Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 12. April 1985 über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Erzieher; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 5. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem; gelegentliche Übungen im Übersetzen aus dem Englischen und ins Englische.
Drei Schularbeiten, davon zwei zweistündige im 1. Semester, eine dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachenunterrichts werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachenkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie auch die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber dem anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erziehen.
Zum mündlich-produktiven Bereich:
Im mündlich kommunikativen Bereich besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im mündlich-produktiven Bereich große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; ausgehend von Dialogmustern Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung; ua. Gelegentlich können Übersetzungen von praktischem Wert (Rezepte, Arbeitsanleitungen, Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte, ua.) durchgeführt werden.
Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Auftretende Mängel sind durch Übungen wie Imitationsübungen, Übungen im Unterscheiden ähnlicher Laute, Sammeln von Wörtern nach phonetischen Gesichtspunkten, ua. zu beseitigen. Das Verwenden von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene Sprecher und Akzente.
Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz des Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreicheres Wiederholen und Anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten wie Sachgebiete, Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zum Hör- und Leseverstehen:
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein sollen, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverständnis ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Geeignete Übungsformen sind unter anderem Übungen mit dem Wörterbuch zum Herausfinden der richtigen Bedeutung eines Wortes;
Übungen im Erschließen unbekannter Wörter aus dem Zusammenhang;
Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines Textes, der der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessen ist; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens;
Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
Auch im Bereich der Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachenunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontext herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen soll der Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua. sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt.
Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, d.h. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, die eventuell auch erweitert und ausgeschmückt werden können oder deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen, auch in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen;
das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind;
Textzusammenfassungen sowie persönliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefeschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden.
Übersetzungsübungen können gelegentlich im Unterricht durchgeführt werden, dürfen aber bei Schularbeiten nicht gefordert werden.
Zur Lernhilfe:
Die künftigen Erzieher sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerschaft, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen einzuführen.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen;
Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen und Strukturen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes zum Einüben von Strukturen, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Die so vertiefte Allgemeinbildung soll dem jungen Staatsbürger und zukünftigen Erzieher das Verständnis des Zeitgeschehens ermöglichen und zu seiner politischen Mündigkeit beitragen.
Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und die politische Bildung sollen zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der österreichischen Demokratie in Gegenwart und Zukunft führen; die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe zu Aufgaben und Methoden des Faches.
Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich.
Beispiele für bleibende Leistungen altorientalischer Hochkulturen.
Modellhafte Erarbeitung grundsätzlicher Begriffe zur Staatenbildung, Entwicklung von Staaten und Staatsformen, zur Wechselwirkung von Staat und Kultur im Rahmen der griechischen Geschichte.
Die Entwicklung Roms zum Weltreich, der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen, Austria Romana.
Germanisch-romanischer, byzantinischer, islamischer Kulturkreis.
Das Christentum als religiöser, politischer und kultureller Faktor in Spätantike und Mittelalter, abendländischer Dualismus von Kaisertum und Papsttum.
Mittelalterlicher Staatsbegriff, mittelalterliche Rechtsvorstellungen, Lehenswesen und ständische Ordnung.
Der Verfall der Königsmacht im Spätmittelalter (Landeshoheit, Hausmachtpolitik), wirtschaftliche Veränderungen und deren Folgen (Stadt, Bürgertum).
Das Werden Österreichs unter den Babenbergern und Habsburgern. Die abendländischen Kunststile Romanik und Gotik.
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau). Recht als ethische und als gesellschaftliche Norm. Stand, Klasse, Partei.
Klasse (2 Wochenstunden):
Der europäische Erkenntnisfortschritt am Beginn der Neuzeit, geistiger und künstlerischer Ausdruck desselben in Humanismus und Renaissance.
Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik. Der Dreißigjährige Krieg als europäisches Ereignis.
Frankreich unter Ludwig XIV. als Beispiel für den höfischen Absolutismus, dessen Wirtschaft und Kultur. Österreich unter Maria Theresia und Josef II. als Beispiel für den aufgeklärten Absolutismus, dessen Wirkungen bezüglich Toleranz und Humanität.
Türkenbedrohung und Türkenabwehr (Prinz Eugen). Die künstlerische Gestaltung des gegensätzlichen Lebensgefühles der Zeit in Barock und Rokoko.
Der Versuch der Verwirklichung der Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution (Vorbild der USA). Die Machtansprüche Napoleons, sein Bemühen um Legitimierung. Die Restauration des Gottesgnadentums auf dem Wiener Kongreß. Nationalismus, Liberalismus
- ihr revolutionärer Durchbruch 1848.
Klassik, Romantik, Biedermeier im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen.
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, religiöse Toleranz, Menschenrechte, Rechtsgleichheit, Verhältnis von Staat und Kirche.
Wesen und Antriebskräfte von Revolutionen, Evolution, Individuum und Masse. Begriffe Nation, Volk, Nationalismus, Chauvinismus.
Klasse (1 Wochenstunde):
Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaftsstruktur.
Lösungsversuche der sozialen Frage (Marxismus, christliche Soziallehre).
Europäische Krisenherde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der Versuch ihrer Bewältigung durch die Gründung von Nationalstaaten, durch Kongresse und Bündnisse.
Die kleindeutsche „Lösung“ der „Deutschen Frage“.
Österreichs Probleme als Vielvölkerstaat (Ausgleich mit Ungarn, Dezemberverfassung 1867).
Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Zusammenhang von Wirtschaftsformen und Gesellschaftsstrukturen. Privateigentum, Verstaatlichung. Ansprüche des einzelnen und des Staates. Der Wandel vom „Untertanen“ zum „Staatsbürger“. Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich. Politische Willensbildung. Die österreichische Verfassung (1920, 1929, 1945; Prinzipien). Sozialgesetzgebung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen.
Geschichte der 1. Republik in Österreich.
Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.
Die Weltwirtschaftskrise in ihrer politischen Bedeutung.
Der Zweite Weltkrieg.
Die Weltsituation im Jahr 1945. Das Wachsen der Divergenz zwischen den USA und der Sowjetunion.
Besetzung und Wiederaufbau in der 2. Republik in Österreich, Erreichung des Staatsvertrages, Erklärung der immerwährenden Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Österreichs gegenwärtige Stellung und Aufgaben in Europa und in der Welt.
Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, ihre Lösung auf friedlichem Wege oder die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen.
Die Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Soziale Strukturen und Probleme in der pluralistischen Industriegesellschaft, im Ostblock und in den Entwicklungsländern; die Rolle der Bildung in diesen Gesellschaftsformen. Nationale, weltanschauliche, rassische Spannungen der Gegenwart, das Bemühen um die Verwirklichung der Menschenrechte. Die Manipulation des Menschen (Ideologie, Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung).
Klasse (1 Wochenstunde):
Die modernen Naturwissenschaften und die zweite Industrielle Revolution; Gesellschaftsformen unserer Zeit.
Kunstströmungen der Moderne.
Krisenherde der Gegenwart. Transparentmachung des tagespolitischen
Geschehens.
Sozialkundliche Bildungsstoffe:
Wesen und Aufgaben des modernen Staates, kritischere Betrachtung der derzeit bestehenden Staatsformen. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Österreich.
Sozialkundliche Bildungsstoffe, die in allen Klassen zu behandeln sind:
Der Mensch als Person und soziales Wesen. Die Bedeutung der Familie. Gleichberechtigung der Geschlechter, Wertschätzung des Kindes. Sozialgeschichte des Kindes. Verschiedene Formen menschlicher Gemeinschaft. Staatenbildung, Staatstheorien, Staatsformen.
Zusammenhänge und Wechselbeziehungen von Wirtschaft, Zivilisation, Kultur.
Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und Kulturträger, Kulturüberschichtungen, Kulturbeeinflussungen, Kulturkonflikte. Pluralismus von Wertvorstellungen, Interessenskonflikte.
Recht und Gesetz.
Religion und Gesellschaft, Kirche und Staat.
Wissenschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Staat.
Die Bedeutung von Erziehung, Bildung und Arbeit für das Individuum
und für die Gemeinschaft.
Der Freiheitsbegriff im Wandel der Zeit.
Erziehung zur Demokratie, Förderung des Demokratieverständnisses.
Didaktische Grundsätze:
Geschichtserkenntnis soll vor allem durch Aufhellung der Grundtatsachen, Triebkräfte und Probleme der einzelnen Epochen gewonnen werden. Abbildungen von Werken aus dem Bereich der bildenden und angewandten Kunst sollen so eingebracht werden, daß über ein kooperatives Aufschließen ihres Gehaltes an Symbolik der Ideenhorizont von Epochen faßbar wird. Die Stoffülle gebietet eine exemplarische Behandlung des Lehrstoffes. Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.
Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Dabei ist insbesondere dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung Rechnung zu tragen.
Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Daraus soll ein vertieftes Verständnis für die politischen und sozialen Gegenwartsfragen erwachsen, das die Schüler zu kritischer Urteilsfähigkeit hinführt.
Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sowie Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.
Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.
Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume der Erde.
Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.
Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.
Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik. Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete:
Wirtschaften, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).
Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.
Klasse (3 Wochenstunden):
Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete:
Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.
Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.
Klasse (1 Wochenstunde):
Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume Österreichs:
Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.
Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.
Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate, uä.). Funktion und Organisation von Betrieben.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete:
Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.
Klasse (1 Wochenstunde):
Einsichten in das Nord-Südproblem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.
Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).
Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).
Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.
Internationale Wirtschaftsorganisationen. Wirtschaftspolitischer
Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.
Didaktische Grundsätze:
Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.
Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.
Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich an Hand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.
Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.
Besonders in der 5. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen mit einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.
In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden.
Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis herzustellen.
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RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Kenntnis der für die Ausübung des Erzieherberufes wichtigsten Rechtsvorschriften privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.
Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.
Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.
Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.
Berufsbezogene Verträge (Pflegschaftsvertrag, Dienstvertrag, Versicherungsvertrag und andere).
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung; Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitsschutz, Mutterschutz; Mitbestimmung der Arbeiter im Betrieb; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Grundlegendes aus dem Schulrecht: Grundzüge der Schulorganisation (Schularten); Schulpflicht; Schulbehörden.
Der Jugendschutz und das Jugendwohlfahrtswesen, insbesondere Beschäftigung Jugendlicher, Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, Jugendgericht. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher an diesen Institutionen des zutreffenden Landes.
Aufbau des Gerichtswesens; grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter; wichtigste Rechtsmittel.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen im Dienste der Verkehrserziehung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötige Wissen vermitteln, sondern in den Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung dienen.
Aus den angegebenen Gebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Die Reihenfolge des angegebenen Lehrstoffes ist nicht verbindlich.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehen und so dargeboten werden, daß dennoch ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
Anlage I
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Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.
Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Kenntnis jener mathematischen Grundlagen zu vermitteln, die für das Verständnis und die Anwendung von Rechenoperationen in verschiedenen Sachgebieten und in der Berufspraxis erforderlich sind; dabei ist die Entwicklung und Schulung der mathematischen Betrachtungsweise, insbesondere des funktionalen mathematischen Denkens zu fördern.
Das Anschauungs- und Abstraktionsvermögen ist auszubilden; auf eine klare und scharfe mathematische Denkweise ist zu achten; die erforderliche sprachliche Ausdrucksweise ist besonders zu pflegen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, in Mathematik fachlich und methodisch richtige Lernhilfe im gegenständlichen Stoffumfang zu geben.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).
Zahlenmengen (N, Z, Q, I, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).
Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.
Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.
Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz
von Vieta.
Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, Figur, Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.
Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.
Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Kongruenz- und Ähnlichkeitsabbildungen, Strahlensatz. Funktionsbegriff, lineare Funktion.
Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei Variablen, Textaufgaben.
Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Pyramidenstumpf, Zylinder, Kegel, Kegelstumpf, Kugel).
Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.
Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).
Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Lösen von algebraischen Gleichungen höheren Grades mit einer Variablen in R.
Ganze und gebrochene rationale Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktion (exponentielles Wachstum).
Winkelfunktionen, Berechnung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsaufgaben.
Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikationen eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.
Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden, Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten (eine davon zweistündig), zwei je Semester.
Klasse (2 Wochenstunden):
Grenzwerte und Stetigkeit von reellen Funktionen, Differentialquotient, Ableitungsfunktionen, Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.
Bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendungen der Integralrechnung (Flächen- und Längenberechnung).
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.
Klasse (3 Wochenstunden):
Komplexe Zahlen (Gauß'sche Zahlenebene), Rechnen mit komplexen Zahlen (Körper der komplexen Zahlen), quadratische Gleichungen mit komplexen Lösungen.
Analytische Darstellung des Kreises, Schnittpunkte von Kreis und Gerade, Kreistangenten.
Kegelschnitte (einfachste Lage im Koordinatensystem), Schnittpunkte mit Geraden, einfache Aufgaben aus der Differential- und Integralrechnung.
Beschreibende Statistik: relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung.
Wahrscheinlichkeitsbegriff, bedingte Wahrscheinlichkeit, Wahrscheinlichkeitsverteilung (Erwartungswert und Varianz), Normalverteilung.
Grundelemente der beurteilenden Statistik.
Zusammenfassende und vertiefende Wiederholung des Lehrstoffes aus
vorhergehenden Klassen.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten, im 1. Semester zwei zweistündige, im
Semester eine dreistündige Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Die Aufgaben sind möglichst lebensnah und berufsbezogen zu stellen; die Schüler sind stets zum Durchdenken und zur selbständigen Lösung der gestellten Aufgaben anzuleiten. Zu den beispielhaften Anwendungsgebieten sollte Wirtschaft, Umwelt, Freizeit, Arbeitswelt gehören.
Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.
Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen - möglichst von praktischen Beispielen ausgehend - bereits im Zusammenhang mit dem jeweils angebotenen Lehrstoff gegeben werden. Dabei sollen - auch im Zusammenwirken mit der Hort- und Heimpraxis - die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der Schüler und die wichtigsten gedächtnismäßigen Stützen zur Sicherung des erarbeiteten Lehrgutes aufgezeigt werden.
Um fähig zu sein, Kindern und Jugendlichen verschiedener Gruppen (Horte und Heimtypen) Lernhilfe zu geben, sind die Schüler mit mehreren Möglichkeiten der Bekämpfung mathematischer Fehler vertraut zu machen.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufgabe des Physikunterrichtes ist es, grundlegende Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik zu vermitteln und durch typische Beispiele Hinweise auf Methoden physikalischer Forschung zu geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften und den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Gesellschaft erkennen.
Technische Errungenschaften sollen behandelt werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für den Menschen zu bemessen ist.
Der Verkehrserziehung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Das Experiment soll nach Möglichkeit Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen sein, wobei dem Schülerexperiment ein besonderer Wert beizumessen ist. Dabei sollen sorgfältiges Arbeiten, genaues Beobachten, korrektes sprachliches Formulieren der Ergebnisse geübt werden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.
Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversible Prozesse.
Grundlagen der Wetterkunde.
Klasse (2 Wochenstunden):
Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.
Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.
Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.
Klasse (1 Wochenstunde):
Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:
Elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.
Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.
Klasse (1 Wochenstunde):
Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.
Hülle und Kern des Atoms im Überblick.
Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesonders das Schülerexperiment - Modelle, audio-visuelle Medien, Diagramme und Tabellen.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen an typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.
Die aktive Mitarbeit des Schülers ist durch Schülerexperimente und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.
Auf die sich in seinem Beruf ergebenden physikalischen Probleme des Alltags soll der Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es, das Verständnis für die chemischen Vorgänge in Alltag, Natur und Technik zu wecken, sowie gleichzeitig bewußt zu machen, daß jede Materie Gegenstand chemischer Betrachtung sein kann.
Der Schüler soll die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse aus anorganischer, organischer und allgemeiner Chemie sollen den Schüler zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen insbesondere in der zukünftigen Berufsarbeit befähigen. Der Behandlung von Umweltproblemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Der Aufbau der Stoffe:
Reinstoff, Gemisch, Elemente, Verbindungen; chemische Schreibweise, Atom, Struktur der Atomhülle, Radioaktivität, Periodensystem;
Chemische Bindungen (Atombindung, Ionenbindung, Elektronegativität, Metallbindung);
Molekulare, salzartige, metallische Stoffe; zwischenpartikuläre Kräfte und Zusammenhang mit Aggregatzuständen.
Eigenschaften und chemische Veränderungen von Stoffen:
Die Luft (Zusammensetzung).
Sauerstoff: Oxidation, Reduktion, Feuer, Feuerlöschen, Heizen.
Das Wasser: Das Wassermolekül (Bindung und Struktur), Anomalie, Wasser als Lösungsmittel, Wasserstoff.
Die chemische Reaktion: Chemische Grundgesetze; die Triebkräfte chemischer Reaktionen; Streben nach Energieminimum bzw. Zustand größter Unordnung; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (Aktivierungsenergie, Reaktionsenergie, Katalysatoren); Reaktionsgeschwindigkeit, reversible Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; allenfalls elektrochemische Reaktionen.
Säuren und Basen, Salze: Protolyse (Neutralisation), Brönstedt-Definition, pH-Wert, Indikatoren, Salze.
Die Elemente und ihre Verbindungen: Vorkommen, wichtigste
Eigenschaften, allenfalls: Darstellung.
Gruppe des Periodensystems: Chlor und seine Verbindungen (Kochsalz, Salzsäure, allenfalls: Chlorate); Begriff der Oxidationszahl und Redoxvorgänge; Brom, Jod, Fluor.
Gruppe des Periodensystems: Schwefel (Allotropie); Sulfide und Sulfate als Minerale; Schwefeloxide; schwefelige Säure, Schwefelsäure; Schwefelwasserstoff.
Gruppe des Periodensystems: Stickstoff, Ammoniak; Stickoxide, Salpetersäure; Phosphor; Stickstoff- und Phosphordünger; Überdüngung, Stickstoffkreislauf.
Gruppe des Periodensystems: Kohlenstoff (Grafit und Diamant);
Inkohlungsprozeß; Oxide des Kohlenstoffes; Kohlensäure und Carbonate;
Mörtel, Kalkverwitterung; Silizium (Halbleiter), Silikate und Silikatbaustoffe (Glas, Beton).
Die Metalle: allgemeine Metalleigenschaften; Aluminium, Silber (Fotografie), Eisen und Stahl. Allenfalls: Magnesium, Natrium, Kupfer.
Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die „Organische Chemie“.
Die Kohlenwasserstoffe:
Erdöl (Vorkommen, Entstehung, Gewinnung, Aufarbeitung); Alkane, Alkene, Alkine, aromatische Verbindungen (Molekülbau, Struktur, Stellungs- und geometrische Isometrie, Nomenklatur); wichtigste Reaktionstypen (Substitutionsreaktion, Additionsreaktion, Crack-Reaktion).
Derivate von aliphatischen und zyklischen Kohlenwasserstoffen
(Aufbau, Nomenklatur, wichtigste Eigenschaften):
Halogenderivate.
Hydroxidderivate: Alkohole (alkoholische Gärung). Allenfalls:
mehrwertige Alkohole, Phenole.
Carbonyle: Aldehyde, Ketone.
Carbonsäure und subsituierte Carbonsäure (optische Aktivität),
Ester (Veresterung und Spaltung).
Ether.
Stickstoffderivate: Amine (Anilin), Amide.
Allenfalls: die wichtigsten Reaktionsmechanismen (Substitutionsmechanismus, radikalisch und elektrophile Additionsmechanismen, elektrophile Reaktionen).
Nährstoffe und Nahrungsmittel:
Kohlehydrate: Aufbau, Monosaccharide (Trauben-, Fruchtzucker), Disaccharide (Saccharose, Milchzucker), Polysaccharide (Stärke, Zellulose).
Fett und Öle: Aufbau und Verdauung.
Proteine: Aminosäuren, Aufbau von Proteinen (allenfalls Enzyme).
Weitere Bestandteile der Nahrungsmittel: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe.
Konservierung der Nahrungsmittel, Unterschied Nahrungsmittel und Genußmittel.
Besondere Kapitel der angewandten organischen Chemie:
Treibstoffe (Oktanzahl), Treibstoffzusätze, alternative Treibstoffe.
Halbsynthetische und vollsynthetische Kunststoffe (Reaktionstypen, Einteilung nach grundlegenden Eigenschaften).
Seife und Waschmittel (Waschwirkung, Zusammensetzung).
Farbstoffe: Wechselwirkung mit dem Licht im Zusammenhang mit dem Molekülbau.
Arzneimittel und Drogen; allenfalls: Kosmetika.
Umweltchemie:
Luft: Schadstoffe (Entstehung und Beseitigung).
Wasser: Verschmutzung, Güteklasse, Klärung, allenfalls:
Wasserstofftechnologie.
Didaktische Grundsätze:
Der Chemieunterricht soll auf lebensnahe Probleme, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche täglich konfrontiert werden, ausgerichtet sein. Die Beschränkung auf Grundkenntnisse ergibt sich aus der raschen Entwicklung der chemischen Forschung.
Leicht verständliche Experimente sollen Erkenntnisse über das Wesen verschiedener Stoffe und den Zusammenhang zwischen ihrer Struktur und ihren Eigenschaften vermitteln, um das Verständnis für die Natur zu vertiefen, sowie die Vor- und Nachteile der Chemie in der menschlichen Zivilisation zu erklären.
Besondere Berücksichtigung verlangen Probleme des Umweltschutzes (Wasser, Luft, Boden), Nahrungsmittelchemie und Pharmakologie, Kunststoffindustrie und Energieversorgung. Wichtig sind Kenntnisse über die Behandlung und Anwendung verschiedener chemischer Substanzen (zB Arzneien, Detergentien, Farbstoffe) und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus (bei Verätzungen und Vergiftungen), deren Brennbarkeit, Explosivität, Radioaktivität. Hinweise zur Ergänzung der Ausbildung in Erster Hilfe sind unbedingt zu empfehlen. Im Unterricht soll auf aktuelle in den Medien dargebotene Probleme vorrangig eingegangen werden.
Die Schüler sollten dazu angehalten werden, sowohl einzeln als auch in kleinen Gruppen einfache Experimente durchzuführen und zu interpretieren. Hierbei ist den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Schüler sind immer wieder auf deren Einhaltung - insbesondere in der zukünftigen beruflichen Tätigkeit - hinzuweisen.
Exkursionen und Lehrausgänge in chemische Betriebe oder Laboratorien sind zur Ergänzung des Unterrichtes nach Möglichkeit durchzuführen.
Wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen (Physik, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre), sowie zur Didaktik und Praxis.
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BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen die Mannigfaltigkeiten der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich zu machen. Dies soll ihn dazu befähigen, die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen. Der Schüler soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.
Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Erzieher Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und deren Beobachtungsfreude zu wecken.
Der Schüler soll mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt.
Er soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen.
Im weiteren soll dem jungen Menschen Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart gewährt werden.
Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des Unterrichtes sein.
Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Erzieher in Horten und Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zu
Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.
Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).
Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.
Bewegung und Wachstum der Pflanzen.
Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.
Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.
Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.
Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff an Hand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.
Lebensraum „Boden“: Bodenbildung; Bodentypen; landwirtschaftliche
Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur, Grundwasser.
Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte;
Lärm-, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).
Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe;
Biorhythmen.
Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.
Naturschutz in Österreich.
Klasse (1 Wochenstunde):
Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.
Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.
Klasse (1 Wochenstunde):
Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.
Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).
Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Schwerpunktsetzung ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde“ soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.
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GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Er soll über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.
Hygiene in Hort und Heim. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten insbesonders des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion).
Umgang mit Arzneimitteln.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und im Heim. Hausapotheke. Grundlegende Kenntnisse der Krankenpflege. Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.
Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesonders sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik und Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben.
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Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüberhinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Singen, Musizieren, Gestalten:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern.
Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Schüler, insbesondere Kinder-, Volkslieder, Kanons.
Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Liedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche: Klangexperimente, musikalische Spiele, Liedbegleitung, Improvisation (Querverbindung zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren, spielerischer Umgang mit technischen Geräten.
Musikkunde:
Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung.
Notenkunde.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypien, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedform.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
Klasse (2 Wochenstunden):
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Lied; Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.
Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.
Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.
Musikkunde:
Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).
Der Baßschlüssel.
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Einführung in die Probleme der Musikerziehung insbesondere in Horten und Heimen; Möglichkeiten der Hörerziehung und des Musikkonsums.
Klasse (1 Wochenstunde):
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.
Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.
Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen.
Singen im Dienste der Werkbetrachtung.
Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Improvisation einzeln und in Gruppen.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung (Querverbindung zur Spielmusik).
Musikkunde:
Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Symphonie, Konzert, Cantate.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.
Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.
Klasse (2 Wochenstunden):
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.
Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor im gleichen und gemischten Satz aus verschiedenen Epochen. Lieder für den geselligen Kreis.
Anleitung zu selbständigem musikalischem Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Liedern). Verklanglichen einer Textvorlage. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum Selbsterfinden von Texten und Melodien; Einsetzen von Akkordbezeichnungen zu gegebenen Melodien. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf.
Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher.
Klasse (2 Wochenstunden):
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, allenfalls auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.
Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern, Möglichkeiten der Abhilfe.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen. Mutanten sollten vom Singen nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen können. (Wo immer möglich, sind sie zum Instrumentalmusizieren heranzuziehen).
Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalmusikunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.
Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
INSTRUMENTALMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens in Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.
Gitarre
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,
Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Solospiel technisch leichter Stücke.
Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige
Anschlagstechniken.
Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.
Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Klasse (1 Wochenstunde):
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.
Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigen Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren zusammen und auch mit anderen Instrumenten.
Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.
Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).
Klasse (1 Wochenstunde):
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E“- und „U“-Musik.
Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.
Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel) sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.
Sicherheit in allen Arten der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Klasse (1 Wochenstunde):
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.
Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.
Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.
Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte)
A. Blockflöte
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation, sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.
Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).
Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.
Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten
(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).
Literaturübersicht.
Klasse (1 Wochenstunde):
Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.
Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.
Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.
Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).
Literatursammlung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus verschiedenen Epochen.
B. Bambusflöte
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation, sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.
Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.
Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.
Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.
Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten
(allenfalls Bau und Spiel auf weiteren Flöten).
Literaturübersicht.
Klasse (1 Wochenstunde):
Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.
Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.
Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.
Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.
Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).
Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.
Literatursammlung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus
verschiedenen Epochen.
Akkordeon
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Haltung des Instruments, Fingerhaltung und Handstellung, Vorübungen zur richtigen Balg- und Fingerartikulation, technische Übungen mit verschiedenen Rhythmen. Erarbeiten von Fingersatzproblemen bis zum 12-Tonraum (e'-g“). Baßbegleitungsübungen in einfachen Kadenzen sowie mit Einzelbaßtönen. Einfache Volks- und Kinderlieder im 5-8 Tonraum mit der entsprechenden Baßbegleitung. Erarbeiten aller grundlegenden spieltechnischen Fertigkeiten.
Klasse (1 Wochenstunde):
Erweiterung des Spieltonraumes; verschiedene Baßbegleitungsformen, auch mit Wechselbässen. Die Akkorde der Moll-, Septimen- und verminderten Septimenreihe. Doppelgriffe für die rechte Hand. Sichere Spielfertigkeit innerhalb von 2 Oktaven (c'-c“'); die Versetzungszeichen, Dur-, Molltonarten bis 3 Vorzeichen. Kinder- und Volkslieder, Volkstänze, leichtes Spielgut für Alltag, Fest und Feier in Hort und Heim; Erfinden richtiger Baßbegleitung zu Liedern. Zusammenspiel von einfachen mehrstimmigen Werken. Vorführen ausgewählter Werke der Akkordeonmusik. Literaturübersicht.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Klasse (je 1 Wochenstunde):
Lehrstoff:
Mehrstimmiges Spiel; Übungen zur Förderung der Geläufigkeit; Baßbegleitungsformen in verschiedenen Rhythmen; einfache polyphone Spielübungen; leichte Stücke aus der Originalliteratur sowie musikalisch einwandfreie Bearbeitungen für Akkordeon; Lieder und Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore; Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.
Pflege des Zusammenspiels in mehrstimmigen Sätzen aus der Akkordeonoriginalmusik. Einsatzmöglichkeiten des Akkordeons im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim. Improvisieren. Transponieren. Einfache Begleitung einer Singstimme. Literaturübersicht.
Didaktische Grundsätze:
Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Hort- und Heimpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.
Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.
Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven , affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.
Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.
Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in Bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt. Aufbau allenfalls versäumter Primärerfahrungen und deren Bedeutung für die Arbeit mit retardierten Kindern.
Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.
Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten. Auswertung der Arbeitsbehelfe im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen.
Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über- und Unterordnen).
Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche. Möglichkeiten der Umsetzung in der beruflichen Arbeit.
Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Hort. Entwicklungsspezifisches Arbeiten in verschiedenen Altersgruppen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.
Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsbeispiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.
Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.
Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).
Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe; Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen, allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.m). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.
Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.
Anlage I
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. III § 3 idF BGBl. Nr. 701/1993)
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.
Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.
Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.
Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):
Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.
Graphischer Bereich:
Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.
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