Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
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*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,
Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,
ISBN 3-468-49469-6.
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HUMANWISSENSCHAFTEN
3.1 GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein;
- mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
- sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
- die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
- selbstständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
KUNST
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
- sich einzeln und/oder gemeinsam qualifiziert musikalisch äußern können;
- bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
- individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
- sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
- Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
- die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
- die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
- audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
- die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
- über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
- Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
- Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
- Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
- experimentell arbeiten können;
- fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
- für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
- die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
- exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
- das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
- Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
- gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
- problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
- in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
- visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
- ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
- die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
- biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
- die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
- eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
- in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
- bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
- neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.
5.2 CHEMIE
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
- sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
- bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen;
- ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.
5.3 PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
- Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
- Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
- fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
- physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
- allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
- mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.
WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- geographische Informationssysteme kennen;
- wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
- fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
- die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
- neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
- ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
- Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
- die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können.
INFORMATIONSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
- Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- das Internet optimal nutzen können;
- selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
- Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
- Online-Inhalte erstellen können;
- die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
- über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.
ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
8.1 ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
- prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
- fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
- aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
- sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.
Außer-Haus-Verpflegung.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.
Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.
8.2 KÜCHE UND SERVICE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wertschätzend mit Gütern umgehen;
- den professionellen Anforderungen an Erscheinungsbild und Umgangsformen gerecht werden und sich der Verantwortung für die Einhaltung der Betriebshygiene bewusst sein;
- Kernkompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit besitzen und in betrieblichen Situationen einsetzen können;
- die Fachsprache in allen Bereichen beherrschen und anwenden können;
- Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie fachgerechten Geräteeinsatzes rationell herstellen können;
- Produktionstechniken der Groß- und Restaurantküche beherrschen;
- Serviertechniken und -abläufe der gehobenen Gastronomie einschließlich Gästeberatung und -betreuung beherrschen;
- grundlegendes Fachwissen über Getränke besitzen;
- Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
- Fachkenntnisse in konkreten Betriebssituationen anwenden können.
8.3 BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- komplexe Betriebsstrukturen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben verstehen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Betriebsabläufen erkennen;
- die Notwendigkeit der Organisation einsehen und danach handeln;
- Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
- Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- Sprachen als Instrument zum Auf- und Ausbau persönlicher und geschäftlicher Beziehungen erfahren und wirtschaftsspezifische Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in das fremdsprachliche Handeln integrieren können;
- internationale Usancen im Geschäftsleben kennen und auf Gesprächspartner sowie interkulturelle Gegebenheiten verbal und nonverbal reagieren;
- Synergieeffekte im parallelen Spracherwerb nutzen und berufsspezifische sprachliche Kompetenz in beiden Fremdsprachen des Stammbereiches entwickeln;
- flexibel in einem mehrsprachigen Kontext kooperieren und interagieren;
- komplexe Aufgaben im praxisgerechten Zeitrahmen effizient erfüllen;
- mit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität in der Öffentlichkeit auftreten können;
- unter aktiver Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationsmedien und -technologien berufsbezogene Fakten recherchieren, aufbereiten und schriftlich und mündlich präsentieren;
- sprachliche Strategien zur Erreichung eines Ziels erkennen und anwenden;
- das Erlernte im Hinblick auf spezielle berufliche Situationen erweitern und differenzieren;
- im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe Qualifikationen kennen und den Wert eines kompletten und vielfältigen Portfolios für die eigene berufliche Entwicklung einschätzen.
- zumindest das Niveau des Independent Users gemäß den in den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users angestrebt werden soll *2).
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- eine klare, vorbereitete Präsentation vortragen, dabei Gründe für oder gegen einen Standpunkt anführen sowie flüssig und spontan eine Reihe von Nachfragen aufgreifen, müssen aber möglicherweise in der zweiten Fremdsprache um Wiederholung bitten, falls zu schnell gesprochen wurde;
- schriftlich oder mündlich etwas erörtern, dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern; den eigenen Standpunkt begründen und verteidigen, sowie in Englisch alternative Vorschläge beurteilen, Hypothesen aufstellen und auf Hypothesen anderer reagieren;
- Ankündigungen und Mitteilungen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, die in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen werden;
- während eines Vortrags, einer Besprechung, einer Konferenz usw. Notizen machen und detaillierte bzw. relevante Informationen zuverlässig weitergeben, sofern das Thema Teil des Lehrstoffs ist und der Input klar und gut strukturiert ist;
- längere Texte nach wesentlichen Aussagen bzw. gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
- zum Fortgang einer Arbeit beitragen, indem sie andere auffordern mitzumachen oder zu sagen, was sie darüber denken; erklären, warum etwas ein Problem ist, nächste Schritte diskutieren und Alternativen vergleichen; die Standpunkte anderer kurz kommentieren;
- klare, detaillierte Texte zu den Aufgabenstellungen des Lehrstoffs verfassen, und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen.
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MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnologie Schritt halten können.
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- über Kenntnisse in verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) verfügen;
- eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- dem Gast gegenüber höflich und selbstbewusst auftreten;
- sich bewusst sein, dass in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotenzials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- das einschlägige Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Lehrstoff:
Fremdsprachenschwerpunkt:
Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich
der Fremdsprachen des Stammbereiches.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Zwei einstündige Schularbeiten.
IT-Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fachtheoretischer Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.
Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:
Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten
Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
Je eine einstündige Schularbeit.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum ist zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes
unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen
und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5,
BGBl. Nr. 661/1993 und § 5 Z 1, BGBl. II Nr. 571/2003)
- 2004 (I. Jahrgang)
- 2004 (II. Jahrgang)
- 2005 (III. Jahrgang)
- 2006 (IV. Jahrgang)
- 2007 (V. Jahrgang)
Anlage 2
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
I. STUNDENTAFEL *1)
```
```
Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrver-
Jahrgang verpflich-
I. II. III. IV. V. Summe tungsgruppe
```
```
A.1. Stammbereich
```
Religion ........ 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Sprache und
```
Kommunikation:
2.1 Deutsch ..... 3 2 2 2 3 12 (I)
2.2 Kommunikation
und
Präsentation
*2) ......... - - 2 - - 2 III
2.3 Fremd-
sprachen:
2.3.1
Englisch .... 3 3 3 3 3 15 (I)
2.3.2 Zweite
lebende
Fremdsprache
*3) ......... 3 3 3 2 3 14 (I)
```
Humanwissen-
```
schaften:
3.1 Geschichte und
Kultur ........ - - - 3 2 5 III
3.2 Psychologie und
Philosophie ... - - - 2 2 4 III
```
Kunst:
```
4.1 Musikerziehung
*4) ........... 1 (1) (1) (1) (2) 1+(5) (IVa)
4.2 Bildnerische
Erziehung und
Kreatives
Gestalten *4) . 3 (1) (1) (1) (2) 3+(5) IVa
```
Naturwissen-
```
schaften:
5.1 Biologie und
Ökologie ...... - - 3 2 - 5 III
5.2 Chemie ........ 3 - - - - 3 (III)
5.3 Physik ........ - 2 - - - 2 (III)
5.4 Mathematik und
angewandte
Mathematik .... 2 2 2 2 - 8 (I)
```
Wirtschaft,
```
Politik und Recht:
6.1 Wirtschafts-
geographie .... 3 2 - - - 5 III
6.2 Betriebs- und
Volks-
wirtschaft .... - 3 2 2 2 9 II
6.3 Politische
Bildung und
Recht ......... - - - 2 2 4 III
6.4 Rechnungswesen
und
Controlling
*5) ........... 3 2 2 2 3 12 I
```
Informations-
```
management:
7.1 Informations-
und
Office-
management
6*) ........... 2 2 - - - 4 III
7.2 Angewandte
Informatik .... - - 2 2 2 6 I
```
Ernährung,
```
Gastronomie und
Hotellerie:
8.1 Ernährung ..... - 2 2 - - 4 III
8.2 Küche und
Service ....... 3 4 3 4 - 14 IV
8.3 Betriebs-
organisation .. - - 2 - - 2 II
```
Leibesübungen ..... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
```
```
```
Wochenstundenzahl
Stammbereich 33 32 33 33 28 159
```
```
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches
gemäß Abschnitt A.2. 2 3 3 4 4 16
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35 35 36 37 32 175
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *7)
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
```
Ausbildungsschwerpunkte: *8)
```
1.1 Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen
Inhalten:
Internationale Kommunikation in der Wirtschaft ........ I
Medieninformatik ...................................... I
Kulturtouristik ....................................... III
1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *9)
Fremdsprachenschwerpunkt .............................. I
IT-Schwerpunkt ........................................ I
Fachtheoretischer Schwerpunkt ......................... III
Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt .................... IVa
```
```
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte 8-16
```
```
```
Seminare: *9)
```
Fremdsprachenseminar ........................................ I
Betriebsorganisatorisches Seminar ........................... I
IT-Seminar .................................................. I
Allgemein bildendes Seminar ................................. III
Naturwissenschaftliches Seminar ............................. III
Künstlerisch-kreatives Seminar .............................. IVa
Persönlichkeitsbildendes Seminar ............................ III
Fachtheoretisches Seminar ................................... III
Praxisseminar ............................................... IV
```
```
Wochenstundenzahl Seminare 0-8
```
```
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 2 3 3 4 4 16
```
```
B. Pflichtpraktikum
Zwölf Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7)
```
```
D. Fakultatives Praktikum
Vier Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
```
```
E. Förderunterricht 7)
```
```
*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
*2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang.
*5) Mit Computerunterstützung.
*6) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.
*9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu acht Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und
Förderunterrricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität entwickeln;
- Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- eine Rede aufbauen und planen können;
- eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
- Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens haben;
- Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
- durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
- auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
- fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.
2.3 FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
- die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
- Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
- authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
- aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
- situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
- unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
- im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.
2.3.1 Englisch
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference - gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll 1).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei
in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll *1).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
```
```
*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,
Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,
ISBN 3-468-49469-6.
```
```
HUMANWISSENSCHAFTEN
3.1 GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein;
- mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
- sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
- die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
- selbstständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
KUNST
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
- sich einzeln und/oder gemeinsam qualifiziert musikalisch äußern können;
- bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
- individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
- sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
- Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
- die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
- die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
- audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
- die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
- über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
- Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
- Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
- Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
- experimentell arbeiten können;
- fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
- für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
- die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
- exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
- das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
- Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
- gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
- problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
- in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
- visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
- fächerübergreifende Projekte durchführen können.
NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
- ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
- die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
- biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
- die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
- eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
- in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
- bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
- neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.
5.2 CHEMIE
Bildungs-und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
- sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
- bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen;
- ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.
5.3 PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
- Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
- Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
- fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
- physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
- allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
- mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.
WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- geographische Informationssysteme kennen;
- wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
- fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
- die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
- neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
- ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
- Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
- die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können.
INFORMATIONSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
- Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- das Internet optimal nutzen können;
- selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
- Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
- Online-Inhalte erstellen können;
- die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
- über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.
ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
8.1 ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
- prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
- fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
- aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
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RIS
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