Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 15
Änderungshistorie JSON API

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

9.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

```


```

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes

unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen

und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5)

31.
  1. 2004 (II. Jahrgang)
31.
  1. 2005 (III. Jahrgang)
31.
  1. 2006 (IV. Jahrgang)
31.
  1. 2007 (V. Jahrgang)

Anlage 2

```

```

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

KERNBEREICH

```

1.

Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 3 2 2 3 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 3 3 3 3 3 (I)

```

```

4.

Zweite lebende

```

Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 (I)

```

5.

Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 III

```

```

6.

Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 III

```

```

7.

Musikerziehung *1) ......... 1 (1) (1) (1) (2) (IVa)

```

```

8.

Bildnerische Erziehung *1) . 1 (1) (1) (1) (2) (IVa)

```

```

9.

Psychologie und Philosophie - - - 2 2 III

```

```

10.

Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 III

```

```

11.

Mathematik und

```

angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 I

```

12.

Chemie ..................... 2 2 - - - (III)

```

```

13.

Physik ..................... - - 2 - - (III)

```

```

14.

Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 II

```

```

15.

Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 I

```

```

16.

Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 I

```

```

17.

Textverarbeitung

```

und Publishing *2) .... 3 2 2 - - III

```

18.

Politische Bildung und Recht - - - 2 2 III

```

```

19.

Ernährung .................. 2 2 - - - III

```

```

20.

Küchenführung

```

und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - IV

```

21.

Angewandte

```

Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - II

```

22.

Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - IVa

```

```

23.

Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 (IVa)

```

```

```

Wochenstunden Lehrver-

Jahrgang Summe pflich-

tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

ERWEITERUNGSBEREICH

```

a)

Ausbildungsschwerpunkte *4)

```

Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 I

Fremdsprachen und

Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 I

Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 II

Ernährungs- und

Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 II

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 III

Humanökologie ................. - - 3 2 3 III

Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 III

Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 III

Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 III

Medieninformatik .............. - - 3 2 3 I

```

b)

Schulautonome

```

Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2

Pflichtgegenstände

mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) ...... I

Betriebsorganisatorisches Seminar I

Allgemeinbildendes Seminar .... III

Fachtheoretisches Seminar ..... III

Praxisseminar ................. IV

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 175 *6)

38 38 38 38 38

```

```

B. Pflichtpraktikum

12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.

```

```

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V

Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V

```

```

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.

```

```

E. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Englisch ..................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I

Rechnungswesen *2) ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I

Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III

```

```

1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. 2) mit Computerunterstützung.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.

```


```

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

1.

Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.

2.

Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.

3.

Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.

IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a)

Katholischer Religionsunterricht

b)

Evangelischer Religionsunterricht

c)

Altkatholischer Religionsunterricht

d)

Islamischer Religionsunterricht

e)

Israelitischer Religionsunterricht

f)

Neuapostolischer Religionsunterricht

g)

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

h)

Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

i)

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

j)

Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

III. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

IV. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

V. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung.

Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.

Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.

Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Restaurant, Gastronomie, Rezeption.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

IV. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

V. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

4.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

IV. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

V. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische

und soziale Themen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

5.

GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.

Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum

anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

IV. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

V. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

6.

WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Großregionen:

Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen).

IV. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten

und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Großregionen:

Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration).

V. Jahrgang:

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential;

demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;

zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:

Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

7.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

II. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

III. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

IV. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.

Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.

Bewegung und musikalische Form.

Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Auflösung des Dur/Moll-Systems.

Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.

Verschiedene Notationsformen.

Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer

Kulturen.

Werkanalyse:

Zusammenhang von Form und Aussage.

Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden

Zusammenhang.

Interpretationsvergleiche.

Musik und Gesellschaft:

Psychologische Wirkung der Musik.

Manipulation durch Musik.

Musiksoziologie.

Finanzierung und Vermarktung von Musik.

V. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden

Aspekten.

Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.

Musiktheorie:

Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.

Fächerübergreifende Themen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor

allem des 20. Jahrhunderts.

Ausgewählte Werke.

Musik und Gesellschaft:

Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen

Umfeld. Musikkritik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

8.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

III. Jahrgang:

Schrift:

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudium.

Malerei:

Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).

Grafik:

Experimentelle druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

IV. Jahrgang:

Schrift:

Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung

zeitgemäßer Hilfsmittel.

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,

Räumlichkeit.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.

Reflexion:

Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

V. Jahrgang:

Schrift:

Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.

Studien vor dem Objekt:

Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.

Räumliche Gestaltung:

Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen

(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.

Reflexion:

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).

Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

9.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

V. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;

Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

10.

BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.

Botanik:

Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und

ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch

Domestikation.

Allgemeine Ökologie:

Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.

III. Jahrgang:

Somatologie:

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