Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Juli 1985 über die Lehrpläne der Pädagogischen Akademie; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-09-09
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-11-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Gemeinschaften und Einrichtungen der außerschulischen Jugenderziehung; Beispiele für die Bemühungen um zeitgemäße Teilziele, wie etwa: Mithilfe bei der Eingliederung der Jugend in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft; Aufgaben in Familie und Beruf; Zusammenleben und -wirken in verschiedenen Gruppen; Aufzeigen der Möglichkeiten und Grenzen der Technik und ihrer vernünftigen Nutzung in der modernen Gesellschaft; Hinführung der jungen Menschen zur aktiven Anteilnahme an den Fragen des einzelnen und der Gemeinschaft; Erziehung zu sinnvollem Gebrauch der Freizeit; Beitrag der jungen Generation zum internationalen Zusammenleben, zu gegenseitigem Verständnis und zur Toleranz in der Welt.

SPRECHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unter Berücksichtigung regionaler Mundart müssen die für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechtechniken und Sprechformen in einer der Hochsprache angenäherten Form (Standardsprache) erworben werden. Den Studierenden soll bewußt werden, daß die Vorbildwirkung bedeutsam für das richtige Sprechverhalten der ihnen anvertrauten Kinder ist. Sie sollen durch eigenes Tun erfahren, daß sich die Gesamtpersönlichkeit des Lehrers auch durch die Art des Stimm- und Sprachgebrauchs (einschließlich Körperhaltung, Körpersprache, Mimik, Gestik) manifestiert. Ziel der Sprecherziehung ist eine ökonomische, gesunde, tragfähige, von richtiger Atmung bestimmte Stimme, die Kontakt zum Schüler herstellt und damit eine optimale pädagogische Situation ermöglicht. Es ist ein ökonomisches Sprechen zu erreichen, das den Menschen in seiner physio-psychischen Einheit erfaßt.

Lehrstoff:

Wichtigste Kenntnisse über stimmhygienische Maßnahmen, über physiologische Vorgänge beim Sprechen und Möglichkeiten von Diagnose (Therapie) auffälliger Sprech- und Sprachfehler sind zu vermitteln. Ausgehend von einer richtigen Atemtechnik sind ein weich-elastischer Stimmeinsatz, ein richtiger Stimmsitz und plastische Artikulation anzustreben. Das Auffinden der individuellen Sprechtonhöhe, die Anpassung der Sprechstimme an den Raum und verschiedene Formen berufsbezogenen Sprechens (Vorlesen, Erzählen, Vortragen, Erklären) sind zu üben. Dabei ist - unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsstruktur des Sprechenden - die Bedeutung der Körpersprache mit ihrer Vielfalt an Möglichkeiten aufzuzeigen. Die wichtigsten Ausspracheregeln der Hochsprache und Grundregeln sprachlicher Kommunikation sind zu vermitteln.

SCHULPRAKTISCHE SCHREIBTECHNIK UND GEBRAUCHSGRAPHIK

Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:

Die in der Pflichtschule verwendeten Schriftarten (Blockschrift, Gemischtantiqua, Österreichische Schulschrift) sind in verschiedenen Größen und auf verschiedenen Schreibgründen zu erlernen. Im Vordergrund steht die Fertigkeit des Schreibens an der Wandtafel, wobei die Studierenden sowohl Einzelformen (Buchstaben und Ziffern) als auch Wörter und Schriftblöcke in angemessenem Tempo exakt und optisch ausgewogen schreiben lernen sollen. Dies schließt auch die Probleme der Größenrelationen, des Neigungswinkels, der Zeilenführung und der Zeilenabstände mit ein.

Darüber hinaus sind je nach Studiengang die Schwerpunkte in der schreibtechnischen Ausbildung unterschiedlich zu setzen. Es ist sicherzustellen, daß Studierende, die das Lehramt an Volksschulen oder Sonderschulen anstreben, die Österreichische Schulschrift in vorbildlicher Form beherrschen. Studierende, die das Lehramt an Hauptschulen oder Polytechnischen Lehrgängen anstreben, sollen eine der Schulschrift entsprechende, gut lesbare Tafelschrift erwerben.

In Gebrauchsgraphik sind grundsätzliche Einsichten und Fertigkeiten bezüglich der Gestaltung visueller Unterrichtsmedien zu vermitteln. Dabei ist auf die Verwendung verschiedener graphischer Mittel (Tafelkreide, Bleistift, Faserschreiber ua.) und Bildgründe (Wandtafel, Overheadfolie, Arbeitsblatt ua.) zu achten. Kriterien der graphischen Gestaltung sollen insbesondere die übersichtliche Flächengliederung und -ordnung, die Möglichkeiten visueller Reduktion und Verallgemeinerung, die Zuordnung von Bild und Text sowie die Signal- und Ordnungswirkung der Farbe sein. Auch auf die visuelle Gestaltung von unterrichtsbezogenen Ausstellungen (Steckwände, Vitrinen ua.) ist einzugehen. Die Übungsbeispiele sollen auf die unterrichtspraktischen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsganges bezogen sein.

STUDIERTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen jene Fähigkeiten erwerben, die für eine selbständige Aneignung und Verarbeitung von Studieninhalten erforderlich sind. Ferner soll die Bereitschaft zur eigenständigen Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Bildungsinhalten gefördert werden.

Lehrstoff:

Einführung in Verfahren der Lern- und Studienplanung; Einführung in Bibliotheksbenützung und Bibliotheksarbeit; Vertrautmachen mit verschiedenen Lesetechniken; Vorstellen von kooperativen Formen des Bildungserwerbs und der Arbeitsorganisation; Arbeitstechniken zur Aneignung von Studieninhalten (Exzerpieren ua.); Arbeitstechniken zur Verarbeitung von Studieninhalten (Erstellen von Merkkarteien, Katalogisieren ua.); Vorbereitung der Studierenden auf die Abfassung von schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten, Klausurarbeiten, Hausarbeiten) einschließlich der Überprüfung ausreichender Kenntnisse der schriftlichen Sprachverwendung aus Deutsch.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen grundlegende Einblicke in neue Informationstechnologien gewinnen, mit ihnen umgehen sowie sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für den Unterricht in der jeweiligen Schultype erarbeiten.

Sie sollen auch den Menschen als informationsverarbeitendes System verstehen und lernen, die Gesetze der Informationsverarbeitung, die an technischen Systemen gewonnen wurden, in Planung und Organisation didaktischer Prozesse einzubeziehen.

Außerdem soll ein Überblick über mögliche Auswirkungen im gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen und kulturellen) und im pädagogischen Bereich gegeben werden.

Lehrstoff:

Information über Hardware (Ein- und Ausgabegeräte) und über

Vernetzung von Systemen. Grundlagen der Informationspsychologie:

objektive und subjektive Information; Grenzen der menschlichen Fähigkeit zur Informationsverarbeitung im didaktischen Prozeß, insbesondere beim Problemlösen; Arbeiten mit Anwendersoftware und Kriterien zur Auswahl von Lern-, Stück- und Förderprogrammen für die jeweilige Schulart; Überblick über neue Informationstechnologien und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, zB Probleme des Datenschutzes, Arbeitsplatzprobleme, sozialpsychologische Auswirkungen, Kommunikationsprobleme; Erstellen und Modifizieren einfacher Programme sowie Herstellen von Bezügen zum Unterricht in der Pflichtschule.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Grundkurs in Erster Hilfe hat zum Ziel, die Studierenden mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen - auch im Verlauf von Schulveranstaltungen - so vertraut zu machen, daß diese eigenständig Erste Hilfe leisten können. Die Beschäftigung mit den verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen.

Darüber hinaus sollen die Studierenden befähigt werden, in ihrer zukünftigen Unterrichtstätigkeit den Schülern einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen richtig zu vermitteln und sie zum Besuch von Erste-Hilfe-Kursen zu motivieren.

Lehrstoff:

Einführung in die Erste Hilfe, lebensrettende Sofortmaßnahmen;

Einführung in die biologischen und physiologischen Grundlagen der Ersten Hilfe; Absicherung, Bergung und Lagerung eines Verletzten;

Notfallsdiagnose; Versorgung Bewußtloser; Beatmung und Herzmassage;

Blutstillung; Schock und Schockbekämpfung; Versorgung von mechanischen, thermischen und chemischen Wunden; Versorgung von Knochenbrüchen; Erste Hilfe bei Vergiftungen und bei plötzlich auftretenden Erkrankungen.

PÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Pädagogische Tatsachenforschung hat zum Ziel, berufsbedeutsame Problemstellungen des Schulalltags und der Lehrerbildung wissenschaftlich zu analysieren, Lösungen zu erarbeiten und diese für Lehrerbildung und Lehrerfortbildung methodengerecht aufzubereiten.

2.

Freigegenstände

2.1 Zusätzliche Fachgegenstände

RELIGION

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholische Religion

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Lehrveranstaltungen haben die inhaltlichen und didaktischen Kompetenzen für die Befähigung zur außerordentlichen Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen bzw. Sonderschulen, ergänzend zu den Inhalten des allgemeinen religionspädagogischen Studiums an Pädagogischen Akademien, zu vermitteln. Es sind in allen Ausbildungsgängen Veranstaltungen zum fachwissenschaftlichen und zum fachdidaktischen Bereich sowie zur schulpraktischen Ausbildung vorzusehen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaftlicher Bereich:

Folgende Inhalte sind mit Rücksicht auf die zentralen Inhalte der Lehrpläne für den Religionsunterricht an den entsprechenden

Pflichtschultypen zu vermitteln:

Fachdidaktischer Bereich:

Es ist in das Konzept des röm.-kath. Religionsunterrichts in Österreich auf Grund der Lehrplanbestimmungen für die entsprechenden Pflichtschultypen einzuführen, wobei ua. folgende Inhalte bzw. Aspekte vorzusehen sind:

Schulpraktische Ausbildung:

Der Studierende hat Lehrbesuche, Lehrübungen und Lehrbesprechungen im Gesamtausmaß von vier Semesterwochenstunden zu absolvieren. Nach Möglichkeit sollen darüber hinaus auch im Rahmen der Blockpraktika Lehrübungen im Religionsunterricht absolviert werden.

b)

Evangelische Religion

Bildungs- und Lehraufgabe:

Es sollen jene theoretischen Grundkenntnisse und praktischen Fähigkeiten vermittelt werden, welche eine über die allgemeine Bildungsaufgabe hinausgehende Vertiefung und zugleich Voraussetzung für die in der allgemeinen Bildungsaufgabe genannte besondere Befähigung darstellen. Es soll den Studierenden in Theorie und Praxis die Möglichkeit zu selbständiger Weiterarbeit gegeben und die Grundlage zur spezialisierten Weiterbildung gelegt werden.

Lehrstoff:

Thematische Schwerpunkte:

KROATISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildung des Kroatischlehrers für Pflichtschulen hat zu sichern:

Im sprachwissenschaftlichen Bereich:

Sichere Beherrschung der Sprache in Wort und Schrift; Flüssigkeit des Ausdrucks, Korrektheit in idiomatischer, phonetischer und grammatischer Hinsicht, Kenntnis der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre.

Überblick über die Eigenarten und die Entwicklung der kroatischen Sprache unter Einbeziehung des Dialekts.

Einsicht in die sozialen und funktionalen Aspekte der gesprochenen und geschriebenen Sprache.

Eine kontrastive Betrachtungsweise zwischen dem Kroatischen und Deutschen soll für Einblicke in Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Sprachstrukturen befähigen.

Im literaturwissenschaftlichen Bereich:

Kenntnis des Schrifttums, vor allem der Kinder- und Jugendliteratur des kroatischen Volkes unter besonderer Beachtung des literarischen Schaffens der kroatischen Volksgruppe im Burgenland.

Landeskunde und Geschichte der Kroaten mit Einblick in die geographisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten, in die Gesellschaftsstruktur und das Kulturleben im kroatischen Sprachraum.

Lehrstoff:

Aus dem sprachwissenschaftlichen Bereich:

Mündliche Sprachgestaltung: Mundartliche und gemeinsprachliche (schriftsprachliche) Formen. Gemeinkroatische Aspekte der Sprachentwicklung, die kroatischen Dialekte, die gepflegte Umgangssprache und die Hochsprache. Betonung und Satzmelodie. Festigen, Erweitern und Anwenden des Wortschatzes, korrekte Aussprache, Technik des Sprechens, rhetorische Praktiken, Redeübungen, Referate und Diskussionen.

Schriftliche Sprachgestaltung: Subjektive, objektive und appellative Darstellungsformen. Verfassen von Texten und Stilübungen. Aufsatzkorrekturen. Orthographie und Interpunktion. Künstlerische Sprachgestaltung. Formen der Sprachgestaltung. Kennenlernen und Lesen alter Texte (Sprachdenkmäler mit Bezug auf die Gegenwartssprache - Sprache als Organismus). Einführung in die Technik fachwissenschaftlichen Arbeitens. Lektüre fachsprachlicher Texte aus verschiedenen Bereichen und deren Anwendung bei eigener schriftlicher Sprachgestaltung.

Gegenwartssprache: Die Entwicklung der kroatischen Schriftsprache. Das Kroatische im Kreis der slawischen und indoeuropäischen Sprachfamilie. Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes durch Lektüre. Statistische Betrachtungen und Erkenntnisse an Hand der Lektüre und der Analyse von Texten. Inhalte, Formen und Strukturen im Bereich der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre. Wortbildungslehre. Wortschatz, Grammatik und sprachlicher Formulierungsprozeß. Die Sprache als komplexe Einheit und Mittel der Kommunikation. Übersetzungsübungen verschiedener Schwierigkeitsgrade.

Die befruchtende Funktion der Auseinandersetzung mit der Sprache der Nachbarn. Vom Gefühlswert der Sprache. Probleme der Soziolinguistik. Einblick in das Wesen sprachlicher Veränderung, Mundart, Namenskunde.

Aus dem literaturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich:

Lyrische und epische Volksdichtung, Märchen, Epen. Die ältesten Sprachdenkmäler, die Anfänge der kroatischen Literatursprache, der Humanismus, die Entwicklung des kroatischen Schrifttums vom Barock bis zur Romantik. Das literarische Schaffen der Kroaten in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die kroatische Moderne. Die kroatische Literatur seit dem 1. Weltkrieg. Alle literarischen Epochen sind unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenländischen Kroaten zu behandeln.

Gemeinsame Motive in der kroatischen und deutsch-österreichischen Literatur sowie der Literatur des deutsch- und kroatischsprachigen Burgenlands; motivgeschichtliche Querschnitte; vergleichende Literaturbetrachtung.

Die kroatische Kinder- und Jugendliteratur und ihr Einsatz im Unterricht. Bedeutende Kinder- und Jugendschriftsteller.

FACHDIDAKTIK KROATISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildung des Kroatischlehrers hat zu sichern: Eine sichere Beherrschung der kroatischen Sprache zwecks Befähigung zur Erteilung des Unterrichts in kroatischer Unterrichtssprache an Vorschulstufen, an den ersten vier Schulstufen der Volksschule und im Rahmen des Gegenstandes Kroatisch an der Hauptschule, an Sonderschulen und Polytechnischen Lehrgängen.

Die Fachdidaktik Kroatisch soll die Studierenden der Pädagogischen Akademie befähigen, die Lehrinhalte des Fachgegenstandes im Kroatischunterricht und im zweisprachigen Unterricht in den Pflichtschulen umzusetzen.

Einblick in das Minderheitenschulwesen im Burgenland, historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen: Einführung in das Wesen der zweisprachigen Erziehung mit der Aufgabe, die Schüler in deutscher und kroatischer Sprache auszubilden und sie mit den kulturellen Werten des Mehrheitsvolkes und der kroatischen Volksgruppe vertraut zu machen, damit sie befähigt werden, unter Beachtung ihrer Eigenart am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs Anteil zu nehmen.

Lehrstoff:

Psychologische und gruppendynamische Prozesse im Zusammenleben der Volksgruppen; ihre Berücksichtigung in Erziehung und Unterricht.

Einblicke in das Minderheiten-Schulwesen im Burgenland, historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen. Die staats- und kulturpolitische Bedeutung des Minderheitenschulwesens.

Kenntnis der einschlägigen Lehrpläne.

Unterrichtsplanung, Unterrichtsvorbereitung und Stoffsammlung.

Differenzierungsmaßnahmen und ihre methodisch-didaktische Handhabe; abgestuftes Angebot; Selbsttätigkeit, Mitarbeit in der Gemeinschaft, Führung der Schüler zu den ihren Anlagen entsprechenden besten Leistungen.

Didaktik des Förderunterrichts.

Kennenlernen und Einüben verschiedener Sozialformen des Lernens im zweisprachigen Unterricht und im Kroatischunterricht.

Ausbildung der Fähigkeit des individuellen und kommunikativen Sprechens und Schreibens.

Schulung in den Methoden des kritischen Verstehens mündlicher und schriftlicher Äußerungen.

Übungen in Verfassen von Texten, Textgestaltung, Rechtschreiben und richtiger Aussprache.

Lesen als Sinnentnahme aus Texten und Textbetrachtung; Lesetechniken, Lesestoff und Medienkunde.

Das Buch und seine Verwendung im Unterricht; Befähigung und Motivation zum außerschulischen Lesen und Lernen.

Berücksichtigung der sprachlichen Interferenzen zwischen der deutschen und kroatischen Mundart und Hochsprache im Unterricht, auch in bezug auf Lautlehre und Rechtschreibung.

Der Aufbau des Lehrstoffes für den elementaren und weiterführenden Unterricht in kroatischer Sprache gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen bzw. Leistungsgruppen zu erschließen.

Sicherung des Unterrichtsertrages als Grundlage weiterer Bildung. Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im zweisprachigen Unterricht und im Kroatischunterricht.

Erarbeitung und Analyse von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln und ihre Verwendung im Unterricht; Einsatz der audio-visuellen Medien.

Aufbau und Instandhaltung einer Lehr- und Arbeitsmittelsammlung.

Einbeziehung außerschulischer Kultur- und Bildungseinrichtungen in den Ausbildungsprozeß; Arbeit mit Laienspiel-, Sing- und Musiziergruppen, Besuch von Darbietungen solcher Gruppen und Ausstellungen.

Exkursionen: Kennenlernen des zweisprachigen Gebietes als Siedlungs- und Kulturraum deutsch-kroatischer (und ungarischer) Begegnung. Vertiefung der individuellen Fähigkeiten des Sprechens und des Schreibens in der kroatischen Sprache durch ihre konsequente Verwendung bei Lehrveranstaltungen und Übungen.

Fragen der Motivation, die bei einer zusätzlichen Belastung des Schülers (Erlernen einer zweiten Sprache, mehr Unterrichtsstunden ua.) erforderlich ist.

Schwerpunkte für die Ausbildung zum Volksschullehrer bzw. Sonderschullehrer:

Zweisprachige Erziehung im vorschulischen Bereich: Familie, Kindergarten, Vorschulstufe; zweisprachiger Unterricht und einsprachiger Unterricht; Verwendung der kroatischen Sprache im zweisprachigen Unterricht; Beherrschung von Fachausdrücken und der jeweiligen Fachsprache im Sachunterricht, im Lesen und im Schreiben, in der Mathematik, der Musikerziehung, Bildnerischen Erziehung, Werkerziehung und in Leibesübungen; die unterschiedlichen Behinderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf den zweisprachigen Unterricht.

Schwerpunkte für die Ausbildung zum Lehrer an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen:

Exemplarisch ausgewählter, fachübergreifender und projektorientierter Unterricht; Erarbeitung methodischer Modelle in kroatischer Sprache für Bildungsziele, etwa des geschichtlich-sozialkundlichen, geographisch-wirtschaftskundlichen, mathematisch-naturkundlich- technischen sowie des musischen und sportlichen Bereiches; die Vorteile der Zweisprachigkeit bzw. Mehrsprachigkeit für die Berufsvorbereitung und die Berufswahl.

Verstehen und kritische Analyse von Texten der Alltags- bzw. Gebrauchsliteratur: zB Zeitungen, Zeitschriften (Comics), Werbetexte, Gebrauchsanweisungen ua.; Fähigkeit, sich selbständig mit Literatur und ihren Formen, Ideen, Strömungen und Werten auseinanderzusetzen; Vermittlung von Kriterien und Beurteilung, Interpretation und Auslegung von Texten und Angeboten visueller Kommunikation.

Die wichtigsten Fakten aus dem Kulturleben der Kroaten mit Berücksichtigung der kroatischen Volksgruppe im Burgenland:

Einwanderung der Kroaten in die neue Heimat, die gesellschaftliche, materielle und geistige Kultur vor und nach der Christianisierung, die Entwicklung der rechtlich-kulturellen Verhältnisse zwischen beiden Volksgruppen im Burgenland, die Namenskunde und der Prozeß der Assimilation, sowie das deutsch-kroatische Zusammenleben unter Darlegung der frühen Verflechtungen mit Österreich; Einblick in das historische Geschehen an exemplarischen Beispielen; Sprachvielfalt als Bereicherung; Hervorheben von Gemeinsamkeiten.

Die Vermittlung der Landeskunde soll sowohl geographisch erfolgen als auch wirtschaftlich-soziale Aspekte beinhalten und vom Burgenland ausgehend den Siedlungsraum der Kroaten in Jugoslawien und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erfassen.

Schulpraxis Kroatisch:

Vorführen von Unterrichtsstunden mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Hinblick auf Lehrformen, Sozialformen, Methodenkonzeptionen und verschiedene Formen der Differenzierung und Förderung; Vorbereitung, Planung, Durchführung und Analyse von zweisprachigem Unterricht und Kroatischunterricht;

pädagogisch-didaktische Studien über Eigenerfahrungen der Praktikanten, über das Sozialverhalten der zum zweisprachigen Unterricht bzw. Kroatischunterricht angemeldeten und nicht angemeldeten Schüler sowie Erforschung der Lernfreude oder Abneigung; Untersuchung und Bewältigung von Konflikten im Unterricht und durch Erziehung; soziales Lernen und Gruppenpädagogik.

Einführung in die Alltagssituation der Schule, in die Führung der Amtsschriften und in Umgangsformen mit Vorgesetzten, Eltern und Erziehungsberechtigten; Einbeziehung der Eltern im Sinne der Schulpartnerschaft und Öffnung der Schule.

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildung des zweisprachigen Lehrers und des Slowenischlehrers für Pflichtschulen hat zu sichern:

Im sprachwissenschaftlichen Bereich:

Sichere Beherrschung der Sprache in Wort und Schrift; Flüssigkeit des Ausdrucks, Korrektheit in idiomatischer, phonetischer und grammatischer Hinsicht, Kenntnis der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre.

Überblick über die Eigenarten und die Entwicklung der slowenischen Sprache unter Einbeziehung des Dialekts.

Einsicht in die sozialen und funktionalen Aspekte der gesprochenen und geschriebenen Sprache.

Eine kontrastive Betrachtungsweise zwischen dem Slowenischen und Deutschen soll zu Einblicken in Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Sprachstrukturen befähigen.

Im literaturwissenschaftlichen Bereich:

Kenntnis des Schrifttums, vor allem der Kinder- und Jugendliteratur des slowenischen Volkes unter besonderer Beachtung des literarischen Schaffens der slowenischen Volksgruppe in Kärnten.

Landeskunde und Geschichte der Slowenen mit Einblick in die geographisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten, in die Gesellschaftsstruktur und das Kulturleben im slowenischen Sprachraum.

Lehrstoff:

Aus dem sprachwissenschaftlichen Bereich:

Mündliche Sprachgestaltung: Mundartliche und gemeinsprachliche (schriftsprachliche) Formen. Gemeinslowenische Aspekte der Sprachentwicklung, die slowenischen Dialekte, das Slowenisch des Mittelalters, die gepflegte Umgangssprache und die Hochsprache.

Betonung und Satzmelodie. Festigen, Erweitern und Anwenden des Wortschatzes, korrekte Aussprache, Technik des Sprechens, rhetorische Praktiken, Redeübungen, Referate und Diskussionen.

Schriftliche Sprachgestaltung: Subjektive, objektive und appellative Darstellungsformen. Verfassen von Texten und Stilübungen. Aufsatzkorrekturen. Orthographie und Interpunktion. Künstlerische Sprachgestaltung. Formen der Sprachgestaltung. Kennenlernen und Lesen alter Texte (Sprachdenkmäler mit Bezug auf die Gegenwartssprache - Sprache als Organismus). Einführung in die Technik fachwissenschaftlichen Arbeitens. Lektüre fachsprachlicher Texte aus verschiedenen Bereichen und deren Anwendung bei eigener schriftlicher Sprachgestaltung.

Gegenwartssprache: Die Entwicklung der slowenischen Schriftsprache. Das Slowenische im Kreis der slawischen und indoeuropäischen Sprachfamilie. Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes durch Lektüre. Statistische Betrachtungen und Erkenntnisse an Hand der Lektüre und der Analyse von Texten. Inhalte, Formen und Strukturen im Bereich der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre. Wortbildungslehre. Wortschatz, Grammatik und sprachlicher Formulierungsprozeß. Die Sprache als komplexe Einheit und Mittel der Kommunikation. Übersetzungsübungen verschiedener Schwierigkeitsgrade.

Die befruchtende Funktion der Auseinandersetzung mit der Sprache der Nachbarn. Vom Gefühlswert der Sprache. Probleme der Soziolinguistik. Einblick in das Wesen sprachlicher Veränderung, Mundart, Namenskunde.

Aus dem literaturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich:

Lyrische und epische Volksdichtung, Märchen, Epen. Die ältesten Sprachdenkmäler. Das slowenische protestantische Schrifttum und die Anfänge der slowenischen Literatursprache. Die Entwicklung des slowenischen Schrifttums vom Barock bis zur Romantik. Preserens Beitrag zur Weltliteratur. Das literarische Schaffen der Slowenen in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die literarischen Zeitschriften bei den Slowenen. Die slowenische Moderne. Die slowenische Literatur seit dem 1. Weltkrieg. Alle literarischen Epochen sind unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen zu behandeln.

Gemeinsame Motive in der slowenischen und deutsch-österreichischen Literatur sowie der Literatur der deutsch- und slowenischsprachigen Kärntner; motivgeschichtliche Querschnitte; vergleichende Literaturbetrachtung.

Die slowenische Kinder- und Jugendliteratur und ihr Einsatz im Unterricht. Bedeutende Kinder- und Jugendschriftsteller.

Verstehen und kritische Analyse von Texten der Alltags- bzw. Gebrauchsliteratur: zB Zeitungen, Zeitschriften (Comics), Werbetexte, Gebrauchsanweisungen ua. Fähigkeit, sich selbständig mit Literatur und ihren Formen, Ideen, Strömungen und Werten auseinanderzusetzen.

Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung, Interpretation und Auslegung von Texten und Angeboten visueller Kommunikation.

Die wichtigsten Fakten aus dem Kulturleben der Slowenen mit Berücksichtigung der slowenischen Volksgruppe in Kärnten:

Einwanderung der Slowenen in die neue Heimat, die gesellschaftliche, materielle und geistige Kultur vor und nach der Christianisierung, die Entwicklung der rechtlich-kulturellen Verhältnisse zwischen beiden Volksgruppen in Kärnten, die Namenskunde und der Prozeß der Assimilation der Alpenslawen sowie das deutsch-slowenische Zusammenleben unter Darlegung der frühen Verflechtungen mit Österreich. Einblick in das historische Geschehen an exemplarischen Beispielen.

Sprachvielfalt als Bereicherung; Hervorheben von Gemeinsamkeiten.

Die Vermittlung der Landeskunde soll sowohl geographisch erfolgen als auch wirtschaftlich-soziale Aspekte beinhalten und von Kärnten ausgehend den Siedlungsraum der Slowenen in Jugoslawien und Italien erfassen.

FACHDIDAKTIK SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildung des Slowenischlehrers hat zu sichern: Eine sichere Beherrschung der slowenischen Sprache zwecks Befähigung zur Erteilung des Unterrichts in slowenischer Unterrichtssprache an Vorschulstufen, an den ersten drei Schulstufen an Volksschulen, im Rahmen des Gegenstandes Slowenisch ab der vierten Volksschulstufe, an Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen.

Die Fachdidaktik Slowenisch soll die Studierenden der Pädagogischen Akademie befähigen, die Lehrinhalte des Fachgegenstandes im Slowenischunterricht und im zweisprachigen Unterricht in den Pflichtschulen umzusetzen.

Einblick in das Minderheitenschulwesen in Kärnten, historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen: Einführung in das Wesen der zweisprachigen Erziehung mit der Aufgabe, die Schüler in deutscher und slowenischer Sprache auszubilden und sie mit den kulturellen Werten des Mehrheitsvolkes und der slowenischen Volksgruppe vertraut zu machen, damit sie befähigt werden, unter Beachtung ihrer Eigenart am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs Anteil zu nehmen.

Lehrstoff:

Psychologische und gruppendynamische Prozesse im Zusammenleben der Volksgruppen; ihre Berücksichtigung in Erziehung und Unterricht.

Einblicke in das Minderheiten-Schulwesen in Kärnten, historische Entwicklung, rechtliche Grundlagen. Die staats- und kulturpolitische Bedeutung des Minderheitenschulwesens.

Kenntnis der einschlägigen Lehrpläne. Unterrichtsplanung, Unterrichtsvorbereitung und Stoffsammlung. Differenzierungsmaßnahmen und ihre methodisch-didaktische Handhabung; abgestuftes Angebot; Selbsttätigkeit, Mitarbeit in der Gemeinschaft, Führung der Schüler zu den ihren Anlagen entsprechenden besten Leistungen. Didaktik des Förderunterrichts. Kennenlernen und Einüben verschiedener Sozialformen des Lernens im zweisprachigen Unterricht und im Slowenischunterricht. Ausbildung der Fähigkeiten des individuellen und kommunikativen Sprechens und Schreibens. Schulung in den Methoden des kritischen Verstehens mündlicher und schriftlicher Äußerungen. Übungen in Verfassen von Texten, Textgestaltung, Rechtschreiben und richtiger Aussprache. Lesen als Sinnentnahme aus Texten und Textbetrachtung; Lesetechniken, Lesestoff und Medienkunde. Das Buch und seine Verwendung im Unterricht; Befähigung und Motivation zum außerschulischen Lesen und Lernen. Berücksichtigung der sprachlichen Interferenzen zwischen der deutschen und slowenischen Mundart und Hochsprache im Unterricht, auch in bezug auf Lautlehre und Rechtschreibung. Der Aufbau des Lehrstoffes für den elementaren und weiterführenden Unterricht in slowenischer Sprache gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen bzw. Leistungsgruppen zu erschließen. Sicherung des Unterrichtsertrages als Grundlage weiterer Bildung. Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im zweisprachigen Unterricht und im Slowenischunterricht. Erarbeitung und Analyse von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln und ihre Verwendung im Unterricht; Einsatz der audio-visuellen Medien. Aufbau und Instandhaltung einer Lehr- und Arbeitsmittelsammlung. Einbeziehung außerschulischer Kultur- und Bildungseinrichtungen in den Ausbildungsprozeß; Arbeit mit Laienspiel-, Sing- und Musiziergruppen, Besuch von Darbietungen solcher Gruppen und Ausstellungen.

Exkursionen: Kennenlernen des zweisprachigen Gebietes als Siedlungs- und Kulturraum deutsch-slowenischer Begegnung. Vertiefung der individuellen Fähigkeiten des Sprechens und des Schreibens in der slowenischen Sprache durch ihre konsequente Verwendung bei Lehrveranstaltungen und Übungen. Fragen der Motivation, die bei einer zusätzlichen Belastung des Schülers (Erlernen einer zweiten Sprache, mehr Unterrichtsstunden ua.) erforderlich ist.

Schwerpunkte für die Ausbildung zum Volksschullehrer bzw. Sonderschullehrer:

Zweisprachige Erziehung im vorschulischen Bereich: Familie, Kindergarten, Vorschulstufe; zweisprachiger Unterricht und einsprachiger Unterricht; Verwendung der slowenischen Sprache im zweisprachigen Unterricht; Beherrschung von Fachausdrücken und der jeweiligen Fachsprache im Sachunterricht, im Lesen und Schreiben, in der Mathematik, der Musikerziehung, Bildnerischen Erziehung, Werkerziehung und in Leibesübungen; die unterschiedlichen Behinderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf den zweisprachigen Unterricht.

Schwerpunkte für die Ausbildung zum Lehrer an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen:

Exemplarisch ausgewählter fachübergreifender und projektorientierter Unterricht; Erarbeitung methodischer Modelle in slowenischer Sprache für Bildungsziele etwa des geschichtlich-sozialkundlichen, geographisch-wirtschaftskundlichen, mathematisch-naturkundlich-technischen sowie des musischen und sportlichen Bereiches; die Vorteile der Zweisprachigkeit bzw. Mehrsprachigkeit für die Berufsvorbereitung und die Berufswahl.

Schulpraxis Slowenisch:

Vorführen von Unterrichtsstunden mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Hinblick auf Lehrformen, Sozialformen, Methodenkonzeptionen und verschiedene Formen der Differenzierung und Förderung; Vorbereitung, Planung, Durchführung und Analyse von zweisprachigem Unterricht und Slowenischunterricht; pädagogisch-didaktische Studien über Eigenerfahrungen der Praktikanten, über das Sozialverhalten der zum zweisprachigen Unterricht bzw. Slowenischunterricht angemeldeten und nicht angemeldeten Schüler sowie Erforschung der Lernfreude oder Abneigung; Untersuchung und Bewältigung von Konflikten im Unterricht und durch Erziehung; soziales Lernen und Gruppenpädagogik; Einführung in die Alltagssituation der Schule, in die Führung der Amtsschriften und in Umgangsformen mit Vorgesetzten, Eltern und Erziehungsberechtigten; Einbeziehung der Eltern im Sinne der Schulpartnerschaft und Öffnung der Schule.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbauend auf der Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes „Informatik'' sollen die Studierenden den gegenwärtigen Stand der Informatik, insbesondere ihre Denk- und Arbeitsweisen, die vielfältigen Möglichkeiten ihrer Anwendung und die Perspektiven künftiger Entwicklung kennen.

Sie sollen befähigt werden, einfache Probleme so zu analysieren und darzustellen, daß sie in eine Programmiersprache umgesetzt werden können. Weiters sollen sie die Kodierung in einer problemorientierten Sprache durchführen und diese testen können. Die Studierenden sollen eine gewisse Fertigkeit im Umgang mit jener Hardware und Anwendersoftware erlangen, die auf den Arbeitsplatz des Lehrers der Zukunft vorbereitet.

Insgesamt sollen die Studierenden befähigt werden, in ihrem Unterricht auf die jeweilige gesellschaftliche Situation im Umgang mit und beim Einsatz von Informationstechniken und entsprechenden Medien kritisch Bezug zu nehmen.

Lehrstoff:

Einführung in die Informatik:

Historische Entwicklung; Grundlegendes über Hardware; Bedeutung der Informatik; Einsatzmöglichkeiten des Computers in Verwaltung, Industrie, Medizin, Wissenschaft und Forschung, als Unterrichtsmedium, im Freizeitbereich; Grundlegendes über Programmiersprachen; Datenschutz; Datenmißbrauch; Verfahren zur Problemlösung: von der Analyse zur Bewältigung, Flußdiagramm, Algorithmen.

Problemorientierte Programmiersprache:

Grundzüge einer problemorientierten Programmsprache; Programmstrukturen; Datenstrukturen.

Praktikum:

Verarbeitung und Vertiefung der genannten Inhalte.

Schaltwerke:

Zahlendarstellungen; Schaltnetze; Addierwerke.

Humanwissenschaftliche Aspekte der Informatik:

Auswirkungen der Informatik auf die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft (Wandel sozialer Beziehungen, Freizeitprobleme, neue Wertverständnisse, Veränderungen in Berufsstruktur und Qualifikation, neue Arbeitsformen ua.).

Fachdidaktik:

Förderung des logischen Denkens; Schulung der Fertigkeiten im Umgang mit Hardware und Software; Entwicklung der Fähigkeiten zum Lösen von praktischen, auch alltäglichen Problemen; Förderung kreativen Handelns am Computer; Möglichkeiten für die altersadäquate Weitergabe von Fachwissen aus Informatik.

2.2 Sonstige Freigegenstände

Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Sonstigen Freigegenstände erstrecken sich vorwiegend auf solche Angebote, die eine Vervollkommnung des Studierenden auf musischem, technischem und körperlichem Gebiete ermöglichen.

Es kommt ihnen eine gewisse kompensatorische Aufgabe für die Sicherstellung des notwendigen Eigenkönnens zur Unterrichtserteilung in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen der Pflichtschule zu. Die didaktische Zielstellung richtet sich daher vordringlich auf die Umsetzung des Lehrplanes in der betreffenden Schulart des Pflichtschulwesens.

SELBSTERFAHRUNGSTRAINING

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studienveranstaltung soll über vorhandene Angebote im Bereich der Selbsterfahrung (zB Humanwissenschaften, Lehrverhaltenstraining, Alternative Studien) hinaus zu einer ergänzenden und vertieften Auseinandersetzung mit sich selbst, mit dem sozialen Umfeld und mit bestehenden Organisationsstrukturen führen.

Lehrstoff:

Aufarbeitung der eigenen Erfahrungen mit Schule und Unterricht und den diesbezüglichen emotionalen Verstrickungen; Bewußtwerden der streß- und angstbesetzten Handlungsfelder des Lehrers und deren Bewältigung; kritische Reflexion der Motivation zum Lehrberuf.

Aufbau von Einstellungen sowie Erwerb von Fähigkeiten und Einsichten zur Verbesserung der sozialen Kontaktfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Gesprächsfähigkeit mit Schülern, Kollegen und Eltern; Umgang mit Vorgesetzten und Bewältigung von Konfliktsituationen.

Erkennen von Organisationsstrukturen und deren Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit; Verhältnis zu und Umgang mit Hierarchien; Funktion von Autorität und daraus sich ergebende Schwierigkeiten.

MUSIKERZIEHUNG

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vielfältigen Bildungs- und Lehraufgaben der Musikerziehung erfordern die Anwendung einer differenzierten fachspezifischen Didaktik. Da die Vielzahl dieser Teilbereiche im Pflichtfach nicht immer befriedigend abgedeckt werden kann, bietet gerade der Freigegenstand dem Musikerzieher jenen zusätzlichen Arbeitsraum, in welchem der Studierende einerseits die notwendigen technischen Fertigkeiten für ein solides Eigenkönnen auf dem Vokal- und Instrumentalsektor erweitern kann, andererseits aber auch die Möglichkeit einer gewissen Ausgleichsfunktion gegenüber dem Pflichtfach finden sollte. Im Vordergrund der didaktischen Überlegungen stehen immer die Kreativität sowie musikalische Aktivität. Der Lehrer soll befähigt werden, seine erworbenen künstlerischen Fertigkeiten im Unterricht einzusetzen und begabte Schüler zu besonderen musikalischen Darbietungen heranzuziehen.

Lehrstoff (exemplarisch anhand einiger Teilbereiche):

Chorgesang:

Kennenlernen traditioneller und neuer Chorliteratur im Hinblick auf die praktische Anwendbarkeit im Unterricht; Möglichkeit der Ausführung von Eigenkompositionen oder Experimenten; Übungen in der Dirigier- und Chorleiterpraxis; Chorische Stimmbildung mit spezieller Berücksichtigung der Kinderstimmbildung; Anleitung zum Erstellen von Programmen für den schulischen und außerschulischen Bereich.

Spielmusik:

Kennenlernen traditioneller und neuer Spielliteratur im Hinblick auf die praktische Anwendbarkeit im Unterricht; Möglichkeit der Ausführung von Eigenkompositionen oder Experimenten; Einsatzbereiche des verfügbaren Instrumentariums (einschließlich Orffinstrumente);

Einrichten und Umarbeiten von vorgegebenen Sätzen;

Gruppenimprovisation zur Förderung eigener Kreativität sowie der Fähigkeit, auf andere musikalisch einzugehen; Anleitung zum Erstellen von Programmen für den schulischen und außerschulischen Bereich.

Instrumentalmusik:

Ausbau der technischen und künstlerischen Fertigkeiten in Ergänzung zum Pflichtfach; Aneignung von Grundkenntnissen in einem zusätzlichen Instrumentalbereich; instrumentspezifische Besonderheiten im schulpraktischen Einsatz. Förderung der improvisatorischen Begleittechniken; Spielpraktiken in der U-Musik; didaktisch-methodische Maßnahmen beim Heranziehen des Schülers für das Instrumentalspiel.

Atem- und Stimmtraining:

Übungen zur Heranbildung und Pflege einer gesunden Sprech- und Singstimme. Vertiefte Erfahrungswerte im individuellen Stimmeinsatz;

Möglichkeiten der Behandlung und Vorbeugung von Stimmerkrankungen;

spezielle Methoden der Kinderstimmbildung; richtiger Einsatz der Stimme im Chorgesang.

Spielpraktikum für Popmusik und Jazz:

Grundlagen der instrumentspezifischen Spieltechniken im Bereich der U-Musik; Einsatzmöglichkeiten der Blues-Melodik und -Harmonik; Techniken der Rhythmik und Polyrhythmik; freie und gebundene Improvisationsübungen; Melodieentwurf und Arrangement; Erfahrungen und Hilfen für den Aufbau einer Spielgruppe.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vielfältigen Bildungs- und Lehraufgaben der Bildnerischen Erziehung in der Pflichtschule erfordern sehr differenzierte fachspezifische Kenntnisse, praktische Erfahrungen und methodische Verfahren.

Da die Vielzahl dieser Teilbereiche im Pflichtgegenstand nicht immer ausreichend abgedeckt werden kann und die Voraussetzungen der Studierenden je nach vorher besuchtem Schultypus außerordentlich unterschiedlich sind, kann gerade der Freigegenstand dem Studierenden einen zusätzlichen Erfahrungsraum bieten.

Hier soll der Studierende sowohl im Bereich des praktisch-bildnerischen Tuns als auch im Bereich der Auseinandersetzung mit der uns umgebenden visuellen Kultur Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten erwerben. Im Vordergrund der didaktischen Überlegungen steht immer die Kreativität sowohl beim Bildschaffen als auch in der Auseinandersetzung mit ästhetischen Objekten. Der Lehrer soll durch die erworbenen künstlerischen Erfahrungen befähigt werden, die kreativen Kräfte bei den Kindern im besonderen Maße zu wecken und auch besonders begabte und interessierte Kinder in adäquater Weise fördern können.

Lehrstoff (exemplarisch anhand einiger Teilbereiche):

Fotografie und Film/Video:

Einblicke in elementare fotochemische Zusammenhänge; einfache fotografische Aussagen herstellen (Fotogramme); formale Gestaltungsmittel von Fotografie, Film und Video.

Druckgraphik:

Praktische Erfahrungen mit Drucktechniken, die in Pflichtschulen durchgeführt werden können: vor allem Hochdruck-, einfache Tief- und Durchdruckverfahren.

Plastisch-räumliches Gestalten:

Zum Beispiel Herstellen einfacher Stab- und Handpuppen;

Verkleidung; Gestaltung von Räumen für Spielsituationen (zB Bühne);

Querverbindung zu Schulspiel.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Methoden der Werkbetrachtung; exemplarische Werkanalysen und -interpretationen unter besonderer Berücksichtigung der Kunst der Moderne.

Ausstellungs- und Museumspädagogik:

Erarbeiten und Erproben spezifischer Methoden: Übungen im Führen; bildnerisch-tätige Auseinandersetzung mit Kunstwerken; Durchführung von Atelierbesuchen; Workshops.

DARSTELLENDES SPIEL

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Über die Ausbildung für Darstellendes Spiel hinaus soll der Freigegenstand eine spezifische Ausbildung als Animator im Bereich der Jugenderziehung und Erwachsenenbildung vermitteln.

Lehrstoff:

Schulung der Ausdrucks- und Wahrnehmungsfähigkeit; Bewegungslehre; Sprecherziehung; musikalische und bildnerische Gestaltung.

Im Bereich des Rollenspiels ist besonderer Wert auf die Erlernung spezieller Spielformen zu legen, zB auf szenische Improvisation, soziales Rollenspiel, Dramatisierung von Textvorlagen, Textmontage, Maskenspiel, Figurentheater und Einsatz von Medien (Hörspiel, Film).

Über den Pflichtgegenstand hinaus bietet der Freigegenstand vor allem die Möglichkeit, Theateraufführungen kollektiv zu erarbeiten, dh. die erlernten theatralischen Formen vor Publikum umzusetzen. Dabei soll besonderes Augenmerk auf kommunikative Formen - wie Kabarett oder Straßentheater - gelegt werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll die Eigenerarbeitung von Texten sein. Ziel ist die volle Entfaltung der sprachlichen, bildnerischen und musikalischen Kreativität.

LEIBESÜBUNGEN

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff:

Das praktisch-methodische Angebot für die Studierenden dient der Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie der Steigerung des Eigenkönnens in folgenden Übungsbereichen: Boden- und Gerätturnen; Leichtathletik; Schwimmen - Wasserspringen - Retten; Spiele; Skilauf; Eislauf; Tanz und Gymnastik, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Fähigkeit, die Grundprinzipien der Leibesübungen in Pflichtschulen (Bewegen, Spielen, Leisten und gesunde Lebensführung) vermitteln zu können. Dabei ist auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in Pflichtschulen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen und allenfalls schulbezogenen Veranstaltungen) Rücksicht zu nehmen. Der methodische Aufbau des Lehrstoffes aus Leibesübungen und das situations- und sachgemäße Sichern und Helfen sind zu vermitteln und ein spezielles Sicherheitsverhalten zu entwickeln.

Zusätzlich können nach örtlichen Gegebenheiten Veranstaltungen für freizeitrelevante Sportarten (zB aus den Bereichen Bergwandern, Spiele, Gemeinschafts- und Volkstänze, Orientierungslauf, Ringen, Judo, Fechten, Tennis, Tischtennis, Rudern, Federtuchspringen ua.) angeboten werden.

WERKERZIEHUNG

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeiten technologischer Grundkenntnisse, um das durch die unterschiedliche Ausbildung vor Beginn des Studiums an den Pädagogischen Akademien bedingte Defizit an Vorkenntnissen auszugleichen.

Lehrstoff:

Technisches Werken:

Trennen - schneiden, schmelzschneiden, sägen, bohren, ablängen, feilen, stanzen; fügen - leimen, kleben, nageln, ösen, stecken, schrauben, binden, heften; umformen - biegen, abkanten, pressen (Papier, Pappe, Holzleisten, Draht, Folien und dünne Bleche, Hartschaumstoff sowie Werkstoffkombinationen); erforderliche Meßgenauigkeit, Feinmotorik und Fertigkeit in der zeichnerischen Darstellung.

Textiles Werken:

Die Fertigungsverfahren, die im jeweiligen Lehrplan vorgesehen sind, müssen soweit vertieft werden, daß sie als gesicherte Grundlage für den Besuch der Studienveranstaltungen zur Werkerziehung/Produktgestaltung im textilen Bereich dienen. Gleichzeitig mit allen Sachinformationen sind methodische Überlegungen zu reflektieren und Strategien der Vermittlung anzubieten.

In folgenden Bereichen sind elementare Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben: Grundmaschenarten bei flächenbildenden Verfahren und ihre Symbole; flächenverarbeitende Verfahren (Nutzstiche, einfache Nähte und Randabschlüsse); flächenverzierende Verfahren - frei und fadengebunden; flächenbildende Verfahren - Grunderfahrung im Weben und Knüpfen; Schulen der Feinmotorik, Anbahnen der haptisch-taktilen Wahrnehmungsfähigkeit.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Besondere Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse sowie praktischer Fertigkeiten in bestimmten aktuellen Fachbereichen, die für die Berufstätigkeit als Lehrer von Bedeutung sein können.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist dementsprechend aus aktuellen Arbeits- oder Forschungsgebieten zu wählen und auf die besonderen Bedürfnisse der Gesellschaft abzustimmen.

B. WEITERE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE FÜR DEN STUDIENGANG

ZUM LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN

1.

Pflichtgegenstände

DIDAKTIK

Allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Didaktik der in der Volksschule vorgesehenen Unterrichtsgegenstände soll zu einer theorieorientierten, selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung unterrichtlicher Probleme und zum Aufbau eines variabel anwendbaren Grundrepertoires didaktischer Handlungsmöglichkeiten in den jeweiligen Unterrichtsgegenständen sind entsprechende Einsichten der Humanwissenschaften und der didaktischen Forschung aufeinander zu beziehen.

Für die didaktischen Fächer ergeben sich schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche:

Erfassen des Bildungssinns und der Bildungsaufgaben des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes und begründetes Auswählen sowie Gewichten von Bildungsinhalten an Hand der geltenden Lehrpläne; Sicherung bzw. Vertiefung der für den Unterricht in der Volksschule (inkl. der Vorschulstufe) notwendigen fachlichen Voraussetzungen (Sachwissen, Grundstrukturen und Denkmodelle, Fertigkeiten), auch durch Vergabe von Studienaufträgen; fach- und schülergerechtes Vereinfachen von Unterrichtsinhalten in der Unterrichtspraxis; Erwerb von Handlungskompetenzen zur Gestaltung grundschulgemäßer Lernfelder in schülerzentrierten Unterrichtsformen und bei fächerübergreifenden Vorhaben; Erstellen und Erproben praxisgerechter fachspezifischer Planungskonzepte, auch für wenig gegliederte Schulen; Bewerten, Einsetzen und Herstellen von Medien sowie Analysieren von Lehr- und Arbeitsbüchern; Planen und Gestalten von individualisierendem und differenzierendem Unterricht - auch unter förderpädagogischem Aspekt auf der Grundlage von Lerndiagnosen; Spielen und Lernen im Volksschulunterricht; Bewältigen fachspezifischer Probleme der Leistungsbewertung; Reflexion vorliegender Unterrichtsmodelle und Methodenkonzeptionen für die einzelnen Unterrichtsgegenstände; Wecken der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit innovativen Veränderungen unter Einbeziehung entsprechender Fachliteratur und Ergebnissen aus der didaktischen Forschung.

VORSCHULSTUFE

Lehrstoff:

Folgende humanwissenschaftliche Inhalte sind durch einschlägige Themenbereiche zu erweitern und auf die Vorschulstufe hin zu orientieren:

Entwicklungspsychologische, lern- und sozialisationstheoretische Konzeptionen und Modelle; Erkenntnisse der Persönlichkeitsforschung; Einsichten in die Bedeutung von Lernprozessen innerhalb und zwischen Fähigkeitsbereichen, wie zB Psychomotorik, Perzeption, Sprache, Kognition, Soziabilität; schichtspezifische Lernanregungen und Lerndefizite; Dimensionen und Problematik der Schulreife (Schulfähigkeit); Sozialisation und Einschulung; Analyse von Einschulungsproblemen (vorwiegend an Fallbeispielen); Möglichkeiten und Instrumentarien der Schülerbeobachtung in verschiedenen Fähigkeitsbereichen als Grundlage für gezielte Fördermaßnahmen.

Folgende grundschuldidaktische Inhalte sind durch einschlägige Themenbereiche zu erweitern und auf die Vorschulstufe hinzupräzisieren:

Lehrplan der Vorschulstufe; die Akzentuierung der Gegenstandsbereiche als verbindliche Übungen, dh. als benotungsfreier, erfolgsgesteuerter Prozeß - konkretisiert als:

Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen, Spiel; Lehrverhalten auf der Vorschulstufe: Aufgreifen von Lerngelegenheiten; Arrangieren von Lernsituationen; Organisieren von Lernprozessen.

Orientierung der Lernsituation an folgenden Grundsätzen:

Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und von der Lerngeschichte des Kindes; Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes; soziales Lernen; erlebnisbetontes und spielorientiertes Lernen; handelndes und anschauliches Lernen; erfahrungsoffenes Lernen; behutsames Ordnen und Sichern von Lernerfahrungen.

Lernorganisation auf der Vorschulstufe:

Rhythmisierung; Wechsel der Lernbereiche; Tagesablauf; Individualisierung und Differenzierung; Ausstattung des Klassenraumes; Fördermaterialien; Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, den schulischen und außerschulischen Einrichtungen; Hospitieren und Praktizieren in Vorschulklassen bzw. Vorschulgruppen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung.

ELEMENTARSTUFE

Lehrstoff:

Die Didaktik der Elementarstufe ist unter Bezugnahme auf die übrigen Studienveranstaltungen zur Grundschuldidaktik und auf diesen aufbauend zu führen.

Ziele und Aufgaben des Elementarunterrichts der Grundschule, insbesondere als Übergang vom Elternhaus, vom Kindergarten oder von anderen vorschulischen Einrichtungen in die Schule; als Beginn und Fundament der Schullaufbahn des Kindes; als neuer Sozialisationsabschnitt in der Entwicklung des Kindes und schließlich als Ort der Vermittlung grundlegender Ausdrucks- und Darstellungsmittel unserer Kultur; Elementarunterricht als Bereich besonders sorgfältigen pädagogischen Planens und Handelns.

Sicherung der notwendigen fachlichen Voraussetzungen; psychologische, soziologische, pädagogische (sonderpädagogische) und rechtliche Grundlagen des Schuleintritts; Schulreife, Schulfähigkeit und Schulbereitschaft; das Problem der Rückstellung und Widerrufung der vorzeitigen Aufnahme; Schulfreude und Schulangst; Bedeutung und Möglichkeiten einer engen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Kindergarten, Vorschulklasse und Elementarstufe; der Elternverein;

das Problem Hausübungen.

Bedeutung und praktische Möglichkeiten der sozialen Integration des Schulanfängers in den Klassenverband und in die Schulgemeinschaft;

die Beziehungen zu Gleichaltrigen und zum Lehrer; Bedeutung des für das Zusammenleben in der Klasse notwendigen und das schulische Lernen entlastenden Ordnungsrahmens, Berücksichtigung der zeitlichen Belastbarkeit der Elementarschüler.

Kindgerechte Auswahl und Organisation der Bildungsinhalte im Elementarunterricht; von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgehende fachübergreifende Lernanlässe; das Prinzip des Gesamtunterrichtes; Weckung und Förderung der Lernmotivation und der Erfolgszuversicht der Kinder; Mißerfolgserlebnisse und Mißerfolgsangst; Erstdiagnose von Lernbehinderungen, Teilleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten; Berücksichtigung der Bewegungs- und Tätigkeitsfreude des Schulanfängers; lernendes Spielen, spielendes Lernen; Freiräume für Selbsterfahrungslernen; Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen durch kompensatorische Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Förderunterrichts; die besondere zeitliche Untergliederung des Unterrichts in Kurzeinheiten; die besondere Einstellung des Schulanfängers zu seiner Leistung und zur Leistungsbeurteilung; Ziffernbenotung und verbale Beurteilung in ihrer Bedeutung für den Schulanfänger und für die Eltern.

Kindgerechte Gestaltung der Lernumwelt; Einrichtung und Ausstattung des Klassenzimmers, Sitzordnung, Turnsaal, Schulhof ua. Unterrichtsplanung: Erarbeiten von Modellen für die Gestaltung der ersten Schultage und Schulwochen; Entwicklung eines Programms für die Gestaltung der ersten Elternversammlung.

Unterrichtsmedien: Herstellen und Anwenden von Lehr- und Lernmaterialien für den Elementarunterricht.

Literaturstudium: Vermittlung der Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und deren selbständiger Anwendung in der Unterrichtspraxis.

SACHUNTERRICHT

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der einzelnen Teilbereiche des Sachunterrichts der Volksschule unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt des Kindes und als Hilfe zu humaner Lebensbewältigung.

Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule (inkl. der Vorschulstufe) notwendigen fachlichen Voraussetzungen; geographische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten des Bundeslandes; sozialkundliche Phänomene; Kenntnisse über den menschlichen Körper, auch als Grundlage der Gesundheits- und Sexualerziehung; Artenkenntnis, biologische und ökologische Grundeinsichten, auch als Grundlage der Umwelterziehung; Grundwissen aus Physik und Chemie.

Wissen über psychologische Grundlagen der verschiedenen Bereiche des Sachunterrichts; typische Merkmale kindlicher Betrachtungsweisen und Denkformen; Möglichkeiten des Aufbaus von Wertvorstellungen und Handlungen.

Inhalte und Methoden der Teilbereiche des Sachunterrichts:

Analyse und Diskussion von Konzeptionen des Sachunterrichts (zB Basiskonzepte, Gesamtunterricht, Projektunterricht); Verfahrensweisen der Erschließung und Vermittlung sozialer und wirtschaftlicher Erscheinungsformen (zB Erkundung, Beobachtung, Rollen- und Planspiel); Verfahrensweisen zum Erkunden und Deuten von Gegebenheiten des Lebensraumes (zB Darstellungsformen der Landschaft, Plan- und Kartenlesen, Beobachten und Darstellen von Wettererscheinungen); Möglichkeiten der Erschließung kausaler Zusammenhänge zwischen Mensch, Landschaft, Wirtschaft und Kultur in regionalen Beispielen; Verfahren zur Anbahnung und Erweiterung des Zeit- und Geschichtsverständnisses (zB biologische Zeiterfahrungen, Zeitstreifen, Entwicklungsreihen, Geschichtsbilder).

Möglichkeiten zum Erfassen biologischer und ökologischer Zusammenhänge im Sinne des Natur- und Umweltschutzes (zB Lebensräume, Reinhaltung der Luft und des Wassers, Haus- und Sondermüllentsorgung, Lärmschutz); Möglichkeiten zum Erkunden, Deuten und Verstehen einfacher Erscheinungen aus Physik, Chemie und Technik (zB Kräfte und ihre Wirkungen, Eigenschaften und Veränderungen von Stoffen, technische Geräte und Einrichtungen); Arbeitsweisen zur Erschließung naturwissenschaftlicher Vorgänge und Phänomene (zB Betrachten, Vergleichen, Suchen, Sammeln, Ordnen, Zuordnen, Messen, Untersuchen, Beobachten, Experimentieren); Durchführen von Versuchen (Schülerversuche, Lehrer-Schüler-Versuche, Demonstrationsversuche); Planen und Durchführen von Lehrausgängen und Schullandwochen unter dem Aspekt des Sachunterrichts.

Fachspezifische Unterrichtsplanung: Didaktische Analyse als Grundlage der Stoffauswahl; Ausarbeiten von Beispielen mittel- und langfristiger Planung; Erstellen von Stundenmodellen unter Berücksichtigung der didaktischen Entscheidungs- und Bedingungsfelder sowie der Unterrichtsprinzipien; Anwenden und Beurteilen verschiedener Formen der Sicherung von Lernergebnissen und Möglichkeiten der Lernerfolgskontrolle.

Unterrichtsmedien: Kennenlernen bereichsspezifischer Medien (zB biologische Schau- und Arbeitssammlungen; Geräte und Materialien, Versuchsmaterial für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich, Experimentierkästen; audio-visuelle Medien); Herstellen von Medien (zB Anlegen von Arbeitssammlungen, Herstellen von Modellen, Gestaltung von Ausstellungen); Analyse und Beurteilung approbierter Lehr- und Arbeitsbücher, altersgemäßer Sachbücher und einschlägiger Nachschlagwerke.

Literaturstudium: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung im Unterricht.

DEUTSCH

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Deutschunterrichts der Volksschule, insbesondere Sprache als soziales Handeln, als kognitive Leistung, als kreatives Anregungsfeld; Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule inklusive der Vorschulstufe notwendigen fachlichen Voraussetzungen; normgerechtes Sprechen, Kenntnis der Kinderliteratur, normgerechtes Schreiben; Sprachentwicklung und schichtspezifisches Sprachverhalten; kompensatorischer Sprachunterricht; Grundzüge von Grammatiktheorien und ausgewählte Methoden der Sprachbeschreibung; für die Didaktik bedeutsame Schwerpunkte linguistischer Teilbereiche (Phonologie, Semantik).

Didaktik der Lernbereiche des Deutschunterrichts:

Sprechen: Verschiedene Formen situationsbezogenen Sprechens (Alltagsdialoge, soziale Anlässe und Konflikte, Rollenspiel);

Gesprächserziehung; Notwendigkeit und Grenzen von Sprachübungen (Sprachtraining, Einübung komplexer Satzstrukturen, Reihenübung);

sprechtechnische Übungsformen.

Lese- und Literaturunterricht: Theorie und Praxis des Lesenlernens und des Schreibenlernens; Theorie und Praxis des weiterführenden Lesens; Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Inhalt von Texten (Erfassen, Wiedergabe, Gestaltung, Auseinandersetzung);

Analyse und Diagnose von Leseschwierigkeiten; Fördermaßnahmen;

Kinder- und Jugendbücher, -zeitschriften und -sendungen als Bestandteil des Literaturunterrichts; unterrichtliche Maßnahmen zur Aktivierung des Lesebedürfnisses und der Lesefreude; Klassen- und Schülerbücherei.

Verfassen von Texten: Verfahren zur kindgerechten Erweiterung des schriftlichen Sprachgebrauchs; Übungsformen zur Variation und Differenzierung des sprachlichen Ausdrucks; Anleitungs- und Übungsformen zu den verschiedenen Arten schriftlicher Textbildung und deren Funktion; Gesichtspunkte und Verfahren für die Bewertung (schriftlicher) Äußerungen im Hinblick auf ihre Mitteilungsabsicht und Gestaltung.

Rechtschreibung: Schrift als Zeichensystem; Orthographie und Interpunktation als historisch bedingte Konvention; Tendenzen der Rechtschreibreform; Theorien und Verfahren des Rechtschreibenlernens; sprachwissenschaftliche, psychologische und soziologische Voraussetzungen des Rechtschreibunterrichts; Analyse von Schreibschwierigkeiten; Funktion und Verwendung von Nachschlagewerken (Wörterbuch).

Sprachbetrachtung: Grundschulgemäße Verfahren der Sprachanalyse und Sprachbeschreibung zur Bewußtmachung sprachlicher Strukturen; unterrichtliche Maßnahmen, die die Schüler zur selbständigen Betrachtung und Untersuchung sprachlicher Phänomene anregen; Kenntnis von Grundbegriffen der Sprachbeschreibung (grammatische Termini) im Zusammenhang mit der Linguistik.

Weitere fachspezifische Unterrichtsverfahren: Methodenkonzeptionen des Deutschunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen:

kommunikativer Deutschunterricht, situationsorientierter Ansatz (Rollenspiel), linguistisch orientierter Deutschunterricht; entdeckendes Lernen, projektorientierter Deutschunterricht.

Unterrichtsplanung:

Modelle für den Deutschunterricht; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts auf Grund sprachlicher und didaktischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Techniken der mittel- und langfristigen Planung; Gestaltung von Förderstunden.

Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellen und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien in den verschiedenen Lernbereichen; Analyse und Beurteilung von Sprachbüchern, Lesebüchern für den Deutschunterricht; Tests im Deutschunterricht (Lese- und Rechtschreibtests); Probleme und Formen der Leistungsbeurteilung im Deutschunterricht.

Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung im Unterricht.

MATHEMATIK

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Mathematikunterrichts der Volksschule, insbesondere als problemorientiertes Handeln, als Beitrag zur Sprach- und Begriffsentwicklung, als Möglichkeit zu logischer Denkschulung, als rationale Bewältigung der Umwelt und als Anregungsfeld für kreatives Verhalten.

Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule inklusive der Vorschulstufe notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den einzelnen Lernbereichen des Mathematikunterrichts; Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse über die Teilbereiche; Menge - Zahl (kardinaler und ordinaler Aspekt), Zahlenbereiche; Zahlenoperationen, Rechengesetze und schriftliche Rechenverfahren; Relationen, Gleichungen und Ungleichungen; Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen;

geometrische Grunderfahrungen, Umfang- und Flächenberechnung;

spielerischer Umgang mit Zahlen, Flächen und Körpern; logische Spiele; Mathematik im Hinblick auf das Grundschulkind;

sachstrukturelle und psychologische Zusammenhänge; Entwicklung des mathematischen Denkens (Stadien der Intelligenz- und Denkentwicklung sowie der Raumvorstellung, Stadien des Problemlösens), operative Lernprinzipien im Mathematikunterricht; Repräsentationsformen mathematischer Sachverhalte (handlungsorientierte, bildhafte und symbolische Darstellungen).

Inhalte und Methoden der Lernbereiche des Mathematikunterrichts:

Schwerpunktsetzungen und Zielgewichtung im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; fachspezifische Modelle zur Zahlbegriffsbildung (zB Zuordnen, Mächtigkeitsvergleiche, Bündeln, Zählen, Darstellungsformen von Zahlen) und zur Erweiterung von Zahlenbereichen (Bündeln - Stellenwertsystem, Größen, Zahlenstrahl); grundschulgemäße Anleitungs- und Übungsformen zur Ausbildung von Raumvorstellungen (einfache Orientierungsübungen, Lagebeziehungen, Hantieren mit Flächen und Körpern durch Falten, Kneten, Ausschneiden); Veranschaulichungsmodelle zur Erarbeitung von Zahlenoperationen und entsprechender Rechenregeln und -verfahren (Mengenbilder, Rechenbaum, Stellenwerttafel, Zahlenstrahl) sowie Herausstreichen der Bedeutung des Schätzens bzw. überschlagenden Rechnens; Zugänge zur Gewinnung von Möglichkeiten der Schaffung von Modellvorstellungen im Bereich der Größen; Darstellen von Modellen und Hilfen zur Lösung von Sachsituationen (Textgestaltung, graphische Darstellung, vorhandene Zahlen und Größen, Reduktion auf kleine Zahlen als Lösungshilfe, überschaubare Zahlen, sprachliche Formulierung und entsprechende mathematische Operation); Möglichkeiten der Schulung des Beziehungsdenkens (zB Zuordnen) und Darstellen von Modellen, die zum Erkennen mathematischer Zusammenhänge in Sachsituationen hinführen (zB Tabelle, Operator); Veranschaulichungsformen der Bruchzahl und Möglichkeiten der Einführung in das Wesen der Bruchzahl (Bruch als Teil von Flächen, Mengen, Bruch als Division, Bruch als Verhältnis von Teilen zum Ganzen).

Möglichkeiten des spielerischen Umgangs mit Zahlen, Flächen und Körpern (etwa Zahlenrätsel, Zahlenfolgen, Strategiespiele, Torspiele, Labyrinthspiele, Bauen mit Würfeln; Bauen, Kneten, Schneiden und Basteln mit verschiedenen Materialien; Faltschnitte, Bandornamente; Tangram, Soma-Würfel); geometrische Grunderfahrungen, zB Lagebeziehungen zwischen Gegenständen der Umwelt, Formen von und an Gegenständen; Zeichnen und Handhabung von Zeichengeräten; Messen und Rechnen mit Längen und Flächen; Methodenkonzeptionen des Mathematikunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen;

Prinzip des aktiven Lernens und operatives Vorgehen;

Integrationsprinzip; anwendungsorientierter Mathematikunterricht;

Prinzip der Stabilisierung; Spiralprinzip; Variation der Veranschaulichung.

Fachspezifische Unterrichtsplanung: Modelle von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts auf Grund mathematischer und didaktischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; Technik der mittel- und langfristigen Planung; Gestaltung von Förderstunden.

Unterrichtsmedien und -materialien: Herstellen und Anwenden von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung von Mathematikbüchern; Anwendbarkeit von Lernprogrammen im Mathematikunterricht; Tests; Probleme und Formen

der Leistungsbeurteilung.

Literaturverarbeitung: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung im Unterricht.

MUSIKERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Musikerziehung in der Volksschule inklusive der Vorschule; Einführung in die Bereiche (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion) und Aktionsformen (Singen, Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten) der Musikerziehung, insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für soziales Lernen, Persönlichkeitsbildung, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit gegenüber der Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen, für Kreativitätsförderung und Freizeitverhalten.

Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen; musikpädagogische Arbeitsweisen und anwendungsorientierte Vermittlung musiktheoretischen Wissens; von musikalischer Selbsterfahrung ausgehende Erweiterung und Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere Lieder stimmtechnisch und musikalisch richtig nach Noten singen, begleiten und sich selbständig aneignen; einfache Melodien hörend erfassen und notieren; Gestaltungsaufgaben mit Stimme, Sprache, Bewegung und Instrumenten lösen und selbständig entwickeln; verschiedene Arten von Musik hörend erschließen, beschreiben und transformieren (graphische Notation, Bewegung, bildnerische Gestaltung).

Inhalte und Methoden der Lernbereiche der Musikerziehung:

Singen: Methodik der Stimmbildung; Kriterien der Liedauswahl;

Möglichkeiten der Liedvermittlung und Liedgestaltung.

Musizieren: Musikalisch adäquater Einsatz von Instrumenten, insbesondere auch von Stabspielen und Rhythmusinstrumenten;

Grundkenntnisse im Spiel der ORFF-Instrumente; Möglichkeiten des Selbstbaus von Klangerzeugern; Erstellen von Begleitmodellen und vokal-instrumentalen Gestaltungsaufgaben; Einsatz des vom Lehrer gespielten Instruments; elementare Techniken der Leitung von Sing- und Musiziergruppen.

Hören: Gehörschulung in enger Verbindung mit dem Singen und dem Musizieren; methodisches Erschließen von Musik unter verschiedenen Aspekten der Hörerziehung.

Bewegen: Erschließen vielfältiger Bewegungsqualitäten und Bewegungsformen; freies und gebundenes Bewegen zu Musik; Möglichkeiten, Bewegung in Musik umzusetzen.

Methodenkonzeptionen der Musikerziehung:

Ausgehend von praktischen Erfahrungen sind musikpsychologische und -soziologische Erkenntnisse aufzubereiten und zu vertiefen;

verschiedene musikdidaktische Konzepte sind nach historischen, lern- und entwicklungspsychologischen Aspekten zu analysieren;

Unterrichtssequenzen aus den verschiedenen Lernbereichen der Musikerziehung sind zu erarbeiten und methodisch zu strukturieren.

Unterrichtsplanung:

Von praxisgerechten Modellen für den Musikunterricht ausgehend sind Möglichkeiten mittel- und langfristiger Unterrichtsplanung auf der Basis musikpädagogischen Grundlagenverständnisses aufzuzeigen (fachspezifische Unterrichtstechniken, Unterrichtssequenzen, Unterrichtseinheiten, Jahresplanung); lehrplangerechte Unterrichtsarbeit (Gesamtunterricht); Probleme und Möglichkeiten der Rückmeldung von Lernerfolgen (Lernzielproblematik, Kriterien der Leistungsbeurteilung); fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung, Projekte, Schulveranstaltungen).

Unterrichtsmedien und -materialien:

Erstellung und Anwendung von Lehr- und Lernmaterialien; Analyse und Beurteilung verschiedener Lehrwerke; methodengerechte Verwendung technischer Medien; Anleitung zu fachwissenschaftlichem Arbeiten; Befähigung zu kritischer Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zu selbständiger Anwendung im Unterricht.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Bildnerischen Erziehung der Volksschule inklusive der Vorschulstufe; Entwickeln der Wahrnehmungsfähigkeit/Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und Erfindungskraft, um Zugangsweisen zu kreativem Verhalten/Tun lust- und erlebnisbetont zu erfahren; Vertrautwerden mit bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten, Werkmitteln und Verfahren in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typographie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion; Entfalten der bildnerischen Mitteilungs- und Aufnahmefähigkeit; vorurteilsfreies und kritisches Auseinandersetzen mit visuell und/oder haptisch erfahrbaren Objekten, Erscheinungen und Vorgängen der Umwelt. Erfahren der eigenen Veränderbarkeit und der der Umwelt; Eröffnen der Möglichkeiten demokratischen Handelns.

Aneignung/Sicherung/Vertiefung der für den Unterricht in der Volksschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen; grundlegende fachtheoretische und -pädagogische Kenntnisse und Ausbildung der entsprechenden Fertigkeiten, die zur Erteilung des Unterrichtes in Bildnerischer Erziehung in der Volksschule (inklusive der Vorschulstufe) befähigen; fachbezogene Förderung von Verantwortungsbereitschaft, Animations-, Toleranz- und Kritikfähigkeit; bildnerische Ausdrucksformen, Techniken, Verfahren und Umgang mit Werkmitteln in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typographie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion im Hinblick auf Produktions- und Rezeptionsweisen; kunstpädagogische Konzepte als Möglichkeiten der Vermittlung; Einführung in den Fachzielkatalog;

bezugswissenschaftliche Aspekte als Grundlagen der Vermittlung von Fachinhalten (zB Entwicklung der Kinderzeichnung, Farben- und Formenlehre, exemplarische Stilgeschichte, Gegenwartskunst); Methoden der Werkanalyse/Werkinterpretation, einschließlich der Beurteilung von Schülerarbeiten.

Inhalte und Verfahren bezogen auf die Teilbereiche der Bildnerischen Erziehung des Volksschullehrplanes (inklusive der Vorschulstufe):

Graphik: kindgemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer Aktivitäten im graphischen Bereich; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes an graphischen Ausdrucksformen des Grundschulkindes; kindgemäße graphische Darstellungen emotionaler oder sachlicher Beziehungen (Realisierung von Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); Anwendung einfacher Ordnungsprinzipien; kindgemäße graphische und druckgraphische Werkmittel und Verfahren; grundschulgemäße Formen der Auseinandersetzungen mit graphischen Mitteilungen; kindgemäßer Einsatz graphischer Mitteilungen im Alltag.

Malerei: kindgemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer Aktivitäten mit Farbe und farbigem Material; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes kindlicher Anwendungsweisen von Farbe/Erweiterungsmöglichkeiten der Farbskala; kindgemäße farbige Mitteilungen (Wiedergabe von Gefühlen, Erlebnissen, Phantasie- und Erinnerungsvorstellungen); kindgemäße Werkmittel und Verfahren des Malens und Collagierens; grundschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit farbigen Mitteilungen; kindgemäßer Einsatz farbiger Mitteilungen im Alltag.

Plastik/Objekt und Raum: kindgemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer Aktivitäten mit Körpern im Raum; Erweiterung und Differenzierung des vorhandenen Bestandes kindlicher plastischer Ausdrucksformen, der haptischen Erfahrungen und des Raumverständnisses; kindgemäße plastische und räumliche Mitteilungen (Realisierung gegenständlicher Motive sowie Körper- und Raumbeziehungen); kindgemäße Werkmittel und Verfahren des Formens, Verformens und des additiven Gestaltens; grundschulgemäße Formen der Auseinandersetzung mit plastischen und räumlichen Mitteilungen; kindgemäßer Einsatz von plastischen Mitteilungen und räumlichen Ordnungen im Alltag.

Schrift und Typographie: kindgemäße Möglichkeiten lustbetonter, spielerischer Anwendungen von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem; Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelemente in kindlichen Mitteilungen; grundschulgemäße Verfahren der Auseinandersetzung mit Schrift und Schriftzeichen in der Umwelt des Kindes; kindgemäßer Einsatz von Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag.

Fotografie und Film/Video: kindgemäße Aktivitäten im Bereich der Fotografie, des Films und der Videographie; grundschulgemäße fotografische/filmische Gestaltungsmittel; Möglichkeiten kindgemäßer Deutungen, Erweiterungen, Veränderungen von fotografischen Bildaussagen; kindgemäße Anleitungen zur Handhabung von Sofortbildkameras und Filmmaterial; grundschulgemäße Formen der Auseinandersetzung über Inhalte, Absichten und Wirkungen fotografischer, filmischer/videographischer Produkte; kindgemäßer Einsatz fotografischer, filmischer, videographischer Mitteilungen im Alltag.

Spiel und Aktion: Möglichkeiten kindgemäßer phantasievoller Anwendungen von Material und Spielideen; Spiele zur Sinnesschulung;

nonverbale Kommunikationsformen (Körpersprache, Schminken, Kostümieren); kindgemäße Auseinandersetzungen mit Spielen/Spielzeug;

Möglichkeiten der Planung und Durchführung kindgemäßer Aktionen und Projekte.

Unterrichtsplanung: Fachgerechte Gliederung und stufengemäße Aufbereitung der Inhalte; Umsetzung des Fachzielkatalogs; Lernzielproblematik; Erstellung von fachorientierten, grundschulgemäßen, praxisgerechten Unterrichtseinheiten, -passagen und -projekten unter Berücksichtigung adäquater Methoden und Sozialformen; Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung (im Hinblick auf individuelle Faktoren, wie Entwicklungsstand, Arbeitstempo, Interessen, Möglichkeiten positiver Verstärkung); räumliche und zeitliche Organisation technischer Abläufe; Sicherung des Unterrichtsertrages; Anleitung zur Beurteilung von Unterrichtsprozessen und -ergebnissen; Kriterien und Methoden für Jahresplanungen; Möglichkeiten und Grenzen des Gesamtunterrichtes; Planung schulischer Veranstaltungen (Lehrausgänge, Ausstellungen, fachübergreifende Projekte, Aktionen).

Unterrichtsmedien: Fachspezifische Unterrichtsmedien, wie Kunstdrucke, Dias, Videoaufzeichnungen, Filme, Arbeitsblätter, Lehr- und Arbeitsbücher.

Literaturstudium: Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung im Unterricht.

WERKERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der einzelnen Teilbereiche der Werkerziehung in der Volksschule inklusive der Vorschulstufe, insbesondere Erfassen und Vollziehen werkspezifischer Abläufe zur Förderung eines problemlösenden Verhaltens; Erziehung zu sachgemäßem Umgang mit Werkstoffen sowie zu zweckmäßigem Einsatz von Werkzeug und Maschinen; Förderung psychomotorischer Fertigkeiten; kritische Auseinandersetzung mit den Objekten der Umwelt unter Berücksichtigung sozialer, funktionaler, wirtschaftlicher, produktionsbedingter, ökologischer und ästhetischer Aspekte. Sicherung der für den Unterricht in der Vorschulstufe und Grundschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen.

Technischer Bereich

Bereich Bauen - Wohnen:

Elementare Kenntnisse aus der Statik (Standsicherheit, Gleichgewicht, Zug- und Druckbelastung); Einsichten in statische Konstruktionsprinzipien (Massivbau, Skelettbau - Gerüstbau); Grundkenntnisse über Baustoffe und Bausysteme; elementare architektonisch-räumliche Ordnungen kennenlernen; beurteilen und selbständig-verantwortlich planen können (Raumerlebnis, Raumorganisation, Raumdimensionierung, Raumzuordnung, Raumnutzung, Raumausgestaltung); Nutzungskriterien kennen und anwenden lernen (Nutz-, Wohn-, Standort- und Sozialwert); Kenntnisse über bestimmende Faktoren und Probleme der gebauten Umwelt im städtischen und ländlichen Raum.

Bereich Maschinentechnik:

Einsichten in elementare Bereiche der Mechanik (Heben und Fördern, Fahren und Lenken, Schwimm- und Flugkörper, Getriebe, Antriebssysteme, Energiemaschinen); Kenntnisse der Grundfunktionen und Wirkungsweisen von Maschinenelementen; Grundwissen aus der Elektrotechnik (Stromkreise, Schaltungen); Wechselwirkung zwischen Mensch, Arbeitsplatz und Maschinen berücksichtigen können.

Bereich Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:

Einblicke in den Designprozeß; durch Produktanalyse Finden von Beurteilungskriterien für Produkte aus der Sicht des Benützers, Betrachters, Besitzers (Nutzung, Handhabung, Wirtschaftlichkeit, ästhetische und soziale Produktqualitäten, ökologische Verantwortung); gewonnene Kriterien auch in der Konsumsphäre anwenden können (Warenästhetik, Werbung); unterschiedliche Herstellungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Produktgestaltung kennenlernen (handwerklich, industriell).

Fachpraktische Inhalte:

Technologische Grundverfahren unter technisch-ökonomischen Aspekten kennenlernen und sachgerecht anwenden (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaftsändern); Werkstoffeigenschaften und Werkstoffeinsatzmöglichkeiten erkunden; Methoden und Vorrichtungen zur Formgebung und werkstoffgerechten Fertigung;

Einführung in die Bedienung der für die Schulwerkstätte geeigneten Maschinen, Apparate und Geräte für die Zurichtung von Werkstoffen;

Kenntnis und Handhabung der im Unterricht der Grundschule verwendbaren Werkzeuge; Unfallverhütung.

Textiler Bereich

Kleidung - Mode:

Erkennen der kulturhistorischen und soziologischen Zusammenhänge von Kleidung und Mode und ihrer Bedeutung für das körperliche und seelische Wohlbefinden des Menschen; Funktionen der Kleidung; Kleidung als Statussymbol, als Kennzeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe; Mode als Ausdruck der Einstellung zu gesellschaftlichen Wertvorstellungen, zur Selbstdarstellung; Erkennen der Hintergründe des eigenen modischen Verhaltens; Mode als Wirtschaftsfaktor; kritisches Verständnis für die Marktmechanismen; Einblicke in die Methoden der Werbung, der Meinungsbildung über Mode (Modejournalistik); Einsichten in die emanzipatorischen Faktoren der Mode (Ausbrechen aus Rollenklischees mittels Kleidung).

Werkstoffkunde, Fertigungslehre, Textiltechnologie:

Zentrale Bedeutung der Textilien als Werkstoff; Erschließung der Sachzusammenhänge (Rohstoffgewinnung, Natur-, Chemiefaser ua. Rohstoffe, zB Leder, Pelz; Herstellungs- und Veredlungsverfahren, Verarbeitung zu Fäden, Garnen und textilen Flächen; Kennzeichnung, Pflege); Erkennen der Problematik der Rohstoffbeschaffung;

funktionsgerechtes Einsetzen textiler Materialien (Kleiden - Wohnen);

Kriterien der Qualitätsbeurteilung; Einsicht in einfache Material-Prüfmethoden.

Fertigungslehre, Arbeits- und Produktionsprozesse: Kennenlernen verschiedener handwerklicher und industrieller Fertigungsverfahren aus historischer, soziologischer, technologischer und wirtschaftlicher Sicht; Bewußtmachen von Entstehungsprozessen (Entwurf, Planung, Fertigung) am Beispiel Bekleidung;

Einzelanfertigung - Massenproduktion; kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Arbeitssituationen; Arbeits- und Wirtschaftswelt, ihre technischen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Probleme;

Erkennen gesellschaftspolitischer und weltwirtschaftlicher Zusammenhänge.

Produktgestaltung, Ästhetik und Design, Verbrauchererziehung:

Einsicht in die Gesetzmäßigkeit gestalterischer Kriterien und Prozesse; Ordnungsprinzipien: Farbe, Form, Struktur, Kontrast, Harmonie, Komposition; Zusammenhang zwischen Form, Zweck, Funktion, Bestimmung; Einblick in die Formbarkeit von Textilien unter Berücksichtigung des Schmuckbedürfnisses und der Vielfältigkeit textiler Formmöglichkeiten; Bedeutung der Begriffe Design und Textildesign.

Wechselseitige Bedingtheit von Angebot und Nachfrage; Selbst- und Fremdbestimmung des eigenen Konsums, Auswahlkriterien; ökonomischer Umgang mit textilen Produkten und Bekleidung, auch im Hinblick auf ökologische Verantwortung; Gebrauchswerterhaltung; Methoden zur kritischen Konsumentenerziehung; gesetzliche Grundlagen des Konsumentenschutzgesetzes (Warenauszeichnungspflicht).

Fachpraktische Inhalte:

Elementare Materialerfahrungen; Experimentieren mit textilem und nichttextilem Material; Gestaltungstechniken, ihre Anwendungsmöglichkeiten, individuelle Gestaltungsübungen;

fadenbildende und fadenverstärkende Verfahren; flächenbildende Verfahren aus einem und aus mehreren Fadensystemen;

flächenverarbeitende und -verzierende Verfahren.

Funktionsästhetisches Gestalten: Der Körper in der Textilgestaltung;

Gewinnung einfacher Schnittformen; einfache Schnittveränderungen;

Entwickeln und Fördern des körperhaften Vorstellungsvermögens (von der Fläche zur Form, auch unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte); Kenntnisse der sachgemäßen Verarbeitungstechniken und ihrer Anwendung; Erkennen der Nutz- und Schmuckwirkung;

Kenntnisse im Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen; Gewinnung von Einsichten in deren Funktionsweisen, deren sachgerechte Handhabung, Behandlung und Pflege; Unfallverhütung.

Schulen der Feinmotorik, der haptisch-taktilen Wahrnehmungsfähigkeit an Hand geeigneter Werkverfahren; rezeptives und entdeckendes Erlernen und Einüben von Fertigkeiten im textilen Werken; Hinführen zu kreativem Verhalten durch Fördern eigenständiger, individueller Lösungen bei gestellten Aufgaben;

Bewußtmachen der Bedeutung und Funktionen von Textilien in unserer Umwelt, im Raum, ihre existenzielle Notwendigkeit für Frau und Mann;

Methoden einfacher Produktanalysen; Auseinandersetzung mit dem gefertigten Produkt (von der subjektiven Wertung zur objektiven Beurteilung). Soziales Lernen und kooperatives Verhalten (Rollenspiel) sollen im Zusammenhang mit den fachlichen Inhalten und unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Kindes aktiviert werden.

Inhalte und Methoden der Teilbereiche der Werkerziehung in der Volksschule:

Die lerntheoretischen Zielsetzungen der Werkerziehung in der Vorschulstufe und in der Volksschule (multisensorisches Lernen, Verflechten von Denken, Machen und sprachlicher Begriffsbildung); Einführen in fachspezifische Problemlösungsprozesse und ihrer Strategien; Auswahlkriterien für das exemplarische Festlegen von Werkaufgaben unter spiralcurricularer Sicht; lernzielorientierte Leistungskontrolle und Beurteilung; Schwerpunktsetzung und Zielgewichtung bei der Stoffauswahl; Finden von vorschul- und grundschulgemäßen Aufgabenfeldern, kindgemäßen Motivationen und Problemstellungen; differenzierte Unterrichtsgestaltung im Hinblick auf unterschiedliche Vorbildung, verschiedene Interessen, Begabungen und auf persönliche Schwerpunktbildung. Die theoriebezogenen Inhalte sollen mit den praktischen Aufgaben und Problemstellungen eng verknüpft werden.

Bereich Bauen - Wohnen: Elementare statische Konstruktionsprinzipien im modellhaften Lösen von Werkaufgaben vermitteln können; Strategien zur Vermittlung von Raumerfahrung kennenlernen; Bauen unter Bedachtnahme auf Funktion, Größenbezug und räumliche Anordnung nach unterschiedlichen Methoden vermitteln lernen; Hinführen zum Erkennen der Zusammenhänge von Kind - Wohnumwelt - sozialen Bedingungen und wirtschaftlich-technischen Kriterien.

Bereich Maschinentechnik: Lösen technischer Probleme durch selbsttätiges Handeln an Funktionsmodellen (Spielmodellen) vermitteln lernen; analytische und synthetische Methoden der Problemlösung bei sachgerechter Anwendung technologischer Grundverfahren anwenden lernen; Maßnahmen zum Anbahnen und Fördern von technischem Verständnis und technischen Denkprozessen.

Bereich Produktgestaltung: Methoden zur Entwicklung der Fähigkeit der Formfindung, funktionsgerechten und technologiegerechten Herstellung und Analyse von Gebrauchsgegenständen; Modelle zur Einsichtgewinnung in den Zusammenhang von Form, Funktion, Werkstoff, Verwendungszweck, Umweltbelastung und Kosten; Begründung für die Oberflächengestaltung von Gebrauchsgegenständen; Methoden zur kritischen Konsumentenerziehung.

Schulen der Feinmotorik, der haptisch-taktilen Wahrnehmungsfähigkeit anhand geeigneter Werkverfahren; rezeptives und entdeckendes Lernen, Verfahrensweisen der Vermittlung, zeitökonomische Strategien zum Erlernen und Einüben von Fertigkeiten im textilen Werken; Hinführen zu kreativem Verhalten durch Fördern eigenständiger, individueller Lösungen bei gestellten Aufgaben;

Bewußtmachen der Bedeutung und Funktionen von Textilien in unserer Umwelt, im Raum, ihre existenzielle Notwendigkeit für Frau und Mann;

Methoden einfacher Produktanalysen; Auseinandersetzung mit dem gefertigten Produkt (von der subjektiven Wertung zur objektiven Beurteilung). Soziales Lernen und kooperatives Verhalten (Rollenspiel) sollen im Zusammenhang mit den fachlichen Inhalten und unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Kindes aktiviert werden.

Unterrichtsplanung: Modelle von Unterrichtsplanung für den Werkunterricht; Entwickeln von Unterrichtseinheiten aus den verschiedenen Teilbereichen der Werkerziehung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung, Technik der mittel- und langfristigen Planung; einfache Fertigungsprozesse der Schüler zeitlich und räumlich organisieren; Alternativmöglichkeit bei der Auswahl von Werkstoffen und Werkzeugen zur Durchführung der Werkaufgaben (Austauschbarkeit von Werkstoffen und Werkzeugen).

Unterrichtsmedien:

Einsatz von Lehr- und Lernmaterialien und audio-visuellen Medien in den verschiedenen Lernbereichen der Werkerziehung.

Analyse und Beurteilung von Lehr- und Arbeitsbüchern, Arbeitsblättern und anderen Unterrichtsmitteln.

Technischer Bereich zusätzlich: Analyse und Beurteilung von technischen Baukästen, Bausätzen und Wohnmodellen.

Literaturstudium:

Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit der einschlägigen Fachliteratur und zur selbständigen Anwendung in der Unterrichtspraxis.

LEIBESÜBUNGEN

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben des Unterrichts aus Leibesübungen der Volksschule inklusive der Vorschulstufe, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung; elementares Erleben des Körpers und der Bewegung; Entwicklung der motorischen Grundlagen; Steigerung der Emotionalität und Kreativität; Steigerung der Kooperationsfähigkeit; Anregen zu gesundheits- und sicherheitsbewußtem Verhalten; Hinführen zu sinnvoller Freizeitgestaltung.

Sicherung der für den Unterricht in der Volksschule notwendigen fachlichen Voraussetzungen in den Teilbereichen des lehrplanmäßigen Unterrichts aus Leibesübungen; Grundtätigkeiten, Gerätturnen (allenfalls Minitrampolinspringen), Rhythmische Gymnastik (Fähigkeit zur Bewegungsgestaltung, Rhythmisierung der Bewegung, Bewegungsbegleitung); Spiele (Spielleitung), Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Skilauf (alpin und nordisch, Gruppenführung), Eislauf; Sichern und Helfen; Erwerb sportorganisatorischer Grundkenntnisse (Wettkampfbestimmungen); Spielregeln; Organisation und Durchführung von Wettkämpfen, Spielfesten, Schulveranstaltungen; durch die Teilnahme an einem Schwimmkurs und an einem Sportkurs auch Kennenlernen freizeitrelevanter Sportarten im Hinblick auf die Zielsetzungen der Volksschule; Erwerb von Grundkenntnissen zu Bereichen der Sportwissenschaften; pädagogische Aspekte der Leistung;

das leistungsschwache Kind, das Spiel als pädagogische Situation;

Sport und Gesellschaft (Familie, Beruf, Freizeit, Politik, Massenmedien, Wirtschaft); psychomotorische Entwicklung; Leistungs- und Belastungsfähigkeit, Struktur des motorischen Lernens; das Phänomen der Angst; Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsschäden; spezielle Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Hygiene, Gesundheit, anatomische und physiologische Bedingungen von Üben und Training; motorische Grundeigenschaften, komplexe motorische Eigenschaften, Bewegungsmerkmale.

Didaktik der Lernbereiche des Unterrichts aus Leibesübungen (als Teilbereich der praktisch-methodischen Ausbildung): Fachspezifische Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien; Darstellung und Aufarbeitung der Bildungsaufgaben des Lehrplans der Grundschule; Bestimmung und Schwerpunktsetzung der Lernziele im Zusammenhang mit der Stoffauswahl.

Fachspezifische Kriterien der Unterrichtsgestaltung: Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten (Sammeln von Bewegungserfahrung, Lernstunden, Übungsstunden; emotionale, soziale, kreative Aspekte); handlungs- und aufgabenorientierter Unterricht im Hinblick auf Spielen, Leisten, Gestalten, Wetteifern; Ordnungsrahmen, Betriebsformen, Betriebsweisen; Möglichkeiten der Ökonomisierung und Intensivierung; Formen der Differenzierung, Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung; Erziehung zu sicherheitsbewußtem Verhalten, Gesundheitserziehung.

Aspekte des motorischen Lernens: Lehr- und Lernvorgang; methodische Maßnahmen; Motivations- und Lernhilfen; grundschulgemäße Modelle zur Verbesserung sportmotorischer Grundeigenschaften und zum Erwerb von Fertigkeiten in den einzelnen sportlichen Bereichen; Lernkontrolle; Aspekte des sozialen und kognitiven Lernens, Bewegungsanalysen.

Spezielle methodische Fragestellungen: Maßnahmen der Haltungserziehung; Möglichkeiten der Koordinationsschulung; Kriterien der Beurteilung; Hilfen für den Unterricht unter erschwerten Rahmenbedingungen; Förderung der Gestaltungsfähigkeit und Kreativität; offener Sportunterricht; Vorformen zum projektorientierten Unterricht; Gestaltung der unverbindlichen Übung „Leibesübungen''; Leibesübungen im Rahmen des Gesamtunterrichts; Fachsprache; Anlegen von Spiel- und Stoffsammlungen.

Unterrichtsplanung: Modelle zielorientierter Unterrichtsplanung für die Leibesübungen; Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen auf Grund didaktisch-methodischer Analysen;

praxisgerechte Formen der Unterrichtsplanung; differenzierte Planung nach Lernvoraussetzungen; mittelfristige Planung und Jahresplanung;

Analyse und Reflexion von Unterricht; Ausarbeitung von Projekten;

Planung von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

Unterrichtsmedien: Möglichkeiten der Variation und Kombination von Geräten bei gleichbleibender und veränderter Zielsetzung; alternative Sportgeräte und Spielgeräte; Einsatz des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur; Lehr- und Lernmaterialien.

Literaturverarbeitung: Kenntnis einschlägiger Verordnungen und Erlässe; Einführung in die Fachliteratur, Anleitung zum Selbststudium.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Lehrstoff:

Sprachausbildung: Sprachliche Kommunikation erfahren als konkrete Tätigkeit anhand von Sachgebieten, Situationen und Aktivitäten, die auf die Themenkreise des Lehrplanes des Fremdsprachenunterrichtes in der Grundschule sowie auf die Interessen der Studierenden Bezug nehmen.

Der Schwerpunkt der sprachlichen Ausbildung hat auf den Fertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikationsfähigkeit zu liegen: Schulung des produktiven Sprechens mittels Übungsformen, die die Persönlichkeit der Studierenden miteinbeziehen (Rollenspiele, Activities, Spiele und Diskussionen);

Übungen zum Hörverstehen an vorwiegend dialogischen Texten;

kontextgebundene Übungen zur Aussprache, Betonung, Intonation und Rhythmus unter Verwendung geeigneter Medien; Lautschrift nur passiv als Hilfe zur korrekten Ausspracheschulung; Festigung des Grundwortschatzes von etwa 2 000 Wörtern und planmäßige Erweiterung des aktiven Wortschatzes der Studierenden unter besonderer Berücksichtigung der für den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule relevanten Sachgebiete; Übungen zur Erweiterung des rezeptiven Wortschatzes durch Hörverstehen und Lesen von zeitgemäßen Texten; Übungen zum Gebrauch grundlegender mündlicher Sprachfunktionen (zB Zustimmung, Ablehnung äußern; Ansichten mitteilen; Information erfragen ua.) für die vor allem in den für die Grundschule relevanten Situationen und Themenkreise. Besonderes Augenmerk ist auf den Erwerb einer für die Klassensituation der Grundschule erforderlichen Sprachkompetenz zu legen, die dem Studierenden erlaubt, Unterrichtssituationen mit einem Minimum an sprachlichem Inventar zu gestalten (zB Informationen geben und einholen, Meinungen äußern, Anweisungen geben, Fragen stellen, Gruppenarbeiten einleiten/lenken/abschließen, Stellung nehmen zu Gedanken/Gefühlen/Verhalten der Schüler). Dafür eignet sich besonders die Simulation von Unterrichtssequenzen.

Didaktisch-methodische Ausbildung:

Auseinandersetzung mit der zukünftigen Unterrichtssituation durch sprachliches Handeln. Der Simulation von Fremdsprachenunterricht in der Grundschule kommt bei der Vermittlung des methodisch-didaktischen Instrumentariums besondere Bedeutung zu.

Zu thematisieren sind außerdem: Die Teilaufgaben und Zielvorstellungen des Fremdsprachenunterrichtes in der Grundschule; Kenntnis des Lehrplanes; der sachinhaltliche, sprachliche und methodische Aufbau des Lehrstoffes und seine Gestaltung in den approbierten Lehrwerken; didaktisch-methodische Analysen von Unterrichts- und Lehrbucheinheiten; didaktische und methodische Analyse bei der Unterrichtsvorbereitung; didaktisch-methodische Literatur zur Unterrichtsgestaltung von Fremdsprachenunterricht in der Grundschule; Unterrichtstechniken des elementaren Fremdsprachenerwerbs anhand praktischer Beispiele; Arbeitsmittel und Medien im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule; die Beziehung der Mittel und Medien zu Lehrzielen, Inhalten und methodischen Entscheidungen; Lieder und Spiele, Reime zur Gestaltung des Unterrichts; Lehrbesuche und Lehrversuche mit Vor- und Nachbesprechungen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung.

VERKEHRSERZIEHUNG

Lehrstoff:

Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung in der Volksschule und Sonderschule; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten sowie Anbahnung einer kritischen und verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr: Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns, sozialen (partnerschaftlichen) und gefahrenvermeidenden (defensiven) Verhaltens auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme;

Einübung entsprechender Verhaltensmuster für Fußgänger und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Bewältigung der täglichen Anforderungen; Verkehrsregeln und -zeichen für Fußgänger;

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