Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
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2.

Semester: 2 Wochenstunden

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Schularbeiten:

III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

UMWELTÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Chemisches Labor (1 Wochenstunde):

Grundlagen:

Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.

Umweltanalytik:

Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im

betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel,

Baustoffe.

Spezielle Themen:

IV. Jahrgang:

Abfallwirtschaft:

Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.

Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).

Wasser:

Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.

Luft:

Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Landschaftsökologie und Raumplanung:

Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).

Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).

Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter

Tourismus.

Landwirtschaft:

Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.

Umweltbewußtes Konsumverhalten:

Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.

Umweltrecht:

Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.

Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:

Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur ganzheitlichen Erfassung umweltbezogener Zusammenhänge, die Anwendbarkeit in der Praxis der Umweltberatung und die Aktualität. Dementsprechend sind themenübergreifende Bezüge von besonderer Bedeutung. Der Praxisbezug wird auch durch die Behandlung regionaler Themenschwerpunkte, insbesondere Tourismus, Verkehr, Haus- und Betriebswirtschaft, Handel und Verwaltung, unter den Aspekten der volkswirtschaftlichen Ökonomie gefördert.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe läßt praktische Arbeit und selbständiges Handeln der Schüler in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, vor allem in fachübergreifenden Fallstudien und Projekten, in den Vordergrund treten. Hiezu gehören ua.:

Ausbildungsschwerpunkt

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Lebensmitteltechnologie:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.

Kontamination von Lebensmitteln:

Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.

Lebensmittelrecht:

Nationale und internationale Rechtsvorschriften.

IV. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Kost- und Diätformen:

Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Projektmanagement:

Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

V. Jahrgang:

Spezielle Ernährung:

Ernährungsverhalten:

Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.

Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.

Welternährung:

Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.

Techniken der Ernährungsberatung:

Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).

Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Operatives Controlling:

Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen);

Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Aufgrund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Ernährung” und „Angewandte Betriebsorganisation” zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung” und „Textverarbeitung” zurückgegriffen werden.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.

In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.

In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund.

Im Themenbereich „Ernährungsberatung” empfiehlt es sich, Beratungssituationen zu simulieren, in denen der Schüler die Probleme kennenlernt und die verschiedenen Organisationsformen und Beratungstechniken erproben kann.

Ausbildungsschwerpunkt

BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.

Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:

Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).

Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.

Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.

Arbeiten im Etagenbereich:

Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.

Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.

Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).

Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).

Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.

Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).

Wassereinsparung und Abwasserschonung.

Erste Hilfe.

IV. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).

Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.

Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.

Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.

Mitarbeiterführung:

Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.

V. Jahrgang:

Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):

Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.

Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.

Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.

Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):

Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).

Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe Kontakte mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.

Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen.

Praxisnahe Rollenspiele können Probleme der Mitarbeiterführung verdeutlichen und zur Erprobung von Lösungsmöglichkeiten und Führungstechniken beitragen.

Ausbildungsschwerpunkt

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gesundheit und Hygiene:

Physische und psychische Gesundheit.

Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.

Gesundheitsvorsorge.

Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unfallverhütung.

Arbeits- und Wohnumfeld:

Ergonomische Gestaltung.

Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.

Psychische und somatische Belastungen.

Baubiologische Maßnahmen.

Ökologische Bewertung von Materialien.

Qualitätskennzeichen.

Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.

Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).

IV. Jahrgang:

Haushaltsökonomie:

Wohnraum:

Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).

Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).

Haushaltsplanung:

Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.

Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.

Konsumverhalten:

Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).

Verbrauchertypen.

Konsum und persönliche Werte.

EDV-unterstützte Projekte (O,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des III. und IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Arbeit und Freizeit:

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.

Soziale Kompetenz.

Kommunikation und Präsentation.

Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).

Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).

Soziales Umfeld:

Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.

Bewältigungsstrategien.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.

Für den Bereich „Soziales Umfeld” sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie” unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.

Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.

Ausbildungsschwerpunkt

SOZIALVERWALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Kinder- und Jugendbetreuung:

Berufe und Berufsbilder;

Institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum);

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation;

Finanzierung; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).

Gesundheitswesen:

Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).

Krankenhausbetrieb:

Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.

Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).

IV. Jahrgang:

Behindertenbetreuung:

Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.

Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

Altenbetreuung:

Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);

Berufe und Berufsbilder;

Institutionalisierte Einrichtungen und Träger;

Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).

Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Sozialpolitik:

Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).

Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).

Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im

internationalen Vergleich.

Aktuelle Probleme.

Management in Sozialeinrichtungen:

Führungsaufgaben.

Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).

Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).

Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.

Bereiche:

Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,

Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.

Projektentwicklung:

Österreichisches Kulturangebot.

Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als

touristische Profilierungsinstrumente;

Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;

Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).

Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);

Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

IV. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen;

Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;

Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation);

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);

Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Angewandtes touristisches Marketing:

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;

Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen

Institutionen; Public-Relations-Arbeit; Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Hygiene:

Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Ernährung:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).

Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.

Betreuungsmaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.

Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):

Erste Hilfe.

Allgemeine Hygienemaßnahmen.

Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;

Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,

mentale Motivation, Ismakogie.

IV. Jahrgang:

Biomechanik und Stoffwechselchemismus:

Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).

Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.

Angewandte Psychologie:

Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).

Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).

Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.

Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).

Beratung, Betreuung, Krisenintervention.

EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):

Zu Themen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Soziale Verwaltung:

Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).

Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).

Sanitätsrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.

Sozialpsychologie:

Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation

und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.

Psychosoziale Einrichtungen.

Psychosomatik:

Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Zu Themen des V. Jahrgangs.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

1.

die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

2.

ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder

3.

ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Internet:

Zugang zu Telekommunikationsdiensten:

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste:

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...)

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ...).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management:

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter

Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.

Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.

Informationstechnologien:

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt:

Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der

informationstechnischen Grundlagen.

IV. Jahrgang:

Internet:

Web-Site Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ...).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen:

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia:

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).

Projekt(e):

zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang:

Multimedia:

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e):

zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher

Dokumentation.

Schularbeiten:

III.-V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder

erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

1.

durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder

2.

durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

a)

Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

b)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. bis V. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. bis V. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5)

1.
  1. 2003 (I. Jahrgang)
1.
  1. 2004 (II. Jahrgang)
1.
  1. 2005 (III. Jahrgang)
1.
  1. 2006 (IV. Jahrgang)
1.
  1. 2007 (V. Jahrgang)

Anlage 2

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL *1)

```


```

Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrver-

Jahrgang verpflich-

I. II. III. IV. V. Summe tungsgruppe

```


```

A.1. Stammbereich

```

1.

Religion ........ 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Sprache und

```

Kommunikation:

2.1 Deutsch ..... 3 2 2 2 3 12 (I)

2.2 Kommunikation

und

Präsentation

*2) ......... - - 2 - - 2 III

2.3 Fremd-

sprachen:

2.3.1

Englisch .... 3 3 3 3 3 15 (I)

2.3.2 Zweite

lebende

Fremdsprache

*3) ......... 3 3 3 2 3 14 (I)

```

3.

Humanwissen-

```

schaften:

3.1 Geschichte und

Kultur ........ - - - 3 2 5 III

3.2 Psychologie und

Philosophie ... - - - 2 2 4 III

```

4.

Kunst:

```

4.1 Musikerziehung

*4) ........... 1 (1) (1) (1) (2) 1+(5) (IVa)

4.2 Bildnerische

Erziehung und

Kreatives

Gestalten *4) . 3 (1) (1) (1) (2) 3+(5) IVa

```

5.

Naturwissen-

```

schaften:

5.1 Biologie und

Ökologie ...... - - 3 2 - 5 III

5.2 Chemie ........ 3 - - - - 3 (III)

5.3 Physik ........ - 2 - - - 2 (III)

5.4 Mathematik und

angewandte

Mathematik .... 2 2 2 2 - 8 (I)

```

6.

Wirtschaft,

```

Politik und Recht:

6.1 Wirtschafts-

geographie .... 3 2 - - - 5 III

6.2 Betriebs- und

Volks-

wirtschaft .... - 3 2 2 2 9 II

6.3 Politische

Bildung und

Recht ......... - - - 2 2 4 III

6.4 Rechnungswesen

und

Controlling

*5) ........... 3 2 2 2 3 12 I

```

7.

Informations-

```

management:

7.1 Informations-

und

Office-

management

6*) ........... 2 2 - - - 4 III

7.2 Angewandte

Informatik .... - - 2 2 2 6 I

```

8.

Ernährung,

```

Gastronomie und

Hotellerie:

8.1 Ernährung ..... - 2 2 - - 4 III

8.2 Küche und

Service ....... 3 4 3 4 - 14 IV

8.3 Betriebs-

organisation .. - - 2 - - 2 II

```

9.

Leibesübungen ..... 2 2 2 2 2 10 (IVa)

```

```


```

Wochenstundenzahl

Stammbereich 33 32 33 33 28 159

```


```

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2. 2 3 3 4 4 16

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 35 35 36 37 32 175

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *7)

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

```

1.

Ausbildungsschwerpunkte: *8)

```

1.1 Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen

Inhalten:

Internationale Kommunikation in der Wirtschaft ........ I

Medieninformatik ...................................... I

Kulturtouristik ....................................... III

1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *9)

Fremdsprachenschwerpunkt .............................. I

IT-Schwerpunkt ........................................ I

Fachtheoretischer Schwerpunkt ......................... III

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt .................... IVa

```


```

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte 8-16

```


```

```

2.

Seminare: *9)

```

Fremdsprachenseminar ........................................ I

Betriebsorganisatorisches Seminar ........................... I

IT-Seminar .................................................. I

Allgemein bildendes Seminar ................................. III

Naturwissenschaftliches Seminar ............................. III

Künstlerisch-kreatives Seminar .............................. IVa

Persönlichkeitsbildendes Seminar ............................ III

Fachtheoretisches Seminar ................................... III

Praxisseminar ............................................... IV

```


```

Wochenstundenzahl Seminare 0-8

```


```

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich 2 3 3 4 4 16

```


```

B. Pflichtpraktikum

Zwölf Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

```


```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7)

```


```

D. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

```


```

E. Förderunterricht 7)

```


```

*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

*2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang.

*5) Mit Computerunterstützung.

*6) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

*9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

1.

Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.

2.

Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu acht Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.

3.

Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.

4.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

5.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und

Förderunterrricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2.

SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll *1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

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