Bundesgesetz vom 15. Juli 1965 über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer (Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz – BLVG)
Gerbereichemisches Laboratorium an höheren Lehranstalten für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Gerbereimaschinenkunde an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Gerbstofflehre an höheren Lehranstalten für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Getriebelehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei.
Gießereimaschinen und -einrichtungen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Gießereitechnische Übungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Griechisch.
Grund- und Wasserbau an höheren Lehranstalten für Tiefbau.
Grundlagen der Elektrotechnik an höheren Lehranstalten für Elektrotechnik, für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik, für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik, an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Elektrotechnik und Fachrichtung Nachrichtentechnik, an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik sowie an Fachschulen für Starkstromtechnik und für Hochfrequenz- und Rundfunktechnik.
Grundlagen der Feinwerktechnik an Fachschulen für Uhrmacher.
Grundlagen der Hochfrequenztechnik an Fachschulen für Hochfrequenz- und Rundfunktechnik.
Hebemaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau, für Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau und für Maschinenbau und Schweißtechnik.
Hebemaschinen und Stahlbau mit Konstruktionsübungen an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Maschinenbau.
Heizungs- und Feuerungstechnik an Meisterschulen für Keramik und Ofenbau.
Hochbau an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Holzbau, für Tiefbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau.
Hochbau und Fachkunde an Bauhandwerkerschulen für Maurer.
Hochfrequenztechnik an höheren Lehranstalten für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik.
Hochfrequenztechnik und Elektronik an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Holzbearbeitungsmaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Holztechnik.
Impulstechnik an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik.
Impuls- und Regeltechnik an Fachschulen für Hochfrequenz- und Rundfunktechnik.
Innenausbau an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).
Kalkulation im Hochdruck an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Kalkulation in der Reproduktionstechnik an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Kolbenmaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, für Maschinenbau und Schweißtechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Maschinenbau.
Konstruktionslehre an höheren Lehranstalten für Holztechnik und für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau) und an Fachschulen für Tischlerei und Raumgestaltung und für Drechslerei, an Meisterschulen für Tischlerei und Raumgestaltung, sowie an Meisterklassen für Tischlerei.
Konstruktionslehre der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik.
Konstruktionslehre der Nachrichtentechnik und Elektronik mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Konstruktionslehre mit Übungen an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Konstruktionslehre zur Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik mit Konstruktionsübungen an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Konstruktiver Holzbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Holzbau.
Kraftfahrzeugbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau.
Laboratorium für elektrische Maschinen an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik.
Laboratorium für elektrische Nachrichtentechnik an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik.
Laboratorium für Elektronik und Radiotechnik an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik.
Laboratorium für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik an höheren Lehranstalten für Hochfrequenz- und Nachrichtechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Laboratorium für Silikattechnik an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Landwirtschafliche Arbeitsmaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau.
Latein.
Lebende Fremdsprachen beziehungsweise lebende Fremdsprachen (einschließlich kaufmännischer Schriftverkehr), beziehungsweise lebende Fremdsprachen (einschließlich Schriftverkehr).
Lebensmittelchemie an höheren Lehranstalten für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Lehrbetrieb an der Bundesfachschule für Technik.
Leichtbau an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau.
Markscheide- und Baukunde an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Maschinen- und Formenbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Kunststofftechnik.
Maschinenelemente an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik und an Fachschulen für Büchsenmacher und Schäfter.
Maschinenelmente mit (und) Konstruktionsübungen an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an deren Sonderformen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Maschinenkunde an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Maschinenkunde mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik und für Silikattechnik.
Maschinenkunde und Elektrotechnik an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei und für Textilchemie.
Maschinenkunde und Maschinenzeichnen an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Maschinenkunde und technisches Zeichnen an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Maschinenkunde und Verfahrenstechnik an höheren Lehranstalten für technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Maschinen- und Motorenkunde an höheren Lehranstalten für Feinwerktechnik und für Holzbau, sowie an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Material- und Schweißnahtprüfung an höheren Lehranstalten für Maschinenbau und Schweißtechnik.
Mathematik an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik.
Mathematik und angewandte Mathematik an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Mechanik an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Mechanik und Festigkeitslehre an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen und an der Bundesfachschule für Technik.
Mechanische Technologie an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Mechanische Technologie (Metalle und spanlose Formgebung) an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Mechanische Technologie der Kunststoffe an höheren Lehranstalten für Kunststofftechnik.
Mechanische Technologie des Holzes an höheren Lehranstalten für Holztechnik.
Mechanische Technologie einschließlich Werkzeugmaschinen an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Mechanische Technologie und Werkzeugmaschinen an Fachschulen für Büchsenmacher und Schäfter.
Mechanische Uhren an Fachschulen für Uhrmacher und an Meisterschulen für Uhrmacher.
Messen, Anreißen, Vorrichtungen an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Meßtechnik an höheren Lehranstalten für Feinwerktechnik.
Meß- und Prüftechnik an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik und an Fachschulen für Photographie.
Metallhüttenkunde an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Metallgießereikunde an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Metallurgie der Metallschweißung an höheren Lehranstalten für Maschinenbau und Schweißtechnik.
Metallurgisch-metallographische Übungen an Lehranstalten für Gießereitechnik.
Mikrobiologie an höheren Lehranstalten für Technische Chemie und für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Mikrobiologisches Praktikum an höheren Lehranstalten für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Mineralogie an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Modellbau und Dauerformen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Nachrichtentechnik an höheren Lehranstalten für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Nachrichtentechnik.
Nachrichtentechnik und Elektronik an höheren Lehranstalten für Elektrotechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Elektrotechnik.
Niederfrequenz-, Hochfrequenz-, Röhren- und Transistorentechnik an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik an höheren Lehranstalten für elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik, für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik und an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Oberflächentechnik und Korrosionsschutz an höheren Lehranstalten für Kunststofftechnik.
178a. Obstbau an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau.
Organische Chemie an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik, sowie an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Organische Technologie und Untersuchungsmethoden an höheren Lehranstalten für Technische Chemie.
Organisch-präparatives Praktikum an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Organisch-technologisches Laboratorium an höheren Lehranstalten für Technische Chemie.
182a. Pflanzenbau an höheren Lehranstalten für allgemeine Landwirtschaft, an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft und an höheren Lehranstalten für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.
Photographische Fachkunde an Fachschulen für Photographie.
Photographische Verfahren an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Physikalisch-chemisches Praktikum an höheren Lehranstalten für Technische Chemie und für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Physikalische Chemie an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung, für Gerbereichemie und Ledertechnik und für Silikattechnik.
Physiologie an höheren Lehranstalten für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Pumpen- und Wasserkraftmaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau und für Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau.
Qualitative und quantitative Analysen mit Übungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Radiotechnik an Fachschulen für Starkstromtechnik.
Radiotechnische Konstruktionslehre an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Radiotechnische Konstruktionsübungen an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Radiotechnisches Laboratorium an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Rohstoff- und Werkstoffkunde an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Schädlingskunde an höheren Lehranstalten für Biochemie und Schädlingsbekämpfung.
Schalung und Rüstung an Bauhandwerkerschulen für Zimmerer.
Schweißtechnik und Stahlbau an höheren Lehranstalten für Maschinenbau und für Maschinenbau und Schweißtechnik.
Sender-, Fernseh-, Höchstfrequenz- und Regelungstechnik, angewandte Elektronik an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Silikathüttenkunde an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Silikattechnisches Fachrechnen an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Slowenisch am Bundesrealgymnasium für Slowenen.
Städtischer Tiefbau an höheren Lehranstalten für Tiefbau.
Stahlbau und konstruktiver Holzbau an Lehranstalten für Hochbau und für Tiefbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau.
Stahlbeton an Bauhandwerkerschulen für Maurer.
Stahlbetonbau an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Holzbau, für Tiefbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau.
Starkstromtechnik an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Statik an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Holzbau, für Tiefbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau, sowie an Bauhandwerkerschulen für Maurer, für Zimmerer und für Steinmetzen.
Stöchiometrie an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, für Maschinenbau und Schweißtechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Maschinenbau.
Technische Optik an höheren Lehranstalten für Feinwerktechnik.
Technisches Englisch an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Technisches Zeichnen und Fachzeichnen an höheren Lehranstalten für Holztechnik.
Technisch-kaufmännisches Rechnen an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Technologie der Appretur an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Textilchemie und an Abiturientenlehrgängen für Weberei, sowie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Technologie der Appretur und Ausrüstung von Wirk- und Strickwaren an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.
Technologie der Brennstoffe, Feuerungstechnik an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Technologie der Spinnerei an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei, sowie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Technologie der Weberei an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Technologie der Wirkerei und Strickerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei und an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Technologie des Glases an Glasfachschulen.
Technologie und Materialienkunde an zweijährigen Abiturientenlehrgängen für Radiotechnik.
Technologische Übungen an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Textiltechnologie an Fachschulen für Musterzeichnen.
Tiefbaukunde an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Holzbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau.
224a. Tierhaltung und Tierzüchtung an höheren Lehranstalten für allgemeine Landwirtschaft, an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft und an höheren Lehranstalten für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.
Unterrichtsgegenstände der Sonderkurse für Elektrotechnik.
Verbrennungskraftmaschinen und Verdichter mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau und für Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau.
Verfahrenstechnik und Laboratoriumsübungen an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Vekehrswegebau an höheren Lehranstalten für Tiefbau.
Vermessungskunde an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Holzbau, für Tiefbau und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau.
Vermessungskunde, Wege- und Wasserbau an höheren Lehranstalten für Holztechnik und an Bauhandwerkerschulen für Maurer und für Zimmerer.
Vorrichtungsbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Werkzeug- und Vorrichtungsbau.
Waffenlehre an Fachschulen für Büchsenmacher und Schäfter.
232a. Waldbau an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.
Wärmebehandlung und Schweißen an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Wärmetechnische Anlagen und Betriebslaboratorium an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
Wasserbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Holzbau.
235a. Weinbau an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau.
Werkstoffprüfung mit Übungen an höheren Lehranstalten für Gießereitechnik.
Werkzeugbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Werkzeug- und Vorrichtungsbau.
Werkzeuge und Werkzeugmaschinen an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Werkzeuglehre an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Werkzeugmaschinen an höheren Lehranstalten für Maschinenbau, für Maschinenbau, Motoren- und Kraftfahrzeugbau, für Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau, für Maschinenbau und Schweißtechnik, für Feinwerktechnik, für Kunststofftechnik und an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Maschinenbau.
Werkzeugmaschinen mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Betriebstechnik und an der Bundesfachschule für Technik.
Werkzeugmaschinenbau mit Konstruktionsübungen an höheren Lehranstalten für Werkzeug- und Vorrichtungsbau.
Werkzeug- und Maschinenkunde an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).
Anlage 2
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Lehrverpflichtungsgruppe II
Bauzeichnen an Bauhandwerkerschulen für Maurer.
Betriebswirtschaftslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Betriebswirtschaftslehre und Buchführung an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe.
Bindungslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Bindungslehre und Dekomposition an Fachschulen für Musterzeichnen, für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei und an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei.
Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Buchhaltung an der Bundesfachschule für Technik (Sonderform der Handelsschule).
Chemie und angewandte Chemie an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie Chemie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, ausgenommen die Fachrichtungen Landtechnik und Landwirtschaftliche Frauenberufe.
Chemie und chemische Technologie an höheren Lehranstalten für Holztechnik und an der Bundesfachschule für Technik.
Chemie und Materialkunde an Fachschulen für Keramik und Ofenbau und für Gebrauchsgraphik.
Darstellende Geometrie, soweit dieser Unterrichtsgegenstand nicht in die Lehrverpflichtunsgruppe I fällt.
Dekomposition an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Dekomposition und Warenkunde an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei.
Deutsch und kaufmännischer Schriftverkehr an der Bundesfachschule für Technik.
Forstliche Arbeitslehre II an Bundesförsterschulen.
Grundlagen der Technologie der Weberei an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Kaufmännische Betriebskunde und Schriftverkehr an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Kaufmännischer Schriftverkehr an Handelsakademien und Handelsschulen, an den Sonderformen dieser Schulen und an den vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe, sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderformen).
Kaufmännischer Schriftverkehr, Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung an den technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Kaufmännischer Schriftverkehr in einer lebenden Fremdsprache an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und an Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien.
Kaufmännischer Schriftverkehr und Vertragstechnik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Kaufmännisches Rechnen an Handelsakademien, Handelsschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderform).
Mathematik, beziehungsweise Mathematik (einschließlich Wirtschaftsmathematik), beziehungsweise Mathematik und Geometrisches Zeichnen, beziehungsweise Mathematik, Geometrisches Zeichnen, soweit diese Unterrichtsgegenstände nicht in die Lehrverpflichtungsgruppe I fallen.
Neumustern an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei und für Wirkerei und Strickerei.
Neumustern und webtechnische Kalkulation an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Physik in der siebenten und achten Klasse an naturwissenschaftlichen Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie Physik und Chemie, soweit Schularbeiten lehrplanmäßig vorgesehen sind.
Physik und angewandte Physik an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Rechnen an Bundesförsterschulen.
Rechnen, Kalkulation und Buchführung an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Textilwarenkunde an höheren Lehranstalten für Textilchemie.
Wirtschaftliches Rechnen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Wirtschaftsmathematik an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien.
Anlage 2
Lehrverpflichtungsgruppe II
Allgemeine Produktionslehre an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
1a. Arbeitstechnik und Arbeitslehre an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.
1b. Baumschulwesen und Obstbau an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
1c. Bauzeichnen an Bauhandwerkerschulen für Maurer.
1d. Berglandwirtschaft an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft.
Betriebswirtschaftslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, für Technische Chemie, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung und für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Betriebswirtschaftslehre und Buchführung an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe.
Bindungslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Bindungslehre und Dekomposition an Fachschulen für Musterzeichnen, für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei und an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei.
5a. Bodenkunde an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau.
5b. Bodenkunde und Pflanzenernährung an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Buchhaltung an der Bundesfachschule für Technik (Sonderform der Handelsschule).
Chemie und angewandte Chemie an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie Chemie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, ausgenommen die Fachrichtungen Landtechnik und Landwirtschaftliche Frauenberufe.
Chemie und chemische Technologie an höheren Lehranstalten für Holztechnik und an der Bundesfachschule für Technik.
Chemie und Materialkunde an Fachschulen für Keramik und Ofenbau und für Gebrauchsgraphik.
Darstellende Geometrie, soweit dieser Unterrichtsgegenstand nicht in die Lehrverpflichtunsgruppe I fällt.
Dekomposition an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Dekomposition und Warenkunde an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei.
Deutsch und kaufmännischer Schriftverkehr an der Bundesfachschule für Technik.
Forstliche Arbeitslehre II an Bundesförsterschulen.
15a. Forstschutz an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.
15b. Forstwirtschaft an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft.
15c. Gartenbau an höheren Lehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft.
15d. Gehölzkunde an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
15e. Gemüsebau an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
Grundlagen der Technologie der Weberei an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Kaufmännische Betriebskunde und Schriftverkehr an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Kaufmännischer Schriftverkehr an Handelsakademien und Handelsschulen, an den Sonderformen dieser Schulen und an den vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe, sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderformen).
Kaufmännischer Schriftverkehr, Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung an den technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Kaufmännischer Schriftverkehr in einer lebenden Fremdsprache an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und an Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien.
Kaufmännischer Schriftverkehr und Vertragstechnik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Kaufmännisches Rechnen an Handelsakademien, Handelsschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderform).
Mathematik, beziehungsweise Mathematik (einschließlich Wirtschaftsmathematik), beziehungsweise Mathematik und Geometrisches Zeichnen, beziehungsweise Mathematik, Geometrisches Zeichnen, soweit diese Unterrichtsgegenstände nicht in die Lehrverpflichtungsgruppe I fallen.
Neumustern an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei und für Wirkerei und Strickerei.
Neumustern und webtechnische Kalkulation an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
25a. Obstbau an höheren Lehranstalten für allgemeine Landwirtschaft und an höheren Lehranstalten für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.
25b. Pflanzenbau an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau, an höheren Lehranstalten für Landtechnik und an höheren Lehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft.
25c. Pflanzenschutz an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau und an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
Physik in der siebenten und achten Klasse an naturwissenschaftlichen Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie Physik und Chemie, soweit Schularbeiten lehrplanmäßig vorgesehen sind.
Physik und angewandte Physik an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Rechnen an Bundesförsterschulen.
Rechnen, Kalkulation und Buchführung an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
29a. Standortkunde an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.
29b. Stauden und Sommerblumen an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
Textilwarenkunde an höheren Lehranstalten für Textilchemie.
30a. Tierhaltung an höheren Lehranstalten für Landtechnik.
30b. Tierhaltung und Tierzüchtung an höheren Lehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft.
30c. Versuchstechnik und Samenbau an höheren Lehranstalten für Gartenbau (Erwerbsgartenbau).
Wirtschaftliches Rechnen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Wirtschaftsmathematik an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien.
32a. Zierpflanzenbau unter Glas an höheren Lehranstalten für Gartenbau.
Anlage 3
Lehrverpflichtungsgruppe III
Allgemeine Rechtskunde an der Bundesfachschule für Technik.
Allgemeine Warenkunde und mechanische Technologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Almwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
Angewandte Typographie an Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.
Anatomie an Fachschulen für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung und für Gebrauchsgraphik und an Meisterschulen für Bildhauerei und für Malerei.
Anstands- und Gesundheitslehre an Hotelfachschulen und Gastgewerbefachschulen.
Arbeitshygiene und Unfallverhütung an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Arbeitskunde an der Bundesfachschule für Technik.
Arbeits- und Sozialrecht an der Bundesfachschule für Technik.
Arbeitstechnik und Energiewirtschaft an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Bauernwaldbetreuung an Bundesförsterschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Baumschulwesen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Berufskunde an Familienhelferinnenschulen.
Betrieblicher Schriftverkehr an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Betriebsabrechnung an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Betriebskunde an der Bundesfachschule für Technik.
Betriebs- und Rechtskunde an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an den Sonderformen dieser Schulen und an der Bundesfachschule für Technik.
Betriebswirtschafts- und Rechtskunde an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an deren Sonderformen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Betriebswirtschaftslehre an den Fachschulen für Photographie, für Gerbereichemie und Ledertechnik, für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Bienenkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Landwirtschaft, Wein- und Obstbau und Gartenbau.
Biologie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Botanik an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Bodenkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Buchführung an Meisterklassen für Uhrmacher.
Buchhaltung an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und an Hauswirtschaftsschulen.
Buchhaltung und forstliches Kanzleiwesen an Bundesförsterschulen.
Buchhaltung und kaufmännische Kalkulation an der Bundesfachschule für Technik.
Buchhaltung und Korrespondenz an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Bürotechnik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung, an Handelsakademien und Handelsschulen und an deren Sonderformen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Chemie.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Chemisches Praktikum an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.
Deutsch (Kinder- und Jugendliteratur) an Bildungsanstalten für Erzieher.
Düngerlehre an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.
Einführung in die Forstwirtschaft an Bundesförsterschulen.
Einführung in medizinische Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Einführung in die Pädagogik an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Einführung in die Philosophie und in die angewandte Psychologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Einführung in die Psychiatrie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Einführung in die Psychologie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Einführung in rechtskundliche Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Einführung in die Sozialphilosophie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Einführung in soziologisch-ökonomische Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Englische Konversation und literaturkundliche Übungen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Entwurf- und Fachzeichnen an den Fachschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei und an den Meisterklassen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei.
Ernährungslehre und Lebensmittelkunde an höheren land- und forstwirtschaflichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschafliche Frauenberufe.
Erziehungslehre an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
Erziehungslehre einschließlich Psychologie an Bildungsanstalten für Erzieher und an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Erziehungslehre und allgemeine Psychologie an Familienhelferinnenschulen.
Fachrechnen an Fachschulen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, sowie an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei.
Fach- und Wirtschaftsrechnen an der Bundesfachschule für Technik.
Fachzeichnen an den Fachschulen für Metallbearbeitung, für Büchsenmacher und Schäfter, für Starkstromtechnik, für Hochfrequenz- und Rundfunktechnik, für Uhrmacher, für Musterzeichnen, für Steinmetzerei und für Zimmerer, an Glasfachschulen, an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik, an Meisterklassen für Tischler und für Uhrmacher, an Bauhandwerkerschulen für Zimmerer und für Steinmetzen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Fachzeichnen und Entwurfslehre an der Bundesfachschule für Technik.
Farblehre an Fachschulen für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung, für Gebrauchsgraphik, für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung und an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
Farb- und Formenlehre an Meisterschulen für Malerei.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Film- und Fernsehseminar an Bildungsanstalten für Erzieher.
Fischerei an Bundesförsterschulen.
Form und Farbe an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).
Forstbotanik an Bundesförsterschulen.
Forstliche Arbeitslehre I an Bundesförsterschulen.
Forstliche Baukunde an Bundesförsterschulen.
Forstnutzung I und Forstnutzung II (Sägewerkskunde) an Bundesförsterschulen.
Forstschutz an Bundesförsterschulen.
Forstvermessung an Bundesförsterschulen.
Forstwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
Forstwirtschaftslehre an höheren Lehranstalten für Holztechnik.
Fremdenverkehrslehre an Gastgewerbefachschulen und Handelsakademien.
Fremdenverkehrslehre und Werbung an Hotelfachschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Gastgewerbliche Betriebslehre an Gastgewerbefachschulen.
Gehölzkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.
Gemüsebau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Geographie.
Geographie (einschließlich Wirtschaftsgeographie) an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
Geographie und Wirtschaftskunde.
Geographie und Wirtschaftskunde (einschließlich Wirtschaftsgeographie) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Handelsakademien.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Gerbstofflehre an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Geschichte.
Geschichte der Mode an Klassen für Modellarbeit für Damenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Geschichte und Sozialkunde.
Geschichte und Sozialkunde (einschließlich Wirtschaftsgeschichte) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Handelsakademien.
Gesetzeskunde an Bundesförsterschulen.
Gesteinskunde an Bundesförsterschulen.
Gesundheitslehre an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an Haushaltungsschulen, an Familienhelferinnenschulen und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Gesundheitslehre und Arbeitshygiene an Hauswirtschaftsschulen, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und deren Sonderformen.
Getränkekunde an Hotelfachschulen und Gastgewerbefachschulen.
Grundfragen der Soziologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Grundlagen der Forsteinrichtungen an Bundesförsterschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Hauswirtschaftliche Betriebskunde an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Heilpädagogik an Bildungsanstalten für Erzieher.
Holzmeßkunde an Bundesförsterschulen.
Hotelbetriebslehre an Hotelfachschulen.
Jagd und Fischerei an höheren land- und forstwirtschafltichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Kaufmännische Betriebsführung an Klassen für Modellarbeit für Damenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger.
Kaufmännische Betriebskunde an Handelsakademien und Handelsschulen und an den Sonderformen dieser Schulen sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderform).
Kaufmännische Betriebskunde (einschließlich Betriebswirtschaftslehre) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Kaufmännischer Schriftverkehr an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Hauswirtschaftsschulen und an Meisterklassen für Uhrmacher.
Kaufmännischer Schriftverkehr und Buchhaltung an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Kellerwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Wein- und Obstbau.
Kinderpflege an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung landwirtschaftliche Frauenberufe.
Kinder- und Jugendliteratur an Bildungsanstalten für Erzieher.
Kinematographie an Fachschulen für Photographie
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Konversation als Ergänzung des Unterrichtes in einer lebenden Fremdsprache an Bundeserziehungsanstalten.
Kulturgeschichte an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, an Meisterklassen für Uhrmacher und an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Kulturkunde der Familie an Familienhelferinnenschulen.
Kunstformenlehre an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).
Kurzschrift in einer lebenden Fremdsprache.
Laboratorium an höheren Lehranstalten für Textilchemie.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Land- und Almwirtschaft an Bundesförsterschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Landwirtschaftslehre an Lehrerbildungsanstalten.
Layout an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Lebenskunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
Lebenskunde einschließlich (und) Erziehungslehre an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen, an Fachschulen für Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Modisten und Kunststicker und an deren Meisterklassen.
Lernhilfe an Bildungsanstalten für Erzieher.
Literaturpflege.
Lohnverrechnung an der Bundesfachschule für Technik.
Maschinenkunde an Bundesförsterschulen.
Maschinenzeichnen an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Materialienkunde an Fachschulen für Maschinstickerei und an Meisterklassen für Maschinsticker.
Materialienkunde und Textilchemie an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Modisten, für Kunststicker und für Wäschewarenerzeuger und an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger und für Kunststicker.
Materialienlehre an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
Materialkunde an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau), an Fachschulen für Steinmetzerei, für Holz- und Steinbildhauerei, für Zimmerer, für Tischlerei und Raumgestaltung, für Drechslerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für Musterzeichnen, für gestaltendes Metallhandwerk und für dekorative Gestaltung, an Meisterschulen für Bildhauerei, für Tischlerei und Raumgestaltung, für gestaltendes Metallhandwerk, für Keramik und Ofenbau und für Mode, an Meisterklassen für dekorative Gestaltung und für Tischler, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, und an der Bundesfachschule für Technik.
Materialkunde und Maltechniken an Meisterschulen für Malerei.
Materialkunde und Technologie an Fachschulen und an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei.
Materiallehre an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Materiallehre und Mikroskopie an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Meliorationen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Menschenführung, Sozialgesetzgebung, Arbeitshygiene und Unfallverhütung an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.
Methodik der Sozialarbeit an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Mikroskopie und Warenkunde an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Milchwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Landwirtschaft und landwirtschaftliche Frauenberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Nahrungsmittelkunde an Hotelfachschulen.
Nahrungsmittel- und Speisenkunde an Gastgewerbefachschulen.
Naturgeschichte.
Naturkunde.
Naturkundliches Seminar mit praktischen Übungen an Bildungsanstalten für Erzieher.
Naturlehre an Bundesförsterschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Obstbau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Landwirtschaft, Wein- und Obstbau und Gartenbau.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Obst- und Gemüsebau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
Obst- und Gemüseverwertung an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Wein- und Obstbau und Gartenbau.
Organisationslehre der Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Originalgraphik an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.
Pädagogik an Lehrerbildungsanstalten, sowie an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Arbeitslehrerinnen.
Pflanzenbau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Landwirtschaft, Landtechnik, Wein- und Obstbau und landwirtschaftliche Frauenberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Pflanzenschutz an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Wein- und Obstbau und Gartenbau.
Philosophischer Einführungsunterricht.
Photographik an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.
Physik.
Physik und Wetterkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Physikalisch-chemische Untersuchungsmethoden an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Physikalisches Praktikum an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Psychologie und Erziehungslehre an Frauenoberschulen und an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Raumgestaltung an Meisterschulen für Tischlerei und Raumgestaltung.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Rechnen an Haushaltungsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
Rechnen, Kalkulation und Buchhaltung einschließlich kaufmännischer Schriftverkehr an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Kunststicker und für Maschinsticker.
Rechnen und Kalkulation an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.
Rechnen und Wirtschaften an Familienhelferinnenschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Rechtskunde an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen, an höheren Lehranstalten für Technische Chemie und für Reproduktions- und Drucktechnik, an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik, an Hotelfachschulen und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Rechtslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung, an Fachschulen für Photographie und an Handelsakademien.
Religion.
Reproduktionstechnik an Fachschulen für Photographie.
Reproduktions- und Drucktechnik an Fachschulen für Gebrauchsgraphik.
Säuglingspflege an Familienhelferinnenschulen.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Schriftverkehr an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.
Schulhygiene an Lehrerbildungsanstalten.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Seminar für Sozialarbeit an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Sozialkunde an Bildungsanstalten für Erzieher.
Spezielle Berufskunde an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
Spezielle Probleme der Heimerziehung an Bildungsanstalten für Erzieher.
Staatsbürgerkunde an Haushaltungsschulen, an Hauswirtschaftsschulen, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und deren Sonderformen, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und deren Sonderformen, an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe, an Familienhelferinnenschulen, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und an Bundesförsterschulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Staatsbürgerkunde einschließlich Rechtslehre an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe und an Handelsschulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
Staatsbürgerkunde, Rechtslehre an Handelsakademien und an deren Sonderformen.
Staatsbürgerkunde und Rechtskunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Fachschulen und Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker und an Meisterklassen für Uhrmacher und für Maschinsticker.
Standortkunde an Bundesförsterschulen.
Stauden und Sommerblumen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.
Steuerkunde an der Bundesfachschule für Technik und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Steuerlehre an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Stickereizeichnen an Fachschulen für Maschinsticker.
Tariflehre an Fachschulen für Maschinstickerei und an Meisterklassen für Maschinsticker.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Technisches Zeichnen an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen, an Fachschulen für Büchsenmacher und Schäfter, für Uhrmacher und für Gerbereichemie und Ledertechnik, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik, und an der Bundesfachschule für Technik.
Technologie an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.
Technologisches Praktikum an höheren Lehranstalten für Gerbereichemie und Ledertechnik.
Textilchemische Untersuchungen an höheren Lehranstalten für Textilchemie.
Textile Verkaufskunde an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Textilmechanische Untersuchungen an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Tierheilkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Tierzucht und Fütterungslehre an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.
Übungen aus Naturgeschichte, Physik, Chemie oder Psychologie an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.
Übungen im chemischen und Warenkundelaboratorium an Handelsakademien.
Übungen im Warenkundelaboratorium an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und an Abiturientenlehrgängen für Beruftstätige an Handelsakademien.
Übungen in Bürotechnik an Handelsakademien.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Verlags- und Zeitungskunde an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.
Vermessungskunde an Fachschulen für Zimmerer.
Volkswirtschaftslehre an Handelsakademien und deren Sonderformen, an höheren Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an Meisterklassen für Uhrmacher und an Bauhandwerkerschulen für Maurer, für Zimmerer und für Steinmetzen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.
Volkswirtschaftslehre, Rechts- und Staatsbürgerkunde an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.
Volkswirtschafts- und Gesellschaftslehre an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.
Waldbau an Bundesförsterschulen.
Warenkunde an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Gerbereichemie und Ledertechnik, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung, an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen, an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien, an Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien und an der Bundesfachschule für Technik.
Warenkunde der Kettenwirkerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.
Warenkunde der Kulierwirkerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.
Warenkunde der Strickerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.
Warenkunde der Wirkerei und Strickerei an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Warenkunde und Technologie an Handelsakademien.
Waren- und Verkaufskunde an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
Webwarenkunde an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.
Weinbau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Wein- und Obstbau.
(Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)
Werbelehre an Fachschulen für dekorative Gestaltung und für Gebrauchsgraphik und an Meisterklassen für dekorative Gestaltung.
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