Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich angewandte Physik.

*3) einschließlich Umwelttechnik.

*4) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 60 60 - - 120 I

```

6.

Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Baustoffe und

```

Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I

```

8.

Baustatik und

```

Festigkeitslehre ... 20 40 40 - 100 I

```

9.

Konstruktionslehre

```

und Technisches

Zeichnen ........... 20 20 20 20 80 II

```

10.

Holzbearbeitungs-

```

maschinen .......... 20 20 40 40 120 I

```

11.

Vermessungswesen ... - - - 40 40 II

```

```

12.

Angewandte

```

Informatik und

CNC-Programmierung . 40 40 40 40 160 I

```

13.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 220 220 960

```


```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie ........... - - 20 20 40 I

Industrieholzbau .... - - 20 20 40 I

Kunststoffver-

arbeitung ........... - - 20 20 40 I

Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I

Holzbearbeitungs-

maschinen -

Praktikum ........... - - - 40 40 VI

Bauökologie ......... - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II

```


```

Summe B ... 20 20 60 60 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

C. Freigegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

BAUPHYSIK

7.

BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

8.

BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

bis 3. Semester:

Siehe das 1. bis 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

9.

KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Normen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien; Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

3.

und 4. Semester:

Einführung in die einzelnen Stilrichtungen im Möbelbau, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge unter Bedachtnahme auf eine innerbetriebliche Normung; individueller Holzbau, Fertigteilbauweise (Tafel-, Blockbau).

10.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

2.

Semester:

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

3.

Semester:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

4.

Semester:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

11.

VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage A.1.

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

2.

Semester:

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

3.

Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

4.

Semester:

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; fortgeschrittene CAD-Programme.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage A.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

planen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

4.

Semester:

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten, Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen dieser Kunststoffe.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage A.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

4.

Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes "Holzbearbeitungsmaschinen" an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I

§ 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.3

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht *2) ........... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie

*3) ................. 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische

```

Chemie *3) .......... 20 20 20 20 80 I

```

9.

Chemische

```

Technologie *4) ..... 30 30 20 20 100 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik *4) 20 20 20 20 80 I

```

11.

Chemisches

```

Laboratorium und

Technikum ............ 90 90 90 70 340 I

```

12.

Projektstudien ....... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium ........ 20 20 20 20 80 I

Angewandte

Mathematik und

Datentechnik ........ - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie ...... - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 40 40 120

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. II, anzuschließen:

Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht

(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

4.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

2.

Semester:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3.

Semester:

Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,

Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.

4.

Semester:

Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

9.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren. Salze. Peroxoverbindungen. Metallurgie.

2.

Semester:

Allgemeine Begriffe. Emission. Immission. Umweltaspekte der Kernenergie.

3.

Semester:

Eröl (Anm.: richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe.

4.

Semester:

Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten). Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen. Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundbegriffe. Grundlagen der Reaktionsführung. Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder. Prozeßleittechnik.

2.

Semester:

Physikalische Grundbegriffe der Mechanik. Mechanische Grundoperationen.

3.

Semester:

Grundlagen der Thermodynamik. Wärmeübertragung. Thermische Grundoperationen. Energieversorgung.

4.

Semester:

11.

CHEMISCHES LABORATORIUM und TECHNIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen. Er soll eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.

Quantitative Verfahren:

Gravimetrie. Maßanalyse.

2.

Semester:

Potentiometrie. Photometrie. Atomabsorptionsspektroskopie. Elektrogravimetrie. Infrarotspektroskopie. Chromatographische Verfahren.

3.

Semester:

Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung. Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.

4.

Semester:

Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozeß und Reindarstellung der Produkte.

Technikum:

Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.

12.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese und der chemischen Technologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium und Technikum”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Chemische Technologie” und „Chemische Verfahrenstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Probeziehung. Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.

2.

Semester:

3.

Semester:

4.

Semester:

Anreicherungsverfahren. Spurenanalytik. Bestimmung von Summenparametern.

ANGEWANDTE MATHEMATIK und DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

MIKROBIOLOGIE und BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken. Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.

4.

Semester:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopieren.

Färbetechniken. Keimzahlbestimmungen.

Biotechnologie:

Fermentationsprozesse. Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika. Umwelttechnik.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich Umweltrecht.

*3) einschließlich angewandte Physik.

*4) einschließlich Umwelttechnik.

*5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.3

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie .. 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische Chemie . 20 20 - - 40 I

```

```

9.

Bio- und Lebensmit-

```

teltechnologie ..... 20 20 40 40 120 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik .. - 40 - - 40 I

```

11.

Biologie ........... 40 - - - 40 III

```

```

12.

Mikrobiologisches

```

Laboratorium ....... - - 40 40 80 I

```

13.

Chemisches

```

Laboratorium ....... 60 60 - - 120 I

```

14.

Lebensmittel-

```

technologisches

Laboratorium ....... - - 80 60 140 I

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 240 240 260 260 1 000

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Lebensmittelrecht ... - - 20 20 40 III

Analytische Chemie .. - - 20 20 40 I

Angewandte Mathematik

und Datentechnik .... - - 40 40 80 I

Fermentationstechnik - - 20 20 40 I

Ernährungslehre ..... - - 20 20 40 III

Chemisches

Laboratorium ........ 20 20 - - 40 I

```


```

Summe B ... 40 40 40 40 160

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 300 300 1 160

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen; Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen); Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Funktionen:

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen; Exponenzialfunktion; logarithmische Funktion; grafische Darstellung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Anwendungen aus dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Terminologie; Zustände der Materie; Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente; Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen); das chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen; Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur; Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen; gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Chrakterisierung, Vorkommen, Verwendung); natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen; Heterocyclen; Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen; Umgang mit Chemikalien; Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen; das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie; Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

2.

Semester:

Instrumentelle Analyse:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden); optische Verfahren (Kolorimetrie, Fotometrie, Atomabsorptionsspektrometrie); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

9.

BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennen lernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Biotechnologie:

Ethanolische Gärung; Lösungsmittel.

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

2.

Semester:

Biotechnologie:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

3.

Semester:

Biotechnologie:

Backhefe und "single cell protein".

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel; Genussmittel; Fleisch und Fleischprodukte.

4.

Semester:

Biotechnologie:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik:

Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung; Kompostierung; Recyclingverfahren.

10.

CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

2.

Semester:

Chemische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

Apparatetechnik:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

11.

BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierender soll

verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Evolution:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution); Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller; Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile; Feinstruktur; Nucleinsäuren (Struktur und Replikation); Stoffwechselfunktionen; Stoff- und Informationstransfer; Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln; Mutation und Mutationsauslöser; Erbkrankheiten; genetisch veränderte Organismen.

12.

MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur; Morphologie; Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden; Mikroskopieren; Steriltechniken; Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

4.

Semester:

Mikrobiologie:

Bakteriensystematik; Physiologie; Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen; Färbetechniken; Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren; Keimzahlbestimmungen.

13.

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik; Umgang mit Chemikalien, Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie; Maßanalyse.

2.

Semester:

Instrumentelle Analytik:

Elektrochemie (Potenziometrie, Konduktometrie, ionensesitive Elektroden); optische Methoden (Fotometrie, spektrometrische Methoden); chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

14.

LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

kennen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Lebensmittelchemie:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

4.

Semester:

Lebensmittelchemie:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln; Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen und Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Codexkommission; Begriffsbestimmungen; Zusatzstoffe, Verfälschungen.

4.

Semester:

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika); Verkehrsbestimmungen; Lebensmittelkennzeichnungsverordnung; EU-Richtlinien.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen; physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reiningungsmethoden.

4.

Semester:

Optische Verfahren:

Physikalische optische Grundlagen; Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozess-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennen und gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Geometrie:

Geometrische Grundelemente; Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln); Kongruenz und Ähnlichkeit; Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten;

Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper;

Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

4.

Semester:

Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen; Textverarbeitung; Tabellenkalkulation; Präsentationssoftware.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen, die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation anwenden und der fachlichen Entwicklung folgen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen; Prozesstechniken.

4.

Semester:

Belüftungssysteme, Stoffübergänge; Scale-up von biotechnologischen Verfahren; Up- und Downstream-Prozesse.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Ernährung des gesunden Menschen:

Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe; Resorption, Wirkung.

Ernährungsrichtlinien in allen Lebensabschnitten:

Energiebedarf, Körpergewicht.

Diätische Ernährung:

Leichte Vollkost, Übergewicht-, Crash-Diäten; Hyperurikämie (Gicht), Hyperlipidämie (Fettstoffwechsel); Diabetes mellitus (Berechnung der BE, praktische Blutzuckermessung, Tagesplan, Fertigprodukte).

Laborwerte:

Befundung, Fachtermini.

Hypertonie:

Ernährung; praktische Blutdruckmessung.

Lebensmittelintoleranzen und Allergien:

Verkostung, Erleben mit den Sinnen (Riechen, Kautraining).

CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Untersuchungen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen vertiefen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

2.

Semester:

Instrumentelle Analytik:

Ergänzungen von Analyseverfahren, speziell chromatographischen Verfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 1).

Die Abschnitte I und V treten hinsichtlich des ersten Semesters mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001)

und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend

außer Kraft (vgl. Art. I § 4 Abs. 2 Z 2 idF BGBl. II Nr. 56/2001).

Anlage A.4


LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... 20 20 - - 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte Physik ... 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Konstruktions-

```

übungen ............. 20 20 - - 40 I

```

9.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik ...... 40 40 - - 80 I

```

10.

Elektrische

```

Meßtechnik .......... 40 20 - - 60 I

```

11.

Elektrische

```

Maschinen ........... - - 40 40 80 I

```

12.

Elektrische Anlagen . - 20 40 40 100 I

```

```

13.

Steuerungs- und

```

Regeltechnik ........ - - 40 40 80 I

```

14.

Elektronik .......... - - 20 20 40 I

```

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 180 200 900

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Leistungselektronik . - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik ...... - - 40 40 80 I

Hochspannungs-

technik ............. - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 100 80 220

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung:

Zusatzlehrgang für

die

Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation

für (post)sekundäre

Einstiege:

Fremdsprache und

Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I

Angewandte

Mathematik .......... - 20 30 30 80 I

Angewandte

Physik .............. - - 20 20 40 II

Technische

Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

2.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

2.

Semester:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

8.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

9.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Elektrisches Feld. Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

2.

Semester:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

10.

ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

2.

Semester:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

11.

ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sichere Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen und Transformatoren erwerben. Er soll den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten. Sonderformen.

Drehzahlregelung.

4.

Semester:

Asynchronmaschinen. Einphasenmotoren. Universalmotoren. Synchronmaschinen. Schrittmotoren. Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

12.

ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen. Auswirkungen von Schutzmaßnahmen auf den menschlichen Körper.

3.

Semester:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial. Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften. Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

4.

Semester:

Überspannungsschutz, Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

13.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente.

4.

Semester:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

14.

ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter. Grundzüge der Stromrichtertechnik.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Elektrotechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

4.

Semester:

Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik” „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Transformatorstationen. Netzarten. Hochspannungsmessung. Sternpunktbehandlung. Kurzschlußschutz und Erdschluß.

4.

Semester:

Erdungsanlagen. Schutztechnik. Schutzmaßnahmen, Überspannungsschutz. Leuchtröhrenanlagen.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.4

```

```

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE

CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht *2) ........... - - 30 30 60 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 20 20 - - 40 I

```

6.

Allgemeine und

```

anorganische Chemie

*3) ................. 20 20 20 20 80 I

```

7.

Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I

```

```

8.

Analytische

```

Chemie *3) .......... 20 20 20 20 80 I

```

9.

Chemische

```

Technologie *4) ..... 30 30 20 20 100 I

```

10.

Chemische

```

Verfahrenstechnik *4) 20 20 20 20 80 I

```

11.

Chemisches

```

Laboratorium und

Technikum ............ 90 90 90 70 340 I

```

12.

Projektstudien ....... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Umweltanalytisches

Laboratorium ........ 20 20 20 20 80 I

Angewandte

Mathematik und

Datentechnik ........ - - 20 20 40 I

Mikrobiologie und

Biotechnologie ...... - - 20 20 40 II

```

```

Zwischensumme ... 20 20 40 40 120

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. II, anzuschließen:

Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Umweltschutzrecht:

Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht

(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).

Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

4.

Semester:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

2.

Semester:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

2.

Semester:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

13.

bis 18. Gruppe.

3.

Semester:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

4.

Semester:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7.

ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

2.

Semester:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

3.

Semester:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

4.

Semester:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Quantitative Analyse:

Gravimetrie.

2.

Semester:

Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

3.

Semester:

Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Chromatographische Methoden:

Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,

Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.

4.

Semester:

Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

9.

CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)

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