Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Einrichten einer Buchhaltung.

Bilanzierungspraxis:

Vertiefung der Bewertungsvorschriften aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht.

Jahresabschluss von Einzelunternehmen (computerunterstützt):

Vertiefung von Jahresabschlüssen unter Berücksichtigung der Gliederungsvorschriften nach HGB.

Erweiterungslehrstoff:

Fallbeispiele.

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.

Übungsfirmen-Konnex:

Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Kommunikation mit dem Finanzamt (finanz-online).

Verfahrensrecht, Grundlagen der Bundesabgabenordnung,

Finanzstrafrecht.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (computerunterstützt):

Vertiefung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter Berücksichtigung spezieller Praxisbeispiele (Anlagenspiegel, Reisekosten, Aufzeichnungspflichten); Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanz.

Jahresabschluss von Personengesellschaften (computerunterstützt):

Vertiefung von Jahresabschlüssen der Personengesellschaften.

Erweiterungslehrstoff:

Fallbeispiele.

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.

Übungsfirmen-Konnex:

Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (computerunterstützt):

Vertiefung von Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften inklusive Berücksichtigung betrieblicher Abgaben (Körperschaftsteuer).

Geschäftsbericht (computerunterstützt):

Erstellung eines Geschäftsberichtes inklusive Anhang und Lagebericht.

Internationale Rechnungslegung, Gegenüberstellung HGB, IAS (International Accounting Standards) und US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles).

Erweiterungslehrstoff:

Fallstudien.

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware insbesondere CRW-Programme. Internetrecherchen.

BETRIEBLICHE INFORMATIONSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Grundlagen:

Anbieter der Software, Aufbau der Software, Oberfläche und Navigation; Hardware-Voraussetzungen, Netzwerk-Konfiguration.

Basismodul Rechnungswesen:

Struktur, Hauptbuch, Nebenbücher, Zusammenhänge, Beleglauf, ausgewählte Stammdaten-Felder (Sachkonten, Debitoren, Kreditoren).

Integration Rechnungswesen-Verkauf-Materialwirtschaft:

Stammdaten, Vorverkaufsaktivitäten, Auftragsabwicklung, Lagerbeschaffung, Lieferung, Fakturierung, Zahlung, Bestellanforderung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsbearbeitung, Ändern und Stornieren von Belegen, Ausgleichen offener Posten.

Meldewesen und Reporting:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Erweiterungslehrstoff:

Leistungsvergleich integrierter betriebswirtschaftlicher Standardsoftware.

IT-Bezug:

Arten von Daten, Datenbanken, Beziehungen, Netzwerke, Internet.

Übungsfirmen-Konnex:

Vergleich mit der in der Übungsfirma eingesetzten integrierten betriebswirtschaftlichen Standardsoftware.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Wiederholung des Stoffes des IV. Jahrganges.

Periodische Arbeiten: Buchungsperioden, Dauerbuchungen,

automatisches Zahlen, automatisches Mahnen.

Stammdaten im Controlling:

Kostenarten, Kostenstellen, Leistungsarten, Kennzahlen. Buchungen mit Kostenstellen.

Reporting im Controlling:

Kurzfristige Erfolgsrechnung, Kostenstellenberichte, Soll-Ist-Vergleich.

Planung:

Prozess der Kostenstellenplanung, Planung und Budgetierung, Planungshilfen.

Erweiterungslehrstoff:

Fallstudien.

IT-Bezug:

Arten von Daten, Datenbanken, Beziehungen, Netzwerke, Internet.

23.B.2. Fachrichtung Internationale Wirtschaft und Fremdsprache(n)

und Kultur

Pflichtgegenstände wie „Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing“ (23.A.2.).

23.B.3. Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit

autonomem Geschäftsfeld

Pflichtgegenstände wie „Entrepreneurship und Management“ (23.A.3.) und Ausbildungsschwerpunkte.

23.B.4. Fachrichtung Informationsmanagement undInformationstechnologie

Pflichtgegenstände wie „Multimedia und Webdesign“ (23.A.4.) und/oder „Netzwerkmanagement“ (23.A.5.)

und/oder „Softwareentwicklung“ (23.A.6.) und/oder „Digital Business“ (23.A.7.).

23.B.5. Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft

LOGISTIKMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Logistik:

Aufgaben; Ziele; Entwicklung; Leistungsfaktoren (menschliche Arbeitsleistung, Betriebsmittel, Werkstoffe, Informationen).

Produktionslogistik:

Absatz- und Produktionsplanung (Planungsmethoden verschiedener Fertigungssysteme, einfache Prognosen, aggregierte Systeme zur Abstimmung der Ressourcen).

Festlegung des Produktionsprogramms (Bedarfsermittlung, Losgrößenplanung, Durchlaufterminisierung, Start- und Endtermine, Durchlaufzeiten, Darstellungsformen, Kapazitätsterminisierung, Kapazitätsangebot und -nachfrage, Kapazitätsabgleichung); Produktionssteuerung (Auftragsfreigabe, Auftragspapiere, Maschinenbelegung, Leitstand, Produktionsstörungen).

Beschaffungslogistik:

Ermittlung des Bedarfs; Arten von Bereitstellungssystemen; Suche und Auswahl von Lieferanten; Einholen von Angeboten; Überwachung der Vertragserfüllung; neue Beschaffungskonzepte (Modular Sourcing, Single Sourcing, Global Sourcing).

Planung der Logistikstrukturen:

Entwurf von Produktionssystemen (Mechanisierung und Automatisierung; Fertigungstiefe; Organisationstypen; Layoutplanung; Investitionsentscheidungen); Entwurf von Produktsystemen (Produktgestaltung; Produktinnovation, Produktvariation).

Erweiterungslehrstoff:

Praktische Übungen; Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen; Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur; Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete.

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware zur Lösung praktischer Problemstellungen.

Übungsfirmen-Konnex:

Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Distributions- und Redistributionslogistik:

Logistische Netzwerke der Warenverteilung; logistische Kooperationen; Outsourcing; Kenngrößen der Distributionslogistik.

Logistik des Handels:

Distributionsstrukturen; Push- versus Pull-Prinzip; Category Management; Logistikkooperationen (Logistik-Dienstleister; Güterverkehrszentren; City-Logistik); Lagersysteme (Kapazitäten der Lager, Lagerbauweise, Lagermittel, Fördermittel, Standort, Lagerlayout, Lagerverwaltungssysteme).

EDV-Systeme zur Planung und Steuerung:

Anforderungen; Aufbau; Systemauswahl und Einführung; Umgang mit ausgewählten Systemen.

Praktische Übungen:

Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen;

Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur;

Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete zur Lösung von fachspezifischen Problemstellungen.

Erweiterungslehrstoff:

Querschnittfunktionen in der Logistik:

Qualitätsmanagement (Bedeutung; Qualitäts-Audit;

Qualitätsmanagementsysteme);

Umweltmanagement:

Umweltrecht; Betriebliche Umweltinformationssysteme;

Umweltmanagementsysteme; Entsorgungslogistik.

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware und branchenspezifische Software.

Übungsfirmen-Konnex:

Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Logistik-Controlling:

Informationsbeschaffung und -aufbereitung; Kenngrößen der Logistikleistung; Planung und Kontrolle der Logistikkosten;

Prozessanalyse; Prozesskostenrechnung; Abweichungsanalysen;

Budgetierung; Benchmarking; Target Costing.

Logistikkettenmanagement:

Grundlagen; Kooperationsformen; virtuelle Unternehmensverbünde; Beschreibung und Visualisierung der Lieferkette (grafische Darstellungsmöglichkeiten, zB SCOR-Modell); strategische und operative Logistikplanung; Planungsprobleme in Lieferketten.

Praktische Übungen:

Übungsbeispiele zu den entsprechenden Themenbereichen;

Fallbeispiele aus der regionalen Wirtschaft und der Literatur;

Simulations- und Planspiele mit Computerunterstützung; Anwendung einschlägiger Softwarepakete zur fachspezifischen Problemlösung.

Erweiterungslehrstoff:

Grundlagen der Mathematik und Statistik für Logistiker (lineare und gemischt-ganzzahlige Optimierung, Simulation, Regressionsanalyse, statistische Kennzahlen).

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware, branchenspezifische Software, Optimierungs- und Simulationsprogramme.

SPEDITIONSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. und/oder IV. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Verkehrsträger:

Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr und kombinierter Verkehr; Entwicklung und Bedeutung der einzelnen Verkehrsträger.

Verkehrsgeografische Grundlagen:

Grenzübergänge, nationale und internationale Hauptverkehrsrouten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Güterverkehr:

Nationale und internationale Rechtsnormen; relevante Rechtsnormen der Europäischen Union.

Speditionsbetrieb:

Leistungen; Angebot; Speditionsvertrag; Zollabfertigung; Speditionsversicherung.

Speditionszweige:

LKW-Spedition, Bahnspedition, Luftfrachtspedition;

Seehafenspedition; Binnenschifffahrtsspedition; Sammelgutverkehr;

kombinierter Verkehr; Gefahrengütertransport.

Sonstige Dienstleister:

Lagerhalter; Frachtführer.

Erweiterungslehrstoff:

Geografische Informationssysteme, Umweltprobleme durch Verkehr (externe Effekte).

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware; branchenspezifische Software.

Übungsfirmen-Konnex:

Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

V. Jahrgang:

Basislehrstoff:

Spediteure als Logistik-Dienstleister:

Neue Logistikkonzepte (zB Hub Spoke, Gebietsspediteur, City-Logistik, Güterverkehrszentren, Kontraktlogistik).

Kosten- und Leistungsrechnung im Transport- und Lagerwesen. Fuhrpark-Management und Tourenplanung.

Neue Technologien:

Sendungsverfolgung; Lager- und Kommissioniersysteme.

Branchensoftware:

Anforderungen; Aufbau; Systemauswahl und Einführung; praktischer Umgang mit ausgewählten Systemen.

Erweiterungslehrstoff:

Simulationen (Lager, Fuhrparkauslastung, Cross-Docking).

IT-Bezug:

Kaufmännische Standardsoftware, branchenspezifische Software (Flottenmanagement, Tourenplanung).

23.B.6. Schulautonome Fachrichtung

Siehe schulautonome Lehrplanbestimmungen, Abschnitt IV.

B. FREIGEGENSTÄNDE

1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“.

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist der Anzahl der Wochenstunden und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

Lehrstoff:

I. bis V. Jahrgang:

Der Lehrstoff ist der Anzahl der Wochenstunden und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

2.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Für jeden Jahrgang aufbauend und erweiternd:

Formenlehre.

Satzlehre.

Wortkunde.

Leben und Kultur der Griechen und Römer.

Texte und Übersetzungstechnik.

Schularbeiten:

Zwei Schularbeiten pro Jahrgang.

3.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

IV.Jahrgang:

Psychologie und Philosophie als Wissenschaft vom Menschen:

Erleben, Verhalten, Handeln, Erkennen. Leib-Seele-Problem. Bewusstes, Unbewusstes. Bedeutung der Psychologie für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft.

Wahrnehmung:

Raum, Zeit, Gestalt.

Gedächtnis und Lernen, Sprache und Denken.

Dynamik des Erlebens, Verhaltens und Handelns:

Motive und Motivkonflikte, Motivation, Entscheidung und Verantwortung. Bedürfnisse, Bedürfnissteuerung.

Triebmodelle, Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung, Sexualität. Tiefenpsychologische Persönlichkeitsmodelle; Abwehrmechanismen; Hinweise auf psychotherapeutische Möglichkeiten. Emotion und Affekt. Theorie der Aggression. Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit. Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.

Entwicklung und Erziehung:

Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung. Soziale Rollen, Bedingungen und Entwicklung geschlechtsspezifischen Verhaltens. Gewissensbildung. Erscheinungsformen des Jugendalters. Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens. Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung. Altern und Tod.

Individuum und Gesellschaft:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Wahrnehmung. Person, Typus, Stereotyp. Das Problem der psychischen Normalität. Gruppen. Psychologie des Arbeitsprozesses, Mensch und Arbeitsmittel, Entfremdung, sozialpsychologische Strukturen von Betriebsgemeinschaften, Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen, insbesondere in der Arbeitswelt, Probleme der Arbeitslosigkeit.

Konfliktlösungsstrategien. Entstehen von Meinungen und Überzeugungen. Information und Manipulation, suggestive Vorgänge. Organisationspsychologie (Organisation und Management, Menschenführung und ihre Probleme).

V. Jahrgang:

Zugänge zum Philosophieren:

Eigenart philosophischer Fragestellungen. Der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.

Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit:

Zugänge zur Wirklichkeit; Interpretationen der Wirklichkeit; Grundbegriffe der Metaphysik; Wahrheitstheorien.

Formen und Funktionen von Zeichen. Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.

Der handelnde Mensch in seiner Mit- und Umwelt:

Problem der Freiheit, Problem des Guten, Moralformen, Wertvorstellung und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche); die Frage nach dem geglückten Leben. Macht und Recht, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Ethische Probleme durch die Entwicklung der Zivilisation (Wirtschaftsethik, Krieg und Frieden, Menschenrechte, Recht auf Widerstand und politische Freiheit).

Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.

Themenbereiche zur Wahl (mindestens ein Themenbereich ist zu behandeln):

Ästhetik; Geschichtsphilosophie; Logik; Naturphilosophie;

Religionsphilosophie; Rechts- und Sozialphilosophie;

Sprachphilosophie; Anthropologie; Geschichte der Philosophie.

4.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Darstellungsweise:

Schrägriss, zugeordnete Normalrisse, Seitenrisse.

Objekte:

Punkt, Gerade, Polygone, Kreis in der Ebene; ebenflächig begrenzte Körper (Prisma, Pyramide); Zylinder, Kegel, Kugel; Zylinder- und Kugelschnitt.

Anwendungen:

Grundlagen der kodierten Projektion (Lesen von Landkarten, Schichtenlinien); Lesen von Bauplänen; Erzeugung von Netzen und Abwicklungen zur Herstellung von räumlichen Modellen.

Darstellungsweise:

Normale Axonometrie.

Objekte:

Kegelschnitte, einfache ebenflächig begrenzte Körper; Drehzylinder und Drehkegel, Kugel, Schnitte von Zylinder, Kegel und Kugel.

Anwendungen:

Lesen und Interpretieren von technischen Betriebsanleitungen, Lesen von Explosionszeichnungen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten je Jahrgang (bei Bedarf zweistündig).

5.

GEOGRAFIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Themen des Pflichtgegenstandes „Geografie (Wirtschaftsgeografie)“ in vertiefender Form, wie zB Regionalanalysen, Probleme der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, wirtschaftsgeografische Analysen von Teil- und Großräumen oder Staaten, Themen der Wechselbeziehungen zwischen Ökonomie und Ökologie.

6.

WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Systemsoftware:

Betriebssystem; Benutzeroberfläche.

Anwendersoftware:

Tabellenkalkulation und Grafik; Präsentation; Datenbank; Textverarbeitung.

Anwendungen:

Einsatz vorhandener Hardware und Standardsoftware zur Lösung betriebwirtschaftlicher Probleme und zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektarbeit.

7.

BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Bereich: Banken und Versicherungen

Lehrstoff:

Banken:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Bankwesens und in der EU; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur des Bankwesens; Beziehungen zum nationalen und internationalen Geld- und Kapitalmarkt.

Kapitalbeschaffung:

Haftkapital, Fremdkapital.

Kapitalverwendung:

Kreditgeschäfte inklusive Abwicklung und Besicherung, Eigengeschäfte.

Dienstleistungen:

Kontoführung; Anlagenberatung; nationaler und internationaler

Zahlungsverkehr; Leasing; Factoring.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Banken; Kostenrechnung; Revision; Controlling.

Versicherungen:

Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens und in der EU; gesamtwirtschaftliche Bedeutung; Struktur der Versicherungswirtschaft; Beziehungen zum internationalen Versicherungsmarkt.

Riskmanagement:

Risiko und Risikopolitik.

Kapitalbeschaffung:

Versicherungsformen; Versicherungszweige; Versicherungsarten.

Kapitalverwendung:

Schadensabwicklung.

Dienstleistungen:

Zusammenstellung von Versicherungspaketen für Haushalte und Unternehmungen.

Organisation.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Bilanzgliederung der Versicherungsbetriebe; Kalkulation; Revision; Controlling.

Bereich: Industrie

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Bedeutung, Struktur und Probleme der österreichischen Industrie. Gesetzliche Rahmenbedingungen; Forschung und Entwicklung; ökologische Aspekte.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung; Materialwirtschaft; Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken; Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

Marketing.

Rechnungswesen und Controlling:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalyse; Controlling.

Bereich: Tourismus

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Rechtliche, soziale und kulturelle, ökonomische und ökologische Aspekte des Tourismus; Trends und Probleme; Zukunftsperspektiven.

Tourismusorganisationen:

Arten und Aufgaben. Ausbildungs- und Schulungswege im Tourismus.

Reisebüro:

Leistungsangebot; Reiseorganisation.

Gastronomie- und Hotelbetriebe:

Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Marketing.

Kommunikationstechniken.

Rechnungswesen und Controlling.

Bereich: Öffentliche Verwaltung

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Öffentliche Verwaltungen; öffentliche Unternehmen; gesetzliche

Grundlagen, Rechtsträger, Rechtsformen.

Leistungserstellung:

Ordnungsleistungen, Dienstleistungen; Grundsätze ökonomischen

Verwaltungshandelns.

Marketing.

Organisation:

Sekretariats- und Kanzleiwesen. Personalwesen.

Finanzierung:

Mittelaufbringung, Steuern, Gebühren und Beiträge, Erwerbseinkünfte; Preispolitik und Tarifbildung; Fremdfinanzierung; Grenzen der öffentlichen Verschuldung.

Investition:

Arten; die öffentliche Hand als Auftraggeber; Vergabewesen; Beschaffungsvorgang; Inventar; Materialverwaltung.

Rechnungswesen und Controlling:

Ziele und Systematik; Buchführungssystem; Voranschlag;

Rechnungsabschluss; Finanzplanung; Kostenrechnung;

gesellschaftsbezogene Rechnungslegung; Prüfung und Kontrolle;

Controlling.

8.

FREMDSPRACHIGES INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken sowie Informationen in der Fremdsprache aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten des ersten, zweiten und dritten Jahrganges.

Einbeziehung unterstützender Software in der Fremdsprache. Internationaler Informationsaustausch.

Telekommunikation.

9.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Der Mensch in der Gesellschaft.

Schülerinnen und Schüler und Schule (Klassen- und Schulgemeinschaft).

Bildungspolitische Zielsetzungen.

Soziales Umfeld:

Familie - Partnerschaft - Erziehung. Minderheiten und Randgruppen. Rollenbilder. Konflikte und deren Lösungsmodelle. Medien als Meinungsträger und gesellschaftlicher Machtfaktor. Jugend und Gesellschaft.

Gelebte Demokratie:

Staatstheorien und Ideologien. Parlamentarische Demokratie und Parteienwesen. Verbändewesen und ihr Einfluss auf die Gesetzgebung. Kommunal- und Landespolitik. Außerparlamentarische Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung.

Politik als Aufgabe und Möglichkeit. Rechtssetzung, Gesetze und (politische) Verhaltensmuster. Verwaltung zwischen Obrigkeitsdenken und Dienstleistung.

Sicherheitspolitik:

Geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung und aktive Außenpolitik.

10.

PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Individuum:

Verhalten des Menschen; Selbsterkenntnis, Selbstreflexion, Instinkt, Trieb, Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit (empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge), Charakterologie, Qualifikation (Beobachtung, Befragung, Test).

Erleben des Menschen:

Soziale Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung), Denken, Lernen, Werte, Einstellung (Verantwortung gegenüber Individuen, Mitwelt und Umwelt, Mitverantwortung für die Zukunft, Probleme des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung). Entwicklungspsychologie. Aggression. Stress. Ambiguitätstoleranz.

Gruppe:

Bedeutung der Psychologie für Formen des Zusammenlebens, für Gesellschaft und Wirtschaft. Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik. Soziometrie.

Der arbeitende Mensch:

Psychologie des Arbeitsprozesses; Gerät und Mensch; Entfremdung. Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft. Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.

Kommunikation:

Prozesse; Strukturen. Störungen; Moderation.

Informationsmanagement. Medienkonsum; Konsumsteuerung (Markt und Werbung). Körpersprache und ihre Bedeutung. Rhetorik.

Interaktion:

Motivation; Manipulation. Transaktionsanalyse.

Managementtechniken:

Time-Management; Kreativitätstechniken; Präsentationstechniken; Entscheidungstechniken.

11.

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Texte in angemessener Geschwindigkeit kurzschriftlich aufnehmen und wortgetreu wiedergeben können.

Lehrstoff:

Steigerung der Schreibfertigkeit unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Praxis; sicheres Lesen und Übertragen von eigenen Niederschriften.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1.

BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Individuelle, unterstützende Problembewältigungsstrategien durch persönliche Beratung.

Motivationsstrategien, Entwicklung eigener Lösungsansätze in Konflikt- und Entscheidungssituationen.

Vorbereitung von Szenarien für künftig absehbare Probleme, Erleichterung einer friktionsfreien Bewältigung derselben.

Aufzeigen von wirksamen Kommunikationsmustern.

Mediatorentechniken.

Kompetenzerweiterung für Kommunikation und für Konfliktsituationen.

Projektsteuerung.

Aufbau und Umgang mit Visionen.

Wahrnehmungspositionen in Systemen (Ich-Du).

Meinungs- und Wissensdifferenzen als Chance und Ressource.

2.

ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Zeitgenössische Kultur:

Funktion der Kunst im gesellschaftlichen Kontext. Stellung des österreichischen Kulturbetriebes im internationalen Vergleich. Kulturmanagement (Organisation, Marketing und Finanzierung).

Zeitgenössisches Kunstschaffen:

Formen der bildenden Kunst, Musik und Literatur. Darbietungsformen.

Methoden der Kunstbetrachtung:

Erleben, Beschreiben, Besprechen und Werten von Kunst. Individuelle Kunsterfahrung durch kreative Selbsttätigkeit.

Besuch und Veranstaltung von Lesungen, Ausstellungen, Sprech- und Musiktheater, Konzerten, Festspielen, Straßentheatern und Kleinkunstformen.

Gespräch mit Kulturschaffenden.

3.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Interaktions- und Sensibilisierungstraining (Lockerungsübungen; Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Übungen aus dem Bereich der Bewegung, des Klanges, der Sprache; Übungen im Umgang mit Material, Einsatz von Requisiten).

Technik des Sprechens und der Rede (Stimm- und Atemtechniken, Artikulationsübungen, text- und sinngemäßes Lesen).

Auseinandersetzung mit dem nonverbalen Theater (Pantomime, Tanz-, Masken-, Musiktheater), mit klassischen und experimentellen Formen des Theaters.

Rollenspiel (zB Improvisation, Stegreifspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel, Szenenmontage, Figurenspiel, Schatten- und Puppenspiel; Verwendung moderner dramatischer Formen wie Hörspiel, Film).

Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel, szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung einzelner Szenen eines Theaterstückes und/oder selbstverfasster Texte.

Erarbeiten, Gestalten und Präsentieren eines Spiels vor Publikum (Eigenproduktion oder Spiel nach vorgegebenem Text).

4.

KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Bildnerisches Gestalten und Design:

Freies Gestalten nach Wahl (Zeichnen, Malen, Druckgrafik, plastisches und architektonisches Gestalten). Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, insbesondere in den Bereichen Werbe- und Gebrauchsgrafik, gegebenenfalls unter Verwendung von Grafikprogrammen. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes. Studium der Arbeiten anerkannter und richtungsweisender Maler, Designer und Grafiker.

Handwerkliches Gestalten:

Entwicklung und Förderung kreativer Kräfte durch selbstständiges Arbeiten mit Holz, Metall, Stein, Ton, Glas, Kunststoffen und anderen Werkstoffen. Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke. Studium der Arbeiten anerkannter bildender Künstler.

Fotografie:

Aufnahmeausrüstung und -zubehör, fototechnische Grundlagen. Grundelemente der fotografischen Gestaltung.

Entwickeln und Ausarbeiten von Fotografien. Erkennen und Beurteilung von Motiven. Gestalten von Farbkompositionen und Erlernen von Techniken der angewandten Fotografie (Porträt- und Personenfotografie, Objekt-, Natur-, Landschafts- und Architekturfotografie; Reisefotos und Stilllebenfotografie). Studium der Arbeiten anerkannter Fotografen.

5.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

6.

UNTERSTÜTZENDES SPRACHTRAINING DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Schriftliche Kommunikation:

Vorbereitendes Training für Textzusammenfassung und Beschreibung sowie Heranführen an die Produktion sachorientierter Textsorten.

Mündliche Kommunikation:

Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; formal korrektes Zusammenfassen von Gelesenem und Gehörtem und dessen Wiedergabe aus dem Gedächtnis.

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag und Beruf.

Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).

Normative Sprachrichtigkeit:

Training und Sicherung der korrekten Orthografie, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche. Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, insbesondere vertiefendes Training der Deklination und Konjugation.

II. Jahrgang:

Schriftliche Kommunikation:

Vorbereitendes Training zum Verfassen von Gebrauchstexten (Protokoll, Alltagsschriftverkehr); schrittweises Heranführen an das Strukturieren und Argumentieren.

Mündliche Kommunikation:

Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; Übungen zur Wortschatzerweiterung zu ausgewählten Themen. Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen.

Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).

Normative Sprachrichtigkeit:

Vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Orthografie und Problembereichen der Sprachstruktur des Deutschen.

III. Jahrgang:

Schriftliche Kommunikation:

Erarbeiten von Strukturen für komplexes Argumentieren und Appellieren.

Mündliche Kommunikation:

Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes.

Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens).

Normative Sprachrichtigkeit:

Vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Grammatik und Stilistik.

7.

RHETORIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Sprechtechnik:

Atemtechnik, Erweiterung des Stimmumfanges, Artikulation,

Intonation.

Mimik und Gestik.

Sprachliche Mittel:

Stilmittel der Rede (rhetorische Figuren). Erweiterung des Wortschatzes. Syntaktische Varianten.

Redevorbereitung:

Dispositionsübungen, Aufbaumuster, Stichworttechnik. Technik der vorbereiteten Rede. Technik der freien Rede.

Darbietung:

Vorbereitete Rede, freie Rede. Vortrag und Deklamation.

Analyse von Reden:

Analyse von historischen und literarischen Reden (Tondokumente, Filme, Videos, Texte). Analyse eigener Reden, Video-Feed-Back.

Kurzer historischer Überblick über die Kunst der Rhetorik.

8.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. oder IV. oder V. Jahrgang:

Sachgerechte Nutzung von Informationsquellen, insbesondere von Bibliotheken und Infotheken.

Einführung in die Bibliographie.

Formen und Regeln des Zitierens.

Strukturieren und Systematisieren von Problemstellungen.

Schriftliche Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung sowohl konkreter als auch abstrakter Sachverhalte und Denkstrukturen.

Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das freiwillige Betriebspraktikum soll nach Möglichkeit vier Wochen betragen, in den Ferien spätestens vor Eintritt in den fünften Jahrgang absolviert werden und die facheinschlägigen kaufmännischen Tätigkeiten umfassen.

Nach dem Betriebspraktikum soll von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein Bericht mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und der gewonnenen Erfahrungen verfasst und mit der Lehrerin bzw. dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ besprochen werden.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff:

Die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen bzw. Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen bzw. Schüler handelt. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülerinnen bzw. Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch gleichzusetzen.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Lehrstoffes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. I § 4 Abs. 7.

Anlage A1

Lehrplan der Handelsakademie

I. Allgemeines Bildungsziel

Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet.

Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten.

Nach Abschluss der Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz,

Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Handelsakademie über umfassende Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wissen über die Bedeutung der Europäischen Union und die Stellung Österreichs innerhalb dieser Bescheid, können sich auf gehobenem Niveau mit den Werten der Demokratie auseinandersetzen und sind über die Notwendigkeit der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sensibilisiert.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:

Im Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, ihre individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können ihre jeweils aktuelle Ausgangssituation für die Planung ihrer Karriere sowie für den Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen einschätzen und darauf Weiterbildungsaktivitäten und Entwicklungsschritte aufbauen. Zudem verfügen sie über die Kompetenz, sich selbst zu organisieren.

Sie können soziale Situationen in Beruf und Gesellschaft analysieren und sich sowohl als Gruppenmitglied als auch in Führungspositionen rollengerecht verhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen beschreiben, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale akzeptieren und mitgestalten. Sie können sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen verhalten und ihre Mehrsprachigkeit nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung körperlicher Bewegung und Fitness für die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit einschätzen, kennen den Stellenwert des Sports im gesellschaftlichen Leben und für die Wirtschaft und können sich in Leistungs- und Wettbewerbssituationen fair und regelkonform verhalten.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Sprachen und Kommunikation“

Im Cluster „Sprachen und Kommunikation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, die Unterrichtssprache als Basis aller Lernprozesse einzusetzen. Sie erwerben außerdem eine profunde praxisorientierte Sprachkompetenz, die auch als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gesehen wird.

In der Unterrichtssprache Deutsch erwerben die Schülerinnen und Schüler profunde Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen, Sprechen, Zuhören und Schreiben, die nicht nur Grundlagen für eine Beherrschung der Unterrichtssprache auf hohem Niveau sind, sondern auch die Bereiche Kunst und Kultur nahebringen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache situationsangemessen gebrauchen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. Sie können Texte formal und inhaltlich erschließen und analysieren, die grundlegenden Sprachnormen anwenden und haben einen umfassenden Wortschatz. Sie können Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die jeweils spezifischen Textmerkmale gezielt einsetzen. Sie können Texte redigieren sowie grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler können zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen sowie gesellschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen. Durch die intensive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie zu künstlerischen, insbesondere literarischen Werken und Erscheinungen Stellung nehmen (literarische Rezeptionskompetenz) sowie die Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten (Medienkompetenz).

Die Schülerinnen und Schüler können in mindestens zwei Fremdsprachen situationsadäquat kommunizieren: in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache auf dem Niveau B2 laut GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie in einer weiteren lebenden Fremdsprache auf dem Niveau B1. Sie können die Fremdsprache dem Niveau entsprechend fließend, korrekt und wirkungsvoll einsetzen, sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen schriftlich als auch mündlich praxisgerecht ausdrücken und sich angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten beziehen. Sie zeigen interkulturelle Kompetenz, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der fremden Kultur bewusst sind, kulturspezifische Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren und in beruflichen Situationen nutzen.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“

Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale und soziale Kompetenzen wie Lösungs- und Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Kundenorientierung, Ausdauer, Belastbarkeit, Hands-on-Mentalität, Konfliktlösungskompetenz, Leistungsbereitschaft und Engagement aufgebaut.

Arbeitstechniken wie die Beschaffung und Bewertung fachspezifischer Informationen sowie vernetztes Denken und Arbeiten, Selbstorganisationsfähigkeit, Projektmanagement, Networking, analytisches Denken, Präsentationsfähigkeit und Argumentationsfähigkeit werden im Unterricht laufend trainiert und sind im Repertoire der Schülerinnen und Schüler vorhanden.

Die Schülerinnen und Schüler haben Entrepreneurshipkompetenzen aufgebaut, das sind zentrale Kompetenzen, wie Kreativität und Innovationsbereitschaft, unternehmerisches Denken, Markt- und Branchenwissen, Fachwissen im Bereich der Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Dazu gehört es, die Folgen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abschätzen und geeignete risikopolitische Maßnahmen einsetzen zu können, die Grundsätze und Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umsetzen zu können, die in der Praxis relevanten Qualitätsmanagement-Systeme darstellen und die Bedeutung von Qualitätsmanagement beurteilen zu können sowie in der Lage zu sein Managementtechniken anzuwenden.

Im Rahmen der Leistungserstellung und –verwertung können die Schülerinnen und Schüler Marketingkonzepte analysieren, strategische und operative Marketinginstrumente anwenden, Beschaffungsprozesse komplett durchführen und optimieren, Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln sowie vertragsrechtliche Fragen klären und Markteintrittsmaßnahmen vornehmen.

Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Management und Intrapreneurship strategische und operative Planungsprozesse durchführen, evaluieren und bewerten, Aufgaben im Personalmanagement inkl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen abwickeln und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Ethik und Nachhaltigkeit bewerten.

Im Bereich Finanz- und Investitionsmanagement können die Schülerinnen und Schüler, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen und argumentieren, Finanzpläne erstellen und Finanzkennzahlen interpretieren, Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte durchführen und diesbezüglich beraten sowie Steuerungsvorgänge im Unternehmen bewerten.

Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Unternehmensrechnung laufende Geschäftsfälle auf der Grundlage von Originalbelegen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchführung verbuchen, unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr abwickeln, den Gewinn oder Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, Jahresabschlüsse erstellen, interpretieren und beurteilen, Kosten- und Preiskalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen, eine Betriebsabrechnung durchführen, Kosten analysieren und deren Auswirkungen auf Preise und Betriebsergebnis beurteilen.

In den Bereichen Recht und Volkswirtschaft können die Schülerinnen und Schüler einfache Rechtsfragen aus Sicht der Unternehmerin und des Unternehmers, der Arbeitnehmerin und des Arbeitsnehmers sowie der Konsumentin und des Konsumenten klären. Sie sind in der Lage, als mündige Staatsbürgerin bzw. mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz zu agieren, sich Informationen zu beschaffen, kritisch zu analysieren sowie eine eigene Position zu ökonomischen Fragestellungen zu entwickeln.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie können die Schülerinnen und der Schüler Informatiksysteme einsetzen, mit Publikation und Kommunikation (Textverarbeitung, E-Mail Kommunikation, Internet, Desktop-Publishing) betriebliche Arbeitsabläufe umsetzen, kaufmännische Problemstellungen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm lösen, dazu eine Datenbank einsetzen sowie Daten sichern und schützen, E-Business-Anwendungen nutzen und IT-Rechtsbestimmungen berücksichtigen.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Gesellschaft und Kultur“

Im Cluster „Gesellschaft und Kultur“ wird der Aufbau einer ganzheitlichen Ausbildung fokussiert, durch die das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozessen sowie auch ein umfassendes Demokratieverständnis gefördert wird.

Die Schülerinnen und Schüler können aktuelle Themen der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur kritisch reflektieren, kontroverse Positionen analysieren und ideologischen Positionen zuordnen, fremde Kulturen und Lebensweisen verstehen und auf Übereinstimmungen mit demokratisch-humanistischen Werten prüfen sowie ihre individuelle Lebenssituation in Bezug auf Gesellschaft und Politik reflektieren.

Berufsbezogene Lernergebnisse im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“

Die Schülerinnen und Schüler können im Cluster „Mathematik und Naturwissenschaften“ die für weiterführende Ausbildungen und für die Berufspraxis notwendigen mathematischen und naturwissenschaftlichen Begriffe und Methoden anwenden, Sachverhalte beschreiben, analysieren und interpretieren.

Sie können mathematische und naturwissenschaftliche Modelle beschreiben und analysieren sowie in der jeweiligen Fachsprache kommunizieren, argumentieren und interpretieren. Sie können zeitgemäße technische Hilfsmittel zielorientiert für ihre Rechenverfahren einsetzen.

Die Schülerinnen und Schüler können außerdem Zusammenhänge zwischen Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften durch eine ganzheitliche Sichtweise von Ökologie, Technologie und Warenlehre erkennen.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Lehr- und Lernziele:

Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma dem Erwerb einer ganzheitlich-integrativen Handlungsfähigkeit.

Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (Content Integrated Learning – CLIL) von großer Wichtigkeit. Unter CLIL versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Pflichtgegenstandes Englisch unter Einbeziehung von Elementen der Fremdsprachendidaktik

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungsziele des jeweiligen Clusters und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie weiters die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Nach Lernjahren und Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu planen, wobei die im Lehrplan bei den entsprechenden Gegenständen definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind.

Eine möglichst enge Vernetzung zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist anzustreben, wobei der Betriebswirtschaft als Leitfach der Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt.

Der Aufbau einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist durch die Berücksichtigung des Bezuges zu einer Übungsfirma und zu Wirtschaftspartnern in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.

Der gründlichen Erarbeitung von Basiskenntnissen und dem Training grundlegender Fähigkeiten ist der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung bzw. Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Teambesprechungen (auch in Form von Fach- oder Klassenlehrerkonferenzen) sind im Sinne der Vernetzung der Unterrichtsgegenstände abzuhalten, wenn es für die Lehrstoffplanung durch die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer zweckmäßig ist.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf deren situationsadäquaten Einsatz und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) hat jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer hinzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) sowie die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung maßgeblich.

Dem Aufbau von personalen und sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern ist in allen Unterrichtsgegenständen besonderes Augenmerk zu schenken.

Unterrichtsmethoden:

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Business Training und Übungsfirma:

Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Die Übungsfirma ist der Ort, an dem kompetenter- und praxisorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungsziels erfolgt.

Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Übungsfirmen forciert werden.

Der Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ bildet durch seine Vernetzung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen die Grundlage für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips Entrepreneurship Education in allen Jahrgängen.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Einzelne Unterrichtsgegenstände können teilweise in Form von Blockunterricht abgehalten werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess der Schule dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung. Es ist dabei besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum guten Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben.

Unterrichtstechnologie:

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Wörterbücher und andere Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen – soweit es mit den Bildungszielen, der Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Anforderungen der Reife- und Diplomprüfung vereinbar ist – im Unterricht und in Prüfungssituationen verwendet werden.

Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes:

Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ sowie „Business Behaviour“ unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung, Bezug nehmend auf das zu erstellende Praxisportfolio, vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben in geeigneter Weise Aufzeichnungen zu führen; diese sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantin oder als Praktikant zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie sich bei Problemen auch an die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenden können. Die Lehrerinnen und Lehrer der entsprechenden Unterrichtsgegenstände sollen mit den Betrieben (Praxisstätten), in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt halten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen nach Möglichkeit zu überprüfen ist.

III. Unterrichtsprinzipien

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.