Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-10-15
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2019-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
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2.4 ELEKTRONIK

2.5 PROZESSDATENTECHNIK

2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

2.7 LABORATORIUM

PFLICHTPRAKTIKUM

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Anlage 1.1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 III

```

5.

Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie 2) ....... 2 - - - - (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 - - - I

```

13.

Grundlagen des

```

Maschinenbaus ...... 2 4 - - - I

```

14.

Allgemeine

```

Elektrotechnik 3) .. 3 5 2 - - I

```

15.

Elektronik ......... - - 2 2 - I

```

```

16.

Konstruktionsübungen 2 2 - - - I

```

```

17.

Laboratorium ....... - - 3 - - I

```

```

18.

Werkstätten-

```

laboratorium ....... - - 4 - - III

```

19.

Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 11 23 24

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)

39 39 39 39 39

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Energietechnik und

industrielle

Elektronik

1.1 Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 3 4 2 I

1.2 Elektrische Antriebe

und

Leistungselektronik .. 3 3 3 I

1.3 Elektrische Anlagen .. 3 3 3 I

1.4 Elektronik und

Mikroelektronik ...... - 2 2 I

1.5 Konstruktionsübungen . 2 4 4 I

1.6 Laboratorium ......... - 4 7 I

1.7 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 III

Wochenstundenzahl B.1 11 23 24

B.2 Regelungstechnik

2.1 Meßtechnik ........... 2 2 2 I

2.2 Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 2 3 3 I

2.3 Elektrische Antriebe

und Anlagen .......... 2 3 2 I

2.4 Elektronik ........... - 2 2 I

2.5 Prozeßdatentechnik 4) 3 3 2 I

2.6 Konstruktionsübungen . 2 3 3 I

2.7 Laboratorium ......... - 4 7 I

2.8 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 III

Wochenstundenzahl B.2 11 23 24

```

```

Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände 1)

Zweite lebende

Fremdsprache 5) .. 2 2 2 2 2 (I)

Kommunikation und

Präsentation ..... 2 2 2 2 2 III

C.2 Unverbindliche

Übungen 1)

Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

6)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

```


```

1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.

2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

4) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang.

5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet der Energietechnik, industriellen Elektronik und Steuerungs- und Regelungstechnik. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen fertigungs- und betriebstechnischen Kenntnisse. Die allgemeine Fachausbildung wird durch zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in Projektierung, Fertigung, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen bzw. elektronischer Steuerungs- und Regelungssysteme sowie in Planung, Vertrieb und Service der zugehörigen Hard- und Software.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang: Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.

V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9.

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK

13.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

14.

ALLGEMEINE ELEKTROTECHNIK

15.

ELEKTRONIK

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

17.

LABORATORIUM

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

19.

WERKSTÄTTE

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.2 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.3 ELEKTRISCHE ANLAGEN

1.4 ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler solll (Anm.: richtig: soll)

Schaltungen durch selbständiges Ableiten von vereinfachenden Ersatzschaltungen oder durch Einsatz von Simulation berechnen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Schaltkreisfamilien:

Aufbau, Kennwerte, Kopplung, Einsatzbeispiele.

Schwingungserzeugung:

Analoge und digitale Schwingungserzeugung, Modulation.

Leistungselektronik und Signalverarbeitung:

OPV-Schaltungen zur Signalverarbeitung und Signalanpassung. Aufbau

und Ansteuerung von Hochstromschaltern.

Softwareengineering:

Pflichtenheft, Modularisierung, Projektorganisation. Softwaretest,

Dokumentation, Kalkulation, Zeitplanung.

V. Jahrgang:

Mikroprozessortechnik:

Rechnerarchitekturen, Bussysteme. Mikroprozessorsysteme, Mikrokontroller, anwenderprogrammierbare Bausteine. Multi-CPU-Systeme, Signalprozessoren, Entwurf und Programmierung mikroelektronischer Schaltungen. PC-Hardware, Schnittstellen.

Kommunikationstechnik:

Informationstechnik (Begriffe, Übertragungsmedien, Codierung, Sicherung). Computernetzwerke (Struktur, Installation, Administration). Rechnerverbund (Arten, Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen, Protokolle, Datenschutz).

Peripherie:

Ansteuerung peripherer Komponenten, Datenformate,

Übertragungsmethoden.

Informatik zur Prozeßautomation:

Grundstrukturen, Methoden zur Programmierung, Sicherheit von Hard- und Softwarekomponenten, Echtzeitprogrammierung.

Software:

Visualisierungs- und Simulationssoftware.

1.5 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Abschnitt A.

Der Schüler soll darüber hinaus

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Komplexere Aufgabenstellungen bzw. Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen” und „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.

IV. Jahrgang:

Mehrere komplexere Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” und „Elektronik und Mikroelektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.

V. Jahrgang:

Mehrere gegenstandsübergreifende Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” und „Elektronik und Mikroelektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.

1.6 LABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang und V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Allgemeine Elektrotechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik”, „Elektrische Anlagen” und „Elektronik und Mikroelektronik”.

Gegenstandsübergreifende Projekte, auch in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen” und „Werkstättenlaboratorium”.

1.7 WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium” im Abschnitt A.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Elektrische Maschinen und Antriebe:

Auswahl und Anwendung anlagenspezifischer elektrischer Antriebe.

Aufsuchen von Fehlern. Prüf- und Meßaufgaben an elektrischen Betriebsmitteln.

Automatisierungstechnik:

Aufbau, Prüfen und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Automatisierungsschaltungen mit praxisüblichen Geräten.

Industrielle Elektronik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Baugruppen der Industrieelektronik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der elektromagnetischen Verträglichkeit.

Arbeitsvorbereitung:

Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen; ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.

V. Jahrgang:

Elektrische Antriebstechnik:

Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Stromrichterschaltungen. Fehlersuche an elektrischen Antriebssystemen.

Automatisierungstechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen. Digitale und analoge Verarbeitung von Meßgrößen.

Prozeßleittechnik:

Visualisierung von Prozeßabläufen, Inbetriebnahme von Systemen.

Industrielle Elektronik:

Inbetriebnahme, Prüfung und Einstellung elektronischer Systeme.

Beheben von Fehlern.

B.2 REGELUNGSTECHNIK

2.1 MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.2 STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.3 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND ANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.4 ELEKTRONIK

2.5 PROZESSDATENTECHNIK

2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

2.7 LABORATORIUM

PFLICHTPRAKTIKUM

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5 Abs. 5.

Anlage 1.1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 III

```

5.

Bewegung und Sport . 2 2 2 1 1 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie 2) ....... 2 - - - - (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 - - - I

```

13.

Grundlagen des

```

Maschinenbaus ...... 2 4 - - - I

```

14.

Allgemeine

```

Elektrotechnik 3) .. 3 5 2 - - I

```

15.

Elektronik ......... - - 2 2 - I

```

```

16.

Konstruktionsübungen 2 2 - - - I

```

```

17.

Laboratorium ....... - - 3 - - I

```

```

18.

Werkstätten-

```

laboratorium ....... - - 4 - - III

```

19.

Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 11 23 24

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)

39 39 39 39 39

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Energietechnik und

industrielle

Elektronik

1.1 Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 3 4 2 I

1.2 Elektrische Antriebe

und

Leistungselektronik .. 3 3 3 I

1.3 Elektrische Anlagen .. 3 3 3 I

1.4 Elektronik und

Mikroelektronik ...... - 2 2 I

1.5 Konstruktionsübungen . 2 4 4 I

1.6 Laboratorium ......... - 4 7 I

1.7 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 III

Wochenstundenzahl B.1 11 23 24

B.2 Regelungstechnik

2.1 Meßtechnik ........... 2 2 2 I

2.2 Steuerungs- und

Regelungstechnik ..... 2 3 3 I

2.3 Elektrische Antriebe

und Anlagen .......... 2 3 2 I

2.4 Elektronik ........... - 2 2 I

2.5 Prozeßdatentechnik 4) 3 3 2 I

2.6 Konstruktionsübungen . 2 3 3 I

2.7 Laboratorium ......... - 4 7 I

2.8 Werkstätten-

laboratorium ......... - 3 3 III

Wochenstundenzahl B.2 11 23 24

```

```

Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände 1)

Zweite lebende

Fremdsprache 5) .. 2 2 2 2 2 (I)

Kommunikation und

Präsentation ..... 2 2 2 2 2 III

C.2 Unverbindliche

Übungen 1)

Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

6)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

```


```

1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.

2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

4) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang.

5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet der Energietechnik, industriellen Elektronik und Steuerungs- und Regelungstechnik. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen fertigungs- und betriebstechnischen Kenntnisse. Die allgemeine Fachausbildung wird durch zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in Projektierung, Fertigung, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen bzw. elektronischer Steuerungs- und Regelungssysteme sowie in Planung, Vertrieb und Service der zugehörigen Hard- und Software.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Bewegung und Sport”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:

Siehe Anlage 1.

8.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang: Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.

V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9.

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

10.

ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

11.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK

13.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

14.

ALLGEMEINE ELEKTROTECHNIK

15.

ELEKTRONIK

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

17.

LABORATORIUM

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

19.

WERKSTÄTTE

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.2 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.3 ELEKTRISCHE ANLAGEN

1.4 ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler solll (Anm.: richtig: soll)

1.5 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

1.6 LABORATORIUM

B.2 REGELUNGSTECHNIK

2.1 MESSTECHNIK

2.2 STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.3 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND ANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.4 ELEKTRONIK

2.5 PROZESSDATENTECHNIK

2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

2.7 LABORATORIUM

PFLICHTPRAKTIKUM

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4 idF BGBl. II Nr.

302/1997.

Anlage 1.1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 3 2 11 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 4 III

```

5.

Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 3 2 5 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 16 (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 2 - - 6 (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - 5 II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie *2) ....... 2 - - - - 2 (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 2 - - 6 I

```

13.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - 9 (I)

```

14.

Elektronik und

```

Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 12 I

```

15.

Industrielle

```

Elektronik ......... - - 4 2 2 8 I

```

16.

Fertigungstechnik

```

und

Konstruktionslehre

*4) ................. 3 3 3 4 4 17 I

```

17.

Qualitätssicherung

```

und

Produktmanagement .. - - - - 2 2 I

```

18.

Laboratorium ....... - - 3 - - 3 I

```

```

19.

Werkstätten-

```

laboratorium ....... - - 4 - - 4 III

```

20.

Werkstätte ......... 8 8 4 - - 20 (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15 32

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 39 39 39 39 39 195

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Telekommunikation

1.1 Telekommunikations-

technik *5) ........... 3 2 3 8 I

1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 8 I

1.3 Laboratorium ......... - 4 8 12 I

1.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - 4 III

Wochenstundenzahl B.1 3 14 15 32

B.2 Technische Informatik

2.1 Telekommunikations-

und

Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 8 I

2.2 Technische Informatik

*6) ................... - 4 4 8 I

2.3 Laboratorium ......... - 4 8 12 I

2.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - 4 III

Wochenstundenzahl B.2 3 14 15 32

B.3 Biomedizinische

Technik ..............

3.1 Telekommunikations-

technik .............. 3 - - 3 I

3.2 Anatomie und

Physiologie .......... - 2 2 4 III

3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 4 I

3.4 Biomedizinische

Technik .............. - 2 3 5 I

3.5 Laboratorium ......... - 4 8 12 I

3.6 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - 4 III

Wochenstundenzahl B.3 3 14 15 32

```

```

Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände

Zweite lebende

Fremdsprache *7) .. 2 2 2 2 2 (I)

C.2 Unverbindliche

Übungen

Leibesübungen .......... 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

*8)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.

*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.

*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.

*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht” (der in Anlage 1 im V. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Arbeits- und Sozialrecht” wird in den IV. Jahrgang vorgezogen):

Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.

Lehrstoff:

I. und II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.

Numerische Mathematik:

Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.

Lineare Algebra und analytische Geometrie:

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.

V. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.

Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.

III. bis V. Jahrgang:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.

9.

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE

Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

12.

ANGEWANDTE INFORMATIK

13.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

14.

ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

15.

INDUSTRIELLE ELEKTRONIK

16.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

17.

QUALITÄTSSICHERUNG UND PRODUKTMANAGEMENT

18.

LABORATORIUM

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

20.

WERKSTÄTTE

B.1 TELEKOMMUNIKATION

1.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

1.2 HOCHFREQUENZTECHNIK

1.3 LABORATORIUM

B.2 TECHNISCHE INFORMATIK

2.1 TELEKOMMUNIKATIONS- UND HOCHFREQUENZTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

2.2 TECHNISCHE INFORMATIK

2.3 LABORATORIUM

B.3 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK

3.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik” im Abschnitt B.1.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik” im Abschnitt B.1.

3.2 ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.3 BILDGEBENDE SYSTEME

3.4 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

3.5 LABORATORIUM

PFLICHTPRAKTIKUM

C. FREIGEGENSTÄNDE UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT

C.1 FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

C.3 FÖRDERUNTERRICHT

Anlage 1.1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

```

1.

Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)

```

```

2.

Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........... 2 2 2 3 2 (I)

```

```

4.

Geschichte und

```

politische Bildung . - - - 2 2 III

```

5.

Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)

```

```

6.

Geographie und

```

Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)

```

7.

Wirtschaft und Recht - - - 3 2 III

```

```

8.

Angewandte

```

Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)

```

9.

Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)

```

```

10.

Angewandte Chemie

```

und Ökologie ....... 3 2 - - - II

```

11.

Darstellende

```

Geometrie *2) ....... 2 - - - - (I)

```

12.

Angewandte

```

Informatik ......... 2 2 2 - - I

```

13.

Grundlagen der

```

Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - (I)

```

14.

Elektronik und

```

Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 I

```

15.

Industrielle

```

Elektronik ......... - - 4 2 2 I

```

16.

Fertigungstechnik

```

und

Konstruktionslehre

*4) ................. 3 3 3 4 4 I

```

17.

Qualitätssicherung

```

und

Produktmanagement .. - - - - 2 I

```

18.

Laboratorium ....... - - 3 - - I

```

```

19.

Werkstätten-

```

laboratorium ....... - - 4 - - III

```

20.

Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)

```

Pflichtgegenstände der

schulautonomen

Ausbildungsschwerpunkte

gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)

39 39 39 39 39

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Pflichtgegenstände der pflich-

schulautonomen Jahrgang Summe tungs-

Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe

```

```

B.1 Telekommunikation

1.1 Telekommunikations-

technik *5) .......... 3 2 3 I

1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 I

1.3 Laboratorium ......... - 4 8 I

1.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.1 3 14 15

B.2 Technische Informatik

2.1 Telekommunikations-

und

Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 I

2.2 Technische Informatik

*6) .................. - 4 4 I

2.3 Laboratorium ......... - 4 8 I

2.4 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.2 3 14 15

B.3 Biomedizinische

Technik ..............

3.1 Telekommunikations-

technik .............. 3 - - I

3.2 Anatomie und

Physiologie .......... - 2 2 III

3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 I

3.4 Biomedizinische

Technik .............. - 2 3 I

3.5 Laboratorium ......... - 4 8 I

3.6 Werkstätten-

laboratorium ......... - 4 - III

Wochenstundenzahl B.3 3 14 15

```

```

Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt

in den V. Jahrgang

```

```

C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche pflich-

Übungen Jahrgang tungs-

Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe

```

```

C.1 Freigegenstände

Zweite lebende

Fremdsprache *7) .. 2 2 2 2 2 (I)

C.2 Unverbindliche

Übungen

Leibesübungen .......... 2 2 2 2 2 (IVa)

C.3 Förderunterricht

*8)

Deutsch

Englisch

Angewandte

Mathematik

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.

*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.

*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.

*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.

*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.

*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.

*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:

Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG

DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

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