Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
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Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele, der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

11.

Trainings- und Bewegungslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12.

Fahrtheorie

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Fahrlehrgerät, Gangarten des Wagenpferdes, Straßenverkehrsordnung, Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil, Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig), Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil. Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

13.

Beschirrungs- und Wagenkunde

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner, Fahrzäume und Gebisse. Hilfszügel und Peitschen. Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens. An- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners. Haubestandteile und Einzelteile eines Wagens.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges. Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde. Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre. Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

14.

Pferdehaltung

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Transport von Pferden und Fahrzeug. Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport, Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers, Einführung in den Parcours- und Geländebau.

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18.

Seminar für Fachfragen

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden) Wettkampfkonditionierung.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung, Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

19.

Praktische Übungen

Vorstellen eines Ein-, Zweispänners, Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Doppellonge.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

2.

Semester (9 Wochenstunden)

Fahren eines Zweispänners in Dressurklasse A bis M, Fahren eines Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge (3 Stufen) mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

20.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (6 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

2.

Semester (6 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät und am Bock für Vierspänner sowie Unterrichtserteilung an der Doppellonge.

21.

Konditionsschulung

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

22.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Fahrbetrieb.

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 6):

1.9.2004 (1. Semester)

1.2.2005 (2. Semester)

Anlage C.15

AUSBILDUNG VON INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht für Ein- und Zweispänner in allen Altersstufen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

```


```

```

1.

Semester 2. Semester Summe

```

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ................... 5,0 - 5,0

```

```

2.

Deutsch .................... 2,5 - 2,5

```

```

3.

Lebende Fremdsprache ....... - 2,5 2,5

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ......... 2,5 - 2,5

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ..... 2,5 - 2,5

```

6.

Geschichte der Leibesübungen

```

(des Sports) ............... 2,5 - 2,5

```

7.

Sportbiologie (funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitslehre) .......... 10,0 5,0 15,0

```

8.

Erste Hilfe ................ - 5,0 5,0

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ................ 5,0 - 5,0

```

10.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................... 2,5 5,0 7,5

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ............. 5,0 5,0 10,0

```

12.

Fahrtheorie ................ 10,0 10,0 20,0

```

```

13.

Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 7,5

```

```

14.

Pferdehaltung .............. 5,0 2,5 7,5

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde ............. 7,5 10,0 17,5

```

16.

Organisation des Reit- und

```

Fahrsports, Turnierwesen und

Sportstättenbau ............ 5,0 5,0 10,0

```

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur .......... - 2,5 2,5

```

18.

Seminar für Fachfragen ..... 2,5 5,0 7,5

```

```


```

72,5 60,0 132,5

II. Praxis

```

19.

Praktische Übungen ......... 10,0 45,0 55,0

```

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................... 30,0 30,0 60,0

```

21.

Konditionsschulung ......... - 2,5 2,5

```

```


```

40,0 77,5 117,5

```


```

Summe: 112,5 137,5 250,0

```


```

III. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen zu sportrelevanten Themen; Umgang mit der Fachterminologie.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen;

Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV);

formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wichtigen historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um Störungen am Bewegungsapparat erkennen und vermeiden zu können; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester

Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

11.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12.

FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

2.

Semester

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

13.

BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.

2.

Semester

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

14.

PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Futtermittel und deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester

Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

15.

EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre und Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Exterieur des Pferdes; Farben; Abzeichen; Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

2.

Semester

Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND

SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.

17.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

19.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Ein-, Zweispänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Longe und Doppellonge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

2.

Semester

Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

20.

PRAKTISCHE-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

2.

Semester

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein- zwei- und vierspännig) und am Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und die Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).

21.

KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2.

Semester

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

Anlage C.15

AUSBILDUNG VON INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht für Ein- und Zweispänner in allen Altersstufen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

```


```

```

1.

Semester 2. Semester Summe

```

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ................... 5,0 - 5,0

```

```

2.

Deutsch .................... 2,5 - 2,5

```

```

3.

Lebende Fremdsprache ....... - 2,5 2,5

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ......... 2,5 - 2,5

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ..... 2,5 - 2,5

```

6.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport .................. 2,5 - 2,5

```

7.

Sportbiologie (funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitslehre) .......... 10,0 5,0 15,0

```

8.

Erste Hilfe ................ - 5,0 5,0

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ................ 5,0 - 5,0

```

10.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................... 2,5 5,0 7,5

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ............. 5,0 5,0 10,0

```

12.

Fahrtheorie ................ 10,0 10,0 20,0

```

```

13.

Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 7,5

```

```

14.

Pferdehaltung .............. 5,0 2,5 7,5

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde ............. 7,5 10,0 17,5

```

16.

Organisation des Reit- und

```

Fahrsports, Turnierwesen und

Sportstättenbau ............ 5,0 5,0 10,0

```

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur .......... - 2,5 2,5

```

18.

Seminar für Fachfragen ..... 2,5 5,0 7,5

```

```


```

72,5 60,0 132,5

II. Praxis

```

19.

Praktische Übungen ......... 10,0 45,0 55,0

```

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................... 30,0 30,0 60,0

```

21.

Konditionsschulung ......... - 2,5 2,5

```

```


```

40,0 77,5 117,5

```


```

Summe: 112,5 137,5 250,0

```


```

III. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen zu sportrelevanten Themen; Umgang mit der Fachterminologie.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen;

Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV);

formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wichtigen historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um Störungen am Bewegungsapparat erkennen und vermeiden zu können; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester

Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

11.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12.

FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

2.

Semester

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

13.

BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.

2.

Semester

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

14.

PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Futtermittel und deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester

Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

15.

EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre und Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Exterieur des Pferdes; Farben; Abzeichen; Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

2.

Semester

Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND

SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.

17.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

19.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Ein-, Zweispänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Longe und Doppellonge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

2.

Semester

Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

20.

PRAKTISCHE-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

2.

Semester

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein- zwei- und vierspännig) und am Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und die Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).

21.

KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2.

Semester

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.15

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR GESPANNFAHREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fahrinstruktors vertraut zu machen. Instruktor für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Fahrunterricht für Ein- und Zweispänner in allen Altersstufen zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

1. Semester 2. Semester Summe
1. Religion 5,0 - 5,0
2. Deutsch 2,5 - 2,5
3. Lebende Fremdsprache - 2,5 2,5
4. Politische Bildung und Organisationslehre 2,5 - 2,5
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5 - 2,5
6. Geschichte von Bewegung und Sport 2,5 - 2,5
7. Sportbiologie (funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 15,0
8. Erste Hilfe - 5,0 5,0
9. Sportpsychologie und Lebenskunde 5,0 - 5,0
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 2,5 5,0 7,5
11. Trainings- und Bewegungslehre 5,0 5,0 10,0
12. Fahrtheorie 10,0 10,0 20,0
13. Beschirrungs- und Wagenkunde 5,0 2,5 7,5
14. Pferdehaltung 5,0 2,5 7,5
15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 7,5 10,0 17,5
16. Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau 5,0 5,0 10,0
17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - 2,5 2,5
18. Seminar für Fachfragen 2,5 5,0 7,5
72,5 60,0 132,5
19. Praktische Übungen 10,0 45,0 55,0
20. Praktisch-methodische Übungen 30,0 30,0 60,0
21. Konditionsschulung - 2,5 2,5
40,0 77,5 117,5
Summe: 112,5 137,5 250,0
Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und Fahrverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Reitinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen zu sportrelevanten Themen; Umgang mit der Fachterminologie.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wichtigen historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um Störungen am Bewegungsapparat erkennen und vermeiden zu können; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2.

Semester

Erziehungsziele; der Reitinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

11.

TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12.

FAHRTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen. Didaktik des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.

2.

Semester

Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.

13.

BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen.

Lehrstoff:

1.

Semester

Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.

2.

Semester

Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).

14.

PFERDEHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Futtermittel und deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester

Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.

15.

EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre und Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Exterieur des Pferdes; Farben; Abzeichen; Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.

2.

Semester

Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16.

ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester

Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.

17.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.

19.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Ein-, Zweispänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Longe und Doppellonge.

Lehrstoff:

1.

Semester

Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.

2.

Semester

Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.

20.

PRAKTISCHE-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester

Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.

2.

Semester

Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein- zwei- und vierspännig) und am Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und die Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).

21.

KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2.

Semester

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.

Anlage C.16

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/JUGEND

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Jugend vertraut zu machen.

Lehrwart Fit/Jugend im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Kinder und Jugendliche geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung in der Jugend zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch, Politische

```

Bildung und

Organisationslehre,

Geschichte der

Leibesübungen (des Sports) 1,0 (5,0)

```

3.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

4.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)

```

5.

Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)

```

```

6.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)

```

7.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

8.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

9.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 0,5 (2,5)

```

10.

Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)

```

```

11.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 0,5 (2,5)

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Spezielle Trainingslehre,

```

Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)

II. Praxis

```

14.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

15.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 8,0 (40,0)

```

16.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .................. 5,0 (25,0)

```

```

28,0 (140,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

17.

Außerhalb des Unterrichtes

```

im Ausmaß von

20 Übungseinheiten ....... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ......... 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Jugend Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch, Politische Organisationslehre, Bildung und Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunk (Anm.: richtig: Schwerpunkt) Fit-Sport.

3.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.)

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

4.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

5.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.

6.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

7.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden

Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten'', Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung, besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb, Fit-Heimgeräte.

8.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen

Hinweisen auf die Arbeit mit Jugendlichen.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.

9.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

10.

Trainingslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung

eines sachgemäßen Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;

Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.

11.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln

der verwendeten Sportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).

Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.

13.

Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik

Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.

14.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeit und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.

15.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

16.

Spezielle praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen

Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.

18.

(Anm.: richtig: 17.) Pflichtpraktikum

Festigen des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage C.16

```

```

LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/JUGEND

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Jugend vertraut zu machen.

Lehrwart Fit/Jugend im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Kinder und Jugendliche geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung in der Jugend zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch, Politische

```

Bildung und

Organisationslehre,

Geschichte von

Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)

```

3.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

4.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)

```

5.

Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)

```

```

6.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)

```

7.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

8.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,0 (5,0)

```

9.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 0,5 (2,5)

```

10.

Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)

```

```

11.

Wettkampfbestimmungen und

```

Regelkunde ............... 0,5 (2,5)

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

13.

Spezielle Trainingslehre,

```

Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)

II. Praxis

```

14.

Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

```

```

15.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 8,0 (40,0)

```

16.

Spezielle

```

praktisch-methodische

Übungen .................. 5,0 (25,0)

```

```

28,0 (140,0)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

17.

Außerhalb des Unterrichtes

```

im Ausmaß von

20 Übungseinheiten ....... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ......... 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

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