Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereines usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungspparates (Anm.: richtig: Bewegungsapparates), Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebenszentrierung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich etc.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten”, Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung; besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb, Fit-Heimgeräte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Senioren.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Senioren.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
Bewegungslehre und Biomechanik
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Senioren.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeit und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsvefahren (Anm.: richtig: Unterrichtsverfahren), Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
Spezielle praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
Pflichtpraktikum
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.18
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SPORTKLETTERN/BREITENSPORT
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, freudvolles, spielerisches und sicheres Klettertraining mit Anfängern aller Altersstufen sowie Nachwuchssportlern als Grundausbildung für eine spätere Wettkampfteilnahme vorzubereiten und durchzuführen. Auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten des Kletterns an natürlichen und künstlichen Wänden ist in der Ausbildung einzugehen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.)
| Stunden | ||
|---|---|---|
| 1. | Religion | 5,0 |
| 2. | Deutsch | 2,5 |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2,5 |
| 4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 2,5 |
| 5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 2,5 |
| 6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 15,0 |
| 7. | Erste Hilfe | 7,5 |
| 8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 7,5 |
| 9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 10,0 |
| 10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 10,0 |
| 11. | Trainingslehre | 20,0 |
| 12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 2,5 |
| 13. | Seminar für Fachfragen | 5,0 |
| 14. | Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen | 2,5 |
| 95,0 | ||
| 15. | Praktische Übungen | 25,0 |
| 16. | Praktisch-methodische Übungen | 30,0 |
| 55,0 | ||
| Summe: | 150,0 | |
| Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. | ||
| Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden. |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden, Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.
Lehrstoff:
Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.
GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit und Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.
Lehrstoff:
Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; Wettkampfbetreuung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; die Arbeit mit Kletteranfängern - organisatorische und lernmethodische Probleme; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; Erstellen eines Rahmenplanes.
BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem im Anfänger- und Grundlagentraining; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (zB Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; die motorische Entwicklung.
TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breitensport planen und ausführen zu können.
Lehrstoff:
Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining und im breitensportlich orientierten Klettertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt.
GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern.
Lehrstoff:
Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Organisation von Wettkämpfen (regional - schulisch).
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens. Klettern im Schwierigkeitsgrad 7 (6b) Rotpunkt ist als praktisches Eigenkönnen während des Ausbildungsganges zu erbringen. Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.
Lehrstoff:
Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen; Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit; allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer; Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).
Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen); improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle; elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb; Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen.
Lehrstoff:
Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts; Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.); Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen).
Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.
Anlage C.19
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ALLGEMEIN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/allgemein vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/allgemein im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für die Gesamtbevölkerung geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung während des ganzen Lebens zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis des Menschen im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichts
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte der
Leibesübungen (des Sports) 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 1,0 (5,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 10,0 (50,0)
```
```
23,0 (115,0)
```
```
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/allgemein Bedacht zu nehmen.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführung zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert der Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereines usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich etc.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Jugendlichen und Erwachsenen im Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Mehtodik (Anm.: richtig: Methodik); Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Planung mit besonderer Berücksichtigung der Aufgabenstellung im Fit-Bereich.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit. Besonderheiten im Übungsbereich mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Seminar für Fachfragen
Verarbeiten von Themen des Fit-Bereiches.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Organisation von Sporttagen und -festen; Wettkampfbestimmungen. Grundkenntnisse der Sportpsychologie für die Betreuung einzelner Gruppen.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.). Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für den Fit-Sport (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens zum persönlichen Erfahren und Erleben von Trainingsmethoden und deren Anwendung unter Berücksichtigung des Ausbildungszieles der Leistungs- und Altersunterschiede.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Praktisches Kennenlernen von diversen und aktuellen
Fitneßangeboten, wie:
Langsam-Lauftreff, Er + Sie Gymnastik, Body-Styling oder Body-Building; Klein- und Großfeldspiele (wie Hand-, Volley-, Faust-, Basketball) Gerätturnen als Hindernisparcours, verschiedene Formen der Gymnastik ohne und mit Handgeräten und die verschiedenen Stilrichtungen.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die allgemeinen methodischen Grundlagen unter Berücksichtigung des Alters, der Zielsetzung und des Geschlechtes; dies vor allem unter Einbeziehung von konkreten Querverbindungen zu den Theoriefächern wie Anatomie, Physiologie, Trainings- und Bewegungslehre usw.
Lehrstoff:
(10 Wochenstunden)
Vermitteln von Grundkenntnissen, Wissen und Techniken durch methodische Übungsreihen, sowie allgemein gültige Regeln in den Teilbereichen:
Gymnastik:
Ausdauer und Kräftigung:
Spiele:
Grundsportarten:
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.19
```
```
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ALLGEMEIN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/allgemein hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/allgemein vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/allgemein im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für die Gesamtbevölkerung geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung während des ganzen Lebens zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis des Menschen im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichts
angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
```
Theorie
```
```
Religion ................. 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch, Politische
```
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte von
Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 1,0 (5,0)
```
Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
```
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ................. 1,0 (5,0)
```
Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
```
```
Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel
```
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen .................. 10,0 (50,0)
```
```
23,0 (115,0)
```
```
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/allgemein Bedacht zu nehmen.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Religion
Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführung zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert der Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereines usw.).
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich etc.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Jugendlichen und Erwachsenen im Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Mehtodik (Anm.: richtig: Methodik); Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Planung mit besonderer Berücksichtigung der Aufgabenstellung im Fit-Bereich.
Trainingslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit. Besonderheiten im Übungsbereich mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Seminar für Fachfragen
Verarbeiten von Themen des Fit-Bereiches.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Organisation von Sporttagen und -festen; Wettkampfbestimmungen. Grundkenntnisse der Sportpsychologie für die Betreuung einzelner Gruppen.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.). Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für den Fit-Sport (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
Praktische Übungen
Verbessern des Eigenkönnens zum persönlichen Erfahren und Erleben von Trainingsmethoden und deren Anwendung unter Berücksichtigung des Ausbildungszieles der Leistungs- und Altersunterschiede.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Praktisches Kennenlernen von diversen und aktuellen
Fitneßangeboten, wie:
Langsam-Lauftreff, Er + Sie Gymnastik, Body-Styling oder Body-Building; Klein- und Großfeldspiele (wie Hand-, Volley-, Faust-, Basketball) Gerätturnen als Hindernisparcours, verschiedene Formen der Gymnastik ohne und mit Handgeräten und die verschiedenen Stilrichtungen.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die allgemeinen methodischen Grundlagen unter Berücksichtigung des Alters, der Zielsetzung und des Geschlechtes; dies vor allem unter Einbeziehung von konkreten Querverbindungen zu den Theoriefächern wie Anatomie, Physiologie, Trainings- und Bewegungslehre usw.
Lehrstoff:
(10 Wochenstunden)
Vermitteln von Grundkenntnissen, Wissen und Techniken durch methodische Übungsreihen, sowie allgemein gültige Regeln in den Teilbereichen:
Gymnastik:
Ausdauer und Kräftigung:
Spiele:
Grundsportarten:
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.19
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SPORTKLETTERN/LEISTUNGSSPORT
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Sportklettern/Leistungssport vertraut zu machen. Instruktor für Sportklettern/Leistungssport im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Nachwuchskletterer auf eine Wettkampfteilnahme vorzubereiten und bei den Wettkämpfen zu betreuen. Dabei ist besonders auf die Sicherheitsaspekte in der Sportart Sportklettern und die besonderen organisatorischen Fragen des Übungsbereiches einzugehen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.)
| Stunden | ||
|---|---|---|
| 1. | Religion | 5,0 |
| 2. | Deutsch | 2,5 |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2,5 |
| 4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 2,5 |
| 5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 2,5 |
| 6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 15,0 |
| 7. | Erste Hilfe | 7,5 |
| 8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 12,5 |
| 9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 15,0 |
| 10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 15,0 |
| 11. | Trainingslehre | 35,0 |
| 12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 5,0 |
| 13. | Seminar für Fachfragen | 10,0 |
| 14. | Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen | 7,5 |
| 137,5 | ||
| 15. | Praktische Übungen | 40,0 |
| 16. | Praktisch-methodische Übungen | 50,0 |
| 90,0 | ||
| Summe: | 227,5 | |
| Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. | ||
| Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden. |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu
nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden; Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.
Lehrstoff:
Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.
GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.
Lehrstoff:
Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Vermittlung von Kenntnissen und Methoden zur optimalen Trainings- und Wettkampfbetreuung von Spitzensportlern.
Lehrstoff:
Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; psychologische Trainingsmethoden; Wettkampfpsychologie; mentales Training; Coaching; Entspannungs- und Aktivierungsmethoden.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Wissen um die Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; spezielle pädagogische Probleme der Wettkampfvorbereitung und -teilnahme; Anthropologie; entwicklungsgemäße Spezialisierung; Entwicklungsstufen.
BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe. Wissen um die sportartspezifischen Techniken und Grundlagen der biomechanischen Bewegungsanalyse.
Lehrstoff:
Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (z. B. Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; Techniktraining; Fehleranalyse und -korrektur; Technikanalysen und ausgewählte biomechanische Messverfahren.
TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene planen und ausführen zu können. Verstehen der wichtigsten trainingsmethodischen Maßnahmen in den einzelnen Disziplinen der Sportart Sportklettern unter besonderer Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes.
Lehrstoff:
Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; spezielle physiologische Grundlagen der Leistungsentwicklung; Muskelphysiologie; Verletzungsprophylaxe; spezielle Trainingsmethoden in den Disziplinen Bouldern, Projektklettern, on sight, Balkentraining, Systemtraining; spezielle konditionelle und koordinative Vorbereitung; Taktiktraining; Trainingsplanung - zeitliche und organisatorische Aspekte.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch und den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Wissen um die Möglichkeiten des Einsatzes von audiovisuellen Hilfsmitteln als Unterstützung im Trainingsprozess.
Lehrstoff:
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur Sportklettern; Videoanalyse; EDV-unterstützte Trainingsauswertung und -dokumentation; Möglichkeiten der Information über neueste Trends in der Sporttheorie.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt; Ernährung; Massage; Taping (Fingertape); Erarbeiten einer Seminararbeit mit selbstgewählter, spezieller Themenstellung.
GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern. Kenntnisse der Wettkampfbestimmungen zur Vorbereitung der Nachwuchssportler und zur Organisation und Leitung einfacher Wettkämpfe.
Lehrstoff:
Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation (regional - schulisch).
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des Eigenkönnens, Erarbeiten spezieller trainingsmethodischer Maßnahmen zur Entwicklung der kletterspezifischen Leistungskomponenten und Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.
Lehrstoff:
Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen; Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit; allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer; Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).
Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen); improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle; elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).
Trainingsmethoden und Übungsformen zur Verbesserung spezieller konditioneller und koordinativer Komponenten; Techniktraining; Berücksichtigung aller Wettkampfdisziplinen - on sight, afterwork, Boulder, Balken, Fels; Routenbau.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb. Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen. Anwenden der Erkenntnisse der theoretischen Unterrichtsfächer in der Trainingspraxis und selbständiges Leiten von speziellen Trainingseinheiten.
Lehrstoff:
Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts; Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.); Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen); spezielle Trainingsmethoden und deren sicherheitstechnische Aspekte; Organisation von Trainingseinheiten im Sinne von wettkampfspezifischem Training.
Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.
Anlage C.20
```
```
AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballinstruktors vertraut zu machen.
Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des
gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß
im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
```
```
```
Semester 2. Semester
```
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß Summe
stunden bei Ein- stunden bei Ein-
bezieh- bezieh-
ung des und des
Fernun- Fernun-
terrichts) terrichts)
```
```
Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion .... 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ..... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
```
Organisation
```
des Sports .. 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie
und
Gesundheits-
erziehung) .. 3,0 (15,0) - - 3,0 (15,0)
```
Erste Hilfe . - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)
```
```
Sportpsycho-
```
logie und
Lebenskunde . - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)
```
Pädagogik,
```
Didaktik,
Methodik .... 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Allgemeine
```
und spezielle
Bewegungs-
lehre und
Biomechanik . - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)
```
Trainings-
```
lehre ....... 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)
```
Spezielle
```
Trainings-
lehre ....... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)
```
Wettkampfbe-
```
stimmungen
und Sport-
stättenkunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel
und Fachlite-
ratur ....... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
```
Seminar für
```
Fachfragen .. 0,5 (2,5) 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
II. Praxis
```
Praktische
```
Übungen ..... 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 3,0 (15,0)
```
Praktisch-
```
methodische
Übungen ..... 7,0 (35,0) 7,0 (35,0) 14,0 (70,0)
```
```
20,0 (100,0) 20,5 (102,5) 40,5 (202,5)
```
```
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Wie Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Deutsch
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.
Politische Bildung und Organisationslehre
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen;
Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre;
typische Verletzungen im Fußballsport.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.
Semester (1 Wochenstunde)
Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.
Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.
Trainingslehre
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes
Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.
Semester (2 Wochenstunden)
Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Spezielle Trainingslehre
Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).
Semester (3 Wochenstunden)
Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.
Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
Seminar für Fachfragen
Wissen um spezielle Themen der Sparte.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Semester (0,5 Wochenstunden)
Praktische Übungen
Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.
Praktisch-methodische Übungen
Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten
Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.
Lehrstoff:
Semester (7 Wochenstunden)
Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.
Semester (7 Wochenstunden)
Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen;
Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.20
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR MOUNTAINBIKE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.)
| Stunden | |||
|---|---|---|---|
| 1. | Religion | 5,0 | |
| 2. | Deutsch | 2,5 | |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2,5 | |
| 4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 2,5 | |
| 5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 2,5 | |
| 6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 15,0 | |
| 7. | Erste Hilfe | 7,5 | |
| 8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 7,5 | |
| 9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 10,0 | |
| 10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 10,0 | |
| 11. | Trainingslehre | 20,0 | |
| 12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 5,0 | |
| 13. | Seminar für Fachfragen | 7,5 | |
| 14. | Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen | 12,5 | |
| 15. | Tourenplanung | 5,0 | |
| 115,0 | |||
| 16. | Praktische Übungen | 25,0 | |
| 17. | Praktisch-methodische Übungen | 30,0 | |
| 55,0 | |||
| Summe: | 170,0 | ||
| Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. | |||
| Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden | |||
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Mountainbikens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der wichtigsten historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der Tätigkeit als Instruktor darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;
Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
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