Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-09-01
Letzte Aktualisierung 2022-01-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
Änderungshistorie JSON API

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere

IV. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe
A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden Jahrgang
I. II. III. IV. V. Summe
A.1 Stammbereich2
1. Persönlichkeit und Bildungskarriere 23
1.1 Religion 2 2 2 2 2 10 (III)
1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz 2 - - - - 2 III
1.3 Business Behaviour - 1 1 1 - 3 II
1.4 Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8 (IVa)
2. Sprachen und Kommunikation 40
2.1 Deutsch 3 3 3 2 3 14 (I)
2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache 3 3 2 3 3 14 I
2.3 Lebende Fremdsprache3 2 3 3 2 2 12 (I)
3. Entrepreneurship – Wirtschaft und Management 54
3.1 Betriebswirtschaft 3 3 3 3 2 14 I
3.2 Unternehmensrechnung4 3 3 3 3 2 14 I
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4 - 2 2 3 1 8 I
3.4 Wirtschaftsinformatik - 1 2 2 1 6 I
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik4 2 2 2 - - 6 II
3.6 Recht - - - 3 - 3 III
3.7 Volkswirtschaft - - - - 3 3 III
4. Gesellschaft und Kultur 12
4.1 Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) - 1 2 2 - 5 III
4.2 Geografie (Wirtschaftsgeografie) 2 3 - - - 5 III
4.3 Internationale Wirtschafts- und Kulturräume - - - - 2 2 III
5. Mathematik und Naturwissenschaften 23
5.1 Mathematik und angewandte Mathematik 2 2 2 3 2 11 I
5.2 Naturwissenschaften 3 2 3 2 - 10 III
5.3 Technologie, Ökologie und Warenlehre - - - - 2 2 III
Wochenstundenzahl Stammbereich 29 33 32 32 26 152
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich5
2.1 Ausbildungsschwerpunkt6 7 - - 2 2 2 6 I
2.2 Seminar(e)8 - - - - - 0-18 I/III9
A.3 Verbindliche Übungen5 - - - - - 0-18 I-III
Gesamtwochenstundenzahl (max. 38 pro Jg.) 29 33 34 34 28 158
B. Pflichtpraktikum 30010
C. Freigegenstände5
D. Unverbindliche Übungen5
1. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch 2 2 2 - - 6 III
2. Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen 0-5 0-5 0-5 - - 0-15 IVa
E. Förderunterricht

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.

6 Der Lehrstoff der im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich), angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Jahrgang für jeweils zwei Wochenstunden konzipiert.

7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.

8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.

9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.

10 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.

V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Der Pflichtgegenstand Religion ist von schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenommen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Handelsakademie zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:

1.

Der Stammbereich ist in allen Parallelklassen gleich zu gestalten, sofern nicht die Profilbildung der Schule eine Abweichung erfordert.

2.

Autonome Verschiebungen zwischen den Clustern sind nicht möglich.

3.

Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sechs Wochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden.

4.

Pflichtgegenstände mit bis zu vier Gesamtwochenstunden dürfen um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden. Innerhalb eines Clusters dürfen dabei höchstens drei Gesamtwochenstunden verändert werden. Das gilt nicht für den Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, in dem nur eine Erhöhung der Gesamtwochenstunden um bis zu zwei Wochenstunden, welche aus dem Erweiterungsbereich zu entnehmen sind, in jedem Unterrichtsgegenstand dieses Clusters möglich ist.

5.

Der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“ ist ab dem ersten Jahrgang als Pflichtgegenstand zu führen.

6.

Wird schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde verändert, ist eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen.

7.

Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können bis zu drei Wochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII, Unterabschnitt A. 2. 1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sechs Wochenstunden (zwei Wochenstunden pro Schulstufe) verschoben werden.

8.

Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden (eine oder zwei Wochenstunden pro Seminar) angeboten werden, wobei einem Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt eine Wochenstunde entspricht. Seminare mit einer Wochenstunde (einem Kompetenzmodul) können ab dem II. Jahrgang mit zwei Wochenstunden in einem Semester geblockt werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

9.

Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens 18 Wochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches (bis zu zwölf Wochenstunden) zu reduzieren und/oder sechs Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

10.

Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Religion“ ist nicht veränderbar.

11.

Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sechs Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß können bis zu zwei weitere lebende Fremdsprachen vorgesehen werden.

12.

Im Pflichtgegenstand „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf im IV. Jahrgang die Wochenstundenzahl von drei nicht unterschritten werden.

13.

Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ ist jedenfalls im II. Jahrgang vorzusehen.

14.

Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 11.

15.

Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.

16.

Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.

Die Jahreswochenstundenzahl von 38 pro Jahrgang darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 168 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)

1.

Katholischer Religionsunterricht

2.

Evangelischer Religionsunterricht

3.

Altkatholischer Religionsunterricht

4.

Islamischer Religionsunterricht

5.

Israelitischer Religionsunterricht

6.

Neuapostolischer Religionsunterricht

7.

Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

8.

Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

9.

Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

10.

Buddhistischer Religionsunterricht

11.

Freikirchlicher Religionsunterricht

VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur, Mathematik und Naturwissenschaften) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

A. Pflichtgegenstände

A.1 Stammbereich

1.

PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE

Bildungsziele des Clusters „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:

Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ umfasst Unterrichtsgegenstände zur Entwicklung von Persönlichkeit und sozialer Kompetenz sowie von Verhaltensrepertoire und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.

1.1 Religion

Siehe Abschnitt VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

1.2 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personale Kompetenz:

Stärken-/Schwächenanalyse, Selbst- und Fremdbild, Selbstwert, Selbstmotivation, Selbstwirksamkeit, Selbstreflexion, Feedback, Umgang mit Krisen und Konflikten, Angebot Beratungsstellen

Soziale Kompetenz:

Erstellen und Einhalten von Regeln, auch Klassen- und Schulregeln, soziale Interaktion, persönliche und digitale Netzwerke, Gruppenprozesse, Rollen und Funktionen in Gruppen, Konfrontation und Kritik, Elemente einer positiven Kommunikation, Konfliktphasen und -bewältigung

Methodenkompetenz:

Lern- und Arbeitstechniken, Organisation des Lernumfeldes, Zeitmanagement und Kalenderführung, Informationsbeschaffung, situationsgerechtes Verhalten im schulischen Bereich

Gesellschaftliche Mitgestaltung und Verantwortung für die Gemeinschaft:

Gesellschaftliche Unterschiede, kulturelle Vielfalt, Respekt und Akzeptanz, Werte und Wertewandel

1.3 Business Behaviour

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmenskultur, Corporate Identity (Corporate Design, Corporate Behaviour, Corporate Communication), Verhaltensregeln im Berufsleben

Angeleitete Vorbereitung und Organisation des Pflichtpraktikums (Auswahl eines geeigneten Unternehmens, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch, Zeitmanagement), Dokumentation durch ein Portfolio

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vorbereitung, Leitung und Dokumentation von Besprechungen, Moderationstechniken, Verkaufs- und Verhandlungstechniken, Produktpräsentationen

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kundentypen, Kundengruppen, Verkaufsgespräche, Customer Relationship Management, Konfliktmanagement, Behandlung von Reklamationen und Beschwerde, Kundenberatung und Produktpräsentationen, auch in einer Fremdsprache

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachsprache für die Kundenberatung und Produktpräsentation in einer Fremdsprache, Formen der Verschiedenheit und deren gesellschaftliche Relevanz, Diversity-Management, Wohnen und Arbeiten im Ausland, Kulturschock und Reintegration

IV. Jahrgang

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gesellschaft, Kultur und Verhaltensregeln in wichtigen Import- und Exportländern Österreichs, Fachsprache für Verhandlungsführung und Moderation in einer Fremdsprache

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsfelder und deren typische Anforderungen und Tätigkeiten, Arbeitsmarktsituation und entwicklung, Studienangebote, Bewerbung und Assessment in Beruf und Studium, Work-Life-Balance

Nachbereitung der Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum unter den Gesichtspunkten von Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform, Organisation, Produktpalette, rechtliche Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses

1.4 Bewegung und Sport

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 284/2006.

2.

SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“:

Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Deutsch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „Lebende Fremdsprache“.

Die Schülerinnen und Schüler

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“

Lebende Fremdsprache:

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Hören“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Lesen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“

Die Schülerinnen und Schüler können in der Fertigkeit „Schreiben“

2.1 Deutsch

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen „Zuhören“, „Sprechen“, „Lesen“, „Schreiben“, „Sprachbewusstsein“ und „Reflexion über gesellschaftliche Realität“ die für den Beruf, das Studium, die Weiterbildung und die individuelle Entwicklung notwendige rezeptive und produktive Sprachkompetenz erwerben.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien

Grundlagen der Kommunikation, Sprechen in der Standardsprache, Kommunizieren auf verschiedenen Sprachebenen, Darstellung von Sachverhalten, Gesprächsführung, praxisbezogene Gesprächssituationen (Bewerbungsgespräch, Telefonat, Rollenspiel, Kundengespräch), Feedbackkultur

Sprechhandlungen: Zusammenfassen, Präsentieren

Lesen:

Steigerung der Lesekompetenz und Lesemotivation, Lesetechniken und Lesestrategien (punktuelles Lesen, kursorisches Lesen, Querlesen und Parallellesen), sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung

Bereich Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen), informierende und praxisbezogene Textsorten (Nacherzählung, Inhaltsangabe, Exzerpt, Zusammenfassung, Bericht, Präsentationen), kreative Textformen

Gestaltung der Texte mit informationstechnologischen Mitteln

Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Erzählen, Beschreiben, Berichten

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Sachliche Auseinandersetzung mit Problemen aus Gesellschaft und Arbeitswelt, Entwickeln von Medienkompetenz, unterschiedliche Lebenswelten und Kulturen, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Anwenden von Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, korrekte Anwendung häufiger Fremdwörter, Rechtschreibregeln und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien

Grundlagen der Rhetorik wie Sprechtechnik, Aufbau und Inhalt einer Präsentation, Einsatz von Präsentationsmedien

Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren

Lesen:

Lesetraining, Steigerung des Textverständnisses, Rezeption von Sach- und Gebrauchstexten (lineare und nichtlineare Texte), Entwickeln eines Bewusstseins für Textsorten, Erkennen, Filtern, Sammeln, Festhalten und Strukturieren relevanter Inhalte und Kernaussagen

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Protokoll, Zusammenfassung, Textanalyse, Analyse von Infografiken, Blog, Posting; Redigieren von Texten

Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Dokumentieren, Analysieren, Argumentieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Entwicklung von Kulturbewusstsein, Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt anhand von Sachtexten und ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Erkennen von Redeabsichten, Fragetechniken

Sprechhandlungen: Argumentieren, Diskutieren

Lesen:

Rezeption von literarischen Texten und Sachtexten, Wahrnehmen von Textintention und Textwirkung, Erkennen von Textsorten und Textgattungen, Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus verschiedenen Medien

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Manuskript für Präsentation oder Referat, Handout, Leserbrief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Erwerb interkultureller Kompetenz, Beschäftigung mit gesellschaftsrelevanten Themen anhand von Beispielen aus Literatur, Kunst und Medien, literarisches Lernen durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Sprachstrukturen wie Satzarten und Textgrammatik, Erweiterung des Wortschatzes, Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten, korrekte Anwendung von Fremdwörtern, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit

III. Jahrgang:

5.

Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Anwendung von rhetorischen Kenntnissen in Sprech- und Präsentationssituationen unter besonderer Berücksichtigung von para- und nonverbalen Äußerungen

Sprechhandlungen: Präsentieren, Referieren, Diskutieren, Moderieren

Lesen:

Sicherung der Lesekompetenz und des Textsortenwissens, Lesestrategien

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Offener Brief, Kommentar, Textanalyse, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Informieren, Analysieren, Argumentieren, Kommentieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Beherrschung der grundlegenden Kommaregeln, Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache, sicherer Umgang mit Fremdwörtern, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit

6.

Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen verstehen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, gegensätzliche Standpunkte vorbringen und verteidigen

Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Gespräche moderieren

Lesen:

Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, Lesestrategien, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Kommentar, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Kommentieren, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mit Hilfe unterschiedlicher Medien, Entwickeln eines eigenen Standpunktes, Beiträge für Medien gestalten, literarisches Lernen anhand von ausgewählten literarischen Texten, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Vertiefung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse, Erkennen von Satzstrukturen, Beherrschung der Zeichensetzung, Einsatz des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit

IV. Jahrgang:

7.

Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen einsetzen, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) nützen, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, Argumente abwägen, Argumentationsstrategien entwickeln

Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Interpretieren

Lesen:

Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung und -auswertung

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Erörterung, offener Brief, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Analysieren, Erörtern, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Entwickeln eines eigenen Standpunktes, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Beherrschung komplexer Satzstrukturen, Vertiefung von Ausdruck und Stil, sicherer Umgang mit verschiedenen Mitteln der Redewiedergabe, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)

8.

Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Gestaltungsmittel unterschiedlicher Stil- und Sprachebenen anwenden, sprachliche Register (Standard-, Umgangssprache, Dialekte, Soziolekte) gezielt einsetzen, Kommunikations- und Argumentationsstrategien anwenden

Sprechhandlungen: Argumentieren, Kommentieren, Appellieren

Lesen:

Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung)

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Erörterung, Textinterpretation, Meinungsrede, kreative Textformen, Einführen in das wissenschaftliche Schreiben (Umgang mit Fachsprache, richtiges Zitieren, Anwenden elaborierter Schreibstrategien, Einsatz wissenschaftlicher Textsorten wie Exzerpt, wissenschaftliches Protokoll, Rezension, Mitschrift usw.), Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Erörtern, Interpretieren, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Medienkompetenz, sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter Berücksichtigung der deutschsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Einsatz von Wissenschaftssprache, sicherer Umgang mit Ausdruck und Stil, Fehleranalyse, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Argumentationsstrategien gezielt einsetzen

Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren

Lesen:

Beherrschen von Lesestrategien, Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Ausbildung und Anreicherung von Wissensstrukturen durch Leseprozesse, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, informierende und meinungsbildende Textsorten wie Textanalyse, Textinterpretation, Leserbrief, Offener Brief, Zusammenfassung, Kommentar, Empfehlung, kreative Textformen, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Zusammenfassen, Analysieren, Interpretieren, Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Kunst und Kultur, literarisches Lernen anhand von ausgewählten Texten unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur des 20. Jahrhunderts, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig)

10.

Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

Bereich Sprechen

Bereich Lesen

Bereich Schreiben

Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität

Bereich Sprachbewusstsein

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, gezielter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken

Sprechhandlungen: Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Argumentieren, Präsentieren

Lesen:

Sicherung der produktorientierten Textarbeit, Wahrnehmung ästhetischer Textkomponenten, Informationsbeschaffung und -auswertung

Schreiben:

Prozessorientiertes Schreiben, Wiederholung relevanter informierender und meinungsbildender Textsorten, Redigieren eigener und fremder Texte

Schreibhandlungen: Erörtern, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren

Reflexion über gesellschaftliche Realität:

Kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt sowie aus Kunst und Kultur, Kulturportfolio

Sprachbewusstsein:

Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse sowie der Kommasetzung, sicherer Umgang mit Fachsprache, Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung, Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen

Schularbeiten:

Eine dreistündige Schularbeit

2.2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), erreichen. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen trainiert werden und jegliche sprachliche Kommunikation im Rahmen der öffentlichen und beruflichen Domäne (Lebensbereich) stattfindet. Der Bezug zur Übungsfirma findet sich in der beruflichen Domäne. Es ist zu beachten, dass trotz einer guten Beherrschung der grammatischen Strukturen gelegentlich Fehler vorkommen können.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Festigung aller Fertigkeiten anhand folgender Domänen:

Privater und Öffentlicher Bereich:

Alltagsleben, Schule, Umfeld, Freizeit und Hobbys, Bekleidung, Wohnen, Essen und Trinken, Meinungen, Erfahrungen, Unterhaltung, Medien, interkulturelle Beziehungen, Einkaufen, Gewohnheiten, Gesundheit, Ferien und Feiertage, Leben in der Gesellschaft

Beruflicher Bereich:

Übungsfirmenbezug (Junior-, Miniübungs- sowie Übungsfirma)

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen

Schriftliche Textsorten und –formate:

Brief, E-Mail, Blog, Textmessage, Notiz, Leaflet, Erlebnisbericht, Ausfüllen eines Formulars, private Einladung, Beschreibung, einfache Präsentation

Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen:

Present Tenses, Past Tenses, Present Perfect Tenses, Past Perfect Tenses, Future Tenses, Modalverben, Passiv, Wortarten (Pronomen, Nomen, Adjektiv, Adverb, Präpositionen), Syntax

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten

II. Jahrgang:

3.

Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen:

Privater und Öffentlicher Bereich:

Ernährung, soziale Netzwerke, Leben in der Gesellschaft, Ausbildung, Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungsangebote, Freizeiteinrichtungen, interkulturelle Beziehungen

Beruflicher Bereich:

Erste Erfahrungen in der Arbeitswelt, routinemäßige Bürotätigkeiten, Büroausstattung, Übungsfirmenbezug

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen

Schriftliche Textsorten und –formate:

Brief, E-Mail, Blog, Textmessage, Memo, Notiz, Leaflet, einfache Präsentation, Erlebnisbericht, Ausfüllen eines Formulars, Beschreibung, Hand-out, Ausfüllen eines Fragebogens

Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen:

Konditionalsätze, Infinitivkonstruktionen, indirekte Rede

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit

4.

Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand folgender Domänen:

Privater und öffentlicher Bereich:

Soziale Netzwerke, Medien, Fremdenverkehr, Transportmittel, Ausbildung

Beruflicher Bereich:

Erfahrungen in der Arbeitswelt, Berufe, einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation in der Übungsfirma, Strukturen einer Übungsfirma

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen

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