Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über technische Studienrichtungen (Tech-StG 1990)(NR: GP XVII RV 1268 AB 1372 S. 145. BR: 3885 AB 3907 S. 531.)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1990-10-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2003-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 25
Änderungshistorie JSON API
1.

Mathematik

2.

Darstellende Geometrie

3.

Mechanik

4.

Physik

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Bauingenieurwesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studien ziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist

1.

Baustatik

2.

Konstruktiver Ingenieurbau

3.

Grundbau und Bodenmechanik

4.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen erforderlich ist

5.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Bauingenieurwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen

6.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Mechanik

3.

Physik

4.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Elektrotechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist

1.

Theoretische und Allgemeine Elektrotechnik

2.

Fachgebiete aus den Bereichen der Speziellen Elektrotechnik nach Maßgabe der Studienordnung

3.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik erforderlich ist

4.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Elektrotechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen

5.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik und Theoretische Informatik

2.

Praktische Informatik

3.

Technische Informatik

4.

Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informatik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist

1.

Mathematik und Theoretische Informatik

2.

Praktische Informatik

3.

Technische Informatik

4.

Angewandte Informatik und gesellschaftliche Bezüge

5.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik erforderlich ist

6.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informatik und deren allfälliger Studienzweige dienen

7.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Darstellende Geometrie

3.

Mechanik

4.

Physik

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Maschinenbaues sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist

1.

Theoretische Maschinenlehre

2.

Technologie

3.

Maschinenbau

4.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau erforderlich ist

5.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen

6.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik und Statistik

2.

Städtebau, Gemeindeplanung und naturräumliche Planungsgrundlagen

3.

rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Planungsgrundlagen

4.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Raumplanung und Raumordnung sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist

1.

Städtebau und Gemeindeplanung

2.

Regionalplanung und Raumordnung

3.

ökonomische Infrastruktur

4.

technische Infrastruktur

5.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung erforderlich ist

6.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung und deren allfälliger Studienzweige dienen

7.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Analytische Chemie

2.

Anorganische Chemie

3.

Organische Chemie

4.

Physikalische Chemie

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist

1.

Physikalische Chemie

2.

Fächer aus speziellen Gebieten der Chemie sowie aus den Gebieten der Chemischen Technologie und der Verfahrenstechnik nach Maßgabe der Studienordnung

3.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie erforderlich ist

4.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen

5.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Analysis

2.

Algebra

3.

Geometrie

4.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Mathematik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist

1.

Analysis

2.

Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik

3.

Numerische Mathematik

4.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik erforderlich ist

5.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Mathematik und deren allfälliger Studienzweige dienen

6.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Physik

2.

Mechanik

3.

Mathematik

4.

Chemie

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Technischen Physik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist

1.

Theoretische Physik

2.

Experimentalphysik

3.

Angewandte Physik

4.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik erforderlich ist

5.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Technische Physik und deren allfälliger Studienzweige dienen

6.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Elektrotechnik

3.

Informationsverarbeitung

4.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Informationstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist

1.

Elektronik

2.

Nachrichten- und Übertragungstechnik

3.

Informationsverarbeitung

4.

Regelungstechnik

5.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik erforderlich ist

6.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Informationstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen

7.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Theoretische Maschinenlehre

3.

Mechanik

4.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Verfahrenstechnik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist

1.

Maschinenbau

2.

Verfahrenstechnik

3.

Apparate- und Anlagenbau

4.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik erforderlich ist

5.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Verfahrenstechnik und deren allfälliger Studienzweige dienen

6.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Darstellende Geometrie

3.

Physik

4.

Vermessungskunde

5.

Geodätisches Rechnen

6.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

7.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich des Vermessungswesens sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist

1.

Vermessungskunde

2.

Photogrammetrie

3.

Kartographie

4.

Landesvermessung

5.

Erdvermessung

6.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen erforderlich ist

7.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Vermessungswesen und deren allfälliger Studienzweige dienen

1.

Mathematik

2.

Darstellende Geometrie

3.

Mechanik

4.

Physik

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist

1.

Baustatik

2.

konstruktiver Ingenieurbau

3.

Grundbau und Bodenmechanik

4.

Wirtschaftswissenschaften

5.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen erforderlich ist

6.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen und deren allfälliger Studienzweige dienen

7.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Darstellende Geometrie

3.

Mechanik

4.

Physik

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist

1.

Technologie

2.

Theoretische Maschinenlehre

3.

Maschinenbau

4.

Wirtschaftswissenschaften

5.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau erforderlich ist

6.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau und deren allfälliger Studienzweige dienen

7.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Allgemeine und Anorganische Chemie

2.

Organische Chemie

3.

Physikalische Chemie

4.

Analytische Chemie

5.

Grundzüge und Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung

6.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist

1.

Chemische Technologie anorganischer Stoffe

2.

Chemische Technologie organischer Stoffe

3.

Verfahrenstechnik

4.

Angewandte Physikalische Chemie

5.

Wirtschaftswissenschaften

6.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie erforderlich ist

7.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung und des Studienplans aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie und deren allfälliger Studienzweige dienen

8.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

1.

Mathematik

2.

Informatik

3.

Physik

4.

Mechanik

5.

Maschinenbau

6.

Elektrotechnik

7.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus dem Bereich der Mechatronik sowie aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik erforderlich ist

1.

Angewandte Mathematik

2.

Informatik

3.

Mechanik

4.

Maschinenbau

5.

Elektronik

6.

Automationstechnik

7.

weitere Pflichtfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus den Grundlagen-, Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik erforderlich ist

8.

gebundene Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Anwendungs-, Vertiefungs- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis der Erreichung der Studienziele in der Studienrichtung Mechatronik und deren allfälliger Studienzweige dienen

9.

freie Wahlfächer im Umfang von 15 Wochenstunden

II. ABSCHNITT

KURZSTUDIEN

Fachgebiete der Diplomprüfung

VERSICHERUNGSMATHEMATIK

1.

Versicherungsmathematik

2.

Statistik einschließlich Wahrscheinlichkeitstheorie

3.

Versicherungsrecht

4.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, der Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

1.

Grundzüge der Informatik

2.

Datenverarbeitungsorganisation

3.

Mathematische Grundlagen der Datentechnik

4.

Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Datentechnik

5.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

III. ABSCHNITT

AUFBAUSTUDIEN

Fachgebiete der Abschlußprüfung

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ

1.

Technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen

2.

Ökologie

3.

Allgemeine Rechts- und Sozialkunde mit besonderer Berücksichtigung der für den Umweltschutz wichtigen Rechtsgebiete

4.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

1.

Betriebswirtschaftslehre und Arbeitswissenschaft

2.

Öffentliches und Privates Wirtschaftsrecht

3.

Volkswirtschaftslehre sowie Haushaltswesen des Öffentlichen und Privaten Bereichs

4.

weitere Pflichtfächer bzw. Wahlfächer nach Maßgabe der Studienordnung aus Grundlagen- und Ergänzungsfachgebieten, deren Kenntnis zur Erreichung der Studienziele erforderlich ist

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