Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-09-01
Letzte Aktualisierung 2025-09-01
Status Aufgehoben · 2025-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 12
Änderungshistorie JSON API

– kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung fachbereichsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,

– kennen fachbereichsrelevante Werk-, Roh- und Hilfsstoffe, deren Entstehung bzw. Gewinnung sowie fachbereichsspezifischen Materialen, Werkzeuge, Maschinen und Geräte und können adäquate Einsatzbereiche für diese aufzeigen,

– kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können deren Einsatz beschreiben,

– können grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken erklären sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beschreiben.

Lehrstoff:

Sicherheit am Arbeitsplatz. Sicherheitszeichen. Ergonomie. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte. Arbeits- und Fertigungstechniken.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– können Wirkungen des elektrischen Stromes und die damit verbundenen Gefahren erklären sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen nennen,

– kennen für die Elektrotechnik und Elektronik relevante physikalische Grundgrößen und können diese anhand von physikalischen Gesetzmäßigkeiten erklären,

– können Stromkreise unter Berücksichtigung elektrischer Größen und Gesetzmäßigkeiten beschreiben und analysieren.

Lehrstoff:

Wirkungen des elektrischen Stromes. Fachbereichsrelevante physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Stromkreise.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Holz:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Entstehung, die Bringung, den Einschnitt sowie die Klassifizierung des Werkstoffs Holz beschreiben sowie geeignete Einsatzbereiche für unterschiedliche Holzarten aufzeigen.

Lehrstoff:

Werkstoff Holz.

FACHPRAXIS

Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– unter Berücksichtigung der Werkstättenordnung ihren Arbeitsplatz fachgerecht einrichten und nach Beendigung der Arbeit ordentlich hinterlassen sowie allfällige Abfälle und Reststoffe umweltschonend entsorgen,

– nach Unterweisung einfache fachbereichsspezifische Arbeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Arbeitshygiene sowie ergonomischer Richtlinien durchführen,

– fachbereichsbezogene Werkzeuge, Maschinen und Geräte auswählen, fachgerecht einsetzen, instandhalten sowie sorgsam mit diesen umgehen.

Lehrstoff:

Werkstättenordnung. Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Arbeitshygiene. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– können nach Unterweisung fachbereichsspezifische Werk-, Roh- und Hilfsstoffe sowie Materialen unter Verwendung geeigneter Werkzeuge, Maschinen und Geräte fachgerecht unter Berücksichtigung von einschlägigen Sicherheitsvorschriften be- bzw. verarbeiten,

– können mit Werk-, Roh- und Hilfsstoffen sowie Materialen sachgerecht, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen,

– kennen für den Fachbereich relevante Mess- und Prüfgeräte und können diese nach Unterweisung einsetzen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung und auf Basis von Skizzen bzw. Plänen Werkstücke durch grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken sowie unter Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften herstellen.

Lehrstoff:

Arbeits- und Fertigungstechniken.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung, auf Basis von Schaltplänen sowie unter Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien Stromkreise und Schaltungen aufbauen, Messungen an diesen durchführen sowie die Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Stromkreise und Schaltungen.

FREIGEGENSTÄNDE

MATHEMATIK

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Rechenoperationen unter Anwendung von Rechengesetzen durchführen, die Rechenschritte begründen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen und in sinnvoller Genauigkeit angeben,

– Sachverhalte mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln umformen,

– lineare Gleichungen, Bruchgleichungen und quadratische Gleichungen lösen sowie den Lösungsweg erklären,

– Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen,

– aus grafischen Darstellungen Werte ablesen und funktionale Zusammenhänge beschreiben sowie zu Funktionsgleichungen Wertetabellen erstellen und Funktionsgraphen mit geeigneten Maßstäben zeichnen,

– Eigenschaften von ebenen Figuren und geometrischen Körpern beschreiben, Berechnungen zu diesen durchführen sowie Skizzen erstellen.

Lehrstoff:

Rechenoperationen. Terme. Formeln. Gleichungen. Gleichungssysteme. Funktionen. Geometrie.

Kompetenzbereich Statistik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

DEUTSCH

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– längeren Gesprächen zu aktuellen und alltagsbezogenen Themen folgen und wesentliche Informationen in Standardsprache wiedergeben,

– komplexe Themen strukturiert und klar präsentieren sowie eigene Standpunkte argumentieren,

– Gesprächsregeln einhalten, Sprache sensibel und gendergerecht verwenden sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken.

Lehrstoff:

Hörverständnis. Präsentationstechniken. Gesprächsregeln.

Kompetenzbereich Lesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen,

– unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden,

– Wortbedeutungen aus dem Kontext erschließen und mit Hilfe von Nachschlagewerken klären,

– Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, altersadäquate literarische Texte lesen sowie diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,

– sowohl berichtende als auch beschreibende Texte in Hinblick auf deren Absicht und Wirkung analysieren,

– Informationen in unterschiedlichen Medien sammeln, vergleichen und auswerten.

Lehrstoff:

Textverständnis. Lesetechniken. Wortschatz. Textsorten. Medien.

Kompetenzbereich Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Sachverhalte nachvollziehbar strukturieren und schriftlich wiedergeben,

– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung anwenden sowie mit Fehlern konstruktiv umgehen,

– Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen,

– Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen.

Lehrstoff:

Schreib- und Sprachrichtigkeit. Verfassen unterschiedlicher Textsorten.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– einzelne Sätze und häufig verwendete Wörter mit Bezug zu ihrer Lebenswelt verstehen,

– das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– die Kernaussagen verstehen, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird,

– Radio- oder Fernsehsendungen wesentliche Informationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird,

– einfachen Interviews, Berichten, Hörspielen oder Sketches zu vertrauten Themen folgen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– einfache Texte sinnerfassend lesen und diesen konkrete Informationen entnehmen,

– einfache persönliche Schreiben verstehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Texte, in denen vor allem gebräuchliche Wörter des Alltags vorkommen, verstehen,

– einfachen, klar gegliederten Sachtexten zu vertrauten Themen die wesentlichen Informationen entnehmen,

– private Schreiben, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird, verstehen,

– einfache literarische Texte verstehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen zu vertrauten Themen und Tätigkeiten auszutauschen,

– sehr kurze Kontaktgespräche führen und an Gesprächen teilhaben, ohne diese selbst in Gang zu halten,

– mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln Situationen aus dem persönlichen Umfeld, Alltag oder der Schule beschreiben.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben,

– Situationen bewältigen, denen man auf Reisen begegnet,

– an Gesprächen teilnehmen, die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen oder aktuelle Ereignisse beziehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– kurze Texte schreiben,

– ganz einfache persönliche Schreiben verfassen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– einfache zusammenhängende Texte zu Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, schreiben,

– Schreiben verfassen und darin von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Kompetenzbereich Hören und Sprechen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren,

– Strategien zur Erschließung von gehörten Texten im direkten Kontakt und in Medien aller Art selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden,

– sich spontan und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen,

– Informationen aus verschiedenen Themen- und Fachbereichen einholen (auch nachfragen oder um Klärung bitten), analysieren, aufbereiten und mündlich weitergeben,

– ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren.

Lehrstoff:

Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Gesprächsanalyse. Argumentation und Diskussion.

Kompetenzbereich Lesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (ua. Sachtexte, literarische Texte, journalistische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen,

– längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen,

– Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbstständig anwenden.

Lehrstoff:

Textverständnis. Lesestrategien.

Kompetenzbereich Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs-)sprachlicher Mittel verfassen (bei Bedarf unter Nutzung von bereitgestellten sprachlichen Scaffolds),

– beim Verfassen fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Scaffolds einsetzen (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes, Nachschlagewerke ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen,

– schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten analysieren und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Lehrstoff:

Texte verfassen. Textanalyse und -überarbeitung.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

EIGENVERANTWORTLICHES LERNEN

Kompetenzbereich Lerntechniken und -strategien

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– kennen unterschiedliche Lerntypen, können einschätzen welcher Lerntyp sie sind sowie entsprechende Lerntechniken auswählen und anwenden,

– können ihre Stärken und Schwächen reflektieren, sich Ziele setzen sowie einen Zeitplan für Lernprozesse erstellen und einhalten.

Lehrstoff:

Lerntypen. Lerntechniken. Stärken-Schwächen-Analyse. Zeitmanagement.

Kompetenzbereich Arbeitstechniken und Selbstorganisation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

– können Lesetechniken gezielt anwenden und Texten Informationen entnehmen,

– können fachliche Inhalte strukturieren und visualisieren,

– können Methoden zur Verbesserung der Konzentration anwenden,

– können Lernumgebungen auf ihre Eignung beurteilen und eine angenehme Lernatmosphäre beschreiben,

– kennen stressauslösende Faktoren und können Methoden zum konstruktiven Umgang mit Stress aufzeigen sowie Entspannungstechniken anwenden.

Lehrstoff:

Lesetechniken. Strukturierungstechniken. Konzentrationstraining. Lernumgebungen. Stressmanagement. Entspannungstechniken.

VERKEHRSERZIEHUNG

Kompetenzbereich Mobilität

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– unterschiedliche Mobilitätsformen nennen sowie deren Vor- und Nachteile bewerten,

– Auswirkungen des Verkehrs auf Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft beschreiben.

Lehrstoff:

Mobilitätsformen. Ökologische, ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen von Verkehr.

Kompetenzbereich Verkehrssicherheit

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– verkehrsrechtliche Vorschriften erklären und Verkehrszeichen deuten,

– potenzielle Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufzeigen, ihr eigenes Verhalten in Bezug auf Verkehrssicherheit reflektieren und Strategien zur Vermeidung von Gefahren beschreiben,

– angemessenes Verhalten bei Unfällen beschreiben und Erste Hilfe leisten.

Lehrstoff:

Verkehrsrechtliche Vorschriften. Verkehrszeichen. Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Verhalten bei Unfällen. Erste Hilfe.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Kompetenzbereich Hören und Sprechen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren,

– Strategien zur Erschließung von gehörten Texten im direkten Kontakt und in Medien aller Art selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden,

– sich spontan und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen,

– Informationen aus verschiedenen Themen- und Fachbereichen einholen (auch nachfragen oder um Klärung bitten), analysieren, aufbereiten und mündlich weitergeben,

– ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren.

Lehrstoff:

Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Gesprächsanalyse. Argumentation und Diskussion.

Kompetenzbereich Lesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (ua. Sachtexte, literarische Texte, journalistische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen,

– längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen,

– Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbstständig anwenden.

Lehrstoff:

Textverständnis. Lesestrategien.

Kompetenzbereich Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

– Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs-)sprachlicher Mittel verfassen (bei Bedarf unter Nutzung von bereitgestellten sprachlichen Scaffolds),

– beim Verfassen fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Scaffolds einsetzen (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes, Nachschlagewerke ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen,

– schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten analysieren und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Lehrstoff:

Texte verfassen. Textanalyse und -überarbeitung.

FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

XVII. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler aufgenommen wurden, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Angewandte Mathematik, Berufs- und Lebenswelt oder Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe,

– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester,

– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit, die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen, da sich diese in der Erstsprache von denen in der deutschen Sprache unterscheiden können. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiertgelenkten bis sehr offenenspielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusstgemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen

– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

– Lesen und Leseverstehen

– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

– Wortschatz

– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)

– Aussprache

– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb

– Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).

– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.

– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen.

– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).

– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.

– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.

– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).

– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.

– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).

– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).

– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.

– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.

– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.

– trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.

– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.

– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.

– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.

– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.

– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.

– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.

– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.).

– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.

– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.

– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.

– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.

– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).

– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).

– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).

– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).

– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).

– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.

– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.).

– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.

– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).

– nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.

– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.

– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).

– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).

– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.

– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.

– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.

– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.

– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.

– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).

– formuliert Fragen und Antworten.

– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.

– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.

– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).

– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).

– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.

– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.

– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).

– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.

– wandelt Buchstaben in Laute um.

– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).

– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.

– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).

– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.

– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.

– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.

– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.

– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

RELIGION

Wie Abschnitt XV.

WEITERE PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die weiteren Pflichtgegenstände, Alternative Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.

FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.

Anlage 1/PTS

Lehrplan der Polytechnischen Schule

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Polytechnische Schule hat im Sinne des § 28 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihr weiteres Leben vorzubereiten und bestmöglich für den Eintritt in Lehre und Berufsschule (im Folgenden: Duale Ausbildung) oder weiterführende Schulen zu qualifizieren.

Das Bildungsziel der Polytechnischen Schule ist auf eine Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, eine umfassende Berufsorientierung, die Vermittlung einer Berufsgrundbildung sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen ausgerichtet.

Im Sinne der Berufsorientierung tragen alle Unterrichtsgegenstände dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre weiteren Bildungs- und Ausbildungswege entlang persönlicher Interessen, Begabungen und Fähigkeiten eigenständig zu gestalten.

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben sowie gemachte Erfahrungen zu reflektieren. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler bei der persönlichen Entscheidung über ihren weiteren (Aus-)Bildungsweg unterstützt werden.

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Einstieg in die Duale Ausbildung oder weiterführende Schulen erleichtern sollen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Polytechnischen Schule

– verfügen über solide Grundlagen und gesicherte Grundkompetenzen für einen erfolgreichen Übertritt in weiterführende (Aus-)Bildungen,

– kennen ihre Stärken und Schwächen, können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen sowie ihren Berufswunsch begründen,

– haben sich Ziele für ihre persönlichen Lebens- und Berufswünsche erarbeitet, und können geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zur Erreichung ihrer Ziele beschreiben,

– kennen die Anforderungen, die die Arbeitswelt ua. zu Arbeitseinstellungen und Umgangsformen, hat und vergleichen ihre eigenen Einstellungen in Hinblick auf diese,

– können Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen und sowohl selbstständig als auch im Team arbeiten,

– können Feedback einholen und geben sowie mit Kritik konstruktiv umgehen,

– können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenzen Alltagssituationen sowie einfache fachbereichsspezifische Herausforderungen bewältigen,

– können selbstbewusst nach außen auftreten und nutzen ihre Kreativität einerseits zur Bereicherung ihrer Allgemeinbildung und andererseits zur Stärkung ihrer Lösungskompetenz,

– kennen unterschiedliche Lerntechniken und Lernstrategien und können die für sie passenden im Sinne des lebenslangen Lernens für weiterführende (Aus-)Bildungen nutzen.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A. Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan der Polytechnischen Schule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Aufbereitung, der Anordnung und Gliederung der Lehrplaninhalte sowie der Festlegung von Unterrichtsmethoden und -mitteln ein.

Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.

Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).

B. Fachbereiche

Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus-)Bildungswegen.

Gemäß den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei gemäß § 11 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann.

Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik

– Fachbereich Bau,

– Fachbereich Elektro,

– Fachbereich Holz sowie

– Fachbereich Metall

und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen

– Fachbereich Handel und Büro,

– Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie

– Fachbereich Tourismus.

An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt III).

C. Phasen des Unterrichtsjahres

Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.

Orientierungsphase

Eine Orientierungsphase (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.

Schwerpunktphase

In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.

In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.

Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.

Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest acht Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.

Berufspraktische Tage

Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.

D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche

Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs.

E. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

F. Differenzierungsmaßnahmen

Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen.

Als Grundlage der Unterrichtsplanung sind Lernstandserhebungen durchzuführen, um die aktuelle Ausprägung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben und gezielte Fördermaßnahmen zu erarbeiten.

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache kann in zwei Leistungsniveaus erfolgen, wobei die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen nach Möglichkeit entsprechend ihrem Leistungsniveau in Schülergruppen zusammenzufassen sind. Gemäß § 28 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes kann der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache auch differenziert nach Interessen (den gewählten Fachbereichen bzw. dem entsprechenden Cluster) der Schülerinnen und Schüler erfolgen.

Darüber hinaus sind in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache insbesondere die in § 31a Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes angeführten Differenzierungsmaßnahmen einzusetzen, um die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Lernergebnis zu führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch Beobachtung und den Einsatz von Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Im Falle eines Leistungsabfalls ist unmittelbar durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote zu reagieren.

G. Fördermaßnahmen

1.

Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, ist ein Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes vorgesehen. Gemäß § 12 Abs. 9 des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.

2.

Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (§ 28 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes).

Ziel ist jedenfalls die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert sind.

3.

Gemäß § 8h des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 und Abs. 15 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.

H. Betreuungsplan für ganztägige Polytechnische Schulen

Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden.

I. Lehrplanabweichungen für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler

Für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler hat die zuständige Schulbehörde gemäß § 29 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Erfüllung der Aufgabe der Polytechnischen Schule Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.

Gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand „Religion“) sowie des Förderunterrichts.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf die Aufgabe der Polytechnischen Schule gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt I umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff

Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt IV, Unterabschnitt 2) festgelegt werden.

Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ geschaffen wird.

Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten.

Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen.

Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden.

Schulautonome Abweichungen im Fachbereich

Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig.

Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen.

Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase

Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen.

IV. STUNDENTAFEL

1.

SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden
Religion 2
Berufs- und Lebenswelt 3
Deutsch und Kommunikation 3
Lebende Fremdsprache (Englisch) 3
Angewandte Mathematik 3
Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie 2
Bewegung und Sport 2
Zwischensumme 18
B1. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Technik
--- --- ---
Fachbereiche Bau Elektro
Digitale Grundbildung 1 1
Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen 2 2
Technisches Zeichnen 2 2
Fachkunde 2 2
Fachpraxis 7 7
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1) 32 32
B2. Alternative Pflichtgegenstände Cluster Dienstleistungen
--- --- ---
Fachbereich Handel und Büro Gesundheit, Schönheit und Soziales
Digitale Grundbildung 3 2
Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 1
Buchführung und Wirtschaftsrechnen 3 2
Fachkunde 1 4
Fachpraxis 5 5
Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation
Zwischensumme 14 14
Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2) 32 32
C. Freigegenstände
--- ---
Deutsch 2
Lebende Fremdsprache (Englisch) 2
Mathematik 2
Erstsprachenunterricht 3
D. Unverbindliche Übungen
Eigenverantwortliches Lernen 1
Verkehrserziehung 1
Erstsprachenunterricht 3
E. Förderunterricht
2.

ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:

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