Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1988 über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-09-01
Letzte Aktualisierung 1992-09-01
Status Aufgehoben · 1998-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
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Naturräumlicher und wirtschaftsgeographischer Überblick.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren, Standortwahl, Standortverteilung und Standortverknüpfung.

Die Welt im Wandel:

Ursachen und Folgen der Veränderung von Staaten und Grenzen;

Integrationsprozesse; supranationale Gebilde und internationale

Organisationen.

Österreich:

Naturräumliche Gliederung und wirtschaftsgeographischer Überblick.

Entwicklung, Struktur und Probleme der Bevölkerung, der Siedlungen, der Wirtschaft, des Verkehrs und des Tourismus; ländlicher und städtischer Lebensraum; zentrale und periphere Räume; Raumordnung und Raumplanung; Natur- und Landschaftsschutz. Verflechtung Österreichs mit der Weltwirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Vor allem in der 1. Klasse ist zu beachten, daß in den vorangegangenen Schulstufen bereits wesentliche geographische Bildungsinhalte den Schülern vermittelt wurden. Diese sollen wiederholt und zusammengefaßt werden, sodaß darauf aufgebaut werden kann.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt der Vermittlung von anwendbarem Wissen und Können auch im allgemein-geographischen und topographischen Bereich große Bedeutung zu; demgegenüber tritt die Vermittlung von Kenntnissen in den die Großräume der Erde betreffenden Themenbereichen in den Hintergrund.

Die zu behandelnden Themen sind unter Berücksichtigung der Aktualität, der regionalen Bedeutung und der Bedeutung für Österreich, der Selbständigkeit der Schüler und der Brauchbarkeit für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen auszuwählen.

Der Persönlichkeitsentwicklung und der Schulung des kausalen und vernetzten Denkens dienen ua.

Der Einsatz audiovisueller Medien und gegebenenfalls des Computers für die Erarbeitung und die Präsentation von Lehrstoffinhalten ist besonders nützlich, wobei dem Schüler eine zunehmend aktiv gestaltende Rolle einzuräumen ist.

Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Selbständigkeit und Ausdauer des Schülers gefördert werden.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

6.

Biologie, Ökologie und Warenlehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Darüber hinaus soll er Probleme in der Arbeitswelt verstehen sowie fähig und bereit sein, verantwortungsbewußt zu entscheiden und zu handeln.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stellung der Teildisziplinen:

Grundlagen, Selbstverständnis und Zusammenhänge von Biologie,

Ökologie und Warenlehre.

Allgemeine Biologie:

Definition des Lebens; Struktur der Zelle.

Humanbiologie:

Gewebe; Organe und Organsysteme, physiologische Vorgänge.

Humanökologie:

Körperbewußtsein (Ernährung, Haltung, Bewegung, Ergonomie). Körperpflege und Hygiene; Seifen, Kosmetik, Waschmittel.

Bekleidung, Wohnen.

Krankheiten, Vorbeugung und Bekämpfung.

Sexualhygiene; Familienplanung.

Psychohygiene. Streß und seine Bewältigung.

Lernbiologie.

Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ökologie:

Ökologische Grundbegriffe.

Wechselwirkung von Boden, Wasser und Luft mit Pflanzen und Tieren

im Netz des Ökosystems.

Regulation und Belastbarkeit des ökologischen Gleichgewichts.

Nahrungs- und Genußmittel:

Getreide, Hülsenfrüchte; Mahlprodukte, Back- und Teigwaren.

Stärke, Konsumzucker.

Obst und Gemüse.

Milch- und Molkereiprodukte.

Eier, Fleisch, Fisch.

Fette.

Gewürze, narkotische Genußmittel, Gärungserzeugnisse.

Biotechnologie.

Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung; Inhaltsstoffe und Konservierung.

Lebensmittelgesetz.

Wald:

Funktionen; Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.

Textilien und zweckverwandte Materialien:

Natur- und Chemiefasern; Textilkennzeichnung.

Leder; Pelze.

Kautschuk und Kunststoffe.

Entsorgung:

Kompostierung, Bioenergiegewinnung; Abfallverwertung organischer

Waren.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Naturschutz:

Schutz der Lebensräume; Sicherung natürlicher Ressourcen.

Energiewirtschaft:

Energieformen und Energieträger, Verarbeitung und Verwendung von Energie, Energiewirtschaft und Umwelt; alternative Energiequellen und Entwicklungstendenzen; Energiebilanzen.

Steine, Erden und Metalle:

Einteilung; Lagerstätten (Ressourcenpotential und Nachfrage).

Schmuckmineralien.

Tonwaren und Glas.

Baustoffe und Baubiologie.

Eisen, Stahl, wirtschaftlich bedeutsame Bunt-, Leicht- und Edelmetalle; Vorkommen, Gewinnung, Verwendung.

Umweltschutz:

Aufgaben und Ziele der Abfallwirtschaft; Entsorgungstechnologien;

Recycling anorganischer Waren.

Allgemeine Warenlehre:

Normung, Warenkennzeichnung, Warenprüfung und Warentests.

Konsumenteninformation:

Konsumbewußtsein, Konsumentenschutz.

Werbe- und Verkaufspsychologie:

Konsumenten- und Verkäuferverhalten; Warengestaltung und Präsentation.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des exemplarisch zu behandelnden Lehrstoffes soll sich

am Erwerb folgender Qualifikationen orientieren:

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes empfiehlt es sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen zu verwenden. Materialprüfungen, Übungen und Experimente erhöhen die Anschaulichkeit. Bei allen technologischen Themenbereichen ist auch auf die einschlägige Sicherheitstechnik einzugehen.

Die Besprechung intimer und ethischer Fragestellungen soll mit Behutsamkeit und Einfühlungsvermögen vorgenommen werden. Themen des Sexualbereiches sollen unter Berücksichtigung der verschiedenen Wertvorstellungen besprochen werden.

Durch handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate, Projekte) sollen Kommunikations-, Kooperations-, Innovationsfähigkeit und Kreativität gefördert werden.

Die Erziehung des Schülers zum kritischen Konsumenten wird durch die Behandlung einschlägiger Veröffentlichungen (zB in Konsumentenzeitschriften) und der gesetzlichen Grundlagen gefördert.

Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, wie zB Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit, Geographie (Wirtschaftsgeographie), Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht sowie Volkswirtschaft fördern das vernetzte Denken. Die Absprache mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten - wenn sie nicht bewußt angestrebt werden - und zur Vermittlung der richtigen Fachterminologie wichtig.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

7.

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im Leitfach Betriebswirtschaft

Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Betrieb und Gesellschaft:

Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens.

Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen.

Beziehungen Betrieb, Markt und soziales, ökologisches, technologisches sowie rechtliches Umfeld.

Arten von Betrieben; Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche im Überblick.

Kaufvertrag und Zahlungsverkehr:

Der Kaufvertrag im Rahmen von Beschaffung und Absatz unter Berücksichtigung des Schriftverkehrs und der mündlichen Kommunikation.

Rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anbahnung und Abschluß des Kaufvertrages.

Ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung, Annahme, Zahlung).

Formen des Zahlungsverkehrs.

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug).

Der Wechsel (Begriff und Bedeutung, regelmäßiger Wechselumlauf).

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

Rechtsformen der Unternehmung; Kaufmann; Firma und Firmenbuch; Vollmachten.

Beschaffung und Lagerhaltung:

Aufgaben und Bedeutung; Kosten der Beschaffung und der Lagerhaltung; Kennzahlen.

Absatz:

Aufgaben und Bedeutung; betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (insbesondere Werbung unter Einbeziehung des Schriftverkehrs).

Konsument und Marketing (kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch); Konsumentenschutz; ethische und soziale Probleme des Marketings.

Organisationsformen der Beschaffung und des Absatzes (Messen, öffentlicher Konkurrenzaufruf).

Investition und Finanzierung:

Investition (Arten, einfache Investitionsentscheidungen).

Finanzierung (Arten, Grundsätze, Kosten, Kennzahlen, einfache Finanzierungsvergleiche).

Mitarbeiter im Betrieb:

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Entlohnung der Mitarbeiter (Lohnarten und Lohnsysteme).

Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses einschließlich Schriftverkehr (Bewerbung und Dienstzeugnis).

Mitarbeiterführung, Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung.

Humanisierung der Arbeitswelt.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Banken:

Aufgaben und Bedeutung.

Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv- und Dienstleistungsgeschäfte).

Wertpapiere, Wertpapierbörsen.

Geld- und Kapitalanlage.

Versicherungen:

Aufgaben und Bedeutung.

Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich

Schriftverkehr.

Transportwirtschaft:

Aufgaben und Bedeutung; Transportbetriebe und Transportvermittler.

Transportbetriebe und Umwelt.

Binnenhandel:

Aufgaben und Bedeutung; Betriebsformen des Einzel- und Großhandels.

Handelsvermittler.

Handel und Umwelt.

Außenhandel:

Aufgaben und Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.

Zoll und Zollverfahren.

Tourismus:

Aufgaben und Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung;

Leistungsverwertung der Tourismusbetriebe; Schriftverkehr mit dem Kunden.

Tourismus und Umwelt.

Industrie und Gewerbe:

Aufgaben und Bedeutung; Merkmale der industriellen und gewerblichen

Gütererzeugung; Besonderheiten der Leistungserstellung.

Industrie, Gewerbe und Umwelt.

Öffentliche Verwaltung:

Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen

Verwaltung.

Besondere unternehmerische Entscheidungen:

Gründung, Zusammenschluß und Auflösung von Unternehmungen.

Vertiefende Wiederholung:

Themenübergreifende Aufgabenstellungen unter Einbindung des Lehrstoffes aller Klassen.

Didaktische Grundsätze:

Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll in seiner Gesamtheit auf die Erfüllung der Leitfunktion ausgerichtet sein.

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Aktuelle Stoffgebiete sind im Sinne einer praxisnahen Ausbildung auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über die angegebenen Lehrstoffinhalte hinausgehen. Um die Motivation der Schüler zu fördern, ist an deren Vorkenntnisse anzuknüpfen.

Die Praxisorientierung wird ua. durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, gesellschaftlicher und sozialer Aspekte sowie der regionalen Wirtschaftsstruktur (zB in der 3. Klasse durch eingehendere Behandlung der für die Region relevanten Betriebe), vor allem aber durch praxisnahe Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Graphiken, Ausarbeitung von Schriftstücken, Präsentation der Arbeitsergebnisse) unter Verwendung praxisgerechter Unterrichtsmittel (zB Originalformulare) erhöht. Bei diesen Übungen sind ein der Praxis entsprechender Inhalt, ein sprachlich richtiger Ausdruck und die äußere Form von großer Bedeutung.

Der Persönlichkeitsentwicklung und der Denkschulung dienen ua. die Anleitung

Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen die Motivation der Schüler aber auch deren Selbständigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Ausdauer gefördert werden.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Da der Pflichtgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit weitgehend auf betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbaut, ist die Zusammenarbeit mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes besonders wichtig. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von Softwarepaketen für betriebswirtschaftliche Problemlösungen.

Blockungen können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je zwei in jeder Klasse, in der 3. Klasse bei Bedarf

zweistündig.

8.

Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich

Projektarbeit

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Der Schüler soll als Projektarbeit, ausgehend von einer wirtschaftlichen Aufgabenstellung, ein Projekt von der Informationsbeschaffung bis zur Präsentation unter Beachtung und Einbeziehung aller die wirtschaftliche Umwelt betreffenden Komponenten allein oder im Team durchziehen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebliche Kommunikation und Arbeitstechniken:

Lern- und Lesetechniken; Erkennen des eigenen Lerntypus; Planung und Durchführung von Lern- und Arbeitsabläufen; Soziales Lernen.

Prüfungsvorbereitung, Prüfungsverhalten.

Sprech- und Konzentrationstechnik.

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern

und Behörden.

Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von fachbezogenen

(Telefon)Gesprächen.

Grundlagen der Präsentationstechnik.

Wirtschaftliche Grundbildung:

Selbständige Informationsbeschaffung.

Exzerpieren und Strukturieren von Texten überwiegend

betriebswirtschaftlichen Inhalts; Gestaltung von Arbeitsunterlagen.

Büroorganisation.

Büro-, Verwaltungs- und Kontrollarbeiten.

Bearbeiten von Formularen.

Rechnen mit kaufmännischen Rechnern und unter Einsatz von

Softwarepaketen; Schätzen von Ergebnissen.

Belegbearbeitung.

Postbearbeitung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebliche Kommunikation und Arbeitstechniken:

Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.

Selbstorganisation, Zeiteinteilung, Setzen von Prioritäten.

Psychologie der Gesprächsführung.

Gesprächs- und Argumentationstechnik.

Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen.

Aufbau, Vorbereitung und Durchführung von schriftlichen und

mündlichen Präsentationen.

Praktische Geschäftsfälle in den Bereichen

unter Einsatz der in der Praxis gebräuchlichen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.

Übungsfirma:

Vorbereitung für den Einstieg in die Übungsfirma.

Betriebspraxis:

Vorbereitung auf die freiwillige Betriebspraxis.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Betriebspraxis:

Auswertung der freiwilligen Betriebspraxis.

Betriebliche Kommunikation und Arbeitstechniken:

Verhandlungstaktik und -technik.

Kreativitätstechniken.

Präsentations- und Werbetechniken.

Multimedia-Einsatz.

Übungsfirma:

Arbeit in den Bereichen

unter Einsatz der in der Praxis gebräuchlichen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.

Projektarbeit:

Zielsetzung, Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Präsentation.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff umfaßt Themen aller einschlägigen Unterrichtsgegenstände in fächerübergreifenden, zusammenfassenden und praxisgerechten Aufgabenstellungen.

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und für die Themenstellung der Projektarbeiten sind

Die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist ein zentrales Anliegen. Ein Mittel hierzu ist das Einbinden anderer Unterrichtsgegenstände bzw. anderer Klassen durch Vergabe und Übernahme von Aufgaben. Voraussetzung hierfür ist ein gegenseitiges Einvernehmen.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten - außer diese sind erwünscht - sind Absprachen wesentlich.

Die kommunikative Kompetenz des Schülers soll vor allem im Lehrstoffbereich „Betriebliche Kommunikation und Arbeitstechniken“ schrittweise aufgebaut und durch wiederholtes Üben in allen Klassen verbessert und gesichert werden. Dabei sollen die psychologischen Komponenten des kommunikativen Handelns einbezogen werden.

Unterschiedliche Sozialformen, insbesondere Teamarbeit, erhöhen die Motivation der Schüler und verbessern die Vorbereitung auf das Berufsleben.

Damit der Schüler die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten praxisgemäß anwenden kann, erscheint es erforderlich, Teile des Unterrichts, insbesondere die Arbeit in der Übungsfirma, in das Betriebswirtschaftliche Zentrum zu verlegen.

Die in der 2. Klasse durchzuführenden praktischen Geschäftsfälle dienen vor allem als Grundlage für die Arbeit in der Übungsfirma.

Es empfiehlt sich, Schüler der 2. Klasse in den letzten Wochen des Unterrichtsjahres in laufende Arbeiten der Übungsfirma einzubinden und einzuschulen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die im Rahmen der Übungsfirma durchzuführenden Arbeiten sollen so organisiert werden, daß der Schüler in allen Abteilungen der Übungsfirma eingesetzt wird.

Soweit wie möglich soll die Abwicklung von Geschäftsfällen in der Übungsfirma auch computerunterstützt mit Hilfe von in der Praxis häufig eingesetzten Programmen erfolgen.

Im Rahmen der Projektarbeit soll ein Arbeitsvorhaben, das begrenzt und ganzheitlich ist, vom Schüler allein bzw. von Schülern im Team überwiegend selbständig bearbeitet und zu einer eigenständigen Lösung geführt werden. Sie dient dem Nachweis der fachlichen und sozialen Kompetenz des Schülers.

Das Thema der Projektarbeit soll in Absprache zwischen dem Lehrer der Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Projektarbeit und dem Schüler/den Schülern festgelegt werden.

Die Projektarbeit ist in den Unterricht so einzuplanen, daß sie im zweiten Semester der 3. Klasse beendet wird. Der begleitenden Betreuung der Schüler kommt dabei große Bedeutung zu.

Auf die Dokumentation und die Präsentation der Projektarbeit ist besonderer Wert zu legen.

In der Wirtschaft verwendete Arbeitsmittel und Arbeitsunterlagen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Auf sorgfältigen Umgang mit Arbeitsmitteln, auf Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung und auf Belange des Umweltschutzes ist zu achten.

Besonderer Wert soll auf die Erstellung von fehlerfreien und formal einwandfrei gestalteten Schriftstücken und auf die Schulung des Zahlenverständnisses gelegt werden.

Die im Rahmen der Betriebspraxis von den Schülern gewonnenen Erfahrungen sind im Unterricht gezielt auszuwerten.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Blockungen sollen vorgesehen werden.

9.

Wirtschaftliches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die rechnerischen Voraussetzungen für die Lösung betriebswirtschaftlicher Aufgaben beherrschen und anwenden können.

Insbesondere soll er

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in das wirtschaftliche Rechnen:

Aufgaben; Regeln; Grundrechnungsarten; Rechnen mit kaufmännischen

Rechnern.

Rechnen mit benannten Zahlen:

Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme.

Schlußrechnung; Kettensatz (Währungsumrechnungen).

Prozentrechnung:

Arten; Anwendungen (zB einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen). Zinsenrechnung.

Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung.

Terminrechnung; Ratenrechnung.

Einfache Verteilungsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Das logische Verständnis soll bei der Lösung der Aufgaben im Vordergrund stehen. Dem Schätzen der Ergebnisse vor Beginn der Rechenausführung kommt besondere Bedeutung zu.

Das Zahlenverständnis soll durch Kopfrechnen und durch Lösung von Beispielen auch ohne Verwendung eines Rechners gefestigt werden.

Die optimale Bedienung des kaufmännischen Rechners ist zu üben (Fingersatz, Rechengang).

Im Themenbereich „Zinsenrechnung“ liegt der Schwerpunkt bei der Zinsenrechnung von hundert.

Die Schüler sind zur übersichtlichen Darstellung und zur Einhaltung

einer sauberen Form anzuhalten.

Vier Schularbeiten.

10.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen

Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen

Teilbereichen des Rechnungswesens erlangen.

Insbesondere soll er

Der Schüler soll zum genauen und ausdauernden Arbeiten, zur Führung von problemorientierten Gesprächen unter Verwendung der Fachterminologie sowie zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team fähig sein.

Er soll weiters die grundlegenden Zusammenhänge im Rechnungswesen kennen und die Notwendigkeit verstehen, sein Wissen ständig zu aktualisieren und zu erweitern, um den speziellen Anforderungen der Berufspraxis entsprechen zu können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Einführung:

Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens;

Buchführungssysteme.

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten

Buchführung; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich

Eröffnung und Abschluß.

Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.

Belegwesen, Belegorganisation.

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale

Bestimmungen; Verbuchung; Verrechnung mit dem Finanzamt.

Bücher der doppelten Buchführung:

Arten der Bücher.

Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten;

Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel);

Steuern; Löhne und Gehälter ua.); Summen- und Saldenbilanz.

Abschluß des Hauptbuches.

Führung der Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).

Verknüpfung der Bücher.

Buchführungsorganisation:

Buchführungsvorschriften.

Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben.

Zusammenhängende Geschäftsfälle:

Verbuchung einfacher Geschäftsfälle eines Abrechnungsmonats im manuellen Durchschreibeverfahren anhand von losen Belegen inklusive Summen- und Saldenbilanz.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Bilanzlehre:

Bewertung des Warenendbestandes.

Anlagenbewertung (Berechnung und Verbuchung der Anlagenabschreibung, Anschaffung und Ausscheiden von

Anlagegegenständen, Anlagenbuchführung).

Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen.

Forderungsbewertung.

Abschluß von Einzelunternehmungen; Gewinnermittlung durch Mehr-Weniger-Rechnung; Abschlußtabelle; staffelförmige Gewinn- und Verlustrechnung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf

einfache Fälle.

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation

(einschließlich Zollrechnung).

Kostenstellenrechnung (einfache Beispiele); Kostenträgerrechnung

(Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).

Absatzkalkulation.

Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

Vertiefende Wiederholung:

Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle, auch anhand von

Belegen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kostenrechnung (Fortsetzung):

Besonderheiten der Kostenrechnung in Handwerk, Handel und Tourismus, insbesondere Kalkulationen.

Teilkostenrechnung (einfache Beispiele).

Bankrechnen:

Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (Kontokorrentkrediten) und von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Valuten und Devisen, Kauf und Verkauf von Effekten einschließlich der Ermittlung von Renditen).

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:

Erstellung einfacher Statistiken, Errechnung von Kennzahlen.

Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):

Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben; Grundzüge des Beihilfenrechtes; Abgabenverfahren.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Abrechnung und Verbuchung besonderer Geschäftsfälle:

Reisekosten, Wertpapiere ua. Vertiefende Wiederholung:

Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller

Klassen.

Didaktische Grundsätze:

Die Ausrichtung des Rechnungswesens auf das Leitfach Betriebswirtschaft und die ständige Anpassung des Lehrstoffes an die Bedürfnisse der Praxis sind besonders zu beachten. Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu.

Die Beispiele sollen sich auf das Wesentliche beschränken. Dem Beleg als Grundlage der Verbuchung kommt besondere Bedeutung zu.

Die für die Berufsausübung des Absolventen besonders bedeutsamen Themenbereiche (zB Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Kontierung von Belegen, Erstellung einfacher Kalkulationen) sollen durch ständiges Üben gefestigt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes sollen schon von der 1. Klasse an unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes beachtet werden.

Die Bilanzlehre soll auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt werden.

Auf die Funktion der Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument ist in einfacher Form Bedacht zu nehmen. Das Schwergewicht ist auf die Kalkulation zu legen.

Das Bankrechnen soll nur anhand von einfachen Beispielen behandelt werden. Originalabrechnungen von Banken sollen mit dem Schüler besprochen und dadurch die Beurteilung von Abrechnungskonditionen geübt werden.

Im Bereich Steuerlehre soll nur eine grundlegende Einführung erfolgen.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend kommt dem Einsatz und der optimalen Bedienung von kaufmännischen Rechnern besondere Bedeutung zu.

Durch die Verwendung von in der Praxis gebräuchlichen Hilfsmitteln (zB von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen, Tabellen, Kontenplänen, Gesetzestexten) wird das Lernen von nachschlagbaren Daten vermieden.

Der Schüler soll zur genauen Arbeit, die stets in einwandfreier Form zu erfolgen hat, angeleitet werden. Er soll auch erzogen werden, sich unter Verwendung der im Rechnungswesen üblichen Fachausdrücke präzise mündlich auszudrücken.

Ausdauerndes, selbständiges Arbeiten soll geübt werden. Komplexere Aufgaben sollen auch in Gruppenarbeit gelöst werden.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je vier in jeder Klasse, in der 3. Klasse bei Bedarf

zweistündig.

11.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Arbeiten des betrieblichen Rechnungswesens unter Verwendung eines in der Praxis häufig eingesetzten Standardsoftwarepaketes bewältigen können.

Der Schüler soll insbesondere

Der Schüler soll zum genauen und ausdauernden Arbeiten sowie zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team fähig sein.

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Formale Voraussetzungen:

Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten

Rechnungswesens.

Finanzbuchhaltung (einfaches Lehrmodell):

Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen einschließlich Lagerbuchführung (Eröffnung, laufende Buchungen, Fakturierung und Verwaltung offener Posten) anhand einer Belegsammlung; laufende Datensicherung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge; Stammdatenpflege und

laufende Datensicherung.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Organisatorische Voraussetzungen:

Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

Finanzbuchhaltung (umfangreicheres Lehrmodell):

Verbuchung von praxisgerechten Geschäftsfällen einschließlich

Anlagenbuchführung, Abschluß und Auswertung.

Stammdatenpflege und laufende Datensicherung.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Bearbeitung der Geschäftsfälle ist besonderes Gewicht auf das Verständnis des Schülers für die sachlichen Zusammenhänge sowie auf die Beachtung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu legen.

In der Abfolge des Lehrstoffes empfiehlt es sich, die einzelnen Bereiche derart zu verbinden, daß der Schüler möglichst früh die gestellten Aufgaben selbständig lösen kann.

Die Eröffnung von Konten ist nur exemplarisch durchzuführen.

Die richtige und rationelle Datenerfassung sowie das Lesen und Verstehen von Computerausdrucken erfordern intensives Üben. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend kommt den laufenden Tätigkeiten wie Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen, Korrekturarbeiten usw. große Bedeutung zu.

Auf die in den Unterrichtsgegenständen Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist aufzubauen, notwendige Querverbindungen zu diesen Unterrichtsgegenständen und zu den Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Projektarbeit sind herzustellen. Partner- und Gruppenarbeit empfehlen sich bei Fehlerfeldkontrollen und bei Abstimmungen.

Blockungen sind vorzusehen.

12.

Wirtschaftsinformatik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen:

Aufbau von Datenverarbeitungssystemen; Hardware (Zentraleinheit, Eingabe-, Ausgabegeräte, externe Speicher unter Berücksichtigung der Datenträger, Dialoggeräte); Software (Betriebssysteme, Benutzeroberflächen, Dienstprogramme, Programmiersprachen, Anwenderprogramme).

Gerätebedienung:

Operating am vorhandenen Datenverarbeitungssystem; Tastatur;

Bildschirm; Drucker; sonstige Peripheriegeräte.

Software:

Verwendung des vorhandenen Betriebssystems, der Benutzeroberfläche

und der Dienstprogramme.

Zusammenwirken von Hard- und Software; Installation von Software.

Tabellenkalkulation und Grafik:

Funktion, Arbeitsweise und Handhabung eines Programmpaketes für

Tabellenkalkulation und Grafik.

Kaufmännische Anwendungen:

Einsatz eines Programmpaketes für Tabellenkalkulation und Grafik

zur Lösung kaufmännischer Aufgabenstellungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Datenverarbeitungssysteme:

Personalcomputer, Netzwerke, Mainframes.

Nutzungsformen; Betriebsarten.

Dateien:

Arten; Verwaltung.

Hierarchie der Daten.

Datenbank:

Funktion, Arbeitsweise und Handhabung eines Programmpaketes für

Datenverwaltung.

Kaufmännische Anwendungen:

Einsatz vorhandener Programmpakete zur Datenverwaltung, Tabellenkalkulation und Grafik zur Lösung kaufmännischer Probleme.

Nutzung von öffentlichen Datenbanken und Kommunikationsdiensten.

Datenverarbeitung und Recht:

Datensicherung und Datenschutz; Persönlichkeitsschutz; Schutz

geistigen Eigentums.

Datenverarbeitung und Gesellschaft:

Einsatzmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik.

Büroautomation; Ergonomie.

Gesellschaftliche Auswirkungen auf die Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

In der Abfolge des Lehrstoffes sollen die einzelnen Themenbereiche so verschränkt werden, daß die Motivation des Schülers durch unmittelbare Erfolgserlebnisse gefördert wird. Auch Vielfalt der Methoden und unterschiedliche Sozialformen fördern die Motivation.

Durch die freie Wahl von Problemstellungen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler können die Selbständigkeit und die Kreativität der Schüler gefördert werden.

Im Themenbereich „Kaufmännische Anwendungen“ kommen insbesondere Beispiele aus dem wirtschaftlichen Rechnen, im Themenbereich „Datenverarbeitung und Gesellschaft“ Beispiele sozialpolitischer Auswirkungen in Betracht.

Bei den praktischen Arbeiten dienen Hinweise auf die theoretischen Vorkenntnisse der Festigung des Lehrstoffes.

Die Verwendung von Originalformularen und bildlichen Darstellungen erhöht die Anschaulichkeit.

Bei der Lösung komplexerer kaufmännischer Probleme ist Partner- und Gruppenarbeit sehr nützlich.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je zwei in jeder Klasse, in der 2. Klasse bei Bedarf

zweistündig.

13.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll normgerechte und fehlerfreie Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung des Maschinschreibens, der Kurzschrift und der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Er soll auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, gestalten, überarbeiten, festhalten und rationell weitergeben können.

Der Schüler soll das 10-Finger-Tastschreiben und die Funktionen der dafür eingesetzten elektronischen Schreibsysteme sowie die Kurzschrift (Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde) anwenden können.

Der Schüler soll weiters

im Teilbereich Maschinschreiben

im Teilbereich Kurzschrift

Der Schüler soll ferner

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

10-Finger-Tastschreiben einschließlich des normgerechten Anwendens der Ziffern und Sonderzeichen.

Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke nach der ÖNORM A 1080 mit und ohne Vordruck unter Anwendung praxisgerechter Korrekturverfahren.

Postbearbeitung; Ablagemethoden; einfache bürotechnische Hilfsmittel.

Verkehrsschrift; Lesen eigener Stenogramme und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren Umsetzen in Maschinschrift.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Formale Gestaltung anspruchsvoller Schriftstücke mit und ohne Vordruck.

Schreiben nach Tonträgern entsprechend den Richtlinien für das Phonodiktat nach der ÖNORM A 1081.

Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation.

Aufnehmen von Texten in Kurzschrift und deren mündliche oder

schriftliche Wiedergabe.

Kurzschrift als Notizschrift.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Formulieren von Routinetexten; inhaltliches und formales Überarbeiten von Texten und Festlegen der zweckentsprechenden und rationellen Form. Aufnehmen von Texten in Kurzschrift und deren mündliche und schriftliche Wiedergabe.

Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Stellung der Textverarbeitung im Gesamtgefüge der Büroorganisation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, insbesondere in Form unterschriftsreifer Schriftstücke.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung des 10-Finger-Tastschreibens für die anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere für Wirtschaftsinformatik und für die Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Projektarbeit, ist es notwendig, daß die Tastatur einschließlich der normgerechten Anwendung der Ziffern und Sonderzeichen im 1. Semester der 1. Klasse erarbeitet wird.

Der Schüler ist während der gesamten Ausbildung zum Tastschreiben anzuhalten.

Querverbindungen zur Computerunterstützten Textverarbeitung sind herzustellen.

Bei der Anwendung der Kurzschrift muß im Hinblick auf den Einsatz in der Praxis der Wiederlesbarkeit der Vorrang vor der Richtigkeit eingeräumt werden. Den Geschwindigkeitsvorgaben in Kurzschrift kommt die Bedeutung eines Rahmens zu; die Diktiergeschwindigkeit ist dem jeweiligen Leistungsniveau der Schüler anzupassen.

Audiovisuelle Unterrichtsmittel erhöhen die Anschaulichkeit und die Motivation.

Dem Schüler ist die rationelle Anwendbarkeit der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für seine berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen.

Der Praxisbezug wird auch durch Beschaffen fachspezifischer Informationen sowie durch die Verwendung von Wörterbüchern, Bedienungsanleitungen, Handbüchern usw. gefördert.

Fallbeispiele zur integrierten Behandlung des Schriftgutes fördern das Verständnis für betriebliche Abläufe und Zusammenhänge und sollen daher in den Unterricht eingeplant werden.

Doppelstunden können vorgesehen werden.

Schularbeiten: Je zwei in jeder Klasse.

14.

Computerunterstützte Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Verwendung einer in der Praxis häufig verwendeten Textverarbeitungs-Software

Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Textverarbeitungs-Softwarepaket:

Standardfunktionen.

Richtlinien:

Korrekturregeln, Einführung in die typographischen

Gestaltungsregeln.

Schriftgutgestaltung:

Texterfassung nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern.

Textformatierung.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Textverarbeitungs-Softwarepaket:

Erweiterte Funktionen.

Einbinden von Daten einer Datenbank und von Grafiken.

Desktop-Publishing:

Standardfunktionen, Arbeitsweise, einfache Anwendungen.

Schriftgutgestaltung:

Selbständiges Überarbeiten und Gestalten von anspruchsvollerem Schriftgut nach schriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern inklusive Formulieren von Texten.

Schreiborientierter Bildschirm-Arbeitsplatz:

Aspekte der Arbeitsplatzqualität (Organisation, Ergonomie, Ökologie, Entwicklungstendenzen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Auf die in den Gegenständen Textverarbeitung und Wirtschaftsinformatik erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist aufzubauen, notwendige Querverbindungen zu diesen Gegenständen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Der Schüler ist während der gesamten Ausbildung zum Tastschreiben anzuhalten.

Die Verwendung von Benutzerhandbüchern, Bedienungsanleitungen uä. soll geübt werden.

Dem Schüler ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für seine berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen.

Der Schüler soll zur genauen Arbeit, die stets in einwandfreier Form zu erfolgen hat, angeleitet werden. Selbständiges Arbeiten soll gefördert werden. Komplexere Aufgaben können auch durch Partner- oder Gruppenarbeit gelöst werden.

Blockungen können vorgesehen werden.

15.

Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Rechtsbegriffe:

Rechtsordnung; Arten des Rechts; Auslegung; Rechtssubjekt; Zugang

zum Recht.

Staatslehre:

Staatselemente; Staats- und Regierungsformen;

Staatenverbindungen (UNO, EG ua.).

Grundlagen der politischen Bildung:

Demokratie, politische Meinungsbildung, Medien, politische

Parteien, Wahlen, Menschenrechte.

Österreichisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht:

Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung; Gesetzgebung und Vollziehung; Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden; Gerichtsbarkeit.

Interessenvertretungen:

Gesetzliche und freiwillige Interessenvertretungen der Arbeitgeber

und der Arbeitnehmer.

Privatrecht:

Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Schuldrecht

(für den Alltag bedeutsame Aspekte).

Gerichtsbarkeit:

Straf- und Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich Zwangsvollstreckung).

Grundzüge des materiellen Strafrechts (für den Alltag bedeutsame Aspekte).

Gewerberecht:

Einteilung der Gewerbe; Voraussetzungen für die Ausübung von

Gewerben; Gewerbeberechtigung.

Umweltschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

Arbeitnehmerschutz; kollektives Arbeitsrecht; Sozialrecht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Bei der Behandlung der Teilgebiete ist jeweils von der Rechts- und Berufspraxis auszugehen. Die Besprechung von Rechtsquellen, die Abfassung einfacher Schriftsätze (zB Testament, Mahnklage), die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen aktivieren und motivieren den Schüler. Die Lösung der gestellten Aufgaben soll in Einzel- und Gruppenarbeit erfolgen.

Im Bereich der politischen Bildung ist dem Schüler seine besondere Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Gemeinschaft zu verdeutlichen. Außerdem ist ihm bewußt zu machen, daß die Rechtsordnung die von der Gesellschaft gewünschten Verhaltensweisen normiert und dem einzelnen ein Mindestmaß an Freiheiten garantiert.

Zur Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit erforderlich.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

Blockungen können vorgesehen werden.

16.

Volkswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stellung der Volkswirtschaft:

Makro- und Mikroökonomie; wirtschaftspolitisches Handeln.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:

Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, soziale Marktwirtschaft; bestehende Wirtschaftsordnungen; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.

Konjunkturlehre.

Produktionsfaktoren:

Arbeit, Boden, Kapital, Know-how, Innovation.

Angebot und Nachfrage:

Determinanten von Angebot und Nachfrage; Markt und Marktformen;

Marktgleichgewicht; Preisbildung; Konsument; Wettbewerb und Wohlstandsmessung.

Geld und Währung:

Funktionen des Geldes; Geldwert und Kaufkraft; Währung;

Oesterreichische Nationalbank; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung;

Budget; Probleme nationaler und internationaler Verschuldung.

Wirtschaftskreislauf:

Entstehung des Nationalproduktes; Volkseinkommen (Entstehung, Verteilung); volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Bevölkerungs-, Migrations- und Beschäftigungspolitik; Wachstums- und Konjunkturpolitik; Konsumpolitik; Agrarpolitik; Sozialpolitik;

Umweltschutzpolitik; Energiepolitik; Fremdenverkehrspolitik ua. Internationale Wirtschaft:

Europäische Gemeinschaft, EWR, österreichische Integrationspolitik;

Integration Osteuropas; Industrie- und Entwicklungsländer; Probleme der Entwicklungshilfe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Zweckmäßigerweise wird von dem Kenntnisstand der Schüler, von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen, Berichten der Massenmedien sowie geeignetem Zahlenmaterial aus der Wirtschaft auszugehen sein. Darauf aufbauend soll durch problemorientierte Fragestellungen und Diskussionen das kreative und vernetzte Denken gefördert werden.

Den Veränderungen in Europa ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs auf dem Weg zur und in der europäischen Gemeinschaft herauszuarbeiten.

In geeigneten Themenbereichen wie Umwelt-, Energie-, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Nord-Süd-Konflikt ua. soll dem Schüler ein besonderes Verantwortungsgefühl für Natur, Mitmenschen und Gemeinschaft vermittelt werden.

Entsprechend den regionalen Gegebenheiten bzw. der Interessenslage der Schüler können Schwerpunkte gesetzt werden.

Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen die Motivation der Schüler aber auch deren Selbständigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Ausdauer gefördert werden.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen den Unterrichtsertrag.

17.

Leibesübungen

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

18.

Schwerpunktgegenstände

a)

Schwerpunktgegenstände aus dem Pflichtgegenstandsbereich

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

18.1 Deutsch

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Englisch einschließlich Wirtschaftssprache der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.3 Zeitgeschichte und Politische Bildung Lehrstoff:

2.

Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Zeitgeschichte und Politische Bildung ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.4 Geographie (Wirtschaftsgeographie) Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Geographie (Wirtschaftsgeographie) der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

3.

Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Wirtschaftssektoren:

Bedeutung für die Region; typische Betriebe der Region und deren

Analyse; Entwicklung.

Raumordnung der Region:

Raum- und Verkehrsplanung; Stadt- und Dorferneuerung.

Versorgung und Entsorgung.

Arbeitsmarkt der Region:

Erwerbsstruktur; Arbeitsmarktprobleme (Beschäftigungssituation, Pendler).

Öffentliche Einrichtungen der Region:

Zentralörtliche Gliederung; Bundes-, Landes- und Gemeindeinstitutionen.

Regionale Bevölkerungsstruktur:

Alterspyramide; sozialer Wandel; Mobilität.

18.5 Biologie, Ökologie und Warenlehre

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Biologie, Ökologie und Warenlehre der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.6 Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich

Projektarbeit

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.7 Rechnungswesen

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Rechnungswesen der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.8 Wirtschaftsinformatik

Lehrstoff:

1.

und 2. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

3.

Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsinformatik ist zu aktualisieren.

System und Einsatzplanung:

Die Datenverarbeitung im Unternehmen (Berücksichtigung der

betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen; zentrale und dezentrale

Datenverarbeitung).

Auswahl eines EDV-Systems; Softwarevergleich.

Analyse des EDV-Marktes (Vergleichskriterien).

Datentransfer zwischen verschiedenen Programmen:

Datenimport und Datenexport; Datenkonvertierung.

18.9 Textverarbeitung

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Textverarbeitung in der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.10 Computerunterstützte Textverarbeitung Lehrstoff:

2.

und 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Computerunterstützte Textverarbeitung in der jeweiligen Klasse ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.11 Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht Lehrstoff:

3.

Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Politische Bildung, Staatsbürgerkunde und Recht ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

18.12 Volkswirtschaft

Lehrstoff:

3.

Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):

Der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Volkswirtschaft ist zu erweitern, zu ergänzen und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze:

Als Ergänzung zum jeweiligen Pflichtgegenstand sind aufbauend auf den Kenntnissen und Fertigkeiten der Schüler durch einen handlungs- und problemorientierten Unterricht die fachliche und soziale Kompetenz des Schülers zu fördern und ein Beitrag zur Entwicklung seiner Persönlichkeit zu leisten.

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Die Praxisorientierung wird ua. durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Zusammenhänge, vor allem aber durch praxisnahe Übungen (zB Berechnungen, Erstellung von Grafiken, Ausarbeitung von Schriftstücken, Präsentation der Arbeitsergebnisse) unter Verwendung praxisgerechter Unterrichtsmittel (zB Originalformulare) erhöht. Bei diesen Übungen sind die äußere Form, ein der Praxis entsprechender Inhalt und sprachlich richtiger Ausdruck von großer Bedeutung.

Der Persönlichkeitsentwicklung und der Denkschulung dienen ua.

Vorkenntnisse der Schüler sollen berücksichtigt werden.

Durch den Wechsel der unterschiedlichen Sozialformen sowie durch den Einsatz von projektorientiertem Unterricht, Rollenspielen und Fallstudien sollen die Motivation der Schüler aber auch deren Selbständigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie die Ausdauer gefördert werden.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.

Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Blockungen können vorgesehen werden.

b)

Weitere Schwerpunktgegenstände

18.13 Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

1.

bis 3. Klasse (jeweils bis zu 2 Wochenstunden):

Grundlagen:

Sprech-, Atem- und Konzentrationstechnik.

Zusammenwirken von Sprechen und Bewegung; (Körper)Sprache, Gestik,

Mimik.

Erzählkette, Impulsgeschichte, Monolog und Dialog.

Rollenspiele.

Rhetorische Kommunikation:

Psychologie der Gesprächsführung.

Kommunikationsmodell - kommunikatives Bedingungsfeld.

Einweg- und Zweiwegkommunikation.

Mehrstufige Kommunikation.

Sprech- und Handlungsstile.

Problemauflistung, Redevorbereitung, Redeaufbau.

Übungen in freier Rede mit Tonband-/Videoaufzeichnung.

Eigen- und Fremdauswertung.

Vorbereitung von Besprechungen und Diskussionen.

Durchführung von Besprechungen mit Videoauswertung.

Pro- und Kontradiskussion in der Gruppe mit Videoauswertung.

Moderation und Diskussionsleitung.

Fragetechniken.

Argumentationstechniken.

Gesetze der Meinungsbildung.

Kommunikations- und Präsentationsformen der Wirtschaft:

Gesprächführung mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern

und Behörden.

Telefongespräche.

Vorstellungsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsgespräche, Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen mit Videoaufzeichnung, Eigen- und Fremdauswertung.

Betreuung von Geschäftspartnern.

Präsentationstechniken.

Präsentation von Unternehmen, Dienstleistungen und Produkten.

Werbetechniken.

Einsatz von in der Praxis verwendeten Informations- und Kommunikationsmedien.

Konferenz, Verhandlung, Debatte und Podiumsdiskussion.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Durch den stufenweisen Aufbau des Trainingsprogrammes sollen die in der Bildungs- und Lehraufgabe angestrebten Ziele im Hinblick auf das kommunikative Verhalten des Schülers in allen Bereichen gefestigt werden. Dabei sollen die psychologischen Komponenten des kommunikativen Handelns einbezogen werden.

Der permanente Einsatz von Medien bei den einzelnen Kommunikationsübungen soll die Eigen- und Fremdreflexion unterstützen und die Selbstsicherheit, Überzeugungskraft und Persönlichkeitsentwicklung des Schülers fördern.

Ein besonderer Stellenwert soll den Kommunikations- und Präsentationsformen der betrieblichen Praxis eingeräumt werden. Die Methodenvielfalt ermöglicht es, die Individualität, das kritische Bewußtsein und die Entwicklung der Persönlichkeit des Schülers zu fördern.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe vorgegebene Erweiterung der Kompetenzen und der Kommunikation und Präsentation fordert vom Lehrer eine vom jeweiligen Lehrstoff abhängige differenzierte Unterrichtsarbeit.

Einerseits wird er Informationen bereitstellen müssen, andererseits wird er mehr die Funktion des Moderators zu übernehmen haben und dadurch zum entdeckenden Lernen und Erfahren der Wirkungen von Verhaltensmustern beitragen. Oft wird die Vorgabe der Planung zu einem Thema - gegebenenfalls mit entsprechender zielgerichteter Problemstellung - ausreichend sein.

Referenten aus der Praxis, Lehrausgänge und Exkursionen steigern den Unterrichtsertrag.

Teile des Lehrstoffes können durch verschiedene Lehrer entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Blockungen sollen vorgesehen werden.

18.14 Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Wirtschaftssprache

Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch,

Polnisch, Russisch, Slowakisch, Slowenisch,

Tschechisch oder Ungarisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

Der Schüler soll zur selbständigen Weiterbildung sowie zur Zusammenarbeit und zur Toleranz bereit sein.

Lehrstoff:

1.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Situationen aus dem Alltag; der Mensch und seine Umwelt.

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort; Gespräch; Telefonat; Zusammenfassung;

Darstellung einfacher Sachverhalte.

Sprachstruktur:

Erarbeitung der für die kommunikative Kompetenz unbedingt

notwendigen Strukturen.

2.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Leben in der Gemeinschaft (Wohn- und Berufsumfeld, Kultur und Freizeit).

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort; Gespräch; Telefonat; Rollenspiel; Bericht über

Erlebtes, Gelesenes, Gehörtes und Gesehenes; Zusammenfassung;

Privatbrief; Kurzreferat.

Gebrauch von Informationsquellen:

Medien, Wörterbuch.

Sprachstruktur:

Wiederholung, Erweiterung und Vertiefung der für die kommunikative

Kompetenz unbedingt notwendigen Strukturen.

3.

Lernjahr (2 Wochenstunden):

Kommunikationsthemen:

Lebensformen im betreffenden Sprachraum; staatliche Einrichtungen;

Tourismus; Arbeitswelt.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Formale Grundlagen; Kaufvertrag (einfache Formen von Anbahnung und Abschluß); Telekommunikation.

Kommunikationsformen:

Frage und Antwort; Gespräch; Telefonat; Rollenspiel; Bericht über Erlebtes, Gelesenes, Gehörtes und Gesehenes; Zusammenfassung; Kurzreferat; einfacher Geschäftsbrief; Übersetzung einfacher Texte.

Gebrauch von Informationsquellen:

Medien, Wörterbuch.

Sprachstruktur:

Ergänzung und Festigung der für die kommunikative Kompetenz

unbedingt notwendigen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Das wichtigste Ziel der zweiten lebenden Fremdsprache ist die Beherrschung der vier Fähigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Sie sind im Unterricht nicht getrennt, sondern integriert zu üben, wobei der mündlichen Kommunikationsfähigkeit der Vorzug zu geben ist. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur integrierten Beherrschung dieser vier Fertigkeiten. Abgesehen von Situationen mit praxisfremdem Wortschatz wie Erklärungen zur Grammatik und zu Übersetzungen soll im Unterricht nach Möglichkeit die Fremdsprache verwendet werden.

Im Zusammenhang mit den jeweiligen Themenbereichen sind die systematische Darstellung und häufige Übung der Aussprache, der Intonation, der Rechtschreibung sowie der Wort-und Satzgrammatik wichtig.

Es ist zu empfehlen, bei der Benennung grammatikalischer Kategorien auf eine möglichst einheitliche Terminologie in den einzelnen Sprachfächern zu achten.

Der Wortschatz soll zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Begriffe und Wendungen der Alltagssprache aufgebaut und allmählich durch gebräuchliche Wörter und Wendungen aus dem Bereich der Wirtschaft erweitert werden. Es empfiehlt sich, neue Wörter und Wendungen im Satzzusammenhang zu präsentieren. Der Festigung und dem Ausbau des Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert ua.).

Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. Im Sinne einer anzustrebenden Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit zu tolerieren, wobei das langfristig anzustrebende Ziel der Sprachrichtigkeit jedoch nicht aufgegeben werden darf.

Es empfiehlt sich, auf Zusammenhänge mit der Muttersprache oder anderen Fremdsprachen hinzuweisen. Die Übersetzung in die Muttersprache soll in erster Linie Verständnishilfe sein.

Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen entsprechend zu berücksichtigen.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel zu.

Im Unterricht sollen alle sich bietenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die der Veranschaulichung und Motivierung dienen. Der Einsatz von Medien intensiviert und aktualisiert den Unterricht und fördert das Sprachverstehen sowie das Interesse der Schüler.

Schularbeiten: Je zwei in jedem Lernjahr.

18.15 Besondere Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Der Schüler soll weiters

18.15.1 Banken und Versicherungen

Lehrstoff:

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