Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 12. April 1985 über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Erzieher; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-08-31
Letzte Aktualisierung 1985-09-01
Status Aufgehoben · 1993-10-15
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere dessen §§ 6 und 104, wird verordnet:

Für die Bildungsanstalt für Erzieher und ihre Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1.

Lehrplan der Bildungsanstalt für Erzieher (Anlage I),

2.

Lehrplan des Kollegs an Bildungsanstalten für Erzieher (Anlage II),

3.

Lehrplan des Lehrganges zur Ausbildung von Erziehern zu Sondererziehern (Anlage III).

ARTIKEL II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafel der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

ARTIKEL III

§ 1. Die Anlage I dieser Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1985, der 2. Klasse mit 1. September 1986, der 3. Klasse mit 1. September 1987, der 4. Klasse mit 1. September 1988 und der

5.

Klassemit 1. September 1989 in Kraft.

§ 3. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne für den einjährigen Lehrgang und für den zweijährigen Lehrgang der Bildungsanstalt für Erzieher erlassen wurden, BGBl. Nr. 153/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 180/1969, tritt hinsichtlich des einjährigen Lehrganges mit 31. August 1985 und hinsichtlich des zweijährigen Lehrganges mit 31. August 1986 außer Kraft.

ARTIKEL IV

Bekanntmachung

Die in den Anlagen I bis III unter Abschnitt III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten

(Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

Anlage I

```

```

LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR ERZIEHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

Wochenstundenzahl Lehrver-

pflich-

Pflichtgegenstände Klasse tungs-

gruppe

```

1.
        1. Summe

```

```

```

Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)

Pädagogik (einschl. Pädago-

gische Psychologie, Päda-

gogische Soziologie,

Philosophie) .............. - 2 3 3 4 12 II

Heil- und Sonderpädagogik ... - - - 1 2 3 II

Didaktik (insbesondere

Didaktik der Hort- und

Heimerziehung) ............) 2 4 4 3 14 II

)- 2 III

Hort- und Heimpraxis *1) ....) 2 5 5 4 17 III

Deutsch (einschließlich

Sprecherziehung, Kinder-

und Jugendliteratur) ...... 4 3 3 3 4 17 I

Lebende Fremdsprache ........ 3 3 2 2 3 13 (I)

Geschichte und Sozialkunde .. 2 2 1 2 1 8 (III)

Geographie und Wirtschafts-

kunde ..................... 2 3 1 - 1 7 (III)

Rechtskunde ................. - - - 2 - 2 III

Mathematik .................. 3 3 2 2 3 13 (II)

Physik ...................... - 2 2 1 1 6 (III)

Chemie ...................... - 2 2 - - 4 (III)

Biologie und Umweltkunde .... 2 2 1 1 1 7 III

Gesundheitslehre ............ - - - 1 - 1 (III)

Musikerziehung .............. 2 2 1 2 2 9 (IV a)

Instrumentalmusik

Gitarre *3) ............... 2 1 1 - 0/1 4/5 (V)

Flöte/Akkordeon *2) *3) ... - 1 1 - 1/0 3/2 (V)

Rhythmisch-musikalische Er-

ziehung ..................... - 1 1 - - 2 IV

Bildnerische Erziehung *3) .. 2 2 2 2 0/2 8/10 (IV a)

Werkerziehung *3) ........... 5 2 2 2 2/0 13/11 (IV)

Leibeserziehung ............. 3 2 2 3 2 12 (IV a)

Verbindliche Übungen

Ergänzende berufskundliche

Unterrichtsveranstaltungen 3 - 1 1 1 6 V

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 37 39 39 39 37 191

Wochenstundenzahl Lehrver-

pflich-

Freigegenstände Klasse tungs-

gruppe

```

1.
        1. Summe

```

```

```

Stenotypie *4) *5) .......... (2) (2) (2) - - 2 V

Instrumentenbau *4) *5) ..... (2) (2) (2) - - 2 (V)

Rhythmisch-musikalische

Erziehung ................. - - - 2 1 3 IV

Klavier ..................... 1 1 1 1 1 5 V

Unverbindliche Übungen

Chorgesang *4) .............. 1 1 1 1 1 5 (V)

Spielmusik *4) .............. - 1 1 1 - 3 V

Darstellendes Spiel ......... 2 2 2 - - 6 V

Sprecherziehung *4) *5) ..... - (2) (2) - - 2 IV

Literaturpflege ............. - - - 1 1 2 (III)

Biologische Übungen *4) *5) . (2) (2) (2) - - 2 III

Fest- und Feiergestaltung,

Brauchtumspflege sowie

Volkstanzen ............... - - - 2 - 2 V

Fototechnik *4) *5) ......... (2) (2) - - - 2 V

Informatik *4) *5) .......... (2) (2) - - - 2 II

Medienkunde ................. - - - 2 2 4 III

Leibeserziehung ............. 2 2 2 2 2 10 (IV a)

Förderunterricht *6)

Deutsch ..................... 2 2 2 2 2 10 (I)

Mathematik .................. 2 2 2 2 2 10 (II)

Lebende Fremdsprache ........ 2 2 2 2 2 10 (I)

Musikerziehung .............. 2 2 - - - 4 (IV a)

```

```

*1) Praxiswochen: Acht Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Dazu drei Wochen Ferialpraktikum in der 3. Klasse und drei Wochen Ferialpraktikum in der 4. Klasse.

*2) Alternativ.

*3) In der 5. Klasse Gitarre oder Flöte/Akkordeon (entsprechend der Wahl in der 2. Klasse) und Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler.

4) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. 5) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *6) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungsanstalten für Erzieher haben im Sinne des § 102 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, die Schüler zu Erziehern heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen.

In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit leisten und so die Schüler einerseits für die Berufsausübung befähigen und andererseits zur Studierfähigkeit führen.

Anlage I

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN

DER BILDUNGSANSTALT FÜR ERZIEHER

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs.2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Anlage I

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bildungsanstalt für Erzieher strebt ein doppeltes Ziel an: die Vermittlung höherer Allgemeinbildung sowie die Ausbildung zum Beruf des Erziehers in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit. Daher wird auch im Religionsunterricht eine Grundlegung im Sinne der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen zu bieten sein, der eine berufsspezifische religionspädagogische Einführung folgen muß, die den zukünftigen Erzieher befähigt, im Lebensvollzug christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bibelkunde des Alten Testamentes: Das Alte Testament als Buch der Kirche, als Glaubenszeugnis des Alten Bundes und als zeitgeschichtliches Dokument. Die Entstehung des Alten Testamentes, seine Weitergabe, seine literarische und künstlerische Bedeutung.

Lektüre ausgewählter Abschnitte, Einführung in das exegetische Erfassen der Texte und Einprägen von grundlegenden Bibelstellen im Wortlaut.

Kirchenkunde: Pflege von Choral- und Psalmengesang.

Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bibelkunde des Neuen Testamentes: Das Wort Gottes in Jesus Christus und das Glaubenszeugnis der Urkirche. Die Entstehung und Überlieferung des neutestamentlichen Kanons.

Lektüre ausgewählter Abschnitte, Einführung in das exegetische Erfassen der Texte und Einprägen von grundlegenden Bibelstellen im Wortlaut.

Katechismus: Die Zusammenfassung der biblischen Botschaft im Katechismus. Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die evangelische Glaubenslehre in Entfaltung der Grundgedanken:

Schöpfung, Erlösung und Vollendung.

Vergleichende Konfessionskunde unter besonderer Berücksichtigung der Ökumenischen Bewegung.

Allgemeine Ethik: Versuch einer Lebensgestaltung.

Das Evangelium von Jesus Christus als Grundlage der Ethik; Daseinsgestaltung in den gottmenschlichen und mitmenschlichen Grundbeziehungen.

Lektüre ausgewählter Stücke der Bekenntnisschriften und zu Gegenwartsproblemen.

Katechetische Übungen (schriftlich und mündlich); didaktische Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundfragen christlicher Erziehung (Erziehungsrecht und -pflicht; religiöse Formung durch Familie und Gesellschaft).

Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter.

Anleiten zum Erzählen biblischer Geschichten und zum verständnisvollen Lesen biblischer Texte in der Gemeinschaft.

Einfügen christlicher Kinder- und Jugendlieder in den Tageslauf; Wecken der Freude am Kirchenlied.

Formen der Hausandacht in Familie und Heimgemeinschaft; das Gebet im Leben des Kindes und Hinführung zur Teilhabe am Gebet und Gottesdienst der christlichen Gemeinde.

Das schwierige Kind als Aufgabe und Hilfe für Erzieher und Gruppe.

Diakonische und missionarische Gegebenheiten und Aufgaben der Kirche.

Einführung in die Technik der selbständigen Weiterbildung.

Einführung in den religionspädagogischen Aspekt der Freizeitpädagogik. Bedeutung und Methode evangelischer Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes für die Schüler zugleich das Ziel im Auge behalten wird, den zukünftigen Erzieher zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihm einmal anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein, der dazu führt, daß in dem Schüler die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt und er angeleitet wird, die Inhalte kirchlicher Verkündigung in einer den Kindern und Jugendlichen entsprechenden Form selbst darzustellen. Dieses Prinzip ist in der 1. bis 4. Klasse durchzuhalten und schließlich in der 5. Klasse zu thematisieren und im Vollzug einzuüben.

Anlage I

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der zukünftige Erzieher soll befähigt werden, seinen Zöglingen zu zeigen, daß christlicher Glaube und Realisierung christlicher Gebote nicht nur zur Selbstverwirklichung und Sinnesfindung beiträgt, sondern auch die mitmenschlichen Beziehungen verbessert.

Der Unterricht muß daher christliche Selbst- und Fremderziehung anstreben.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aus der Kirchengeschichte (Urkirche - die ersten Konzile - Kirchenspaltungen - Reformation - die Entstehung der altkath. Kirche).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Didaktische Grundsätze:

Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch in diesem Schultyp im Religionsunterricht anzuwenden, wobei dem Gespräch bzw. der Seminar- und Gruppenarbeit breiter Raum zu gewähren ist, um in den Schülern Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu wecken. Bei der Auswahl der Methode soll beachtet werden, daß nicht nur Stoffinhalte zu vermitteln sind, sondern daß der Unterricht zu christlichen Werthaltungen führen soll.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN),

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Arbeitsweisen soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung von Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen wie sozio-kulturellen Strukturen verstehen.

Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen; Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.

Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zu Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenzform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen und im steten Bemühen um die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.

Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler wie ihrer pädagogischen Bedeutung.

Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns.

Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Situationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler wie Analyse erzieherischer Traditionen in Österreich, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen.

Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation; Sensibilisierung der Fremd- und Selbstbeobachtung; Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.

Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen, Lernstufen).

Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:

Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel, Spielgaben, Formen der Spielführung).

Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.

Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühesten Kindheit; erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.

Fragen der Erziehung und Bildung des Menschen in der frühen Kindheit; Beziehungen, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung; Perspektiven der Kooperation zwischen Familie und ergänzender Erziehungseinrichtung; die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik; Kleinkindpädagogen in Geschichte und Gegenwart.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enculturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel).

Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung; Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen, Erziehungsstile.

Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Selbstwahrnehmung in sozialer Integration, in sozialem Konflikt wie im Führungsverhalten. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung des Gruppenleiters.

Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.

Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Entwicklungspsychologie des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Auffälligkeiten in der Entwicklung; Einblick in den Lehrplan, die Unterrichtsmittel und Methoden der Grundschule; die Situation des Volksschulkindes in Hort und Heim.

Aufbau des Bildungswesens in Österreich; Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Heim, bzw. Tagesheimstätten; die historischen Wurzeln der Schulinternate.

Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Entwicklungsverwerfungen.

Fragen der Erziehung und Bildung des Pflichtschulkindes: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochal bedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie.

Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Psychologie: Zusammenschau verschiedener psychologischer Disziplinen und Richtungen mit ihren berufsrelevanten Erkenntnissen.

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Pädagogischen Psychologie:

Entwicklungsförderung, Lernförderung, Verhaltenstraining; Milieukunde (Typologie des Milieus; Bedeutung, Faktoren, Kriterien, Milieutherapie); Grundtatsachen der Familienpsychologie und der Epochalpsychologie; Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation in Hort und Heim.

Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Pädagogischen Soziologie: die soziale Dimension der Erziehung; Formen und Phasen der Sozialisierung; Sozialisationsdefekte und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte); Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtung; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit. Soziologie des abweichenden Verhaltens.

Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik. Historische und epochale Aspekte der institutionalen Erziehung und Fremdversorgung. Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.

Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantische, syntaktische und pragmatische). Objekt und Metasprache.

Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikate (Begriffe);

Aussagefunktionen und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;

Deduktion (Schlüsse). Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.

Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.

Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

5.

Klasse (4 Wochenstunden):

Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Hort- und Heimerziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychohygiene der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit;

Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand pädagogischer Kasuistik. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schüler.

Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation);

individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität);

Jugend in der Heimerziehung; Institutionen der Jugendarbeit.

Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.

Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung;

Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien;

Lebenslaufforschung; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.

Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;

Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten;

pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.

Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Wege der Verwirklichung von Zielen.

Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;

die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Naturwissenschaft;

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Die Bedeutung personaler Beziehungen; Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen; ästhetische und sittliche Grundhaltungen; die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem. Die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Erzieher soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.

Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehrern der Gegenstände Geschichte (historische und politische Aspekte der Erziehung), Biologie und Umweltkunde (somatische Grundlagen, anthropologische Kriterien) sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen. Die Pädagogik sollte die Koordination mit allen Unterrichtsgegenständen im Hinblick auf den künftigen Beruf übernehmen.

Scheinbare Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.

Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.

Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgabe, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.

Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.

In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.

Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.

Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.

Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.

In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.

Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.

Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Allgemeiner Teil:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Spezieller Teil:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.

Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,

Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.

Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;

Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;

Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.

Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

DIDAKTIK

(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll den künftigen Erzieher befähigen, aufgrund der Kenntnis der Ziele und beeinflussenden Faktoren, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit eigenverantwortlich zu planen, Methoden zu deren Realisierung zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren. Dazu gehört:

Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung soll der angehende Erzieher die Möglichkeit erlangen, Maßnahmen zu setzen, um Über- bzw. Unterforderung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.

Durch das Erproben verschiedener gruppendynamischer Prinzipien und kommunikativer Techniken soll der künftige Erzieher befähigt werden, Gruppenprozesse zu steuern und Gespräche mit einzelnen wie auch der ganzen Gruppe zu führen.

Die Kenntnis unterschiedlicher Möglichkeiten der Zeitplanung und -strukturierung im Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus ist zu vermitteln.

Um Erziehungs- und Bildungsprozesse wirkungsvoll auslösen zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.

Die Kenntnis verschiedener Kommunikations- und Verhaltensformen soll es dem Schüler ermöglichen, Interaktionsprozesse bestimmten Zielsetzungen entsprechend zu steuern (Sozial- und Emotionalerziehung).

Durch Interpretation des gebotenen Lehrstoffes und der persönlichen Erfahrungen soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes und Jugendlichen durch eine positive emotionale Führung zu fördern.

Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens, insbesondere in Horten und Heimen, soll den Schüler dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl und Anwendung des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.

Durch Einblick in die berufsbezogene Fachliteratur soll der Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, zu fundiertem Urteilen und Beurteilen angeregt werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):

Einführendes Kennenlernen der vielfältigen Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit anhand ausgewählter praktischer Übungen.

Kennenlernen von Materialien und Bildungsmitteln zur Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.

Vermittlung einiger methodischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung von Motivation für Erziehungs- und Bildungsprozesse in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.

Anbahnen des Verstehens einer berufsspezifischen Fachsprache und Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Erster Überblick über die Hauptbereiche sozialpädagogischer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Hort- und Heimerziehung.

Weckung des Verständnisses für die Komplexität der Einflußfaktoren und Bedingungsfelder der Hort- und Heimerziehung anhand konkreter Beispiele (Zielsetzungen, Arbeitsmethoden, Ortsbezogenheit, Gruppenstruktur, Zeitstruktur).

Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen (Festen, Feiern, Unternehmungen ua.).

Einführung in die Grundprobleme der Lernerziehung und Lernbetreuung in Horten und Heimen. Exemplarisches Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung mit den Faktoren, die das Erziehungsfeld Hort, Heim, Tagesheimstätte beeinflussen:

Erziehungs- und Bildungsziele; didaktisch-methodische Voraussetzungen und Prinzipien in einzelnen Erlebnisbereichen (Musik, Sport, bildnerisches Gestalten, Literatur, Medien ua.).

Positive Möglichkeiten und Chancen der Hort- und Heimerziehung und Methoden zur Realisierung.

Differenzierter Einblick in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Erziehungs- und Bildungsprozesses in der Hort- und Heimerziehung wie:

Aufnahme und Eingliederung des Kindes und Jugendlichen in die Gemeinschaft; Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Heranwachsenden; spezielle pflegerische Aufgaben.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse in der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um typische Gruppenstrukturen und -prozesse in Hort- und Heimgruppen zu erkennen.

Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.

Vermittlung methodischer Grundsätze, um die Lerntechniken zu verbessern und wirkungsvolle Lernbetreuung zu entwickeln. Exemplarisches Kennenlernen von pädagogischen Maßnahmen zur Förderung der Lernmotivation bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.

Kenntnis von verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln, um die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Exemplarisches Angebot von Methoden der Animation und der Weckung von individuellen Interessen. Anleitung zu kommunikativem Handeln. Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.

Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Auseinandersetzung mit den Kriterien der prozeßorientierten Planung und den Gesichtspunkten der Reflexion über das Erziehungsgeschehen anhand von Modellen themenbezogener Handlungsfelder.

Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Auseinandersetzung mit den Bedingungen für eine effektive Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen (personell, räumlich, zeitlich, wirtschaftlich).

Kenntnis gefährdender Einflüsse auf den Erziehungs- und Bildungsprozeß sowie Vermittlung von Hilfen zur Vermeidung systemimmanenter Gefahren.

Differenzierte Auseinandersetzung mit Fragen der Qualifikation der Erzieherpersönlichkeit und dem Berufsbild des Hort- und Heimerziehers.

Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.

Kenntnis der Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, Auseinandersetzung mit ihrer Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen. Anleitung zur Reflexion eigener Verhaltensmechanismen. Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; verhaltenstherapeutische Grundsätze.

Weitere Auseinandersetzung mit gruppendynamischen und gruppenpädagogischen Erkenntnissen als Grundlage für eine pädagogisch verantwortbare Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen.

Aufgaben der Freizeiterziehung sowie Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten der Spiel- und Freizeitpädagogik. Die Bedeutung der Animation und Motivation ist anhand exemplarischer Übungen aufzuzeigen; die Transferwirkung von Spielverhalten und Arbeitshaltungen.

Einführung in die Methoden der Gesprächsführung und Einüben grundlegender Techniken der Gesprächsführung.

Verschiedene Ursachen von Lernschwierigkeiten sowie ihre typischen Erscheinungsformen. Auseinandersetzung mit methodischen Hilfen zur Überwindung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten.

Grundfragen der Bildungsinstitution Schule; verschiedene Schulformen und Schultypen sowie deren spezifische Probleme und Förderungsmöglichkeiten. Formen und Probleme der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort bzw. Heim.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Zwei zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.

5.

Klasse (3 Wochenstunden):

Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in Horten und Heimen: Möglichkeiten der Vorbereitung des jungen Menschen auf seine spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung; Integrationsprobleme.

Grundlagen demokratischer Verhaltensformen sowie methodische Anleitung, um sie bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen zu fördern.

Probleme der Zusammenarbeit zwischen Heim und anderen Erziehungsinstitutionen (Familie, Fürsorge, Schule, Kirche) sowie Medizinern, Therapeuten ua. Methodische Anleitung zur Entwicklung von konkreten Lernbetreuungsprogrammen oder Konzepten zur zielgerichteten Lernförderung.

Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Hort- und Heimerziehung: Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabung; Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder; Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen und leicht behinderten Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und

eine dreistündig.

Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher in Horten und Heimen zu individueller Förderung der Interessen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen befähigen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler in Horten und Heimen. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte in Didaktik charakteristisch sein.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens und der verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Weiters sind Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen zu geben. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.

Dem Lehrer ist die Wahl von Methoden freigestellt, doch soll die Methodengerechtheit den Schülern transparent gemacht werden.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungarbeit (Anm.: richtig: Bildungsarbeit) in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Erziehertätigkeit sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik):

Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.

Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.

Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erzieherfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.

An einfachen Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.

Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.

Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.

3.

Klasse (5 Wochenstunden):

Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Zwei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen

oder ähnlichen Institutionen.

4.

Klasse (5 Wochenstunden):

Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in weitere Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Drei Praxiswochen im Heim.

Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen

oder ähnlichen Institutionen.

5.

Klasse (4 Wochenstunden):

Besuch ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Institutionen insbesondere Horten und Heimen; praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der

1.

Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht soll zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache führen; er soll dazu befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen und kritische Sprachbetrachtung anstellen. Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Die Kenntnis der Wort- und Satzgrammatik an Hand von Texten und eine weitgehende Sicherheit in der Schreibrichtigkeit sollen als Grundlage dienen. Ziel der Sprachlehre ist das Aufdecken und Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktionen, wobei, wenn möglich, auf berufsspezifische Problemstellungen eingegangen werden soll.

Als besondere Aufgabe gilt es, die Schüler zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen zu befähigen und auf eine gezielte Lernnachhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese bleibenden Wert haben oder für das Verständnis unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; diesem Ziel soll auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang der Dichtung dienen. Daneben sind aus der Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischen Rang, bzw. von wesentlichem Einfluß auf die deutschsprachige Literatur zu behandeln. Besondere Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen Literatur. Das Verständnis für den künstlerischen Wert sprachlicher Darstellung und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden, sich mit literarischen Werken der Vergangenheit und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen. Urteilsfähigkeit gegenüber dem großen Angebot des Büchermarktes mit seinen verschiedenen Textsorten, der Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage sowie der Werbung ist anzustreben. Weiters ist das Interesse und die Einsicht in Strukturen und Wirkungen von Texten verschiedener Art zu fördern.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung des Schrifttums der Gegenwart - sowie allgemeingültiger Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Die Schüler sind über die erzieherische Wirkung verschiedenster Arten von Literatur zu informieren. Darüber hinaus soll die Verantwortlichkeit für die Verbreitung guter Kinder- und Jugendliteratur geweckt und Möglichkeiten zur Förderung der Lesefreudigkeit aufgezeigt werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen.

Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.

Kinder- und Jugendliteratur:

Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme.

Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen. Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.

Lektüre und Textbetrachtung:

Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist).

Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten.

Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.

Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.

Übungen im Diskutieren auf der Grundlage von Fachwissen und zum Dramatisieren.

Kinder- und Jugendliteratur:

Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.

Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.

Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im ersten Semester; eine einstündige und zwei zweistündige im zweiten Semester.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.).

Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpuls).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.

Dramatisieren von Geschichten.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten im Hinblick auf die Lernhilfe. Korrekturübungen an Hand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugend-soziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus, usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele. Einblick in Lehrpläne aus Deutsch an Oberstufenformen.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung.

Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten. Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündige im ersten Semester, eine zweistündige und zwei dreistündige im zweiten Semester.

5.

Klasse (4 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche, usw.).

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20.Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur und ihre Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Rechtschreibung als Produkt eines Entwicklungsprozesses.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im 1. Semester und eine vierstündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbücher, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend, ist über natürlich gegebene Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audio-visuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen. Auf gutes richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichtes sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung sollen geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll der Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

Anlage I

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit im Gebrauch der Fremdsprache führen. Dazu gehört eine phonetisch richtige Aussprache und die entsprechende Tonführung, die Kenntnis der zum korrekten Gebrauch der Sprache notwendigen Grammatik, ein angemessener Wort- und Phrasenschatz, das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes in der fremden Sprache zu verstehen sowie die Fähigkeit, nicht zu schwierige Sachverhalte und Gedankengänge mündlich und schriftlich in der Fremdsprache, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Beruf, idiomatisch auszudrücken.

Die Schüler sollen auch die Fähigkeit erwerben, eine erfolgreiche Lernhilfe in der Fremdsprache Englisch zu geben, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.

Der Erzieher soll imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Er soll mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Übungen zur Lernhilfe sollten in allen fünf Klassen in den Unterricht integriert werden.

Der Einblick, den die jungen Menschen im Laufe des Unterrichts in der Fremdsprache in die Eigenart der englischsprechenden Länder und ihrer Menschen gewinnen, in deren politisches, gesellschaftliches und geistiges Leben, muß letzten Endes zur Achtung vor der Eigenheit der Menschen und Völker führen, zu größerem Verständnis für die Eigenart des eigenen Volkes und Landes und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, von Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Schulung der Sprechwerkzeuge im Hinblick auf eine phonetisch richtige Aussprache, wobei der englischen Tonführung und dem Sprechrhythmus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Kennenlernen der internationalen Lautsymbole als Hilfe bei der Arbeit mit dem Wörterbuch.

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Tonband, Schallplatte, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa: Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Die Schüler sollen lernen, Texte mit Hilfe des Wörterverzeichnisses in ihrer Gesamtheit oder im Hinblick auf wichtige Einzelinformationen zu erfassen und so zur Freude am selbständigen Lesen (privater Lektüre) angeregt werden.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der für die einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen und erweiterten Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse zu erwerben, sondern die Fähigkeit, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten, gegebenenfalls auch Diktate in Anlehnung an den Lesestoff zur Festigung der englischen Schreibung.

Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei im 1. Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Weiterentwickeln der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund ihrer voraussichtlichen Berufswahl von Bedeutung sind: Betätigungen mit Kindern, Rollenspiele und soziale Arbeitsformen; Erziehung und Heimerziehung; Freizeit; Reise- und Fremdenverkehr.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, ebenso durch Erzählen und Nacherzählen kurzer pointenreicher Geschichten, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Der Schüler soll zunehmend imstande sein, anspruchsvollere Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, zB einfache Texte zu Fragen aus der Kinder- und Jugendpsychologie und dem Leben in Internat und Heim, Texte landeskundlicher Art, die neben Großbritannien und den USA auch andere Länder der englischsprechenden Welt einbeziehen. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen im Umgang mit dem Wörterbuch, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens.

Versuche persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen. Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuche im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Sechs einstündige Schularbeiten, je drei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen nun auch kulturelle Belange wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Eventuell Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Fortsetzen der planmäßigen Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Erweitern und Schärfen des Hörverstehens unter schwierigeren Bedingungen. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischem Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen, etwa aus dem Erlebnisbereich und der Umwelt der Schüler sowie Themen aus dem pädagogischen und kulturellen Bereich. Motivieren zu selbständigem Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.

Vier Schularbeiten, in jedem Semester eine einstündig und eine zweistündig.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an anspruchsvolleren Aufgaben weiter zu schulen und zu verbessern.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Leseguts aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über große englische und amerikanische Erzieherpersönlichkeiten. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Ein bis zwei Kurzgeschichten oder Ausschnitte aus einem umfangreicheren Werk der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur.

Sprachlehre:

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen.

Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

5.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen zur Nacherzählung von Gehörtem und Gelesenem sowie im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie in Rede und Wechselrede notwendig und brauchbar sind.

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.