Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1991, wird – hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
§ 1. Für die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
§ 2. Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
§ 3. Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
§ 3. (1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
§ 3. (1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 250/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
§ 3. (1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 250/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(4) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 428/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
§ 3. (1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 250/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(4) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 428/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(5) § 1a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
§ 3. (1) Der in der Anlage enthaltene Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für Religion) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse mit 1. September 1994, der 4. Klasse mit 1. September 1995 und der 5. Klasse mit 1. September 1996 in Kraft.
(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 250/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(4) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 428/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.
(5) § 1a sowie jeweils der Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) und der Abschnitt IV (Stundentafel) der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(6) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2004 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2004 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft.
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
§ 4. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport BGBl. Nr. 312/1985, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik erlassen wird, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 480/1986, tritt hinsichtlich der
Klasse mit 31. August 1992, der 2. Klasse mit 31. August 1993, der
Klasse mit 31. August 1994, der 4. Klasse mit 31. August 1995 und der 5. Klasse mit 31. August 1996 außer Kraft.
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. 3, BGBl. II Nr. 204/2016)
ARTIKEL II
Bekanntmachung
Die in der Anlage unter Abschnitt V wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 3)
Anlage
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LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR
KINDERGARTENPÄDAGOGIK
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.
Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt
- die allgemeinen Bestimmungen,
- das allgemeine Bildungsziel,
- die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
- die Stundentafel und
- die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.
Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
- Gesundheitserziehung
- Interkulturelles Lernen
- Leseerziehung
- Medienerziehung
- Musische Erziehung
- Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
- Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)
- Sprecherziehung
- Umwelterziehung
- Verkehrserziehung
- Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
- Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken
- Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Unterrichtsplanung
- die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien”),
- die Auswahl der Lehrstoffe,
- die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie
- die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
- geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
- die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;
- die Einplanung von Lernzeiten, die der Schülerin/dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;
- die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß;
- die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
- fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,
- die Gestaltung von Festen und Feiern,
- Formen der inneren Differenzierung,
- Schulveranstaltungen,
- die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.
Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind, und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen. An diesen Bildungsanstalten können ferner auch Erzieherinnen und Erzieher an Horten ausgebildet werden.
Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
Jugendgemäßheit - Wissenschaftsorientierung - Soziales Lernen
Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:
Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.
Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.
Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.
Berufsorientierung und Allgemeinbildung
In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.
Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.
Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.
Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug
Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.
Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration
Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.
Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
Aktivierung und Motivierung
Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
Strukturierung und Exemplarität
Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
Lebensbezogenheit und Veranschaulichung
Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.
Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Individualisierung durch Differenzierungsmaßnahmen
Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse).
Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Berücksichtigung verschiedener Lehr- und Lernformen
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld Kindergarten/Hort und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.
Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrags
Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.
Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist - auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände - besonders Bedacht zu nehmen.
Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen.
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstundenzahl zusätzlich Lehrver-
Pflichtgegenstände Ausbildung zum pflich-
Klasse Summe Erzieher an tungs-
```
-
-
-
- Horten gruppe
-
-
```
```
- 5.
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
Pädagogik
(einschließlich
Pädagogische
Psychologie,
Pädagogische
Soziologie,
Philosophie) ..... - 2 3 3 3 11 II
Pädagogik für
Erzieher an Horten 1 II
Heil- und
Sonderpädagogik .. - - - 1 1 2 II
Didaktik
(insbesondere
Didaktik der
Kindergarten- und
Vorschulerziehung) 2 3 3 3 12 II
2 III
Kindergartenpraxis *1) 2 4 5 5 17 III
Didaktik der
Horterziehung 1 2 II
2 III
Hortpraxis *1) ..... 2 2 III
Deutsch
(einschließlich
Sprecherziehung,
Kinder- und
Jugendliteratur) 4 3 3 3 3 16 1 I
Lebende Fremdsprache 3 3 2 2 2 12 1 (I)
Geschichte und
Sozialkunde ...... 2 2 2 - 2 8 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde . 2 2 2 1 - 7 (III)
Rechtskunde ........ - - - - 2 2 III
Mathematik ......... 3 3 2 2 - 10 1 (II)
Physik ............. - 2 2 2 - 6 (III)
Chemie ............. - 2 2 - - 4 (III)
Biologie und
Umweltkunde ...... 2 2 1 2 - 7 III
Gesundheitslehre ... - - - - 1 1 (III)
Musikerziehung ..... 2 2 1 2 2 9 (IVa)
Instrumentalmusik
Gitarre *2) ...... 2 1 1 0/1 - 4/5 V
Flöte *2) ........ - 1 1 1/0 - 3/2 V
Rhythmisch-
musikalische
Erziehung ........ - 2 - - - 2 IV
Bildnerische
Erziehung *2) .... 2 2 2 2 0/2 8/10 (IVa)
Werkerziehung *2) .. 5 2 2 2 2/0 13/11 (IV)
Leibeserziehung .... 3 2 2 2 3 12 (IVa)
```
```
Wochenstundenzahl zusätzlich Lehrver-
Verbindliche Übungen Ausbildung zum pflich-
Klasse Summe Erzieher an tungs-
```
-
-
-
- Horten gruppe
-
-
```
```
- 5.
```
```
```
Ergänzende
berufskundliche
Unterrichts-
veranstaltungen
Hauswirtschaftlich-
gesundheitlicher
Bereich ........ 3 - - - - 3 V
Kindergartenpraxis - - 1 - - 1 III
Figurenspiel/
Verkehrserziehung - - - 1 - 1 IV
Buchhaltung/
Kommunikations-
techniken und
Gruppendynamik ... - - - 2 - 2 III
```
```
37 39 38 36 33 183 2 4 7
(40)(40)(40)(196) (13)
```
```
Wochenstundenzahl Lehrver-
Freigegenstände Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
-
- gruppe
-
-
```
```
```
Stenotypie *3) *4) ...... (2) (2) (2) - - 2 (V)
Instrumentenbau *3) *4) . (2) (2) (2) - - 2 (V)
Früherziehungspraxis .... - - - 2 2 4 III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung *3) ......... - - 1 1 1 3 IV
Instrumentalmusik
Gitarre ............... - - - - 1 1 V
Flöte ................. - - - - 1 1 V
Slowenisch .............. 2 2 2 2 2 10 I
Kroatisch ............... 2 2 2 2 2 10 I
Ungarisch ............... 2 2 2 2 2 10 I
Französisch ............. 2 2 2 2 2 10 I
Italienisch ............. 2 2 2 2 2 10 I
Unverbindliche Übungen
Chorgesang *3) .......... 1 1 1 1 1 5 (V)
Spielmusik *3) .......... - 1 1 1 1 4 (V)
Praxisanleitung *3) ..... 2 2 - - - 4 III
Interkulturelle
Erziehung *3) *4) ..... - - - (2) (2) 2 III
Darstellendes Spiel *3) . 2 2 2 2 - 8 V
Sprecherziehung ......... - 2 - - - 2 IV
Literaturpflege ......... - - - 1 1 2 (III)
Biologische Übungen *3)*4) (2) (2) (2) - - 2 III
Informatik *3) .......... 2 2 - - - 4 II
Medienkunde ............. - - - 2 2 4 III
Leibeserziehung ......... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
Förderunterricht
Deutsch *5) ............. 2 2 2 2 2 10 (I)
Mathematik *5) .......... 2 2 2 2 - 8 (II)
Lebende Fremdsprache *5). 2 2 2 2 2 10 (I)
Musikerziehung *5) ...... 2 2 - - - 4 (IVa)
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT AN DER
BILDUNGSANSTALT FÜR
KINDERGARTENPÄDAGOGIK
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des
Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und dem Österreichischen Katechetischen Direktorium auf. In seiner Struktur stimmt er mit dem neuen Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der allgemeinbildenden höheren Schule und berufsbildenden höheren Schule überein. Für das inhaltliche Grundkonzept ist der Lehrplan der berufsbildenden höheren Schule herangezogen worden. Die spezifischen Anliegen der Schultype - in erster Linie die berufsbezogene Ausbildung in der Schule - wurden mehrfach berücksichtigt: in der Angabe religionspädagogischer Prinzipien und Themenfelder und in der Möglichkeit jedes Unterrichtsthema einer religionspädagogischen Fragestellung zu unterziehen.
Daraus ergibt sich, daß
jedes Thema sowohl einem theologischen wie auch einem anthropologischen Richtziel zugeordnet wird (= Wahrung der „Treue zu Gott” und der „Treue zum Menschen”);
die theologischen, religionspädagogischen, anthropologischen und schulisch-didaktischen Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen das Strukturprinzip bestimmen;
der Lehrstoff in Themenfelder gegliedert ist, die je nach Situation der Klasse intensiver oder mehr kursorisch behandelt werden können;
die Lehrinhalte in Kernstoff und Erweiterungsstoff differenziert werden;
zentrale Anliegen des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik wiederholt werden, zum Teil in jeder Klasse berücksichtigt sind;
grundsätzlich jedes Unterrichtsthema für eine religionspädagogische Umsetzung fruchtbar gemacht werden kann und soll;
die religionspädagogischen Themenfelder die Stoffverarbeitung für den Religionsunterricht (dh. für den Schüler und den künftigen Erwachsenen) mitbestimmen.
Der Religionsunterricht hat folgende Ziele zu verfolgen:
- Er hat die Frage nach Gott, Welt und Leben zu wecken, zu reflektieren und dabei die Antwort aus Offenbarung und Kirche verstehbar zu machen.
- Er hat insbesondere mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu machen.
- Er muß in der Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Ideologien zur persönlichen Entscheidung befähigen und zugleich Verständnis und Toleranz wecken.
- Er soll versuchen, die Schüler zu einem religiösen Leben zu motivieren und aus dem Glauben zum verantwortlichen Handeln in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen.
Aus dieser allgemeinen Aufgaben- und Zielbeschreibung
sich selbst zu verstehen und anzunehmen;
sich mit allen Menschen solidarisch sehen;
sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend bejahen;
in den Grunderfahrungen und -bedürfnissen die Sinnfrage wahrzunehmen.
Theologische Unterrichtsprinzipien:
1.1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung:
Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.
1.2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens:
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube als personale Beziehung zu sehen ist und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten (vgl. Catechesi tradendae 5-9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll.
1.3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension:
Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.
1.4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt:
Alle Themen sollen unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Es besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.
1.5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension:
„Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit einzureihen.” (Catechesi tradendae 32).
1.6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau:
Der Religionsunterricht soll erreichen, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden für den Schüler nebeneinanderstehen. Er soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11.) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die „Glaubensbekenntnisse” (beachte: Plural) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „Gefäß”, in das der Schüler die Erfahrung und die Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern - der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend - als Endpunkt, in den Einzelthemen münden.
Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien:
2.1. Das Prinzip der Symbolerschließung:
Menschliches Leben braucht sinnvoll erfahrbare Zeichen. Sie repräsentieren Wirklichkeit und stiften Gemeinschaft. Sie stellen Entscheidendes dar und sind als Geschehen wirksam. Für die religionspädagogische Arbeit erschließen Symbole elementare Glaubensinhalte, wie die Geheimnisse des Glaubens. Der künftige Kindergärtner soll Symbole entdecken und erschließen können, für sein eigenes Leben und für die Kinder, die seiner erzieherischen Verantwortung anvertraut sind.
2.2. Das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung:
Erziehung ist das Geschehen, das den Menschen in seiner Ganzheit betrifft. Menschsein verwirklicht sich in der dauernden Bezogenheit von leiblichen, gefühlsmäßigen und geistigen Vorgängen. Das Kind nimmt sich und diese Beziehungen zu anderen Personen als Ganzheit wahr und darf deshalb nicht spezialisiert und eindimensional (zB nur Wissensvermittlung) erzogen und gebildet werden. Der künftige Kindergärtner soll diesen Ansatz einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung für sich beanspruchen und anwenden können. Er legt damit die Basis, ganzheitliche Erziehungsprozesse gestalten zu können.
2.3. Das Prinzip der Schulung religiöser Grundfähigkeiten („Kräfteschulung”):
Die im Menschen grundgelegten Kräfte (im Sinne von Anlagen, Fähigkeiten, Tugenden), wie zB ehrfürchtiges Handeln, danken, staunen können, Meditationsfähigkeit usw., brauchen, damit sie wirksam werden, Entfaltung und Schulung. Dabei geht es nicht nur um das „passive” Training einer Kraft. Im Rahmen verschiedenster Begegnungen und Erlebnisse soll eigenes Verhalten aufgebaut werden und damit die Fähigkeit gefördert werden, einzelne Kräfte selbständig in Gebrauch zu nehmen.
2.4. Das Prinzip der situationsorientierten Erziehung:
Lebenssituation der Lernenden und zu Erziehenden stehen im Mittelpunkt jedes Erziehungs- und Lernvorgangs. Dieser Ansatz braucht das Wissen um den Entwicklungsstand, die Kenntnis von der jeweiligen Lebenssituation des Schülers bzw. des Kindes. Tradition und erlernbare Inhalte verlieren nicht an Bedeutung. Sie werden zum „Sinn” für den Menschen, indem sie aus der und in die Situation des zu Erziehenden gedeutet und damit angemessen bewältigt werden. Vorgegebene Situationen werden interpretiert, fehlende Situationen müssen ermöglicht werden, und zwar in der Art, daß sich Schüler und Kinder darin selbst wiederfinden können („echte Situationen”).
2.5. Das Prinzip der Elternbildung aus der Sicht der erzieherischen Verantwortung:
Eltern sind die ersten Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Dieses Recht gilt auch dann, wenn das Kind anderen Erziehungsverantwortlichen (zB im Kindergarten oder in der Schule) überantwortet wird. Eltern bejahen mit ihrer Wahl einer Erziehungsstätte deren Erziehungskonzept und -ziel, dürfen aber auch von dieser Respekt vor ihrer Erziehungskompetenz erwarten. Der Religionsunterricht soll diese Kompetenzverteilung ernst nehmen, das wechselseitige Einwirken aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen ansprechen, zur Kooperation und zur Lösung der damit verbundenen Probleme anregen.
2.6. Das Prinzip der Zeugnisgabe durch den Kindergärtner:
Die Glaubensüberzeugung des Kindergärtners hat Vorbildfunktion. Der Religionsunterricht soll diesen Grundvorgang im erzieherischen Bemühen theologisch und pädagogisch transparent machen. Der künftige Kindergärtner soll sich bewußt werden, daß jede Qualität der Lebensdeutung auf die Handlungsmuster der Kinder Einfluß nimmt.
Anthropologische Unterrichtsprinzipien:
3.1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen:
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische (zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.
3.2. Das Prinzip der Schülergemäßheit:
Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1.). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 nicht Objekt, sondern Subjekt der Katechese.
3.3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit:
Aus der obengenannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und die der Kirche zu vermitteln hat.
3.4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung:
Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen vorbereiten und ermöglichen (vgl. dazu Religionspädagogische Prinzipien, 2.4.).
3.5. Das Prinzip der Sprachbildung:
Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren (vgl. Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußtmachen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu, besonders im Hinblick auf den den Glauben vermittelnden Beruf eines Kindergärtners. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.
3.6. Das Prinzip der Gesellschaftsbezogenheit:
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Er nimmt auch im gesellschaftlichen Bereich einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft und der künftigen Verantwortung des Schülers gegenüber der Gesellschaft Bezug genommen werden.
3.7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens:
Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Ahamnese) ein. Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden. Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.
3.8. Elternarbeit - Familienbezogenheit:
Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden. Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien:
4.1. Das Prinzip der Lebensnähe:
Der Religionsunterricht soll „vom Leben her” und „zum Leben hin” erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben (vgl. auch § 2 SchOG).
4.2. Das Prinzip der Anschaulichkeit:
Im traditionellen Verständnis fordert dieses Prinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen, der Erfahrungen aus der Kindergartenpraxis und der berufsbezogenen Gegenstände. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung” (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden.
4.3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit:
In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun” seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung und ähnlichem heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.
4.4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens:
Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Was etwa am Beispiel eines Sakramentes erschlossen wurde, kann man auf andere Sakramente beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.
4.5. Das Prinzip der Methodenvielfalt:
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und dem Lehrer entsprechen. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern (vgl. visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.
4.6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation; Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist gerade im berufsbezogenen Teil (Religionspädagogik) mit den berufsbildenden Fächern, wie zB Pädagogik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Didaktik, notwendig. Die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Unterrichtsgegenstände ist gerade in diesem Schultyp geboten, dh. eigentlich Anliegen aller Lehrpersonen. An möglichen Maßnahmen sind beispielhaft zu nennen: Kooperation im geplanten fächerübergreifenden Unterricht, Beratung und Ergänzung in „Grenzgebieten”, Beteiligung an Klassenkonferenzen.
4.7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages;
Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.
Erziehungsanliegen:
5.1. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:
- Medienerziehung,
- Politische Bildung,
- Sexualerziehung,
- Erziehung zur Partner- und Elternschaft,
- Gewissensbildung,
- Friedenserziehung,
- Erziehung zu verantwortlicher Haltung im Beruf,
- Erziehung zu einem integrativen Lebensstil.
5.2. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung (im Sinne der Eigenerfahrung des Schülers und künftigen Kindergärtners).
Lehrinhalte
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft und ähnliches) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.
Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindestens im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem Verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.
In der folgenden Lehrstoffangabe sind die Kapitel, die sich auf den Schüler beziehen, in Normalschrift, jene, die die Berufspraxis des Kindergärtners zum Gegenstand haben, in Kursivschrift gesetzt.
Klasse (2 Wochenstunden):
GEMEINSAM UNTERWEGS
FRAGEN AN MEIN LEBEN
1.1. Religionsunterricht und religiöse Erziehung (E 2, E 3) Kernstoff:
Schule: Lebens- und Arbeitsraum des Schülers (E 2).
Religion als Unterrichtsthema und Religion als Lebensvollzug (E 3).
Aufgaben und Gestaltung des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (B 4).
Religiöse Erziehung im Kleinkindalter - Thema des Religionsunterrichtes an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Überblick) (E 2).
Die Kirche als Bildungsträger und Träger von Erziehungseinrichtungen (D 2) (Bedeutung der Kirche für Bildungsarbeit, Leistung für Kultur, für die Erziehung, für die Schulen usw.).
1.2. Der Mensch auf der Suche nach Glück und Sinn (A 4, B 4) Kernstoff:
Der Jugendliche in der Umbruchsituation (B 2).
Die Suche des Menschen (des Kindes) nach dem Glück und Sinn (A 4).
Der Zusammenhang von Glück und Lebenssinn (A 4).
Gott - Urheber des Glücks (B 4).
Zeichen und Symbole für das Glück (A 4).
Zukunftserwartungen und Sinnfrage des Menschen (A 4).
Scheinantworten auf die Sinnfrage (A 4).
Beispiele menschlicher Sinnfindung (biblische Texte, Geschichten, Märchen, Bilder ...) (A 4).
1.3. Berufung zum Leben aus dem Glauben (A 1,E 1)
Kernstoff:
Leben als Ruf und Antwort, als Gabe und Aufgabe (A 1).
Vorfelder des Glaubens (Vertrauen, Zuwendung, Geborgenheit, Aufbruch, Hören, Miteinander sprechen usw.) (A 1).
Glaube - Glaubensschwierigkeiten - Zweifel - Unglaube (A 1/E 1).
Verständnis von und Beispiele für Glauben aus der Bibel (C 2).
Glaubenszeugnis - Glaubensfeier - Glaubenstat (E 1).
Beispiele von gläubigen Menschen aus Geschichte und Gegenwart - Heilige (D 2, E 2).
Die Bedeutung des Vorbildes für die Entwicklung des Glaubens (E 2).
1.4. Leben mit Leid und Tod (A 4, C 4, E 4)
Kernstoff:
Lebensverlust und Lebensgewinn (Erhebung von Erfahrungen) (A 4).
Der Umgang des heutigen Menschen mit Leid und Tod (E 4).
Leid und Tod im Leben eines Kindes (A 4).
Verdrängung und Bearbeitung von Leid und Tod (A 4).
Eschatologie (B 4, D 4).
Das Sakrament der Krankensalbung (B 4).
NACH GOTT FRAGEN
1.5. Der Glaube an den einen Gott (A 1, B 1, D 1)
Kernstoff:
Gottesvorstellungen junger Menschen (A 1).
Möglichkeiten der Gotteserfahrung (A 1).
Gott im Mitmenschen begegnen - Zeugen der Gotteserfahrung (A 1).
Gotteserfahrungen des Kleinkindes - „Spuren Gottes” in der kindlichen Welt (A 1).
Das Verhältnis von Glaube und Wissen (D 1).
Gotteserfahrungen in Kunst und Literatur (D 3).
Das Gottesbild in Kinderbüchern (D 3).
1.6. Gotteserfahrungen in der Bibel (C 1)
Kernstoff:
Beispiele der Gotteserfahrung im Alten Testament (C 2).
Jesu Gottesbild und Gottesbeziehung (C 1).
Gott, der befreit und mitgeht: (Dtn. 6,20-25; Lk. 1,46-55 ...) (C 4).
Der nahe und der ferne Gott (zB Ps. 22) (C 1).
Biblische Vorstellungen über Gott für das Kleinkind (C 1).
Die Schöpfung - der schaffende Gott (C 3).
Vaterbild und Gottesbild (A 1, C 1).
Der Monotheismus - das erste Gebot (C 4).
1.7. Glaube und Gottesbild in den Konfessionen und Religionen (A 4, B 4)
Kernstoff:
Überblick über die wichtigsten christlichen Konfessionen (D 4).
Wesensmerkmale der außerchristlichen Religionen: Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus, Universismus (A 2).
Verbreitung der Konfessionen und Weltreligionen (A 2).
Die Aussagen des 2. Vatikanums zu den Andersgläubigen (D 4).
DER EINZELNE UND DIE GEMEINSCHAFT
1.8. Grundbedürfnisse des Menschen (A 1)
Kernstoff:
Grundlegende Bedürfnisse des Menschen in materieller, geistiger, sozialer und religiöser Hinsicht (A 1, B 1).
Grundbedürfnisse des Kindes, wie Angenommensein, Geborgenheit, Vertrauen, Versöhnung, Gemeinschaft, Liebe ua. (A 2, B 2).
Leben mit christlichen Grundwerten (E 4).
Allgemein anerkannte Werte in den Religionen (B 4).
Die Bedürfnisse des Schülers gegenüber der Klassengemeinschaft (E 2).
Werterziehung nach christlichen Grundsätzen (E 4).
1.9. Leben in Gemeinschaft (E 2)
Kernstoff:
Bedeutung und Aufgaben von Gemeinschaften: Familie, Schule, Kirche, Staat (E 2).
Das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft (A 2, E 2).
Die Gemeinschaft der Glaubenden - Kirche (D 2).
Probleme, die in und durch die Gemeinschaft entstehen und deren Bewältigung (E 2).
Die Bedeutung und die Möglichkeiten gemeinschaftlichen Lebens im Kindergarten (E 2).
Kirchliche Jugendgemeinschaften (E 2).
Kirchliche Erneuerungsbewegungen (D 2).
Die Gemeinschaft der Heiligen (D 2).
Das „ausgeschlossene” Kind (E 2).
VOLLZÜGE DES GLAUBENS
1.10. Gestalt des christlichen Lebens (D 1, E 1)
Kernstoff:
Die eigene Glaubensgeschichte (E 1).
Ausdrucksformen und Grundzüge des katholischen Glaubenlebens (D 1, E 1).
Leben mit der Kirche (E 2).
Feste des katholischen Glaubens und das Kirchenjahr (D 4).
Kirchliche Feste in der Kindergartenarbeit (E 4).
Möglichkeiten christlichen Lebens für das Kleinkind (E 2).
Möglichkeiten religiöser Bildung (E 2).
Klasse (2 Wochenstunden):
FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG
FREI WERDEN UND FREI SEIN
2.1. Freiheit und Verantwortung (A 4, E 1)
Kernstoff:
Freiheit als Wesensmerkmal des Menschen (A1).
Freiheit für und Freiheit von (A 4).
Freiheit und Normen (A 2, E 2).
Freiheit und Gewissen (E 1).
Menschliche Entscheidungsfreiheit (A 1, E 1).
Freiheit und Verantwortung (E 2).
Jesus Christus und seine Freiheit bewirkende Botschaft (C 4).
Das Kind und dessen persönliche Freiheit (A 4).
Freiheit durch Regeln geschützt (E 2).
Fehlformen der Freiheit (A 2).
Freiheitsberaubung in unserer Zeit (A 2).
AUFBRÜCHE UND PROTEST
2.2. Jugend im Aufbruch (A 2)
Kernstoff:
Jugendliche auf der Suche nach neuen Lebensformen (A 4).
Jugendkultur als Protest gegen Erstarrung in der Gesellschaft (A 2).
Aufbruch und Protest Jesu gegen verschiedene Strömungen und Verhaltensweisen seiner Zeit (C 1).
Flucht in die Sucht: Drogen, Alkohol, Medikamente ... (A 4).
Die „Eigenart” des Kindes im religiösen Verhalten (A 4, E 4).
Jugend zwischen Aufbruch und Flucht: Alternativgruppen und Aussteiger (A 2).
Das Engagement der Jugend für den Frieden (E 2, A 2).
2.3. Sekten und religiöse Bewegungen (A 4)
Kernstoff:
Sekten: Eine Herausforderung für die großen Kirchen (A 2).
Sekten und Neue religiöse Bewegungen (Jugendreligionen) (A 2).
Umgang mit Vertretern der Sekten und Jugendreligionen (E 4).
Gespräche mit betroffenen Eltern und Kindern, die mit diesen Gruppen in Berührung gekommen sind (E 2).
Der Unterschied zwischen kirchlichem und sektiererischem Umgang mit der Bibel (C 4).
Die im Bundesland/in der Diözese tätigen Sekten und Neuen religiösen Bewegungen (D 4).
Sekten als kirchengeschichtliches Phänomen (Längsschnitt) (D 4).
2.4. Aufbrüche im Geist Gottes (D 2, E 2)
Kernstoff:
Berufungen, Charismen, Aufbrüche im Geiste Gottes (C 2).
Berufungen, Impulse, Aufbrüche in der Geschichte der Kirche:
Das Pfingsereignis als Aufbruchserfahrung (B 2, C 2).
Umkehr und Reform als dauernder Auftrag der Kirche (D 2, E 2).
Veränderungen im Glaubensverhalten des Erziehers durch das Kind (E 2).
Neue Wege in der religiösen Erziehung im Kleinkindalter (E 4).
Jugend in der Erwachsenenkirche (E 2).
Charismatische Bewegungen (D 2).
Basisgemeinden in der Kirche (D 4).
Gelebte Ökumene am Beispiel von Taize (D 2).
PARTNER SEIN - GEMEINSCHAFT
2.5. Vielfalt der Berufungen durch Gott und die Antworten des Menschen (D 2, E 2)
Kernstoff:
Gezielte Lebensgestaltung und Berufsvorbereitung als Auftrag und Aufgabe (E 2).
Berufung zum Dienst im Licht der Bibel (C 2).
Das allgemeine Priestertum als Berufung zu verschiedenen Diensten in und an der Kirche, in und an der Welt (E 2).
Das Weihesakrament als Berufung zum Dienst (D 2, E 2).
Leben nach evangelischen Räten (E 2).
Laientheologen - Form des kirchlichen Dienstes (E 2).
Berufen zum Beruf eines Kindergärtners (E 2).
Die Aufgabe der Frau in der Kirche (E 2).
Berufungsgeschichten in der Bibel (C 4).
2.6. Sinn und Bedeutung von Freundschaft (A 2)
Kernstoff:
Freundschaft als Weg der Selbstfindung und Glückserfahrung (A 1).
Merkmale von Freundschaft: Treue, Wahrhaftigkeit, Achtung, Rücksichtnahme, Verzicht, Hingabe (A 4).
Gefährdung und Fehlformen der Freundschaft (A 2).
Nähe und Distanz des Kindergärtners zum Kind (E 2).
Beispiele für Freundschaft in der Bibel (C 2).
Symbole für Freundschaft (D 4).
Freundschaft, Kameradschaft, Liebe (A 2).
Wert der Beziehungen im Kindergarten für die religiöse Entwicklung des Kindes (E 4).
2.7. Familie und Gruppe als Orte sozialen Lernens (A 2) Kernstoff:
Die Familie - die erste soziale Erfahrung im menschlichen Leben (A 2).
Vermittlung von Werten durch die Familie (A 4).
Familie und Gruppe als Orte der Identitätsfindung (A 1).
Aufgabe des Jugendlichen in der Familie und Gruppe (E 1).
Die Bedeutung des Kindes für die Familie (A 2).
Unvollständige Familien (E 2).
Gefährdung der Familie in der heutigen Zeit (A 2).
Kommunikationsformen in Gruppe und Familie (A 2).
Sicht und Ernstnahme familienbedingter Probleme im Leben eines Kindes (Hilfestellung aus christlichen Überlegungen) (E 2).
2.8. Gemeinschaftsbildung in Schule und Kirche (A 2, E 2) Kernstoff:
Schülererfahrungen von Gemeinschaft in Schule und Kirche (A 2, E 2).
Kirche als Gemeinschaft und Institution (D 2, E 2).
Notwendigkeit personaler Beziehungen für den Aufbau kirchlicher Gemeinschaft (B 2, E 2).
Gemeinschaftsbildung in der Schule (Schülervertretung, Freundschaften, Interessensgruppen, Schulpartnerschaft) (A 2).
Außenseiter in der Schule (A 2).
Formen der Gemeinschaftsbildung in der Kirche (E 2).
MIT JESUS IN FREIHEIT VERBUNDEN
2.9. Jesus von Nazareth in seiner Zeit und Umwelt (C 2) Kernstoff:
Biblische und außerbiblische Zeugnisse (C 2, D 2).
Jesus als historische Persönlichkeit (C 1).
Das Leben und das Land Jesu für das Kleinkind (C 2).
Gruppierungen und Parteien im Judentum zur Zeit Jesu und deren Messiaserwartungen (C 2).
Die Religionskritik Jesu (C 4).
Palästina zur Zeit Jesu (C 2).
Unterschiedliche Vorstellungen von Jesus und Erwartungen an ihn (Geschichte und Gegenwart) (A 2, D 2).
Verhältnis zwischen Judentum und Christentum (E 2).
2.10. Jesus Christus - Der Erlöser (B 4, C 4, E 2)
Kernstoff:
Jesus Christus - Gottes Sohn (B 4).
Menschen begegnen Jesus und finden in ihm Christus (B 2, E 2).
Leben, Sterben und Auferstehen als Erlösungsgeschehen (C 4, B 4).
Erlösungserfahrungen für das Kind (A 1, B 1).
Christen in der Nachfolge Jesu (E 2).
Das Jesusbild in den Evangelien (C 4).
Der Christusglaube in Geschichte und Gegenwart (D 4).
2.11. Die Bibel im Leben eines Christen (C 4, E 4)
Kernstoff:
Frohbotschaft und Zeugnis als Grundstruktur der Bibel (C 4).
Die Entstehung der biblischen Schriften (C 2).
Die Schriften des Alten und des Neuen Testaments (C 2).
Methodische Zugänge zu biblischen Texten (C 4).
Die Bedeutung der Bibel im kirchlichen Leben und im Leben einzelner Menschen (C 4, E 4).
Biblische Inhalte für Kinder (C 2).
Die Bibel als Literatur (C 2).
Wichtige bibelwissenschaftliche Informationen: Offenbarung, Kanon, Irrtumslosigkeit, Inspiration ... (B 2).
Entfaltung der biblischen Wahrheit durch das Lehramt der Kirche (B 2, C 2).
Christen leben mit und nach der Schrift (Beispiele und Formen) (E 4).
Klasse (2 Wochenstunden):
DEN GLAUBEN LEBEN - HANDELN AUS
DEM GLAUBEN
GLAUBE: URSPRUNG UND GESTALT
3.1. Zum Glauben kommen - Taufe (B 2, D 2)
Kernstoff:
Wege zum Glauben (B 4).
Die religiöse Entwicklung des Kindes (E 2).
Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind (E 2).
Die erste Glaubensentscheidung: die Taufe (B 3).
Jesus Christus: Grund des Glaubens (C 2).
Urvertrauen - Urangst (A 4).
Das ungetaufte Kind im Kindergarten (E 2).
Taufe und Ökumene (D 3).
Das Patenamt (E 2).
Die Kindertaufe (B 2, D 2).
Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind (D 2).
3.2. Glaube als Haltung und Tat - Firmung (B 2, E 2) Kernstoff:
Gelebter Glaube (E 1).
Die Glaubensfähigkeit des Kindes (A 2, E 2).
Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben (B 1, E 1).
Leben mit dem Hl. Geist (B 2).
Mit Kindern Pfingsten feiern (D 2).
Zeichen religiöser Mündigkeit (E 4).
Der Glaube und Krisen des Glaubens (A 4).
Firmung und Pfarre (E 2).
Symbole aus der Firmliturgie (B 4).
Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe (E 1).
Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit (A 4, E 4).
GLAUBENSERFAHRUNG FÜR DAS
KLEINKIND
3.3. Schulung religiöser Grundfähigkeiten (Kräfteschulung) (A 4, B 4) Kernstoff:
Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung für den Glauben (D 4).
Die Bedeutung des Handelns für den Glauben (E 4).
Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben (A 4,D 4).
Die „Kräfteschulung” als Weg zur Glaubenserfahrung (A 4).
Methoden der Kräfteschulung (A 4).
Kräfte (= Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind (A 4).
3.4. Symbolerziehung (A 4)
Kernstoff:
Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben (A 4).
Symbole im Leben des heutigen Menschen (A 4).
Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung (D 4).
Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. (A 4).
Vorsakramentale Erziehung (B 4).
Die Symbole in den Sakramenten (D 4).
Die Symbole in der katholischen Liturgie (D 4).
3.5. Jesusverkündung für das Kind (C 2)
Kernstoff:
Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus (E 2, C 2).
Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) (C 4).
Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel (C 1).
Gleichnisse (Neues Testament) und Wunderberichte für die Kleinkindererziehung (C 2).
Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen (C 1).
Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben (C 1).
LEBEN ALS ANTWORT
3.6. Menschenwürde und Menschenrechte (A 4, C 2, E 4) Kernstoff:
Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen (A 2).
Das Recht des Menschen auf Leben (A 4).
Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive (A 4, B 4).
Gefährdung der Menschenwürde (A 2).
Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen (B 4, C 4).
Das christliche Menschenbild (B 4).
Verbriefte Menschenrechte (A 4).
Abtreibung und Euthanasie (E 4).
Das behinderte Leben (A 4).
Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft (E 4).
Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben (A 2).
3.7. Das Gewissen und die Gewissensbildung des Kindes (A 4, E 4) Kernstoff:
Das Wesen und die Formen des Gewissens (A 4).
Inhalte der kindlichen Gewissensbildung (A 2).
Wege der Gewissensbildung beim Kind (A 2, E 2).
Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung (E 4).
Gewissen und Gesetz (= soziales Gewissen).
Gewissen und Verantwortung (A 2, E 2).
Gewissenskonflikt (E 2).
Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind (E 2).
Moralisches Lernen (Piaget - Kohlberg) (A 4).
Die Frage der Strafe (E 4).
3.8. Gott befreit zur Liebe - Dekalog und Bergpredigt (C 4) Kernstoff:
Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe (A 4).
Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung (C 4).
Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken (E 4).
Gottes und Nächstenliebe (B 4, E 4).
Dekalog (C 4).
Bergpredigt (C 4).
Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen (E 2).
Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte im Kindergarten (E 2).
Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs (C 4).
Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen (A 4).
BEFREIENDE ERFAHRUNGEN IM GLAUBEN
3.9. Schuld und Versöhnung (A 3, D 4, E 2)
Kernstoff:
Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil (A 3, B 3).
Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte (C 4).
Texte der Urgeschichte für das Kleinkind (C 2).
Formen der Schuldbewältigung (A 2).
Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) (C 4, D 4).
Das Bußsakrament (E 1).
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