Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
- die Schutzmaßnahmen, die Schutztechniken und die zugehörigen Vorschriften und Normen, auch im Hinblick auf elektromagnetische Verträglichkeit, beherrschen, um den gefahrlosen und sicheren Einsatz von Maschinen und Geräten gewährleisten zu können.
2.4 ELEKTRONIK
2.5 PROZESSDATENTECHNIK
- den Aufbau und die Arbeitsweise von Mikroprozessoren, Prozeßrechnern und vernetzten Rechnersystemen kennen;
- durch Programmieren verschiedenster Aufgabenstellungen zu einem sicheren Umgang mit beliebigen Programmierwerkzeugen geführt werden;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
2.7 LABORATORIUM
PFLICHTPRAKTIKUM
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
- die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
- den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
- Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Anlage 1.1.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - II
```
Darstellende
```
Geometrie 2) ....... 2 - - - - (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 - - - I
```
Grundlagen des
```
Maschinenbaus ...... 2 4 - - - I
```
Allgemeine
```
Elektrotechnik 3) .. 3 5 2 - - I
```
Elektronik ......... - - 2 2 - I
```
```
Konstruktionsübungen 2 2 - - - I
```
```
Laboratorium ....... - - 3 - - I
```
```
Werkstätten-
```
laboratorium ....... - - 4 - - III
```
Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 11 23 24
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)
39 39 39 39 39
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Energietechnik und
industrielle
Elektronik
1.1 Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ..... 3 4 2 I
1.2 Elektrische Antriebe
und
Leistungselektronik .. 3 3 3 I
1.3 Elektrische Anlagen .. 3 3 3 I
1.4 Elektronik und
Mikroelektronik ...... - 2 2 I
1.5 Konstruktionsübungen . 2 4 4 I
1.6 Laboratorium ......... - 4 7 I
1.7 Werkstätten-
laboratorium ......... - 3 3 III
Wochenstundenzahl B.1 11 23 24
B.2 Regelungstechnik
2.1 Meßtechnik ........... 2 2 2 I
2.2 Steuerungs- und
Regelungstechnik ..... 2 3 3 I
2.3 Elektrische Antriebe
und Anlagen .......... 2 3 2 I
2.4 Elektronik ........... - 2 2 I
2.5 Prozeßdatentechnik 4) 3 3 2 I
2.6 Konstruktionsübungen . 2 3 3 I
2.7 Laboratorium ......... - 4 7 I
2.8 Werkstätten-
laboratorium ......... - 3 3 III
Wochenstundenzahl B.2 11 23 24
```
```
Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände 1)
Zweite lebende
Fremdsprache 5) .. 2 2 2 2 2 (I)
Kommunikation und
Präsentation ..... 2 2 2 2 2 III
C.2 Unverbindliche
Übungen 1)
Leibesübungen .... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
6)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
```
```
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.
2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.
3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.
4) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang.
5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet der Energietechnik, industriellen Elektronik und Steuerungs- und Regelungstechnik. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen fertigungs- und betriebstechnischen Kenntnisse. Die allgemeine Fachausbildung wird durch zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Energietechnik und industrielle Elektronik” erfolgt eine Spezialisierung mit dem Schwergewicht auf wirtschaftlicher und umweltgerechter Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie auf industrieller Nutzung elektronischer Bauteile und Geräte.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Regelungstechnik” geht es um die Erfassung, Aufbereitung und Verarbeitung von Meßdaten für die Automatisierung industrieller Prozesse, um den Entwurf und die Dimensionierung von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie um den Einsatz der zugehörigen Software.
Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in Projektierung, Fertigung, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen bzw. elektronischer Steuerungs- und Regelungssysteme sowie in Planung, Vertrieb und Service der zugehörigen Hard- und Software.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang: Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.
V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.
Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.
III. bis V. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten gemäß den Erfordernissen der einzelnen Fachrichtungen erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- mit der an der Schule üblichen Software auf den vorhandenen CAD-Anlagen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten in 3D darstellen können.
ANGEWANDTE INFORMATIK
- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Probleme der Berufspraxis lösen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS
- die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen;
- die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenelemente und Maschinen kennen;
- die mechanisch-technischen Grundlagen verfahrenstechnischer Prozesse kennen;
- einfache Berechnungen durchführen können;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
ALLGEMEINE ELEKTROTECHNIK
- die Gesetze der Elektrotechnik kennen;
- elektrotechnische Probleme lösen können.
ELEKTRONIK
- Funktion und Dimensionierung elektronischer Grundschaltungen verstehen;
- das Betriebsverhalten komplexerer elektronischer Schaltungen durch vereinfachende Ersatzschaltungen oder mit Hilfe von Simulation berechnen können;
- grundlegende Kenntnisse der Elektronik besitzen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
LABORATORIUM
- Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben selbständig ausführen und EDV-unterstützt auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Genauigkeitserfordernisse auswählen können.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
- die im Bereich des Fachgebietes auftretenden Tätigkeiten, wie Anlagenerrichtung, Meß-, Prüf- und Instandsetzungsaufgaben, sowie Fertigungsprobleme, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung einer technisch richtigen Lösung zuführen und dokumentieren können;
- das unternehmerische Denken und Handeln, die Fähigkeit sich in neuen Situationen zurechtzufinden, die konstruktive Zusammenarbeit im Team und eine projektorientierte Arbeitsweise erleben und praktizieren können.
WERKSTÄTTE
- die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- die Eigenschaften, sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit kennen;
- facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen können;
- facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
1.1 MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben aus dem Automatisierungs- und Prozeßleittechnikbereich selbständig lösen können;
- in der Lage sein, beginnend von der Erfassung elektrischer und nichtelektrischer Größen, über die Lösung der steuerungs- und regelungstechnischen Problemstellungen bis zur Ansteuerung der Aktoren sowohl die system- als auch die realisierungstechnischen Anforderungen abzudecken;
- die einschlägigen Vorschriften, Normen und verfahrenstechnischen Plandarstellungen kennen und beachten.
1.2 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen und Stromrichter gründlich kennen;
- das theoretische Wissen für Berechnung und Entwurf von elektrischen Antrieben im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten;
- die Qualitätssicherung und die elektromagnetische Verträglichkeit beachten.
1.3 ELEKTRISCHE ANLAGEN
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnamen gründlich kennen;
- das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten;
- die Qualitätssicherung und die elektromagnetische Verträglichkeit beachten.
1.4 ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler solll (Anm.: richtig: soll)
- das Betriebsverhalten auch komplexerer elektronischer
Schaltungen durch selbständiges Ableiten von vereinfachenden Ersatzschaltungen oder durch Einsatz von Simulation berechnen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Schaltkreisfamilien:
Aufbau, Kennwerte, Kopplung, Einsatzbeispiele.
Schwingungserzeugung:
Analoge und digitale Schwingungserzeugung, Modulation.
Leistungselektronik und Signalverarbeitung:
OPV-Schaltungen zur Signalverarbeitung und Signalanpassung. Aufbau
und Ansteuerung von Hochstromschaltern.
Softwareengineering:
Pflichtenheft, Modularisierung, Projektorganisation. Softwaretest,
Dokumentation, Kalkulation, Zeitplanung.
V. Jahrgang:
Mikroprozessortechnik:
Rechnerarchitekturen, Bussysteme. Mikroprozessorsysteme, Mikrokontroller, anwenderprogrammierbare Bausteine. Multi-CPU-Systeme, Signalprozessoren, Entwurf und Programmierung mikroelektronischer Schaltungen. PC-Hardware, Schnittstellen.
Kommunikationstechnik:
Informationstechnik (Begriffe, Übertragungsmedien, Codierung, Sicherung). Computernetzwerke (Struktur, Installation, Administration). Rechnerverbund (Arten, Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen, Protokolle, Datenschutz).
Peripherie:
Ansteuerung peripherer Komponenten, Datenformate,
Übertragungsmethoden.
Informatik zur Prozeßautomation:
Grundstrukturen, Methoden zur Programmierung, Sicherheit von Hard- und Softwarekomponenten, Echtzeitprogrammierung.
Software:
Visualisierungs- und Simulationssoftware.
1.5 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen” im Abschnitt A.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Abschnitt A.
Der Schüler soll darüber hinaus
- komplexere, auch fächerübergreifende Projekte aus den Themenbereichen des Ausbildungsschwerpunktes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung bearbeiten und dokumentieren können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Komplexere Aufgabenstellungen bzw. Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen” und „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.
IV. Jahrgang:
Mehrere komplexere Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” und „Elektronik und Mikroelektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.
V. Jahrgang:
Mehrere gegenstandsübergreifende Projekte aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Elektrische Anlagen”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik” und „Elektronik und Mikroelektronik” unter Verwendung von Industriesoftware.
1.6 LABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Laboratorium” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang und V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Allgemeine Elektrotechnik”, „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektrische Antriebe und Leistungselektronik”, „Elektrische Anlagen” und „Elektronik und Mikroelektronik”.
Gegenstandsübergreifende Projekte, auch in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen” und „Werkstättenlaboratorium”.
1.7 WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Fortführung des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium” im Abschnitt A.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Elektrische Maschinen und Antriebe:
Auswahl und Anwendung anlagenspezifischer elektrischer Antriebe.
Aufsuchen von Fehlern. Prüf- und Meßaufgaben an elektrischen Betriebsmitteln.
Automatisierungstechnik:
Aufbau, Prüfen und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Automatisierungsschaltungen mit praxisüblichen Geräten.
Industrielle Elektronik:
Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Baugruppen der Industrieelektronik unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der elektromagnetischen Verträglichkeit.
Arbeitsvorbereitung:
Analysieren von Arbeitsabläufen, Zeitvorgaben, Prüf- und Fertigungsvorrichtungen; ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Überwachung und Überprüfung der vom Qualitätsmanagement vorgegebenen Termine und Prüfvorrichtungen.
V. Jahrgang:
Elektrische Antriebstechnik:
Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Stromrichterschaltungen. Fehlersuche an elektrischen Antriebssystemen.
Automatisierungstechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen. Digitale und analoge Verarbeitung von Meßgrößen.
Prozeßleittechnik:
Visualisierung von Prozeßabläufen, Inbetriebnahme von Systemen.
Industrielle Elektronik:
Inbetriebnahme, Prüfung und Einstellung elektronischer Systeme.
Beheben von Fehlern.
B.2 REGELUNGSTECHNIK
2.1 MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen, sowie deren Umwandlung und Aufbereitung für die Prozeßautomatisierung kennen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.2 STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Geräte und Verfahren zur Steuerung und Regelung physikalischer Größen kennen;
- technologische Prozesse identifizieren und Möglichkeiten der Steuerung, Regelung und Automatisierung erkennen;
- Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungsaufgaben, auch komplexerer Systeme lösen und die dabei auftretenden Hard- und Softwareprobleme beherrschen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.3 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND ANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Arten von elektrischen Maschinen, Stromrichtern und Umrichtern kennen, deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten beherrschen, um ihren Einsatz im Rahmen der Regelungs- und Automatisierungstechnik bestmöglich nutzen zu können;
- die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten wichtiger Arbeits- und Antriebsmaschinen kennen, um das Zusammenarbeiten mit elektrischen Maschinen bestmöglich gestalten zu können;
- die Schutzmaßnahmen, die Schutztechniken und die zugehörigen Vorschriften und Normen, auch im Hinblick auf elektromagnetische Verträglichkeit, beherrschen, um den gefahrlosen und sicheren Einsatz von Maschinen und Geräten gewährleisten zu können.
2.4 ELEKTRONIK
2.5 PROZESSDATENTECHNIK
- den Aufbau und die Arbeitsweise von Mikroprozessoren, Prozeßrechnern und vernetzten Rechnersystemen kennen;
- durch Programmieren verschiedenster Aufgabenstellungen zu einem sicheren Umgang mit beliebigen Programmierwerkzeugen geführt werden;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
2.7 LABORATORIUM
PFLICHTPRAKTIKUM
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
- die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
- den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
- Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 5 Abs. 5.
Anlage 1.1.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 2 3 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 III
```
Bewegung und Sport . 2 2 2 1 1 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 2 3 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - II
```
Darstellende
```
Geometrie 2) ....... 2 - - - - (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 - - - I
```
Grundlagen des
```
Maschinenbaus ...... 2 4 - - - I
```
Allgemeine
```
Elektrotechnik 3) .. 3 5 2 - - I
```
Elektronik ......... - - 2 2 - I
```
```
Konstruktionsübungen 2 2 - - - I
```
```
Laboratorium ....... - - 3 - - I
```
```
Werkstätten-
```
laboratorium ....... - - 4 - - III
```
Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 11 23 24
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)
39 39 39 39 39
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Energietechnik und
industrielle
Elektronik
1.1 Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ..... 3 4 2 I
1.2 Elektrische Antriebe
und
Leistungselektronik .. 3 3 3 I
1.3 Elektrische Anlagen .. 3 3 3 I
1.4 Elektronik und
Mikroelektronik ...... - 2 2 I
1.5 Konstruktionsübungen . 2 4 4 I
1.6 Laboratorium ......... - 4 7 I
1.7 Werkstätten-
laboratorium ......... - 3 3 III
Wochenstundenzahl B.1 11 23 24
B.2 Regelungstechnik
2.1 Meßtechnik ........... 2 2 2 I
2.2 Steuerungs- und
Regelungstechnik ..... 2 3 3 I
2.3 Elektrische Antriebe
und Anlagen .......... 2 3 2 I
2.4 Elektronik ........... - 2 2 I
2.5 Prozeßdatentechnik 4) 3 3 2 I
2.6 Konstruktionsübungen . 2 3 3 I
2.7 Laboratorium ......... - 4 7 I
2.8 Werkstätten-
laboratorium ......... - 3 3 III
Wochenstundenzahl B.2 11 23 24
```
```
Pflichtpraktikum ..... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände 1)
Zweite lebende
Fremdsprache 5) .. 2 2 2 2 2 (I)
Kommunikation und
Präsentation ..... 2 2 2 2 2 III
C.2 Unverbindliche
Übungen 1)
Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
6)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
```
```
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.
2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.
3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.
4) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang.
5) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
6) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen auf dem Gebiet der Energietechnik, industriellen Elektronik und Steuerungs- und Regelungstechnik. Darüber hinaus vermittelt sie die für die Berufspraxis erforderlichen fertigungs- und betriebstechnischen Kenntnisse. Die allgemeine Fachausbildung wird durch zwei alternative Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Energietechnik und industrielle Elektronik” erfolgt eine Spezialisierung mit dem Schwergewicht auf wirtschaftlicher und umweltgerechter Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie auf industrieller Nutzung elektronischer Bauteile und Geräte.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Regelungstechnik” geht es um die Erfassung, Aufbereitung und Verarbeitung von Meßdaten für die Automatisierung industrieller Prozesse, um den Entwurf und die Dimensionierung von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie um den Einsatz der zugehörigen Software.
Die Einsatzbereiche der Absolventen liegen in Projektierung, Fertigung, Inbetriebnahme und Wartung elektrotechnischer Anlagen bzw. elektronischer Steuerungs- und Regelungssysteme sowie in Planung, Vertrieb und Service der zugehörigen Hard- und Software.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Bewegung und Sport”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht”:
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang: Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.
V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.
Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.
III. bis V. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
DARSTELLENDE GEOMETRIE
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten gemäß den Erfordernissen der einzelnen Fachrichtungen erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- mit der an der Schule üblichen Software auf den vorhandenen CAD-Anlagen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten in 3D darstellen können.
ANGEWANDTE INFORMATIK
- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Probleme der Berufspraxis lösen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung kennen.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS
- die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen;
- die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenelemente und Maschinen kennen;
- die mechanisch-technischen Grundlagen verfahrenstechnischer Prozesse kennen;
- einfache Berechnungen durchführen können;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
ALLGEMEINE ELEKTROTECHNIK
- die Gesetze der Elektrotechnik kennen;
- elektrotechnische Probleme lösen können.
ELEKTRONIK
- Funktion und Dimensionierung elektronischer Grundschaltungen verstehen;
- das Betriebsverhalten komplexerer elektronischer Schaltungen durch vereinfachende Ersatzschaltungen oder mit Hilfe von Simulation berechnen können;
- grundlegende Kenntnisse der Elektronik besitzen.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
- selbständig, aber auch in Gruppenarbeit, unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen, aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung - unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Fertigung und der Qualitätssicherung - lösen und dokumentieren können.
LABORATORIUM
- Schaltungs-, Prüf- und Meßaufgaben selbständig ausführen und EDV-unterstützt auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Genauigkeitserfordernisse auswählen können.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
- die im Bereich des Fachgebietes auftretenden Tätigkeiten, wie Anlagenerrichtung, Meß-, Prüf- und Instandsetzungsaufgaben, sowie Fertigungsprobleme, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung einer technisch richtigen Lösung zuführen und dokumentieren können;
- das unternehmerische Denken und Handeln, die Fähigkeit sich in neuen Situationen zurechtzufinden, die konstruktive Zusammenarbeit im Team und eine projektorientierte Arbeitsweise erleben und praktizieren können.
WERKSTÄTTE
- die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können;
- die Eigenschaften, sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit kennen;
- facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen können;
- facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
1.1 MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben aus dem Automatisierungs- und Prozeßleittechnikbereich selbständig lösen können;
- in der Lage sein, beginnend von der Erfassung elektrischer und nichtelektrischer Größen, über die Lösung der steuerungs- und regelungstechnischen Problemstellungen bis zur Ansteuerung der Aktoren sowohl die system- als auch die realisierungstechnischen Anforderungen abzudecken;
- die einschlägigen Vorschriften, Normen und verfahrenstechnischen Plandarstellungen kennen und beachten.
1.2 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND LEISTUNGSELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen und Stromrichter gründlich kennen;
- das theoretische Wissen für Berechnung und Entwurf von elektrischen Antrieben im Sinne der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit besitzen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten;
- die Qualitätssicherung und die elektromagnetische Verträglichkeit beachten.
1.3 ELEKTRISCHE ANLAGEN
- die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie sowie die Schutzmaßnamen gründlich kennen;
- das theoretische Wissen für Berechnung, Konstruktion, Montage und Betrieb von elektrischen Anlagen im Sinne der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit besitzen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten;
- die Qualitätssicherung und die elektromagnetische Verträglichkeit beachten.
1.4 ELEKTRONIK UND MIKROELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler solll (Anm.: richtig: soll)
- das Betriebsverhalten auch komplexerer elektronischer Schaltungen durch selbständiges Ableiten von vereinfachenden Ersatzschaltungen oder durch Einsatz von Simulation berechnen können.
1.5 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
- komplexere, auch fächerübergreifende Projekte aus den Themenbereichen des Ausbildungsschwerpunktes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung bearbeiten und dokumentieren können.
1.6 LABORATORIUM
B.2 REGELUNGSTECHNIK
2.1 MESSTECHNIK
- elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen, sowie deren Umwandlung und Aufbereitung für die Prozeßautomatisierung kennen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.2 STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Geräte und Verfahren zur Steuerung und Regelung physikalischer Größen kennen;
- technologische Prozesse identifizieren und Möglichkeiten der Steuerung, Regelung und Automatisierung erkennen;
- Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungsaufgaben, auch komplexerer Systeme lösen und die dabei auftretenden Hard- und Softwareprobleme beherrschen;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.3 ELEKTRISCHE ANTRIEBE UND ANLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Arten von elektrischen Maschinen, Stromrichtern und Umrichtern kennen, deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten beherrschen, um ihren Einsatz im Rahmen der Regelungs- und Automatisierungstechnik bestmöglich nutzen zu können;
- die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten wichtiger Arbeits- und Antriebsmaschinen kennen, um das Zusammenarbeiten mit elektrischen Maschinen bestmöglich gestalten zu können;
- die Schutzmaßnahmen, die Schutztechniken und die zugehörigen Vorschriften und Normen, auch im Hinblick auf elektromagnetische Verträglichkeit, beherrschen, um den gefahrlosen und sicheren Einsatz von Maschinen und Geräten gewährleisten zu können.
2.4 ELEKTRONIK
2.5 PROZESSDATENTECHNIK
- den Aufbau und die Arbeitsweise von Mikroprozessoren, Prozeßrechnern und vernetzten Rechnersystemen kennen;
- durch Programmieren verschiedenster Aufgabenstellungen zu einem sicheren Umgang mit beliebigen Programmierwerkzeugen geführt werden;
- die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen.
2.6 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
- komplexere, auch fächerübergreifende Projekte aus den Themenbereichen des Ausbildungsschwerpunktes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Fertigung, der Qualitätssicherung und der EMV-Vorschriften lösen und dokumentieren können.
2.7 LABORATORIUM
- Steuerungs-, Simulations-, Visualisierungs-, Regelungs- und Prozeßdatentechnikaufgaben selbständig ausführen und EDV-unterstützt auswerten können.
PFLICHTPRAKTIKUM
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
- die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
- den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
- Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4 idF BGBl. II Nr.
302/1997.
Anlage 1.1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 3 2 11 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 4 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 3 2 5 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 4 4 3 3 2 16 (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 2 - - 6 (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - 5 II
```
Darstellende
```
Geometrie *2) ....... 2 - - - - 2 (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 2 - - 6 I
```
Grundlagen der
```
Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - 9 (I)
```
Elektronik und
```
Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 12 I
```
Industrielle
```
Elektronik ......... - - 4 2 2 8 I
```
Fertigungstechnik
```
und
Konstruktionslehre
*4) ................. 3 3 3 4 4 17 I
```
Qualitätssicherung
```
und
Produktmanagement .. - - - - 2 2 I
```
Laboratorium ....... - - 3 - - 3 I
```
```
Werkstätten-
```
laboratorium ....... - - 4 - - 4 III
```
Werkstätte ......... 8 8 4 - - 20 (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15 32
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 39 39 39 39 39 195
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Telekommunikation
1.1 Telekommunikations-
technik *5) ........... 3 2 3 8 I
1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 8 I
1.3 Laboratorium ......... - 4 8 12 I
1.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - 4 III
Wochenstundenzahl B.1 3 14 15 32
B.2 Technische Informatik
2.1 Telekommunikations-
und
Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 8 I
2.2 Technische Informatik
*6) ................... - 4 4 8 I
2.3 Laboratorium ......... - 4 8 12 I
2.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - 4 III
Wochenstundenzahl B.2 3 14 15 32
B.3 Biomedizinische
Technik ..............
3.1 Telekommunikations-
technik .............. 3 - - 3 I
3.2 Anatomie und
Physiologie .......... - 2 2 4 III
3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 4 I
3.4 Biomedizinische
Technik .............. - 2 3 5 I
3.5 Laboratorium ......... - 4 8 12 I
3.6 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - 4 III
Wochenstundenzahl B.3 3 14 15 32
```
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache *7) .. 2 2 2 2 2 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .......... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
*8)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.
*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.
*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.
*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.
*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.
*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Telekommunikation” erfolgt eine fachliche Vertiefung in den Bereichen Funktechnik, Mobilfunk- und Satellitentechnik, Kommunikationstechnik und Konsumelektronik.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Technische Informatik” geht es um eine Vertiefung in den Bereichen Software-Engineering, computerunterstütztes Engineering, Computernetze sowie Datenübertragung.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Biomedizinische Technik” erfolgt eine Vertiefung in den Bereichen computerunterstützte Bildverarbeitung und elektronische Geräte für Diagnose und Therapie.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
„Deutsch”, „Englisch”, „Geschichte und politische Bildung”, „Leibesübungen”, „Geographie und Wirtschaftskunde” und „Wirtschaft und Recht” (der in Anlage 1 im V. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Arbeits- und Sozialrecht” wird in den IV. Jahrgang vorgezogen):
Siehe Anlage 1. 8. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.
Lehrstoff:
I. und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.
III. Jahrgang:
Analysis:
Differenzengleichungen. Zahlenfolgen, Grenzwert, Stetigkeit. Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung). Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle Ableitung.
Numerische Mathematik:
Fehlerabschätzung und -fortpflanzung; Konditionsproblematik; numerische Methoden zum Lösen von Gleichungen, numerische Integration; Interpolation.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Funktionenreihen (Potenzreihen, Fourierreihen). Gewöhnliche Differentialgleichungen (einfache Differentialgleichungen 1. Ordnung, Schwingungsgleichung); Integraltransformationen.
Lineare Algebra und analytische Geometrie:
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten. Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in Hauptlage. Algebraische Strukturen.
V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung); Zusammenhangsanalysen (Korrelation, Regression). Statistische Methoden des Qualitätsmanagements. Anwendungen.
Aktuelle Themen der angewandten Mathematik mit besonderer Berücksichtigung der Fachrichtung.
III. bis V. Jahrgang:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes Arbeiten in der Mathematik. In Jahrgängen mit mindestens drei Wochenstunden vier Schularbeiten, sonst zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1. 10. ANGEWANDTE CHEMIE UND ÖKOLOGIE
Siehe Anlage 1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
- geometrische Formen an technischen Objekten gemäß den Erfordernissen der einzelnen Fachrichtungen erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen, sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können;
- durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
- mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein;
- mit der an der Schule üblichen Software auf den vorhandenen CAD-Anlagen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten in 3D darstellen können.
ANGEWANDTE INFORMATIK
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können;
- komplexe Probleme analysieren und für das Programmieren aufbereiten können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- mit Hilfe einer höheren Programmiersprache einfache Programmieraufgaben der Berufspraxis lösen können;
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur, Umwelt und Gesellschaft kennen;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen anwenden.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
- die Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik gründlich kennen;
- elektrotechnische Probleme selbständig lösen können;
- grundlegende Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
- die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und Digitaltechnik kennen;
- elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können;
- fachspezifische Messungen planen und durchführen können;
- in einer maschinennahen Sprache programmieren können;
- die fachbezogen Vorschriften und Normen verwenden.
INDUSTRIELLE ELEKTRONIK
- gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein;
- für gegebene industrielle Aufgabenstellungen die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können;
- Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können;
- die für die Fachrichtung bedeutenden Bauarten und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen, Geräte und Anlagen beherrschen sowie die dazu notwendige Leistungselektronik verstehen und projektieren können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
- Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen;
- selbständig Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und unter weitgehendem CAD-Einsatz konstruieren können;
- die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen und die erforderliche Software erstellen können;
- praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
QUALITÄTSSICHERUNG UND PRODUKTMANAGEMENT
- Verfahren und organisatorische Maßnahmen des Qualitätsmanagements, Qualitätsziele, Ablauf- und Verfahrensbeschreibungen sowie Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit kennen und beurteilen lernen;
- in das Total-Quality-Management-Denken als Managementstrategie eingeführt werden;
- Methoden zur Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle von Marketingprogrammen sowie zur Umsetzung von Marketingkonzepten kennenlernen;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
LABORATORIUM
- Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis fächerübergreifend selbständig planen, durchführen, dokumentieren und kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen und einsetzen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können;
- mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen, sowie die dafür erforderliche Software erstellen können;
- zu Selbständigkeit und Teamfähigkeit geführt werden;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
- fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf-, Meß-, und Inbetriebnahmeaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können;
- befähigt werden, für Fertigungsaufträge optimale technische und wirtschaftliche Lösungswege unter besonderer Berücksichtigung des Qualitätsmanagements zu finden.
WERKSTÄTTE
- den Praxisbezug durch konstruktive Gestaltung, Design und Herstellung branchenüblicher Produkte vertieft erfahren, die dafür notwendigen, facheinschlägigen praktischen Tätigkeiten beherrschen;
- die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen und handhaben können;
- die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.
B.1 TELEKOMMUNIKATION
1.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Schaltungen der Telekommunikationstechnik analysieren und das Frequenz- und Zeitverhalten beurteilen können;
- mit den gebräuchlichen Verfahren der Telekommunikationstechnik vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
1.2 HOCHFREQUENZTECHNIK
- die Bauelemente und Komponenten der Hochfrequenztechnik kennen und Grundschaltungen dimensionieren können;
- Projektierungsaufgaben in hochfrequenztechnischen Anlagen lösen können;
- mit den gebräuchlichen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
1.3 LABORATORIUM
B.2 TECHNISCHE INFORMATIK
2.1 TELEKOMMUNIKATIONS- UND HOCHFREQUENZTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Schaltungen der Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik analysieren und das Frequenz- und Zeitverhalten beurteilen können;
- mit den gebräuchlichen Verfahren der Telekommunikationstechnik vertraut sein;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
2.2 TECHNISCHE INFORMATIK
- die Grundsätze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendung auf den Gebieten der Hard- und Software beherrschen;
- komplexe einschlägige Aufgaben mit Hilfe der Methoden der Softwareerstellung und unter den Aspekten der Qualitätssicherung bearbeiten können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
2.3 LABORATORIUM
B.3 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK
3.1 TELEKOMMUNIKATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik” im Abschnitt B.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe den Pflichtgegenstand „Telekommunikationstechnik” im Abschnitt B.1.
3.2 ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers in den Grundzügen kennen;
- die Anforderungen der Medizin an die Technik verstehen;
- mit der notwendigen medizinischen Terminologie vertraut sein.
3.3 BILDGEBENDE SYSTEME
- den Aufbau und die Funktion von bildgebenden Geräten und Systemen aus dem Bereich der Diagnostik und Therapie kennen;
- die Grundlagen der computergestützten Bildverarbeitung kennen;
- zu Fragen des Strahlenschutzes Stellung nehmen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
3.4 BIOMEDIZINISCHE TECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufbau und Funktion von Geräten aus dem Bereich der Diagnose und Therapie kennen;
- die Grundlagen der Hochfrequenztechnik und ihre Anwendungen in der biomedizinischen Technik beherrschen;
- facheinschlägige Aufgaben lösen können;
- fachspezifische Meßaufgaben planen und durchführen können;
- die fachbezogenen Vorschriften und Normen verwenden.
3.5 LABORATORIUM
PFLICHTPRAKTIKUM
C. FREIGEGENSTÄNDE UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT
C.1 FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Grundelemente von freier Rede, Körpersprache, Gesprächs- und Diskussionsführung kennen;
- die Regeln der Kommunikation und Gesprächsführung in Gesprächen und Diskussionen anwenden können;
- den Umgang mit Präsentationshilfen beherrschen;
- Kurzreden und Vorstellungsgespräche, Projektpräsentationen und Diskussionen unter Beachtung der Grundelemente der Kommunikation durchführen können.
C.2 UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
C.3 FÖRDERUNTERRICHT
Anlage 1.1.4
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
```
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
```
```
Deutsch ............ 3 2 2 2 2 (I)
```
```
Englisch ........... 2 2 2 3 2 (I)
```
```
Geschichte und
```
politische Bildung . - - - 2 2 III
```
Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 (IVa)
```
```
Geographie und
```
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - (III)
```
Wirtschaft und Recht - - - 3 2 III
```
```
Angewandte
```
Mathematik ......... 4 4 3 3 2 (I)
```
Angewandte Physik .. 2 2 2 - - (II)
```
```
Angewandte Chemie
```
und Ökologie ....... 3 2 - - - II
```
Darstellende
```
Geometrie *2) ....... 2 - - - - (I)
```
Angewandte
```
Informatik ......... 2 2 2 - - I
```
Grundlagen der
```
Elektrotechnik *3) .. 4 5 - - - (I)
```
Elektronik und
```
Digitaltechnik ..... - 3 3 3 3 I
```
Industrielle
```
Elektronik ......... - - 4 2 2 I
```
Fertigungstechnik
```
und
Konstruktionslehre
*4) ................. 3 3 3 4 4 I
```
Qualitätssicherung
```
und
Produktmanagement .. - - - - 2 I
```
Laboratorium ....... - - 3 - - I
```
```
Werkstätten-
```
laboratorium ....... - - 4 - - III
```
Werkstätte ......... 8 8 4 - - (Va)
```
Pflichtgegenstände der
schulautonomen
Ausbildungsschwerpunkte
gemäß Abschnitt B. ..... - - 3 14 15
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 35- 185 1)
39 39 39 39 39
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Pflichtgegenstände der pflich-
schulautonomen Jahrgang Summe tungs-
Ausbildungsschwerpunkte III. IV. V. gruppe
```
```
B.1 Telekommunikation
1.1 Telekommunikations-
technik *5) .......... 3 2 3 I
1.2 Hochfrequenztechnik .. - 4 4 I
1.3 Laboratorium ......... - 4 8 I
1.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.1 3 14 15
B.2 Technische Informatik
2.1 Telekommunikations-
und
Hochfrequenztechnik .. 3 2 3 I
2.2 Technische Informatik
*6) .................. - 4 4 I
2.3 Laboratorium ......... - 4 8 I
2.4 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.2 3 14 15
B.3 Biomedizinische
Technik ..............
3.1 Telekommunikations-
technik .............. 3 - - I
3.2 Anatomie und
Physiologie .......... - 2 2 III
3.3 Bildgebende Systeme .. - 2 2 I
3.4 Biomedizinische
Technik .............. - 2 3 I
3.5 Laboratorium ......... - 4 8 I
3.6 Werkstätten-
laboratorium ......... - 4 - III
Wochenstundenzahl B.3 3 14 15
```
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens 8 Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt
in den V. Jahrgang
```
```
C. Freigegenstände, Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche pflich-
Übungen Jahrgang tungs-
Förderunterricht I. II. III. IV. V. gruppe
```
```
C.1 Freigegenstände
Zweite lebende
Fremdsprache *7) .. 2 2 2 2 2 (I)
C.2 Unverbindliche
Übungen
Leibesübungen .......... 2 2 2 2 2 (IVa)
C.3 Förderunterricht
*8)
Deutsch
Englisch
Angewandte
Mathematik
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1 Unterabschnitt IIb.
*2) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde.
*3) Mit Übungen im Ausmaß von je 1 Wochenstunde im I. und II. Jahrgang.
*4) Mit Übungen im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im I., II. und III. Jahrgang, 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang und 4 Wochenstunden im V. Jahrgang.
*5) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang.
*6) Mit einschlägigen Übungen in Angewandter Elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von je 2 Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang.
*7) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*8) Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachrichtungsspezifische Bildungsziele:
Die Höhere Lehranstalt für Elektronik vermittelt die rechnerischen und konstruktiven Grundlagen für das Verständnis und die Dimensionierung von elektronischen Bauteilen und Schaltungen, die notwendigen Kenntnisse über deren Fertigung und Anwendung sowie über betriebliche Abläufe unter besonderer Berücksichtigung von Qualitäts- und Projektmanagement. Aufbauend auf solidem Grundlagenwissen in Allgemeiner Elektrotechnik, Elektronik und Fertigungstechnik werden Kenntnisse aus den Fachgebieten Mikroelektronik (Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensorik), Übertragungstechnik (audiovisuelle Medien, analoge und digitale Übertragung), Computertechnik (Mikroprozessoren und -kontroller, Entwicklung von Hardware und Software) und Qualitätsmanagement vermittelt. Die allgemeine Fachausbildung wird durch drei schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vertieft:
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Telekommunikation” erfolgt eine fachliche Vertiefung in den Bereichen Funktechnik, Mobilfunk- und Satellitentechnik, Kommunikationstechnik und Konsumelektronik.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Technische Informatik” geht es um eine Vertiefung in den Bereichen Software-Engineering, computerunterstütztes Engineering, Computernetze sowie Datenübertragung.
- Im Ausbildungsschwerpunkt „Biomedizinische Technik” erfolgt eine Vertiefung in den Bereichen computerunterstützte Bildverarbeitung und elektronische Geräte für Diagnose und Therapie.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG
DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.