Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
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Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitlehrers vertraut zu machen. Reitlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der

einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

```


```

```

1.

Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Summe

```

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............... 5,0 5,0 -- -- 10,0

```

```

2.

Deutsch ................ -- 7,5 -- -- 7,5

```

```

3.

Lebende Fremdsprache ... -- 10,0 -- -- 10,0

```

```

4.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..... 5,0 -- -- -- 5,0

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen . -- 7,5 -- -- 7,5

```

6.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport .............. -- 2,5 -- -- 2,5

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) .. 10,0 5,0 -- -- 15,0

```

8.

Erste Hilfe ............ -- 10,0 -- 10,0 20,0

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ............ -- 10,0 -- -- 10,0

```

10.

Pädagogik, Didaktik,

```

Methodik ............... 5,0 7,5 -- 5,0 17,5

```

11.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik ............ -- 10,0 -- -- 10,0

```

12.

Trainingslehre ......... -- 12,5 -- -- 12,5

```

```

13.

Reittheorie ............ 10,0 -- 25,0 10,0 45,0

```

```

14.

Sattel- und

```

Zaumzeugkunde .......... 5,0 -- -- -- 5,0

```

15.

Pferdehaltung und

```

Sportstättenbau ........ 5,0 5,0 -- -- 10,0

```

16.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde ......... 7,5 7,5 -- 5,0 20,0

```

17.

Organisation des

```

Reitsports, Turnierwesen 5,0 5,0 -- -- 10,0

```

18.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur .......... -- 2,5 -- -- 2,5

```

19.

Seminar für Fachfragen . -- 5,0 -- -- 5,0

```

```


```

57,5 112,5 25,0 30,0 225,0

II. Praxis

```

20.

Praktische

```

Übungen/Dressur ........ 10,0 -- -- -- 10,0

```

21.

Praktische

```

Übungen/Springen ....... 10,0 -- -- -- 10,0

```

22.

Praktische Übungen ..... -- -- 35,0 25,0 60,0

```

```

23.

Praktisch-methodische

```

Übungen/Dressur ........ 15,0 -- -- -- 15,0

```

24.

Praktisch-methodische

```

Übungen/Springen ....... 15,0 -- -- -- 15,0

```

25.

Praktisch-methodische

```

Übungen ................ -- -- 45,0 35,0 80,0

```

26.

Konditionsschulung ..... -- 10,0 -- -- 10,0

```

```

27.

Voltigieren ............ -- -- -- 15,0 15,0

```

```


```

50,0 10,0 80,0 75,0 215,0

```


```

Summe: 107,5 122,5 105,0 105,0 440,0

```


```

III. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 3., sowie 3. und 4. Semester ist eine mindestens achtmonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reitverein zu erbringen.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in vier Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehend vertraut zu machen sind. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

2.

Semester

Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit und Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2.

Semester

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

7.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Reitlehrerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna);

Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis;

spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen;

Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe;

Verbandslehre.

4.

Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; spezifische Reitsportverletzungen und die hiefür notwendigen Maßnahmen.

9.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester

Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

4.

Semester

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.

Lehrstoff:

2.

Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre;

Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie;

Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen;

Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

2.

Semester

Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13.

REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Volle Beherrschung der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen

für Anfänger und Fortgeschrittene

sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde.

Lehrstoff:

1.

Semester

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne.

3.

Semester

Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

4.

Semester

Ausbildung in den bisher nicht absolvierten Sparten (Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) bis Klasse M.

14.

SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um Longierausrüstung.

Lehrstoff:

1.

Semester

15.

PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und -pflege.

16.

EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem.

2.

Semester

Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung;

Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege;

Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping.

4.

Semester

17.

ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Internationale und nationale Organisationen des Reitsports, Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester

18.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

19.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

2.

Semester

Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

20.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

21.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

22.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

3.

Semester

4.

Semester

Dressur- und Springreiten der Klasse M oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten der Klasse M; Korrektur eines Pferdes.

23.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten.

Lehrstoff:

1.

Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

24.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten.

Lehrstoff:

1.

Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

25.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

3.

Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

4.

Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M im Dressur- und Springreiten oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten.

26.

KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.

Lehrstoff:

2.

Semester

Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes.

27.

VOLTIGIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Voltigierlehre und um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

4.

Semester

Grund- und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes;

Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen;

Voltigiergymnastik.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON REITLEHRERINNEN UND REITLEHRERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Reitlehrers vertraut zu machen. Reitlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist, erwerbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzensportler insbesondere im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Summe
1. Religion ……………………………………. 5,0 5,0 -- -- 10,0
2. Deutsch …………………………………….. -- 7,5 -- -- 7,5
3. Lebende Fremdsprache ……………………. -- 10,0 -- -- 10,0
4. Politische Bildung und Organisationslehre … 5,0 -- -- -- 5,0
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen -- 7,5 -- -- 7,5
6. Geschichte von Bewegung und Sport ………. -- 2,5 -- -- 2,5
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) ………. 10,0 5,0 -- -- 15,0
8. Erste Hilfe …………………………………… -- 10,0 -- 10,0 20,0
9. Sportpsychologie und Lebenskunde ………… -- 10,0 -- -- 10,0
10. Pädagogik, Didaktik, Methodik ……………. 5,0 7,5 -- 5,0 17,5
11. Bewegungslehre und Biomechanik ………… -- 10,0 -- -- 10,0
12. Trainingslehre ……………………………… -- 12,5 -- -- 12,5
13. Reittheorie …………………………………. 10,0 -- 25,0 10,0 45,0
14. Sattel- und Zaumzeugkunde ………………. 5,0 -- -- -- 5,0
15. Pferdehaltung und Sportstättenbau ……….. 5,0 5,0 -- -- 10,0
16. Exterieurlehre und Veterinärkunde ……….. 7,5 7,5 -- 5,0 20,0
17. Organisation des Reitsports, Turnierwesen .. 5,0 5,0 -- -- 10,0
18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur .. -- 2,5 -- -- 2,5
19. Seminar für Fachfragen …………………….. -- 5,0 -- -- 5,0
57,5 112,5 25,0 30,0 225,0
20. Praktische Übungen/Dressur ……………….. 10,0 -- -- -- 10,0
21. Praktische Übungen/Springen ……………… 10,0 -- -- -- 10,0
22. Praktische Übungen ………………………… -- -- 35,0 25,0 60,0
23. Praktisch-methodische Übungen/Dressur ….. 15,0 -- -- -- 15,0
24. Praktisch-methodische Übungen/Springen …. 15,0 -- -- -- 15,0
25. Praktisch-methodische Übungen …………… -- -- 45,0 35,0 80,0
26. Konditionsschulung ………………………… -- 10,0 -- -- 10,0
27. Voltigieren …………………………………. -- -- -- 15,0 15,0
50,0 10,0 80,0 75,0 215,0
Summe: 107,5 122,5 105,0 105,0 440,0

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in vier Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehend vertraut zu machen sind. In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders jedoch in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

2.

Semester

Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise; Eingaben an Behörden; Berichte über vorgeschriebene Themen (spezielle Sportthemen); Referate und Diskussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit und Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

4.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Reitsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken. Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

2.

Semester

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

6.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

2.

Semester

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit. In allen Bereichen ist auf den Reitsport Bezug zu nehmen.

7.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Reitlehrerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis; spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.

8.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester

Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.

4.

Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; spezifische Reitsportverletzungen und die hiefür notwendigen Maßnahmen.

9.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die psychologischen Voraussetzungen für eine effiziente Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

2.

Semester

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung; psychoregulative Maßnahmen (Stress, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

10.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.

2.

Semester

Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.

4.

Semester

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.

Lehrstoff:

2.

Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften; Bewegungslehre in der Halle; Videometrie; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.

12.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

2.

Semester

Training; Trainingslehre; leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchten ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Regeneration; Leistungstests.

13.

REITTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Volle Beherrschung der Reitlehre. Erstellen von Ausbildungsplänen für Anfänger und Fortgeschrittene sowie von Ausbildungsprogrammen für Pferde.

Lehrstoff:

1.

Semester

Anfängerunterricht; Reitkommandos und Hufschlagfiguren; Sitz des Reiters; Einwirkung des Reiters; Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen; reiterliche Ausdrücke; Gangarten; Longieren; Ausbildung des jungen Pferdes bis Klasse L in Dressur und Springen; Ausbildungspläne.

3.

Semester

Theoretische Grundlagen für die Ausbildung von Reiter und Pferd bis Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

4.

Semester

Ausbildung in den bisher nicht absolvierten Sparten (Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) bis Klasse M.

14.

SATTEL- UND ZAUMZEUGKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, um Hilfszügel und deren Verwendung, um Spezialgebisse und um Longierausrüstung.

Lehrstoff:

1.

Semester

15.

PFERDEHALTUNG UND SPORTSTÄTTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, über Tierschutzbestimmungen und Sportstättenbau.

Lehrstoff:

1.

Semester

2.

Semester

Pferdepflege; Pferdetransport; Tierschutzbestimmungen; Straßenverkehrsordnung; Sportstättenbau und -pflege.

16.

EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Skelett; Huferkrankungen; Hufbeschlag; Verdauungssystem; Atmungssystem; Herz-Kreislaufsystem.

2.

Semester

Exterieur; Beurteilung des Pferdes im Stand und in der Bewegung; Zahnalterbestimmung; Lahmheiten; Erkrankungen des Verdauungsapparates; Erkrankungen der Atemwege; Infektionskrankheiten; anzeigepflichtige Seuchen; rechtliche Bestimmungen beim Pferdekauf; Impfpläne; Doping.

4.

Semester

17.

ORGANISATION DES REITSPORTS, TURNIERWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Internationale und nationale Organisationen des Reitsports, Österreichische Turnier-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Lehrstoff:

1.

Semester

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung und allgemeine Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester

18.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.); einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

19.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt Behindertenreitsport.

Lehrstoff:

2.

Semester

Information über und Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport; Auswahl und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; andere spartenspezifische Themen.

20.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Dressurpferdes und Arbeiten an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Dressurreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem jungen und mit einem Korrekturpferd.

21.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen eines Springpferdes und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1.

Semester

Springreiten der Klasse L; Arbeit an der Longe mit einem Springpferd; Freispringen.

22.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen von Pferden und Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

3.

Semester

4.

Semester

Dressur- und Springreiten der Klasse M oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten der Klasse M; Korrektur eines Pferdes.

23.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/DRESSUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Dressurreiten.

Lehrstoff:

1.

Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung eines Anfängerreiters an der Longe; Korrektur eines Reiters an der Longe.

24.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN/SPRINGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts im Springreiten.

Lehrstoff:

1.

Semester

Unterrichtserteilung bis zu den Anforderungen der Klasse L; Ausbildung und Korrektur des Springstils des Reiters.

25.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

3.

Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

4.

Semester

Erteilen von Unterricht nach den Anforderungen der Klasse M im Dressur- und Springreiten oder Dressur- und Vielseitigkeitsreiten.

26.

KONDITIONSSCHULUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitnesssports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.

Lehrstoff:

2.

Semester

Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind; Anlegen eines speziellen Übungsschatzes.

27.

VOLTIGIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Voltigierlehre und um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

4.

Semester

Grund- und Pflichtübungen; Planung des Voltigierunterrichtes; Unterricht in den Grundübungen und Pflichtübungen; Voltigiergymnastik.

Anlage A.5

```

```

VOLTIGIERLEHRERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierlehrers vertraut zu machen. Voltigierlehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Voltigierunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Leistungs- und Spitzensportler zu trainieren sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

```

```

```

1.

Semester 2. Semester

```

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei

stunden Einbe- stunden Einbe-

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... 1,0 (5,0) - -

```

```

2.

Deutsch ............ 0,5 (2,5) - -

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - (0,5) (2,5)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - -

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ 0,5 (2,5) - -

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des

Sports) ............ 0,5 (2,5) - -

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 1,0 (5,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ 1,0 (5,0) - -

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)

```

12.

Voltigiertheorie ... 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

```

13.

Sattel- und

```

Zaumzeugkunde,

Voltigiergeräte .... 0,5 (2,5) - -

```

14.

Pferdehaltung ...... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde ..... 1,5 (7,5) 2,0 (10,0)

```

16.

Organisation des

```

Reit- und

Voltigiersports,

Turnierwesen und

Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)

```

17.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 0,5 (2,5)

```

18.

Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

19.

Praktische Übungen 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)

```

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 6,5 (32,5) 7,0 (35,0)

```

21.

Konditionsschulung - - 0,5 (2,5)

```

```

```

22,0 (110,0) 22,5 (112,5)

```

```

```

```

```

3.

Semester

```

(Gesamtausmaß

Wochen- bei Einbeziehung Summe

stunden des

Fernunter-

richtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ........... - - 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch ............ - - 0,5 (2,5)

```

```

3.

Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5)

```

```

4.

Politische Bildung

```

und Organisationslehre - - 0,5 (2,5)

```

5.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches

Rechnen ............ - - 0,5 (2,5)

```

6.

Geschichte der

```

Leibesübungen

(des Sports) ....... - - 0,5 (2,5)

```

7.

Sportbiologie

```

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitserziehung) - - 3,0 (15,0)

```

8.

Erste Hilfe ........ - - 1,0 (5,0)

```

```

9.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde ........ 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

```

10.

Pädagogik, Didaktik

```

und Methodik ....... 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

```

11.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ..... 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)

```

12.

Voltigiertheorie ... 3,0 (15,0) 9,0 (45,0)

```

```

13.

Sattel- und

```

Zaumzeugkunde,

Voltigiergeräte .... - - 0,5 (2,5)

```

14.

Pferdehaltung ...... - - 1,5 (7,5)

```

```

15.

Exterieurlehre und

```

Veterinärkunde ..... - - 3,5 (17,5)

```

16.

Organisation des

```

Reit- und

Voltigiersports,

Turnierwesen und

Sportstättenbau .... - - 1,5 (7,5)

```

17.

Audiovisuelle

```

Hilfsmittel und

Fachliteratur ...... - - 0,5 (2,5)

```

18.

Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

19.

Praktische Übungen 4,0 (20,0) 8,0 (40,0)

```

```

20.

Praktisch-methodische

```

Übungen ............ 7,0 (35,0) 20,5 (102,5)

```

21.

Konditionsschulung - - 0,5 (2,5)

```

```

```

18,0 (90,0) 62,5 (312,5)

```

```

B. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von 30 und

zwischen dem 2. und 3. Semester eine Praxis von 50 Übungseinheiten

an einer beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren gemeldeten

Voltigiergruppe zu erbringen.

C. Freigegenstände

22.

Exkursionen (in Kursform) während aller Semester nach

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierlehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3.

Lebende Fremdsprache

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Voltigierlehrers im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;

Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung;

spartenspezifische Schwerpunkte.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Voltigiersport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Voltigierlehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11.

Trainings- und Bewegungslehre

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele; -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Übungsformen zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und ihrer physiologischen Hintergründe; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration, Leistungstests.

12.

Voltigiertheorie

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für alle Leistungsstufen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, Gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellen von Einzelküren.

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters, Ausbildung eines jungen Pferdes zum Voltigiersport, schwere Kürfiguren für A-Gruppen, Erstellen eines Ausbildungsplanes für A-Gruppen und für Einzelvoltigierer, spezielle Turniervorbereitungen.

13.

Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.

14.

Pferdehaltung

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.

16.

Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

18.

Seminar für Fachfragen

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt

heilpädagogisches Voltigieren.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.

19.

Praktische Übungen

Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am

Holzpferd.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.

3.

Semester (4 Wochenstunden)

20.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1.

Semester (6,5 Wochenstunden)

Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.

2.

Semester (7 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.

3.

Semester (7 Wochenstunden)

Unterrichten am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für A-Gruppen; Einzelvoltigieren.

21.

Konditionsschulung

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Voltigiersports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

22.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1.

und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Voltigiergruppen usw.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage A.5

VOLTIGIERLEHRERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierlehrers vertraut zu machen. Voltigierlehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Voltigierunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Leistungs- und Spitzensportler zu trainieren sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)
1.Semester 2.Semester 3.Semester
Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Wochen-stunden Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts Summe
I. Theorie
1. Religion 1,0 (5,0) - - - - 1,0 (5,0)
2. Deutsch 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
3. Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
4. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
6. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0) - - 3,0 (15,0)
8. Erste Hilfe - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
9. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 0,5 (2,5) 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
11. Trainings- und Bewegungslehre 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0)
12. Voltigiertheorie 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 3,0 (15,0) 9,0 (45,0)
13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte 0,5 (2,5) - - - - 0,5 (2,5)
14. Pferdehaltung 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) - - 1,5 (7,5)
15. Exterieurlehre und Veterinärkunde 1,5 (7,5) 2,0 (10,0) - - 3,5 (17,5)
16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau 1,0 (5,0) 0,5 (2,5) - - 1,5 (7,5)
17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
18. Seminar für Fachfragen - - 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)
II. Praxis
19. Praktische Übungen 2,0 (10,0) 2,0 (10,0) 4,0 (20,0) 8,0 (40,0)
20. Praktisch-methodische Übungen 6,5 (32,5) 7,0 (35,0) 7,0 (35,0) 20,5 (102,5)
21. Konditionsschulung - - 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)
22,0 (110,0) 22,5 (112,5) 18,0 (90,0) 62,5 (312,5)

B. Unterrichtspraxis

C. Freigegenstände

22.

Exkursionen (in Kursform) während aller Semester nach Vereinbarung.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierlehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1.

Religion

Siehe Abschnitt IV.

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3.

Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5.

Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Voltigierlehrers im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8.

Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung; spartenspezifische Schwerpunkte.

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Voltigiersport.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Voltigierlehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

3.

Semester (1 Wochenstunde)

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).

11.

Trainings- und Bewegungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele; -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2.

Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

3.

Semester (2 Wochenstunden)

Übungsformen zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und ihrer physiologischen Hintergründe; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration, Leistungstests.

12.

Voltigiertheorie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für alle Leistungsstufen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden)

Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, Gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.

2.

Semester (4 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellen von Einzelküren.

3.

Semester (3 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters, Ausbildung eines jungen Pferdes zum Voltigiersport, schwere Kürfiguren für A-Gruppen, Erstellen eines Ausbildungsplanes für A-Gruppen und für Einzelvoltigierer, spezielle Turniervorbereitungen.

13.

Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.

Lehrstoff:

1.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.

14.

Pferdehaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1.

Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

2.

Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.

16.

Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

Lehrstoff:

1.

Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2.

Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

18.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

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