Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und über Lehrpläne der Pädagogischen Institute; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2001-11-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Musik-

geschichte ..... S 45 30 I

```

2.

Fachdidaktik ... S 30 20 I

```

```

3.

Unterrichts-

```

planung ........ S 15 10 I

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einen Überblick über Musikgeschichte und Musiktheorie sowie Kenntnisse und Fähigkeiten aus wesentlichen Bereichen der Musik erwerben.

Sie sollen auch zu Chorleitung und Instrumentenspiel befähigt werden.

Sie sollen den Unterricht in Musik an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen planen, gestalten und auswerten können.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaften:

Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme, Tonreihe, Dur-Moll-System, andere Tonleitern, andere Klang- und Geräuschordnungen.

Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen. Rhythmische Ordnung, Takt, Metrum.

Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente, Ensembles, Orchester.

Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie und Musiksoziologie.

Chorleitung und Gesang:

Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung, Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur- und Besetzungsfragen, Einsatz von

Instrumenten, Feiergestaltung.

Instrumentalspiel:

Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.

Werkkunde und Musikgeschichte:

Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse; Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische Stile; Überblick über die Entwicklung der europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert; außereuropäische Musikkulturen.

2.

Fachdidaktik:

Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges, Probleme der heutigen Musikerziehung. Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer Kunstwerke.

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.

Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz elektroakustischer und audiovisueller Geräte aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Musikunterricht.

3.

Unterrichtsplanung:

Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

i)

Leibesübungen

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fach-

```

theoretische

Grundlagen ..... S 26 16 I

```

2.

Fachdidaktik

```

und

Unterrichts-

planung ........ S 36 24 I

```

3.

Praktisch-

```

methodische

Ausbildung:

Motorische

Grundlagen ..... Ü 10 10 III

Boden- und

Geräteturnen ... Ü 20 20 III

Spiele ......... Ü 20 20 III

Leichtathletik . Ü 20 20 III

Schwimmen ...... Ü 20 20 III

Gymnastik ...... Ü 28 20 III

Eislauf ........ Ü 20 10 III

```

```

200 160

Verpflichtender Ausbildungskurs im Schilauf: 12-14 Kurshalbtage

III.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sollen die Studierenden jene Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die sie zur Unterrichtserteilung im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen befähigt. Sie sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern

Lehrstoff:

1.

Fachtheoretische Gundlagen:

Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:

Sportpädagogik:

Sportpädagogische Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen, Lehrplan und Curriculum; pädagogische Prinzipien.

Sportpsychologie:

Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit, psychische Ursachen von Leistungsschwäche; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.

Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben),

Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.

Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; Aggression, Frustration, Angst.

Sportsoziologie:

Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Schichtung und Sport; soziale Integration;

soziales Lernen im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.

Bewegungslehre:

Sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften;

biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik.

2.

Fachdidaktik und Unterrichtsplanung:

Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien.

Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psychomotorischer, sozialaffektiver, kognitiver Aspekt).

Methodischer Aufbau des fachspezifischen Lehrstoffes der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule. Situations- und sachgemäßes Sichern und Helfen und spezielles Sicherheitsverhalten.

Unterrichtsorganisation:

Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung, Analyse und Reflexion von Sportstunden; Stundentypen; Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen;

Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung; Intensivierung des Unterrichts;

Struktur des Lehr- und Lernvorganges; Unterrichtsverfahren;

methodisches Reihen, Sichern und Helfen; Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen; Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmethodische sportmotorische Tests.

Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung; Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen; projektorientierter Unterricht; koeduaktiver Sportunterricht, Gesundheitsförderung, Hygiene; Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.

Medieneinsatz und Literaturstudium:

Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte;

Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen;

Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

3.

Praktisch-methodische Ausbildung:

Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie der Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Haushaltungs- und in den Hauswirtschaftsschulen unter einfachen und erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen).

Motorische Grundlagen:

Verbessern (und Erhalten)

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf

Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat, aufbauend auf der Ausbildung zum Begleitlehrer für Wintersportveranstaltungen, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen sowie im Rahmen von unverbindlichen Übungen und von Schulveranstaltungen Kenntnisse im Skilauf zu vermitteln und darüber hinaus die Planung und Durchführung einer Wintersportveranstaltung (Skikurs) zu leiten.

j)

Textverarbeitung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fachwissen-

```

schaft ......... S 160 110 II

```

2.

Schulpraktische

```

Übungen ........ Ü 30 20 III

```

3.

Fachdidaktik ... S 50 30 II

```

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit im Maschinschreiben steigern. Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaft geltenden Ö-NORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.

Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.

Sie sollen die Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen und den Studierenden vermitteln können.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaft:

Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.

Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.

Phonotypie:

Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern.

Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter

Bedachtnahme auf die geltenden Ö-NORMEN.

Computerunterstützte Textverarbeitung:

Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und - bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.

Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte.

Besprechung von Fachliteratur.

2.

Schulpraktische Übungen:

3.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung).

Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit).

Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Verschiedene Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eignung für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes.

Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen. Verwendung von Unterrichtsmitteln.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmender Faktoren:

Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges erforderlichen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden.

Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.

Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.

Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 semesterweise aufsteigendes

Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2).

Anlage VIII

```

```

LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR

LEHRER AN BERUFSSCHULEN

(Verkaufs- und Werbetechnik, Politische Bildung, Lebende

Fremdsprache, Deutsch und Kommunikation, Leibesübungen,

Textverarbeitung)

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Studierenden sollen in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung bereits nachgewiesenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen durch Vorbereitungslehrgänge für Erweiterungsprüfungen für Lehrer an Berufsschulen am Pädagoggischen (Anm.: richtig: Pädagogischen) Institut oder an der Berufspädagogischen Akademie jenes fachliche und fachdidaktische Wissen und Können erwerben, das sie befähigt, den dem Vorbereitungslehrgang zugrundeliegenden Unterrichtsgegenstand an der Berufsschule zu unterrichten.

Hierbei können

1.

Lehrer der Fachgruppe I die Vorbereitungslehrgänge für die Unterrichtsgegenstände „Verkaufs- und Werbetechnik'', „Lebende Fremdsprache'', „Deutsch und Kommunikation'', „Leibesübungen'' sowie „Textverarbeitung'',

2.

Lehrer der Fachgruppe II und solche der Fachgruppe III, die eine Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes BGBl. Nr. 242/1962 in der jeweils geltenden Fassung nachweisen, jeden der genannten Vorbereitungslehrgänge und

3.

Lehrer der Fachgruppe III (ohne Studienberechtigungsprüfung) den Vorbereitungslehrgang für „Leibesübungen''

Die Ausbildung hat in allen Vorbereitungslehrgängen unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung sowie auf den während der Lehrtätigkeit gewonnenen Erfahrungen erworben werden kann. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind derart zu gestalten, daß sie als Modell für die Unterrichtsführung der Studierenden gelten können. Dabei sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände bedeutsamen rechtlichen Bestimmungen ebenfalls zu behandeln.

III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE

(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt - § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes -, ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet).

a)

Verkaufs- und Werbetechnik

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Theorie der

```

Verkaufs- und

Werbetechnik ... S 45 30 I

```

2.

Praxis der

```

Verkaufs-

und

Werbetechnik ... S 105 70 II

```

3.

Fachdidaktik ... S 30 20 I

```

```

```

180 120

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Anwendung der Verkaufs- und Werbetechnik notwendige Theorie kennen, die wichtigsten Fertigungstechniken der Verkaufs- und Werbetechnik beherrschen und bei der Gestaltung von Schaufenstern sowie in anderen Gestaltungsbereichen anwenden können.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Verkaufs- und Werbetechnik'' in der Berufsschule planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung unter Berücksichtigung des individuellen Geschmacks durchführen können.

Den Studierenden soll der Stellenwert von Kreativität und Ästhetik in der Verkaufs- und Werbetechnik bewußt werden.

Lehrstoff:

1.

Theorie der Verkaufs- und Werbetechnik:

Schaufenstergestaltung. Werbung im Verkaufsraum. Rundfunkwerbung.

Fernseh- und Videowerbung.

Werbung und Manipulation.

2.

Praxis der Verkaufs- und Werbetechnik:

Entwurftstechniken. Schaufenstergestaltung für unterschiedliche Warengruppen. Gestaltung außerhalb des Schaufensters. Produktion von Plakaten und von Werbespots für Tonband- und Videowerbung.

3.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Verkaufs- und Werbetechnik'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse,

fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große

Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll - auch in der Theorie der Verkaufs- und Werbetechnik - ein Umsetzen der theoretischen Kenntnisse ermöglichen und daher schwerpunktmäßig auf dem Üben praktischer Tätigkeiten liegen.

Im Vordergrund der Gestaltungsarbeiten soll die Förderung der Kreativität stehen. Ferner wird im Interesse der Anschaulichkeit und der Ideenfindung die Durchführung von Lehrausgängen durch Geschäftsstraßen und Warenhäuser sowie der Besuch von Institutionen der Werbewirtschaft empfohlen.

Nach abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

b)

Politische Bildung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fachwissen-

```

schaft ......... S 135 90 I

```

2.

Schulpraktische

```

Übungen ........ Ü 15 10 II

```

3.

Fachdidaktik ... S 30 20 I

```

```

```

180 120

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Teilgebiete des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen zueinander in Beziehung setzen können. Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erklären können.

Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Den Studierenden soll die erziehliche Bedeutung der Politischen Bildung für den Berufsschüler zur Bewältigung persönlicher und gesellschaftlicher Aufgaben bewußt werden.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaft:

Die Menschen in der Gesellschaft: Sozialstrukturen. Rechte und Pflichten des einzelnen als Elemente der Gesellschaft. Der Lehrling in der Gesellschaft. Persönlichkeitsbildende gesellschaftliche Faktoren (zB Literatur und Medien). Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte. Gesunde Lebensführung.

Arbeits- und Sozialrecht: Berufsausbildungsgesetz und sonstige insbesondere den jugendlichen Arbeitnehmer betreffende Bestimmungen. Berufsausbildung und beruflicher Aufstieg. Arbeitsverfassungsgesetz; Kollektivvertragsrecht; Sozialversicherungsrecht.

Politik und öffentliches Recht: Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Demokratie - Diktatur; Pluralismus - Totalitarismus. Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit). Zentralismus und Förderalismus (Bund, Länder, Gemeinden). Politische Parteien; Interessenvertretungen. Sozialpartnerschaft. Mitwirkung des einzelnen am öffentlichen Leben (Wahlrecht; Einrichtungen der direkten Demokratie). Information (Auswahl, Kontrolle; Manipulationsmöglichkeiten).

Behördenorganisation: Aufbau, Kompetenzen und Instanzenzug bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten (insbesondere Jugendgerichten).

Geschichte Österreichs: Das Werden der Republik (Politik, Kultur, Wirtschaft).

Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreichs Mitgliedschaft in der EU.

Grundlagen der außenpolitischen Sicherheit. Umfassende

Landesverteidigung.

Österreichs Stellung in der Völkergemeinschaft.

Europa (Staatenbildung, Bündnisse, strukturelle Veränderungen).

Völkerrecht und internationale Zusammenschlüsse.

2.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).

3.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes, Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Politische Bildung'' in der Berufsschule. Feststellung von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung); Leistungsfeststellung;

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Da der Stoff der Erweiterungsprüfung den gesamten Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen umfaßt, kommt dem Lehrstoff die Bedeutung eines Rahmens zu, innerhalb dessen das Setzen von Schwerpunkten von den Vorkenntnissen der Teilnehmer abhängt. Ansonsten ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Lehrstoffes die Bedeutung für das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen politischen Sachverhalten. Wenn die politische Wirklichkeit von formalen Bestimmungen abweicht, sollen durch eine Analyse die Gründe hiefür aufgedeckt werden.

Fallstudien und Referate der Teilnehmer sind zu empfehlen.

Ansatzpunkte für die Medienerziehung ergeben sich nicht nur beim Thema „Information'', sondern auch im gesamten Themenbereich „Politik und öffentliches Recht'' sowie im Themenbereich „Geschichte Österreichs''.

Der Unterricht in der Fachwissenschaft soll in solcher Weise gestaltet werden, daß er als Modell für den Unterricht in der Berufsschule gelten kann.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

c)

Lebende Fremdsprache

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fachwissen-

```

schaft ......... S 160 110 I

```

2.

Schulpraktische

```

Übungen ........ Ü 90 60 II

```

3.

Fachdidaktik ... S 50 30 I

```

```

```

300 200

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Kommunikation notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit beherrschen und den Unterricht in der Zielsprache durchführen können. Sie sollen Kenntnisse über die Lebensbereiche jener Länder erwerben, in welchen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache gesprochen wird, und die für die jeweiligen Schüler zutreffenden Berufs- und Alltagssituationen sprachlich und grammatisch richtig bewältigen können.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache'' bzw. „Berufsbezogene Fremdsprache'' planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung mit Berücksichtigung der verwendeten Methodik und des individuellen Leistungszuwachses durchführen können.

Den Studierenden soll bewußt werden, daß ihr Lehrverhalten und ihre Verständigungsbereitschaft in der Zielsprache eine Erweiterung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler bewirkt. Weiters sollen die Studierenden zur Einsicht gelangen, daß sie damit auf die berufliche Entwicklung und die Perönlichkeitsentfaltung der Schüler maßgeblichen Einfluß nehmen.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaft:

Kommunikative Fertigkeiten: Hörverständnis, Sprechen, Leseverständnis, schriftlicher Ausdruck, Wortschatz, insbesondere jener der Fachsprache.

Kommunikationssituationen: Beruf, Alltag.

Grammatik: situative, thematische und funktionale Aspekte;

sprachliche Strukturen.

Landeskunde: Kultur, Beruf, Soziales.

2.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).

Erstellung schriftlicher Materialien für die Leistungsbeurteilung.

3.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Lebende Fremdsprache'' in der Berufsschule. Feststellen von Kenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Zu Beginn des Vorbereitungslehrganges soll zur Prüfung der erforderlichen Vorkenntnisse ein Einstufungstest durchgeführt werden, der die für den Besuch des Lehrganges notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit und der Grammatik in der Fremdsprache feststellt.

Die Vermittlung der Fachwissenschaft soll ausschließlich in der Zielsprache erfolgen; daher empfiehlt sich der Einsatz von Referenten, deren Muttersprache die betreffende Fremdsprache ist („native speakers'').

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein. Beim Themenbereich „Leseverständnis'' sind fachspezifische Texte (zB Gebrauchsanweisung) zu verwenden; desgleichen soll beim Themenbereich „schriftlicher Ausdruck'' auch die geschäftliche Korrespondenz einbezogen werden.

Das Thema „Grammatik'' ist keinesfalls als Selbstzweck, sondern als sich aus der Kommunikation ergebende Thematik zu behandeln.

Beim Thema „Landeskunde'' ist auf die kulturellen, beruflichen und sozialen Besonderheiten der Zielsprachenländer schwerpunktmäßig einzugehen.

Für die Auswahl der Unterrichtsmittel sollen, insbesondere in der Fachwissenschaft, Materialen aus den Ländern der Zielsprache berücksichtigt werden (zB Hörtexte, Zeitschriften, Reparaturanleitungen, Gesprächstexte aus fachspezifischen Wirtschaftssituationen). Besonderes Augenmerk ist daher auf den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel zu legen (zB Videofilme, Tonbandausschnitte).

Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindungen zur Fachdidaktik in wechselseitiger Reflexion durchgeführt werden.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von deren Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

Hiebei ist der Kommunikation in der jeweiligen Fachsprache besonderes Augenmerk zu schenken.

d)

Deutsch und Kommunikation

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fachwissen-

```

schaft ......... S 140 100 I

```

2.

Schulpraktische

```

Übungen ........ Ü 50 20 II

```

3.

Fachdidaktik ... S 50 40 I

```

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der/die Studierende soll das entsprechende Wissen über Kommunikation und deutsche Sprache haben.

Er/sie soll die für die Vermittlung des Berufsschullehrstoffes notwendigen Methoden und Übungen kennen, diese flexibel einsetzen können und mit dem Einsatz der Unterrichtsmittel vertraut sein. Er/sie soll Unterrichtseinheiten in „Deutsch und Kommunikation'' vorbereiten, durchführen und bewerten können.

Der/die Studierende soll in verantwortlicher und einfühlender Art Kommunikationsprozesse anregen, steuern und auswerten können.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaft:

Arten. Verläufe. Einflüsse. Blockaden.

Mündliche Kommunikation:

Sprechtechnik. Monolog- und Dialogform.

Spezielle Dialoge:

Gespräche mit Kunden. Telefongespräche. Konfliktgespräche.

Schriftliche Kommunikation:

Sammeln, Sichten, Interpretieren und Abfassen von Informationen.

Telekommunikation.

Nonverbale Kommunikation:

Mimik. Gestik. Körperhaltung. Bewegung.

Sprache:

Rechtschreibung. Grammatik (Wort, Satz).

Texte (Handhaben, Verfassen). Stilkunde.

2.

Schulpraktische Übungen:

Hospitationen; Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht:

Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).

3.

Fachdidaktik:

Eingangsvoraussetzungen. Lehrplan. Lehrstoffverteilung. Lehr- und Lernziele.

Methodik:

Unterrichtsmethoden. Unterrichtsmittel. Sozialformen.

Evaluation:

Unterrichtsertrag. Leistungsfeststellung. Leistungsbeurteilung.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Betreuung der Studierenden soll auf die Eingangsvoraussetzungen, die sie durch ihre erste Lehramtsprüfung und ihre Unterrichtspraxis erworben haben, aufgebaut werden, wobei Kenntnisse und Fähigkeiten, die jeweils über das im Pflichtgegenstand „Sprache und Rhetorik'' erworbene Wissen hinausgehen, zu vermitteln sind.

Den Absolventen des Wahlpflichtgegenstandes „Deutsch'' bzw. „Kommunikation'' sind idente Lehrinhalte auf die Dauer des Lehrganges anzurechnen.

Im Rahmen der Individualphase sind vor allem Unterrichtssequenzen und Unterrichtseinheiten auszuarbeiten, die in den schulpraktischen Übungen in die Praxis umgesetzt und anschließend zu evaluieren sind.

Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindungen zur Fachdidaktik durchgeführt werden.

In der Fachwissenschaft kommt der praktischen Anwendung durch Übungen besondere Bedeutung zu.

Bei der Auswahl des Stoffgebietes ist exemplarisch vorzugehen.

Kriterien für die Auswahl der Themen und Materialien sind die Lebensnähe und die Berufswelt der Schüler.

Der Einsatz der Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden soll die Studierenden von der Verwendbarkeit für den eigenen Unterricht überzeugen.

Bei den Unterrichtsanalysen sind Hospitationen, Videofilme, Microteaching empfehlenswert.

e)

Leibesübungen

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fach-

```

theoretische

Grundlagen ..... S 60 40 I

```

2.

Fachdidaktik ... Ü 60 40 I

```

```

3.

Praktisch-

```

methodische

Ausbildung:

Motorische

Grundlagen ..... Ü 8 8 III

Boden- und

Geräteturnen ... Ü 12 12 III

Spiele ......... Ü 20 20 III

Leichtathletik . Ü 16 16 III

Schwimmen ...... Ü 16 16 III

Gymnastik und

Tanz ........... Ü 8 8 III

```

```

200 160

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf (12-14 Kurshalbtage)

III.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Studierenden zur Unterrichtserteilung an Berufsschulen zu befähigen sind.

Lehrstoff:

Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit Ausnahme des Lehrstoffes für Eislaufen Anwendung.

Didaktische Grundsätze:

Anlage VII Abschnitt III lit. i findet mit der Maßgabe Anwendung, daß auf die für die fachdidaktische und methodische Umsetzung der Lehrinhalte im Berufsschulunterricht bestehenden Bedingungen Bedacht zu nehmen ist.

f)

Textverarbeitung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der Lehrver-

Unterrichts- ohne Fern- mit Fern- pflich-

veranstaltung unterricht unterricht tungs-

gruppe

```

```

```

1.

Fachwissen-

```

schaft ......... S 160 110 II

```

2.

Schulpraktische

```

Übungen ........ Ü 30 20 III

```

3.

Fachdidaktik ... S 50 30 II

```

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit aus Kurzschrift und Maschinschreiben steigern. Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 im Teil „Verkehrsschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Eilschrift'' gewinnen.

Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaften geltenden Ö-NORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.

Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.

Sie sollen die Fähigkeit zum normgerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.

Lehrstoff:

1.

Fachwissenschaft:

Einblick in die Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968).

Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.

Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.

Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden Ö-NORMEN.

Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhanden Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.

Büroorganisation und Bürotechnik: Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation und Bürotechnik unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte.

Besprechung von Fachliteratur.

2.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).

3.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung).

Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit).

Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VII, Abschnitt III, lit. j.

Anlage IX

```

```

LEHRPLAN FÜR DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG IM SKILAUF

für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Gesamtzahl Lehrver-

Unterrichts- der Unterrichts- pflich-

veranstaltung stunden tungs-

gruppe

```

```

Alpiner Skilauf

```

1.

Unterrichts-

```

und

Bewegungslehre . V 8 I

```

2.

Ausrüstungs-

```

und

Gerätekunde .... V 2 III

```

3.

Skilauf und

```

Umwelt ......... V 1 III

```

4.

Gefahrenkunde

```

und spezielle

Erste Hilfe .... V 3 III

```

5.

Skikurs-

```

organisation ... V 1 III

```

6.

Skikurs-

```

gestaltung ..... V 3 III

```

7.

Fachbezogene

```

Arbeitskreise .. Ü 5 III

```

8.

Methodisch-

```

praktischer

Unterricht ..... Ü 36 III

```

```

59

Skilanglauf

```

1.

Unterrichts-

```

und

Bewegungslehre . V 8 I

```

2.

Ausrüstungs-

```

und

Gerätekunde .... V 3 III

```

3.

Skilauf und

```

Umwelt ......... V 1 III

```

4.

Gefahrenkunde

```

und spezielle

Erste Hilfe .... V 2 III

```

5.

Skikurs-

```

organisation ... V 1 III

```

6.

Skikurs-

```

gestaltung ..... V 3 III

```

7.

Fachbezogene

```

Arbeitskreise .. Ü 5 III

```

8.

Methodisch-

```

praktischer

Unterricht ..... Ü 36 III

```

```

59

Anhang zur Stundentafel

1.

Ein Lehrgang hat einschließlich allfälliger Prüfungen 12 bis 14 Kurshalbtage (ohne An- und Abreise) zu umfassen. Die Unterrichtseinheiten sind nach Möglichkeit gleichmäßig auf die Kurstage zu verteilen.

2.

Die Ausbildung in alpinem Skilauf und/oder Skilanglauf ist fakultativ. Die Pflichtgegenstände Z 3 bis 6 können bei erfolgreichem Abschluß der einen Ausbildung (zB alpiner Skilauf) im Rahmen der anderen Ausbildung (zB Skilanglauf) angerechnet werden.

3.

Wird die Ausbildung in einem oder mehreren der in Z 1 bis 6 genannten Pflichtgegenstände vorgezogen (außerhalb des eigentlichen Ausbildungskurses) durchgeführt, so können die Lehrveranstaltungen auch geblockt vorgesehen werden.

4.

Fachbezogene Arbeitskreise und methodisch-praktischer Unterricht sind in der Kursgruppe abzuhalten.

II. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE, LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildung im Skilauf für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen am Pädagogischen Institut oder an der Berufspädagogischen Akademie hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den Lehrer befähigen, im Rahmen von Schulveranstaltungen Kenntnisse im Skilauf zu vermitteln und bei der Planung, Gestaltung und Durchführung einer Wintersportveranstaltung (Skikurs) mitzuwirken.

Ein Ausbildungskurs umfaßt die Bereiche alpiner Skilauf (allenfalls unter Einschluß verwandter Formen des Gleitens auf Schnee) oder Skilanglauf.

Lehrstoff:

Alpiner Skilauf

1.

Unterrichts- und Bewegungslehre:

Erwerb von pädagogisch-didaktischen Kenntnissen und Fähigkeiten im alpinen Skiunterricht. Entwickeln der Fähigkeit zu Bewegungsanalysen und der Umsetzung für den methodisch-praktischen Unterricht. Kenntnisse zu den Vorgaben des „Österreichischen Skilehrplans'' über Lehrwege, Auswahlkriterien (zB zeitliche Reihung, strukturelle Zusammenhänge), Unterrichtsplanung, Lehrmethoden (induktiv, deduktiv ua.), Lernphasen (Grobkoordination, Feinkoordination ua.), Lehr- und Lernhilfen, Organisationsformen (Formen des Kreisbetriebes, Rudel, Einzelfahrend, ua.), und andere Auswahlkriterien (Lern- und Festigungsphase, Sicherheit, Lebensnähe ua.), Bewältigung hemmender Faktoren (unterschiedliches Können innerhalb der Gruppen, große Schüleranzahl, Angst, Ermüdung ua.), Grundmechanismen des alpinen Skilaufes (Be- und Entlastung, Drehen ua.); Kräfte, die auf den Skiläufer einwirken (Fliehkraft, Führungskräfte der Ski, Beschleunigung ua.); Bewegungsstruktur und beispielhafte Bewegungsanalysen mit Auswertung für den Lehr- und Lernprozeß.

2.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Wissen um die Funktion der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (zB Ski, Schuh, Bindung, Stöcke; andere Wintersportgeräte). Wecken der Bereitschaft zur regelmäßigen Wartung und Pflege des Materials. Auswahl des dem jeweiligen Fahrkönnen entsprechenden Ski-, Bindungs- und Schuhmaterials. Umgang mit Geräten zur Präparierung bzw. Ausbesserung und Pflege schadhafter Teile sowie kreativer Umgang mit Geräten als Möglichkeit im Bereich Spiel und Aktion.

3.

Skilauf und Umwelt:

Wissen um die Veränderung und Belastung der Umwelt durch den alpinen Skilauf (Luft - Lärm - Wasser - Abfall). Schutz- und Erholungswirkung des Waldes, der Wiesen und Matten. Fragen des Wildschutzes. Aufklärung über die Folgen einer uneingeschränkten Nutzung des Naturraums zu Wintersportzwecken. Aspekte einer positiven Einstellung zur Natur und der Wertschätzung einer intakten Umwelt. Fragen der Landschaftsplanung und -erhaltung.

4.

Gefahrenkunde und spezielle Erste Hilfe:

Wissen um die Grundlagen der subjektiven und objektiven Gefahren beim alpinen Skilauf und deren Vermeidung. Schulung des Erkennens von Gefahren und der daraus resultierenden Verhütungsmaßnahmen. Pistenregeln, Verhalten bei der Benützung von Aufstiegshilfen.

Wissen zur Schneekunde (Meteorologie der Lawinen). Abschätzen der Lawinengefahr auf Grund der eigenen Beobachtung im Gelände und Interpretation des Lawinenlageberichtes. Finden einer sicheren Route im Gelände, lawinengefahrenbewußtes Verhalten im freien Skiraum (Tourenplanung). Einsatz von Verschüttetensuchgeräten.

Erwerb von Kenntnissen und Verhaltensmaßnahmen, um Erste Hilfe bei Unfällen beim alpinen Skilauf leisten zu können: Richtiges Erkennen und Beurteilen von Verletzungen und ihre Versorgung, im besonderen lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Atemspende und Herzmassage und deren praktische Durchführung.

5.

Skikursorganisation:

Planung, Organisation und Durchführung eines Skikurses und exemplarische Kenntnis der einschlägigen schulrechtlichen und anderen Rechtsvorschriften. Modelle der fächerübergreifenden Vorbereitung einer Klasse auf eine Wintersportwoche.

6.

Skikursgestaltung:

Kennenlernen der Landschaft und Kultur der Wintersportorte und deren Umgebung. Gestaltung von Gemeinschaftsabenden (zB mit Kontaktspielen, Tanzspielen, Volkstanz, Musizieren, Gesang, Quiz, Theater, Kabarett ua.). Nutzung der Freizeit entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten.

7.

Fachbezogene Arbeitskreise:

Aktuelle Ereignisse aus dem täglichen Lehrbetrieb sind (in den Ausbildungsgruppen) in Zusammenschau mit den theoretischen Ausbildungsbereichen zu besprechen.

8.

Methodisch-praktischer Unterricht:

Lehrbereiche: Gewöhnen ans Gerät; Schußfahren/Gleiten; Pflug; Pflugbogen; vom Pflugbogen zum Schwingen; Schwingen (und Kurzschwingen); Stangenfahren; Springen; spielerische Formen; Skilauf und Bergwelt erfahren und erleben.

Die Lehrinhalte dieser Lehrbereiche („Österreichischer Skilehrplan'' gemäß den Lehrgängen zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern bzw. Skilehrwarten) sind als jenes methodisch-praktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau), das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen ua.) erforderlich ist, sicherzustellen.

Skilanglauf

1.

Unterrichts- und Bewegungslehre:

Erwerb von pädagogisch-didaktischen Kenntnissen und Fähigkeiten im nordischen Skiunterricht. Entwickeln der Fähigkeit zu Bewegungsanalysen und deren Umsetzung für den methodisch-praktischen Unterricht. Kenntnisse über Lehrwege, Auswahlkriterien (zB zeitliche Reihung, strukturelle Zusammenhänge), Unterrichtsplanung, Lehrmethoden (induktiv, deduktiv ua.). Lernphasen (Grobkoordination, Feinkoordination ua.), Lehr- und Lernhilfen, Organisationsformen und andere Auswahlkriterien (Lern- und Festigungsphase, Sicherheit, Lebensnähe ua.), Bewältigung hemmender Faktoren (unterschiedliches Können innerhalb der Gruppen, große Schülerzahl, Angst, Ermüdung ua.). Grundmechanismen des Skilanglaufes, Bewegungsstruktur und beispielhafte Bewegungsanalysen mit Auswertung für den Lehr- und Lernprozeß.

2.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Wissen um die Funktion der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (zB Ski, Schuh, Bindung, Stöcke ua.). Wecken der Bereitschaft zur regelmäßigen Wartung und Pflege des Materials. Umgang mit Geräten zur Präparierung bzw. Ausbesserung und Pflege schadhafter Teile.

3.

Skilauf und Umwelt:

Wissen um die Veränderung und Belastung der Umwelt durch den nordischen Skilauf (Luft - Lärm - Wasser - Abfall). Schutz- und Erholungswirkung des Waldes, der Wiesen und Matten. Fragen des Wildschutzes. Aufklärung über die Folgen einer uneingeschränkten Nutzung des Naturraums zu Wintersportzwecken. Aspekte einer positiven Einstellung zur Natur und der Wertschätzung einer intakten Umwelt. Fragen der Landschaftsplanung und -erhaltung.

4.

Gefahrenkunde und spezielle Erste Hilfe:

Erwerb von Kenntnissen und Verhaltensmaßnahmen, um Erste Hilfe bei Unfällen beim Skilanglauf leisten zu können: Richtiges Erkennen und Beurteilen von Verletzungen und ihre Versorgung, im besonderen lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Atemspende und Herzmassage und deren praktische Durchführung.

5.

Skikursorganisation:

Planung, Organisation und Durchführung eines Skikurses und exemplarische Kenntnis der einschlägigen schulrechtlichen und anderen Rechtsvorschriften. Modelle der fächerübergreifenden Vorbereitung einer Klasse auf eine Wintersportwoche.

6.

Skikursgestaltung:

Kennenlernen der Landschaft und Kultur der Wintersportorte und deren Umgebung. Gestaltung von Gemeinschaftsabenden (zB mit Kontaktspielen, Tanzspielen, Volkstanz, Musizieren, Gesang, Quiz, Theater, Kabarett ua.). Nutzung der Freizeit entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten.

7.

Fachbezogene Arbeitskreise:

Aktuelle Ereignisse aus dem täglichen Lehrbetrieb sind (in den Ausbildungsgruppen) in Zusammenschau mit den theoretischen Ausbildungsbereichen zu besprechen.

8.

Methodisch-praktischer Unterricht:

Lehrbereiche: Gewöhnung ans Gerät; Schußfahren; Gleiten (auf beiden/auf einem Ski); Spiele und Spielformen; Richtungsänderung durch Pflugstellung, Umtreten, Telemark-Haltung; Bremsen; Skiwandern;

Gewöhnung an die Spur: Diagonalschritt; Doppelstockschub;

Doppelstockschub mit Zwischenschritt; Viertakt-Diagonalschritt (Pendelschritt); Halbschlittschuhschritt; Schlittschuhschritt (symmetrisch und asymmetrisch); Diagonalschlittschuhschritt;

Abfahrtstechniken; Technikwechsel und Technikanwendung auf der Geländespur; Skilauf und Umwelt erfahren und erleben.

Die Lehrinhalte dieser Lehrbereiche sind als jenes methodischpraktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau), das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen ua.) erforderlich ist, sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze:

Bewegungsaufzeichnungen (zB Videoaufnahmen) sind für Bewegungsanalysen und Bewegungskorrekturen vorzusehen. Der Einsatz und die Handhabung von Aufzeichnungsgeräten soll auch von den Auszubildenden erfahren werden.

Referate sollen vorrangig an die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden im Rahmen des Ausbildungskurses anknüpfen.

Die Schulung des Eigenkönnens im Zusammenhang mit den Lehrinhalten des methodisch-praktischen Unterrichtes ist in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung vorzunehmen. Die unterrichtspraktische Erfahrung einschließlich organisatorischer und gestaltender Fähigkeiten ist vor allem zu vermitteln.

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