Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
| 3.1. ZUM GLAUBEN KOMMEN - TAUFE | |
|---|---|
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Wege zum Glauben | 11. Urvertrauen - Urangst |
| 2. Die religiöse Entwicklung des Kindes | 12. Das ungetaufte Kind in der Hort-/ Heimgruppe |
| 3. Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind | |
| 13. Taufe und Ökumene | |
| 4. Die erste Glaubensentscheidung: Die Taufe | 14. Das Patenamt |
| 5. Jesus Christus: Grund des Glaubens | 15. Die Kindertaufe |
| 16. Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind | |
| 3.2. GLAUBE ALS HALTUNG UND TAT - FIRMUNG | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Gelebter Glaube | 11. Firmung und Pfarre |
| 2. Die Glaubensfähigkeit des Kindes | 12. Symbole aus der Firmliturgie |
| 3. Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben | 13. Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe |
| 14. Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit | |
| 4. Leben mit dem Hl. Geist | |
| 5. Mit Kindern/Jugendlichen Pfingsten feiern | 15. Bedeutung und Möglichkeiten der Firmvorbereitung |
| 6. Zeichen religiöser Mündigkeit | |
| 7. Der Glaube und Krisen des Glaubens | |
| 3.3. SCHULUNG RELIGIÖSER GRUNDFÄHIGKEITEN (KRÄFTESCHULUNG) | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung fur den Glauben | 11. Kräfte (= Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind |
| 2. Die Bedeutung des Handelns für den Glauben | |
| 3. Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben. | |
| 4. Die „Kräfteschulung” als Weg zur Glaubenserfahrung | |
| 5. Methoden der Kräfteschulung | |
| 3.4. SYMBOLERZIEHUNG | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben | 11. Vorsakramentale Erziehung |
| 12. Die Symbole in den Sakramenten | |
| 2. Symbole im Leben des heutigen Menschen | 13. Die Symbole in der katholischen Liturgie |
| 3. Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung | |
| 4. Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. | |
| 3.5. JESUSVERKÜNDIGUNG FÜR DAS KIND | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus | 11. Gleichnisse (NT) und Wunderberichte für verschiedene Altersstufen aufbereiten |
| 2. Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) | 12. Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen |
| 3. Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel | 13. Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben |
| 4. Lernen am Verhalten Jesu | |
| 5. Christlicher Glaube - Begegnung mit Jesus | |
| 3.6. MENSCHENWÜRDE UND MENSCHENRECHTE | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen | 11. Verbriefte Menschenrechte |
| 12. Abtreibung und Euthanasie | |
| 2. Das Recht des Menschen auf Leben | 13. Das behinderte Leben |
| 3. Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive | 14. Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft |
| 4. Gefährdungen der Menschenwürde | 15. Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben |
| 5. Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen | |
| 6. Das christliche Menschenbild | |
| 3.7. DAS GEWISSEN UND DIE GEWISSENSBILDUNG DES KINDES | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Das Wesen und die Formen des Gewissens | 11. Gewissen und Gesetz (= soziales Gewissen) |
| 2. Inhalte der kindlichen Gewissensbildung | 12. Gewissen und Verantwortung |
| 3. Wege der Gewissensbildung beim Kind | 13. Gewissenskonflikt |
| 4. Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung | 14. Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind |
| 15. Moralisches Lernen (Piaget-Kohlberg) | |
| 16. Die Frage der Strafe | |
| 3.8. GOTT BEFREIT ZUR LIEBE - DEKALOG UND BERGPREDIGT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe | 11. Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte in Hort und Heim |
| 2. Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung | 12. Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs |
| 3. Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken | |
| 13. Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen | |
| 4. Gottes- und Nächstenliebe | |
| 5. Dekalog | |
| 6. Bergpredigt | |
| 7. Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen | |
| 3.9. SCHULD UND VERSÖHNUNG | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil | 11. Die Lehre vom Teufel |
| 12. Die Bedeutung des Ablasses | |
| 2. Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte | 13. Der strafende Gott in der Erziehung |
| 14. Kollektivschuld | |
| 3. Texte der Urgeschichte für das Kleinkind | 15. Formen der Bußerziehung |
| 4. Formen der Schuldbewältigung | |
| 5. Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) | |
| 6. Das Bußsakrament | |
| 7. Kindliche Bewältigung von „Schuld” und Fähigkeit zur Umkehr | |
| 3.10. FESTE UND FEIERN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Die Fähigkeit zu feiern im Menschen und deren religiöse Dimension | 11. Der religiöse Ursprung des Festes |
| 12. Das Leben Jesu im Kirchenjahr | |
| 2. Anlässe und Bedingungen für das Feiern in der Hort-/Heimgruppe | 13. Funktionen des Festes für den Glauben |
| 3. Prinzipien der religiös orientierten Festgestaltung | |
| 4. Der kirchliche Festkalender - seine Berücksichtigung in Hort und Heim | |
| 5. Werden und Gestaltung eines Festes | |
| 6. Bedeutung von Brauchtum, Ritual und Form im Leben eines Menschen, besonders im Leben eines Kindes | |
| 3.11. EUCHARISTIE | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Wesen und Verständnis der Eucharistie | 11. Die Hinführung des Kindes und Jugendlichen zum Gemeindegottesdienst |
| 2. Aufbau und Gestaltung der Eucharistiefeier | |
| 3. Schwerpunkte der Erstkommunionvorbereitung | 12. Vom Sabbat zum Sonntag |
| 13. Die Liturgiereform des 2. Vatikanums | |
| 4. Kinderliturgie | 14. Leben mit der Eucharistie |
| 5. Gestaltung von Kindermessen | |
| 6. Der Sonntag | |
KLASSE: „DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT”
| 4.1. PARTNERSCHAFT ALS CHRISTLICHES ANLIEGEN | |
|---|---|
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Charakteristika menschlicher Partnerschaft (Solidarität, Toleranz, Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung ...) | 11. Gefährdungen der Partnerschaft |
| 12. Ökumene als Partnerschaft | |
| 13. Verschiedengläubige Kinder in der Hort- und Heimgruppe | |
| 2. Theologische Begründung von Partnerschaft | |
| 3. Partnerschaft als christliches Anliegen in Hort und Heim | 14. Die Bedeutung des Gesprächs für die Partnerschaft |
| 4. Partnerschaft in der Kirche | |
| 5. Kind als „Partner” in der kirchlichen Gemeinschaft | |
| 4.2. SINN DER GESCHLECHTLICHKEIT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Menschliche Geschlechtlichkeit aus christlicher Sicht | 11. Aufklärungsliteratur für das Kind und deren Bewertung |
| 2. Achtung und Mißachtung des Menschen in seiner geschlechtlichen Rolle | 12. Mißbrauch menschlicher Sexualität |
| 3. Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit | |
| 4. Das sechste Gebot | |
| 5. Christlich orientierte Geschlechtserziehung | |
| 4.3. EHE UND FAMILIE | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Wesen und Sinn der Ehe | 11. Ehe und Familie im Wandel der Zeit |
| 2. Sakrament der Ehe | 12. Verantwortung für Geschiedene und Wiederverheiratete |
| 3. Die Bedeutung der Familie für die Lebensgeschichte des Einzelnen | |
| 13. Die Verantwortung der Kirche für unvollständige Familien | |
| 4. Die Feier der katholischen Trauung | |
| 5. Voreheliche Beziehungen und nichteheliche Gemeinschaft aus der Sicht christlicher Verantwortung | 14. Das Kind in schwierigen Familienverhältnissen |
| 6. Die Wechselwirkung zwischen Hort- und Heimerziehung und Familie | |
| 4.4. ELTERN ALS KATECHETEN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Verantwortete Elternschaft | 11. Das Kind und der elterliche Alleinerzieher |
| 2. Familie = Form der kirchlichen Gemeinschaft | 12. Forderung der katechetischen Rolle der Eltern durch kirchliche Maßnahmen |
| 3. Die religiöse Entwicklung des jungen Menschen | |
| 13. Literatur zur religiösen Erziehung | |
| 4. Die Bedeutung des elterlichen Vorbildes und der elterlichen Glaubensgeschichte für das Leben des Kindes | |
| 5. Wesen der religiösen Erziehung in der Familie | |
| 6. Elternarbeit in Zusammenhang mit religiöser Erziehung | |
| 4.5. BERUF - ARBEIT - FREIZEIT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Situation und Probleme der heutigen Berufswelt | 11. Freizeit als freie Zeit für andere |
| 12. Erholung des ganzen Menschen: Anliegen und Möglichkeiten | |
| 2. Arbeit und Beruf im Lichte der katholischen Soziallehre | |
| 13. Schöpfungsauftrag und Arbeit | |
| 3. Berufsethos des Berufserziehers | 14. Kirchliche Berufe und Arbeitsbereiche |
| 4. Wert der Freizeit und ihre Gestaltung | 15. Berufliche Fortbildung |
| 5. Bewältigung der Situation der Arbeitslosigkeit | |
| 4.6. DIE RELIGIÖSE ERZIEHUNG IM PFLICHTSCHULALTER | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Die religiöse Entwicklung speziell im Pflichtschulalter | 11. Zusammenarbeit Hort, Heim und Schule |
| 12. Lehrplan und Arbeitshilfen im Religionsunterricht | |
| 2. Die Sozialisationsformen im Pflichtschulalter | |
| 3. Der katholische Religionsunterricht in der Pflichtschule | Pflichtschulbereich |
| 13. Angebote kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit im Pflichtschulalter | |
| 4. Formen kirchlicher Jugendarbeit | |
| 4.7. SOZIALE GERECHTIGKEIT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Armut und Reichtum als Herausforderung zur sozialen Gerechtigkeit | 11. Auswirkungen sozialer Gegebenheiten im Hort und Heim |
| 2. Entwicklung und Grundlage katholischer Soziallehre | 12. Sozialbewegungen und -einrichtungen in der Kirche |
| 3. Sinn und Inhalt der sozialen Gerechtigkeit | 13. Soziale Gerechtigkeit und 3. Welt |
| 4. Inhalt und Anliegen des 7. Gebotes | 14. Auseinandersetzung mit den Sozialismen dieser Zeit |
| 5. Einüben sozialen Verhaltens in Hort und Heim | |
| 15. Caritas als Lebenshaltung | |
| 4.8. FRIEDE - GRUNDLAGE MENSCHLICHER GEMEINSCHAFT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Der Wille zum Frieden als persönliche Grundhaltung | 11. Persönlichkeiten - für den Frieden engagiert |
| 12. Aktuelle Themen, wie: Gerechter Krieg, Landesverteidigung, Atomwaffe | |
| 2. Das Wesen der christlichen Friedensbotschaft | |
| 3. Christliche Konfliktlösungsvorschläge | 13. Christliche Dokumente zum Thema |
| 4. Friedenserziehung mit dem Kind (Streitlösung, Versöhnung, Abbau von Aggressionen) | |
| 4.9. IDEOLOGIEN UND WELTANSCHAUUNGEN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Begriffe: Weltanschauung - Weltbild-Ideologie | 11. Glaube und Wissenschaften (in Beispielen, Unterschiede, Konflikte) |
| 2. Weltanschauliche Strömungen der Gegenwart und deren Beziehung zum Christentum | 12. Verschiedene Erziehungsansätze und deren Beziehung zu Religion (zB Montessoripädagogik, emanzipatorische Pädagogik) |
| 3. Das christliche Weltbild | |
| 4. Aufbau eines christlichen Weltbildes im Kind und Jugendlichen | |
| 13. Der durch Weltanschauungen herausgeforderte Glaube | |
| 4.10. KIRCHE - GEMEINSCHAFT DER GETAUFTEN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Erfahrungen mit kirchlicher Gemeinschaft | 11. Reich-Gottes-Gleichnisse |
| 2. Kirche als gesellschaftliche Institution | 12. Eine Kirche - viele Kirchen |
| 3. Biblische und lehramtliche Aussagen | 13. Das Kirchenbild im Wandel der Geschichte |
| 4. Kindliches Erleben von Kirche | 14. Kind und Pfarrgemeinde |
| 5. Heimerziehung als Anliegen der Kirche | 15. Erleben der Kirche im Gottesdienst |
KLASSE: „LEBEN IN CHRISTLICHER VERANTWORTUNG”
| 5.1. RELIGIÖSE ERZIEHUNG - INHALTE UND WEGE | |
|---|---|
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Verständnis und Ziele der religiösen Erziehung | 11. Das Glaubenszeugnis des Erziehers |
| 12. Religiöse Weiterbildung | |
| 2. Wesentliche Inhalte religiöser Erziehung | 13. Religiöse Sozialisation |
| 3. Kennzeichen kindlicher Religiösität | |
| 4. Entfaltung des Religiösen in verschiedenen Altersstufen | |
| 5. Vermittlungshilfen für die religiöse Erziehung | |
| 6. Verantwortliche für die religiöse Erziehung | |
| 5.2. GEBETSERZIEHUNG | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Gebet als wesentlicher Ausdruck des Glaubens | 11. Meditation |
| 2. Begründung für die Gebetserziehung | 12. Mit Kindern meditieren |
| 3. Möglichkeiten der Gebetserziehung in Verschiedenen Altersstufen (Formen, Gebetshaltung, Sprache, Gebetszeiten usw.) | 13. Das biblische Gebet |
| 4. Gebet und Gottesbeziehung | 14. Die christliche Gebetstradition |
| 5. Gebetspraxis des Jugendlichen und des Erwachsenen (Situation, Probleme, Möglichkeiten und Beispiele) | |
| 5.3. KIND UND BIBEL | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Zugänge zur Bibel | 11. Auslegungshilfen für biblische Texte (Lexika, Kommentare, Methoden) |
| 2. Die Bibel in der außerschulischen und in der religiösen Erziehung | |
| 12. Bibelausgaben für Kinder und Jugendliche (Auswahlkriterien, Beispiele) | |
| 3. Das biblische Gottesbild | |
| 4. Methoden der Bibelarbeit, Erzählen, Elementarisieren, Spiel ...) | 13. Elternbildung zum Thema (Bibel in der Familie) |
| 5. Biblische Texte in Feiern | |
| 6. Gottesverkündigung durch biblische Texte und Inhalte | |
| 5.4. CREDO - BEZEUGUNG DES GLAUBENS | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Grundstrukturen und -aussagen des katholischen Credo | 11. Credoformen des jungen Menschen in der heutigen Zeit (Beispiele und Einübung) |
| 2. Die Bedeutung des Glaubenszeugnisses für das eigene Leben und das der Umwelt | 12. Ursprung und Entwicklung christlicher Konfessionen - im Überblick |
| 3. Persönlicher und kirchlicher Glaube | 13. Der Glaube an den Schöpfergott |
| 4. Das Glaubensbekenntnis der großen christlichen Kirchen | 14. Die Ökumene |
| 15. Die Verschiedengläubigkeit der Kinder/ Jugend im Hort und Heim als erzieherische Aufgabe | |
| 5. Möglichkeiten eines kindgemäßen Glaubensbekenntnisses | |
| 5.5. SAKRAMENTE - BEZEUGUNG DES GLAUBENS IM FEIERN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Sakramente als kirchlicher Lebensvollzug | 11. Heilige Zeichen und Riten in anderen Religionen |
| 2. Der heilsanzeigende und -schaffende Charakter der Sakramente | |
| 12. Sakramentalien | |
| 3. Die Symbolfähigkeit des Kindes | 13. Feier des christlichen Brauchtums |
| 4. Das Feiern von Festen | |
| 5. Sakramentale Erziehung | |
| 6. Inkarnatorische Grundstruktur des Heils: Christus-Kirche-Sakramente | |
| 5.6. DIAKONIE - BEZEUGUNG DES GLAUBENS IN DER TAT | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Menschsein in Mitmenschlichkeit | 11. Diakonie als individuelle und gemeindliche Verwirklichung von Glaube, Hoffnung und Liebe |
| 2. Christsein in brüderlich-schwesterlicher Liebe: Diakonie | |
| 3. Die Bedeutung des in Taten gelebten Glaubens für die Berufstätigkeit des Erziehers | 12. Die österreichische Caritas |
| 13. Beispiele für Diakonie in der kirchlichen Geschichte | |
| 4. Die Bezeugungsfähigkeit des Kindes im Handeln | |
| 5. Formen und Beispiele christlicher Diakonie in und mit der Hort- und Heimgruppe | |
| 6. Leben nach christlichen Normen | |
| 5.7. LEBEN AUF DIE ZUKUNFT HIN | |
| KERNSTOFF: | ERWEITERUNGSSTOFF: |
| 1. Leben aus dem Glauben | 11. Ethische Verantwortung gegenüber Zukunftsproblemen der Menschheit zB 3. Welt, Gentechnologie, Technisierung ... |
| 2. Die Lehre von der Zukunft (Eschatologie) | |
| 3. Die Verantwortung im Beruf | |
| 4. Die politische Verantwortung des Christen | 12. Die Verantwortung für das Kind |
| 5. Ehe und Familie | 13. Persönliches Engagement in der Kirche |
| 14. Das Problem der Arbeitslosigkeit | |
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN), DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen sowie soziokulturellen Strukturen verstehen.
Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben:
- Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen;
- Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen;
- Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.
Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.
Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform (Anm.: richtig: Existenzform) führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.
Lehrstoff:
Klasse:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik insbesondere Einsichten über den Erzieherberuf und das sozialpädagogische Handlungsfeld.
Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung (Familie, Schule, Hort, Heim ua.) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler sowie ihrer sozialpädagogischen Bedeutung.
Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns auf verschiedenen Altersstufen sowie den Gesetzen der Kommunikation und der Gruppenbildung.
Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Erziehungssituationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen; interkulturelle Erziehung.
Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens auf verschiedenen Altersstufen; Fremd- und Selbstbeobachtung. Anbahnen des Verstehens von Verhaltensauffälligkeiten.
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Spielpädagogik; Medien des Spielens).
Überlegungen zum Lernbegriff; grundlegende Lernformen auf verschiedenen Altersstufen; Spiel und Lernen, Lernen in Gruppen. Schülerzentrierte Analyse von Lernproblemen. Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.
Vertraut werden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Klasse:
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Ende des Grundschulalters; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühestens Kindheit; Auswirkungen frühkindlicher Deprivation.
Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.
Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit:
- Beziehung, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung;
- die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik;
- Verhaltensauffälligkeiten im Kleinkindalter.
Erziehung und Bildung des Grundschulkindes: Schulfähigkeit, Hort- und Heimfähigkeit; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Einblick in die Lehrpläne und die Methoden der Grundschule.
Die Situation des Grundschulkindes in Hort und Heim: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter.
Intentionen und Möglichkeiten der Elternarbeit.
Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung durch den Gruppenleiter.
Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Klasse:
Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochalbedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie. Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen.
Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie (Führung, Förderung, Modifikation) unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der allgemeinen Psychologie (Gegenstand, Methoden, Aufgaben und Richtungen), der Sozialpsychologie (insbesondere der Milieupsychologie), der Motivationspsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen), Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel). Soziale Dimensionen der Erziehung; Sozialisationsdefizite und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtungen; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit.
Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis; Funktion des Sprachzeichens. Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Begriffsfindung; Wahrheitsfunktion; deduktive und induktive Denkweisen; das Definitionsproblem.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester. Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse:
Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Erziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychologie der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit.
Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation); individuelle, kollektive und epochale Aduldationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität); Jugend in der Heimerziehung; Institut der Jugendarbeit. Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturproblem, Rollenwandel, Rollenkonflikte ua.).
Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.
Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung; Idealvorstellungen über Ziel und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten; pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.
Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und ihre Bereiche. Natur und Kultur; Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität. Recht und Macht. Werte, Wertungen und Normen. Die Verantwortbarkeit menschlichen Handelns; das Willensproblem; die Sinnfrage; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehren anderer Unterrichtsgegenstände sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen.
Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgaben, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.
Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.
Dem schülerzentriertern (Anm.: richtig: schülerzentrierten) bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allen in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen.
Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.
In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten.
Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten.
Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht
- durch seminaristische Arbeiten (Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Schüler) und in individuellen Arbeiten;
- durch aktuelle Problemstellungen; in differenzierter Auseinandersetzung sollten originäre Problemlösungen entwickelt werden können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Vorgängen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten bewußt zu machen);
- durch Zusammenschau der gesamten Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung;
- durch Projektaufgaben unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes mehrerer Unterrichtsgegenstände (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zu späterer selbstverantwortlicher Weiterbildung hinzuarbeiten).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoffe:
Klasse:
Allgemeiner Teil:
Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.
Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).
Klasse:
Spezieller Teil:
Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose. Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen, Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen. Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).
Einzelprobleme:
Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern; Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten; Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.
Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieher dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:
- Überblick über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik;
- Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme institutioneller Pädagogik;
- Einsicht in die Komplexität des Lebensraumes „Heim” als einem vernetzten System;
- Befähigung zur Umsetzung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln; Verringerung des Theorie-Praxis-Gefälles;
- Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.;
- Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und Kontaktlösung;
- Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit;
- Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Hort- und Heimpraxis gewonnenen Erfahrungen.
Lehrstoff:
Klasse (in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):
Überblick über die Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche mit ausgewählten praktischen Übungen.
Exemplarische Einführung in Methoden zur Motivation Heranwachsender und zur Auslösung einfacher Lern- und Bildungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien und Bildungsmittel für die Erziehungspraxis.
Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.
Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.
Klasse:
Erster Überblick über sozialpädagogische Einrichtungen.
Einflußfaktoren und Bedingungsfelder erfolgreicher institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden.
Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Erziehers; spezielle Sicherheitsvorkehrungen.
Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung und Lernbetreuung: Ziele, Förderung der Lernmotivation, rationelle Lernmethoden, methodische Prinzipien erfolgreicher Lernhilfe in der Hort- und Heimerziehung.
Methodisch-didaktische Voraussetzungen und Grundsätze einzelner Erlebnisbereiche: zB Spielerziehung, Leseerziehung, Bewegungserziehung, Medienerziehung, musisch-kreative Erziehung.
Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Anboten aus der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Einblick in Kriterien einer prozeßorientierten Planung.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
Klasse:
Auseinandersetzung mit Grundkenntnisse der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene besser erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können: Gruppe als sozialer Lebens- und Lernraum - Eingliederung.
Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzungen mit den Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, deren Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, für religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.
Einführung in die Animative Didaktik, Freizeitpädagogik; soziokulturelle Animation und Freizeitmanagement. Überblick über freizeitpädagogisch relevante Institutionen und Organisationen. Grundkenntnisse der Methodik kommunikativen und freizeitpädagogischen Handelns.
Einführung in die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, einschließlich der pflegerischen Aufgaben.
Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Klasse:
Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.
Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua.
Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik.
Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens.
Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze.
Interkulturelles Lernen und Integration.
Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung.
Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung.
Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht.
Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.
Schriftliche Arbeiten
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
Klasse:
Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren.
Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw im Berufsfeld.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua).
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder.
Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung.
Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig.
Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.
Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
HORT- UND HEIMPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.
Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren.
Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.
Lehrstoff:
Klasse (in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Klasse:
Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.
Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.
An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.
Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.
Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.
Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen.
Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Zwei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.
Klasse:
Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.
Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Drei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, - heimen oder ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen.
Klasse:
Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.
Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams”; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der 1. Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- kritische Sprachbetrachtung
- Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
- standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
- sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
- Kenntnisse der Textgrammatik
- Förderung der Schreibrichtigkeit
- Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion
- Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte
- Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte
- Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten
- selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die den Schüler zur kritischen Stellungnahme - auch im Hinblick auf die Erteilung der Lernhilfe
- Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
- Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
- Einsicht in die Bedeutung von Hort und Heim für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
- Bewußtmachen der Mitverantwortung des Hortes und Heimes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder
- Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen
- Vorbereitung auf gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener Gesprächsformen.
Kinder- und Jugendliteratur:
Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.
Lektüre und Textbetrachtung:
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung sowie Übungen zu deren Sicherung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns.
Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Schriftliche Arbeiten:
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Kinder- und Jugendliteratur:
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische Gesichtspunkte sowie ethnische und religiöse Werte.
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.
Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).
Schriftliche Arbeiten:
Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.
Kinder- und Jugendliteratur:
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).
Lektüre und Textbetrachtung:
Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.
Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.
Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.
Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.
Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.
Kinder- und Jugendliteratur:
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Lektüre und Textbetrachtung:
Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.
Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.
Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.
Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).
Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.
Schriftliche Arbeiten:
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je Semester.
Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)
Kinder- und Jugendliteratur:
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien. Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Lektüre und Textbetrachtung:
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Einfluß des ausländischen Schrifttums.
Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.
Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im 1. Semester und eine dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.