Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.
Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.
Semester (2 Wochenstunden)
Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.
Semester (4 Wochenstunden)
Anlongieren von jungen Pferden; Turnen am Boden und am Holzpferd.
Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
Semester (6,5 Wochenstunden)
Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.
Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.
Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichten am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für A-Gruppen; Einzelvoltigieren usw.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage A.5
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON VOLTIGIERLEHRERINNEN UND VORTIGIERLEHRERN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierlehrers vertraut zu machen. Voltigierlehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Voltigierunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Leistungs- und Spitzensportler zu trainieren sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
| (Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.Semester | 2.Semester | 3.Semester | ||||||||
| Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Wochen-stunden | Gesamtaus-maß bei Ein-beziehung des Fernunter-richts | Summe | ||||
| I. Theorie | ||||||||||
| 1. Religion | 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
| 2. Deutsch | 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 3. Lebende Fremdsprache | - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 4. Politische Bildung und Organisationslehre | 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 6. Geschichte von Bewegung und Sport | 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 2,0 | (10,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | 3,0 | (15,0) | ||
| 8. Erste Hilfe | - | - | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
| 9. Sportpsychologie und Lebenskunde | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | ||
| 10. Pädagogik, Didaktik und Methodik | 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | 2,5 | (12,5) | ||
| 11. Trainings- und Bewegungslehre | 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | ||
| 12. Voltigiertheorie | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | 3,0 | (15,0) | 9,0 | (45,0) | ||
| 13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte | 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 14. Pferdehaltung | 1,0 | (5,0) | 0,5 | (2,5) | - | - | 1,5 | (7,5) | ||
| 15. Exterieurlehre und Veterinärkunde | 1,5 | (7,5) | 2,0 | (10,0) | - | - | 3,5 | (17,5) | ||
| 16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau | 1,0 | (5,0) | 0,5 | (2,5) | - | - | 1,5 | (7,5) | ||
| 17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 18. Seminar für Fachfragen | - | - | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | ||
| II. Praxis | ||||||||||
| 19. Praktische Übungen | 2,0 | (10,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | 8,0 | (40,0) | ||
| 20. Praktisch-methodische Übungen | 6,5 | (32,5) | 7,0 | (35,0) | 7,0 | (35,0) | 20,5 | (102,5) | ||
| 21. Konditionsschulung | - | - | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | ||
| 22,0 | (110,0) | 22,5 | (112,5) | 18,0 | (90,0) | 62,5 | (312,5) | |||
B. Unterrichtspraxis
C. Freigegenstände
Exkursionen (in Kursform) während aller Semester nach Vereinbarung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierlehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
| (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) |
|---|
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Siehe Abschnitt IV.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.
Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Voltigierlehrers im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester (1 Wochenstunde)
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.
Semester (1 Wochenstunde)
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung; spartenspezifische Schwerpunkte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Voltigiersport.
Semester (1 Wochenstunde)
Erziehungsziele; der Voltigierlehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Semester (1 Wochenstunde)
Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
Trainings- und Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele; -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester (1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
Semester (2 Wochenstunden)
Übungsformen zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und ihrer physiologischen Hintergründe; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration, Leistungstests.
Voltigiertheorie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für alle Leistungsstufen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, Gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.
Semester (4 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellen von Einzelküren.
Semester (3 Wochenstunden)
Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters, Ausbildung eines jungen Pferdes zum Voltigiersport, schwere Kürfiguren für A-Gruppen, Erstellen eines Ausbildungsplanes für A-Gruppen und für Einzelvoltigierer, spezielle Turniervorbereitungen.
Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.
Pferdehaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.
Semester (2 Wochenstunden)
Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.
Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im Behindertenreitsport und im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.
Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.
Semester (2 Wochenstunden)
Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.
Semester (4 Wochenstunden)
Anlongieren von jungen Pferden; Turnen am Boden und am Holzpferd.
Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
Semester (6,5 Wochenstunden)
Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.
Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.
Semester (7 Wochenstunden)
Unterrichten am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für A-Gruppen; Einzelvoltigieren usw.
Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(vgl. Art. I § 2 Abs. 6).
Anlage A.6
```
```
AUSBILDUNG VON LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes
angegeben.)
```
```
```
Semester 2. Semester
```
(Gesamt- (Gesamt-
Wochen- ausmaß bei Wochen- ausmaß bei
stunden Einbe- stunden Einbe-
ziehung ziehung
des des
Fernunter- Fernunter-
richtes) richtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ........... 1,0 (5,0) - -
```
```
Deutsch ............ 0,5 (2,5) - -
```
```
Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5)
```
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre 0,5 (2,5) - -
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ............ 0,5 (2,5) - -
```
Geschichte der
```
Leibesübungen
(des Sports) ....... 0,5 (2,5) - -
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitserziehung) 2,0 (10,0) 1,0 (5,0)
```
Erste Hilfe ........ - - 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde ........ 1,0 (5,0) - -
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik ....... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre ..... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
Fahrtheorie ........ 2,0 (10,0) 2,0 (10,0)
```
```
Beschirrungs- und
```
Wagenkunde ......... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)
```
Pferdehaltung ...... 1,0 (5,0) 0,5 (2,5)
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde ..... 1,5 (7,5) 2,0 (10,0)
```
Organisation des
```
Reit- und Fahrsports,
Turnierwesen und
Sportstättenbau .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ...... - - 0,5 (2,5)
```
Seminar für
```
Fachfragen.......... 0,5 (2,5) 1,0 (5,0)
II. Praxis
```
Praktische Übungen 2,0 (10,0) 9,0 (45,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen ............ 6,0 (30,0) 6,0 (30,0)
```
Konditionsschulung - - 0,5 (2,5)
```
```
```
22,5 (112,5) 27,5 (137,5)
```
```
```
```
```
Semester
```
(Gesamtausmaß
Wochen- bei Einbeziehung Summe
stunden des
Fernunter-
richtes)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ........... - - 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ............ - - 0,5 (2,5)
```
```
Lebende Fremdsprache - - 0,5 (2,5)
```
```
Politische Bildung
```
und Organisationslehre - - 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ............ - - 0,5 (2,5)
```
Geschichte der
```
Leibesübungen
(des Sports) ....... - - 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie
```
(Funktionelle
Anatomie,
Physiologie und
Gesundheitserziehung) - - 3,0 (15,0)
```
Erste Hilfe ........ - - 1,0 (5,0)
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde ........ 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik ....... 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre ..... - - 2,0 (10,0)
```
Fahrtheorie ........ 1,0 (5,0) 5,0 (25,0)
```
```
Beschirrungs- und
```
Wagenkunde ......... 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
```
Pferdehaltung ...... - - 1,5 (7,5)
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde ..... 0,5 (2,5) 4,0 (20,0)
```
Organisation des
```
Reit- und Fahrsports,
Turnierwesen und
Sportstättenbau .... 1,5 (7,5) 3,5 (17,5)
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ...... - - 0,5 (2,5)
```
Seminar für
```
Fachfragen ......... 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)
II. Praxis
```
Praktische Übungen 6,0 (30,0) 17,0 (85,0)
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen ............ 8,0 (40,0) 20,0 (100,0)
```
Konditionsschulung - - 0,5 (2,5)
```
```
```
21,0 (105,0) 71,0 (355,0)
```
```
B. Unterrichtspraxis
Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an
einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für
Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und
Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbingen
(Anm.: richtig: erbringen).
C. Freigegenstände
Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgefürhrt (Anm.: richtig: durchgeführt) werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
Religion
Deutsch
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Fahrsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.
Lebende Fremdsprache
Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache grammatikalische Regeln, Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
Politische Bildung und Organisationslehre
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins, usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester (1 Wochenstunde)
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
Erste Hilfe
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um in Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.
Semester (1 Wochenstunde)
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;
Psychoregulation; Konfliktlösung und Gesprächsführung;
spartenspezifische Schwerpunkte.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport.
Semester (1 Wochenstunde)
Erziehungsziele; der Lehrer für Gespannfahren als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
Semester (1 Wochenstunde)
Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
Trainings- und Bewegungslehre
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester (1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
Fahrtheorie
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Fahrlehrgerät, Gangarten des Wagenpferdes, Straßenverkehrsordnung, Grundsätze des Ein - und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil, Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.
Semester (2 Wochenstunden)
Unterricht am Fahrlehrgerät (4spännig), Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil. Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht, Straßenverkehrsordnung.
Semester (1 Wochenstunde)
Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung, Verwendung und Wirkung der Doppellonge. Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.
Beschirrungs- und Wagenkunde
Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner, Fahrzäume und Gebisse. Hilfszügel und Peitschen. Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens. An- und Abschirren, An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners. Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges. Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde. Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre. Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).
Semester (1 Wochenstunde)
Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.
Pferdehaltung
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.
Lehrstoff:
Semester (1 Wochenstunde)
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.
Semester (0,5 Wochenstunden)
Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Transport von Pferden und Fahrzeug. Wartung von Stallanlagen und Anlagen für Fahrbewerbe.
Exterieurlehre und Veterinärkunde
Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester (1,5 Wochenstunden)
Exterieur der Pferde, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes. Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung. Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.
Semester (2 Wochenstunden)
Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.
Semester (0,5 Wochenstunden) Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes.
Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.
Organisation des Reit- und Fahrsports, Turnierwesen und Sportstättenbau
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.
Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport, Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers, Einführung in den Parcours- und Geländebau.
Semester (1,5 Wochenstunden)
Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters. Reglement General und Reglement Particulier der FEI.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff
Semester (0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.
Seminar für Fachfragen
Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden) Wettkampfkonditionierung.
Semester (1 Wochenstunde)
Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung, Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.
Semester (1 Wochenstunde)
Praktische Übungen
Vorstellen und Fahren eines Ein-, Zwei- und Vierspänners im Straßenverkehr, im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren, Ausbildung an der Doppellonge auch von Remonten.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden)
Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.
Semester (9 Wochenstunden)
Fahren eines Zweispänners in Dressurklasse A bis M, Fahren eines Viererzuges im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen. Arbeit an der Doppellonge (3 Stufen) mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.
Semester (6 Wochenstunden)
Anspannen und Fahren mit den Sonderanspannungsarten, Ausbildung einer Remonte.
Praktisch-methodische Übungen
Wissen um die Praxis des Übungbetriebes.
Lehrstoff:
Semester (6 Wochenstunden)
Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und am Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.
Semester (6 Wochenstunden)
Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät und am Bock für Vierspänner sowie Unterrichtserteilung an der Doppellonge.
Semester (8 Wochenstunden)
Unterricht am Bock für Sonderanspannungen und an der Doppellonge mit Remonten.
Konditionsschulung
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.
Lehrstoff:
Semester (0,5 Wochenstunden)
Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.
Exkursionen
Erweitern des Fachwissens.
Lehrstoff:
und 2. Semester (nach Vereinbarung)
Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Fahrbetrieb.
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 2 Abs. 6):
1.9.2004 (1. Semester)
1.2.2005 (2. Semester)
1.9.2005 (3. Semester)
Anlage A.6
AUSBILDUNG VON LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der
einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)
```
```
```
Semester 2. Semester 3. Semester Summe
```
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............ 5,0 - - 5,0
```
```
Deutsch ............. 2,5 - - 2,5
```
```
Lebende Fremdsprache - 2,5 - 2,5
```
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre .. 2,5 - - 2,5
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ............. 2,5 - - 2,5
```
Geschichte der
```
Leibesübungen (des
Sports) ............. 2,5 - - 2,5
```
Sportbiologie
```
(funktionelle
Anatomie, Physiologie
und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 - 15,0
```
Erste Hilfe ......... - 5,0 - 5,0
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde ......... 5,0 - 5,0 10,0
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik ........ 2,5 5,0 5,0 12,5
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre ...... 5,0 5,0 - 10,0
```
Fahrtheorie ......... 10,0 10,0 5,0 25,0
```
```
Beschirrungs- und
```
Wagenkunde .......... 5,0 2,5 5,0 12,5
```
Pferdehaltung ....... 5,0 2,5 - 7,5
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde ...... 7,5 10,0 2,5 20,0
```
Organisation des
```
Reit- und Fahrsports,
Turnierwesen und
Sportstättenbau ..... 5,0 5,0 7,5 17,5
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ....... - 2,5 - 2,5
```
Seminar für
```
Fachfragen .......... 2,5 5,0 5,0 12,5
```
```
72,5 60,0 35,0 167,5
II. Praxis
```
Praktische Übungen .. 10,0 45,0 30,0 85,0
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen ............. 30,0 30,0 40,0 100,0
```
Konditionsschulung .. - 2,5 - 2,5
```
```
```
40,0 77,5 70,0 187,5
```
```
Summe: 112,5 137,5 105,0 355,0
```
```
III. Unterrichtspraxis
Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbringen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen (sportrelevante Themen); Umgang mit der Fachterminologie im Fahrsport.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester
Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Semester
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers, um Störungen am Bewegungsapparat und seinen Funktionen erkennen und vermeiden zu können. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.
Semester
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;
Psychoregulation; Konfliktlösnug und Gesprächsführung;
spartenspezifische Schwerpunkte.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport.
Semester
Erziehungsziele; der Lehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.
Semester
Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
FAHRTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd.
Lehrstoff:
Semester
Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.
Semester
Unterricht am Fahrlehrgerät (vierspännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht; Straßenverkehrsordnung.
Semester
Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung; Verwendung und Wirkung der Doppellonge; Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.
BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen.
Lehrstoff:
Semester
Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.
Semester
Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).
Semester
Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.
PFERDEHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, um die Organisation des Stalldienstes, die Tierschutzbestimmungen und den Pferdetransport.
Lehrstoff:
Semester
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.
Semester
Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen von und Anlagen für Fahrbewerbe.
EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester
Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.
Semester
Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.
Semester
Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes. Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.
ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND
SPORTSTÄTTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.
Lehrstoff:
Semester
Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
Semester
Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.
Semester
Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters; Règlement General und Règlement Particulier der Fédération Equestre Internationale.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.
Lehrstoff:
Semester
Semester
Typische Verletzungen, ihre Vermeidung und Behandlung; Betreuung vor, während und nach dem Wettkampf.
Semester
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorstellen und Fahren eines Ein-, Zwei- und Vierspänners im Straßenverkehr und im Gelände. Dressur- und Hindernisfahren. Ausbildung an der Doppellonge auch von Remonten.
Lehrstoff:
Semester
Fahren eines Ein- und Zweispänners im Straßenverkehr, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Pferd.
Semester
Fahren eines Zweispänners in Dressur Klasse L bis S; Fahren im Straßenverkehr, im Gelände, in der Dressur und zwischen Hindernissen; Arbeit an der Longe und an der Doppellonge mit einem ausgebildeten Fahrpferd und einer Remonte.
Semester
Anspannen von und Fahren mit Viererzug und Sonderanspannungsarten; Ausbildung einer Remonte.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
Semester
Erteilen von Unterricht am Fahrlehrgerät und auf dem Bock, am Ein- und Zweispänner in Dressur, im Straßenverkehr und im Gelände sowie zwischen Hindernissen.
Semester
Unterrichtserteilung am Fahrlehrgerät (ein-, zwei- und vierspännig) und auf dem Bock in Dressur; Gelände inklusive Fahren von Marathonhindernissen; Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner sowie Unterrichtserteilung bezüglich Doppellonge und Vorbereitung von Turnieranfängern (Ein- und Zweispänner).
Semester
Unterricht auf dem Bock für Viererzug und Sonderanspannungen und an der Doppellonge mit Remonten.
KONDITIONSSCHULUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.
Lehrstoff:
Semester
Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Fahrsports; Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen; Anlegen eines Übungsschatzes.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage A.6
AUSBILDUNG VON LEHRERN FÜR GESPANNFAHREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrers für Gespannfahren vertraut zu machen. Lehrer für Gespannfahren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden innerhalb der
einzelnen Semester erfolgt durch den Schulleiter.)
```
```
```
Semester 2. Semester 3. Semester Summe
```
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............ 5,0 - - 5,0
```
```
Deutsch ............. 2,5 - - 2,5
```
```
Lebende Fremdsprache - 2,5 - 2,5
```
```
Politische Bildung
```
und
Organisationslehre .. 2,5 - - 2,5
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches
Rechnen ............. 2,5 - - 2,5
```
Geschichte von Bewegung
```
und Sport ........... 2,5 - - 2,5
```
Sportbiologie
```
(funktionelle
Anatomie, Physiologie
und Gesundheitslehre) 10,0 5,0 - 15,0
```
Erste Hilfe ......... - 5,0 - 5,0
```
```
Sportpsychologie und
```
Lebenskunde ......... 5,0 - 5,0 10,0
```
Pädagogik, Didaktik
```
und Methodik ........ 2,5 5,0 5,0 12,5
```
Trainings- und
```
Bewegungslehre ...... 5,0 5,0 - 10,0
```
Fahrtheorie ......... 10,0 10,0 5,0 25,0
```
```
Beschirrungs- und
```
Wagenkunde .......... 5,0 2,5 5,0 12,5
```
Pferdehaltung ....... 5,0 2,5 - 7,5
```
```
Exterieurlehre und
```
Veterinärkunde ...... 7,5 10,0 2,5 20,0
```
Organisation des
```
Reit- und Fahrsports,
Turnierwesen und
Sportstättenbau ..... 5,0 5,0 7,5 17,5
```
Audiovisuelle
```
Hilfsmittel und
Fachliteratur ....... - 2,5 - 2,5
```
Seminar für
```
Fachfragen .......... 2,5 5,0 5,0 12,5
```
```
72,5 60,0 35,0 167,5
II. Praxis
```
Praktische Übungen .. 10,0 45,0 30,0 85,0
```
```
Praktisch-methodische
```
Übungen ............. 30,0 30,0 40,0 100,0
```
Konditionsschulung .. - 2,5 - 2,5
```
```
```
40,0 77,5 70,0 187,5
```
```
Summe: 112,5 137,5 105,0 355,0
```
```
III. Unterrichtspraxis
Zwischen den einzelnen Semestern ist eine viermonatige Praxis an einer behördlich genehmigten Reitschule und/oder Schule für Gespannfahren oder bei einem dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren angeschlossenen Reit- und/oder Fahrverein zu erbringen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrers für Gespannfahren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen und die Durchführung von Exkursionen zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen sollen. Auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.
Lehrstoff:
Semester
Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden; Referate und Diskussionen (sportrelevante Themen); Umgang mit der Fachterminologie im Fahrsport.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
Semester
Einfache grammatikalische Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Semester
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
Semester
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Semester
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Fahrsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrers für Gespannfahren im Breiten- und Gesundheitssport mit Hinweisen auf den Leistungssport. Vermittlung genauer Kenntnis des menschlichen Körpers, um Störungen am Bewegungsapparat und seinen Funktionen erkennen und vermeiden zu können. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Semester
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Semester
Wiederholen wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Semester
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Semester
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit.
Semester
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten;
Psychoregulation; Konfliktlösnug und Gesprächsführung;
spartenspezifische Schwerpunkte.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Semester
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Fahrsport.
Semester
Erziehungsziele; der Lehrer als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.
Semester
Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und –gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Semester
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Semester
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.
FAHRTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes sowie die Grundzüge der Fahrlehre. Erstellung von Ausbildungsplänen. Didaktik des Fahrens. Grundsätze des Systems Achenbach und der ungarischen Fahrweise sowie Wissen um den Ausbildungsgang von der Remonte zum Wagenpferd.
Lehrstoff:
Semester
Fahrlehrgerät; Gangarten des Wagenpferdes; Straßenverkehrsordnung; Grundsätze des Ein- und Zweispännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Korrektur von Fahrfehlern und Unarten.
Semester
Unterricht am Fahrlehrgerät (vierspännig); Grundsätze des Vierspännigfahrens nach dem System Achenbach und dem ungarischen Fahrstil; Erstellen von Ausbildungsplänen für Wagenpferde und den Fahrunterricht; Straßenverkehrsordnung.
Semester
Die ungarischen Fahrzügel und ihre Anwendung; Verwendung und Wirkung der Doppellonge; Ausbildungsgang des jungen Wagenpferdes.
BESCHIRRUNGS- UND WAGENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisse der Beschirrung und Anspannungsarten für Ein-, Zwei- und Vierspänner. Kennen der Hauptteile des Wagens und der einzelnen Wagentypen sowie der Sonderanspannungen.
Lehrstoff:
Semester
Brustblatt- und Kummetgeschirre für Ein- und Zweispänner; Fahrzäume und Gebisse; Hilfszügel und Peitschen; Pflege und Reinigung der Geschirre und des Wagens; An- und Abschirren; An- und Ausspannen eines Ein- und Zweispänners; Hauptbestandteile und Einzelteile eines Wagens.
Semester
Beschirrung und Anspannen eines Viererzuges; Vertiefen des Wissens in der Wagenkunde; Behelfsmäßige Instandsetzung der Wagen und der Geschirre; Longierausrüstung (einfache Longe und Doppellonge).
Semester
Beschirrung und Anspannung von Tandem, Rondom, Einhorn, ungarischem Fünfergespann, römischem Kampfwagen und Sechserzug.
PFERDEHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, um die Organisation des Stalldienstes, die Tierschutzbestimmungen und den Pferdetransport.
Lehrstoff:
Semester
Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung; Füttern und Tränken; Pferdepflege; Stallarbeit; Organisation des Stalldienstes.
Semester
Bandagieren; Pflege des Langhaares; Hufpflege; Hufbeschlag; Tierschutzbestimmungen; Transport von Pferden und Fahrzeug; Wartung von Stallanlagen von und Anlagen für Fahrbewerbe.
EXTERIEURLEHRE UND VETERINÄRKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Exterieurlehre. Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.
Lehrstoff:
Semester
Exterieur des Pferdes; Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes; Bewegungsapparat und Hufbeschlag; Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung; erste Hilfe bei Pferden; Verbände.
Semester
Beurteilung eines Pferdes; Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel; Bestimmung des Alters; Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes; Doping.
Semester
Veterinärmedizinische Grundlagen für richtiges Training eines Pferdes. Festigen des Stoffes des 1. und 2. Semesters; Zusammenstellung eines Viererzuges.
ORGANISATION DES REIT- UND FAHRSPORTS, TURNIERWESEN UND
SPORTSTÄTTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Fahrsports, die Österreichische Turnierordnung, den Parcours- und Geländebau und die Straßenverkehrsordnung.
Lehrstoff:
Semester
Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- und Fahrsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.
Semester
Organisation und Durchführung eines Fahr-Turniers; Einführung in den Parcours- und Geländebau.
Semester
Wiederholen des Lehrstoffes des 1. und 2. Semesters; Règlement General und Règlement Particulier der Fédération Equestre Internationale.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
Semester
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spezielle Fachliteratur.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen des Gespannfahrens.
Lehrstoff:
Semester
Semester
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