Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. Mai 1981 über den Lehrplan für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1981-08-26
Letzte Aktualisierung 1981-09-01
Status Aufgehoben · 1997-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969, 234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere dessen §§ 6 und 63, wird verordnet:

Für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan mit Ausnahme der unter III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht mit 1. September 1981 in Kraft gesetzt.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Artikel II

Bekanntmachung

Die unter III der Anlage wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Artikel III

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik “Lehrverpflichtungsgruppe” der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Auf die Einstufung jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel in Klammern hingewiesen.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Anlage

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

Wochenstunden Lehrverpflich-

Klasse tungsgruppe

Pflichtgegenstände 1. 2. 3. Summe

Religion ......................... 2 2 2 6 (III)

Deutsch .......................... 3 2 2 7 (I)

Lebende Fremdsprache ............. 2 2 2 6 (I)

Geschichte und Sozialkunde ....... 2 - - 2 (III)

Geographie und Wirtschaftskunde .. 1 - - 1 (III)

Soziologie ....................... - - 2 2 II

Psychologie ...................... - 2 2 4 III

Staatsbürgerkunde ................ 1 - - 1 III

Fachliche Rechtskunde ............ - 2 1 3 III

Sozialberufskunde ................ 2 1 1 4 III

Biologie und Umweltkunde ......... 2 - - 2 III

Physik ........................... 2 - - 2 (III)

Chemie ........................... 2 - - 2 (III)

Somatologie ...................... - 2 2 4 III

Ernährungslehre und Diätkunde .... 2 - - 2 III

Nähen ............................ 3 - - 3 VI

Wirtschaftliches Rechnen ......... 2 2 - 4 III

Stenotypie und Textverarbeitung .. 4 - - 4 IV

Bildnerische Erziehung ........... 2 2 2 6 IV

Leibesübungen .................... 2 2 2 6 (IV)

Wahlpflichtbereich

Sozialdienst *1)

Pädagogik und Heilpädagogik ...... - - 2 2 III

Grundzüge der Krankenbetreuung

einschl. Erste Hilfe ........... - 2 - 2 IV

Säuglings- und Kinderpflege ...... - 1 - 1 III

Haushaltsführung ................. 4 2 - 6 V

Grundzüge der Behindertenarbeit .. - - 2 2 III

Grundzüge der Altenhilfe ......... - - 2 2 III

Musikerziehung ................... 1 1 1 3 V

Musikalisch-rhythmische

Erziehung ...................... - 1 - 1 V

Praktikum:

```

2.

Kl.: Familien-Heimpraktikum

```

(bei Gesunden) als

Einstieg in die Arbeits-

und Berufswelt ........... - 13 - 13

```

3.

Kl.: Familienhilfe- oder

```

Altenhilfepraktikum oder

Praktikum bei Behinderten

ambulant oder in

Institutionen ............ - - 14 14

Wahlpflichtbereich Gesundheits-

und Pflegedienste *1)

Hygiene, Infektionslehre und

Strahlenkunde .................. - 2 2 4 III

Grundzüge der Krankenbetreuung

einschl. Erste Hilfe ........... - 2 2 4 IV

Säuglings- und Kinderpflege ...... - 2 - 2 III

Haushaltsführung ................. 4 - - 4 V

Bürotechnik ...................... - - 1 1 III

Betriebsführung in sozialen

Institutionen .................. - - 1 1 III

Musikerziehung ................... 1 1 - 2 V

Beschäftigungs- und

Arbeitstherapie ................ - - 1 1 IV

Medikamentenlehre ................ - - 1 1 III

Einführung in die medizinische

Terminologie ................... - 1 - 1 III

Praktikum

```

2.

Kl.: Familien-Heimpraktikum

```

(bei Gesunden) als

Einstieg in die Arbeits-

und Berufswelt ........... - 12 - 12

```

3.

Kl.: Familienhilfe- oder

```

Altenhilfepraktikum oder

Praktikum bei Behinderten

ambulant oder in

Institutionen ............ - - 12 12

```

```

insgesamt ... 39 39 38 116

Freigegenstände:

Instrumentalmusik ................ - 2 2 4 V

Bildnerische Erziehung ........... 1 1 1 3 IV

Musikalisch-rhythmische

Erziehung (Wahlpflichtbereich

Sozialdienst) .................. - - 1 1 V

Musikalisch-rhythmische

Erziehung (Wahlpflichtbereich

Gesundheits- und Pflegedienste) - 1 1 2 V

Unverbindliche Übungen:

Seminar für Gesprächsführung ..... - - 2 2 V

Chorgesang ....................... 1 1 1 3 V

Aktuelle Fachgebiete ............. 1 1 1 3 (I-VI)

Förderunterricht: *2)

Deutsch ......................... (2) (2) (2) (6) (I)

Lebende Fremdsprache ............ (2) (2) (2) (6) (I)

Wirtschaftliches Rechnen ........ (2) (2) (-) (4) III

Stenotypie und Textverarbeitung . (2) (-) (-) (2) IV

```

```

*1) Alternative Pflichtgegenstandsbereiche (nur gemeinsam wählbare Gruppen von alternativen Pflichtgegenständen).

*2) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

Allgemeines Bildungsziel

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung einer Grundausbildung für die Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste.

In der ersten Klasse sollen die allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsgegenstände in den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung und Neigung zu einem Sozialberuf führen.

Ab der zweiten Klasse wird in einem Alternativangebot

vermittelt.

Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe als Grundlage für spezialisierte Berufsausbildungen, wie der Familienhilfe (Familienhelferinnenschule), der Altenhilfedienste (Fachschule für Altendienste), der Behindertenarbeit.

Die Fachschule für Sozialberufe ermöglicht außerdem den Zugang zur Akademie für Sozialarbeit über deren Vorbereitungslehrgang.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN DREIJÄHRIGEN

FACHSCHULEN FÜR SOZIALBERUFE

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

a)

Allgemein:

Der katholische Religionsunterricht an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe sieht sich im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Schule folgenden Aufgaben gegenüber:

Dem Schüler soll, seinem Alter entsprechend, die Fragesituation seiner menschlichen Existenz bewußt gemacht und als Frage nach Gott gedeutet werden. Es soll ihm Gelegenheit gegeben werden, sich mit den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen kritisch auseinanderzusetzen und die aktuellen geistigen Strömungen unter der Jugend eingehend zu analysieren. Die christliche Botschaft soll dem Schüler als verheißungsvolles Angebot für die Gestaltung des eigenen Lebens verkündet werden, wobei die Notwendigkeit der freien Glaubensentscheidung deutlich herauszustellen ist. Das Bild des mündigen Christen soll in sachlicher Auseinandersetzung mit anderen Menschenbildern an Hand der Heiligen Schrift sowie Beispielen aus der Kirchengeschichte und der Gegenwart als erstrebenswert vor Augen gestellt werden; dabei ist besonders auf die Meisterung der Lebensprobleme des jungen Menschen wie auf die künftige Bewährung in der Berufswelt hinzuarbeiten. Um den Schüler bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu fördern, bietet der Religionsunterricht umfassende Orientierungshilfen in der christlichen Soziallehre, der Persönlichkeitsbildung, der Menschenführung und den Voraussetzungen für das Apostolat im sozialen Bereich an. Der Vorbereitung auf Ehe und Familie kommt besondere Bedeutung zu.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht an der dreijährigen Fachschule für Sozialberufe zur selbsttätigen Formung einer auf der christlichen Offenbarung aufbauenden Weltanschauung, zur toleranten Achtung der Überzeugung des Andersdenkenden wie zum sozialen Engagement in Kirche und Gesellschaft aufzufordern; der auf den Menschen bezogene und gemeinschaftsbildende Charakter des Christentums ist dabei besonders zu betonen. Ein entsprechendes Maß an Wissen über die Voraussetzungen und den Inhalt der katholischen Heilswahrheiten ist zu vermitteln, wobei auf den sachgemäßen Umgang mit der Heiligen Schrift und auf die Analyse der durch das II. Vatikanische Konzil ausgelösten Entwicklung Wert zu legen ist. Kirchengeschichtliche Fragen sind den Sachproblemen zuzuordnen, um so den Schüler auf die Geschichtlichkeit und die Lebendigkeit von Kirche und Theologie hinzuweisen.

Die Liturgie soll als Vollzug christlichen Lebens nicht nur im Unterricht lebensnah erörtert, sondern auch im Rahmen der religiösen Übungen als Feier der gläubigen Gemeinde an der Schule würdig und jugendgemäß gefeiert werden. Einkehrtage oder religiöse Bildungstage sollen der Heranführung und der Festigung der Glaubensentscheidung dienlich sein oder auf den österlichen Sakramentenempfang vorbereiten.

b)

Nach Klassen:

1.

Klasse:

Jahresthema:

Sinn und Ziel unseres Lebens ist der Gott Jesu Christi.

Der Schüler soll seine alters- und berufsbedingten Lebensfragen als Frage nach Gott verstehen lernen und dadurch befähigt werden, den Schritt von der Religiosität des Kindes zur selbstverantworteten Gläubigkeit des Jugendlichen vollziehen. Er soll die Beantwortung der Gottesfrage aus dem Raum der Geschichte, der Religionen und der Offenbarung in Christus erkennen und kritisch prüfen, danach zu diesem als seinem persönlichen Herrn eine gläubige Beziehung finden und im Leben der Kirche seine heilbringende Gegenwart erfahren.

2.

Klasse:

Jahresthema:

Bewußte christliche Lebensgestaltung.

Der Schüler soll die von Gott eröffnete Möglichkeit des erlösten Daseins bejahen lernen und in der Gemeinschaft der Menschen zu verwirklichen trachten. Die liturgische Bildung soll ihm aus den verschiedenen Lebensvollzügen heraus einen Zugang zu den einzelnen Sakramenten eröffnen.

3.

Klasse:

Jahresthema:

Der Christ in der Gemeinschaft.

Der Schüler soll den Religionsunterricht als eine wertvolle Orientierungshilfe für seine Tätigkeit in Beruf und Gesellschaft erfahren; er soll befähigt werden, die sozialen Gegebenheiten in Staat und Wirtschaft nach christlicher Wertordnung zu beurteilen und apostolisch tätig zu werden. Das Verantwortungsbewußtsein des Schülers für die Aufgaben in Ehe und Familie soll geweckt werden. Die Zusammenschau der katholischen Heilswahrheiten am Ende des Studiums soll den Absolventen zu einem reifen Verständnis der christlichen Heilsbotschaft führen und ihn zu einem bewußten Leben aus dem Glauben in der Gemeinschaft der Kirche ermuntern.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Die geistigen und körperlichen Probleme der Reifezeit: ihr Sinn für das ganze Leben und ihre Deutung auf Gott hin; Ichfindung und Gewissensbildung. Die Geschlechtlichkeit und ihre Hinordnung auf Gemeinschaft und Liebe; das Generationsproblem und seine Bewältigung in Freiheit und Ehrfurcht; der Beruf in seiner Auswirkung für die Persönlichkeitsbildung.

Die Fragen der Menschen nach Gott; Versuche der Beantwortung im Laufe der Menschheitsgeschichte und in der Gegenwart; Stellungnahme zu den nichtchristlichen Religionen.

Die Beantwortung der Gottesfrage aus der Bibel: der Gottesglaube Israels; das Zeugnis Jesu: Gott als Vater und die Nähe der Gottesherrschaft. Die Offenbarung.

Jesus als Antwort Gottes auf die Frage der Menschen: die Überwindung von Leid und Schuld durch den Erlösertod Jesu. Die Quellen von Jesus Christus, die Christusbotschaft der Urkirche. Die literarische und kerygmatische Eigenart der Evangelien, ihre Glaubwürdigkeit und Probleme der Schriftauslegung.

Die historische Gestalt und das Wirken Jesu, sein Einsatz für die Schwachen. Der erhöhte Herr: Entfaltung der dogmatischen Lehre von Christus und der Trinität. Die Eröffnung neuer Möglichkeiten und der Entwurf des Lebens auf die Zukunft hin kraft der Auferstehung und der Wiederkunft Christi.

Verantwortung als Antwort des von Gott geforderten Menschen; Gebet; Schuld und Vergebung; Bußsakrament; Gemeinschaft im Glauben; Kirche und Eucharistie.

2.

Klasse:

Das christliche Menschenbild: der von Gott geschaffene, der begnadete und der sündige Mensch; die Erlösungsbedürftigkeit. Maria als Urbild des erlösten Menschen.

Die allgemeinen Grundlagen des sittlichen Handelns: Gewissen, Willensfreiheit, sittliche Normen.

Unser Glaube an Gott und unsere Liebe zu Gott: das Leben des Christen in der Kirche und aus der Kraft Gottes. Die Kirche als Ursakrament, ihre Selbstverwirklichung in den einzelnen Sakramenten. Die Grundlegung des Glaubens in der Taufe, seine Bezeugung in der Liebe zu Gott und in der Verherrlichung seines Namens im Gebet und in der Eucharistiefeier; die Sakramente der Firmung und Weihe als Sendung zum Dienst der Kirche.

Das Selbstverständnis der Kirche in den verschiedenen Perioden der Kirchengeschichte und nach dem II. Vatikanischen Konzil; ihre hierarchische Gliederung und das charismatische Leben aus dem Heiligen Geist. Ihr Heilsauftrag und ihre Sorge um den Menschen. Getrennte Christenheit und ökumenische Bewegung. Die Zeitlichkeit und die Vollendung der Kirche.

Die Nächstenliebe; die grundsätzliche Bezogenheit des Menschen auf den Mitmenschen und die Gemeinschaft; das Leben als Erfüllung eines göttlichen Auftrags; der Schutz des Lebens; die Lebensbereiche, in denen sich die Nächstenliebe zu verwirklichen hat; das Sakrament der Ehe; Beruf, Arbeit und Eigentum; Wahrhaftigkeit; Treue und Geheimnis.

Der Mensch in seiner Selbstfindung und Entfaltung: die Kardinaltugenden; Autorität und Freiheit.

Unsere Hoffnung auf die Vollendung des christlichen Lebens; die Gefährdung des christlichen Daseins durch die Sünde; die Aufforderung zur Umkehr, das Sakrament der Buße; die Annahme des eigenen Schicksals; das Opfer; die Heilsbedeutung von Leid und Tod; das Sakrament der Krankensalbung; der Tod als Vollendung und Läuterung des Lebens, die Möglichkeit des endgültigen Heilsverlustes, die ewige Vollendung bei Gott. Die Heilserwartung als Antrieb zur Arbeit an der Verbesserung der Welt und zur Bewältigung der eigenen Lebensprobleme.

3.

Klasse:

Der Mensch als Gemeinschaftswesen; das christliche Menschenbild als Ausgangspunkt der christlichen Auffassung von der Gesellschaft. Das Personalitätsprinzip, das Naturrecht, die Menschenrechte. Die Zuständigkeit der Kirche in sozialen Belangen. Die zunehmende Vergesellschaftung.

Der Christ in Ehe und Familie.

Der Christ als Staatsbürger.

Probleme der Völkergemeinschaft.

Die Kirche als gesellschaftspolitische Größe in Österreich und in

der Welt und die sich daraus ergebenden Probleme.

Die Erhaltung des Freiheitsraumes innerhalb der Gesellschaft. Der Mensch in der industriellen Arbeitswelt.

Die soziale Frage in Vergangenheit und Gegenwart.

Soziales Engagement als Verwirklichung des Auftrages Christi. Ethische Fragen der sozialen Berufe. Problemfelder des erwählten Sozialberufs.

Die Frage nach der Neuinterpretation des Glaubens, verbunden mit einer Zusammenschau der zentralen christlichen Wahrheiten. Das II. Vatikanische Konzil in seinen Zielsetzungen und Auswirkungen.

Fragen der christlichen Lebensgestaltung. Die Gemeinde als Ort der Begegnung und als Kraftquelle für die Gläubigen. Zeitgemäße Formen des Apostolats.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei der Lehrstoff entsprechend dem Bildungsziel nach exemplarischen Gesichtspunkten ausgewählt werden kann. Die Intensität des Verstehens ist wichtiger als die Extensität des Lehrstoffes. Da die Glaubenssituation in den einzelnen Schulen und Klassen stark differiert, liegt es in der Verantwortung und dem klugen Ermessen des Lehrers, die Ansatzpunkte im Leben der Schüler für die Verkündigung der Offenbarungswahrheit und die Heranführung an eine bewußte Glaubensentscheidung zu ermitteln. Der Lehrer wird demnach bei der Erstellung des Unterrichtsprogramms von den Interessen und Bedürfnissen seiner Schüler auszugehen haben und den Lehrstoff nach kerygmatischen und lernpsychologischen Gesichtspunkten anordnen. Da auch innerhalb der Klassen die Glaubens- und Interessenslage der Schüler ungleich ist, muß der Lehrer danach trachten, durch interessante und abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts dennoch alle Schüler anzusprechen. Der Lehrer wird sich dabei bemühen, auch bei der Behandlung von Einzelfragen die ganze Wirklichkeit des katholischen Glaubens aufzuzeigen.

Die Form der Unterweisung wird in erster Linie das Gespräch sein. Der einseitige Vortrag des Lehrers ist auf ein pädagogisch verantwortetes Maß zu beschränken. Ansonsten wird sich der Religionsunterricht in abwechslungsreicher Folge entsprechend den behandelten Themen aller in der allgemeinen Unterrichtslehre zusätzlich vorgesehenen Formen bedienen: Diskussion, Gruppenarbeit, Referate, Lehrausgänge und die Verwendung von Lehr- und Lernmitteln aller Art. In bevorzugter Weise wird er Texte aus der Heiligen Schrift, einschlägige kirchliche Dokumente und solche Arbeitsmaterialien heranziehen, die der Erlebniswelt des modernen Jugendlichen sowie der künftigen Berufssituation des Schülers entsprechen.

Soweit der Religionsunterricht Wahrheit und Wissen vermittelt, ist der Unterrichtsertrag nach den allgemein gültigen Gesetzen der Didaktik anzustreben, zu festigen und zu sichern. Weil er sich in diesen Zielsetzungen nicht erschöpft, jedoch zur Gestaltung eines Lebens aus dem Glauben anleiten soll, muß vom aktuellen Lehrstoff her immer wieder eine Brücke zur Verwirklichung dieser Ziele im Leben der Kirche, des Berufs und der Gesellschaft geschlagen werden. Die Durchführung kirchlicher Lebensvollzüge soll entsprechend den Möglichkeiten auch im Rahmen der Schulgemeinschaft angestrebt werden.

Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts an Fachschulen für Sozialberufe müssen sich der Tatsache bewußt bleiben, daß sein Ziel im Rahmen der wöchentlichen Unterrichtsstunden allein nicht realisiert werden kann, da hier viele außerschulische Faktoren mitspielen; jedoch soll der junge Mensch nicht nur mit den Grundlagen des christlichen Glaubens sachgerecht vertraut gemacht, sondern auch zu jener Nachdenklichkeit geführt werden, die Voraussetzung für eine gläubige Haltung bildet. Weiters muß darüber Klarheit bestehen daß die Quellen didaktischer und methodischer Erkenntnisse sowohl in der Theologie wie in den anthropologischen Wissenschaften zu suchen sind. Der Religionsunterricht an Fachschulen für Sozialberufe muß dabei die besondere Prägung der Schüler berücksichtigen, die sich aus der getroffenen Berufswahl im Hinblick auf ein soziales Engagement ergibt. Von den didaktischen Grundsätzen ist vor allem die Wirklichkeitsnähe zu beachten, um den Anschein von Ideologie und Doktrin zu verhindern. Der Unterricht soll induktiven Charakter haben, vom Erfahrungsbereich der Schüler ausgehen und von dort her die Fragen sichtbar machen, die in der Offenbarung ihre Antwort finden. So wird der Religionsunterricht zu einer Interpretation des gesamten Daseins.

Um seine Lebensnähe zu erweisen, wird der Religionsunterricht nicht nur sachgemäß vorgehen, sondern auch in seinen Formulierungen zeit- und altersgemäß bleiben. Diese Forderung ist am besten erfüllt, wenn die Schüler die Ergebnisse des Unterrichts in ihrer eigenen Vorstellungswelt und Sprachwelt wiederzugeben imstande sind.

Die rationale Komponente des Glaubens soll dadurch deutlich werden, daß die Schüler an die Quellen der Glaubenserkenntnis herangeführt, zur Mitarbeit und zu persönlichem Fragen und Suchen nach Erkenntnis angeregt werden. Diese geistige Tätigkeit soll allmählich vom Lehrer unabhängig werden. Da der Religionsunterricht auf ein allseitiges Wirklichkeitsverständnis hinzielt, wird er bei zunehmender Reife der Schüler in kluger Weise auf die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten eines rein positivistischen Denkens hinweisen; dadurch soll einer vereinseitigten Persönlichkeitsbildung vorgebeugt und der Schüler zu einer sachgemäßen und kritischen Beurteilung der geistigen Strömungen in Gegenwart und Vergangenheit geführt werden. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsfächern sollen bewußt in die Planung des Religionsunterrichts einbezogen werden.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)
b)

Evangelischer Religionsunterricht A. u. H. B.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.

Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangsbuch unentbehrlich.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Der Schöpfungsbericht nach der Bibel

Gott, der Schöpfer, und der Mensch.

Gottes Gerichte und die Sünde.

Der Kleine Katechismus: das erste Hauptstück.

Kirchengeschichte

Gegenreformation und Geheimprotestantismus.

Die Vorreformation und die Reformation.

Das Leben in der evangelischen Kirche

Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangsbuch, Kirchliches Brauchtum.

Innere Mission, Äußere Mission.

Taufe und Heiliges Abendmahl.

2.

Klasse:

Jesus Christus in Geschichte und Glaube

Das Zeugnis der Evangelien: die Taten und die Lehre Jesu Christi.

Die erste christliche Gemeinde und die Kirche.

Der Kleine Katechismus: Das zweite Hauptstück.

Staat und evangelische Kirche in Österreich

Die Gegenreformation.

Der nachtridentinische Katholizismus.

Von der Duldung bis zur Gleichberechtigung.

Lebenskunde I

Der Leib.

Die Entscheidung des Glaubens.

Zeit und Ewigkeit.

Das Gebet (das dritte Hauptstück, teilweise).

3.

Klasse:

Christliche Lehre

Die Bergpredigt.

Stellen aus den Briefen der Apostel.

Die Propheten.

Die Offenbarung des Johannes.

Die Christliche Kirche in ihrer Einheit und Vielfalt

Religion und Offenbarung.

Weltreligionen und Christentum.

Lebenskunde II

Ehe, Familie, Arbeit, Beruf, Freizeit.

Die Verantwortung des evangelischen Christen in seiner Gemeinde.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan für dreijährige Fachschulen wird auch für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe angeboten. Dieser wurde für Schüler an berufsbildenden Schulen entworfen, denen vom Evangelium her eine Hilfe zur Bewältigung ihres Lebens und der Probleme der modernen Arbeitswelt, in der sie stehen werden, angeboten werden sollte. Schüler, die sich auf einen Sozialberuf vorbereiten, werden neben dieser Hilfe zugleich auch zu der Verantwortung zu rufen sein, die Lebensprobleme anderer Menschen zu erkennen und zu verarbeiten, um den ihnen Anvertrauten Hilfestellung geben zu können. Deshalb wird der Religionslehrer an diesen Schule bestimmte Themen besonders nachdrücklich erarbeiten müssen, um ihre Problemstellung und Beantwortung für die Verwirklichung im sozialen Beruf fruchtbar zu machen. So wird vom Thema “Gott, der Schöpfer, und der Mensch” her zu versuchen sein, in das Besondere einer christlichen Anthropologie einzuführen, die den “verlorenen und verdammten Menschen” in der Realität der Sünde erkennt und sich um der Barmherzigkeit Gottes in Jesus Christus willen in sozialer Verantwortung zuwendet. Von daher wird auch die Behandlung der Themen “Lebenskunde I und II” ein besonderes Schwergewicht bekommen. In Korrespondenz mit der Gesamtausbildung wird zum Thema “Innere Mission” nachdrücklich die Geschichte und biblische Begründung der christlichen Diakonie darzustellen sein, die aus ihrem Verständnis des Menschen etwa zu den Aufgaben der Altenhilfe oder der Behindertenbetreuung eine nachhaltige Motivation geben kann. So kann der Religionsunterricht dem Schüler die soziale Verantwortung aus christlicher Sicht begründen und stärken und ihn anregen, den Sozialberuf auch als Seelsorge zu verstehen.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände:

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführung zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Einübung der Fähigkeit, eigene Gedanken klar zu formulieren.

Anleitung zu gezielter Gesprächsführung und Diskussion.

Wecken der Lesefreudigkeit und des Interesses und Verständnisses für gute Literatur. Bildung eines literarischen Urteilsvermögens.

Kenntnis der Kinder- und Jugendliteratur.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

1.

Sprachgestaltung:

Mündliches und schriftliches Üben folgender Sprachformen:

Berichte über Tagesereignisse, Veranstaltungen, Arbeitsvorgänge. Erzählen und Spielen von Balladen, Sagen, Märchen, eigenen Erlebnissen.

Erlebnisaufsatz, Erzählung, Inhaltsangabe, Berichte und Beschreibungen.

Privater Schriftverkehr: Entschuldigungen, Postkarten, Briefe, Zeitungsanzeigen, Bewerbung, Lebenslauf.

2.

Sprachbetrachtung:

Vorlesen und Besprechen von Schüleraufsätzen.

Stilvergleiche in der Literatur.

Wortfeldübungen.

Redewendungen, Sprichwörter, Aussprüche im Volksmund.

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den alltäglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind.

Gebrauch des Wörterbuches.

Aus dem Bereich der Wortlehre: Zeitwort, Hauptwort.

Aus dem Bereich der Satzlehre: Der einfache Satz. Satzglieder. Beistrichsetzung im einfachen Satz.

Aus dem Bereich der Rechtschreibung: Dehnung und Kürzung der Selbstlaute; Umlaute; s-Schreibung; das - daß; Groß- und Kleinschreibung der Zeit- und Hauptwörter; Silbentrennung.

3.

Literatur- und Leseerziehung:

Bekanntmachen mit den gebräuchlichsten Formen der Dichtung.

Überblick (mit ausgewählten Beispielen) über die Literaturepochen bis zur Klassik. Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten:

Premieren, Fernsehstücke, Literaturpreisverleihung ua. Wertvoller und wertloser Lesestoff.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen.

Anlegen bzw. Fortsetzen eines literarischen Tagebuches. Übungen im vortragenden und gestaltenden Lesen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Sprachgestaltung:

Rede, Referat, Dialog, Diskussion, Interview.

Wort und Freizeit:

a)

Schallplatten, Tonband, Radio

b)

Film, Fernsehen, Theater

c)

Lesen

Personenbeschreibung, Charakteristik.

Protokoll.

Geschäftlicher Schriftverkehr: Formulare und Briefe.

2.

Sprachbetrachtung:

Vorlesen und Besprechen von Schüleraufsätzen, Stilvergleiche in der Literatur.

Wortschatzübungen.

Direkte - indirekte Rede.

Fremdwörter: ja oder nein?

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den alltäglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind.

Aus dem Bereich der Wortlehre: Eigenschaftswort, Fürwort, Zahlwort.

Aus dem Bereich der Satzlehre: Der zusammengesetzte Satz; Beistrichsetzung im zusammengesetzten Satz.

Aus der Rechtschreibung: Groß- und Kleinschreibung der Eigenschaftswörter, Fürwörter, Zahlwörter; Stammformen starker Verben; Vor- und Nachsilben.

3.

Literatur- und Leseerziehung:

Überblick über die Literaturepochen des 19. Jahrhunderts mit ausgewählten Beispielen.

Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten.

Einblick in die Kinder- und Jugendliteratur an praktischen Beispielen.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen. Besuch einer Bücherei oder Buchausstellung (Buchklub, Weihnachtsbuchausstellung), Einführung in die Kinder- und Jugendliteratur, Aufführungen von kurzen Theaterstücken, Sketches, Szenen aus Theaterstücken, Märchen uä.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

1.

Sprachgestaltung:

Die Macht des Wortes: Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk, Werbung, Propaganda.

Brief, Exzerpt, Inserat, diverse Verträge, Testament. Eingaben an

Ämter und Behörden.

Formulare im Geldverkehr: Postsparkasse, Banken.

2.

Sprachbetrachtung:

Besprechen von Schüleraufsätzen, Textproben aus Novellen, Romanen, Jugendbüchern.

Übungen zum Wortschatz.

Stegreifspiele aus dem Bereich des Sozialdienstes.

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den täglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind:

Aus dem Bereich der Wortlehre: Umstandswort, Bindewort, Vorwort Empfindungswort. Wiederholung der Satzlehre, Satzanalysen.

Rechtschreibung: Schreibung der Umstands-, Binde- und Vorwörter; die Mitlaute d, t, dt; Meiststufe der Mittelwörter.

Schreibung der Fremdwörter aus der Alltagssprache und der Sozialarbeit.

3.

Literatur- und Leseerziehung:

Übersicht über die Literaturepochen des 20. Jahrhunderts.

Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen.

Übungen im kritischen Gebrauch der Massenmedien.

Information über Verlage und Taschenbuchreihen.

Aufführungen von kurzen Theaterstücken, Sketches, Szenen aus

Theaterstücken, Märchen uä.

Didaktische Grundsätze:

Der Deutschunterricht soll die Bedeutung und den Wert der Sprache für die menschliche Kultur, die zwischenmenschlichen Beziehungen und die Formung der Persönlichkeit bewußt machen.

Die Themen für die Redeübungen, Diskussionen, schriftlichen Problemstellungen sollen aus der Sozialarbeit genommen werden.

Spracherziehung und literarische Erziehung sollen eine Einheit bilden. Das stille Lesen und das Vorlesen in der Gruppe sollen besonders gepflegt werden.

Die Leseerziehung soll auch den Umgang mit dem Sachbuch als einem Mittel des selbständigen Bildungserwerbes vermitteln, ebenso die Lektüre von Zeitschriften und Zeitungen.

Theater, Film, Funk, Fernsehen, Schallplatten, Buchausstellungen, Dichterlesungen sind in den Unterricht weitgehend einzubeziehen.

Die Schüler sollen zum Anlegen einer eigenen Bücherei angeleitet werden.

Drei einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

LEBENDE FREMDSPRACHE

(ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ITALIENISCH, SLOWENISCH, UNGARISCH ODER

KROATISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung von sprachlichen Grundkenntnissen in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, der Gesundheits- und Sozialberufe sowie des Fremdenverkehrs.

Einführung in das geistige, soziale und wirtschaftliche Leben, in Gebräuche und Sitten des jeweiligen Sprachgebietes.

Erziehung zur Achtung fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Umwelt und Alltag: Schule, Klasse, Fachgegenstände, Unterricht, Pause. Täglich wiederkehrende Tätigkeiten, Uhrzeit, Jahreszeiten, Wetter.

Familie und Verwandte, Familienfeste.

Haus und Heim: Einrichtungsgegenstände, Reinigung und Pflege;

Telefon.

Einkäufe und Erledigungen: Geschäfte, Maß- und Mengenangaben,

Landeswährung.

Lieder und Spiele.

Sprachpflege und Sprachlehre; Richtige Aussprache der Laute,

Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf: Wortton, Satzmelodie, Hörübungen.

Die einfache Aussage: Wortstellung; Frage, Verneinung, Kurzantwort. Hauptwort, Artikel, Fürwort, Eigenschaftswort (Vergleich und Steigerung), Umstandswort (Bildung und Gebrauch), Zahlwort, die wichtigsten Verhältnis- und Bindewörter. Zeitwort: Bildung und Verwendung der Zeiten, Frage, Verneinung. Gebrauch der Hilfszeitwörter. Einfache Satzverbindungen. Idiomatische Wendungen.

Lektüre: Kurzgeschichten, einfache Gedichte, Dialoge (vor allem an Hand des Lehrbuches). Einfache Nacherzählungen (mündlich und schriftlich).

Schriftliche Arbeiten: Diktate, Frage und Antwort, Umformungen, Beschreibungen, Erlebnisberichte.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Ausgewählte Kapitel aus der Landeskunde (Städte, Sehenswürdigkeiten). Dialogsituationen mit fremdsprachigen Gästen in Österreich bzw. bei Auslandsaufenthalten (zB Auskunft über Weg, Verkehrsmittel und Sozialeinrichtungen); Umgangsformen, Einladung, Besuch, Tischsitten, Dialoge beim Einkauf. Sport, Gesundheit, Krankheit. Kleider und Mode. Privatbriefe. Das Postamt.

Sprachpflege und Sprachlehre: Fortsetzung der Ausspracheschulung, Hörübungen, Gebrauch und Anwendung der Zeiten (Wiederholung und Vertiefung bzw. Erweiterung); Bildung und Anwendung des Passivs; Stellung des Umstandswortes im Satz; Indirekte Rede.

Lektüre: Wie in der 1. Klasse, dazu leichte Zeitungsartikel.

Schriftliche Arbeiten: Wie in der 1. Klasse, dazu Inhaltsangaben, Zusammenfassungen, Auskünfte, Privatbriefe.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Küche: Einrichtung; Mahlzeiten: Speisenzubereitung, Tischdecken, gesunde Ernährung, Nationalgerichte, Restaurant, Hotel. Kinderpflege, Kindergarten. Der menschliche Körper, Krankheiten und Verletzungen, Krankenpflege, Erste Hilfe.

Sprachpflege und Sprachlehre: Fortsetzung der Ausspracheschulung, Hörübungen, Festigung der richtigen Zeitenverwendung. Satzverkürzung, indirekte Rede. Unvollständige Hilfszeitwörter und deren

Umschreibung. Satzgefüge: Konditionalsätze, einschränkende Relativsätze usw.

Lektüre: Erzählungen, Artikel über (möglichst aktuelle) politische, soziale und kulturelle Ereignisse und Probleme im jeweiligen Sprachgebiet.

Schriftliche Arbeiten: Zusammenfassungen, ausführlichere Beantwortung verschiedener Fragen. Stellenbewerbung, Lebenslauf.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltages gewöhnen sollen. Besonderes Augenmerk ist auf die moderne Idiomatik zu richten.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die Lebensweise in den betreffenden Ländern veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Rundfunk, Fernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme, Zeitungen und Zeitschriften, sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Kurzreferate, Wettbewerbe) zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Vier einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

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  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen aus der Geschichte Österreichs unter Berücksichtigung wichtiger Bezüge zur europäischen und außereuropäischen Geschichte mit besonderer Betonung der kulturellen und sozialen Entwicklungen.

Erziehung zu Heimatliebe, Weltoffenheit, zu toleranter Haltung und zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Behandlung folgender Themenkreise, soweit sie Österreich betreffen:

Die Revolution 1848. Industrialisierung. Die soziale Frage und ihre Lösungsversuche. Österreich-Ungarn bis zum Ersten Weltkrieg.

Imperialismus. Die Weltkriege: Ursachen, Verlauf, Folgen. Die neuen Weltmächte. Die Staaten der “Dritten Welt”. Krisenherde der Weltpolitik.

Besprechung aktueller sozialer Probleme der Gegenwart.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Lehrstoffes ist vom vorhandenen Wissen der Schüler auszugehen. Die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die vertiefte Behandlung einzelner historischer Abschnitte, der vorgeschriebene Lehrstoff ist daher im Sinne des exemplarischen Prinzips zu gewichten. Problemorientierte, die Schüler aktivierende Methoden müssen durch erzählende Darstellungsweise, auf die zur Veranschaulichung nicht verzichtet werden kann, ergänzt werden. Das historische Detail hat der Verlebendigung abstrakter Sachverhalte zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Dem Bezug zur Gegenwart ist eine besondere Bedeutung zuzumessen. Zur Veranschaulichung sind technische Hilfen jeder Art heranzuziehen.

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  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefung der geographischen Kenntnisse und deren Erweiterung in Richtung der Sozialgeographie.

Lehrstoff:

1.

Klasse (1 Wochenstunde):

Überblick über die Anthropogeographie Österreichs und ausgewählter Teile Europas sowie anderer Kontinente unter besonderer Berücksichtigung demographischer, wirtschaftlicher und politischer Gesichtspunkte.

Didaktische Grundsätze:

Bei der gebotenen exemplarischen Behandlung des Lehrstoffes ist von vorhandenen Kenntnissen der Schüler auszugehen. Dem Bezug zur Gegenwart ist eine besondere Bedeutung zuzumessen. Zur Veranschaulichung sind geeignete technische Hilfen heranzuziehen, ferner sind Querverbindungen zu verwandten Unterrichtsgegenständen herzustellen.

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  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

SOZIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Einsicht in die Struktur und Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft mit besonderer Berücksichtigung ihrer Randgruppen.

Vermittlung von Grundkenntnissen über das Zusammenleben einzelner und von Gruppen in Heimen und Tagesstätten und in Werkstätten für Behinderte.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriff der Soziologie; die wichtigsten Kapitel der allgemeinen Soziologie; Sozialisierung der Menschen, Lehre von den Verhaltensweisen; sozialer Status oder Standort der Gruppe;

soziometrische Verfahren.

Spezielle Soziologie: Kinder- und Jugendsoziologie;

Behindertensoziologie in Geschichte und Gegenwart; besondere soziologische Merkmale in Heimen und ähnlichen Einrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Den Schülern sind durch Anleitung zur Beobachtung der sie umgebenden Umwelt die Zusammenhänge innerhalb der Gesellschaft klarzumachen. Der zielgerichtete und praxisnahe Unterricht soll die Schüler zu möglichst aktiven Lernfortschritten motivieren.

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  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Grundkenntnissen der Psychologie als Voraussetzung für sachliche Beurteilung der eigenen Person und des Mitmenschen. Sensibilisierung des Schülers für zwischenmenschliche Beziehungen. Erziehung zu verantwortungsbewußter und toleranter Haltung innerhalb der Gemeinschaft.

Vermittlung von Kenntnissen der wichtigsten Lernmechanismen und Verhaltensweisen, der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung des Menschen.

Erziehung zu zweckmäßigem, wertorientiertem pädagogischem Verhalten durch Einsicht in Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse.

Erlernen der wesentlichen Kommunikationsformen und der helfenden sowie beratenden Gesprächsführung.

Kennenlernen der Möglichkeiten und Grenzen testpsychologischer Verfahren.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe der Psychologie; Aufgaben und Anwendungsbereiche.

Determinanten der Entwicklung: Anlage und Umwelt als Grundlagen der Persönlichkeit; körperliche Reifung und Lernen.

Entwicklungspsychologie: Die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des Erwachsenen und des alten Menschen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bewußtseinsvorgänge mit ihren Ursachen und Wirkungen: Sinne - Trieb - Gefühle - Wille.

Lernen: Klassisches Konditionieren; Lernen am Erfolg; Modellernen;

Prägung.

Psychosomatische Zusammenhänge.

Suchtgifte.

Psychologische Erfassungsmethoden: Anamnese - Exploration -

testpsychologische Verfahren.

Das helfende Gespräch: Verhaltensdimensionen; nondirektive

Gesprächsführung.

Typologien, Möglichkeiten und Gefahren.

Überblick über die Fragestellungen der Tiefenpsychologie.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Gestaltung des Unterrichts sollte dem Schüler Gelegenheit geboten werden, die Lehrinhalte in Selbstreflexion mit seiner eigenen Erlebniswelt in Beziehung zu setzen und zu analysieren.

Auf Zusammenarbeit mit Deutsch, Pädagogik und Heilpädagogik und Soziologie ist Bedacht zu nehmen.

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STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Staatsbürgerkunde soll das Heimat- und Staatsbewußtsein des jungen Menschen stärken, sein Verständnis für die Einrichtungen des öffentlichen Lebens wecken und die wichtigsten Kenntnisse über die Ordnung des familiären und sozialen Lebens vermitteln.

Lehrstoff:

1.

Klasse (1 Wochenstunde):

Grundbegriffe der Staatslehre.

Der österreichische Staat und seine Verfassung. Staatsbürgerschaft, Pflichten und Rechte der Staatsbürger. Grundsätze der österreichischen Verfassung (Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung).

Gemeinden, Länder, Bund: ihre wichtigsten Aufgaben, ihre Organe.

Politische Parteien und Interessenvertretungen und ihre Bedeutung in der modernen Demokratie.

Internationale Politik, unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Neutralität als Chance und Aufgabe.

Die Vereinten Nationen; wichtige Staatszusammenschlüsse.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll möglichst anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Querverbindungen zu einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Zur Belebung des Unterrichts sollen einschlägige Exkursionen durchgeführt werden.

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FACHLICHE RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Grundkenntnissen über die wichtigsten berufsfachlichen, rechtlichen und organisatorischen Bestimmungen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Organisation der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Grundbegriffe des Strafrechtes und Strafprozeßrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Familienrecht. Jugendschutzgesetz. Grundbegriffe des Sachen- und Schuldrechtes. Grundbegriffe des Erbrechtes. Beratungsstellen in Rechtsangelegenheiten. Arbeitsrecht, Dienst- und Besoldungsrecht, Vertragsbedienstetengesetz. Sozialhilfegesetze. Fürsorgewesen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Grundzüge des Sanitätsrechtes:

Definition des Gesundheitswesens (Verfassungsrechtliche Grundlage). Organisation der Gesundheitsverwaltung.

Auszüge aus dem Krankenpflegegesetz, dem Krankenanstaltengesetz, TBC-Gesetz, Lebensmittelgesetz, Epidemiegesetz, Geschlechtskrankheitengesetz, Bazillenausscheidergesetz, Gesundheitsschutzgesetz, Giftgesetz und Suchtgiftgesetz, gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfung.

Gesetzliche Bestimmungen für Kurorte und Heilvorkommen.

Grundlagen des Leichen- und Bestattungswesens.

Grundzüge des Sozialversicherungsrechtes:

Allgemeine Bestimmungen, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, familienfördernde Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Zur Vertiefung des Unterrichtes sollen einschlägige Exkursionen durchgeführt werden.

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SOZIALBERUFSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung der verschiedenen Sozialberufe und deren Aufgaben im sozialen Bereich.

Kenntnis der Ausbildungsmöglichkeiten und -wege.

Erkennen der Voraussetzungen des Helfens beim Helfer selbst, in den Institutionen und in der sozialen Umwelt des Klienten. Kenntnis der bestehenden Hilfseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Bundeslandes.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ursachen und Erscheinungsformen sozialer Notstände in der Gegenwart (Einführung).

Grundsätze des Helfens.

Entwicklung und Bedeutung der Sozialberufe.

Gliederung der Sozialberufe und ihre Beziehungen zueinander. Körperliche und seelische Anforderungen im Sozialberuf. Fragen der Ausbildung zu Sozialberufen. Vorstellen verschiedener sozialer Berufe zB: Familienhelfer, Altenhelfer, Behindertenhelfer, Sozialhelfer, Sozialarbeiter, Krankenschwester bzw. Krankenpfleger, Ordinationshilfe, Sanitätsgehilfe, Stationsgehilfe.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Spezielle Probleme des praktischen Sozialdienstes.

Pflichten gegenüber der eigenen Gesundheit (physische und psychische Hygiene).

Rollenspiele als Hilfe für mitmenschliches Verständnis und richtige zwischenmenschliche Begegnung.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Teamarbeit im Sozialbereich. Vertiefung der sozialberuflichen Kenntnisse auf Grund der Praktikumserfahrungen. Verarbeiten der im Sozialpraktikum sich ergebenden berufskundlichen Probleme. Die Bedeutung des Berufes für den einzelnen, für die Familie und für die Gesellschaft.

Pflege und Gestaltung der mitmenschlichen Beziehungen. Ordnungen und Verhaltensregeln, die das Zusammenleben der Menschen fördern und sichern. Bedeutung von Kameradschaft und Freundschaft, von Ehe und Familie für die Entwicklung der Persönlichkeit.

Grundzüge des Fürsorgewesens und der Sozialarbeit in Österreich.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll von lebensnahen Beispielen ausgehen und an die Erfahrung der Schüler anknüpfen. Als zielführende Unterrichtsformen sind Gespräch, Diskussion und Rollenspiel einzusetzen. Die Behandlung aktueller Themen von grundsätzlicher Bedeutung sollen in Verbindung zu den anderen einschlägigen Unterrichtsgegenständen erfolgen.

Durch Einladung von Fachleuten aus der Sozialarbeit und durch Exkursionen in Sozialinstitutionen soll die Nähe zur Praxis hergestellt und Einblick in die Berufsarbeit in verschiedenen sozialen Berufen gegeben werden.

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BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zum planmäßigen Beobachten und zum ordnenden Eindringen in die Mannigfaltigkeit der Erscheinungen, um Einblick in die Lebenszusammenhänge zu gewinnen.

Kenntnis des Aufbaues und der Lebensvorgänge von Pflanze und Tier als Grundlage für das Erkennen der Lebensgesetze und der Stellung des Menschen in der Natur. Erziehung zur Achtung vor allem Lebendigen. Förderung der Pflegeeinstellung. Weckung des Verständnisses für die Bedeutung von Natur- und Umweltschutz.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Organe der Pflanze und ihre Funktionen. Stoffwechsel, Assimilation und Dissimilation. Die Organe der Tiere und ihre Funktionen.

Stoff- und Energiewechsel, Sinnesphysiologie, Fortpflanzung;

Beispiele aus der Verhaltensforschung.

Herkunft des Menschen und seine Entwicklung.

Aus der Ökologie: Der Mensch als Glied und Herr der Natur. Natur- und Umweltschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht muß sich auf grundlegende Kenntnisse beschränken und darf sich nicht in Einzelheiten verlieren.

Das Erfassen der Zusammenhänge muß vor reinem Gedächtniswissen rangieren. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen stets wahrgenommen werden.

Die Gewinnung der Kenntnisse soll möglichst von Beobachtungen an Naturobjekten ausgehen und durch Anschauungsmaterial unterstützt werden.

Ausgewählte audiovisuelle Hilfsmittel sind zielführend einzusetzen.

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PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung eines Einblickes in die grundlegenden physikalischen Erscheinungen, soweit sie für die Funktion des menschlichen Körpers von Bedeutung sind oder die Grundlage für technische Geräte im Gesundheits- und Sozialwesen bilden.

Erkennen von Zusammenhängen: Einblick in den Anteil der Physik am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanik: Wichtige Eigenschaften der festen, flüssigen und gasförmigen Körper, Bewegungslehre.

Wärmelehre.

Akustik: Schallwellen und ihre Ausbreitung.

Optik: Lichtstrahlen (Ausbreitung, Brechung und Reflexion).

Magnetismus.

Elektrizität: Grundbegriffe des Stromkreises. Wirkungen des elektrischen Stromes. Elektrische Maße. Erzeugung elektrischer Energie. Gleichstrom, Wechselstrom, Transformator, Röntgenstrahlen. Elektronenröhre. Unfallverhütung.

Bau des Atoms: Atomkraft. Strahlenschutz.

Anwendung der physikalischen Gesetze im täglichen Leben und im Gesundheitswesen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Physik hat den Unterricht in Chemie, Biologie und Umweltkunde, Hygiene, Infektionslehre und Strahlenkunde, Haushaltsführung zu berücksichtigen und soll brauchbare Grundlagen für eine spätere Spezialausbildung liefern.

Der Unterricht soll auf den bereits erworbenen Kenntnissen der Schüler aufbauen und möglichst zahlreiche Beispiele aus dem Haushalt und dem Lebenskreis der Schüler bringen.

Das Experiment wird den Ausgangspunkt für die eingehende Betrachtung der physikalischen Phänomene bilden. Mathematische Formulierungen physikalischer Gesetze und Begriffe sind auf das Notwendigste zu beschränken.

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CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Kenntnisse der wichtigsten Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der anorganischen und organischen Chemie, Grundlagen der Lebensvorgänge in der Natur, besonders im menschlichen Körper: Ernährung, Atmung.

Erziehung zu Ehrfurcht vor Ordnung und Harmonie in der Natur. Die Verantwortung des Menschen für die Abweichungen vom Natürlichen und deren Folgen sollen den Schülern bewußt gemacht werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wiederholung der chemischen Grundbegriffe. Die wichtigsten Metalle und die wichtigsten Nichtmetalle.

Das Wasser.

Ausgewählte Kapitel der anorganischen Chemie. Grundlagen der organischen Chemie. Besondere Berücksichtigung der Biochemie.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat auf die Aufgaben und Vorgänge im Bereich der Ernährung und des Gesundheitswesens ständig Bezug zu nehmen. Jede Möglichkeit, die Schüler insbesondere durch das Experiment zu selbständigem naturwissenschaftlichem Denken anzuregen, soll ausgenützt werden.

Der Unterricht soll auf den bereits erworbenen Kenntnissen der Schüler aufbauen.

Querverbindungen zu den verwandten Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

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  1. 1996 (2. Klasse)
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SOMATOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll grundlegende Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers (unter besonderer Berücksichtigung des kindlichen Organismus) vermitteln. Der Schüler soll Einsicht in die Aufgaben und in das Funktionieren der verschiedenen Organe gewinnen und die Zusammenhänge erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfeleistungen erwerben zu können. Der Schüler soll den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Gesunderhaltung ableiten können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einleitung in die Grundbegriffe der Körperform (Morphologie), der Lebensvorgänge (Physiologie) und der Lageverhältnisse (Topographie) der menschlichen Gestalt unter Benützung wesentlicher, allgemeinbildender, medizinischer Fachausdrücke.

Zell- und Gewebelehre: Morphologie und Physiologie der einfachen Zelle bis zu den Geweben; das Blut mit seinen Eigenschaften und Aufgaben; Geschlechtszellen und Grundzüge der Vererbung.

Knochensystem: Bau und Funktionen der Knochen und Gelenke; Beschreibung der wichtigsten Knochen des Schädels, des Rumpfes und der Gliedmaßen.

Muskelsystem: Bau und Funktion der quergestreiften und glatten Muskulatur; Beschreibung der wichtigsten Muskeln des Kopfes, des Rumpfes und der Gliedmaßen.

Herz- und Kreislaufsystem: Lage, Bau und Funktion des Herzens und der Gefäße; Lungen-, Körper- und Pfortaderkreislauf; der Kreislauf des ungeborenen Kindes; Blutdruck; Anatomie und Physiologie der Milz.

Atmungssystem: Bau und Lage der oberen und unteren Luftwege; Physiologie der Atmung.

Der Stoffwechsel:

Verdauungssystem: Bau und Lage der einzelnen Verdauungsabschnitte.

System des Harn- und Geschlechtstraktes: Bau und Lage der Nieren und der harnableitenden Wege; Harnbereitung und Harnbestandteile; Bau und Funktion des weiblichen und männlichen Geschlechtsapparates; die sekundären Geschlechtsmerkmale.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

System der endokrinen Drüsen und der Hormone: Hirnanhangsdrüse, Zirbeldrüse, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Bries, Inselapparat, Nebennieren, Keimdrüsen, Mutterkuchen.

Nervensystem: Bau und Funktion des Zentralnervensystems, des peripheren und vegetativen Nervensystems; die Reflexe.

System der Sinnesorgane: Bau und Funktion des Sehorganes, des Gehör- und Gleichgewichtsorganes, des Geschmacks- und Geruchsorganes; die Hautsinne.

Haut und ihre Anhangsgebilde: Aufbau und Funktionen.

Die Bedeutung des Zusammenwirkens der einzelnen Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers.

Didaktische Grundsätze:

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.

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  1. 1995 (1. Klasse)
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  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

ERNÄHRUNGSLEHRE UND DIÄTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundzüge richtiger Ernährung. Bekanntmachen mit den wichtigsten Diätformen. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel, ihres Nähr- und Nutzwertes.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Nährstoffe.

Die Wirkstoffe.

Die ernährungsphysiologische Bedeutung der Nahrungsmittel

(Nährwert, Nährwertberechnung).

Der Einfluß der Ernährung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Richtlinien für gesunde und zweckmäßige Kost (Tages- und Wochenspeisepläne).

Kostformen für Gesunde unter Berücksichtigung des Alters und der Berufstätigkeit.

Grundlegendes über Diätformen. Allgemeine Richtlinien für die Zubereitung der Diätkost. Spezialdiäten.

Nahrungsmittel und Genußmittel und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung (Herkunft, Preis, Einkauf), Aufbewahrung und Konservierung, Lebensmittelgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Erfahrungen aus dem Kochunterricht miteinzubeziehen und von lebensnahen Beispielen auszugehen.

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  1. 1996 (2. Klasse)
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NÄHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung der Freude an gestaltender Arbeit, Bildung des Geschmackes, Erziehung zu sparsamer Materialverwendung und zu zeitsparender, exakter Arbeit.

Vermittlung von Grundkenntnissen im Nähen unter Erweiterung bereits vorhandener Kenntnisse.

Anleitung zu fach-, material- und funktionsgerechter Herstellung einfacher Kleidungsstücke.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die gebräuchlichsten Textilien und deren Behandlung und Pflege.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Ein einfaches Kinderkleidungsstück.

Drei Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien, darunter ein einfacher Rock aus Wollstoff und ein Kleidungsstück mit eingesetzten Ärmeln.

Erstellung der für die Werkstücke notwendigen Schnitte durch Abnehmen aus Schnittmusterbögen oder Verwendung von Schablonen.

Eine Ausbesserungs- oder Umänderungsarbeit an einem Wäsche- oder Kleidungsstück.

Anleitung zu sicherer Handhabung und sorgsamer Pflege der Nähmaschine.

Didaktische Grundsätze:

Für die einfachen Werkstücke sind nur leicht zu verarbeitende Materialien zu verwenden.

Die materialgerechte und zweckentsprechende Verarbeitung ist besonders zu beachten.

Begabten Schülern ist Gelegenheit zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse zu geben.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

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  1. 1995 (1. Klasse)
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  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erzielung einer gewissen Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen.

Erziehung zur Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und Ordnung.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Übung und Festigung der Grundrechnungsarten sowie der Bruchrechnung.

Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen.

Aufgaben aus der Ernährungslehre: die Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.

Kalkulation im Haushalt.

Einfache und zusammengesetzte Schlußrechnung, bezogen auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Prozentrechnung: Nährwerte-, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln; Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.

Flächen- und Körperberechnung: Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung; Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen, Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.

Verteilungsrechnung: Kostenverteilung nach Raumflachen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.

Mischungsrechnung: Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege und der Ernährung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zinsenrechnung.

Verrechnungsverkehr mit den Geldanstalten (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit).

Behandlung der von den Geldanstalten vorgesehenen Formulare.

Lohn- und Gehaltsverrechnung: Grundlohn, Überstundenentgelt, Beihilfswesen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer (Jahresausgleich); Krankengeld, Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe.

Durchschnittsrechnung, Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen: Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und der Volkswirtschaft.

Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.

Didaktische Grundsätze:

In allen Fällen ist auf die Schätzung des Ergebnisses und auf die Einhaltung einer sauberen und vor allem übersichtlichen äußeren Form zu achten.

Bei Erstellung der Übungsbeispiele sind praxisnahe Beispiele zu wählen.

Vier einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerben der Fertigkeit in der Aufnahme von Stenogrammen und ihrer Übertragung in die Maschine sowie in der fehlerfreien Anfertigung von Abschriften.

Anleitung zur selbständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken. Erlernen der Handhabung von Diktiergeräten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Die Verkehrsschrift, bis zu einer Schnelligkeit von ca. 80 Silben pro Minute.

Erarbeitung des Tastenfeldes (Zehn-Finger-Tastschreibmethode), Steigerung der Schreibfertigkeit von Stunde zu Stunde durch Erlernen eines Griffes und durch Wort-, Satz- und Geläufigkeitsübungen.

Richtige Anwendung der Satzzeichen, der Hervorhebungsarten, der besonderen Zeichen (Klammern, %, , § usw.).

Verwendung des Tabulators und der gebräuchlichsten Einrichtungen der Schreibmaschine (zB Feststeller, Rücktaste, Stechwalze usw.).

Anfertigung von Berichten, Protokollen, Aktenvermerken, Anträgen und anderen Schriftstücken aus der Sozialarbeit. Handhabung des Diktiergerätes. Die gebräuchlichsten Vervielfältigungsarten.

Maschinenkunde: Die Hauptteile der Schreibmaschine und deren Zusammenwirken. Die Pflege der Maschine.

Didaktische Grundsätze:

Auf graphische und systemale Korrektheit der Kurzschrift sowie auf sicheres Lesen der Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Fertigkeit im Maschinschreiben ist durch Taktschreiben, systematische Tast- und Griffübungen, häufige Abschreibübungen, gute Einübung der Häufigkeitswörter und Maschinendiktate zu erreichen. Da im Unterrichtsfach Maschinschreiben keine Hausübungen gegeben werden können, ist weniger auf Schnelligkeit als auf Brauchbarkeit, Fehlerfreiheit, formgemäße Gestaltung und Sauberkeit der Schriftstücke zu achten.

Die Beurteilung ist auf Grund laufender schriftlicher Übungen durchzuführen. Texte sind womöglich aus dem Gebiet der Sozialarbeit zu nehmen.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
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  1. 1997 (3. Klasse)

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildung der Fähigkeit, verschiedene Materialien werkgerecht, zweckentsprechend und formschön zu verarbeiten.

Vermittlung praktischer Fertigkeit in räumlicher Gestaltung und festlicher Raumgestaltung, Förderung der schöpferischen Tätigkeit. Hinführung zum persönlichen Stil beim freien Gestalten. Vermittlung guten Geschmackes, Erziehung zu Kritikfähigkeit.

Brauchtums- und Volkskunstpflege.

Wecken der Freude an Kunstbetrachtung.

Anleitung zur Weitergabe der erlernten Techniken an

Personengruppen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Jahresthema: Volkskunst und Brauchtum.

Anwendung der Blockschrift (zB Monogramme, Exlibris). Durch Wandlung der Form zur Ornamentik. Farbenlehre. Maltechniken. Naturstudien mit Bleistift und Kohle. Weiterentwicklung der Naturstudien in Farbe. Umsetzen der Naturstudien in freies Gestalten unter Anwendung verschiedener Techniken (zB Drucktechniken, Batik).

Gestaltende Übungen zu den Festen des Jahres mit verschiedenen Materialien. Übungen in Kunstbetrachtung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Jahresthema: Kunstanwendung im Lebensraum des Menschen.

Anwendung der Zierschrift in Verbindung mit Ornamentik (zB Einladungen, Menükarten, Tischkarten).

Raumdekorationen für verschiedene Anlässe und Feste des Jahres:

Schmuck für den Wohnraum (zB Wanddekorationen, Masken).

Werkübungen: Erlernen und Anwenden einfacher materialangepaßter Techniken für Raumschmuck (zB mit Ton, Flechten mit Peddigrohr, Knüpftechnik).

Ausführung von Gemeinschaftsarbeiten (zB Bilderbuch).

Übungen in Kunstbetrachtung (Architektur im menschlichen Siedlungsraum).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Jahresthema: Freies Gestalten (Kreativität und Kommunikation).

Weiterführung der Schriftübungen (zB Gestalten von Plakaten, Montagen, Textkollagen, Schülerzeitung).

Anspruchsvollere Werkarbeiten unter Anwendung verschiedener Techniken und Materialien. Anfertigen von einfachem Kinderspielzeug aus geeignetem Material.

Schulungsübungen in der Weitergabe leicht erlernbarer Techniken an Kleingruppen verschiedener Altersstufen (im Hinblick auf Freizeitgestaltung und Therapie).

Kunst in der Kommunikation (Brief, Plakat, Zeitung, Zeitschrift, Buch).

Didaktische Grundsätze:

Die Werkstücke sollen materialgerecht, geschmackvoll und möglichst auch praktisch verwendbar sein. Auf sorgfältige Ausführung ist zu achten.

Die Beherrschung einzelner Techniken ist der oberflächlichen Anwendung vieler Techniken vorzuziehen.

Besonderer Wert ist auf eigene Entwürfe der Schüler zu legen. Persönliche Begabungen sind zu fördern.

Einschlägige Kunstbetrachtungen sind in den Unterricht einzubauen, um den Schülern Einblick in Kunstgattungen zu geben. Feste sollen die Schüler aller Klassen zur Zusammenarbeit anregen und möglichst unter einem gemeinsamen Thema gestaltet werden. Durch Betrachtung von Siedlungs- und Landschaftsformen und Aufzeigen der Veränderungen der Natur durch die Technik ist in den Schülern das Verständnis für Umweltprobleme und das Verantwortungsbewußtsein für die Gestaltung des menschlichen Lebensraumes zu wecken und zu fördern.

Querverbindungen zu verwandten Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Der Unterricht ist nach Möglichkeit als Blockunterricht zu führen.

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)

31.
  1. 1995 (1. Klasse)
31.
  1. 1996 (2. Klasse)
31.
  1. 1997 (3. Klasse)

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Situation zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler beitragen.

Durch die Leibesübungen soll ein entwicklungsgemäßes modernes Leistungsniveau erreicht und die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden.

Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden:

1.

Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch

Schaffen der notwendigen motorischen Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition)

Verbessern der Bewegungseigenschaften (zB Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf Ökonomie, Harmonie)

Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen als Anlaß

für die Entwicklung der Leistungsbereitschaft und als Grundlage für die Lebenstüchtigkeit

Gestalten der Bewegung in der Zeit und im Raum nach eigenen und

gegebenen Rhythmen als Anregung zu musisch-künstlerischem Bewegungsspiel

2.

Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in

Spielen

Gruppenbewerben

Gruppen-Tänzen und Bewegungsgestaltungen

Schulveranstaltungen

und in allen anderen sich bietenden unterrichtlichen

Situationen wie Gruppenarbeit, auch alters- und leistungsdifferenziert; Sichern und Helfen

3.

Vermittlung von Kenntnissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick

auf das Lernen und Bewegungen und die Auswirkungen des Trainings # auf das allgemeine und spezielle Handlungsgeschehen # auf die Rolle des Sports in Familie und Gesellschaft # auf die Bedeutung der körperlichen Bewegung für den behinderten

und alten Menschen

4.

Hinführen zu freiwilliger auf Einsicht und Verstehen des Wertes begründeter sportlicher Betätigung außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch

Pflege von Formen des Freizeitsports insbesondere auch im Hinblick auf den Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung

5.

Wecken des Verständnisses und Willens zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung

in Belangen der persönlichen Gesundheit

in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens und des Umweltschutzes.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den einzelnen Übungsbereichen ihr Individual- und/oder sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.

Bezüglich der angegebenen Lernziele muß sich der Lehrer der Gefahr einer Überschätzung von Standardprogrammen bewußt sein.

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Geschicklichkeit und Gewandtheit auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen.

Übungsgruppen zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag.

Lernziele: Aufgaben, an denen die einwandfreie Ausführung einer neu erlernten Bewegung (ohne besonderen Leistungsanspruch) und eines biologisch richtigen Haltungsaufbaues überprüft werden können, zB Kernwürfe, Schockwürfe mit Bällen, zweckmäßiges Aufgreifen und leises Niederspringen bei Geräten, Einstellungs- und Aufbauübungen im Sitzen und Stehen.

Grundübungen

Mannigfaltige Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Kriechen, Rollen, Laufen, Hüpfen, Springen ...) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.

Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben; komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite; Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Winden.

Lernziele: Schülerinnen: Wanderklettern schräg aufwärts 4 - 6 Taue.

Schüler: Hangeln aus dem Stand 3 - 5 m hoch an Tauen. Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten; einfache Sprünge und Drehungen am kleinen und großen Federtuch. Werfen und Fangen von Bällen über größere Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen und Dribbeln in schwierigeren Formen; Wurf- und Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.

Boden- und Geräteturnen

Rolle, Rad, Kopfstand und Handstand mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, allenfalls Salto und Kippe; Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag; Aufgänge, Umschwünge und Abgänge; Geräte bis reichhoch.

Schwebegehen mit verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten. Gleichgewichtskünste.

Leichtathletik

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Wendigkeit und Ausdauer; Hindernisläufe. Startübungen. Dauerläufe 10 - 15 Minuten.

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2000 m) auch in Staffelform, Geländeläufe, Orientierungsläufe.

Schwimmen

Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage; Schwimmen auf Schnelligkeit (bis 100 m) und Dauer (bis 15 Minuten); Start und Wende; Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge; Tauchen auf Tiefe und Weite; Staffeln; Transport- und Rettungsschwimmen; Kleiderschwimmen; Befreiungsgriffe.

Schilaufen

Wiederholung der Grundschule des alpinen Schilaufs, Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahrten, Geländefahrten; Grundschule des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen Gelände!

Schibobfahren

Beherrschung des Gerätes; leichte Abfahrten mit Richtungsänderungen.

Eislaufen

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m; Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen, Achter, Dreier; Wende; einfache Tanzschritte.

Spiele

Kleine und mittlere Spiele, auch als Vorbereitung für die großen Kampfspiele.

Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Allenfalls Einführung in weitere Spiele, wie Tennis, Tischtennis, Badminton.

Gymnastik und Tänze

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradzahliger Rhythmisierung. Laufsprung. Federn durch das Seil vorwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung. Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens; Laufen und Springen durch den Reifen.

Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule).

Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze, zeitlich und räumlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an Partner und Gruppe; Versuche im Gestalten eines einfachen Bewegungsspieles nach einfachen Musikstücken oder Liedern.

Fachspezifische Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende Gebiete zu behandeln:

Fragen einer gesunden Lebensführung in Querverbindungen zu einschlägigen Gegenständen.

Kriterien einer guten Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung.

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit eines adäquaten Gruppenverhaltens, zB beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. -leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

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