Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-07-31
Letzte Aktualisierung 1994-05-11
Status Aufgehoben · 1996-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische), Objekt und Metasprache.

Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikate (Begriffe);

Aussagefunktion und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;

Deduktion (Schlüsse), Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

5.

Klasse:

Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schüler.

Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.

Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.

Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit deren Initiatoren und mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.

Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.

Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.

Einzelne philosophische Problemstellungen: Das Realitätsproblem;

die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Naturwissenschaft;

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Die personalen Beziehungen; Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen;

ästhetische und sittliche Grundhaltungen; die Verantwortbarkeit des menschlichen Handelns; das Willensproblem. Die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig; im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.

Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes keine strenge Systematik an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.

Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Kindergarten- und Hortpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnern des Übungskindergartens anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.

In der 3. Klasse sollen die Schüler zu systematischem Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.

In der 4. Klasse ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zu vertiefen

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehestmögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).

Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens:

Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.

Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik:

Bewegungsunruhe; Einnässen, Einkoten; Schlafstörungen; Eßstörungen, Erbrechen.

Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

5.

Klasse:

Teilleistungsschwächen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik).

Teilleistungsschwächen im Bereich der Sinne (Sehen, Hören).

Teilleistungsschwächen im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens (Konzentration, Aufmerksamkeit, kognitive Fähigkeiten, Legasthenie; Rechenschwäche).

Behinderungen im Bereich der Sprache:

Sprachentwicklungsverzögerungen, Stammeln, Dysgrammatismus, Näseln, Poltern, Stottern, Mutismus ua. Erkennen der verschiedenen Teilleistungsschwächen und Störungen, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.

Die Integrationsproblematik (in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Gesellschaft); Stufen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Grenzen der Integration.

Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen. Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.

Die besondere Situation der Eltern von auffälligen Kindern; Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sonderkindergärtner bzw. zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in der „Didaktik“ soll den Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren.

Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.

Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens soll der Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.

Der Schüler soll Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Er soll dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.

Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.

Durch das Prinzip der Reflexion soll der Schüler befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.

Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll den Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.

Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll den Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Kindergartenpraxis):

Einführende Information über die Institution Kindergarten.

Erste Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich. Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Dadurch soll ein entsprechender Grundstock an Materialien und Bildungsmitteln aufgebaut werden.

Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des ersten Verstehens einiger didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote. Beispielhaftes Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.

Erstes Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse anhand konkreter Beispiele unter besonderer Berücksichtigung von emotionalen und sozialen Gesichtspunkten. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.

Richtlinien zum Anlegen fachspezifischer Sammlungen. Verwendung von Fachbüchern, Anbahnen einer berufsspezifischen Fachsprache. Angebote für Elterninformationen anhand der konkreten Bildungsaufgaben.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erster Überblick über Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche; Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Allenfalls Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.

Durch engbegrenzte Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder.

Erste Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich der Motivation von Kindern, verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe.

Kennenlernen und Gestalten einfacher Bildungsmittel zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.

Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Erste Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Bildungsmitteln.

Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aufbau methodischer Reihen zur Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Kleinkindern, sowie für den Erwerb von Kenntnissen, insbesondere für die Förderung der kognitiven und kreativen Fähigkeiten, der Sprache und der Bewegung. Dabei ist auf den didaktischen Aufbau des Bildungsgutes, auf Entwicklungsgemäßheit und individuelle Begabungsvarianten besonders zu achten.

Kenntnis von Bildungsmitteln und Medien für die angesprochenen Bereiche; Kriterien für deren Beurteilung.

Einsicht in die Komplexität des Aufbaues von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, aufgezeigt an praktischen Beispielen. Voraussetzungen und Methoden für die Entfaltung kindlicher Lernprozesse. Aufzeigen von Möglichkeiten, auf Spezialinteressen der Kinder einzugehen.

Kennenlernen von entwicklungsgemäßen Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren in den spezifischen Institutionen.

Kenntnis verschiedener Formen und Kriterien der schriftlichen Planung. Unterscheiden von einzelnen Spiel- und Übungseinheiten sowie längerfristiger Prozesse unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Diskussion verschiedener Gesichtspunkte der Reflexion anhand konkreter Modelle.

Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen. Fortführen der Auseinandersetzung mit verschiedenen methodischen Prinzipien für die Förderung kindlicher Spiel- und Arbeitsprozesse.

Weiterführen der Angebote für die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

4.

Klasse:

Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung verschiedener Persönlichkeitsbereiche des Kindes, insbesondere der emotionalen Erziehung, des Sozial- und Wertverhaltens. Aspekte religiöser Erziehung. Probleme der Sexualerziehung.

Didaktisch-methodische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.

Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse, Einfluß der Persönlichkeit des Erziehers.

Formen, Probleme und Konsequenzen der Zusammenarbeit Erwachsener:

Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit.

Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:

Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und den daraus resultierenden Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Erzieherverhalten.

Vertiefung der Kenntnis für die pädagogische Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.

Kenntnis der administrativen Aufgaben der Kindergärtner im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtner.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

5.

Klasse:

Vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktisch-methodischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart. Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.

Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.

Zusammenschau und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.

Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen. Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.

Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Kindergartenpädagogik:

Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Methoden zur Förderung von leichtbehinderten Kindern in Kindergärten (Integrationsmodelle).

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und

eine dreistündig.

Im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

1.

Klasse:

Der methodische Ansatz in der 1. Klasse soll sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingungen für kreatives Denken und Gestalten erfahren.

Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.

Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.

2.

Klasse:

Aufbauend auf den in der 1. Klasse erreichten Bildungszielen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Um die Kritikfähigkeit der Schüler anzubahnen, sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Selbständigkeit der Schüler bei der Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.

3.

Klasse:

Die in der 2. Klasse zitierten didaktischen Grundsätze können in den zwei folgenden Klassen mit dem Ziel der Strukturierung fortgesetzt werden.

In Konzentration mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen zu achten.

Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.

4.

Klasse:

Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.

Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.

5.

Klasse:

Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.

Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.

KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):

Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.

Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.

Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.

Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten.

4.

Klasse:

Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.

Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.

Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.

Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.

Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).

5.

Klasse:

Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.

Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.

Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.

Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnungen für die Reflexion.

Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtner.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Kindergärtner abzuhalten.

Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.

Schülern, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der 3. Klasse auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren. Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schüler haben ab der 3. Klasse jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.

Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse ein Lehrer zu unterrichten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im

1.

Semester anzusetzen.

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht soll zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache führen; er soll dazu befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen sowie kritische Sprachbetrachtung anzustellen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Die Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik anhand von Texten und eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit sollen als Grundlage dienen. Ziel der Sprachlehre ist das Aufdecken und Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktionen, wobei wenn möglich auf berufsspezifische Problemstellungen eingegangen werden soll.

Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese bleibenden Wert haben oder für das Verständnis unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; diesem Ziel soll auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang der Dichtung dienen. Daneben sind aus der Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischen Rang bzw. von wesentlichem Einfluß auf die deutschsprachige Literatur zu behandeln. Besondere Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen Literatur. Das Verständnis für den künstlerischen Wert sprachlicher Darstellung und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden, sich mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen. Urteilsfähigkeit gegenüber dem großen Angebot des Büchermarktes mit seinen verschiedenen Textarten, der Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage sowie der Werbung ist anzustreben. Weiters ist das Interesse und die Einsicht in Strukturen und Wirkungen von Texten verschiedener Art zu fördern.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur sowie allgemeingültiger Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist auf die große Bedeutung des Kindergartens und des Hortes für die Verbreitung wertvollen Kinder- und Jugendschrifttums (auch im Wege der Elternberatung) hinzuweisen.

Der Unterricht sollte schließlich bewußt machen, daß der Kindergarten für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder mitverantwortlich ist.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.).

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.

Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.)

Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.

Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Kindergartenpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und zwei zweistündige im 2. Semester.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung usw.).

Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpulse).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.

Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

4.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten. Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündige im

1.

Semester, eine zweistündige und zwei dreistündige im 2. Semester.

5.

Klasse:

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.).

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Rechtschreibung als Produkt eines Entwicklungsprozesses.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im

1.

Semester und eine vierstündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebene Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audio-visuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung sollen geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll der Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik und Kindergarten-, allenfalls Hortpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit im Gebrauch der Fremdsprache führen. Dazu gehört eine phonetisch richtige Aussprache und die entsprechende Tonführung, die Kenntnis der zum korrekten Gebrauch der Sprache notwendigen Grammatik, ein angemessener Wort- und Phrasenschatz, das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes in der fremden Sprache zu verstehen, sowie die Fähigkeit, nicht zu schwierige Sachverhalte und Gedankengänge mündlich und schriftlich in der Fremdsprache, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Beruf, idiomatisch auszudrücken.

Der Einblick, den die jungen Menschen im Laufe des Unterrichts in der Fremdsprache in die Eigenart der englischsprechenden Länder und ihrer Menschen gewinnen, in deren politisches, gesellschaftliches und geistiges Leben, muß letzten Endes zur Achtung vor der Eigenart der Menschen und Völker führen, zu größerem Verständnis für die Eigenart des eigenen Volkes und Landes und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Schulung der Sprechwerkzeuge im Hinblick auf eine phonetisch richtige Aussprache, wobei der englischen Tonführung und dem Sprechrhythmus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Kennenlernen der internationalen Lautsymbole als Hilfe bei der Arbeit mit dem Wörterbuch.

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Tonband, Schallplatte, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Die Schüler sollen lernen, Texte mit Hilfe des Wörterverzeichnisses in ihrer Gesamtheit oder im Hinblick auf wichtige Einzelinformationen zu erfassen und so zur Freude am selbständigen Lesen (privater Lektüre) angeregt werden.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der für die einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen und erweiterten Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten, gegebenenfalls auch Diktate in Anlehnung an den Lesestoff zur Festigung der englischen Schreibung.

Sechs einstündige Schularbeiten; je drei im Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Weiterentwickeln der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund ihrer voraussichtlichen Berufswahl von Bedeutung sind: Betätigungen mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen usw., zu Rollenspiel und sozialen Arbeitsformen; Erziehungsfragen; Freizeit; Reise- und Fremdenverkehr.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Erzählen und Nacherzählen kurzer pointenreicher Geschichten, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Der Schüler soll zunehmend imstande sein, anspruchsvollere Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, zB einfache Texte zu Fragen aus der Kinder- und Jugendpsychologie und dem Leben in Hort und Heim, Texte landeskundlicher Art, die neben Großbritannien und den USA auch andere Länder der englischsprechenden Welt einbeziehen. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen im Umgang mit dem Wörterbuch, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens.

Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Abfassen von Bewerbungsschreiben, Lebensläufen, Beschwerden. Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuche im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Sechs einstündige Schularbeiten, je drei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen nun auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten, auch im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten. Eventuell Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Fortsetzen der planmäßigen Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Erweitern und Schärfen des Hörverstehens unter schwierigeren Bedingungen. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen, etwa aus dem Erlebnisbereich und der Umwelt der Schüler, sowie Themen aus dem pädagogischen und kulturellen Bereich. Motivieren zu selbständigem Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.

Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

4.

Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an anspruchsvolleren Aufgaben weiter zu schulen und zu verbessern.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Leseguts aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über große englische und amerikanische Erzieherpersönlichkeiten. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des

19.

und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen.

Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

5.

Klasse:

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie in Rede und Wechselrede notwendig und brauchbar sind.

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens einer Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 5. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem; gelegentliche Übungen im Übersetzen aus dem Englischen und ins Englische.

Drei Schularbeiten, davon zwei zweistündige im 1. Semester, eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachenunterrichts werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber dem anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erziehen.

Zum mündlich-produktiven Bereich:

Im mündlich-kommunikativen Bereich besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im mündlich-produktiven Bereich große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Gelegentlich können Übersetzungen von praktischem Wert (Rezepte, Arbeitsanleitungen, Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte ua.) durchgeführt werden.

Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Auftretende Mängel sind durch Übungen, wie Imitationsübungen, Übungen im Unterscheiden ähnlicher Laute, Sammeln von Wörtern nach phonetischen Gesichtspunkten ua. zu beseitigen. Das Verwenden von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene Sprecher.

Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz des Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und Anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete, Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein sollen, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.

Geeignete Übungsformen sind ua. Übungen mit dem Wörterbuch zum Herausfinden der richtigen Bedeutung eines Wortes; Übungen im Erschließen unbekannter Wörter aus dem Zusammenhang; Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.

Zur Grammatik:

Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachenunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen soll der Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.

Zu den schriftlichen Übungen:

Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.

Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, die eventuell auch erweitert und ausgeschmückt werden können oder deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefeschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden.

Übersetzungsübungen können gelegentlich in der Klasse durchgeführt werden, dürfen aber bei Schularbeiten nicht gefordert werden.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Die so vertiefte Allgemeinbildung soll dem jungen Staatsbürger und zukünftigen Erzieher das Verständnis des Zeitgeschehens ermöglichen und zu seiner politischen Mündigkeit beitragen.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und die politische Bildung sollen zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der österreichischen Demokratie in Gegenwart und Zukunft führen; die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe zu Aufgaben und Methoden des Faches.

Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich.

Beispiele für bleibende Leistungen altorientalischer Hochkulturen.

Modellhafte Erarbeitung grundsätzlicher Begriffe zur Staatenbildung, Entwicklung von Staaten und Staatsformen, zur Wechselwirkung von Staat und Kultur im Rahmen der griechischen Geschichte.

Die Entwicklung Roms zum Weltreich, der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen, Austria Romana.

Germanisch-romanischer, byzantinischer, islamischer Kulturkreis.

Das Christentum als religiöser, politischer und kultureller Faktor in Spätantike und Mittelalter, abendländischer Dualismus von Kaisertum und Papsttum.

Mittelalterlicher Staatsbegriff, mittelalterliche Rechtsvorstellungen, Lehenswesen und ständische Ordnung.

Der Verfall der Königsmacht im Spätmittelalter (Landeshoheit, Hausmachtpolitik), wirtschaftliche Veränderungen und deren Folgen (Stadt, Bürgertum).

Das Werden Österreichs unter den Babenbergern und Habsburgern. Die abendländischen Kunststile Romanik und Gotik.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau). Recht als ethische und als gesellschaftliche Norm. Stand, Klasse, Partei.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der europäische Erkenntnisfortschritt am Beginn der Neuzeit, geistiger und künstlerischer Ausdruck desselben in Humanismus und Renaissance.

Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik. Der Dreißigjährige Krieg als europäisches Ereignis.

Frankreich unter Ludwig XIV. als Beispiel für den höfischen Absolutismus, seine Wirtschaft und Kultur. Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. als Beispiel für den aufgeklärten Absolutismus, seine Wirkungen bezüglich Toleranz und Humanität.

Türkenbedrohung und Türkenabwehr (Prinz Eugen). Die künstlerische Gestaltung des gegensätzlichen Lebensgefühles der Zeit in Barock und Rokoko.

Der Versuch der Verwirklichung der Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution (Vorbild der USA). Die Machtansprüche Napoleons, sein Bemühen um Legitimierung. Die Restauration des Gottesgnadentums auf dem Wiener Kongreß. Nationalismus, Liberalismus

Klassik, Romantik, Biedermeier im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, religiöse Toleranz, Menschenrechte, Rechtsgleichheit, Verhältnis von Staat und Kirche.

Wesen und Antriebskräfte von Revolutionen, Evolution, Individuum und Masse. Begriffe Nation, Volk, Nationalismus, Chauvinismus.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaftsstruktur.

Lösungsversuche der sozialen Frage (Marxismus, christliche Soziallehre).

Europäische Krisenherde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der Versuch ihrer Bewältigung durch die Gründung von Nationalstaaten, durch Kongresse und Bündnisse.

Die kleindeutsche „Lösung“ der „Deutschen Frage“.

Österreichs Probleme als Vielvölkerstaat (Ausgleich mit Ungarn, Dezemberverfassung 1867).

Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.

Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen.

Geschichte der 1. Republik in Österreich.

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.

Die Weltwirtschaftskrise in ihrer politischen Bedeutung.

Der Zweite Weltkrieg.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Zusammenhang von Wirtschaftsformen und Gesellschaftsstrukturen. Privateigentum, Verstaatlichung. Ansprüche des einzelnen und des Staates. Der Wandel vom „Untertanen“ zum „Staatsbürger“. Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich. Politische Willensbildung. Die österreichische Verfassung (1920, 1929, 1945; Prinzipien). Sozialgesetzgebung.

5.

Klasse:

Die Weltsituation im Jahr 1945. Das Wachsen der Divergenz zwischen den USA und der Sowjetunion.

Besetzung und Wiederaufbau in der 2. Republik in Österreich, Erreichung des Staatsvertrages, Erklärung der immerwährenden Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Österreichs gegenwärtige Stellung und Aufgaben in Europa und in der Welt.

Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, ihre Lösung auf friedlichem Wege oder die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen.

Die Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.

Die zweite Industrielle Revolution, Gesellschaftsformen unserer

Zeit.

Kunstströmungen der Moderne.

Krisenherde der Gegenwart. Transparentmachung des tagespolitischen

Geschehens.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Soziale Strukturen und Probleme in der pluralistischen Industriegesellschaft, im Ostblock und in den Entwicklungsländern; die Rolle der Bildung in diesen Gesellschaftsformen. Nationale, weltanschauliche, rassische Spannungen der Gegenwart, das Bemühen um die Verwirklichung der Menschenrechte. Die Manipulation des Menschen (Ideologie, Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung). Wesen und Aufgaben des modernen Staates, kritische Reflexion der derzeit bestehenden Staatsformen. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Österreich.

Sozialkundliche Bildungsstoffe, die in allen Klassen zu behandeln sind:

Der Mensch als Person und soziales Wesen. Die Bedeutung der Familie. Gleichberechtigung der Geschlechter, Wertschätzung des Kindes. Sozialgeschichte des Kindes. Verschiedene Formen menschlicher Gemeinschaft. Staatenbildung, Staatstheorien, Staatsformen.

Zusammenhänge und Wechselbeziehungen von Wirtschaft, Zivilisation, Kultur.

Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und Kulturträger, Kulturüberschichtungen, Kulturbeeinflussungen, Kulturkonflikte. Pluralismus von Wertvorstellungen, Interessenskonflikte.

Recht und Gesetz.

Religion und Gesellschaft, Kirche und Staat.

Wissenschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Staat.

Die Bedeutung von Erziehung, Bildung und Arbeit für das Individuum

und für die Gemeinschaft.

Der Freiheitsbegriff im Wandel der Zeit.

Erziehung zur Demokratie, Förderung des Demokratieverständnisses.

Didaktische Grundsätze:

Geschichtserkenntnis soll vor allem durch Aufhellung der Grundtatsachen, Triebkräfte und Probleme der einzelnen Epochen gewonnen werden. Abbildungen von Werken aus dem Bereich der bildenden und angewandten Kunst sollen so eingebracht werden, daß über ein kooperatives Aufschließen ihres Gehalts an Symbolik der Ideenhorizont von Epochen faßbar wird. Die Stoffülle gebietet eine exemplarische Behandlung des Lehrstoffes. Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Dabei ist insbesondere dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung Rechnung zu tragen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Daraus soll ein vertieftes Verständnis für die politischen und sozialen Gegenwartsfragen erwachsen, das die Schüler zu kritischer Urteilsfähigkeit hinführt.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sowie Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.

Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs, und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume der Erde.

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.

Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.

Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik.

Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Wirtschaft, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).

Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.

Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume Österreichs:

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.

Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.

Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate und ähnliches). Funktion und Organisation von Betrieben.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.

4.

Klasse:

Einsichten in das Nord-Süd-Problem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.

Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisation. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze:

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich anhand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.

Besonders in der 4. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen miteinbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.

In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden. Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, herzustellen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der für die Ausübung des Berufes (Kindergärtner, Erzieher an Horten) wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der entsprechenden Verhaltensweisen.

Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.

Lehrstoff:

4.

Klasse:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.

Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendschutz und Jugendwohlfahrtswesen.

Kindergartengesetz (beziehungsweise Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtner (beziehungsweise Erzieher an Horten) des zutreffenden

Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

5.

Klasse:

Aus dem Privatrecht:

Die wichtigsten Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.).

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler und Schülerinnen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler und Schülerinnen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern und Lehrerinnen anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.“

Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötigste Wissen vermitteln, sondern in den Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie der Politischen Bildung dienen.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.

Vertiefung grundlegender Kenntnisse der Geometrie und Ausbildung des Anschauungsvermögens.

Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen aus lebensnahen Bereichen.

Schulung des Abstraktionsvermögens und Förderung der Fähigkeit, mathematische Probleme exakt zu formulieren (Einführung in den Gebrauch der mathematischen Fachsprache und Fachsymbolik) und sprachlich exakt auszudrücken.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Mengenlehre (auch im Hinblick auf Verständnis mathematisch orientierter Lernspiele) und der mathematischen Frühförderung.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus Algebra, Analysis und Stochastik.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).

Zahlenmengen (N, Z, Q, I, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).

Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.

Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.

Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz

von Vieta.

Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, allenfalls Figur und Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.

Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.

Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kongruenzabbildungen, Strahlensatz.

Funktionsbegriff, lineare Funktion.

Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei

Variablen, Textaufgaben.

Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel allenfalls Pyramidenstumpf und Kegelstumpf).

Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.

Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).

Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ganzrationale und gebrochenrationale Funktionen, Stetigkeit und Grenzwert von Funktionen.

Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R. Winkelfunktionen (Berechnungen am recht- und schiefwinkeligen Dreieck, Beschränkungen auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsbeispiele.

Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.

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