Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
- sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.
Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.
Außer-Haus-Verpflegung.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.
Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.
8.2 KÜCHE UND SERVICE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wertschätzend mit Gütern umgehen;
- den professionellen Anforderungen an Erscheinungsbild und Umgangsformen gerecht werden und sich der Verantwortung für die Einhaltung der Betriebshygiene bewusst sein;
- Kernkompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit besitzen und in betrieblichen Situationen einsetzen können;
- die Fachsprache in allen Bereichen beherrschen und anwenden können;
- Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie fachgerechten Geräteeinsatzes rationell herstellen können;
- Produktionstechniken der Groß- und Restaurantküche beherrschen;
- Serviertechniken und -abläufe der gehobenen Gastronomie einschließlich Gästeberatung und -betreuung beherrschen;
- grundlegendes Fachwissen über Getränke besitzen;
- Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
- Fachkenntnisse in konkreten Betriebssituationen anwenden können.
8.3 BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- komplexe Betriebsstrukturen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben verstehen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Betriebsabläufen erkennen;
- die Notwendigkeit der Organisation einsehen und danach handeln;
- Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
- Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
- Sprachen als Instrument zum Auf- und Ausbau persönlicher und geschäftlicher Beziehungen erfahren und wirtschaftsspezifische Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in das fremdsprachliche Handeln integrieren können;
- internationale Usancen im Geschäftsleben kennen und auf Gesprächspartner sowie interkulturelle Gegebenheiten verbal und nonverbal reagieren;
- Synergieeffekte im parallelen Spracherwerb nutzen und berufsspezifische sprachliche Kompetenz in beiden Fremdsprachen des Stammbereiches entwickeln;
- flexibel in einem mehrsprachigen Kontext kooperieren und interagieren;
- komplexe Aufgaben im praxisgerechten Zeitrahmen effizient erfüllen;
- mit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität in der Öffentlichkeit auftreten können;
- unter aktiver Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationsmedien und -technologien berufsbezogene Fakten recherchieren, aufbereiten und schriftlich und mündlich präsentieren;
- sprachliche Strategien zur Erreichung eines Ziels erkennen und anwenden;
- das Erlernte im Hinblick auf spezielle berufliche Situationen erweitern und differenzieren;
- im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe Qualifikationen kennen und den Wert eines kompletten und vielfältigen Portfolios für die eigene berufliche Entwicklung einschätzen.
- zumindest das Niveau des Independent Users gemäß den in den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users angestrebt werden soll *2).
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- eine klare, vorbereitete Präsentation vortragen, dabei Gründe für oder gegen einen Standpunkt anführen sowie flüssig und spontan eine Reihe von Nachfragen aufgreifen, müssen aber möglicherweise in der zweiten Fremdsprache um Wiederholung bitten, falls zu schnell gesprochen wurde;
- schriftlich oder mündlich etwas erörtern, dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern; den eigenen Standpunkt begründen und verteidigen, sowie in Englisch alternative Vorschläge beurteilen, Hypothesen aufstellen und auf Hypothesen anderer reagieren;
- Ankündigungen und Mitteilungen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, die in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen werden;
- während eines Vortrags, einer Besprechung, einer Konferenz usw. Notizen machen und detaillierte bzw. relevante Informationen zuverlässig weitergeben, sofern das Thema Teil des Lehrstoffs ist und der Input klar und gut strukturiert ist;
- längere Texte nach wesentlichen Aussagen bzw. gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
- zum Fortgang einer Arbeit beitragen, indem sie andere auffordern mitzumachen oder zu sagen, was sie darüber denken; erklären, warum etwas ein Problem ist, nächste Schritte diskutieren und Alternativen vergleichen; die Standpunkte anderer kurz kommentieren;
- klare, detaillierte Texte zu den Aufgabenstellungen des Lehrstoffs verfassen, und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen.
```
```
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnologie Schritt halten können.
KULTURTOURISTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
- über Kenntnisse in verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) verfügen;
- eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
- dem Gast gegenüber höflich und selbstbewusst auftreten;
- sich bewusst sein, dass in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotenzials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
- das einschlägige Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden und dadurch vertiefend erweitern;
- Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Lehrstoff:
Fremdsprachenschwerpunkt:
Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich
der Fremdsprachen des Stammbereiches.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Zwei einstündige Schularbeiten.
IT-Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fachtheoretischer Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.
Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:
Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten
Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
Je eine einstündige Schularbeit.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum ist zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes
unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen
und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. I § 4 Abs. 5)
- 2004 (II. Jahrgang)
- 2005 (III. Jahrgang)
- 2006 (IV. Jahrgang)
- 2007 (V. Jahrgang)
Anlage 2
```
```
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
KERNBEREICH
```
Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 3 2 2 3 (I)
```
```
Englisch ................... 3 3 3 3 3 (I)
```
```
Zweite lebende
```
Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 (I)
```
Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 III
```
```
Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 III
```
```
Musikerziehung *1) ......... 1 (1) (1) (1) (2) (IVa)
```
```
Bildnerische Erziehung *1) . 1 (1) (1) (1) (2) (IVa)
```
```
Psychologie und Philosophie - - - 2 2 III
```
```
Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 III
```
```
Mathematik und
```
angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 I
```
Chemie ..................... 2 2 - - - (III)
```
```
Physik ..................... - - 2 - - (III)
```
```
Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 II
```
```
Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 I
```
```
Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 I
```
```
Textverarbeitung
```
und Publishing *2) .... 3 2 2 - - III
```
Politische Bildung und Recht - - - 2 2 III
```
```
Ernährung .................. 2 2 - - - III
```
```
Küchenführung
```
und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - IV
```
Angewandte
```
Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - II
```
Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - IVa
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 (IVa)
```
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
ERWEITERUNGSBEREICH
```
Ausbildungsschwerpunkte *4)
```
Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 I
Fremdsprachen und
Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 I
Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 II
Ernährungs- und
Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 II
Betriebsorganisation und
Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 III
Humanökologie ................. - - 3 2 3 III
Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 III
Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 III
Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 III
Medieninformatik .............. - - 3 2 3 I
```
Schulautonome
```
Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2
Pflichtgegenstände
mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *3) ...... I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar .... III
Fachtheoretisches Seminar ..... III
Praxisseminar ................. IV
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 175 *6)
38 38 38 38 38
```
```
B. Pflichtpraktikum
12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
```
```
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übungen
Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V
```
```
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
```
```
E. Förderunterricht *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ..................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I
Rechnungswesen *2) ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
```
```
1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. 2) mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt III.
```
```
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Altkatholischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht
Israelitischer Religionsunterricht
Neuapostolischer Religionsunterricht
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Literarische Gattungen.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
III. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.
Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.
Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.
Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.
Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.
Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung.
Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.
Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.
Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.
Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische
und soziale Themen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.
Mittelalter:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.
Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum
anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.
Entwicklungen in Österreich.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
(Renaissance, Humanismus, Reformation).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Entwicklungen in Österreich.
IV. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
V. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.
Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.
Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.
Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.
WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Großregionen:
Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen).
IV. Jahrgang:
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten
und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Großregionen:
Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration).
V. Jahrgang:
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential;
demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;
zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:
Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe und Systeme sowie für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
- der Österreichbezug,
- die Aktualität.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz und als Zugang zur Kunst begreifen;
- seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
- durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
- eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
- die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
- die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
- mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
- sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Vokale und instrumentale Improvisation.
Bewegungsgestaltung, Tänze.
Musiktheorie:
Allgemeine Musiklehre.
Akustische Grundbegriffe.
Die menschliche Stimme.
Musikinstrumente.
Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.
Einfache Notationsformen.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;
Original und Bearbeitung.
Möglichkeiten der Rezeption von Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
kulturellen Umfeld.
Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.
II. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Klangexperimente.
Bildnerische Darstellung von Musik.
Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.
Musiktheorie:
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.
Graphische Musikaufzeichnung.
Musikgeschichtliche Epochen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.
Interpretationsmöglichkeiten.
Musikalische Fachsprache.
Musik und Gesellschaft:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
kulturellen Umfeld.
Musik in Film, Fernsehen und Werbung.
III. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Musizieren in Klassenspielgruppen.
Klangexperimente.
Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.
Musiktheorie:
Tonsysteme im Überblick.
Musikgeschichtliche Epochen.
Klavierauszüge und einfache Partituren.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.
Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.
Literarische Stoffe im Musikdrama.
Musik und Gesellschaft:
Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.
Musik als Wirtschaftszweig.
IV. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.
Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.
Bewegung und musikalische Form.
Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Auflösung des Dur/Moll-Systems.
Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.
Verschiedene Notationsformen.
Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer
Kulturen.
Werkanalyse:
Zusammenhang von Form und Aussage.
Deutungsmöglichkeiten von Musik im fächerübergreifenden
Zusammenhang.
Interpretationsvergleiche.
Musik und Gesellschaft:
Psychologische Wirkung der Musik.
Manipulation durch Musik.
Musiksoziologie.
Finanzierung und Vermarktung von Musik.
V. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten:
Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden
Aspekten.
Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.
Musiktheorie:
Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.
Fächerübergreifende Themen.
Werkanalyse:
Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor
allem des 20. Jahrhunderts.
Ausgewählte Werke.
Musik und Gesellschaft:
Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen
Umfeld. Musikkritik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt;
- die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft;
- die Orientierung am Lebens- und Interessensbereich der Schüler;
- das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
- eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
- Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
- wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Schrift:
Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.
Textgebundene Anwendung.
Studien vor dem Objekt:
Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.
Malerei:
Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener
Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.
Grafik:
Druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).
III. Jahrgang:
Schrift:
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudium.
Malerei:
Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).
Grafik:
Experimentelle druckgrafische Verfahren.
Reflexion:
Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
IV. Jahrgang:
Schrift:
Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung
zeitgemäßer Hilfsmittel.
Studien vor dem Objekt:
Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,
Räumlichkeit.
Räumliche Gestaltung:
Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.
Reflexion:
Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.
V. Jahrgang:
Schrift:
Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.
Studien vor dem Objekt:
Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.
Räumliche Gestaltung:
Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen
(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).
Visuelle Medien.
Verfremdung und Abstraktion.
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.
Reflexion:
Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).
Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).
Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit und an der Betrachtung von Kunstwerken;
- der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen;
- die Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Schüler;
- die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation;
- die Eignung für themen- und problembezogene Aufgabenstellungen;
- die Eignung für Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen;
- die Vielseitigkeit der Objekte und Stile sowie der Unterrichtsmethoden;
- örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen);
- die Aktualität.
- die Übertragbarkeit der zu gewinnenden Einsichten auf andere Werke;
- die Vielseitigkeit der Epochen und Kulturkreise unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
- zielangemessene Handhabung von Material und Werkmitteln,
- inhaltliche und formale Gesichtspunkte,
- die Organisation von Arbeitsschritten,
- die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
- sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
- sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
- selbständig und kritisch denken;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Psychische Kräfte:
Motivation und Emotion.
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Kritische Lebensereignisse.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie:
Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
V. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;
Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit;
- das Erlebnis und die Orientierungshilfe in konkreten Situationen der Daseinsbewältigung;
- die Integration fächerübergreifender Themenbereiche zu einem philosophischen Weltbild;
- die Interessen der Schüler;
- die Aktualität.
BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.
Botanik:
Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und
ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Zoologie:
Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch
Domestikation.
Allgemeine Ökologie:
Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.
III. Jahrgang:
Somatologie:
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