Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Juli 1985 über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere dessen §§ 6 und 120, wird verordnet:
Für die Pädagogischen Akademien wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religionspädagogik und für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion) erlassen.
Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 551/1984, werden die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Gesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe'' der Stundentafeln angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht.
Artikel III
§ 1. Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. und 2. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1985/86, des 3. und 4. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1986/87 und des 5. und 6. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1987/88 in Kraft.
Artikel III
§ 1. (1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. und 2. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1985/86, des 3. und 4. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1986/87 und des 5. und 6. Semesters mit Beginn des Schuljahres 1987/88 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 817/1994 tritt mit 1. September 1994 in Kraft.
§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände, BGBl. Nr. 589/1976, außer Kraft.
Artikel IV
Bekanntmachung
Die in der Anlage wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik und für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion wurden von den betreffenden Kirchen- und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
Anlage
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LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen.
Als Experte des Erziehens und Unterrichtens und als aktives Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft soll der Lehrer eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Urteilsfähigkeit besonders gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
Inhalte und Methoden der Ausbildung haben sich an der zukünftigen Berufstätigkeit als Lehrer und als Partner der Eltern zu orientieren. Ein enges Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungsbereiche soll zu einer theoriegeleiteten Praxis führen.
Die Schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie soll zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.
Die Humanwissenschaften, insbesondere die Religionspädagogik, die Erziehungswissenschaft, die Unterrichtswissenschaft, die Pädagogische Psychologie, die Pädagogische Soziologie und gegebenenfalls die Allgemeine Sonderpädagogik haben als Studienfächer der Pädagogischen Akademie Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.
Die Didaktik (Fachdidaktik) beschäftigt sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie soll zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sind entsprechende Einsichten und Erkenntnisse der Humanwissenschaften, der Fachwissenschaften und der fachdidaktischen Forschung zu berücksichtigen.
Die Fachwissenschaften haben im Rahmen der Fachausbildung ergänzend zum Bildungsgut der höheren Schulen die fachlichen Voraussetzungen für den Unterricht in der jeweiligen Schultype zu schaffen. Es werden vor allem Einsichten in Fachstrukturen, in fachspezifische Denkweisen und Arbeitsformen sowie in die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der Inhalte geboten. Eine bestimmte Fachsystematik steht nicht im Vordergrund.
Alternative Studien dienen einer schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Ergänzung berufsspezifischer und berufsverwandter Themenbereiche, wobei auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden können.
Ergänzende Studienveranstaltungen dienen vor allem dem Aufbau bestimmter notwendiger Fertigkeiten für den Lehrberuf und der Behandlung von Spezialbereichen des Berufsfeldes.
Das freiwillige Studium von Zusätzlichen Fachgegenständen führt zu einer Verbreiterung der Qualifikation und damit zur leichteren fachorientierten Einsetzbarkeit an Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen.
Für das Lehren an der Pädagogischen Akademie sind die folgenden sieben didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen:
Berufsorientierung - Kompetenzorientierung:
Wissenschaftsorientierung:
Theorie-Praxis-Bezug:
Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:
Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:
Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:
Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:
Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:
Die Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse und Exkursionen. Aus pädagogischen Erwägungen können Vorlesungen, Seminare und Übungen auch geblockt werden. Welche Studienveranstaltungen als „Pflichtgegenstände'' und welche als „Freigegenstände'' geführt werden können, wird durch die Stundentafeln festgelegt. Für bestimmte Teile des Lehrstoffes kann der Lehrende auch Studienaufträge (Literaturstudium, projektorientiertes Arbeiten, Beobachtungen, Erhebungen ua.) erteilen.
Studienplan:
Der Studienplan enthält die Aufteilung des Lehrstoffes der Studienveranstaltungen auf die einzelnen Semester sowie die Art der Studienveranstaltungen und deren stundenmäßige Verteilung auf die Semester. Die Aufteilung des Lehrstoffes für die einzelnen Studienveranstaltungen hat in Zusammenarbeit zuständiger Lehrer zu erfolgen. Sie ist semesterbezogen schriftlich festzulegen und bedarf der Zustimmung des Direktors der Pädagogischen Akademie. Die Stundenzahl der Pflichtgegenstände darf in den Semestern eins bis drei 33 (beim Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen 35), in den Semestern vier bis sechs 27 (beim Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen 30) pro Woche nicht übersteigen. Art und Anzahl der Studienveranstaltungen sind für die Studierenden jedes Studienganges jeweils am Beginn des ersten Semesters durch Anschlag („Studienführer'') kundzumachen und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage
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LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen.
Als Experte des Erziehens und Unterrichtens und als aktives Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft soll der Lehrer eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Urteilsfähigkeit besonders gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
Inhalte und Methoden der Ausbildung haben sich an der zukünftigen Berufstätigkeit als Lehrer und als Partner der Eltern zu orientieren. Ein enges Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungsbereiche soll zu einer theoriegeleiteten Praxis führen.
Die Schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie soll zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.
Die Humanwissenschaften, insbesondere die Religionspädagogik, die Erziehungswissenschaft, die Unterrichtswissenschaft, die Pädagogische Psychologie, die Pädagogische Soziologie und gegebenenfalls die Allgemeine Sonderpädagogik haben als Studienfächer der Pädagogischen Akademie Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.
Die Didaktik (Fachdidaktik) beschäftigt sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie soll zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sind entsprechende Einsichten und Erkenntnisse der Humanwissenschaften, der Fachwissenschaften und der fachdidaktischen Forschung zu berücksichtigen.
Die Fachwissenschaften haben im Rahmen der Fachausbildung ergänzend zum Bildungsgut der höheren Schulen die fachlichen Voraussetzungen für den Unterricht in der jeweiligen Schultype zu schaffen. Es werden vor allem Einsichten in Fachstrukturen, in fachspezifische Denkweisen und Arbeitsformen sowie in die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der Inhalte geboten. Eine bestimmte Fachsystematik steht nicht im Vordergrund.
Alternative Studien dienen einer schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Ergänzung berufsspezifischer und berufsverwandter Themenbereiche, wobei auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden können.
Ergänzende Studienveranstaltungen dienen vor allem dem Aufbau bestimmter notwendiger Fertigkeiten für den Lehrberuf und der Behandlung von Spezialbereichen des Berufsfeldes.
Das freiwillige Studium von Zusätzlichen Fachgegenständen führt zu einer Verbreiterung der Qualifikation und damit zur leichteren fachorientierten Einsetzbarkeit an Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen.
Für das Lehren an der Pädagogischen Akademie sind die folgenden sieben didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen:
Berufsorientierung - Kompetenzorientierung:
Wissenschaftsorientierung:
Theorie-Praxis-Bezug:
Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:
Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:
Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:
Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:
Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:
Die Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse und Exkursionen. Aus pädagogischen Erwägungen können Vorlesungen, Seminare und Übungen auch geblockt werden. Welche Studienveranstaltungen als „Pflichtgegenstände'' und welche als „Freigegenstände'' geführt werden können, wird durch die Stundentafeln festgelegt. Für bestimmte Teile des Lehrstoffes kann der Lehrende auch Studienaufträge (Literaturstudium, projektorientiertes Arbeiten, Beobachtungen, Erhebungen ua.) erteilen.
Studienplan:
Der vom Ständigen Ausschuß zu beschließende Studienplan (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnet in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Studien- und Arbeitsformen sowie der Studienorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation der Lehramtsausbildung oder der Akademie am betreffenden Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden sowie des Umfeldes der Akademie orientierten Konzeptes.
Abweichungen von den Stundentafeln können durch den Studienplan unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:
Der Pflichtgegenstand „Religionspädagogik'' ist von der autonomen Gestaltung durch den Studienplan ausgenommen,
von den Gesamtstundenzahlen in den einzelnen Pflichtgegenständen kann in einem Ausmaß von höchstens 15% der Gesamtstundenzahl aller Pflichtgegenstände des jeweiligen Studienganges abgewichen werden,
die in den Stundentafeln vorgesehenen Gesamtstundenzahlen pro Studiengang dürfen nicht überschritten werden und
die Gesamtstundenzahl einzelner Pflichtgegenstände eines Studienganges darf zwei Wochenstunden nicht unterschreiten.
Auf die Bildungsaufgabe des jeweiligen Studienganges der Pädagogischen Akademie ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Studienangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Studierenden sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter sind Zusammenhänge zum Bildungsziel der Pädagogischen Akademie herzustellen.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
II. STUNDENTAFELN
STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN (Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
dien- Seme- zur Ver- text ver-
veran- ster- teilung siehe pflich-
stal- wochen- auf die Ab- tungs-
Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Humanwissenschaften
Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I
1/2, 2/1,-,
Erziehungs- -
wissenschaft 1 V/5 S 6 „ I
Unterrichts-
wissenschaft 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Psychologie 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Soziologie 1 V/5 S 6 „ I
Allgemeine
Sonderpädagogik 2 V/1 S 3 „ I
Biologische Grundla-
gen der Erziehung;
Schulhygiene V 2 „ I
Schulrecht V od. V/S 2 „ I
Schwerpunkte aus
den Humanwissen-
schaften 4 S/2 Ü 6 „ I
```
```
Didaktik
Vorschulstufe S 3 III/B/1 II
Elementarstufe S 1 „ II
Sachunterricht 1 V/4 S/2 Ü 7 „ II
Deutsch 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II
Mathematik 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II
Musikerziehung 5 S/2 Ü 7 „ II
Bildnerische
Erziehung 5 S/2 Ü 7 „ II
Werkerziehung
Technischer Bereich 1 S/4 Ü 5 „ II
Textiler Bereich 1 S/4 Ü 5 „ II
Leibesübungen 4 S/4 Ü 8 „ II
Lebende Fremdsprache 2 S/5 Ü 7 „ II
Verkehrserziehung S 1 „ II
Chorgesang S 3 „ III
Instrumentalmusik-
erziehung Ü 6 1, 1, 1, 1, „ III
1, 1
Rhythm.-musikal.
Erziehung Ü 1 „ III
Spielmusik Ü 1 „ III
Darstellendes Spiel Ü 1 „ III
```
```
Alternative Studien III/A/1
- zu den Humanwissen-
schaften V/S/Ü 4 I
- zur Didaktik II
```
```
Schulpraktische Ausbildung
Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III
Unterrichtsanalysen Ü ) „ II
Lehr- und Unterrichts- )
besprechungen Ü ) 28 „ III
Lehrübungen Ü ) „ III
Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II
Stadt- u. Landschul-
praktika (Block) Ü - 3-4 Wochen „ -
Außerschul. Erziehungs-
praktikum Ü - eine Woche „ -
od. 60 E
```
```
Ergänzende Studienveranstaltungen
Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Mediendidaktik S 1 „ II
Politische Bildung S 2 „ II
Einführung i. d. Er-
wachsenenbildung
u. außerschul.
Jugenderziehung K/S 1 K: je 8 E „ II
Sprecherziehung Ü 1 „ III
Schulpraktische
Schreibtechnik u.
Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III
Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III
Informatik Ü 1 „ II
Schwimmen K/Ü 2 K: 32 E III/B/1 III
Sportkurse (Schulwan-
dern, Skikurs ua.) K - zwei ein- „ -
wöchige K
Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II
```
```
164
(170)
```
```
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
Freigegenstände dien- Seme- zur Ver- text ver-
im Studiengang veran- ster- teilung siehe pflich-
für das Lehramt stal- wochen- auf die Ab- tungs-
an Volksschulen tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Zusätzliche Fachgegenstände:
Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II
Kroatisch V/S/Ü 24 „ I
Slowenisch V/S/Ü 24 „ I
Informatik S/Ü 12 „ II
```
```
Sonstige Freigegenstände:
Selbsterfahrungs- )
training Ü od. K ) III/A/2.2 II
Musikerziehung Ü od. K ) „ IV a
Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a
Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV
Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a
Werkerziehung ) 30
Technischer Bereich Ü od. K ) „ IV
Textiler Bereich Ü od. K ) „ IV
Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI
(zB Ausländerpädagogik, )
Erwachsenenbildung, )
Außerschulische )
Jugenderziehung, )
Freizeitpädagogik, )
Volkskunde)
```
```
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN
HAUPTSCHULEN UND POLYTECHNISCHEN LEHRGÄNGEN
(Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
dien- Seme- zur Ver- text ver-
veran- ster- teilung siehe pflich-
stal- wochen- auf die Ab- tungs-
Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Humanwissenschaften
Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I
1/2, 2/1,
-,-
Erziehungswissen-
schaft 1 V/5 S 6 „ I
Unterrichtswissen-
schaft 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Psychologie 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Soziologie 1 V/5 S 6 „ I
Allgemeine
Sonderpädagogik 2 V/1 S 3 „ I
Biologische Grundla-
gen der Erziehung;
Schulhygiene V 2 „ I
Schulrecht V od. V/S 2 „ I
Schwerpunkte aus
den Humanwissen-
schaften 4 S/2 Ü 6 „ I
```
```
Fachausbildung
Erster Fachgegenstand V/S/Ü 28-30) III/C/I I
Fachdidaktik des )
Ersten Fachgegen- )38
standes V/S/Ü 8-10) „ I
Zweiter Fachgegenstand V/S/Ü 28-30) „ I
Fachdidaktik des Zwei- )38
ten Fachgegenstandes V/S/Ü 8-10) „ I
```
```
Alternative Studien
- z. d. Human(Fach)-
wissenschaften V/S/Ü 4 III/A/1 I
- zur (Fach)Didaktik II
```
```
Schulpraktische Ausbildung
Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III
Unterrichtsanalysen Ü ) „ II
Lehr- und Unterrichts- )
besprechungen Ü ) 28 „ III
Lehrübungen Ü ) „ III
Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II
Stadt- u. Landschul-
praktika (Block) Ü - 3-4 Wochen „ -
Außerschul. Erziehungs-
praktikum Ü - eine Woche „ -
od. 60 E
```
```
Ergänzende Studienveranstaltungen
Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Mediendidaktik S 1 „ II
Politische Bildung S 2 „ II
Einführung i. d. Er-
wachsenenbildung
u. außerschul.
Jugenderziehung K/Ü 1 K: je 8 E „ II
Sprecherziehung Ü 1 „ III
Schulpraktische
Schreibtechnik u.
Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III
Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III
Informatik Ü 1 „ II
Verkehrserziehung S 1 III/C/1 II
Darstellendes Spiel Ü 1 „ III
Schulwandern K/S 1 K: 16 E „ III
Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II
```
```
164
(170)
```
```
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Freigegenstände im Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
Studiengang für das dien- Seme- zur Ver- text ver-
Lehramt an Haupt- veran- ster- teilung siehe pflich-
schulen und Polytech- stal- wochen- auf die Ab- tungs-
nischen Lehrgängen tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Zusätzliche Fachgegenstände:
Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II
Latein V/S/Ü 24 III/C/2.1 I
Kroatisch V/S/Ü 24 III/A/2.1 I
Slowenisch V/S/Ü 24 „ I
Informatik S/Ü 12 „ II
Ergänzungsstudium
Polytechnischer Lehrgang V/S/Ü 15 III/C/2.1 I
Geometrisches Zeichnen/
Technisches Zeichnen S/Ü 12 „ I
Kurzschrift S/Ü 12 „ III
Maschinschreiben S/Ü 12 „ III
Stenotypie S/Ü 24 „ III
Buchhaltung S/Ü 12 „ I
```
```
Sonstige Freigegenstände:
Selbsterfahrungs- )
training Ü od. K ) III/A/2.2 II
Berufskundliche )
Information Ü od. K ) III/C/2.2 III
Musikerziehung Ü od. K ) III/A/2.2 IV a
Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a
Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV
Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a
Werkerziehung ) 30
Technischer Bereich Ü od. K ) „ IV
Textiler Bereich Ü od. K ) „ IV
Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI
(zB Ausländerpäda- )
gogik, Erwachsenen- )
bildung, Außerschu- )
lische Jugenderzie- )
hung, Freizeitpäda- )
gogik, Volkskunde)
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
STUNDENTAFEL DES STUDIENGANGES FÜR DAS LEHRAMT AN SONDERSCHULEN
(Anm.: Tabellenform nicht direkt darstellbar)
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
dien- Seme- zur Ver- text ver-
veran- ster- teilung siehe pflich-
stal- wochen- auf die Ab- tungs-
Pflichtgegenstände tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Humanwissenschaften
Religionspädagogik 1 V/5 S 6 2/1, 1/2, III/A/1 I
1/2, 2/1,
-,-
Erziehungswissen-
schaft 1 V/5 S 6 „ I
Unterrichtswissen-
schaft 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Psychologie 1 V/5 S 6 „ I
Pädagogische
Soziologie 1 V/5 S 6 „ I
Allgemeine
Sonderpädagogik 2 V/2 S 4 III/D/1 I
Lernbehinderten-
pädagogik 1 V/3 S 4 „ I
Geistigbehinderten-
pädagogik 1 V/3 S 4 „ I
Biologische Grundla-
gen der Erziehung;
Schulhygiene V 2 III/A/1 I
Schulrecht V od. V/S 2 „ I
Schwerpunkte aus
den Humanwissen-
schaften 4 S/2 Ü 6 „ I
```
```
Didaktik
Elementarstufe S 1 III/B/1 II
Einführung i. d.
Kulturtechniken S 3 III/D/1 II
Sachunterricht 1 V/5 S/2 Ü 8 „ II
Deutsch 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II
Mathematik 1 V/5 S/1 Ü 7 „ II
Musikerziehung 5 S/2 Ü 7 „ II
Bildnerische
Erziehung 5 S/2 Ü 7 „ II
Werkerziehung
Technischer Be-
reich 3 S/6 Ü 9 „ II
Textiler Bereich 3 S/6 Ü 9 „ II
Leibesübungen 3 S/4 Ü 7 „ II
Rhythmische Erziehung S 4 „ II
Instrumentalmusik-
erziehung Ü 5 1, 1, 1, 1, „ III
1
Darstellendes Spiel Ü 1 III/B/1 III
Therapeutische u.
funktionelle
Übungen Ü 4 III/D/1 II
Sprachheilkunde 2 V/2 S/1 Ü 5 „ I
Verkehrserziehung S 1 III/B/1 II
```
```
Alternative Studien ) )
- zu den Human- ) )
wissenschaften ) V/S/Ü ) 2 III/A/1 I
- zur Didaktik ) ) II
```
```
Schulpraktische Ausbildung
Unterrichtsbesuche Ü ) III/A/1 III
Unterrichtsanalysen Ü ) „ II
Lehr- und Unterrichts- )
besprechungen Ü ) 26 „ III
Lehrübungen Ü ) „ III
Lehrverhaltenstraining Ü ) „ II
Stadt- u. Landschul-
praktika (Block) Ü - 4-5 Wochen „ -
Außerschul. Erziehungs-
praktikum Ü - eine Woche „ -
od. 60 E
```
```
Ergänzende Studienveranstaltungen
Unterrichtstechnologie K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Mediendidaktik S 1 „ II
Politische Bildung S 2 „ II
Einführung i. d. Er-
wachsenenbildung
u. außerschul.
Jugenderziehung K/S 1 K: je 8 E „ II
Sprecherziehung Ü 1 „ III
Schulpraktische
Schreibtechnik u.
Gebrauchsgraphik K/Ü 1 K: 16 E „ III
Studiertechniken K/Ü 1 K: 16 E „ III
Informatik Ü 1 „ II
Schwimmen K/Ü 2 K: 32 E III/B/1 III
Sportkurse (Schulwan-
dern, Skikurs ua.) K - zwei ein- „ -
wöchige K
Erste Hilfe K/Ü 1 K: 16 E III/A/1 III
Päd.Tatsachenforschung Ü (6) „ II
```
```
177
(183)
```
```
Anmerkun-
Art gen zur
der Stunden- Lehr-
Stu- zahl bzw. plan- Lehr-
Freigegenstände dien- Seme- zur Ver- text ver-
im Studiengang veran- ster- teilung siehe pflich-
für das Lehramt stal- wochen- auf die Ab- tungs-
an Sonderschulen tung stunden Semester schnitt gruppe
```
```
Zusätzliche Fachgegenstände:
Religion V/S/Ü 12 III/A/2.1 II
Kroatisch V/S/Ü 24 „ I
Slowenisch V/S/Ü 24 „ I
Informatik S/Ü 12 „ II
Sprachheilpädagogik V/S/Ü 33 III/D/2.1 I
```
```
Sonstige Freigegenstände:
Selbsterfahrungs- )
training Ü od. K ) III/A/2.2 II
Berufskundliche )
Information Ü od. K ) III/C/2.2 III
Lebende Fremdsprache S/Ü ) III/B/1 II
Musikerziehung Ü od. K ) III/A/2.2 IV a
Bildnerische Erziehung Ü od. K ) „ IV a
Werkerziehung ) 30
Technischer Bereich V/S/Ü ) „ IV
Textiler Bereich V/S/Ü ) „ IV
Darstellendes Spiel Ü od. K ) „ IV
Leibesübungen Ü od. K ) „ IV a
Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü ) „ I-VI
(zB Ausländerpädagogik, )
Erwachsenenbildung, )
Außerschulische )
Jugenderziehung, )
Freizeitpädagogik, )
Volkskunde)
```
```
V = Vorlesung(en), S = Seminar(e), Ü = Übung(en), K = Kurs(e), E = Unterrichtseinheit(en)
ANHANG ZU DEN STUNDENTAFELN
EXKURSIONEN
Höchstausmaß
in Halbtagen
STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN
Sachunterricht ..................................... 16
Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24
```
```
STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN
UND POLYTECHNISCHEN LEHRGÄNGEN
Geschichte und Sozialkunde ......................... 10
Geographie und Wirtschaftskunde .................... 16
Biologie und Umweltkunde ........................... 16
Physik und Chemie .................................. 10
Bildnerische Erziehung ............................. 10
Werkerziehung/Technischer Bereich .................. 10
Werkerziehung/Textiler Bereich ..................... 10
Sozial- und wirtschaftskundl. Studienbereich ....... 16
Naturkundlich-technischer Studienbereich ........... 16
Lebens- und berufskundlicher Studienbereich ........ 16
Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24
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```
STUDIENGANG FÜR DAS LEHRAMT AN SONDERSCHULEN
Sachunterricht ..................................... 16
Sonder- und heilpädagogische Einrichtungen ......... 16
Für die weiteren Studienbereiche insgesamt ......... 24
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE FÜR ALLE STUDIENGÄNGE
Pflichtgegenstände
HUMANWISSENSCHAFTEN
RELIGIONSPÄDAGOGIK
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholische Religionspädagogik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt und Ausformung innerhalb des Christentums unter Beachtung der jeweils adäquaten Methoden so aufzuweisen, daß der Studierende dessen Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen kann. Der Studierende soll befähigt werden, das Religiöse als unabweisbaren Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen und die für den religiösen Lern- und Entwicklungsprozeß relevanten Situationen erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Er soll imstande sein, die je gegenwärtige Situation auf christliche Einflüsse hin zu hinterfragen und sie sachgerecht zu interpretieren.
Die Religionspädagogik soll im Zusammenwirken mit den anderen humanwissenschaftlichen Disziplinen und in Abstimmungen mit der schulpraktischen und fachdidaktischen Ausbildung nachstehende Inhalte und Kompetenzen vermitteln. Dabei sind in den Studiengängen thematische Akzente für die jeweilige Schulart zu setzen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Begegnung mit der Schulwirklichkeit hat der Studierende im Rahmen der Einführung in die schulpraktische Ausbildung auch im Religionsunterricht Lehrbesuche und Lehrbesprechungen zu absolvieren.
Die Religionspädagogik soll darüber hinaus jenen Studierenden, die ihr Interesse an der Ausbildung für den Zusätzlichen Fachgegenstand Religion dokumentieren, unter den dafür festgesetzten Bedingungen und in den dafür vorgesehenen zusätzlichen Veranstaltungen jenes Wissen und Können vermitteln, das den künftigen Lehrer zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen bzw. Sonderschulen befähigt.
Lehrstoff:
Erziehung und Religion:
- Das Grundrecht des Kindes auf religiöse Erziehung
- Das Religiöse als unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Gesellschaft
- Die Interdependenz der allgemeinen und spezifisch religiösen Lern- und Entwicklungsprozesse
- Religiöse Erziehung im engeren und weiteren Sinn
- Religionsgemeinschaften als Bezugsrahmen für religiöse Erziehung
- Auseinandersetzung mit religiösen Erziehungspraktiken und den ihnen zugrundeliegenden Konzepten
- Zielvorstellungen religiöser Erziehung
Der anthropologische Ansatz der Religionspädagogik:
- Religion als menschliches Urphänomen
- Religionen als konkrete Erscheinungsformen von Religiosität
- Religion im Horizont von Theologie und Humanwissenschaften
- Funktionen der Religion für Individuum und Gesellschaft
- Auseinandersetzung mit religionskritischen Fragestellungen
- Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfüllter Existenz
- Das Symbol als religiöse Sprachform
Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse:
- Orte und Formen des religiösen Lernens
- Bedingungsfaktoren und generelle Strukturen religiöser Lern- und Entwicklungsprozesse
- Grunderfahrungen des Kindes in ihrer religionspädagogischen Bedeutung
- Die religiöse Dimension lebensgeschichtlich bedeutsamer Entscheidungssituationen
- Charakterliche Entwicklungsschritte des religiösen Denkens
- Prägende Faktoren des Gottesbildes
- Religiöse Internationalisations- und Sozialisationsprozesse als Elemente von Identitätsbildung
- Werterziehung als religionspädagogische Aufgaben
Die Schule als religionspädagogisches Feld:
- Der Beitrag der religiösen Erziehung zu einer lebenserschließenden Schulkultur
- Der Lehrer als Helfer bei der Orientierung des Kindes in der Welt
- Förderliche und hinderliche Aspekte der Lehrerpersönlichkeit in der Erschließung der Tiefendimension der Lebenswirklichkeit
- Religionspädagogisch relevante Situationen im Schulalltag
- Problematische Tendenzen im gegenwärtigen Lebensstil als Herausforderung für die Religionspädagogik
- Die religiöse Dimension der Unterrichtsfächer
- Der Religionsunterricht in Österreich: Begründung, rechtliche Stellung, Situation und Konzepte
Christlich-kirchliche Dimensionen der Religionspädagogik, Einführung in theologisches Denken:
- Biblisch-christlicher Glaube und Erfahrung
- Der sachgemäße Umgang mit religiösen und theologischen Texten
- Christlicher Glaube und Kirche als
- Christsein und Menschsein
- Geborgenheit und Aufbruch als Grundweisen christlicher Existenz
- Die ideologiekritische Funktion des christlichen Glaubens
- Christliche Erziehung als Einübung in Lebensschau und Lebenspraxis Jesu
- Der Umgang mit existenziellen Fragen des Kindes
- Mißverständnisse von Glaubensaussagen als Ursache von Glaubensschwierigkeiten
- Kirche als Ort religiöser Sozialisation
- Wesen und Funktion von Riten und Brauchtum
- Die Hinführung zu Gottesdienst und Sakrament
Literaturverarbeitung:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung an Volksschulen:
Die religiöse Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahrzehnt; intentionale und funktionale religiöse Erziehung auf der Vorschulstufe; Sensibilisierung des Kindes für religiöse Grunderfahrungen (zB Vertrauenkönnen, Staunenkönnen, Schauenkönnen, Hörenkönnen); die religionspädagogische Bedeutung von Spiel und Feier, religiösen Festen und Bräuchen im Jahresablauf in Familie, Schule und Gemeinde; das Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge:
Die religiöse Entwicklung in der Vorpubertät und Pubertät; Hilfen zur Konfliktbewältigung in Elternhaus, Schule, Beruf und Freizeit; Probleme der Sexualität und Partnersuche und der Vorbereitung auf die Elternrolle; der Beitrag christlicher Erziehung zur Individuation und Sozialisation; Identitätsfindung und Glaube; christliche Soziallehre und Arbeitswelt.
Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Sonderschulen:
Spezielle Probleme der religiösen Erziehung beim behinderten Kind; der Einfluß der Behinderung auf Glaubensfindung, Gewissensreifung, Selbstfindung und Sozialintegration des Kindes in Familie, Schule, Kirche und Gesellschaft; das behinderte Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes; die Wirkungsgeschichte des therapeutischen Handelns Jesu.
Evangelische Religionspädagogik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Evangelische Religionspädagogik soll als Teil der humanwissenschaftlichen Studien den Studierenden jene Grundlagen vermitteln, die ihnen ein theoriegeleitetes berufliches Handeln ermöglichen. Der evangelisch-theologische Beitrag zur pädagogischen Gesamtausbildung ist inhaltlich und methodisch so zu gestalten, daß in Selbst- und Gruppenerfahrungen die Kompetenz des Studierenden wächst, in Schule und Gesellschaft fachlich und erzieherisch selbständig und im Bewußtsein der besonderen Rolle des evangelisch-religiösen Beitrages zur Gesamtbildung zu wirken. Diese Aufgabe ist thematisch auf die verschiedenen Studiengänge abzustimmen
(VS, HS, SO).
Darüber hinaus will die Evangelische Religionspädagogik im Rahmen der „Zusätzlichen Fachgegenstände'' eine weitere Vertiefung jenen Studierenden vermitteln, die daran interessiert sind, die Befähigung zur aushilfsweisen Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes an Volks-, Haupt- und Sonderschulen zu erlangen.
Lehrstoff:
Schwerpunkte und Themenbereiche:
- Die religiöse Dimension von Lern- und Unterrichtsprozessen im gesellschaftlich-kulturellen Gesamtzusammenhang.
- Der Beitrag der Evangelischen Glaubenslehre und Ethik zu einer kritischen Erziehungs- und Unterrichtspraxis im Zusammenhang mit der Wichtigkeit der Rechtfertigungslehre für die Persönlichkeitsentwicklung des mündigen Menschen.
- Befähigung zur kompetent-toleranten Begegnung mit den Glaubensvorstellungen und der Ethik anderer Gruppen.
- Die historische und aktuelle Wirksamkeit von Religion in der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte und Gegenwart.
- Förderung der persönlichen erzieherischen Fähigkeit durch angeleitete und selbständige Begegnung mit der biblischen Botschaft.
- Begegnung mit religiöser Wirklichkeit und Religionskritik als Voraussetzung dauernder Erneuerung des religionspädagogischen Bemühens.
- Das evangelische Verständnis von Kirche in seiner Bedeutung für die Entwicklung von Gemeinschaft und für die Begegnung mit Schülern, Eltern, Kollegen und Institutionen.
- Die Eigenart evangelischer Kirchlichkeit und ihr Beitrag zur mitverantwortlichen Teilnahme an den Prozessen der Schule und der Schulentwicklung in Theorie und Praxis.
Thematische Akzente:
Studienrichtung: Volksschule
- Religion und Wandlungen der frühkindlichen Religiosität im Vorschulalter - Voraussetzungen und Hilfen für eine religiöse Elementarerziehung - Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht.
Studienrichtung: Hauptschule/Polytechnischer Lehrgang - Mündigkeit und Selbstverantwortlichkeit im Glauben im
individuellen und sozialen Bereich - Die Besonderheiten und Probleme des Heranwachsenden im Blick auf die religiöse Entwicklung.
Studienrichtung: Sonderschule
- Seelische, körperliche und soziale Behinderung aus der Sicht
christlicher Ethik - Das behinderte Kind als Gegenüber - Glaube als Hilfe zu Lebensförderung - Die Bedeutung der Behinderten für das Selbstverständnis der christlichen Gemeinde und der sozialen Gemeinschaft aller.
Altkatholische Religionspädagogik
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.
Allgemeines Bildungsziel:
Durch das Studium der altkatholischen Religionspädagogik soll der werdende Lehrer befähigt werden, die pädagogische Wirklichkeit und die den österreichischen Schulen gestellten Aufgaben mit seinem christlichen Berufsverständnis zu durchdringen und zu bewältigen.
Er soll mit Hilfe der Religionspädagogik erkennen und vermitteln können, daß religiöser Glaube bei der Bewältigung von Lebensproblemen hilft, daß er zu Selbstverwirklichung und Sinnfindung beiträgt und zu besseren mitmenschlichen Beziehungen in unserer Gesellschaft führt.
Spezielle Lehraufgaben:
Um diese Bildungsaufgaben erfüllen zu können, ist dem Studierenden eine Einführung in die Didaktik und Methodik des Religionsunterrichtes zu bieten sowie die Möglichkeit zu praktischen Übungen.
Am Ende seines Studiums soll der Studierende befähigt sein, das von ihm erworbene Wissen insbesondere im Religionsunterricht anzuwenden und seinen Schülern ein christliches Weltbild zu vermitteln.
Lehrstoff:
Studienabschnitt (1. + 2. Semester)
Semester
- Einführung in religionspädagogische Fragestellungen, Funktion der Religionspädagogik in der Lehrerausbildung
- Bedeutung der Religion im Leben des einzelnen Menschen und der Gesellschaft - christliches Wertverhalten
- Glaube und Liebe als Grundmodell menschlichen Daseins, Bedeutung der Erfahrungen mit Mutter und Vater
- Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler)
- Religionssoziologie unter Berücksichtigung des Lebens in der Schulgemeinschaft
- Religiöse Feste und ihre Gestaltung in Familie und Schule
- Kindergottesdienst (Auswahl und Erarbeitung geeigneter Lieder und Gebete)
Semester
- Die Pubertät aus religionspädagogischer Sicht, Hilfestellung durch den Religionsunterricht bei Problemen in Familie und Schule
- Christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Werteinstellung
- Methodische Hinweise für die Vorbereitung der Schüler auf das
Abendmahl (Gewissenserforschung, Buße, Hinführen zur tätigen Reue, Wiedergutmachung)
- Vergeben können (Erfahrungen in der Schule, Familie und anderen Gemeinschaften), ev. Diskussion über Vorkommnisse, Lösungsmöglichkeiten von Konflikten
- Der Aufbau des Hl. Amtes, Zusammentragen und Erarbeiten von Liedern und Gebeten
- Verschiedene Liturgien im Laufe des Kirchenjahres
Studienabschnitt (3.-6. Semester)
Semester
- Kirche als Ort religiöser Sozialisation (Christus lehrt uns in Gemeinschaft zu beten")
- Arbeit mit dem NT - Auswahl von Texten für die einzelnen Schulstufen - methodisch-praktische Darbietungen und Übungen zum Lesen im NT - Hospitationen und praktische Übungen
Semester
- Das AT - Grundzüge der mosaischen Religion
- Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod
- Die Urchristen, Verbreitung des Christentums
- Die ersten Konzile - Kirchenspaltungen
- Hospitationen und praktische Übungen
Semester
- Warum altkatholisch" Was bedeutet altkatholisch"
- Aus der Geschichte der Altkatholischen Kirche Österreichs
- Aufbau der Altkatholischen Kirche (Gemeinde- und Synodalordnung)
- Ökumenische Bestrebungen
- Christliche Erziehung und Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart
Semester
- Die besondere Situation des altkatholischen Religionslehrers (Diaspora, Abteilungsunterricht)
- Erstellen von Lehrstoffverteilungen
- Spezielle Probleme der religiösen Erziehung des behinderten Kindes - Integration in Familie, Kirchengemeinde und Schule eine christliche Aufgabe
- Die Stellung des Religionslehrers in der österreichischen Schule (gesetzliche Bestimmungen über den Religionsunterricht) - Hospitationen und praktische Übungen.
Israelitische Religionspädagogik
Lehrstoff:
Der Lehrstoff für alle sechs Semester gliedert sich in folgende
Teile:
Jüdische Geschichte.
Hebräische Grammatik und Sprache sowie Übersetzungen aus der Heiligen Schrift.
Religionsphilosophie, Morallehre, Soziallehre, Liturgie, Riten und Gebräuche.
Pädagogik und religiöse Soziologie.
- Gebetstücke aus den Feiertagsgebetbüchern. - Liturgie. - Geographie
HUMANWISSENSCHAFTEN
OHNE RELIGIONSPÄDAGOGIK
Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Humanwissenschaften haben Kenntnisse, Denkweisen und Haltungen für ein theoriegeleitetes berufliches Handeln zu vermitteln. Sie sollen in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Struktur und der Bedingungen von Unterricht und Erziehung ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen führen. Dazu sind Modelle für Planung, Realisierung und Reflexion von Unterricht und Erziehung zu bieten, die insbesondere von der Erziehungswissenschaft, der Unterrichtswissenschaft, der Pädagogischen Psychologie, der Pädagogischen Soziologie und der Sonderpädagogik zu erstellen sind.
Für die Humanwissenschaften - mit Ausnahme der Religionspädagogik - ergeben sich in Abstimmung mit der schulpraktischen und (fach)didaktischen Ausbildung schwerpunktmäßig folgende gemeinsame Aufgaben:
Befähigung zur Planung und Gestaltung einer theoriegeleiteten und kindorientierten Unterrichts- und Erziehungspraxis; Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenzen; Klärung der Voraussetzungen von Unterrichts- und Lernprozessen; Auseinandersetzung mit normativen, moralisch-ethischen und religiösen Zielsetzungen und deren Konsequenzen für das pädagogische Handeln; Bewußtmachen der gesellschaftspolitischen und historischen Bezüge und deren Konsequenzen für das pädagogische Handeln; Befähigung zur eigenverantwortlichen Gestaltung pädagogischer Freiräume; Befähigung zur mitverantwortlichen Teilnahme an der Organisation und der Verwaltung der Schule sowie an der Schulentwicklung; Förderung der Bereitschaft zu Kooperation und Kommunikation mit Schülern, Eltern, Kollegen, Vorgesetzten und Institutionen; Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Studierenden; problemorientierte Auseinandersetzung mit den Berufsfeldern des Lehrers unter Einbeziehung entsprechender Fachliteratur; Setzen von thematischen Akzenten für die jeweilige Schulart (Volksschule, Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, Sonderschule).
ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT
Lehrstoff:
Konzepte und Positionen der Erziehungswissenschaft:
Grundstrukturen und Grundbegriffe pädagogischen Denkens und Handelns; Probleme der Ziele und Zielsetzungen in der Erziehung; die Bedeutung von Werten und Normen für den Prozeß der Erziehung; erziehungsrelevante anthropologische Ansätze und Horizonte; der pädagogische Bezug als Ausgangspunkt erziehlichen Handelns.
Analyse des erziehlichen Feldes:
Der durchgängig dialektische Prozeß in der Erziehung (Unterstützung und Gegenwirkung); Erziehungsmethoden und -maßnahmen (funktionale und intentionale Erziehung); Möglichkeiten und Grenzen der Erziehbarkeit; das Problem der Bildsamkeit. Entstehung, Wirkung und Binnenstruktur von Schul- und Klassenklima; Probleme der Erziehungsstile und Erziehungsmittel (ua. die Bedeutung von Spiel und Arbeit für den Heranwachsenden); Autorität und Disziplin als pädagogische Probleme (Autorität - Freiheit); Erziehungsschwierigkeiten (Abgrenzungsfragen, Prävention und Hilfsmaßnahmen); Probleme der Integration behinderter Kinder.
Berufsfeld und Handlungskompetenz des Erziehers:
Der Erziehungsauftrag der österreichischen Schule; idealistische und realistische Ansätze zur Erzieherpersönlichkeit; Möglichkeiten, Formen und Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern; Gestaltung des Schullebens, Erziehungsarbeit des Klassenvorstandes in der Neuen Hauptschule; förderliche Umweltgestaltung (ökologisch-pädagogische Aspekte). Grundfragen der Erziehung in aktueller Sicht: Sexualerziehung, Medienerziehung, Friedenserziehung, Musische Erziehung ua.; die Bedeutung von Spiel, Arbeit, Konkurrenz, Kooperation und Hilfeleistung.
Der gesellschaftliche Zusammenhang der Erziehung:
Pädagogische Institutionen; familiäre, außerfamiliäre und außerschulische Möglichkeiten der Erziehung; die Bedeutung erziehlicher Mächte und ihr Einfluß auf die Gestaltung erziehlicher Umwelten (ua. Kirche, Wirtschaft, politische Parteien, Interessenvertretungen); Bildungsplanung und Bildungspolitik.
Die historische Dimension von Erziehung und Bildung:
Historische Dimensionen von Ideen und Realitäten, welche die pädagogische Situation beeinflussen und bestimmen. Exemplarische
Auswahl aus folgenden Themenschwerpunkten: Das 18. Jahrhundert:
Aufklärung und Aufklärungsliteratur; Rousseau (Kulturphilosophie, Entwicklungspsychologie und Pädagogik); die Idee der Kindgemäßheit;
Ansätze der antiautoritären Erziehung. Pestalozzi: Sein Menschenbild; die Idee des Elementarisierens. Herbart: Seine Psychologie und Methode; Bildungsziel, Erziehungsziel, erziehender Unterricht. Die österreichische Schulgeschichte ab dem 18. Jahrhundert. Reformpädagogik der Jahrhundertwende. Die Pädagogik nach 1945 bis in die Gegenwart. Ausländische Bildungsinstitutionen unter vergleichender Fragestellung.
Pädagogik als Wissenschaft, Pädagogik als Kunst:
Theorietypen und Konzepte der Erziehungswissenschaft; das Verhältnis von Theorie und Praxis (Beispiele zu verschiedenen Grundlegungen); Arbeits- und Forschungsmethoden.
Literaturverarbeitung:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.
UNTERRICHTSWISSENSCHAFT
Lehrstoff:
Theorien des Unterrichts:
Unterrichtstheoretische Grundbegriffe und Grundeinsichten, wie Zielfragen des Unterrichts, Unterrichtsformen, Gliederung des Unterrichts, Unterrichtsmedien, Voraussetzungen des Unterrichts und deren Integration in didaktische Modelle; Konsequenzen verschiedener didaktischer Modelle für die Planung und Gestaltung von Unterricht.
Unterrichtliche Handlungskompetenzen:
Ausgewählte Unterrichtssituationen, wie Einstiegssituationen, Erarbeitungsmodelle, Übungs- und Festigungsmodelle unter Bezugnahme auf die lerntheoretischen Grundlagen; begründete Auswahl von verschiedenen Lehr- und Lernorganisationen (zB lernzielorientierter Unterricht); Unterrichts- und Sozialformen, alternative Methodenkonzeptionen, wie Projektunterricht, Planspiel, Teamteaching. Didaktische Funktion und Einsatz der Medien; kurz-, mittel- und langfristige Planung nach allgemeindidaktischen Prinzipien unter Berücksichtigung altersangemessener Formen der Mitplanungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schüler; Fragen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, wie Funktionen der Beurteilung, Möglichkeiten der Leistungsfeststellung, Formen der Beurteilung, Verordnung über Leistungsbeurteilung.
Voraussetzungen des Unterrichts:
Unterricht in seiner Abhängigkeit von ihn bestimmenden Faktoren (personale, situative, materiale); Analyseformen der Voraussetzungen des Unterrichts; Berücksichtigen der Voraussetzungen bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts (individualisierter, differenzierter Unterricht, Förderdidaktik).
Zielanalyse:
Auswahl, Legitimation und Revision von Zielen und Inhalten; Präzisierung von Zielen; unterrichtliche Konsequenzen aus den Didaktischen Grundsätzen und Unterrichtsprinzipien; Lehrplantheorie und -analyse im Gesamtzusammenhang der internationalen Curriculumdiskussion; Bildungssinn der Unterrichtsfächer und Inhaltsfragen des Unterrichts; Lehrplananalyse und methodisch-didaktische Analysen als Grundlage für lang- und mittelfristige Planungen. Gesellschaftspolitische und historische Bedingtheiten des Unterrichts; Theorie der Schule; Veränderbarkeit von Unterricht auf Grund historischen und sozialen Wandels.
Eigenverantwortlichkeit des Lehrers:
Wahrnehmen der unterrichtlichen Freiräume; eigenverantwortliche Auswahl von Unterrichtsbehelfen wie Schulbücher, Unterrichtsmittel ua.; Vorrang eigener Unterrichts- und Methodenkonzeptionen gegenüber angebotener Hilfen, wie Lehrerhandbücher, regionale Jahresplanungen, buchbezogener Planungen ua. Begründung und Legitimierung des eigenen Unterrichts; Evaluierung des Unterrichts, Unterrichtsanalysen.
Schulorganisation und Schulentwicklung:
Fragen der Schulorganisation und -reform, insbesondere des österreichischen Schulwesens im internationalen Vergleich; die besondere Situation der wenig gegliederten Grundschule; Entwicklung von innovativen Unterrichtsstrategien.
Kooperation:
Koordination von Planungsaufgaben bei Teamplanungen; Zusammenwirken bei fachübergreifenden Planungen; Kooperation mit den Eltern bei unterrichtlichen Aufgaben.
Persönlichkeitsbildung:
Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses; Bereitschaft zur permanenten Selbstbildung.
Literaturverarbeitung:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.
PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE
Lehrstoff:
Entwicklungspsychologie:
Abriß der psychosozialen Entwicklung in entsprechenden Längs- und Querschnitten; Auswirkung der verschiedenen Lebensabschnitte für Erziehung und Unterricht; spezifische Beiträge der Entwicklungspsychologie zur Optimierung der Erziehungs- und Unterrichtskompetenz des Lehrers.
Persönlichkeitspsychologie:
Verbale und nonverbale Ausdrucksformen im sozialen Geschehen;
Erziehung und Unterricht als kommunikativ-psychologische Phänomene;
Grundlagen und Modelle der Kommunikation und ihre Anwendung in verschiedenen Sozialformen des Unterrichts sowie in Konflikt- und Beratungssituationen; Ergebnisse der Berufsfeldforschung und ihre Bedeutung für Erziehung, Bildung und Unterricht.
Erziehungspsychologie:
Methoden zur Analyse pädagogischer Situationen; psychologische Handlungskonzepte zur Veränderung von Lehrer- und Schülerverhalten; Zusammenhang und Wechselbeziehung zwischen Erzieher- und Schülerverhalten; Bedingungsfaktoren für förderliches Unterrichts- und Erziehungsklima; psychologische Voraussetzungen für integrative Erziehungsarbeit in Schule und Elternhaus.
Lern- und Unterrichtspsychologie:
Individuelle, prozessuale und sozialpsychologische Bedingungen schulischen Lernens; Modelle der Lernmotivation und Konzepte ihrer Förderung; Angst und Streß in der Schule; Lernmodelle als Grundlage von Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung; kognitive und nichtkognitive Bedingungsvariablen des Lernens; lernpsychologisch begründete Regeln zur Optimierung des Lernens und des Behaltens; Möglichkeiten der Behandlung von Lernschwächen, Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.
Diagnostische Psychologie:
Verhaltensbeobachtung, Verhaltensbeschreibung und Lerndiagnostik; schulbezogene Tests: testtheoretische Grundlagen, Arten und Einsatzmöglichkeiten.
Literaturstudium:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur als Voraussetzung selbständiger Fortbildung; Befähigung zu selbständiger Übertragung psychologischer Erkenntnisse in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.
PÄDAGOGISCHE SOZIOLOGIE
Lehrstoff:
Einführung in die Soziologie:
Begriff und Funktion der Soziologie und deren Bedeutung für den Lehrer; die Grundbegriffe der Soziologie und ihre Bedeutung für das Berufsfeld des Lehrers und für eine theoriegeleitete Unterrichts- und Erziehungspraxis; Analyse der Gegenwartsgesellschaft vor allem im Hinblick auf Bildung, sozialen Wandel, Arbeitswelt, Schichtung und Familie.
Funktion der Schule in der Gesellschaft:
Schule als Institution der Gesellschaft und Funktionen der Schule, wie Qualifikation, Selektion und Integration; soziologische Aspekte der Schulentwicklung.
Funktion und Rolle des Lehrers in der Gesellschaft:
Rekrutierung, Ausbildung, Status, Rolle und Gesellschaftsbild des Lehrers; organisationssoziologische Dimension der Lehrerrolle.
Schule und Klasse als Sozialgebilde:
Interaktionen in der Schule; die Schulklasse als Gruppe (Positionen und Strukturen, formelle und informelle Ordnung); Integration und Konflikt; soziometrische Verfahren; „Schülermitverwaltung''.
Schule und Elternhaus:
Bildungs- und Erziehungsansprüche der Eltern und der Schule unter den Aspekten sozialer Dynamik; Schullaufbahn- und Bildungsberatung; Elternarbeit; Formen der Zusammenarbeit mit dem Elternhaus als Aufgabe der Schule.
Ergebnisse der Sozialisationsforschung und ihre Bedeutung für Erziehung, Bildung und den Unterricht:
Sozialisationstheorien; Sozialisation als gesellschaftlicher und individueller Vorgang, Sozialisationsinstanzen; die Internationalisierung von Werten und Normen; Konformität und abweichendes Verhalten; schichtspezifische Sozialisation; Begabung als soziales Problem; Auswirkungen der Leistungsgruppen in der Neuen Hauptschule.
Soziale Dimensionen von Unterrichsinhalten und Unterrichtsmethoden:
Unterrichtsgegenstände und einschlägige Lehrplanforderungen;
soziologische Bereiche einzelner Unterrichtsgegenstände;
gesellschaftliche Anforderungen an einzelne Unterrichtsgegenstände;
Unterricht als sozialer Prozeß.
Einführung in fachgemäße Arbeitsmethoden:
Informationen über Erhebungstechniken; Grundkenntnisse der Statistik; Interpretation soziologischer Forschungsergebnisse; soziologische Analyse von Schulsprengeln.
Auswahl aus anderen speziellen Soziologien:
Für Erziehung, Bildung und Unterricht bedeutsame Ergebnisse aus der Familiensoziologie, der Jugendsoziologie, der Sprachsoziologie, der Gemeindesoziologie und anderer.
Soziologische Theorien und ihre Bedeutung für Schule und Lehrer:
Soziale Ungleichheit und soziale Differenzierung als Strukturmerkmale der Gesellschaft; Wandel, Entwicklung und Tendenzen der Gesellschaft; technologische Neuerungen und Folgen für die Gesellschaft; Gesellschaftstheorien und wissenschaftstheoretische Ansätze in der Soziologie.
Literaturverarbeitung:
Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichts- und Erziehungspraxis.
ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK
(für das Lehramt an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen)
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die gravierendsten Behinderungsarten (Blindheit, Taubheit, schwere Körperbehinderung, geistige Behinderung) und die häufigsten Beeinträchtigungsarten (Lern- und Verhaltensstörungen, sowie Sprachstörungen) kennen und hinsichtlich ihrer Einstellung Behinderten gegenüber sensibilisiert werden. Sie sollen Vor- und Nachteile eines integrativen und separierenden Unterrichts kennen. Zu außerschulischen Hilfen und speziellen Einrichtungen, insbesondere über das Sonderschulwesen, soll ein Überblick vermittelt werden, der es dem späteren Lehrer ermöglicht, diese Institutionen in Anspruch nehmen zu können. Er sollte fähig sein, mit Eltern behinderter Kinder Erstberatungen durchzuführen, und befähigt werden, in vertretbaren Fällen behinderte Schüler zu unterrichten.
Der Studierende soll Ansatzpunkte zur Thematik Behinderung im Unterricht der Pflichtschule kennenlernen, um fachgerecht informieren und zu sozialer und vorurteilsfreier Einstellung erziehen zu können.
Lehrstoff:
Syndrome der gravierendsten Behinderungsarten; Institutionen, die schwer behinderte Kinder therapeutisch betreuen; Überblick über das österreichische Sonderschulsystem; Syndrome der Lern- und Verhaltensstörungen, Möglichkeiten von Diagnose und Prognose; Hilfen für Schüler mit Lern- und Verhaltensstörungen im Regelschulbereich (Förderunterricht, Gruppenunterricht, Hilfen von seiten des Sprachheillehrers); spezifische Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwächen (insbesondere bei Legasthenie); Möglichkeiten und Grenzen der Förderung sinnes- und körperbehinderter Schüler in der Regelschule; Vor- und Nachteile des integrativen Unterrichts anhand von Modellen; die Aufnahme in die Sonderschule; Techniken der Gesprächsführung bei der Elternberatung; Techniken zur Überprüfung der eigenen Einstellung und der eigenen Leistungsmöglichkeiten; gesellschaftliche Bedingungen von Behinderungen; Abriß wichtiger Sozial- und Behindertengesetze (Nachschlagmöglichkeiten); Behinderung als Unterrichtsthema des Regelschulunterrichts (Formen der Sensibilisierung von Schülern); Hospitationen und Exkursionen an sonderpädagogischen Einrichtungen.
BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG; SCHULHYGIENE
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Weckung des Verständnisses für die biophysiologischen und somatologischen Voraussetzungen als Basis der Entwicklungsprozesse in Kindheit und Jugend und des Erziehungsgeschehens sowie für die Belange der Gesunderhaltung des Schulkindes. An den Wechselwirkungen zwischen biologischen und kulturellen Gegebenheiten ist die Sonderstellung des Menschen aufzuzeigen. Die Bedeutung dieser biologischen Voraussetzungen im Hinblick auf Erziehung und Unterricht ist besonders hervorzuheben. Der Beitrag der Schule zur Schulgesundheitspflege und Gesundheitserziehung im Verantwortungsbereich des Lehrers ist darzustellen.
Lehrstoff:
Die körperliche Entwicklung des Menschen von der Keimentwicklung bis zur Lebensreife mit Betonung des Schulpflichtalters (in Abstimmung zur Entwicklungspsychologie); erbbiologische Fragen (Humangenetik) im Hinblick auf erzieherische Fragestellungen;
typische Schädigungen und Abnormitäten des Kindes und Jugendlichen;
Sinnesorgane und Nervensystem als Mittel der Auseinandersetzung mit der Umwelt und Umweltbewältigung; nervöse und humorale Regulation (in Abstimmung zur Psychologie); die biologische Sonderstellung des Menschen in phylo- und ontogenetischer Sicht.
Überblick über die Allgemein-, Sozial- und Psychohygiene.
Die häufigsten Kinder- und Jugendkrankheiten und ihre Beeinträchtigung des Schullebens; Infektionskrankheiten und Prophylaxe (Impfungen); schulärztlicher Dienst und schulärztliche Untersuchung; Epidemologie und Soziopathologie.
Grundsätze der Gesundheits- und Sexualerziehung.
Schulhygiene und Schulgesundheitspflege:
Hygienische Anforderungen an das Schulhaus und seine Einrichtungen; angewandte Hygiene im Schulalltag (Lüftung, Lichteinfall, Schulmahlzeiten, Eßhygiene, Bekleidung, Schulsport).
SCHULRECHT
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für die künftige Tätigkeit als Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Durch praktische Beispiele aus dem Schulalltag ist die Lebensnähe des Studienangebotes zu wahren.
Lehrstoff:
Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Schulwesens (Stellung der Schule in der Rechtsordnung; Weisungsrecht und pädagogische Freiheit; Instanzenzug; Kompetenzverteilung Bund - Länder und deren Auswirkungen im Schulalltag).
Schulunterrichtsrecht (Schulunterrichtsgesetz und Verordnungen des Bundes und des betreffenden Bundeslandes, insbesondere auch im Hinblick auf die Durchführung von Schulveranstaltungen), wobei auch die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, die Verwaltungsaufgaben der Schule, die Aufgaben des Lehrers und Schulleiters, die Lehrerkonferenzen, die Führung der Amtsschriften, die Einführung in familienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den §§ 60 und 61 des Schulunterrichtsgesetzes zu behandeln sind.
Schulpflichtrecht.
Schulorganisationsrecht (einschließlich Schulerhaltung; den eigenen Bereich Volksschule bzw. Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. Polytechnischer Lehrgang ausführlicher, sonst nur im Hinblick auf die Bildungsberatung; im Zusammenhang mit den berufsbildenden Schulen auch Berufsausbildungsrecht; Schulversuche); Schulzeit;
Religionsunterrichtsrecht; Grundzüge des Privatschulrechtes. Schulverwaltung (Aufgabe und Organisation der Schulbehörden einschließlich Amtsverkehr zwischen Schule und Schulbehörde;
Schulinspektion; schulpsychologischer und schulärztlicher Dienst);
sozio-ökonomische Maßnahmen; Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht; Grundzüge des Jugendstrafrechtes. Dienstrecht (Einführung in das Lehrerdienst- und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht und das Dienstrechtsverfahren); Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit; berufliche Weiterbildung; Personalvertretungsrecht.
SCHWERPUNKTE AUS DEN HUMANWISSENSCHAFTEN
Besondere Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:
Unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgaben der Humanwissenschaften hat die Auseinandersetzung mit den Fachkenntnissen, Denkstrukturen und Methoden zweier frei zu wählender Humanwissenschaften (mit Ausnahme von Allgemeine Sonderpädagogik, Biologische Grundlagen der Erziehung/Schulhygiene und Schulrecht) intensiver zu erfolgen. Dabei sind Aktualitätsbezüge, die Berufsnähe und fachübergreifende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
ALTERNATIVE STUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:
Die Alternativen Studien dienen der schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. der Ergänzung humanwissenschaftlicher, fachwissenschaftlicher oder (fach)didaktischer Themenbereiche.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
SCHULPRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:
Die schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie hat insbesondere die Studierenden zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben zu befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.
Das erste Semester der schulpraktischen Studien hat vorwiegend eine Orientierungsfunktion. Der Studierende soll seine beruflichen Handlungsmöglichkeiten erkennen und einfache unterrichtliche und erzieherische Aufgaben bewältigen können. Die Bereitschaft und erste Fähigkeit zur Planung und Durchführung theoriebezogenen erzieherischen und unterrichtlichen Handelns sind unter der Perspektive der Schülerorientierung aufzubauen.
Die Einführung in die Schulpraxis hat unter Berücksichtigung der Komplexität unterrichtlichen Geschehens schrittweise zu erfolgen. Ausgehend von konkreten unterrichtlichen wie erzieherischen Vorgängen sind jene Grundbegriffe, Grundeinsichten und Kategorien zu behandeln, die für eine gezielte Beobachtung und Analyse erforderlich sind. Dabei ist von den vier Wochenstunden mindestens eine für Unterrichtsbesuche vorzusehen, die übrigen für die gezielte Behandlung von Grundbegriffen, Grundeinsichten und Kategorien. In dieser Phase können auch Blockungen vorgesehen werden.
In einer weiteren Phase stehen die Planung und Durchführung eng umschriebener und begrenzter unterrichtlicher Aufgaben im Vordergrund. Die Grundlegung dieser Arbeiten hat in enger Kooperation zwischen den Beteiligten stattzufinden. Maßnahmen zur Förderung erziehlicher Kontakte der Studierenden mit den Schülern sind vorzusehen.
Während dieses ersten Teils der schulpraktischen Studien sollen die Studierenden Einblick in die verschiedenen Schultypen bekommen. Die Organisation der schulpraktischen Studien während der ersten Phase soll bevorzugt an den Übungsschulen stattfinden.
Der zweite Teil des ersten Studienjahres (zweites Semester) dient dem kontinuierlichen Aufbau unterrichtlicher Kompetenzen. Dabei sollen Übungs-, Wiederholungs- und Festigungsaufgaben sowie einfache Erarbeitungsmodelle geplant und durchgeführt werden, wobei der Komplexitätsgrad der zu bewältigenden Aufgaben gesteigert werden soll. Entsprechende Planungshilfen für die Studierenden sind vorzusehen.
Die schrittweise Einführung in diese Aufgabenstellungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Übungs- bzw. Besuchsschulen, Praxisbetreuung und unterstützenden Veranstaltungen, welche der Planung und Durchführung von Unterricht gewidmet sind.
Die Lehrübungen sind in Form von wöchentlichen Tagespraktika durchzuführen. Spätestens ab Beginn des zweiten Semesters haben die Studierenden jene Aufgabenstellungen, die im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung zu bewältigen sind, zu dokumentieren und zu sammeln. Diese Unterlagen dienen auch der Bewertung der schulpraktischen Leistungen.
Ab dem dritten Studiensemester steht der Aufbau von Bereitschaften und Fähigkeiten zur problemorientierten Bewältigung komplexerer unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben im Vordergrund. Unterrichtsstunden und längere Unterrichtseinheiten sollen nach gründlichen didaktisch-methodischen Analysen und unter verstärkter Berücksichtigung erzieherischer Gegebenheiten geplant, durchgeführt und reflektiert werden können.
Bei den Lehrübungen sollen bevorzugt komplexere Erarbeitungsmodelle (zB problemorientierter Unterricht) behandelt werden. Unterschiedliche lehr- und lernorganisatorische Varianten und Methodenkonzeptionen sind zu planen und durchzuführen. Medien sind zu erstellen und zielorientiert einzusetzen. Aufbauend auf einem gesicherten Grundrepertoire didaktischer Handlungsmöglichkeiten sollen in der Folge fachübergreifende Aspekte der Planung und Durchführung unterrichtlicher und erzieherischer Maßnahmen behandelt werden (Didaktische Grundsätze, Unterrichtsprinzipien). Der Zusammenhang von Planungsentscheidungen und Maßnahmen der Verwirklichung ist im konkreten unterrichtlichen Geschehen besonders zu berücksichtigen. Im erziehlichen Bereich sind Maßnahmen zur Förderung des Klassenklimas zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Die Bereitschaft und Befähigung zur Klassenbetreuung sowie der Behandlung problematischer erzieherischer Situationen ist aufzubauen. Der Studierende soll in dieser Phase des Studiums befähigt werden, die entsprechenden Aufgaben zunehmend selbständiger zu bewältigen.
Lern- und Erfolgskontrollen sowie Maßnahmen der Beurteilung von Verhalten und Leistungen sind zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Differenzierte Lernangebote (zB Leistungs- und Interessensdifferenzierung) und förderpädagogische Maßnahmen sind auf der Grundlage von Lernvoraussetzungs- und Lehrplananalysen zu erstellen.
In diesem Teil der Schulpraktischen Ausbildung können wöchentliche Tagespraktika, die an den Übungs- bzw. Besuchsschulen stattfinden, durch solche Organisationsformen ergänzt werden, die ein zusammenhängendes und thematisch geschlossenes Unterrichten und Erziehen ermöglichen. Geblockte Formen der Tagespraxis können vorgesehen werden.
Spätestens zu Beginn des fünften Studiensemesters ist die Erreichung der notwendigen Fähigkeiten - wie Bereitschaft zur Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Praxis - anzustreben, die das gesamte Spektrum berufsbezogener Tätigkeiten umfassen. Dabei ergeben sich folgende thematische Schwerpunkte: Längerfristige Planungen erstellen, begründen, anwenden und auswerten können, wobei Formen kooperativer Unterrichtsplanung besonders zu beachten sind; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Verfahren zur Selbsteinschätzung eigenen Unterrichtens und Erziehens; Erprobung alternativer Lehr- und Lernverfahren (zB Projektunterricht, Seminargestaltung, Spielpädagogik); Gestaltung des Schul- und Klassenklimas; Kontakt mit schulischen Bezugsgruppen (Umgang mit Eltern); Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufgaben sind in Organisationsformen zu bewältigen, bei denen auch eine Blockung der Lehrübungen vorgesehen werden kann. Die Lehrübungen sind an den Übungs- bzw. Besuchsschulen zu organisieren.
Blockpraktika außerhalb der Übungs- bzw. Besuchsschulen sind erst dann anzusetzen, wenn längerfristige Planungsaufgaben und erzieherische Anforderungen bewältigt werden können.
Die Lehrübungen sind in Form von Tagespraktika bzw. in geblockter Form durchzuführen. Diese haben an den Übungs- bzw. Besuchsschulen stattzufinden. Mit den Lehrübungen sind die Lehrbesprechungen zu verbinden, die unter der fachlichen Führung des Praxisbetreuers oder des betreffenden Klassen- bzw. Fachlehrers stehen. Die Lehrbesprechungen dienen einerseits der Analyse unterrichtlicher und erzieherischer Handlungen der Studierenden, andererseits der Vorbereitung zukünftiger Maßnahmen. Speziell in den Anfangssemestern sind Maßnahmen zur Unterstützung der Planungstätigkeit der Studierenden vorzusehen.
Im Studiengang für das Lehramt an Volksschulen ist zu beachten, daß bei den Lehrübungen der gesamte Kanon der Unterrichtsgegenstände des Lehrplans in repräsentativer Weise erfaßt wird. Studierende, die eine Qualifikation für den Polytechnischen Lehrgang anstreben, haben Lehrübungen an diesem Schultyp durchzuführen.
Unterrichtsanalysen dienen der systematischen Beobachtung und Auswertung unterrichtlicher und erzieherischer Vorgänge. Unter Verwendung theoriegeleiteter Analyseverfahren sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Selbst- und Fremdbeobachtung von Unterricht aufgebaut werden. Die Ergebnisse der Analysen sollen als Grundlage von Verhaltensänderungen bei Planung und Durchführung von Unterricht verwendet werden. Kompetenzen zur Erstellung eigener Analyseschemata und zur hilfreichen Rückmeldung sollen gefördert werden. Lehrverhaltenstraining dient dem Aufbau und der Verfeinerung grundlegender didaktischer Lehrfertigkeiten (zB Fertigkeiten zur Gesprächsführung; Fertigkeiten im Rahmen von Methodenkonzeptionen). Dabei wird anfangs das Üben isolierbarer unterrichtlicher und erzieherischer Handlungsweisen mit kritischer Besprechung und Wiederholung, meist unter Zuhilfenahme von Videoaufzeichnungen im Vordergrund stehen. Die Bereitschaft zum flexiblen, problemorientierten Umgang mit eigenen Handlungsmöglichkeiten ist zu fördern. Lehrverhaltenstraining ist in engster Zusammenarbeit mit Lehrübungen, Lehrbesprechungen und Unterrichtsanalysen vorzusehen.
Im Blockpraktikum soll der Studierende die Möglichkeit erhalten, größere Unterrichtsabschnitte selbständig zu planen und zu gestalten. Aufgaben der Klassenführung und der Schulverwaltung sind vom Studierenden zu übernehmen. Blockpraktika dienen der Anwendung und dem Transfer solcher Handlungsmöglichkeiten eines Studierenden, die in den vorangegangen Lehrübungen erworben wurden. Auf die unterschiedlichen Organisationsformen im Schulwesen (zB wenig gegliederte Volksschule) ist besonders Bedacht zu nehmen.
Das außerschulische Erziehungspraktikum umfaßt die Erziehungs- und Betreuungstätigkeit beim Umgang mit Gruppen vorwiegend schulpflichtiger Kinder. In der Begegnung mit der Erziehungswirklichkeit außerhalb des Unterrichts soll der Studierende Kinder und Jugendliche mit ihren alterstypischen und individuellen Eigenarten sowie ihren sozialen Interaktionen erleben und kennenlernen. Der Studierende soll Wirkung und Rückwirkung seines Handelns erfahren. Die zu gewinnenden Einsichten sollen eine Hilfestellung zur Berufs- und Selbstfindung sein.
ERGÄNZENDE STUDIENVERANSTALTUNGEN, DIE IM HINBLICK AUF DIE
KÜNFTIGEN BERUFSTÄTIGKEIT ALS LEHRER ERFORDERLICH SIND
(Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Lehrer für
Polytechnische Lehrgänge, Sonderschullehrer)
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Fertigkeiten und technischem Grundwissen zur Handhabung audio-visueller Geräte und Systeme, verbunden mit Hinweisen zum richtigen Einsatz der Medien-Hard- und Software im Unterricht; Voraussetzungen zur Eigengestaltung von Medien.
Lehrstoff:
Handhabung unterrichtstechnologischer Geräte und Lehrmittel (Hard- und Software); Auswahl und Einsatz von Unterrichtsmedien unter Berücksichtigung der didaktischen Absicht; Eigenproduktion von Unterrichtsmedien (Software); organisatorische, technische und rechtliche Probleme des unterrichtlichen Medieneinsatzes; medientechnologische Ausstattung der Schulen.
MEDIENDIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kenntnissen und Einstellungen, bezogen auf Informations- und Kommunikationssysteme; didaktische Kenntnisse hinsichtlich Funktion, Wirkung, Gestaltung und Einsatz von Medien; Analyse und Planung von Unterricht im Hinblick auf eine begründete Medienwahl; Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene; Methoden zur kritischen Mediennutzung.
Lehrstoff:
Medien in ihrem Einfluß auf Unterrichtsgestaltung und -verlauf;
Inhalts-, Methoden- und Beziehungsdimension in der unterrichtlichen Kommunikation; didaktische Planung des Medieneinsatzes im Unterricht;
mediendidaktische Konzeption; Kriterien für eine didaktische Analyse und Bewertung von Medien; Eröffnung neuer didaktischer Perspektiven durch technische Innovation im Medienbereich; Funktion und Wirkung von Massenmedien; Kommunikationsverhältnisse und -bedingungen im Rahmen der Massenkommunikation; Analyse und Bewertung der Massenmedien und des subjektiven Kommunikationsverhaltens; Formen und Methoden der Medienerziehung; Anregungen und Möglichkeiten kritischer Mediennutzung.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Politische Bildung hat die Aufgabe, jenes Wissen zu vermitteln oder zu ordnen, das die Studierenden zur Einsicht und zur Urteilsbildung über politische Vorgänge und Einrichtungen befähigt, deren Bereitschaft zu politischer Verantwortung und Entscheidung im Sinne eines vertieften und kritischen Demokratieverständnisses weckt und zum politischen Handeln anregt.
Die Zielsetzungen der Politischen Bildung sollen in einem lebensnahen und zeitgemäßen Unterricht in allen seinen Bereichen als Unterrichtsprinzip zur Geltung kommen.
Lehrstoff:
Unter Bedachtnahme auf mögliche Ansatzpunkte in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Pflichtschulen sind die nachfolgenden Stoffgebiete in exemplarischer Auswahl zu behandeln.
Der Mensch in der Gesellschaft:
Die aus dem Zusammenleben und Wirken der Menschen erwachsenden oder bewußt gebildeten Gruppen innerhalb der Gesellschaft und die Motive ihres Entstehens; Ursachen und Auswirkungen von Konfliktsituationen und Möglichkeiten einer sachgemäßen Bewältigung; Kenntnis der wichtigsten Gesellschaftsordnungen.
Der Mensch in der Wirtschaft:
Die Wirtschaft als Grundlage menschlicher Existenz; Bedürfnisbefriedigung durch Wertschöpfung; der Mensch als Träger und Nutznießer der Wirtschaft; Arbeit und Einkommen, Freiheit und Ordnung in der Wirtschaft; die Sozialpartnerschaft; Mitbestimmung und Mitverantwortung; Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsbündnisse in ihrer politischen Bedeutung; die Rolle des Verbrauchers; Konsumentenschutz; politische und ökonomische Aspekte von Raumordnung und Umweltschutz.
Der Mensch im Staat:
Der Staat als organisierte Form menschlichen Zusammenlebens; Recht und Gesetz als wesentliche Grundlagen staatlicher Ordnung und menschlicher Sicherheit; das Wesen des österreichischen Staates und der österreichischen Demokratie, insbesondere Verfassung, Parteien und Interessenverbände.
Österreichs Stellung in der Welt:
Österreichische Neutralität und umfassende Landesverteidigung; die zwischenstaatlichen Beziehungen und übernationalen Einrichtungen; der Beitrag der politischen Bildung zur Friedenserziehung.
EINFÜHRUNG IN DIE ERWACHSENENBILDUNG UND IN DIE
AUSSERSCHULISCHE JUGENDERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in das Wesen, die Aufgaben und Ziele der Erwachsenenbildung und in die Darstellung ihrer spezifischen Formen und Einrichtungen.
Lehrstoff:
Beziehung zwischen Schule und Erwachsenenbildung und die Notwendigkeit ständiger Weiterbildung:
Elternarbeit als Bildungsauftrag des Lehrers; die Schule in ihrer Doppelfunktion von Grundausbildung und Motivation zu ständiger Weiterbildung; Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens.
Erwachsenengemäßes Lernen, Ziele, Inhalte, Methoden und Arbeitsformen:
Einsichten in das Lernen des Erwachsenen, seine spezifische Lebenssituation und Lernerfahrung im jeweiligen Lernfeld; Bildungsziele im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen des Erwachsenen; didaktische Modelle in der Erwachsenenbildung.
Der Lehrer als Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung:
Die Institutionen der Erwachsenenbildung und die gesetzlichen Grundlagen; Tätigkeiten des Lehrers als Referent und Mitarbeiter im konzeptiven, pädagogischen und organisatorischen Bereich der Erwachsenenbildung; Bildungsmanagement für die Bereiche Zielfindung, Marktforschung, Programmerstellung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Organisation und Erfolgskontrolle.
AUSSERSCHULISCHE JUGENDERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wecken des Verständnisses für die Aufgaben der außerschulischen Jugenderziehung; Wecken des Interesses für die Betreuung junger Menschen außerhalb von Familie und Schule sowie für das Anbieten von Erziehungs- und Bildungshilfe.
Lehrstoff:
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