Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen für Berufstätige und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-18
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-01-25
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
Änderungshistorie JSON API

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpoltik (Anm.: richtig: Budgetpolitik). Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei

Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische

Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe ein wirtschaftliches Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe.

2.

Semester:

Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme.

Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

3.

Semester:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen. Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben. Sonderbearbeitungsverfahren.

4.

Semester (20 Stunden):

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken.

Feinbearbeitung. Sonderbearbeitungsverfahren.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Technik und CNC-Maschinen. Steuerungen.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager.

2.

Semester:

Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

ELEKTRO- UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen. Gleichstrommaschinen. Installation von Antrieben. Schutzmaßnahmen.

3.

Semester:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische

Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln. Steuerungsarten und

-elemente. Anwendungen im Fachgebiet.

13.

MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geläufige Verfahren der Prozeßmeßtechnik, der Prozeßrechentechnik und der Prozeßleittechnik und ihre häufigsten Anwendungen kennen. Er soll einfache Automatisierungsaufgaben selbständig lösen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Allgemeine Begriffe der Meßtechnik. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwertschreiber.

Meßverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Meßverfahren. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Meßfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Meßwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozeß, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

4.

Semester:

Aufbau von Prozeßrechenhandware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme. Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern. Bearbeitungszentren. Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungsbeispiele.

14.

MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiet der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme.

Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

4.

Semester:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen,

Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen. Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Automatisierungs- und Fertigungstechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meß- und Automatisierungstechnik” , „Manipulationstechnik”, „Hydraulik und Pneumatik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Betriebstechnik und -management”, „Umwelttechnik und -management”, „Qualitätsmanagement”, „Computer Aided Design”, „Computer Aided Manufacturing” oder „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise hydraulischer und pneumatischer Anlagen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluß- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motore, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme. Wartung, Störungsbehebung.

4.

Semester:

Symbolik, Schaltplansystematik, Diagramme. Pneumatische und elektropneumatische Grundsteuerungen. Hydraulische und elektrohydraulische Grundsteuerungen. Messen von Kenngrößen. Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Probleme und typische Lösungen auf dem Gebiet des Aufbaus und der Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regeleinrichtungen kennen.

Er soll praktische Umsetzungen von Problemen und typischen Lösungen im Labormaßstab durchführen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten. Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder.

Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

4.

Semester:

Mechanische, elektrische und fluidtechnische Steuerungen und Regelungen (Schaltpläne; Funktionspläne und Diagramm; Aufbau, Inbetriebnahme, Messungen und Auswertungen). Sensoren.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Unternehmens- und Betriebsorganisation, gebräuchliche Managementmethoden und die Vernetzungen in Unternehmen kennen.

Er soll gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Er soll weiteres das betriebliche Rechnungswesen (Controlling) kennen und die Ergebnisse beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ganzheitliche Unternehmensorganisation. Markt, Marketing; Mitarbeiter, Kapital; Betrieb; Unternehmer. Wirtschaft und Umwelt.

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit. Operatives Controlling.

Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Lager- und Werkstattsteuerung, Betriebsdatenerfassung.

4.

Semester:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit, Materialflußgestaltung, Arbeit in Gruppen, Arbeitsdatenermittlung (nach REFA), Entgeltgestaltung, Lohnsysteme.

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien. Kommunizieren, Motivieren,

Führen und Managen, Organisieren. Finanzieren, Investieren,

Produzieren.

Überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle, allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

4.

Semester:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen.

Betriebssysteme.

Menü- und Benützerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen. Grundlegende und erweiterte

Zeichenbefehle.

4.

Semester:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbständigem Entwurf. Zeichnungshandling. Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die prinzipielle Funktionsweise von CNC-Maschinen und CAM-Softwareprodukten kennen. Er soll in der Lage sein, computergestützt erstellte Konstruktionszeichnungen in einfache CNC-Programme umzuwandeln und derartige Programme zu entwickeln, um an CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren Werkstücke zu fertigen.

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren mittleren Schwierigkeitsgrades entwickeln können. Er soll entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten der maschinellen Programmierung erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen;

CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb. Programmaufbau nach DIN 60025, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

4.

Semester:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten einer CNC-Maschine oder eines Bearbeitungszentrums. Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Progammierung:

DNC-Betrieb. Systemkomponenten für maschinelle Programmierung. Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe. Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter.

4.

Semester:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

Digitale Schaltungen:

Logische Gatter und Flip-Flops (Eigenschaften, Anwendungsschaltungen).

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können.

Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik”, „Meß- und Automatisierungstechnik”, „Steuerungs- und Regelungstechnik” und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik”.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.12

```

```

Lehrplan der Werkmeisterschule für Berufstätige für

Maschinenbau-Kraftfahrzeugtechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```

```

Unterrichtseinheiten Lehr-

ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester *1) tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und

```

Recht ............... - - 20 20 40 III

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik .......... 80 40 - - 120 I

```

6.

Angewandte

```

Physik .............. 20 20 - - 40 II

```

7.

Angewandte

```

Informatik .......... - 40 - - 40 I

```

8.

Mechanik ............ 40 40 - - 80 (I)

```

```

9.

Fertigungstechnik ... 20 20 - - 40 I

```

```

10.

Maschinenelemente ... 40 20 - - 60 I

```

```

11.

Technisches

```

Zeichnen ............ 20 20 - - 40 II

```

12.

Kraftfahrzeug-

```

motoren ............. - - 40 40 80 I

```

13.

Antriebs- und

```

Fahrwerkstechnik .... - - 20 20 40 I

```

14.

KFZ-Elektrik und

```

-Elektronik ......... - 20 20 20 60 I

```

15.

Projektstudien ...... - - - 20 20 II

```

```

```

Zwischensumme ... 260 260 140 160 820

```

```

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

```

```

Lebende

Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Betriebstechnik ..... - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Fahrmechanik ........ - - 20 20 40 I

Gemischbildungs-

anlagen und

Zündsysteme ......... - - 40 40 80 I

KFZ-Elektronik -

Praktikum ........... - - 20 20 40 III

KFZ-Meßtechnik *3) .. - - 20 20 40 I

KFZ-Praktikum und

KFZ-Begutachtung .... - - 40 40 80 III

Schweißtechnik ...... - - 20 20 40 I

```

```

Zwischensumme ... 20 20 140 120 300

```

```

Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120

```

```

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens .......... 260 260 260 260 1 040

höchstens ........... 320 320 320 320 1 280

```

```

C. Freigegenstände

```

```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Kraftfahrzeugrecht. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

4.

Semester:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; Kreisfunktionen. Graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln).

2.

Semester:

Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Impuls. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülbau. Periodensystem. Physikalische Eigenschaften

fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Hydromechanik, Wärmelehre.

7.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben kennen. Dabei stehen die Einsatzbereiche von Einzel-EDV-Arbeitsplätzen im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Gebrauch von Benützerhandbüchern.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

8.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen. Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz. Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung. Arbeit. Energie. Leistung. Wirkungsgrad.

2.

Semester:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung). Wärmespannungen. Zulässige Spannungen. Auslegung und Sicherheit.

Dynamik:

Dynamik rotierender Körper.

Wärmelehre:

Temperatur (Begriff, Messung). Wärmeenergie. Hauptsätze der Wärmelehre.

9.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung. Aufbau und Eigenschaften der Metalle. Stahlherstellung. Stahlsorten. Eisengußwerkstoffe. Nichteisenmetalle und ihre Legierungen. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe. Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung.

2.

Semester:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe. Abtragende Techniken. Messen

und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

10.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen. Nicht lösbare

Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager. Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder.

2.

Semester:

Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen. Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.

11.

TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen, Beschriftung. Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Stücklisten und Arbeitspapiere.

2.

Semester:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie. CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

12.

KRAFTFAHRZEUGMOTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Grundgesetze der Wärmelehre. Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme,

Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.

Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:

Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.

4.

Semester:

Bauarten, Bauelemente. Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase. Kühlung und Schmierung. Betriebsverhalten und Regelung.

13.

ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Antriebsarten. Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe. Wechsel- und Automatikgetriebe.

4.

Semester:

Räder und Radaufhängung; Reifen. Bremsen. Federung und Dänpfung (Anm.: richtig: Dämpfung). Lenkung. Rahmen.

14.

KRAFTFAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

2.

Semester:

Elektromagnetismus. Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis.

Gleich- und Wechselstromgesetze. Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).

3.

Semester:

Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).

Schaltpläne:

Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.

4.

Semester:

Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik. Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).

15.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Kraftfahrzeugtechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Kraftfahrzeugmotoren”, „Antriebs- und Fahrwerktechnik”, „KFZ-Elektrik und -Elektronik”, „Fahrmechanik”, „Gemischbildungsanlagen und Zündsysteme”, „KFZ-Meßtechnik”, „Betriebstechnik” und „Umwelttechnik und -management”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

4.

Semester:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in der Lage sein, an der Erhaltung des Lebensraumes mitzuarbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Umwelt kennen und analysieren können. Er soll über Grundkenntnisse der umweltrechtlichen Bestimmungen verfügen und Umweltbelastungen in der Produktion und beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie von Betriebs- und Hilfsstoffen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung dieser Belastungen treffen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik. Ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik.

Toxikologie von Schadstoffen.

Methoden der Umweltanalytik.

Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

4.

Semester:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit). Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte). Umweltbezogene Funktionen im Betrieb. Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten.

Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

FAHRMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.

Fahrverhalten:

Anfahr- und Bremsvorgang.

4.

Semester:

Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.

Unfallmechanik:

Einflußfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn.

Sicherheitstechnik am KFZ.

GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Vergaserkonstruktionen. Vorgänge im Vergaser, Ansaugleitungen. Katalysatortechnik, Lambdaregelung. Kraftstoffe.

Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren. Kennlinien.

4.

Semester:

Spezifische Zündsysteme. Zündelektronik. Kennlinien. Motormanagement.

KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Anwendungsbeispiele. Grundschaltungen. Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.

KFZ-MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Methoden der KFZ- und Motormeßtechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen. Prüfstandsmessungen. Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.

Fahrzeugmeßtechnik:

Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.

4.

Semester:

Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motortester.

Prüfen des Anlaß- und Ladesystems.

Schallmessungen.

Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.

KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ- BEGUTACHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können. Er soll darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Er soll die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.

4.

Semester:

Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen. Begriffsbestimmungen. Einrichtungen der Prüfstellen. Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten. Haftung für Begutachtungen.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll praktische Fertigkeiten und Kenntnisse im Handhaben von Geräten für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades erwerben.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Nahtformen, Schweißeignung von Werkstoffen. Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschweißen.

4.

Semester:

Schweißen von Stumpf- und Kehlnähten in verschiedenen Werkstoffdicken und Positionen. Schweißnahtprüfung und Nahtfehlerbestimmung. Grundzüge der Kalkulation bei Schweißverfahren.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.


*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III).

*3) mit Laborübungen.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.13

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HALBLEITERTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 - - 80 I

```

6.

Angewandte Physik .. 20 20 - - 40 II

```

```

7.

Angewandte Chemie .. 20 20 - - 40 II

```

```

8.

Angewandte

```

Informatik ......... - 40 - - 40 I

```

9.

Bauelemente und

```

Grundschaltungen der

Elektronik ......... 40 20 20 - 80 I

```

10.

Fertigungs-

```

technologie ........ 40 40 40 40 160 I

```

11.

Prozessdatenmess-

```

technik ............ 40 20 - - 60 I

```

12.

Betriebstechnik und

```

-management ........ 20 20 - - 40 I

```

13.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 260 260 120 120 760

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

Laboratorium für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 I

Projektmanagement ... - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement . - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik .. - - 20 20 40 II

Umwelttechnik und

-management ......... - - 20 20 40 II

Mikroelektronik ..... - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - 20 20 40 I

```


```

Summe B ... 20 20 160 160 360

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

6.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse des Fachgebietes erlangen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System); Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Aufbau der Materie:

Atom- und Molekülaufbau; Periodensystem; Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

2.

Semester:

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Elektrotechnik, Grundlagen der Vakuumtechnologie, Optik; Wellenlehre, Vakuumtechnik, Hochfrequenztechnik und Hochspannung.

Halbleiterphysik:

Leiter-Halbleiter-Isolator, Eigenleitfähigkeit, Dotierung von Halbleitern mit 3- und 5-wertigen Elementen, p-Leitfähigkeit, n-Leitfähigkeit, Strom in Sperr- und Durchlassrichtungen, pn-Übergang.

7.

ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

deren Eigenschaften, Reaktionen der Elemente und ihre Verbindungen kennen sowie Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt kritisch einschätzen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Säuren, Laugen, pH-Wertbestimmung, Kohlenstoffverbindungen, Alkohole, Lösungsmittel.

2.

Semester:

Reaktive Gase und deren Spaltprodukte, Gewinnung von Reinstwasser und Wiederaufbereitung, Anforderungen an Leitungs- und Behälterwerkstoffe, Armaturen.

8.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben einschließlich der Einsatzbereiche von Einzel-EDV und vernetzten Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

2.

Semester:

EDV-Anlagen und Netzwerke:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen und Netzwerken.

Arbeiten mit Standardsoftwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Visualisierungsprogramme, Datenbanken, Internet und Intranet, Mailsysteme; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Datenschutz.

9.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Allgemeine Begriffe:

Elektrische Größen, Zusammenhänge und Darstellung, Analoge und digitale Signale, Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen, Sicherheitsregeln; Information und Nachricht.

Passive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten; pn-Übergang und Diode.

Aktive Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern, bipolare und unipolare Technik.

2.

Semester:

Grundschaltungen:

Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger; Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen.

3.

Semester:

Integrierte Schaltungen:

Speicherzellen, integrierte Schaltungen, Verfahren zum Isolieren und Verbinden der Schaltelemente von IC`s.

10.

FERTIGUNGSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Werkstoffe, Hilfsstoffe, Verfahren und Maschinen, Einflussfaktoren wie das Lay-out, die Maskenherstellung, das Assembling von Wafern unter Reinraumbedingungen sowie die Herstellung von Leiterplatten in Fabrikation und Test kennen und beurteilen können.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Werkstoffe:

Substrate, Halbleiterschichten, isolierende Schichten, hochleitende Schichten (Polysilizium, Silizide, Metalle).

Hilfsstoffe:

Säuren, Laugen, Schutzgase, Fotolacke.

Reinraum:

Reinraumklassifizierung, Ursachen, Arten und Auswirkungen von Verunreinigungen, Partikelmessung, reinraumgerechtes Verhalten, physikalische Anforderung an die Belüftung (Durchsatz, Strömung, Druck, Temperatur, Feuchtigkeit), technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Kontrollmessungen.

2.

Semester:

Verfahren:

Epitoxie, Implantation, Diffusion, thermische Oxidation, CVD-Abscheideverfahren, Strukturierung, Nasschemie-Technologie, CMP, Trockenätzung, Rückseitenprozesse, Belichtungstechnik, Reinigung, Trennen der Scheiben, Chipmontage, Bestückung, Kontaktierung, Häusen, Funktionsprüfung.

Equipment:

Oxidations- und Diffusionsöfen, Anlagen für epitaktische, CVD- und physikalische Abscheideverfahren, Belackungs-, Belichtungs- und Enwicklungsanlagen, Plasmaätzanlagen, Nasschemische Ätzbecken und Reinigungsanlagen, Ionenimplantationsanlagen, Schichtdicken- und Strukturbreitenmessgeräte, Licht- und Rasterelektronenmikroskope, Montageequipment, Tester und Prober.

3.

Semester:

Design/Lay-out:

Software Tools im Überblick, grundlegende Schritte über Entwurf, Simulation und Checks bis zum Datenfile; Mask.

Reticle-Lay-out:

Erstellung des Masken-Lay-outs für die gängigen Waferstepper; Modelle der Funktionalität der Waferstepper; Anwendung der spezifischen Softwarepakete.

Datenaufbereitung:

Funktionalität der Patterngeneratoren EBEAM bzw. LASERBEAM;

Anwendung der spezifischen Softwarepakete; Dokumentation und Archivierung der Daten; Datenformate, Datensicherung;

Datenkonversionen, Datentransfer via Netzwerk.

Maskenherstellungsprozess:

Belichtung mittels Patterngenerator; Entwicklerprozess; Ätzprozess; Defektinspektion; Partikelinspektion; Messmethoden zu den kritischen Parametern; Maskenreinigung.

Wafer Fabrication:

Implant, Diffusion, Foto, Etch, CVD, PECVD, PVD.

Leiterplattenfertigung:

Printmaterialien, Belichten, Entwickeln, Ätzen, Bohren, Bestücken.

4.

Semester:

Test:

Handler und Tester für den Schaltungstest, Anforderungen an Digital und Analogtester, Wafer-Probe-Test, Leiterplattentest, Final Test.

Assembly:

Galvanik, Assembly Technologien, Wafer-Sägen, Attach, Lead Bond, Mold, Packaging, Arten der Gehäuseformen.

11.

PROZESSDATENMESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

aus dem Fachgebiet sowie die Funktionsprinzipien, Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Sensoren kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Messtechnik:

Optische, mechanische, elektrische Messtechnik; Messung charakteristischer Eigenschaften an aktiven und passiven Bauteilen (Widerstände, Dioden, Kondensatoren, Transistoren); Laborübungen an Hand konkreter Messschaltungen.

2.

Semester:

Sensorik:

Sensoren zur Erfahrung von Wegen, Längen, Winkeln, Druck, Temperatur, Durchflussmenge, Drehzahl, Füllstand, Erfassung von Zuständen und Zeiten, magnetischen, akustischen und optischen Größen, Signalübertragung, Schnittstellen.

12.

BETRIEBSTECHNIK- UND MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Betriebstechnik- und management" in Anlage A.7.

13.

PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

anwenden können.

Lehrstoff:

4.

Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

LABORATORIUM FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Wissen mit Hilfe praxisnaher Anwendungsbeispiele vertiefen und mit den für seine beruflichen Tätigkeit notwendigen EDV-Anwendungen arbeiten können.

Lehrstoff:

3.

und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation, mit besonderem Schwerpunkt auf innerbetriebliche Kunden-Lieferanten-Beziehungen.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Einbindung von Projekten und die Bedeutung des ganzheitlichen Führungsverständnisses für das Projektmanagement kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Aufgaben des Projektmanagements und des Projektleiters, Projektplanung und -durchführung; Projektdiagnosesteuerung und -controlling; Einsatz bewährter Werkzeuge/Methoden; Netzplantechnik.

4.

Semester:

Einsatz EDV gestützter Projektplanungs- und Verwaltungsprogramme an Hand konkreter Aufgabenstellungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Qualitätskontrolle:

Qualitätsmonitoring unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle (SPC), Prüfpläne, Prüfschärfe, Statistik im Prüfwesen; Kalibrierung von Messgeräten, Spezifikationen, Toleranzen, Messgerätefähigkeit.

4.

Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsstandards wie Semi-Standard, MIL-Standard, CECC 90000, JEDEC, Produkthaftung und Gewährleistung.

Qualitätsmanagement:

QS 9000/ISO 9000, TQM orientierte Führungsverhalten, EFQM; Korrekturmaßnahmen, Fehleranalysen, FMEA und Aktionspläne, Kapabilitätsstudien, Kundenorientierung; kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP).

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärmschutz und chemische Sicherheit.

4.

Semester:

Ergonomie:

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Anwendungen aus dem Fachbereich.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Ökologische Grundlagen:

Stellenwert der natürlichen Lebensumwelt; Zusammenhänge zwischen Umwelt, Wirtschaft und Technik; ökologische Grundbegriffe, Kreisläufe und Wechselbeziehungen.

Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik; Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; Ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts; Abfallwirtschaftsgesetz; ISO 14000.

4.

Semester:

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogende Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten, Umweltberatung in Österreich.

MIKROELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik und die entsprechenden Schaltungen kennen.

Lehrstoff:

3.

Semester:

Integrierte digitale Bausteine:

Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.

4.

Semester:

Schnittstellentechnik:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

3.

Semester:

Allgemeine Begriffe:

Unterschiede, Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundschaltungen; Regelstrecke und Regelarten.

4.

Semester:

Regelungstechnik:

PC-gestützte Steuer- und Regelungstechnik, Fehlerdiagnose.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft (vgl. Art. 2 Z 1, BGBl. II Nr. 256/2008).

Anlage A.14

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR PAPIERINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

```

1.

Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)

```

```

2.

Kommunikation und

```

Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II

```

3.

Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

```

```

4.

Mitarbeiterführung

```

und -ausbildung .... - - 20 20 40 III

```

5.

Angewandte

```

Mathematik ......... 40 40 20 20 120 I

```

6.

Chemie und

```

angewandte Chemie .. 30 - - - 30 (II)

```

7.

Maschinen- und

```

Arbeitstechnik ..... 20 20 20 20 80 I

```

8.

Mess-, Regelungs-

```

und

Prozessleittechnik . 30 40 20 20 110 I

```

9.

Zellstoff- und

```

Papierherstellung .. 30 10 - - 40 I

```

10.

Halbstoffherstellung 60 50 30 - 140 I

```

```

11.

Papier- und

```

Kartonherstellung .. 25 35 45 35 140 I

```

12.

Papierausrüstung und

```

Papierveredelung ... - 20 40 80 140 I

```

13.

Betriebsorganisation - - 20 20 40 II

```

```

14.

Arbeitssicherheit

```

und Umweltschutz ... - 20 20 - 40 II

```

15.

Projektstudien ..... - - - 20 20 II

```

```


```

Summe A ... 275 275 275 275 1 100

```


```

B. Schulautonome

Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II

```


```

Summe B ... 20 20 20 20 80

```


```

Gesamtsumme (A und B) .. 295 295 295 295 1 180

```


```

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens ........... 260 260 260 260 1 040

höchstens ............ 320 320 320 320 1 280

```


```

Unterrichtseinheiten Lehrver-

pflich-

C. Freigegenstände Semester Summe tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```


```

Block A -

Unternehmerprüfung

Zusatzlehrgang für die

Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)

Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)

Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I

```


```

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

2.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

3.

WIRTSCHAFT UND RECHT

4.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

5.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A.1.

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten (einschließlich Brüchen) und mit Variablen;

Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlussrechnungen;

einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis der Papierindustrie.

Potenzen und Wurzeln:

Rechenregeln; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

2.

Semester:

Geometrie:

Längen-, Flächen-, Oberflächen- und Volumsberechnungen; Einführung in die Trigonometrie und Anwendungen an technischen Beispielen.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen), Gebrauch von in der Praxis üblichen Rechengeräten und Tabellen.

3.

Semester:

Funktionen:

Funktionsbegriff; Graphen; Lineare Gleichung, Gleichungssysteme mit zwei Variablen, quadratische Gleichungen; Exponenzialfunktion, logarithmische Funktion; Komplexe Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis der Papierindustrie.

4.

Semester:

Geometrie des Raumes:

Oberflächen- und Volumsberechnungen geometrischer Körper (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel, Kugelteile); Anwendungen an technischen Beispielen aus der Zellstoff-, Karton- und Papierindustrie.

Technische Statistik:

Datenmengen, Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung; Diagramme und grafische Darstellungsformen; angewandte Statistik in der Qualitätssicherung.

6.

CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Aufbau der Materie:

Atommodell; Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper.

Allgemeine und anorganische Chemie:

Periodensystem, chemische Elemente, Begriffe, Gesetzmäßigkeiten chemischer Vorgänge, anorganische Verbindungen, Maßanalyse.

Organische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten des Aufbaues und der Eigenschaften von organischen Verbindungen; Cellulose, Hemicellulose und Lignin.

7.

MASCHINEN- UND ARBEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Baugruppen:

Absperr- und Regelorgane, Dichtungen, Pumpen.

Arbeitstechnik:

Allgemeine Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken; Schmierung und Schmierstoffe.

2.

Semester:

Baugruppen:

Antriebe, Gebläse und Kompressoren, Walzen, Schaber.

Spezielle Maschinenkunde:

Maschinen der Stoffaufbereitung; Papiermaschinen (Stoffauflauf-, Sieb- und Pressenpartie).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken für Stoffaufbereitungsmaschinen und Pumpen.

3.

Semester:

Spezielle Maschinenkunde:

Papiermaschinen (Trockenpartie, Leimpresse, Glättwerk, Aufrollung, Antriebe).

Arbeitstechnik:

Bedienungs-, Reinigungs- und Entstörtechniken, Anfahren und Abstellen von Papiermaschinen; Papiersortenwechsel.

4.

Semester:

Baugruppen:

Messer; Transporteinrichtungen; hydraulische und pneumatische Anlagen.

Ausrüstungsmaschinen:

Rollenschneider, Querschneider, Planschneider, Kalander, Verpackungsmaschinen.

Dampfanlagen:

Wärme (Begriff, Übertragung); Dampfeinströmung, Dampfkopf, Kondensatableiter, Entlüfter.

Arbeitstechnik:

Prozesssteuerung; Entstörung bei Papierabrissen sowie bei mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und regeltechnischen Fehlern.

8.

MESS-, REGELUNGS- UND PROZESSLEITTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Grundlagen der Messtechnik:

Geschichtliche Entwicklung der Automation, SI-System, Symbole, Darstellungsweisen, Genauigkeit und Sensibilität von Messinstrumenten; Interpretation verfahrenstechnischer Pläne von Stoffaufbereitungsanlagen und Papiermaschinen.

Grundlagen der Regeltechnik:

Der Regelkreis, einfache und vermaschte Regelkreise, Regelstrecken und deren bestimmende Größen; Simulationen und reale Trainingsanlagen.

Stellgeräte:

Wesentliche Stellglieder und Regelorgane in der Papier- und Zellstoffindustrie, Auswahl und Wirkungsweise.

2.

Semester:

Messtechnik:

Niveau, Stoffdichte, Druck, Durchfluss, Temperatur; Grundlagen der Physik.

Regeltechnik:

Regelstrategien für Stoffaufbereitungsmaschinen; Grundlagen der Fuzzy-Logic und deren Anwendung; Übung an Simulationsprogrammen.

Steuerungstechnik:

Interpretation von Verriegelungsplänen; Stromverteilung und Schutzmaßnahmen; Grundlagen der Elektrotechnik; Übung an Simulationsprogrammen und an Modellen.

3.

Semester:

Messtechnik:

Sondermessungen in der Stoffaufbereitung, an der Papiermaschine und an Zellstoffanlagen.

Regeltechnik:

Regelstrategien und Ausführungen von Regelkonzepten; Drehzahlregelung von Stoffpumpen und Wirkungsgradanalyse.

Prozessleittechnik:

Grundlagen der Prozessrechner und Prozessleitanlagen, zentrale/dezentrale Anlagen, Stellglieder (Sonderausführungen); Training an Simulationsprogrammen; Grundlagen der EDV.

4.

Semester:

Messtechnik:

Grundlagen der Strahlenphysik, Anwendung radioaktiver Strahlen in der Qualitätsmesstechnik (Scanner) und Prozessmesstechnik; Funktionsweise von Qualitätsleitanlagen und deren Messsysteme und Optimierungsrechnern (Anlagenleitsysteme, Qualitätssicherungssysteme).

Prozessleittechnik:

Vermaschte Regelkreise für qualitätsbezogene Größen; Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Prozessführung; Training an Simulationsprogrammen der Stoffaufbereitung, Papiermaschine und Ausrüstung.

9.

ZELLSTOFF- UND PAPIERHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

Lehrstoff:

1.

Semester:

Holzstoff:

Holz als Rohstoff, Holzstoffsorten, Zerfaserungsprozesse, Holzstofferzeugungsanlagen; Sortieren, Eindicken.

Zellstoff:

Holzvorbereitung, Grundlagen der Chemie und Technologie der Sulfit- und Sulfatzellstoffherstellung, Chemikalienrückgewinnung.

Altpapier:

Altpapiersorten, Recyclingkreislauf, Verunreinigungen von Altpapier und Hilfsmittel zur Aufbereitung von Altpapier.

2.

Semester:

Stoffaufbereitung:

Halbstoffauswahl.

Stoffprüfung:

Faserfraktionierung und Prüfblattherstellung.

Hilfsstoffe:

Chemischer Aufbau von Füllstoffen, Leimstoffen, Farbstoffen und anderen Hilfsstoffen, welche die Papiereigenschaften und die Produktion verbessern.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.