Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts in allen Fächern und des DaZ-Unterrichts.
Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher auch im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Für die Arbeit mit (digitalen) Wörterbüchern unterstützt den Erwerb von Lernstrategien zum weiteren selbstständigen sprachlichen Kompetenzaufbau.
Angebote zum selbstständigen Lesen und Hören sind als Mittel der Förderung des eigenständigen Spracherwerbs besonders zu nutzen. Lernangebote zum lauten Lesen tragen dazu bei, die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten zu automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit zu festigen. Das stille Lesen dient der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.
IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler sollen Alltags- und Unterrichtssituationen in der Fremdsprache in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie den Anforderungen des Niveaus A2 („Basic User“) und in einzelnen Fertigkeiten den Anforderungen des Niveaus B1 („Independent User“) entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, sowie Realbegegnungen zu fördern.
Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs sind nach Möglichkeit herzustellen.
Um die Sprach- und Kommunikationskompetenzen bestmöglich zu fördern, sind Bezüge zwischen Deutsch, einer allfälligen Erstsprache und der Fremdsprache herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.
X. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Durch Problemstellungen aus Themenbereichen mit Bezug zu Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen und Können weiterentwickelt werden. Kurze Wiederholungsphasen im Unterricht, in denen Grundkompetenzen angewandt und gefestigt werden, dienen der Nachhaltigkeit. Um den Nutzen der Angewandten Mathematik zu vermitteln sind Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Lebens- und Fachbereichen heranzuziehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise eine höhere Abstraktionsebene und Komplexität angestrebt werden.
Die Einbindung von klassischen und elektronischen Arbeitsmitteln wird empfohlen. Dabei ist auf deren situationsadäquaten Einsatz zu achten. Bei der Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln sollen die Ergebnisse mithilfe geeigneter Kontrollverfahren, wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen und Schätzen, auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Bei der Unterrichtsplanung ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstkontrolle zu legen.
XI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Förderung jener Kompetenzen, die zu einer aktiven, reflektierten und verantwortungsvollen Teilnahme am politischen und wirtschaftlichen Leben befähigen, auszurichten. Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche in den Unterricht zu integrieren. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ermöglichen es, relevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen altersadäquat aufzubereiten sowie die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Reflexion des eigenen Handelns und zum Treffen selbstbestimmter Entscheidungen zu fördern.
Im Kompetenzbereich „Demokratiebildung, Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft“ stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung im Vordergrund des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere für die Bedeutung der Nutzung von politischen und gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Dazu eignet sich insbesondere die Förderung der aktiven Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld.
Im Unterricht ist dem Dialog ausreichend Raum zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und ausgewogen zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Dabei ist jedoch jedenfalls auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen zu achten.
Durch die Wahl geeigneter Aufgabenstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien (Internet, Fachbücher, …) zu sensibilisieren. Transversale Kompetenzen wie die Fähigkeit Informationen zu recherchieren sind im Unterricht zu fördern.
Im Kompetenzbereich „Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln“ sind Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs von großer Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler auf einem altersadäquaten Niveau für Verflechtungen und Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Wirtschaft und Ökologie zu sensibilisieren. Dazu eignen sich insbesondere Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.
XII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTAND DIGITALE GRUNDBILDUNG
Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.
Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht durch den Fokus auf anwendungsorientiertes Lernen unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.
Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung sind die folgenden Bereiche in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:
– Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
– Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration).
– Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.
Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist auf gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe zu achten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.
XIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS TECHNIK
Im alternativen Pflichtgegenstand „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ soll die Anwendung von physikalischen und chemischen Grundlagen im gewählten Fachbereich im Vordergrund stehen. Querverbindungen zu den anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sowie zu den Pflichtgegenständen „Angewandte Mathematik“ und „Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie“ sind herzustellen. Besonderer Wert ist auf das selbstständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Versuchen und Laborübungen zu legen.
In den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Förderung handwerklicher Fertigkeiten sowie einer genauen und sauberen Arbeitsweise zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Werk-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeug und Werkstücken sowie für die Einhaltung von arbeits- und sicherheitstechnischen Bestimmungen zu sensibilisieren. Praktische Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der Werkstättenordnung und von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie nach genauer Unterweisung durch die Lehrperson durchgeführt werden.
Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.
Die Motivation der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch die Herstellung von nützlichen Werkstücken gefördert. Weiters empfiehlt sich der Einsatz von Werkstoffkombinationen, da die Schülerinnen und Schüler dadurch Erfahrungen sammeln können, die über ihren Fachbereich hinausgehen.
In der Unterrichtsplanung empfiehlt sich die Berücksichtigung von projektorientierten Arbeitsphasen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse auch dokumentieren und präsentieren. Dadurch werden wichtige personale und soziale Kompetenzen – wie Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Teamfähigkeit – gefördert.
Querverbindungen zwischen den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ sind herzustellen. Dabei bilden die Alternativen Pflichtgegenstände „Fachkunde“ und „Technisches Zeichnen“ die Basis für den praktischen Unterricht. Dazu sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in Hinblick auf Schwerpunktsetzungen und zeitliche Abstimmungen erforderlich. Darüber hinaus sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu den alternativen Pflichtgegenständen „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ und „Digitale Grundbildung“ sowie zu den Pflichtgegenständen „Berufs- und Lebenswelt“, „Angewandte Mathematik“ und „Deutsch und Kommunikation“ herzustellen.
XIV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS DIENSTLEISTUNGEN
In den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitstechniken und -abläufe im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.
Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung einer genauen und sauberen Arbeitsweise, der sprachlichen Ausdrucksweise, der persönlichen Umgangsformen, der interkulturellen Kompetenz und Kompetenz in Bezug auf Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische Umgangsformen zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Arbeitsmaterialien sowie für die Einhaltung von fachbereichsrelevanten rechtlichen Bestimmungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sensibilisieren.
Durch den Einsatz von Rollenspielen können die Schülerinnen und Schüler fachbereichsrelevante Gesprächssituationen trainieren. Bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler soll Feedback ermöglicht werden, womit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden.
Im Fachbereich Handel und Büro empfiehlt sich zur Förderung der Praxisnähe ein übungsbetriebsähnlicher Unterricht.
Im Fachbereich Tourismus bieten Veranstaltungen, Feste und Projekte gute Möglichkeiten um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und fachbereichsspezifische Kompetenzen weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Vorbildwirkung empfohlen, auf die Verwendung und den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verzichten.
XV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 198/2017 in der geltenden Fassung.
Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung
Altkatholischer Religionsunterricht
Für den Altkatholischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
Israelitischer Religionsunterricht
Für den Israelitischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
Griechisch-orientalischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.
Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.
Alevitischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen (Anlage 4 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der geltenden Fassung) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz 1 bis 10 einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
XVI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
PFLICHTGEGENSTÄNDE
BERUFS- UND LEBENSWELT
Kompetenzbereich Berufsorientierung, Berufsfindung und Arbeitswelt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Bildungswege im österreichischen Bildungs- und Ausbildungssystem recherchieren und beschreiben sowie damit verbundene Berufsmöglichkeiten darlegen,
– kennen ihre Stärken und Schwächen und können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen,
– können berufspraktische Tage vorbereiten und reflektieren,
– können ihren Berufswunsch artikulieren und begründen sowie Wege, die zu ihrem Wunschberuf führen, aufzeigen,
– können geschlechtsspezifische Zuordnungen von Berufen erkennen und diskutieren sowie den eigenen Berufswunsch vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragen,
– können einen Bewerbungsprozess organisieren, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen sowie Bewerbungsgespräche führen,
– kennen die Anforderungen der Wirtschaft an das Erscheinungsbild, die Arbeitshaltung und die Umgangsformen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und können sich selbst in Hinblick auf diese reflektieren,
– können Berufsfelder in Hinblick auf Chancen und besondere Belastungen beschreiben,
– können die Anforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt erkennen und erklären,
– können die Bedeutung von Arbeit für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beschreiben und Folgen von Arbeitslosigkeit diskutieren,
– können den Wert einer abgeschlossenen Ausbildung für den weiteren Lebensweg sowie für die Chancen am Arbeitsmarkt aufzeigen,
– können das Duale Ausbildungssystem sowie wesentliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beschreiben,
– können Interessenvertretungen sowie deren Aufgaben nennen und für sie relevante Beratungsangebote recherchieren,
– können unterschiedliche Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nennen sowie deren Vor- und Nachteile gegenüberstellen.
Lehrstoff:
Österreichisches Bildungs- und Ausbildungssystem. Berufsmöglichkeiten. Berufspraktische Tage. Geschlechtsspezifische Zuordnungen. Bewerbungsprozess. Anforderungsprofil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Berufsfelder. Arbeit und Arbeitslosigkeit. Duales Ausbildungssystem. Interessenvertretungen. Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse.
Kompetenzbereich Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können ihre Stärken und Schwächen reflektieren sowie sich persönliche und berufliche Ziele setzen,
– können aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten sowie sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen und entsprechend handeln,
– können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
– können die Wirkung von sozialen Netzwerken kritisch hinterfragen sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen darlegen,
– können Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
– können in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren, kooperativ und wertschätzend agieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln,
– kennen wesentliche Rechte und Pflichten von Jugendlichen und können mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen beschreiben,
– können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen, sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben und kennen Methoden um mit Feedback, Erfolg und Misserfolg umzugehen.
Lehrstoff:
Stärken- und Schwächenanalyse. Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Umgangsformen. Soziale Netzwerke. Soziale Beziehungen. Konfliktmanagement. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Feedback.
Kompetenzbereich Gesundheitsförderung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen sowie Empfehlungen für eine gesunde Lebensweise präsentieren,
– ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit und Sexualität hinterfragen und Konsequenzen für sich darstellen,
– Erste Hilfe Maßnahmen nennen und umsetzen.
Lehrstoff:
Gesundheit. Sexualität. Erste Hilfe.
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können gesprochene Inhalte verstehen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen in Standardsprache wiedergeben,
– können grundlegende Gesprächsregeln einhalten, sowohl verbale als auch nonverbale Signale deuten und einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
– können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche über Alltagsthemen oder einfache fachbereichsbezogene Sachthemen führen, sich dazu Meinungen bilden und diese äußern,
– kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können sowohl allgemeine als auch einfache fachbereichsbezogene Inhalte strukturieren und sprachlich korrekt präsentieren.
Lehrstoff:
Hörverständnis. Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsregeln. Einfache Fachsprache. Präsentationstechniken.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Texte sinnerfassend lesen, die wesentlichen Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden und Textsignale nutzen,
– unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen, Wortbedeutungen mit Hilfe von Nachschlagewerken klären, ihren allgemeinen Wortschatz erweitern und festigen sowie einen grundlegenden Fachwortschatz aufbauen,
– Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, sowohl Alltags- und Gebrauchstexte als auch altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
– Intentionen und vermutliche Wirkungen von Texten und Medienangeboten unterscheiden und reflektieren,
– Informationen aus Grafiken, Tabellen, Schaubildern und Bild-Textkombinationen ablesen, reflektieren und wiedergeben.
Lehrstoff:
Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und grundlegender Fachwortschatz. Textsorten.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationen notieren, gliedern und aufbereiten,
– Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben,
– Besonderheiten unterschiedlicher Textsorten nennen sowie Texte inklusive Schriftverkehr unter Beachtung formaler, grammatikalischer und orthografischer Regeln verfassen,
– den Grundwortschatz korrekt anwenden,
– Rechtschreibhilfen zielgerichtet einsetzen,
– Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gesprochene Inhalte verstehen, wesentliche Aussagen erkennen sowie grundlegende Informationen wiedergeben,
– in vertrauten Situationen grundlegende Gesprächsregeln einhalten sowie an Gesprächen zu vertrauten Alltagsthemen aktiv teilnehmen,
– altersadäquate literarische und pragmatische kurze Texte lesen, wesentliche Aussagen erkennen sowie explizit ausgewiesene Informationen wiedergeben,
– Texte zu vertrauten Themen der Lebens- und Berufswelt verfassen und dabei den Grundwortschatz korrekt anwenden.
Lehrstoff:
Hörverständnis. Gesprächsregeln. Textverständnis. Schriftliche Kommunikation. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihr soziales Umfeld oder auf konkrete Dinge aus ihrer Lebenswelt beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen,
– das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird, die Kernaussagen verstehen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Begriffe, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen,
– einfache persönliche Schreiben verstehen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen,
– private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner bereit sind, das Gesagte langsamer zu wiederholen oder anders auszudrücken und sie bei ihren eigenständigen Formulierungen zu unterstützen,
– einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt,
– einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um sich selbst vorzustellen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen,
– sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten,
– mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze einfache Mitteilungen und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
– Basisinformationen zu ihrer Person in Formulare eintragen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– kurze Texte schreiben,
– ganz einfache persönliche Schreiben verfassen.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben,
– Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten.
Lehrstoff:
Themen aus dem Alltag.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht das Erreichen bzw. die Sicherung des Kompetenzniveaus A2 im Vordergrund des Unterrichts.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Zahlen und Maße
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen
– grundlegende Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben,
– die Größenordnung von Maßzahlen erfassen, Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
– Prozentangaben verstehen, Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
– Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.
Lehrstoff:
Rechenoperationen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Kompetenzbereich Algebra und Geometrie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachverhalte aus ihrem Lebensumfeld oder Fachbereich mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
– Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären,
– einfache funktionale Zusammenhänge aus dem Alltag oder Fachbereich erkennen und beschreiben,
– Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen.
Lehrstoff:
Terme. Formeln. Gleichungen. Alltags- oder fachbereichsrelevante funktionale Zusammenhänge. Geometrie.
Kompetenzbereich Statistik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.
Lehrstoff:
Beschreibende Statistik.
Schularbeiten:
Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.
Leistungsdifferenzierung
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.
Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sowohl im Kopf als auch halbschriftlich und schriftlich Grundrechnungsarten durchführen und Rechengesetze anwenden,
– einen konkreten Sachverhalt erfassen, mathematische Beziehungen darin erkennen sowie diese darstellen,
– Maßeinheiten aus den Bereichen Länge, Fläche, Raum, Masse, Zeit und Geld situationsadäquat auswählen, vergleichen und umwandeln,
– Bruchzahlen aus dem Alltag verstehen und vergleichen, äquivalente Brüche erkennen und einfache Berechnungen durchführen,
– Prozentangaben verstehen, einfache Berechnungen mit diesen durchführen und absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken,
– einfache geometrische Figuren (Dreiecke, regelmäßige Vierecke, Kreis) und Körper (Quader, Würfel, Pyramide, Zylinder, Kugel) erkennen und benennen sowie deren Eigenschaften und Unterschiede beschreiben,
– Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken und einfachen, daraus zusammengesetzten Figuren durchführen,
– Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern durchführen.
Lehrstoff:
Grundrechnungsarten. Mathematische Beziehungen. Maßeinheiten. Brüche. Prozentrechnung. Figuren. Körper.
POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE
Kompetenzbereich Demokratiebildung, Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können das politische System Österreichs unter Berücksichtigung zeitgeschichtlicher Entwicklungen sowie der regionalen Gliederung beschreiben und im Vergleich zu anderen Staats- und Regierungsformen darstellen,
– können Möglichkeiten zur Mitbestimmung sowohl im persönlichen Umfeld als auch auf politischer Ebene aufzeigen sowie deren Bedeutung erklären,
– können Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren sowie persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln und anwenden,
– können die Bedeutung der Grund-, Kinder- und Menschenrechte für ihr eigenes Leben beschreiben,
– können Informationen zu politischen Sachverhalten in unterschiedlichen Medien recherchieren und bewerten, sich ein eigenes Urteil bilden sowie Diskussionen führen,
– können Aufgaben des Staates und öffentlicher Einrichtungen darlegen, die Notwendigkeit von Abgaben zu deren Erfüllung aufzeigen sowie die Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft diskutieren,
– können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
– kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der Europäischen Union und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
– können die Relevanz politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen in anderen Ländern für Österreich beschreiben.
Lehrstoff:
Politisches System Österreichs. Staats- und Regierungsformen. Österreichische Geschichte beginnend im 20. Jahrhundert. Mitbestimmung. Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Grund-, Kinder- und Menschenrechte. Politische Meinungsbildung. Umfassende Landesverteidigung. Europäische Union. Globale Zusammenhänge.
Kompetenzbereich Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Grundzüge einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und können die Realisierbarkeit von persönlichen Bedürfnissen vor dem Hintergrund finanzieller Möglichkeiten einschätzen,
– kennen unterschiedliche Zahlungsarten und können deren Vor- und Nachteile beschreiben,
– können unterschiedliche Versicherungsformen nennen und den Nutzen von Versicherungen diskutieren,
– können das Konsumverhalten in ihrem Umfeld hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen reflektieren, Kaufentscheidungen begründen sowie Vorschläge für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen im eigenen Umfeld erarbeiten,
– können Produkt- und Lebensmittelkennzeichnungen interpretieren,
– kennen unterschiedliche Energieformen und -träger, können Möglichkeiten der Energieerzeugung beschreiben und Maßnahmen zur wirtschaftlich und ökologisch verantwortlichen Energienutzung im eigenen Umfeld erarbeiten und präsentieren,
– können Auswirkungen von menschlichen Eingriffen auf die Umwelt und auf Ökosysteme beschreiben sowie Maßnahmen zur Minimierung negativer Folgen nennen,
– können Auswirkungen der Globalisierung sowie anderer wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen auf ihren Alltag darstellen.
Lehrstoff:
Haushaltsführung. Zahlungsarten. Versicherungen. Nachhaltigkeit. Konsumverhalten. Energieformen und -träger. Ökosysteme. Umweltschutz. Ressourcenschonender Umgang. Globalisierung. Wirtschaftliche und technologische Veränderungen.
BEWEGUNG UND SPORT
Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können ihre konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich verbessern.
Lehrstoff:
Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests. Methodische Aspekte regelmäßiger Bewegung.
Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen sowie Leistungen in Bewegungshandlungen erbringen,
– Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
– Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.
Lehrstoff:
Wettbewerbe sowie kleine und große Sportspiele. Trendsportarten.
Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
– Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.
Lehrstoff:
Pantomime. Sich durch Bewegung ausdrücken. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung von Bewegung auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden beschreiben sowie Bewegungshandlungen zur Verbesserung des Wohlbefindens umsetzen,
– körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
– alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und Belastungen ausgleichen.
Lehrstoff:
Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken. Sensomotoriktraining auf labilen und instabilen Untergründen. Muskelschlingentraining; asymmetrische Rumpfkräftigung.
Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Lehrstoff:
Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen. Sichern und Helfen.
ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE
DIGITALE GRUNDBILDUNG(für alle Cluster und Fachbereiche)
Kompetenzbereich Medienwandel und Digitalisierung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens beschreiben sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung analysieren,
– ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln,
– Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums analysieren,
– Kompromisse im Zusammenhang mit digitalen Technologien reflektieren, die sich auf die alltäglichen Aktivitäten und beruflichen Möglichkeiten der Menschen auswirken.
Lehrstoff:
Mediennutzung. Medienwirklichkeit. Medienproduktion. Digitale Technologien.
Kompetenzbereich Daten, Informationen und Informationssysteme
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden,
– zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden planen und durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend hinterfragen,
– Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erklären und sich dazu verantwortungsvoll verhalten,
– die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz erklären sowie deren Grenzen und Möglichkeiten reflektieren,
– Daten erfassen, filtern, sortieren, interpretieren und darstellen,
– die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Speichermedien gegenüberstellen sowie Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
Lehrstoff:
Digitale Informationen. Gefahren der Datenerhebung. Künstliche Intelligenz. Datenmanipulation. Datensicherung.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Anwendungsfälle für Internet of Things (IoT) im fachbereichsrelevanten Kontext,
– können Elemente, Funktionsweisen und Risiken von IoT-Systemen benennen und erklären,
– können Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden sowie Energiesparmaßnahmen bei der Arbeit an Computern umsetzen.
Lehrstoff:
Internet of Things. Gesundheitsförderung. Energiesparmaßnahmen.
Kompetenzbereich Kommunikation und Kooperation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Schriftstücke für unterschiedliche Zielgruppen, Zwecke und Medien verfassen,
– einfache Kalkulationen unter Verwendung von Formeln durchführen, deren Ergebnisse grafisch darstellen und interpretieren,
– sich selbst und konkrete Fachinhalte präsentieren,
– verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben,
– Stellenausschreibungen in beruflichen Netzwerken finden, Bewerbungsdaten einpflegen und sich bewerben,
– aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann,
– Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen sowie Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben,
– den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben,
– erklären, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen,
– verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen,
– eigene digitale Identitäten reflektiert gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen,
– datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen erklären und bewerten.
Lehrstoff:
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentation. Bewerbungen. Kommunikationsmedien. Social Media. Personenbezogene Daten. Datenschutz.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit),
– an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten,
– Adressen, Aufgaben und Termine verwalten.
Lehrstoff:
Cloudbasierte Systeme. Kommunikationssoftware. Datenverwaltungssoftware.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen,
– professionelle Bewerbungsunterlagen erstellen und ihre Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen transparent darstellen,
– beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert,
– die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Identität und digitaler Bezahlmethoden beurteilen.
Lehrstoff:
Netzwerkverbindung. Bewerbungsunterlage. Künstliche Intelligenz. Digitale Identität.
CLUSTER DIENSTLEISTUNGEN
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Kompetenzbereich Wirtschaft und Konsum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
– grundlegende Begriffe der Wirtschaft und können deren Bedeutung erklären,
– unterschiedliche Betriebsarten und können diese anhand von Merkmalen einteilen,
– unterschiedliche Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen und können sowohl deren Bedeutung als auch deren Wirkung einschätzen,
– die rechtlichen Grundlagen für Kaufverträge, können Auswirkungen von Kaufverträgen beurteilen sowie Kaufverträge abschließen,
– die Aufgaben des Konsumentenschutzes und können konsumentenrechtliche Informationen recherchieren und nutzen.
Lehrstoff:
Begriffe der Wirtschaft. Betriebsarten. Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen. Kaufverträge. Konsumentenschutz.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen Zielsetzungen der Wirtschaft und können den einfachen Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen,
– können persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung aufzeigen,
– können Vorteile, Herausforderungen und Auswirkungen des digitalen Verkaufs aufzeigen.
Lehrstoff:
Zielsetzungen der Wirtschaft. Wirtschaftskreislauf. Unternehmensgründung. Digitaler Verkauf.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
– unterschiedliche fachbereichsbezogene Dienstleistungsbetriebe und können deren Charakteristika beschreiben,
– die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors und können regionale Angebote recherchieren und vergleichen.
Lehrstoff:
Dienstleistungsbetriebe. Wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen
– unterschiedliche Betriebsformen in der Tourismusbranche und können Unterschiede zwischen diesen aufzeigen,
– die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus und können positive und negative Auswirkungen darlegen,
– die wichtigsten Tourismusregionen in Österreich und können regionale Tourismusangebote recherchieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Betriebsformen in der Tourismusbranche. Bedeutung des Tourismus. Tourismusregionen.
Kompetenzbereich Umgang mit Geld
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beschreiben und die Gefahren der Schuldenfalle diskutieren,
– verschiedene Zahlungsmittel und -arten unterscheiden sowie diese situationsadäquat auswählen,
– Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bankdienstleistungen erkennen und diskutieren.
Lehrstoff:
Geld. Schuldenfalle. Zahlungsmittel. Zahlungsarten. Bankdienstleistungen.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Sicherheitsmerkmale von Banknoten beschreiben.
Lehrstoff:
Sicherheitsmerkmale von Banknoten.
BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN
Kompetenzbereich Wirtschaftliches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen
– Grundrechnungsarten anwenden, Ergebnisse schätzen und auf Plausibilität überprüfen,
– gängige Maßeinheiten umwandeln sowie mit gebräuchlichen Maßen rechnen,
– einfache Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen durchführen,
– persönliche Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen.
Lehrstoff:
Grundrechnungsarten. Schätzen. Maßeinheiten. Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen. Private Haushaltsplanung. Konsumverhalten.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können den Waren- und Materialbedarf für vorgegebene Speisen und Speisenfolgen berechnen.
Lehrstoff:
Waren- und Materialbedarfsberechnungen.
Kompetenzbereich Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen unterschiedliche Buchführungssysteme und können die Aufgaben des Rechnungswesens beschreiben sowie die Formvorschriften der Buchführung erläutern,
– können Belege unterscheiden und organisieren,
– kennen die Bestandteile von Rechnungen und können Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüfen,
– kennen die wichtigsten Bücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und können diese führen,
– kennen unterschiedliche Umsatzsteuersätze, können diese zuordnen sowie die Umsatzsteuer berechnen.
Lehrstoff:
Aufgaben des Rechnungswesens. Buchführungssysteme. Formvorschriften. Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Umsatzsteuer.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können regelmäßige Aufzeichnungen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anhand von Belegen führen,
– können einfache Kalkulationen erstellen,
– kennen die Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung und können einfache Geschäftsfälle beschreiben,
– können die Umsatzsteuer-Zahllast berechnen.
Lehrstoff:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kalkulationen. Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung. Umsatzsteuer-Zahllast.
FACHKUNDE
Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Kompetenzbereich Kaufmännisch-administrative Berufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Berufe aus ihrem Fachbereich nennen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
– wesentliche Anforderungen an kaufmännisch-administrative Berufe aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff:
Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Arbeitsorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen,
– können Regeln und Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene sowie deren Bedeutung beschreiben,
– können Maßnahmen zur Vorbeugung berufsspezifischer Erkrankungen aufzeigen,
– kennen unterschiedliche Formen der Arbeitsplatzgestaltung und können deren Vor- und Nachteile diskutieren,
– kennen betriebliche Strukturen und können fachbereichsspezifische Arbeitsabläufe beschreiben.
Lehrstoff:
Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung. Hygiene. Arbeitsplatzgestaltung. Betriebliche Strukturen. Arbeitsabläufe.
Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Kriterien für die professionelle Formulierung und Gestaltung von E-Mails beschreiben und begründen,
– kennen Grundsätze der Gesprächsführung sowie unterschiedliche Fragetechniken und können Phasen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen erklären,
– können unterschiedliche Werbemaßnahmen und -konzepte beschreiben sowie deren Wirkung unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen reflektieren.
Lehrstoff:
E-Mails. Gesprächsführung. Werbemaßnahmen und -konzepte. Gestaltungsgrundsätze.
Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:
Kompetenzbereich Berufe und Ausbildungswege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
– wesentliche Anforderungen an Berufe im Schönheits- Gesundheits- und Sozialbereich aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff:
Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Arbeitsplatz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung und Erste Hilfe-Maßnahmen aufzeigen,
– kennen berufsspezifische Infektionsgefahren und können sowohl Regeln als auch Maßnahmen der persönlichen und der arbeitsplatzbezogenen Hygiene erläutern sowie deren Funktion für fachbereichsspezifische Arbeitsprozesse und Aufgabenfelder beschreiben,
– kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese diskutieren,
– kennen geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen,
– kennen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und können Konsequenzen für das eigene umweltbewusste Handeln beschreiben.
Lehrstoff:
Sicherheitsvorschriften. Unfallvermeidung. Erste Hilfe-Maßnahmen. Infektionsgefahren. Hygiene. Ergonomie. Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Umgang mit Ressourcen.
Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können fachbereichsspezifische Umgangsformen sowie die Bedeutung des ersten Eindrucks und des äußeren Erscheinungsbildes im Alltags- und Berufsleben beschreiben,
– kennen grundlegende ethische Anforderungen für eine Tätigkeit im Schönheits-, Gesundheits- und Sozialbereich und können über diese diskutieren,
– können spezielle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen aufzeigen und unter Anleitung entsprechende Verhaltensweisen für den Umgang mit diesen erarbeiten,
– können situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen,
– können Einflüsse auf das physische und psychische Wohlbefinden erkennen, persönliche Stressfaktoren beschreiben und Bewältigungsstrategien entwickeln,
– kennen grundlegende Gestaltungsregeln und -techniken und können die Wirkung von Farben, Formen und Materialien beschreiben,
– können Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise recherchieren und präsentieren sowie gesundheitsförderndes und -schädigendes Verhalten aufzeigen,
– kennen anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen und können diese im Zusammenhang mit Schönheits- und Gesundheitsberufen erklären.
Lehrstoff:
Umgangsformen. Personengruppen. Kommunikation. Physische und psychische Faktoren. Gestaltungsregeln und -techniken, Farben, Formen und Materialien. Ernährung. Anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen. Gesundheitsprävention.
Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Kompetenzbereich Berufe im Tourismus
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Berufe aus ihrem Fachbereich nennen und die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben,
– wesentliche Anforderungen an Berufe im Tourismussektor aufzeigen, Ausbildungswege beschreiben und mögliche Karrierechancen diskutieren.
Lehrstoff:
Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.
Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie präventive Schritte zur Unfallvermeidung aufzeigen,
– kennen grundlegende Hygienebestimmungen für den Gastronomiebereich und können persönliche Hygienemaßnahmen beschreiben,
– kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,
– kennen fachbereichsspezifische Werkzeuge und Küchengeräte und können adäquate Einsatzbereiche aufzeigen,
– kennen Eigenschaften und mögliche Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken und können diese beschreiben,
– können Konservierungsarten anhand von Beispielen aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erklären,
– können Maßnahmen zum sachgerechten, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln und Getränken aufzeigen,
– können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Kochverfahren beschreiben sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften aufzeigen,
– kennen sowohl unterschiedliche Arten von Getränken als auch deren Eigenschaften und können deren Zusammensetzung erklären,
– kennen Grundbegriffe des Service und können einfache Gedecke beschreiben,
– kennen Eckpunkte einer ausgewogenen Ernährung, können ihr Ess- und Konsumverhalten im Alltag reflektieren sowie in Hinblick auf Gesundheit bewerten.
Lehrstoff:
Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Werkzeuge und Küchengeräte. Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken. Konservierungsarten. Umgang mit Lebensmitteln. Arbeits- und Kochverfahren. Getränke. Service. Ernährung.
FACHPRAXIS
Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:
Kompetenzbereich Arbeitsorganisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich dem Berufsstand entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden,
– ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen,
– mit Ressourcen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle umweltfreundlich entsorgen,
– unter Anleitung digitale und elektronische Medien nutzen sowie fachbereichsspezifische Geräte, Hilfsmittel und Materialien verwenden,
– Arbeitsabläufe unter Anleitung effizient umsetzen,
– Informationen beschaffen und verarbeiten sowie einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen aufzeigen und das eigene Verhalten reflektieren.
Lehrstoff:
Umgangsformen. Gesundheitsförderung. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Ergonomie. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen. Digitale und elektronische Medien. Arbeitsabläufe. Informationsmanagement.
Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anleitung einfache Verkaufs- und Beratungsgespräche führen,
– sich in ein Team konstruktiv und engagiert unter Berücksichtigung der Kommunikations- und Feedbackregeln einbringen,
– situationsabhängig und personenbezogen kommunizieren sowie respektvoll mit anderen umgehen,
– Schriftstücke effizient und strukturiert erstellen sowie fachbereichsspezifischen Schriftverkehr unter Anleitung abwickeln,
– Telefongespräche führen sowie Gesprächsnotizen erstellen,
– Werbemittel gestalten sowie deren Wirkung auf die eigene Person reflektieren und diskutieren,
– unter Anleitung Präsentationen zu speziellen Themen und Anlässen erarbeiten und durchführen.
Lehrstoff:
Umgang mit Kundinnen und Kunden. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Kommunikation und Feedback. Umgangsformen. Schriftverkehr. Telefongespräche. Werbemittel. Präsentationen.
Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:
Kompetenzbereich Arbeitsplatz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können sich dem Beruf entsprechend kleiden und verhalten sowie Regeln der Ergonomie, persönlichen Hygiene und Sicherheit anwenden,
– können ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten, instandhalten und nach Beendigung der Arbeit geordnet hinterlassen,
– kennen Infektionsgefahren in Schönheits-, Gesundheits- und Sozialberufen und können unter Anleitung Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen umsetzen,
– können mit wiederverwertbaren Materialien verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie Abfälle fachgerecht und umweltfreundlich trennen.
Lehrstoff:
Umgangsformen. Gesundheitsprävention. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen und Mülltrennung.
Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns und Arbeitsprozesse in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten bzw. Aufgaben durchführen und dabei allfällige einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene berücksichtigen,
– für den Arbeitsauftrag geeignete Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, pflegen und sorgsam mit diesen umgehen,
– unter Anleitung einfache Beratungsgespräche führen sowie Wünsche und Bedürfnisse mit zielgerichteten Fragestellungen eruieren,
– berufsspezifische Trends recherchieren und unter Anleitung Umsetzungsmöglichkeiten erproben,
– grundlegende Gestaltungstechniken unter Berücksichtigung der Wirkung von Farben, Formen und Materialien anwenden,
– Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung im beruflichen Kontext berücksichtigen,
– Entspannungsübungen durchführen.
Lehrstoff:
Fachbereichsspezifische Arbeiten. Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Beratungsgespräche. Trends. Gestaltungstechniken. Ernährung. Entspannungsübungen.
Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:
Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anleitung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten durchführen und berücksichtigen dabei einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und der Arbeitshygiene,
– fachbereichsbezogene Werkzeuge und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, pflegen und sorgsam mit diesen umgehen,
– Regeln der Ergonomie und der persönlichen Hygiene anwenden und kleiden sich dem Berufsstand entsprechend.
Lehrstoff:
Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge und Geräte. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Berufskleidung.
Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Tourismus und der Gastronomie gängigen Umgangsformen anwenden, berufsspezifische verbale und nonverbale Kommunikationstechniken einsetzen sowie spezielle Bedürfnisse von Personen unterschiedlicher Kulturen berücksichtigen,
– einfache Speisen und Getränke empfehlen sowie Informationen zu den angebotenen Speisen und Getränken geben,
– den Wareneinsatz für einfache Speisen und Getränke berechnen sowie einfache Speisen und Getränke unter Anleitung zubereiten und servieren,
– mit Lebensmitteln und Getränken verantwortungsvoll umgehen und Abfälle umweltgerecht entsorgen,
– unter Anleitung Speise- und Getränkekarten gestalten und präsentieren,
– Tische für unterschiedliche Speisefolgen eindecken sowie Vorschläge für Tischdekorationen erarbeiten und Dekorationsideen für unterschiedliche Anlässe umsetzen.
Lehrstoff:
Umgangsformen. Speisen und Getränke. Wareneinsatz. Arbeits- und Kochverfahren. Mülltrennung. Speise- und Getränkekarte. Tischdekoration.
BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION
Kompetenzbereich Hören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu Tourismus und Gastgewerbe verstehen,
– das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen verstehen.
Lehrstoff:
Fachbereichsspezifisches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in einfachen, routinemäßigen fachbereichsspezifischen Situationen verständigen,
– sehr kurze Kontakt- und Beratungsgespräche mit Gästen führen.
Lehrstoff:
Fachbereichsspezifisches Umfeld.
CLUSTER TECHNIK
NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ÜBUNGEN
Kompetenzbereich Physik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen physikalische Grundgrößen, können diesen die entsprechende Einheit gemäß dem internationalen Einheitensystem (SI) zuordnen und Umrechnungen durchführen,
– können Grundgrößen der Mechanik definieren, anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten berechnen sowie Versuche zu diesen durchführen,
– kennen die Aggregatzustande und können grundlegende Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Körpern beschreiben,
– kennen Stromarten, können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen.
Lehrstoff:
Internationales Einheitensystem. Physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Grundlagen der Mechanik. Aggregatzustände. Elektrizität. Sicherheitsmaßnahmen.
Kompetenzbereich Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– kennen chemische Elemente, können diese im Periodensystem einordnen und dessen Struktur sowie die darin enthaltenen Informationen erklären,
– kennen chemische Grundlagen und können anhand dieser alltags- und fachbereichsrelevante chemische Reaktionen erklären,
– können den Unterschied zwischen Reinstoffen und Stoffgemischen beschreiben,
– können die Herstellung und Eigenschaften von anorganischen und organischen Stoffen beschreiben sowie deren Einsatzbereiche und Anwendungsmöglichkeiten im Alltag oder als Werk- und Hilfsstoffe in ihrem Fachbereich nennen,
– können Versuche zu chemischen Vorgängen durchführen sowie die Ergebnisse präsentieren.
Lehrstoff:
Periodensystem. Chemische Grundlagen. Chemische Reaktionen. Chemische Stoffe.
TECHNISCHES ZEICHNEN
Kompetenzbereich Grundlagen des Technischen Zeichnens
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzbereiche von unterschiedlichen Zeichen- und Arbeitsgeräten aufzeigen sowie diese sachgerecht anwenden und pflegen,
– normgerechte Darstellungsarten und Symbole in technischen Zeichnungen erläutern sowie Skizzen und Pläne lesen und interpretieren.
Lehrstoff:
Zeichen- und Arbeitsgeräte. Normgerechte Darstellungsarten und Symbole.
Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Freihandskizzen erstellen und bemaßen,
– technische Zeichnungen von Werkstücken in unterschiedlichen Ansichten normgerecht erstellen, beschriften und bemaßen,
– Maßstabsberechnungen durchführen sowie Objekte, Werkstücke und Schnittdarstellungen maßstabsgetreu darstellen.
Lehrstoff:
Freihandskizzen. Normzeichnungen. Ansichten. Maßstäbe. Schnitte.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Pläne von Werkstücken anfertigen.
Lehrstoff:
Pläne.
Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung von normgerechten Schaltzeichen skizzieren und konstruieren.
Lehrstoff:
Pläne.
FACHKUNDE
Spezifikationen für den Fachbereich Bau:
Kompetenzbereich Berufe im Bau- und Baunebengewerbe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bau- und Baunebengewerbe nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Bau- und Baunebengewerbe.
Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:
Kompetenzbereich Berufe im Elektrotechnik- und Elektronikbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Elektrotechnik- und Elektronikbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Elektrotechnik- und Elektronikbereich.
Spezifikationen für den Fachbereich Holz:
Kompetenzbereich Berufe im Holzbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bereich der Holzbe- und -verarbeitung nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Bereich der Holzbe- und -verarbeitung.
Spezifikationen für den Fachbereich Metall:
Kompetenzbereich Berufe im Metallbereich
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Metallbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.
Lehrstoff:
Berufsbilder im Metallbereich.
Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
– können grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz aufzeigen, die persönliche Schutzausrüstung beschreiben sowie Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungszeichen deuten,
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