Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Jugend Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunk (Anm.: richtig: Schwerpunkt) Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.)
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten”, Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung, besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb, Fit-Heimgeräte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Jugendlichen.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeit und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
(Anm.: richtig: 17.) Pflichtpraktikum
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.16
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTORINNEN UND FUSSBALLINSTRUKTOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballinstruktors vertraut zu machen.
Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
| 1. Semester | 2. Semester | Summe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) | Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) | |||||
| I. Theorie | ||||||||
| 1. | Religion | 0,5 | (2,5) | 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | |
| 2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
| 3. | Organisation des Sports | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
| 4. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 3,0 | (15,0) | - | - | 3,0 | (15,0) | |
| 5. | Erste Hilfe | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
| 6. | Sportpsychologie und Lebenskunde | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
| 7. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,5 | (7,5) | 1,0 | (5,0) | 2,5 | (12,5) | |
| 8. | Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
| 9. | Trainingslehre | 2,0 | (10,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | |
| 10. | Spezielle Trainingslehre | 2,0 | (10,0) | 3,0 | (15,0) | 5,0 | (25,0) | |
| 11. | Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | |
| 12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
| 13. | Seminar für Fachfragen | 0,5 | (2,5) | 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | |
| II. Praxis | ||||||||
| 14. | Praktische Übungen | 1,5 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | 3,0 | (15,0) | |
| 15. | Praktisch-methodische Übungen | 7,0 | (35,0) | 7,0 | (35,0) | 14,0 | (70,0) | |
| 20,0 | (100,0) | 20,5 | (102,5) | 40,5 | (202,5) |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Wie Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.
Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.
Semester (1 Wochenstunde)
Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.
Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.
Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Training; Trainingslehre.
Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.
Semester (2 Wochenstunden)
Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).
Semester (3 Wochenstunden)
Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.
Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen der Sparte.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Semester (0,5 Wochenstunden)
Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.
Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.
Lehrstoff:
Semester (7 Wochenstunden)
Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.
Semester (7 Wochenstunden)
Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.
Anlage C.17
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ERWACHSENE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Erwachsene vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/Erwachsene im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Erwachsene geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte der
Leibesübungen (des Sports) 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)
```
Gerätekunde und
```
Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Bewegungslehre und
```
Biomechanik .............. 0,5 (2,5)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
```
Spezielle Trainingslehre,
```
Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 8,0 (40,0)
```
Spezielle
```
praktisch-methodische
Übungen .................. 5,0 (25,0)
```
```
28,0 (140,0)
```
```
B. Pflichtpraktikum
```
Außerhalb des Unterrichtes
```
im Ausmaß von
20 Übungseinheiten ...... 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Erwachsene Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten'', Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung;
besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb;
Fit-Heimgeräte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Erwachsenen.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Erwachsenen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeiten und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
Pflichtpraktikum
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.17
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ERWACHSENE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Erwachsene vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/Erwachsene im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Erwachsene geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte von
Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)
```
Gerätekunde und
```
Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Bewegungslehre und
```
Biomechanik .............. 0,5 (2,5)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
```
Spezielle Trainingslehre,
```
Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 8,0 (40,0)
```
Spezielle
```
praktisch-methodische
Übungen .................. 5,0 (25,0)
```
```
28,0 (140,0)
```
```
B. Pflichtpraktikum
```
Außerhalb des Unterrichtes
```
im Ausmaß von
20 Übungseinheiten ...... 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Erwachsene Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten”, Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung;
besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb;
Fit-Heimgeräte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Erwachsenen.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Erwachsenen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeiten und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
Pflichtpraktikum
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. 1 § 2 Abs. 8).
Anlage C.17
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON TENNISINSTRUKTORINNEN UND TENNISINSTRUKTOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tennis hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben einer Instruktorin bzw. eines Instruktors für Tennis vertraut zu machen.
Instruktorin bzw. Instruktor für Tennis im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Verein zu leiten, breiten– und freizeitsportliche Zielsetzungen umzusetzen sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand im Fall der Einbeziehung von Formen des Blended learnings angegeben.)
| Gesamtsausmaßbei Einbeziehungvon Formen desBlended learnings | |||
|---|---|---|---|
| A. | Pflichtgegenstände | ||
| I. | Theorie | ||
| 1. | Religion | 2,5 | |
| 2. | Deutsch | 2,5 | |
| 3. | Organisation des Sports | 2,5 | |
| 4. | Organisationskunde und Recht | 5 | |
| 5. | Geschichte des Sports | 2,5 | |
| 6. | Sportbiologie | 10 | |
| 7. | Sportverletzungen und Maßnahmen | 5 | |
| 8. | Sportpsychologie | 7,5 | |
| 9. | Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik | 5 | |
| 10. | Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik | 15 | |
| 11. | Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik | 5 | |
| 12. | Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik | 10 | |
| 13. | Allgemeine Trainingslehre | 10 | |
| 14. | Spezielle Trainingslehre | 10 | |
| 15. | Medieneinsatz | 2,5 | |
| 17. | Gerätekunde- und Materialkunde | 2,5 | |
| 18. | Antidoping | 2,5 | |
| 19. | Wettkampfbestimmungen und Regelkunde | 2,5 | |
| Zwischensumme | 102,5 | ||
| II. | Praxis | ||
| 20. | Allgemeine praktisch-methodische Übungen | 15 | |
| 21. | Spezielle praktische Übungen | 15 | |
| 22. | Spezielle praktisch-methodische Übungen | 30 | |
| Zwischensumme | 60 | ||
| SUMME | 162,5 | ||
| B. | Pflichtpraktikum | ||
| Nachweis Praxiszeit, die zwischen Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlussprüfung abgelegt wird | 20 | ||
| C. | Freigegenstände | ||
| Seminar für Fachfragen | 10 |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt.
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Erklärung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung der Instruktorin bzw. des Instruktors Tennis Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbstständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1, Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
Religion
Siehe Abschnitt IV.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse; Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.
Organisation des Sports
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für sportpolitische Institutionen.
Lehrstoff:
Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
Organisationskunde und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, eines Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens.
Geschichte des Sports
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.
Lehrstoff:
Überblick über die Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte.
Sportbiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene.
Lehrstoff:
Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz- und Kreislauf; Atmung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat.
Sportverletzungen und Maßnahmen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Sofortmaßnahmen bei Verletzungen im Übungsbetrieb.
Sportpsychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie bei Wettkämpfen.
Lehrstoff:
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie. Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Einführung in die Wettkampfbetreuung.
Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.
Spezielle Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.
Lehrstoff:
Grundsätze und Methoden des österreichischen Tennisunterrichts im Grundlagenbereich; Einführung in breiten- und freizeitsportliche Maßnahmen.
Allgemeine Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.
Lehrstoff:
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Bewegungslehre der Basisschläge.
Lehrstoff:
Einführung in das Lernen von tennisspezifischen Bewegungen, Bewegungsbeobachtung und korrektur im Grundlagenbereich; Bewegungsanalysen im Grundlagenbereich.
Allgemeine Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Leistungsbestimmende Faktoren, funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheit im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration, Testverfahren.
Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden.
Lehrstoff:
Einführung in die Inhalte der einzelnen konditionellen, taktischen sowie wettkampfspezifischen Trainingsbereiche im Grundlagenbereich.
Medieneinsatz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur.
Geräte- und Materialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung.
Lehrstoff:
Der Sand- und Hartplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung.
Lehrstoff:
Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung.
Antidoping
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gefahren des Dopings. Antidopingbestimmungen und Gesetz.
Lehrstoff:
Information zur Dopingprävention.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung. Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
Einführung Tennisregeln und Grundsätze der Wettspielordnung.
Allgemeine praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.
Lehrstoff:
Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.
Spezielle praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit.
Lehrstoff:
Grundlagentraining; Tennisspezifische Tests und Verbesserung des Eigenkönnens im Grundlagenbereich.
Spezielle praktisch–methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des praktisch-methodischen Basiswissens.
Lehrstoff:
Grundlagentraining; Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; tennisspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung und Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors; Festigung des sportartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung der Kompetenzen der Instruktorin bzw. des Instruktors sowie des Eigenkönnens in der Sparte.
C. Freigegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung der Kompetenzen einer Instruktorin bzw. eines Instruktors.
Lehrstoff:
Aktuelle Fachgebiete.
Anlage C.18
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/SENIOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Senioren vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/Senioren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Senioren geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichts
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte der
Leibesübungen (des Sports) 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)
```
Gerätekunde und
```
Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Bewegungslehre und
```
Biomechanik .............. 0,5 (2,5)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
```
Spezielle Trainingslehre,
```
Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 8,0 (40,0)
```
Spezielle
```
praktisch-methodische
Übungen .................. 5,0 (25,0)
```
```
28,0 (140,0)
```
```
B. Pflichtpraktikum
```
Außerhalb des Unterrichtes
```
im Ausmaß von
20 Übungseinheiten ....... 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes duchgeführt (Anm.: richtig: durchgeführt) werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials, eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Senioren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereines usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungspparates (Anm.: richtig: Bewegungsapparates), Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebenszentrierung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich etc.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten'', Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung; besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb, Fit-Heimgeräte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Senioren.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Senioren.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Senioren.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeit und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsvefahren (Anm.: richtig: Unterrichtsverfahren), Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
Pflichtpraktikum
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.18
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/SENIOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Senioren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Senioren vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/Senioren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Senioren geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichts
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte von
Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)
```
Gerätekunde und
```
Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Bewegungslehre und
```
Biomechanik .............. 0,5 (2,5)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
```
Spezielle Trainingslehre,
```
Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 8,0 (40,0)
```
Spezielle
```
praktisch-methodische
Übungen .................. 5,0 (25,0)
```
```
28,0 (140,0)
```
```
B. Pflichtpraktikum
```
Außerhalb des Unterrichtes
```
im Ausmaß von
20 Übungseinheiten ....... 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes duchgeführt (Anm.: richtig: durchgeführt) werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials, eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Senioren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.