Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-09-01
Letzte Aktualisierung 1992-09-01
Status Aufgehoben · 1998-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Tools gelegt werden. Dabei ist auf die Verwendung von Bedienerhandbüchern besonderer Wert zu legen.

Die Programmiertechnik ist auf wenige einfache Beispiele zu beschränken.

Bei den praktischen Arbeiten sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu wiederholen.

Neben audio-visuellen Unterrichtsmitteln ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial Wert zu legen.

Die Schüler sind zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.

Vorträge schulfremder Personen können in den Unterricht eingebaut werden. Lehrausgänge und Exkursionen sind wünschenswert.

Doppelstunden können vorgesehen werden.

Schularbeiten:

Je zwei in jeder Klasse, bei Bedarf zweistündig.

b)

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung von Arbeiten im Rechnungswesen unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

Fähigkeit zur datenverarbeitungsgerechten Kontierung sowie zum Lesen von Computerausdrucken; Fertigkeit bei der Datenerfassung.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:

Finanzbuchhaltung (einschließlich Lager- und Anlagenbuchhaltung); Eröffnung, laufende Buchungen und Abschluß anhand einer losen Belegsammlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.

Didaktische Grundsätze:

Die rein mechanische Eingabe muß gegenüber dem Verständnis für die

sachlichen Zusammenhänge zurücktreten.

Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens sind zu beachten. Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen etc. sind laufend durchzuführen.

Auf rasche und rationelle Belegerfassung ist besonderer Wert zu legen. Das Lesen von Computerausdrucken ist zu üben.

Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern. Doppelstunden sind vorzusehen.

c)

Computerunterstützte Textverarbeitung

12.

Staatsbürgerkunde und Rechtslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Überblick über die wichtigsten Staatsfunktionen und Rechtsgrundlagen, die für Wirtschaft und Alltagsleben von Bedeutung sind.

Erarbeitung der zur unmittelbaren Anwendung im Berufs- und Privatleben, in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung notwendigen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der österreichischen Verfassung und Verwaltung, des Privatrechtes, des Sozial- und Arbeitsrechtes und des Gewerberechtes sowie eines kurzen Überblickes über Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Fähigkeit zur verantwortungsbewußten Wahrnehmung politischer Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Bejahung der demokratischen Gesellschaftsordnung und des rechtsstaatlichen Prinzips in allen Bereichen. Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Besonderheiten und Geltungsbereich von Rechtsnormen;

Rechtssubjekte; Zugang zum Recht.

Grundbegriffe der Staatslehre:

Staatselemente; Staatszwecke; Staats- und Regierungsformen;

Meinungsbildung und politische Parteien; Staatenverbindungen;

Menschenrechte.

Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung; Bund, Länder und Gemeinden; Gesetzgebungsorgane; Verwaltungssysteme und -verfahren; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt, insbesondere Volksanwaltschaft.

Sozialpartnerschaft:

Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Privatrecht:

Überblick über das Personen-, Familien- und Erbrecht; Sachenrecht; Schuldrecht unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatz-, Konsumentenschutz- und Mietrechtes.

Wesen und Aufgaben der Gerichtsbarkeit:

Strafgerichtsbarkeit - Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung

und Insolvenzrecht; einfache Schriftsätze.

Arbeitsrecht:

Kollektiver und individueller Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten

aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

Arbeitnehmerschutz; betriebliche Mitbestimmung.

Sozialrecht:

Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitsmarktförderung.

Gewerberecht:

Einteilung der Gewerbe; Voraussetzungen für die Ausübung; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und -verfahren.

Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechtes:

Datenschutz, Umweltschutz, unlauterer Wettbewerb.

Verkehrsrecht (wichtigste Bestimmungen).

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung von Teilgebieten ist jeweils von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Der Lehrer hat durch gezielte Betonung aktueller Themen und sinnvolle Beschränkung eine oberflächliche Vielheit des Dargebotenen zu vermeiden. Querverbindungen vor allem zur Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Zeitgeschichte sind herzustellen.

Die Lehrstofferarbeitung muß soweit wie möglich anhand von einprägsamen und lebensnahen Beispielen erfolgen. Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist die politische Wirklichkeit und insbesondere die Rolle der Kammern, Verbände, Gewerkschaften und politischen Parteien den Schülern bewußt zu machen.

Einfache Problemstellung und deren Lösung in Gruppenarbeit, Sammlung und Vergleiche verschiedener Berichte von Massenmedien über politische und rechtliche Ereignisse sowie Einbindung von Referenten aus der Rechtspraxis sollen zur Aktivierung der Schüler beitragen.

13.

Volkswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wichtigste Kenntnisse der gesamtwirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft als Voraussetzung für das Verständnis grundlegender Vorgänge in der Wirtschaft Österreichs und der Welt.

Verständnis für volkswirtschaftliche Vorgänge und Aussagen.

Bereitschaft zum Verständnis der Zusammenhänge in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen und ökologischen Bereichen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, soziale

Marktwirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.

Konjunkturlehre.

Produktionsfaktoren:

Arbeit, Boden, Kapital, Know-how und Innovation.

Angebot - Nachfrage:

Markt und Marktformen; Preis und Preisarten; Konsument und Wettbewerb; Konsumpolitik und Wohlstandsmessung.

Geld- und Währungswesen:

Funktionen des Geldes; Geldwert und Kaufkraft; Währung; die Oesterreichische Nationalbank und deren Aufgaben; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung; Probleme nationaler und internationaler Verschuldung.

Wirtschaftskreislauf:

Entstehung des Nationalproduktes; Volkseinkommen (Entstehung, Verteilung); Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;

das Budget.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Wachstums- und Konjunkturpolitik; Beschäftigungspolitik;

Agrarpolitik; Sozialpolitik; Umweltschutzpolitik; Energiepolitik;

Fremdenverkehrspolitik.

Internationale Wirtschaft:

Industrie- und Entwicklungsländer, Probleme der Entwicklungshilfe.

Internationale Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Der volkswirtschaftliche Unterricht hat in Ergänzung zur Betriebswirtschafts- und Rechtslehre dem Schüler die Stellung des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der Gesamtwirtschaft darzulegen.

Ausgehend von den bereits vorhandenen Kenntnissen der Betriebswirtschaftslehre ist durch die Behandlung wesentlicher Themen der Volkswirtschaftslehre das Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken und zu fördern. Dabei soll der Lehrer entsprechend der Aufnahmsfähigkeit der Schüler die Lehre durch einzelne Kapitel der Volkswirtschaftspolitik, regionalen Erfordernissen oder aktuellen Anlässen entsprechend, ergänzen.

Die Lehrstofferarbeitung hat nach Möglichkeit anhand von wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft zu erfolgen.

Durch eine abschließende kapitelweise Zusammenfassung unter Auswahl der geeigneten Sozialform soll beim Schüler die Bildung und Vertretung einer eigenen Meinung gefördert werden.

14.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zur sprachlich richtigen, fehlerfreien Herstellung von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter praxisgemäßer Anwendung der Kurzschrift, des Maschinschreibens und der dazu erforderlichen Organisationsmittel.

Bereitschaft zum verantwortungsbewußten Umgang mit den technischen Medien, zur Flexibilität und Teamfähigkeit; Förderung der Kreativität und der Bereitschaft zur Weiterbildung.

Im Teilbereich Maschinschreiben:

Beherrschung des Zehn-Finger-Tastschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung von Schriftstücken; Gewandtheit im Abschreiben mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Bruttoanschlägen/min und Schreiben nach Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben/min.

Im Teilbereich Kurzschrift:

Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 120 Silben/min nach der Deutschen Einheitskurzschrift-Verkehrsschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen und zu lesen. Fähigkeit im Erfassen und Notieren von Texten; Genauigkeit in der Verarbeitung.

Im Teilbereich Stenotypie:

Fähigkeit, Texte mit mindestens 120 Silben/min kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Stenogramm.

Im Teilbereich Phonotypie:

Fähigkeit zum rationellen Arbeiten mit Diktiergeräten; Fähigkeit, Phonogramme wortgetreu und normengerecht maschinschriftlich zu übertragen; Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach Phonogramm; Fähigkeit zum normengerechten Besprechen von Tonträgern.

Im Teilbereich Büroorganisation:

Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis der dazu

erforderlichen Organisationsmittel.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (5 Wochenstunden):

Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 180 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min).

Erarbeiten von Schriftstücken mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach ungegliederten Texten und Schreiben nach Diktat.

Erarbeiten der Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde.

Aufnehmen von Texten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 Silben/min. Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren maschinschriftliche Übertragung.

Einsetzen des Diktiergerätes als Organisationsmittel; Einführen in das Schreiben nach Tonträgern entsprechend den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat.

Einführen in den Gebrauch der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Erarbeiten von Teilen der Büroorganisation.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Steigern der Schreibgeschwindigkeit auf mindestens 220 Bruttoanschläge/min (60 Silben/min); selbständiges Gestalten und Überarbeiten von Schriftstücken und Texten; Formarbeiten nach Vorlage, Stenogramm und Phonogramm.

Steigern der Schreibgeschwindigkeit in Kurzschrift auf mindestens 120 Silben/min; Lesen von eigenen Stenogrammen und von Vorbildschriften; kurzschriftliche Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung.

Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Protokollführung.

Diktantenschulung.

Rationalisierungsmöglichkeiten im Schriftverkehr.

Zusammenfassender Überblick über die Büroorganisation und Kenntnis

der erforderlichen Organisationsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Das Gesamtlehrziel kann nur stufenweise und unter Bedachtnahme auf die Fortschritte in den einzelnen Teilbereichen (Maschinschreiben, Kurzschrift, Stenotypie, Phonotypie und Büroorganisation) verwirklicht werden.

Während der gesamten Ausbildung in Maschinschreiben sind die Schüler unbedingt zum Tastschreiben anzuhalten. Besonderes Augenmerk ist auf selbständiges Arbeiten und auf die korrekte Ausführung aller Schriftstücke zu legen. Neben dem wortgetreuen Übertragen von Stenogrammen und Phonogrammen sind die Schüler bei der Diktantenschulung nach den ÖNORM-Richtlinien für das Phonodiktat auszubilden. Im Rahmen der Querverbindungen kann der Lehrstoff anderer Unterrichtsgegenstände vertieft werden. Andererseits ist anzustreben, daß die kurzschriftlichen und maschinschriftlichen Fertigkeiten auch in den anderen Unterrichtsgegenständen genützt werden.

In der Gestaltung der Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Deutsch bilden insbesondere Übungen zur Erweiterung des Wortschatzes, zur Grammatik und Zeichensetzung, zur Stilverbesserung sowie zur Protokollführung Schwerpunkte.

Im Teilbereich Kurzschrift können den Schülern auch Verkürzungen und Kürzel der Eil- und Redeschrift zusätzlich vermittelt werden.

Im Teilbereich Büroorganisation ist eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Datenverarbeitung und Computerunterstütztes Rechnungswesen vorzunehmen. Darüber hinaus ist beim Erarbeiten des gesamten Schriftgutes eine isolierte Behandlung zu vermeiden. Es soll vielmehr Verständnis für Zusammenhänge erreicht werden. Im Fortgeschrittenenunterricht ist nach Möglichkeit Partner- und Gruppenarbeit vorzusehen, um die Aktivität, Flexibilität und Teamfähigkeit auf diese Weise zu fördern. Die Schüler sind zum verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Mitteln hinzuführen.

Die Leistungsintensität der einzelnen Schüler ist durch Bilden von leistungsmäßig gleichwertigen Gruppen sowie durch Führen von Leistungsstatistiken zu fördern. Zur Rationalisierung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einsichten in Funktionsabläufe technischer und organisatorischer Art sind audio-visuelle Unterrichtsmittel einzusetzen.

Schularbeiten:

Je zwei in jeder Klasse.

15.

Leibesübungen

Siehe die Verordnung BGBl. Nr.334/1978.

B. Freigegenstände

1.

Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich auszudrücken.

Kenntnis der wesentlichen grammatischen Strukturen; Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen; Verstehen gebräuchlicher Geschäftsbriefe und Telexe im Außenhandel.

Einblick in die Beziehungen der Länder des betreffenden Sprachraumes zu Österreich.

Fähigkeit zu logischem Denken, Konzentration und Genauigkeit bei der Arbeit; Bereitschaft zur selbständigen Weiterbildung; Bereitschaft zu Toleranz und Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

a)

Eine romanische Sprache

1.

Lernjahr (3 Wochenstunden):

2.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Das Leben in der Gemeinschaft, zB Tagesablauf, Beruf,

Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Reise, Medien.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht über Erlebtes,

Gelesenes und Gehörtes, Zusammenfassung, Privatbrief, Nacherzählung.

Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Erweiterung und Vertiefung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adjektiv, Adverb, indirekte Rede, Teilungsartikel, Zukunft, Konditional, Konjunktiv, unregelmäßige Verben, Gliedsatz.

3.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Einige Grundangaben zur Landeskunde, staatliche Einrichtungen,

Fremdenverkehr, Arbeitswelt.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,

Kurzreferat, einfacher Geschäftsbrief und Telex.

Sprachstruktur:

Ausbau der Formen- und Satzlehre: weitere Zeiten, unregelmäßige

Verben, Konjunktiv, Satzkürzungen, Gliedsatz.

b)

Eine slawische Sprache

1.

Lernjahr (3 Wochenstunden):

2.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Das Leben in der Gemeinschaft, zB Tagesablauf, Beruf,

Freizeitgestaltung, Sport, Unterhaltung, Kultur.

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen, Rollenspiel zu Alltagssituationen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes, Telefonat, Privatbrief. Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

3.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Das Leben in der Gemeinschaft, zB Verkehrsmittel, Reisen, Fremdenverkehr, Post, Geschäfte, Bank, Büro, einige Grundlagen zur Landeskunde.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.

Kommunikation:

Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher Sachverhalte, Bericht, Telefonat. Einfacher Geschäftsbrief und Telex.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.

c)

Ungarisch

1.

Lernjahr (3 Wochenstunden):

2.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Das Leben in der Gemeinschaft, zB Beruf, Sport und Freizeit,

Geschäfte, Bank, Post, Verkehr.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen, Darstellung einfacher

Sachverhalte, Bericht über Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes,

Telefonat, Privatbrief.

Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.

Sprachstruktur:

Vertiefung und Erweiterung der Formen- und Satzlehre: Pronomen, Adverb, Verb in der subjektiven und objektiven Abwandlung in allen drei Hauptzeiten, ik-Verben und ihre Abwandlung, zusammengesetzter Satz.

3.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Das Leben in der Gemeinschaft, zB Beruf und Arbeitswelt, staatliche Einrichtungen, Fremdenverkehr, einige Grundangaben zur Landeskunde.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages; Telekommunikation.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Dialog über Alltagsthemen und aktuelle Probleme (Fremdenverkehr, Energieversorgung, Umwelt), Bericht, einfacher Geschäftsbrief.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre: unregelmäßige

Verben; Imperativ, Konjunktiv; indirekte Rede.

Didaktische Grundsätze:

Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.

Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden. In allen Lernjahren sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Audio-visuelle Medien sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen.

Die in den einzelnen Lernjahren angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können erzählende Texte und Theaterstücke verwendet werden.

Schulische und häusliche Übungen dienen der Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten.

Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Vom zweiten Lernjahr an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).

Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge mit der Muttersprache und anderen Fremdsprachen hinzuweisen.

Im Russischen ist die cyrillische Schrift im ersten Lernjahr zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Je nach Thema sind Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, herzustellen.

Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Lernjahr.

2.

Seminar Zeitgeschichte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schwerpunktmäßige Vertiefung der (zeit-)

geschichtlichen Kenntnisse.

Fähigkeit, das erworbene Wissen bei der Beurteilung

zeitgeschichtlicher Fragen anzuwenden.

Verständnis für Entscheidungsprozesse und Problemlösungen im Sinne

des Unterrichtsprinzips Politische Bildung.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff soll jeweils Themen des Unterrichtsgegenstandes Zeitgeschichte in vertiefender Form umfassen, wie zB Demokratie im Alltag, europäische Integrationsbestrebungen, das Entstehen neuer Staaten, aktuelle Anlässe (Gedenkjahre).

Didaktische Grundsätze:

Die behandelten Themenbereiche haben Gegenwartsbezüge anschaulich zu verdeutlichen. Im zeitgeschichtlichen Seminar soll die selbständige Arbeit des Schülers im Vordergrund stehen; Referate, Fallstudien, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie zeitgeschichtliche Vorträge schulfremder Personen sollen zur Festigung des Unterrichtsertrages eingeplant werden.

3.

Seminar Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schwerpunktmäßige Vertiefung der wirtschaftsgeographischen Kenntnisse.

Fähigkeit, das erworbene Wissen bei Problemlösungen anzuwenden.

Fähigkeit und Bereitschaft zur selbständigen Beurteilung von Entscheidungsprozessen und Lösung wirtschaftsgeographischer Fragestellungen. Einsicht in die Problemstellungen von Raumplanung, Wirtschaft und Politik.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff soll jeweils Themen des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie) in vertiefender Form umfassen, zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeographische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökologie und Ökonomie.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Themenbereiche hat in besonderem Maße dem Praxisbezug der Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie) gerecht zu werden. Im gesamten wirtschaftsgeographischen Seminar soll die selbständige Arbeit des Schülers im Vordergrund stehen; Referate, Planspiele, Fallstudien, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.

Bei Lehrausgängen und Exkursionen sollen geographische Arbeitsmethoden und Hilfsmittel selbständig eingesetzt werden.

Vorträge schulfremder Personen sollen zur Festigung des Unterrichtsertrages eingeplant werden.

4.

Warenkunde einschließlich Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

In den auszuwählenden Fachbereichen soll der Schüler systematische Warenkenntnisse, Kenntnisse über die im industriellen Bereich verwendeten Materialien und ihre technologische Gewinnung sowie über ihren Einsatz für bestimmte Anwendungsbereiche besitzen.

Der Schüler soll die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Ware erkennen, den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen und beides im Verkaufsgespräch einsetzen können.

Er soll die Fähigkeit besitzen, die bei der Warenbeschaffung, Warenannahme und Warenübernahme sowie Lagerung der Ware erforderlichen Tätigkeiten auszuüben.

Lehrstoff:

2.

und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff ist aus den nachstehenden Fachbereichen des Handels (Einzel- und Großhandel) und der Industrie entsprechend den regionalen Gegebenheiten auszuwählen.

1.

Nahrungs- und Genußmittel

2.

Bekleidung (Textil und Leder)

3.

Papier und Büroartikel

4.

Fahrzeuge

5.

Elektrowaren

6.

Metallwaren

7.

Keramik, Glas, Baustoffe

8.

Chemische Produkte einschließlich Kunststoffe

9.

Brennstoffe

10.

Holz

5.

Spezielle Betriebswirtschaftslehre

6.

Seminar Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

2.

und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des IV. und V. Jahrganges der Handelsakademie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

7.

Englische Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, englische Texte mit 60 bis 70 gesprochenen Silben in der Minute kurzschriftlich aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und orthographisch richtig in die Schreibmaschine zu übertragen. Fertigkeit in der rationellen, sachlich, sprachlich und formal richtigen, zügigen Erstellung von Schriftstücken aus der englischen Wirtschaftspraxis unter Berücksichtigung der landesüblichen Briefformen und nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Verkehrsschrift der englischen Kurzschrift (System Levasseur-Steffan) in Anpassung an die Wiener Urkunde 1968; fließendes Lesen sowohl eigener Stenogramme als auch mustergültig geschriebener Texte (Vorbildschriften). Aufnahme von Kurzschriftdiktaten mit 60 bis 70 Silben und deren wortgetreue Übertragung in die Schreibmaschine.

Im Teilbereich Maschinschreiben und Phonotypie:

Anfertigen von Niederschriften einfacher englischer Texte nach Phonogramm; Einführung in die Briefgestaltung nach den landesüblichen Briefformen. Steigern der Fertigkeit bis zu einer Mindestgeschwindigkeit von 150 Anschlägen (40 Silben) pro Minute.

Didaktische Grundsätze:

Auf korrektes Schreiben und Lesen der Kurzschrift ist besonderes Augenmerk zu legen. Bei den diktierten Texten ist auf die eindeutige gedankliche Erfassung des Inhalts zu achten. Die Briefgestaltung hat sich nach den landesüblichen Formen und nach den ÖNORM-Richtlinien für Maschinschreiben zu orientieren.

In enger Zusammenarbeit mit dem Englischunterricht sind nach Möglichkeit Originaltexte aus der englischen Handelskorrespondenz zu verwenden.

Nach Möglichkeit soll auch die computerunterstützte Textverarbeitung (Standard- und Serienbriefe, Bausteinkorrespondenz) eingesetzt werden.

8.

Kochen und Servieren

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

1.

Lernjahr (4 Wochenstunden):

2.

Lernjahr (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des III. und IV. Jahrganges der Handelsakademie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

9.

Aktuelle Fachgebiete

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

10.

Leibesübungen

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 334/1978.

4.

(Anm.: richtig: 11.) Verkaufskunde und Werbetechnik

einschließlich Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufes kennen und anwenden können.

Er soll die Phasen des Verkaufsgespräches unter Bedachtnahme auf die verschiedenen Arten der Geschäfte beherrschen.

Der Schüler soll Grundkenntnisse in verkaufsfördender, anspruchsvoller Warenpräsentation und Fertigkeiten in der Darstellung der Waren im Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten haben.

Er soll werbewirksame Schriften für Dekorationen und geschäftseigene Ankündigungen anfertigen können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch Umsetzen eigener Ideen

Freude an der Arbeit finden.

Lehrstoff:

2.

und 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Verkäufer (Persönlichkeitsbild, Verhalten) und Käufer (Erscheinungsbild, Verhalten).

Warensortiment und dessen Bestimmungsfaktoren (Standort des Betriebes, Kundenkreis, Wettbewerbssituation, Preisgestaltung, Einkaufs- und Verkaufsmöglichkeit).

Das Verkaufsgespräch (Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Warenvorlage, Beratung, Ausfolgung der Ware, Ergänzungsverkauf, besondere Verkaufstechniken, Verabschiedung).

Psychologie des Verkaufes.

Sonderfälle des Warenverkaufes: Reklamation, Umtausch, Diebstähle.

Preisauszeichnung.

Zahlungsverkehr einschließlich Kassenführung.

Verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen.

Werbetechnik:

Planung, Organisation und Durchführung von werbe- und

verkaufsfördernden Maßnahmen.

Werbewirksame Schriften (zB Gestaltung von Preisschildern, Ankündigungen).

Präsentation von Waren im Schaufenster (Schaufenstergestaltung) und

außerhalb des Schaufensters.

Arbeitstechniken und Hilfsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt ist auf die praktische Ausbildung zu legen. Dabei ist die betriebliche Wirklichkeit möglichst zu simulieren.

Größter Wert ist auf die Selbständigkeit der Schüler bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben und auf die Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (zB Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel und Fallstudien) sind im Unterricht vorwiegend einzusetzen.

Zur Ergänzung des Unterrichts sollen Lehrausgänge, Exkursionen und Projektwochen durchgeführt werden.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im ersten Semester eine Wochenstunde und im zweiten Semester zwei Wochenstunden.

Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr entspricht.

C. Förderunterricht

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.


*1) In zwei Klassen.

*2) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

*3) Zu den Freigegenständen unter Z 4 und 11 ist nur eine gemeinsame Anmeldung zulässig, und zwar in den Schuljahren 1991/92 und 1992/93 für Schüler der 2. und 3. Klasse und im Schuljahr 1993/94 nur für Schüler der 3. Klasse.

Anlage B 1

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Art. III Abs. 4, idF BGBl. Nr. 582/1992)

Anlage B/1

```

```

LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

```

1.
  1. 3.

```

```

```

```

1.

Religion .................... 2 2 2 6 (III)

```

```

2.

Deutsch ..................... 4 3 3 10 (I)

```

```

3.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache .......... 3 3 3 9 I

```

4.

Zeitgeschichte und Politische

```

Bildung ..................... - 2 - 2 III

```

5.

Geographie

```

(Wirtschaftsgeographie) ..... 2 3 - 5 III

```

6.

Biologie, Ökologie und

```

Warenlehre .................. 2 2 2 6 III

```

7.

Betriebswirtschaft .......... 3 3 3 9 I

```

```

8.

Betriebswirtschaftliche

```

Übungen einschließlich

Projektarbeit ............... 2 2 4 8 I

```

9.

Wirtschaftliches Rechnen .... 2 - - 2 II

```

```

10.

Rechnungswesen .............. 3 3 3 9 I

```

```

11.

Computerunterstütztes

```

Rechnungswesen .............. - 1 1 2 I

```

12.

Wirtschaftsinformatik ....... 2 2 - 4 I

```

```

13.

Textverarbeitung ............ 4 2 1 7 IVb

```

```

14.

Computerunterstützte

```

Textverarbeitung ............ - 2 2 4 III

```

15.

Politische Bildung,

```

Staatsbürgerkunde und

Recht ....................... - - 2 2 III

```

16.

Volkswirtschaft ............. - - 2 2 III

```

```

17.

Leibesübungen ............... 2 2 2 6 (IVa)

```

```

18.

Schwerpunktgegenstand/

```

Schwerpunktgegenstände *1) .. 2 2 2 6 I-IVb

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 33 34 32 99

```

```

*1) Die Festsetzung erfolgt durch den Landesschulrat gemäß § 2

Abs. 2 der Verordnung.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Schwerpunktgegenstände pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

```

1.
  1. 3.

```

```

```

18.1 Deutsch ................... 1/2 1/2 1/2 1-6 (I)

18.2 Englisch einschließlich

Wirtschaftssprache ........ 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.3 Zeitgeschichte und

Politische Bildung ........ - 1/2 - 1-2 III

18.4 Geographie

(Wirtschaftsgeographie) ... 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.5 Biologie, Ökologie und

Warenlehre ................ 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.6 Betriebswirtschaftliche

Übungen einschließlich

Projektarbeit ............. 1/2 1/2 1/2 1-4 I

18.7 Rechnungswesen ............ 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.8 Wirtschaftsinformatik ..... 1/2 1/2 1/2 1-6 I

18.9 Textverarbeitung .......... 1/2 1/2 1/2 1-6 IVb

18.10 Computerunterstützte

Textverarbeitung .......... - 1/2 1/2 1-4 III

18.11 Politische Bildung,

Staatsbürgerkunde und

Recht ..................... - - 1/2 1-2 III

18.12 Volkswirtschaft ........... - - 1/2 1-2 III

18.13 Betriebliche Kommunikation

und Präsentationstechnik .. 1/2 1/2 1/2 1-4 III

18.14 Zweite lebende Fremdsprache

einschließlich

Wirtschaftssprache *1) .... 2 2 2 2-6 I

18.15 Besondere

Betriebswirtschaft *2) .... - 2 2 2-4 I

18.16 Englische Textverarbeitung - 2 2 2-4 III

```

```

*1) Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch, Polnisch,

Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Banken und Versicherungen, Industrie, Außenhandel,

Verkehrswirtschaft, Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

```

1.
  1. 3.

```

```

```

```

1.

Aktuelle Fachgebiete ........ 1/3 1/3 1/3 1-9 I-VI

```

```

2.

Zweite lebende Fremdsprache

```

einschließlich

Wirtschaftssprache .......... 2 2 2 2-6 I

```

3.

Seminar Zeitgeschichte ...... - - 2 2 III

```

```

4.

Seminar

```

Wirtschaftsgeographie ....... - 2 2 2-4 III

```

5.

Übungen aus Biologie,

```

Ökologie und Warenlehre ..... - 2 2 2-4 III

```

6.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik .................. - 3 3 3 I

```

7.

Seminar Wirtschaftsinformatik - 2 2 2-4 I

```

```

8.

Englische Textverarbeitung .. - - 2 2 III

```

```

```

*1) Auch klassen- und schulstufenübergreifend möglich.

Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Festlegung der thematischen Schwerpunkte an der Schule in Verbindung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Summe tungs-

Klasse gruppe

```

1.
  1. 3.

```

```

```

```

1.

Aktuelle Fachgebiete ........ 1/3 1/3 1/3 1-9 I-VI

```

```

2.

Betriebliche Kommunikation

```

und Präsentationstechnik .... 1/2 1/2 1/2 1-6 III

```

3.

Zeitgenössische Kultur ...... 1/2 1/2 1/2 1-6 IVa

```

```

4.

Haushaltsökonomie und

```

Ernährung ................... 1/2 1/2 1/2 1-6 IV

```

5.

Leibesübungen ............... 1/2 1/2 1/2 1-6 (IVa)

```

```

```

*1) Auch klassen- und schulstufenübergreifend möglich.

Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres möglich. Festlegung der thematischen Schwerpunkte an der Schule in Verbindung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

```

```

D. Freiwillige Betriebspraxis

```

```

Während der Ferien mindestens vier Wochen vor Eintritt in die

```

3.

Klasse.

```

```

```

Wochenstunden Lehrver-

E. Förderunterricht *1) pflich-

tungs-

Klasse gruppe

```

1.
  1. 3.

```

```

```

```

1.

Deutsch ..................... 2 2 - (I)

```

```

2.

Englisch einschließlich

```

Wirtschaftssprache .......... 2 2 - I

```

3.

Betriebswirtschaft .......... 2 2 - I

```

```

4.

Wirtschaftliches Rechnen .... 2 - - II

```

```

5.

Rechnungswesen .............. 2 2 - I

```

```

6.

Wirtschaftsinformatik ....... 2 2 - I

```

```

7.

Textverarbeitung ............ 2 2 - IVb

```

```

```

*1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch jeweils nur für

dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für je höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb kurzer Zeit anzusetzen sind, wobei auch Blockungen vorgesehen werden können.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsschule dient im Sinne der §§ 52 und 60 des Schulorganisationsgesetzes sowie unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft.

Der Absolvent einer Handelsschule soll über die zur Ausübung eines Berufes in der Wirtschaft und in der Verwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen verfügen. Er soll auf seine Rolle als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer und als Konsument vorbereitet werden. Er soll die durch Gesetz, Norm oder Usancen festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie in der Berufspraxis verwendete Geräte bedienen können. Darüber hinaus soll die Absolvierung einer freiwilligen Betriebspraxis den Einstieg in das Berufsleben zusätzlich erleichtern.

Der Absolvent soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken aber auch zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln fähig sein; er soll imstande sein, sich schriftlich und mündlich präzise auszudrücken und sich kritisch mit den Inhalten der Massenmedien auseinanderzusetzen. Er soll zur Kommunikation und Kooperation fähig und zur permanenten Weiterbildung bereit sein.

Der Absolvent soll die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig beschaffen können; er soll Wesentliches vom Unwesentlichen unterscheiden sowie Gedanken ordnungsgemäß dokumentieren und überzeugend präsentieren können.

Der Absolvent soll bei der Anwendung der wirtschaftlichen Erkenntnisse die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen. Insbesondere soll er die Arbeit anderer achten, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Er soll für den Umweltschutz und für den Konsumentenschutz eintreten.

Der Absolvent soll zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein; er soll für Frieden, Freiheit und die demokratischen Prinzipien eintreten. Er soll weiters durch interkulturelle Bildung Verständnis und Achtung für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt haben.

Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an seiner eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an diese Gegebenheiten. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers obliegt. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Die für die weitere Arbeit im Unterricht und die für den Absolventen wesentlichen Teilbereiche des Lehrstoffes sind zu ihrer Festigung besonders zu üben und gezielt zu wiederholen.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist zu achten. Die sprachliche Komponente ist in allen Unterrichtsgegenständen ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf die Anwendung der in der Textverarbeitung und in der Computerunterstützten Textverarbeitung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in allen anderen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.

Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Handelsschule auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind.

Als solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen: Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung), Sexualerziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- Und Berufswelt sowie Wirtschafts- und Konsumentenerziehung.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind.

Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der verschiedenen Unterrichtsmethoden sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.

Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts; daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in allen Unterrichtsgegenständen jede Gelegenheit wahrzunehmen, um die im allgemeinen Bildungsziel formulierten Erziehungsziele zu erreichen.

Der Schüler soll zum logischen, kreativen und vernetzten Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln erzogen werden. Problemorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht werden dabei wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Jeder Lehrer hat die Aufgabe, den Schüler zur selbständigen Arbeit zu erziehen. Der Schüler soll lernen, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbständig zu beschaffen, Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, Gedanken klar und systematisch auszudrücken, diese ordnungsgemäß zu dokumentieren und, wenn erforderlich, auch zu präsentieren. Im Schüler sollen auch die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeiten hiefür aufgezeigt werden.

Neben der Erziehung zur Selbständigkeit ist auch die Gruppenarbeit in den Unterricht einzubauen. Dabei erweist sich vor allem die Bearbeitung von Projekten als besonders geeignet, den Schüler auf seine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.

Gruppenarbeit simuliert die in der Praxis gebräuchliche Form der Lösung von Problemen im Team; sie fördert die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation. Der Schüler soll zB lernen, Argumente zu formulieren, den Konsens in der Gruppe zu suchen, seine Meinung durchzusetzen und die Meinung anderer zu akzeptieren. Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die aktive und passive Mitarbeit der einzelnen Schüler sind vom Lehrer zu beobachten und gezielt zu steuern.

Exkursionen und Lehrausgänge sowie das Heranziehen von Referenten aus der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag.

Der Schüler soll die freiwillige Betriebspraxis in den Ferien spätestens vor Eintritt in die 3. Klasse absolvieren. Dadurch werden die Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblichorganisatorische Zusammenhänge gefördert und dem Schüler das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung der freiwilligen Betriebspraxis ist besonderer Wert zu legen.

Verschiedene Teile des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes können auch durch verschiedene Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können unter dem Aspekt der Konzentration des Unterrichts in Form eines zusammenfassenden Unterrichts dargeboten werden.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können besondere thematische Schwerpunkte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 desReligionsunterrichtsgesetzes)

1.

Katholischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 157/1987.

2.

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 515/1991.

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 279/1965.

4.

Islamischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 421/1983.

5.

Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 269/1986.

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe BGBl. Nr. 239/1988.

8.

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 467/1988.

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe BGBl. Nr. 441/1991.

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe BGBl. Nr. 255/1992.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll die Standardsprache richtig anwenden können. Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Mündliche Kommunikation:

Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren; Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Problemen; Rollenspiel, nonverbale Kommunikation.

Sprechen in der Standardsprache; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem, Gehörtem und Gesehenem; Formulierung von Stellungnahmen.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten).

Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches und anderer Nachschlagewerke.

Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und

adressatenbezogenen Ausdrucks.

Schriftliche Kommunikation:

Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher

Schreibmotivationen und -ziele.

Beschreiben (Bericht, Inhaltsangabe) und Kommentieren, Argumentieren und Appellieren, Erzählen und freies Gestalten.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Lerntechniken; individuelle Planung und Durchführung von Lernabläufen.

Sammeln und Sichten von Informationen; Benützen von Bibliotheken; Speichern und Wiedergeben von Informationen.

Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten sinnvermittelnden Lesens, Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.

Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten unter besonderer Berücksichtigung praxisbezogener Textsorten).

Massenmedien:

Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede; Stellenwert in der Gesellschaft.

Gestalten von und mit Medien.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündliche Kommunikation:

Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch; Gesprächstechnik; freie

Diskussion.

Präsentationstechniken; Vortrag; Statement.

Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.

Normative Sprachrichtigkeit:

Festigung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung

und Zeichensetzung.

Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern und fachsprachlichen

Ausdrücken.

Schriftliche Kommunikation:

Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher

Schreibmotivationen und -ziele.

Beschreiben (Protokoll, Exzerpt) und Kommentieren, Argumentieren und Appellieren, Erzählen und freies Gestalten; Verbalisieren von Graphiken und Schaubildern.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Sammeln, Verarbeiten und Speichern von Informationen, insbesondere

durch die Benützung von Bibliotheken.

Unterscheidung von Sprachformen und Sprachschichten. Beschreiben und Kommentieren berufsorientierter Textsorten.

Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten unter Berücksichtigung des außerliterarischen Umfeldes).

Massenmedien:

Werbung und Information; Stellenwert in der Gesellschaft,

Durchschauen möglicher Manipulation.

Gestalten von und mit Medien.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündliche Kommunikation:

Psychologie der Gesprächsführung.

Formen der Diskussion; Diskussionsleitung und Moderation; rollen- und situationsgemäßes Verhalten; Argumentation.

Interview.

Kommunikationsformen des Berufslebens; Einstellungsgespräch.

Techniken der Präsentation; Methoden des Feed-Back, besonders des Video-Feed-Back.

Normative Sprachrichtigkeit:

Sicherung der Kenntnisse in Grammatik, Ausdruck, Rechtschreibung

und Zeichensetzung.

Erweiterung des Wortschatzes unter Einbeziehung der Wirtschaftssprache.

Schriftliche Kommunikation:

Abfassen von Texten als Ergebnis unterschiedlicher

Schreibmotivationen und -ziele.

Beschreiben und Kommentieren, Argumentieren und Appellieren, Dokumentieren, freies Gestalten.

Deuten und Kommentieren von Graphiken und Schaubildern.

Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Gezieltes Erschließen von allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Informationen, insbesondere durch Benützung von Bibliotheken.

Beschreiben und Kommentieren praxisbezogener Textsorten.

Literaturbetrachtung (Beschreiben, Kommentieren und Interpretieren von Texten unter Berücksichtigung des außerliterarischen Umfeldes).

Exemplarische Behandlung von Werken der Weltliteratur sowie der österreichischen Moderne.

Massenmedien:

Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien und deren

kritische Bewertung.

Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien.

Gestalten von und mit Medien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit. Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern in allen Klassen die praxisgerechte Verknüpfung von Lehrinhalten. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich an der Erfahrungswelt und an den Interessen der Schüler bzw. an aktuellen Anlässen orientieren. Die Arbeit mit audiovisuellen Medien ergänzt alle Themenbereiche. Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind in allen Klassen Übungen mit individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen soll den Schüler zu aktiver Mitarbeit motivieren, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Dabei empfiehlt es sich, die psychologischen Komponenten des kommunikativen Handelns einzubeziehen.

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und in der 1. Klasse einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können. Als motivationsfördernd erweisen sich dabei der fallweise Einsatz des Computers (zB Rechtschreib- und Grammatikprogramme) und die Einbeziehung kreativer Unterrichtsformen.

Der Gebrauch des Österreichischen Wörterbuchs und anderer Nachschlagewerke (zB Fremdwörterbuch, Bedeutungswörterbuch) erzieht zu Eigenverantwortlichkeit, sensibilisiert das Sprachverständnis und schärft die Aufmerksamkeit bei der Nachkorrektur selbstverfaßter Texte.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern. Kreatives Schreibtraining soll das Verständnis für unterschiedliche Sprach- und Stilformen vertiefen. Die Auswahl der Textformen orientiert sich an den in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Zielen, am Lehrstoff der einzelnen Klassen, an aktuellen Ereignissen, an der Erfahrungswelt bzw. den Interessen der Schüler und an pädagogischen Intentionen.

Die Auswahl berufs- und praxisorientierter Texte im Themenbereich Sprachbetrachtung und Textverstehen kann nach inhaltlichen, sprachlichen oder aktuellen Gesichtspunkten erfolgen; die Auswahl dichterischer Texte nach literarhistorischen, kulturhistorischen, problemorientierten, sprachlichen oder aktuellen Gesichtspunkten. Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Der Besuch kultureller Veranstaltungen (zB Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen) und kultureller Institutionen (zB Museen, Ausstellungen) soll den Schüler zur Beschäftigung mit Kultur motivieren und zu kreativer und produktiver Tätigkeit anregen. Im Themenbereich Massenmedien hat der Schüler Gelegenheit, eine Vielzahl von Erfahrungen als Konsument, Rezipient und Produzent verschiedener Medien zu sammeln. Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien“ soll Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten - außer diese sind erwünscht - sind Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände wesentlich.

Die Verwendung des Österreichischen Wörterbuches ist auch bei allen

Schularbeiten zu gestatten.

Blockungen können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je drei in jeder Klasse, in der 2. und 3. Klasse bei

Bedarf zweistündig.

3.

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich des Englischen als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit bedienen, Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in einfacher Form mündlich und schriftlich ausdrücken können.

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters zur Toleranz und Zusammenarbeit hingeführt und zur selbständigen Weiterbildung angehalten werden.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt (Familie, Mahlzeiten, Kleidung, Körper, Haus, Einkauf, Schule, Freizeit, Beruf, Zeit, Wetter, Geld).

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Rollenspiel;

Zusammenfassung kürzerer erzählender Texte sowie schriftliche und

mündliche Darstellung einfacher Sachverhalte.

Sprachstruktur:

Wiederholung und Vertiefung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (Wortarten, Frage und Verneinung, Wortstellung, Haupt- und Gliedsatz).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Leben in der Gemeinschaft (Wohn- und Berufsumfeld, Kultur und Freizeit).

Kaufmännische Kommunikation:

Kaufvertrag (Anbahnung, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Abschluß, Lieferung).

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Note-Taking, Bericht, Privatbrief, Geschäftsbrief, Darstellung von Sachverhalten, Zusammenfassung kürzerer schriftlicher und audiovisueller Inhalte.

Gebrauch von Informationsquellen:

Medien, Wörterbuch.

Sprachstruktur:

Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen (verkürzter Gliedsatz, Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Industrie, Handel, Dienstleistungen der Banken, Tourismus, Werbung,

Geschäftsreise, Kundenbetreuung.

Wirtschaft der englischsprachigen Länder.

Aktuelle Ereignisse.

Staatliche und politische Einrichtungen von Großbritannien und den USA im Vergleich zu Österreich, soweit sie zum Verständnis aktueller

Ereignisse notwendig sind.

Kaufmännische Kommunikation:

Kaufvertrag (Zahlung, Mängelrüge), Stellenbewerbung.

Telekommunikation, Bausteinkorrespondenz.

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Note-Taking, Bericht, Präsentation, Übersetzung einfacher Texte, Kurzreferat, Geschäftsbrief, Zusammenfassung kürzerer schriftlicher und audiovisueller Inhalte.

Gebrauch von Informationsquellen:

Medien, Wörterbuch.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz

notwendigen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fähigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Sie sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache. Sie sind im Unterricht nicht getrennt, sondern integriert zu üben, wobei der mündlichen Kommunikationsfähigkeit der Vorzug zu geben ist.

Im Unterricht sollen sich Lehrer und Schüler vom Anfang an unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Fremdsprache bedienen. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.

Von der 2. Klasse an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Nach Möglichkeit soll auf etymologische Zusammenhänge mit der Muttersprache hingewiesen werden. Das Übersetzen soll schriftlich und mündlich geübt werden. Zweck dieser Übungen sind

Dabei sind verschiedene Möglichkeiten (wortgetreue, freie Übersetzung) zu berücksichtigen.

Im Unterricht sind alle sich bietenden Möglichkeiten zu nützen, die der Veranschaulichung und der Motivierung dienen. Dazu zählen:

Der Einsatz von Medien intensiviert und aktualisiert den Unterricht und fördert das Sprachverstehen. Kontakte mit den englischsprachigen Ländern sind zu fördern.

Der Wortschatz soll zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Begriffe und Wendungen aus der Alltagssprache aufgebaut und allmählich durch Wörter und Wendungen aus dem Bereich der Wirtschaft erweitert werden, und zwar sowohl systematisch als auch durch die Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes. Es empfiehlt sich, neue Wörter und Wendungen im Satzzusammenhang zu präsentieren. Der Festigung und dem Ausbau des Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert ua.). Dabei ist darauf zu achten, daß die Dimension der wirtschaftssprachigen Ausbildung nicht auf den kaufmännischen Schriftverkehr beschränkt wird. Eine Einführung in die gesprochene Wirtschaftssprache ist ebenfalls vorzusehen.

Die Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. Im Sinne einer anzustrebenden Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit zu tolerieren, wobei das langfristig anzustrebende Ziel der Sprachrichtigkeit jedoch nicht aufgegeben werden darf.

Von der 2. Klasse an erfordert die Fähigkeit zur Übersetzung ins Deutsche auch die Vermittlung der passiven Beherrschung der vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen.

Schriftliche Übungen sind in für den Schüler einsichtiger Form zu korrigieren. Neben schriftlichen können auch mündliche Hausübungen gegeben werden.

Die Übersetzung in die Muttersprache ist in erster Linie Verständnishilfe. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (wie zB Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes).

In der Geschäftskorrespondenz empfiehlt sich die Behandlung einfacher praxisgerechter Fälle, vor allem im Zusammenhang mit dem Außenhandel, anhand von Musterbriefen und gebräuchlichen Kommunikationsformen.

Der Schüler soll zu genauer und selbständiger Arbeit angeleitet werden. Komplexere Aufgaben sollen in Gruppenarbeit gelöst werden.

Doppelstunden können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je drei in jeder Klasse, in der 3. Klasse bei Bedarf zweistündig.

4.

Zeitgeschichte und Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Gegenwart wichtigen Aspekte der österreichischen Geschichte ab 1918 und der Weltgeschichte ab 1945 in ihren Grundzügen kennen.

Der Schüler soll weiters

Der Schüler soll schließlich im Sinne der politischen Bildung befähigt werden, den Wert ethisch begründeter Haltungen zu erkennen und zu respektieren und bereit sein, nach eigenständigen Wertauffassungen zu entscheiden und politisch verantwortungsbewußt zu handeln.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Von der Monarchie zur Republik. Der Aufstieg totalitärer und antidemokratischer Systeme.

Österreich in der Zwischenkriegszeit:

Vom demokratischen zum autoritären Staat; wirtschaftliche und soziale Probleme; politische Parteien (Ideologie, Organisation, Gegensätze); Radikalisierung des politischen Lebens; antidemokratische Entwicklung; Ständestaat.

Österreich und der Nationalsozialismus:

Ideologie und Herrschaftssystem; Ausgrenzung und Verfolgung von ethnischen Minderheiten und Randgruppen; Expansionspolitik und Weltherrschaftsanspruch; Mittel und Methoden der Unterdrückung; Kooperation, Anpassung und Widerstand in Österreich.

2.

Weltkrieg:

Ursachen und Verlauf; Befreiung Österreichs.

Österreich nach 1945:

Wiedererrichtung der Republik Österreich; Besatzungszeit und Wiederaufbau; österreichischer Staatsvertrag.

Weltgeschichte nach 1945:

Alliierte Friedenskonferenzen; Vereinte Nationen; Aufteilung der Welt in Ost und West; Kalter Krieg; Entkolonialisierung in Afrika, Asien und Lateinamerika; Dritte Welt - Nord-Süd-Problematik; Atomstrategie und Rüstungswettlauf; die Rolle der Supermächte bei nationalen und internationalen Konflikten; gesamteuropäische Entwicklungstendenzen; zweite industrieelle Revolution; Entwicklung der Massenmedien; neue politische und soziale Bewegungen; Auflösung des Warschauer Paktes; Europa im Wandel; Migrationsprobleme und ihre Folgen.

Österreich seit 1955:

Das neutrale Österreich; Österreichs Möglichkeiten und Aufgaben in der Völkergemeinschaft; Österreich und der europäische Integrationsprozeß; Veränderungstendenzen in der österreichischen Gesellschaft und im politischen System.

Die Rolle der Frau in der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Der geschichtlich-politische Lehrstoff ist entsprechend seiner Bedeutung für die Gegenwart zu gewichten, wobei - soweit erforderlich - auch auf wesentliche Grundlagen aus der Vergangenheit Bezug zu nehmen ist.

Dem allgemeinen Bildungsziel entsprechend kommt geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren, der Regional- sowie der Alltagsgeschichte größere Bedeutung zu als den von ihnen ausgelösten geschichtlichen Einzelereignissen. Zusammenfassungen und typische Beispiele sind wichtiger als die Vermittlung von Detailwissen.

Die selbständige Arbeit des Schülers soll im Vordergrund stehen. Referate, Fallbeispiele, projektorientierter Unterricht und Gruppenarbeit erscheinen dafür besonders geeignet.

Die Auseinandersetzung mit modernen Informationsträgern kann zur Kritikfähigkeit einen Beitrag leisten und einen Bildungsgewinn bedeuten.

Zeitzeugen, Referenten zu einzelnen Themen, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

5.

Geographie (Wirtschaftsgeographie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Geographie:

Räumliche Orientierung und Darstellungstechniken.

Ökologische Wirkungsgefüge:

Relief, Klima, Boden, Vegetation.

Bevölkerung der Erde:

Demographische Strukturen und Prozesse.

Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und wirtschaftendem Menschen.

Asien (ohne Rußland und Japan), Afrika, Lateinamerika:

Naturräumlicher und wirtschaftsgeographischer Überblick.

Entwicklungsländer:

Typen, Merkmale, Probleme, Ursachen der Unterentwicklung; Entwicklungshilfe; Nord-Süd-Konflikt.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Australien, Ozeanien, Polargebiete, Japan, Angloamerika, Europa (mit Rußland):

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