210.20 - verbleit, einschließlich Mattbleche

- elektrolytisch verzinkt:

7210.31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger

als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze

von 275 MPa, oder mit einer Stärke von

3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa

7210.39 - - andere

- anders verzinkt:

7210.41 - - gewellt

7210.49 - - sonstige

7210.50 - mit Chromoxiden oder Chrom und Chromoxiden

überzogen

7210.60 - mit Aluminium überzogen

7210.70 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

Kunststoff überzogen

7210.90 - andere

72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

weniger als 600 mm, weder plattiert noch

überzogen.

72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

weniger als 600 mm, plattiert oder

überzogen.

ex 7212.10 - verzinnt:

018 - - - aus bearbeitbarem Stahl

993 - - andere als die folgenden: aus

bearbeitbarem Stahl; aus anderen Arten

von Stahl, überzogen; aus anderen Arten

von Stahl, plattiert

- elektrolytisch verzinkt:

7212.21 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger

als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze

von 275 MPa, oder mit einer Stärke von

3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa

7212.29 - - sonstige

7212.30 - anders verzinkt

7212.40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

Kunststoff überzogen

7212.50 - anders überzogen

7212.60 - plattiert

72.13 Stangen und Stäbe aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, warmgewalzt, in

unregelmäßig gewickelten Rollen.

72.14 Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, nur geschmiedet,

warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, auch nach dem Walzen

verbunden.

72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl.

72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl.

72.17 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug

aus rostfreiem Stahl.

72.23 Draht aus rostfreiem Stahl.

72.24 Anderer legierter Stahl in Form von

Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen;

Halbzeug aus anderem legierten Stahl.

72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem

legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr.

72.26 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem

legierten Stahl, mit einer Breite von

weniger als 600 mm.

72.27 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in

unregelmäßig gewickelten Rollen, aus anderem

legierten Stahl.

72.28 Andere Stangen und Stäbe aus anderem

legierten Stahl; Profile aus anderem

legierten Stahl; Hohlbohrstangen und -stäbe,

aus legiertem oder nicht legiertem Stahl.

72.29 Draht aus anderem legierten Stahl.

73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch

gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;

geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.

73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und

zwar: Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,

Weichenzungen, Herzstücke,

Zungenverbindungsstangen und anderes

Material für Kreuzungen oder Weichen,

Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle,

Stuhlkeile, Unterlagsplatten, Klemmplatten,

Spurplatten und Spurstangen sowie andere,

nur für das Verbinden oder Befestigen von

Schienen geeignetes Material.

73.03 Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen.

73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen

(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.

ex 7304.20 - Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge,

wie sie für das Bohren nach oder Fördern

von Öl oder Gas verwendet werden:

013 - - zum Tiefbohren

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

Eisen oder nicht legiertem Stahl:

ex 7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

017 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

ex 7304.39 - - sonstige

011 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

rostfreiem Stahl:

ex 7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

018 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

ex 7304.49 - - sonstige:

012 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

anderem legierten Stahl:

ex 7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

019 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

ex 7304.59 - - sonstige:

013 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

ex 7304.90 - andere:

010 - - - für hydroelektrische HD-Leitungen

73.05 Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit

einem inneren und äußeren kreisförmigen

Querschnitt und einem äußeren Durchmesser

von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl.

73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,

genietet, gefalzt oder mit einfach

aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder

Stahl.

7306.10-001 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

Gasfernleitungen verwendet werden

7306.20-002 - Futterrohre und Steigrohre, wie sie für

das Bohren nach oder Fördern von Öl oder

Gas verwendet werden

ex 7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl:

012 - - spiralgeschweißt

021 - - präzisionsgeschweißt

030 - - geschweißte Gasrohre; geschweißte Rohre

mit Flanschen

ex 7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus rostfreiem Stahl

013 - - spiralgeschweißt

022 - - präzisionsgeschweißt

031 - - geschweißte Gasrohre; geschweißte Rohre

mit Flanschen

ex 7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus anderem legierten Stahl

014 - - spiralgeschweißt

023 - - präzisionsgeschweißt

032 - - geschweißte Gasrohre; geschweißte Rohre

mit Flanschen

ex 7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht

kreisförmigem Querschnitt

015 - - präzisionsgeschweißt

ex 7306.90 - andere:

018 - - präzisionsgeschweißt

73.07 Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke,

Muffen), aus Eisen oder Stahl:

- Gußfittings.

73.08 Konstruktionen (mit Ausnahme der

vorgefertigten Gebäude der Nr. 94.06) sowie

deren Teile (zB Brücken und Brückenelemente,

Schleusentore, Türme, Gittermaste, Dächer,

Dachstühle, Türen und Fenster und deren

Rahmen und Stöcke, Türschwellen, Rolläden,

Geländer, Säulen, Pfeiler), aus Eisen oder

Stahl; für Konstruktionszwecke

vorgearbeitete Bleche, Stangen, Profile,

Rohre u.dgl., aus Eisen oder Stahl.

73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,

mit einem Fassungsvermögen von mehr als

300 l, auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

73.10 Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und

ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,

mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder

weniger, auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

73.11 Behältnisse für verdichtete oder

verflüssigte Gase, aus Eisen oder Stahl.

73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und

ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die

Elektrotechnik.

73.13 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl,

verwundene Drähte oder Bänder, auch mit

Stacheln, sowie lose miteinander verwundene

Doppeldrähte, wie sie für Umzäunungen

verwendet werden, aus Eisen oder Stahl.

73.14 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe),

Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder

Stahldraht; Streckbleche aus Eisen oder

Stahl.

73.15 Ketten und deren Teile, aus Eisen oder

Stahl.

73.16 Schiffsanker und Draggen sowie deren Teile,

aus Eisen oder Stahl.

73.17 Nägel, Stifte, Reißnägel, gewellte Nägel,

zugespitzte, gewellte oder abgeschrägte

Klammern (ausgenommen solche der Nr. 83.05)

und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

auch mit Köpfen aus anderen Stoffen,

ausgenommen solche mit Köpfen aus Kupfer.

73.18 Schrauben, Bolzen, Muttern,

Schwellenschrauben, Schraubhaken, Nieten,

Splinte, Keile, Unterlegscheiben

(einschließlich Federringscheiben) und

ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl.

73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,

Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und

ähnliche Erzeugnisse, für den Handgebrauch,

aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln,

Stecknadeln und ähnliche Nadeln aus Eisen

oder Stahl, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder

Stahl.

73.21 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde

(einschließlich der auch für

Zentralheizungen verwendbaren), Grillgeräte,

Kohlenbecken, Gaskocher, Warmhalteplatten

und ähnliche nicht elektrische

Haushaltsgeräte und Teile davon, aus Eisen

oder Stahl.

73.22 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht

elektrisch beheizt, sowie Teile davon, aus

Eisen oder Stahl; Warmlufterzeuger und

-verteiler (einschließlich solcher, die auch

frische oder klimatisierte Luft verteilen

können), nicht elektrisch beheizt, mit

motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse,

sowie Teile davon, aus Eisen oder Stahl.

73.23 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

und Teile davon, aus Eisen oder Stahl;

Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme,

Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren,

zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus Eisen

oder Stahl.

73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

Teile davon, aus Eisen oder Stahl.

73.25 Andere Gußwaren aus Eisen oder Stahl.

73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.

76.14 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus

Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse

für die Elektrotechnik.

76.16 Andere Waren aus Aluminium.

82.02 Handsägen; Sägeblätter aller Art

(einschließlich Frässägeblätter und nicht

gezahnte Sägeblätter).

8202.10-003 - Handsägen

83.06 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren,

nicht elektrisch, aus unedlen Metallen;

Statuetten und andere Ziergegenstände; aus

unedlen Metallen; Rahmen für Photographien,

Bilder oder ähnliches, aus unedlen Metallen;

Spiegel aus unedlen Metallen.

8306.30-004 - Rahmen für Photographien, Bilder oder

ähnliche Waren; Spiegel

83.10 Aushängeschilder, Hinweisschilder,

Namensschilder, Adreßschilder und ähnliche

Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere

Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen

Waren der Nummer 94.05.

84.07 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren

mit Funkenzündung.

8407.10-004 - Motoren für Luftfahrzeuge

84.09 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Motoren der Nummer 84.07 oder 84.08

geeignet.

- andere:

8409.91-003 - - ausschließlich oder hauptsächlich für

Kolbenverbrennungsmotoren für

Funkenzündung geeignet

ex 8409.99 - - sonstige

991 - - - andere als Motorrohlinge (mit einer

Leistung von mehr als 132,48 kW)

84.13 Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit

Flüssigkeitszähler oder -messer; Hebewerke

für Flüssigkeiten.

8413.30-007 - Treibstoff-, Schmiermittel- oder

Kühlmittelpumpen für

Kohlenverbrennungsmotoren

ex 8413.40 - Betonpumpen:

992 - - andere als solche mit mehr als 20 m3/h

8413.50-009 - andere stoßweise arbeitende

Verdrängerpumpen

8413.60-000 - andere rotierende Verdrängerpumpen

ex 8413.70 - andere Zentrifugalpumpen:

995 - - andere als Tauchpumpen

- andere Pumpen; Hebewerke für

Flüssigkeiten:

ex 8413.81 - - Pumpen:

999 - - - andere als die folgenden:

Kesselspeisepumpen für Enddrücke von

mindestens 160 atü, mit einer

Förderleistung von Q = 300 t/h, bei

einer Temperatur von mehr als

t = 150 Grad C, mit einer Drehzahl von

mehr als n = 3000; Betriebspumpen, wie

sie in der Mineralölindustrie

verwendet werden, um Medien mit einer

Temperatur von mehr als 400 Grad C und

einer Dichte von mehr als 900 kp/m3 zu

fördern; Rücklaufpumpen mit einer

Förderleistung von mehr als

Q = 300 t/h; tragbare Abwasserpumpen

(Tauchpumpen); Tauchkolbenpumpen mit

einer Förderleistung von Q = 300 m3/h;

Bergwerkspumpen mit einer Förderhöhe

von H = 500 m oder mehr; Schlamm- und

Haldenabfallpumpen, mit

Druckverbindung, Durchmesser von mehr

als 400 mm; Druckzwischenpumpen für

Mineralöl, Ammoniakkühlpumpen,

Fördermenge 2-10 m3/h, Förderhöhe

30-40 m

8413.82-008 - - Hebewerke für Flüssigkeiten

- Teile:

ex 8413.91 - - für Pumpen:

990 - - - andere als solche für

Tauchkreiselpumpen und für Pumpen der

Nummern 8413.11-017, 8413.40-017 und

8413.81-014

8413.92-009 - - für Hebewerke für Flüssigkeiten

84.14 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere

Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft-

oder Umluftabzugshauben mit eingebautem

Ventilator, auch mit Filter.

8414.20-005 - Luftpumpen für Hand- oder Fußbetrieb

8414.30-006 - Kompressoren, wie sie bei

Kälteerzeugungsmaschinen verwendet werden

8414.40-007 - Luftkompressoren, auf

Anhängerfahrgestellen montiert

ex 8414.80 - andere:

995 - - andere als Filter- und Spezialmaschinen

ex 8414.90 - Teile:

996 - - andere als die folgenden: für

Haushaltsmaschinen; für

Spezialmaschinen; für Maschinen der

Nummern 8414.10, 8414.20, 8414.30,

8414.40, 8414.51-995, 8414.59-999,

8414.60-993; für Filtermaschinen

84.18 Kühlschränke, Tiefkühlschränke und andere

Maschinen, Apparate, Geräte und

Einrichtungen zur Kälterzeugung, auch

elektrische; Wärmepumpen, ausgenommen

Klimageräte der Nummer 84.15.

- Haushaltskühlschränke:

8418.21-004 - - Kompressorkühlschränke

8418.22-007 - - elektrische Absorptionskühlschränke

8418.29-008 - - sonstige

8418.30-002 - Tiefkühltruhen mit einem Rauminhalt von

800 l oder weniger

8418.40-003 - Tiefkühlschränke mit einem Rauminhalt von

900 l oder weniger

- Teile:

ex 8418.91 - - Möbel, zum Einbau von Kühl- und

Tiefkühlvorrichtungen gebaut

010 - - - für Haushaltsmaschinen

84.22 Geschirrspülmaschinen; Maschinen und

Apparate zum Reinigen oder Trocknen von

Flaschen oder anderen Behältern; Maschinen

und Apparate zum Füllen, Verschließen,

Versiegeln, Verkapseln oder Etikettieren von

Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen

Behältern; Maschinen und Apparate zum

Verpacken von Waren; Apparate zum Versetzen

von Getränken mit Kohlensäure.

- Geschirrspülmaschinen:

8422.11-006 - - für den Haushalt

8422.19-000 - - sonstige

8422.20-004 - Maschinen und Apparate zum Reinigen oder

Trocknen von Flaschen oder anderen

Behältern

ex 8422.30 - Maschinen und Apparate zum Füllen,

Verschließen, Versiegeln, Verkapseln oder

Etikettieren von Flaschen, Büchsen, Säcken

oder anderen Behältern; Apparate zum

Versetzen von Getränken mit Kohlensäure:

999 - - andere als Maschinen zum Verarbeiten,

Abfüllen, Verschließen und Verpacken von

mindestens 5000 1-l-Plastikflaschen pro

Stunde

8422.40-006 - andere Maschinen und Apparate zum

Verpacken von Waren

ex 8422.90 - Teile:

995 - - andere als für Maschinen der

Nummer 8422.30-014

84.26 Derrickkrane; Laufkrane, Portalkrane,

Verladebrücken und andere Krane,

einschließlich Kabelkrane; Hubportale,

Portalhubkarren und Krankarren.

ex 8426.20 - Turmdrehkrane:

019 - - Spezialkrane

- andere, selbstfahrend:

ex 8426.41 - - - mit luftbereiften Rädern:

014 - - - Spezialmaschinen

ex 8426.49 - - sonstige:

018 - - - Spezialmaschinen

84.28 Andere Maschinen und Geräte zum Heben,

Verladen, Entladen oder Fördern (zB Aufzüge,

Rolltreppen, Stetigförderer und

Seilschwebebahnen).

- andere Stetigförderer für Waren aller Art:

ex 8428.31 - - ihrer Beschaffenheit nach für

Untertagarbeiten bestimmt:

011 - - - Spezialmaschinen

ex 8428.32 - - sonstige, mit Förderbechern:

014 - - - Spezialmaschinen

ex 8428.33 - - sonstige, mit Förderband:

017 - - - Spezialmaschinen

ex 8428.90 - andere Maschinen und Geräte:

014 - - - Spezialmaschinen

84.29 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer

und Angledozer), Grader, Schürfkübelwagen,

Bagger, Schürf- und andere Schaufellader,

Stopf- und Verdichtmaschinen und

Straßenwalzen.

- Planiermaschinen (Bulldozer und

Angledozer):

8429.11-009 - - mit Raupenfahrwerk

8429.19-003 - - sonstige

ex 8429.40 - Stopf- und Bodenverdichtmaschinen und

Straßenwalzen

027 - - Stopf- und Bodenverdichtmaschinen

- Bagger und Schürf- und andere

Schaufellader:

ex 8429.51 - - Frontschaufellader:

021 - - Unterwasser-Schaufellader (unter der

Erdoberfläche)

ex 8429.52 - - Maschinen mit rundem drehbaren Aufbau

024 - - Unterwasser-Schaufellader (unter der

Erdoberfläche)

ex 8429.59 - - sonstige

025 - - Bagger und Schürflader

84.33 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten

oder Dreschen von landwirtschaftlichen

Erzeugnissen, einschließlich Stroh- und

Futtermittelpressen; Rasenmäher und andere

Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder

Sortieren von Eiern, Früchten oder anderen

landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

ausgenommen Maschinen und Apparate der

Nummer 84.37.

- Rasenmäher:

8433.11-002 - - mit Motor und waagrecht rotierender

Schneidvorrichtung

8433.19-006 - - sonstige

8433.20-000 - andere Mähmaschinen, einschließlich

Mähbalken für den Anbau an Traktoren

8433.30-001 - andere Heuerntemaschinen und -geräte

8433.40-002 - - Stroh- und Futtermittelpressen,

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.